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Document 62006FN0065

    Rechtssache F-65/06: Klage, eingereicht am 22. Mai 2006 — Pereira Sequeira/Kommission

    ABl. C 165 vom 15.7.2006, p. 36–37 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    15.7.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 165/36


    Klage, eingereicht am 22. Mai 2006 — Pereira Sequeira/Kommission

    (Rechtssache F-65/06)

    (2006/C 165/74)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Rosa Maria Pereira Sequeira (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Anträge der Klägerin

    Aufhebung der am 19. September 2005 mitgeteilten Verfügung in Bezug auf einen Laufbahnwechsel mit Wirkung vom 16. August 2005;

    Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in die Kosten.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klägerin, erfolgreiche Teilnehmerin des internen Auswahlverfahrens COM/PC/04, wurde zur Beamtin ernannt und in die Besoldungsgruppe C*1 eingestuft, d. h. in dieselbe Besoldungsgruppe, in die sie bei ihrem letzten Zeitbedienstetenvertrag eingestuft war. Davor war sie zwar günstiger eingestuft, doch war sie vor ihrer Ernennung zur Beamtin in die Besoldungsgruppe C*1 zurückgestuft worden.

    Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin einen Verstoß gegen die Artikel 31 und 62 des Statuts sowie gegen die Artikel 5 und 2 des Anhangs XIII des Statuts geltend.

    Außerdem rügt sie einen Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Wahrung wohlerworbener Rechte.


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