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Document 62005FA0070
Case F-70/05: Judgment of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 29 September 2011 — Mische v Commission (Civil service — Appointment — Successful candidate in a competition published before the entry into force of the new Staff Regulations but finalised afterwards — Grading under new, less favourable rules)
Rechtssache F-70/05: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 29. September 2011 — Mische/Kommission (Öffentlicher Dienst — Ernennung — Erfolgreicher Teilnehmer an einem Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts bekannt gemacht, aber nach diesem Zeitpunkt beendet wurde — Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den ungünstigeren neuen Bestimmungen)
Rechtssache F-70/05: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 29. September 2011 — Mische/Kommission (Öffentlicher Dienst — Ernennung — Erfolgreicher Teilnehmer an einem Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts bekannt gemacht, aber nach diesem Zeitpunkt beendet wurde — Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den ungünstigeren neuen Bestimmungen)
ABl. C 138 vom 12.5.2012, p. 21–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 138/21 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 29. September 2011 — Mische/Kommission
(Rechtssache F-70/05) (1)
(Öffentlicher Dienst - Ernennung - Erfolgreicher Teilnehmer an einem Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts bekannt gemacht, aber nach diesem Zeitpunkt beendet wurde - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den ungünstigeren neuen Bestimmungen)
(2012/C 138/39)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Harald Mische (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi, dann Rechtsanwälte R. Holland, B. Maluch und J. Mische)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und M. Simm)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe A*6 nach den ungünstigeren Bestimmungen des neuen Statuts (Art. 12 des Anhangs XIII der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 723/2004 zur Änderung des Statuts der Beamten) im Anschluss an ein Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts bekannt gemacht, aber nach diesem Zeitpunkt beendet wurde
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
3. |
Der Rat der Europäischen Union trägt als Streithelfer seine eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 229 vom 17.9.2005, S. 35 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-288/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).