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Document 62006FN0065
Case F-65/06: Action brought on 22 May 2006 — Pereira Sequeira v Commission
Rechtssache F-65/06: Klage, eingereicht am 22. Mai 2006 — Pereira Sequeira/Kommission
Rechtssache F-65/06: Klage, eingereicht am 22. Mai 2006 — Pereira Sequeira/Kommission
ABl. C 165 vom 15.7.2006, p. 36–37
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
15.7.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 165/36 |
Klage, eingereicht am 22. Mai 2006 — Pereira Sequeira/Kommission
(Rechtssache F-65/06)
(2006/C 165/74)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Rosa Maria Pereira Sequeira (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge der Klägerin
— |
Aufhebung der am 19. September 2005 mitgeteilten Verfügung in Bezug auf einen Laufbahnwechsel mit Wirkung vom 16. August 2005; |
— |
Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in die Kosten. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin, erfolgreiche Teilnehmerin des internen Auswahlverfahrens COM/PC/04, wurde zur Beamtin ernannt und in die Besoldungsgruppe C*1 eingestuft, d. h. in dieselbe Besoldungsgruppe, in die sie bei ihrem letzten Zeitbedienstetenvertrag eingestuft war. Davor war sie zwar günstiger eingestuft, doch war sie vor ihrer Ernennung zur Beamtin in die Besoldungsgruppe C*1 zurückgestuft worden.
Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin einen Verstoß gegen die Artikel 31 und 62 des Statuts sowie gegen die Artikel 5 und 2 des Anhangs XIII des Statuts geltend.
Außerdem rügt sie einen Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Wahrung wohlerworbener Rechte.