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Document 52024XC04992

Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission

PUB/2024/484

ABl. C, C/2024/4992, 16.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4992/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4992/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4992

16.8.2024

Veröffentlichung einer genehmigten Standardänderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe im Sektor Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Artikel 6b Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission

(C/2024/4992)

Die Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 6b Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1).

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE EINES MITGLIEDSTAATS

(Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)

„Mantecados de Estepa“

EU-Nr.: PGI-ES-0761-AM02 — 28.5.2024

g. U. ( ) g. g. A. (X)

1.   Name des Erzeugnisses

„Mantecados de Estepa“

2.   Mitgliedstaat, zu dem das geografische Gebiet gehört

Spanien

3.   Behörde des Mitgliedstaats, die die Standardänderung mitteilt

Dirección General de Industrias, Innovación y Cadena Agroalimentaria (Generaldirektion für Industrie, Innovation und die Lebensmittelversorgungskette)

4.   Beschreibung der genehmigten Änderung(en)

Erläuterung, warum die Änderung(en) unter die Definition des Begriffs „Standardänderung“ gemäß Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 fällt/fallen

Die genehmigte Änderung fällt unter die Definition des Begriffs „Standardänderung“, da sie keine Änderung des Namens der geschützten Ursprungsbezeichnung umfasst, den in der Produktspezifikation festgelegten Zusammenhang nicht aufhebt und keine neuen Beschränkungen für das Inverkehrbringen des Erzeugnisses mit sich bringt.

1.   Änderung des in der Produktspezifikation und unter Punkt 3.2 des Einzigen Dokuments „Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt“ für die „Mantecados de Estepa“ festgelegten Höchstgewichts

Änderung von Abschnitt B „Beschreibung des Erzeugnisses“ der Produktspezifikation.

Der derzeitige Wortlaut von Absatz 4:

„Die einzelnen ‚Mantecados de Estepa‘ haben gemäß der Beschreibung im Abschnitt über die Sorten eine abgerundete Form und ein Höchstgewicht von 50 Gramm je Stück.“

wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„Die einzelnen ‚Mantecados de Estepa‘ haben eine abgerundete Form und ein Höchstgewicht von 55 Gramm je Stück.“

Absatz 1 des Unterabschnitts „Sorten“ wird gestrichen:

„Bei den unter die geschützte geografische Angabe fallenden ‚Mantecados‘ handelt es sich um runde Kleingebäckstücke mit einem Höchstgewicht von 35 Gramm, mit Ausnahme der Sorten ‚Hausmacherart‘ und ‚Olivenöl‘, die bis zu 50 Gramm wiegen dürfen.“

Begründung:

Der derzeitige Markttrend geht dahin, Erzeugnisse mit einem höheren Gewicht als dem in der Produktspezifikation festgelegten Gewicht zu konsumieren. Derzeit weisen 50 % der konsumierten „Mantecados“ ein Gewicht von mehr als 35 Gramm auf, sodass es als notwendig erachtet wird, das Angebot an die Marktnachfrage anzupassen und das Gewicht der „Mantecados“ zu erhöhen, da die Qualität des Enderzeugnisses dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Diese Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

2.   Änderung der ergänzenden Zutaten für „Mantecados“ der Sorten „Hausmacherart“ und „Natives Olivenöl Extra“

Diese Änderung betrifft Abschnitt B „Beschreibung des Erzeugnisses“ der Produktspezifikation.

Die ergänzenden Zutaten für „Mantecados“ der Sorten „Hausmacherart“ und „Natives Olivenöl Extra“ werden in der Produktspezifikation und im neuen Punkt 3.3 „Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)“ des Einzigen Dokuments geändert.

Für „Mantecados“ der Sorten „Hausmacherart“ und „Natives Olivenöl Extra“ werden Mandeln als ergänzende Zutat mit einem Anteil von 0-9 % aufgenommen.

Begründung:

Da es sich bei den unter die g. g. A. fallenden „Mantecados“ um Qualitätserzeugnisse handelt, wird es als zweckmäßig erachtet, bei den „Mantecados“ der Sorten „Hausmacherart“ und „Natives Olivenöl Extra“ Mandeln als alternative Zutat aufzunehmen, um ihre Qualität und den Nährwert für den Verbraucher zu verbessern.

Diese Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

3.   Änderung des Wortlauts in Bezug auf die Abkühltemperatur

Änderung von Abschnitt E „Herstellung des Erzeugnisses“ der Produktspezifikation. Der derzeitige Wortlaut:

„Nach dem Backen werden die Erzeugnisse temperiert und abgekühlt. Sie müssen mindestens auf die Umgebungstemperatur abgekühlt werden, um für eine bessere Handhabung zu sorgen und eine eventuelle Kondensation von Wasserdampf in den Verpackungen zu vermeiden.“

wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„Nach dem Backen werden die Erzeugnisse temperiert und abgekühlt. Sie müssen so abgekühlt werden, dass für eine bessere Handhabung gesorgt ist und eine eventuelle Kondensation von Wasserdampf in den Verpackungen vermieden wird.“

Begründung:

Die Abkühltemperatur muss außer mitten im Winter, wenn die Temperatur sehr niedrig sein kann und die Gebäckstücke hart genug sind, um eingewickelt werden zu können, ohne zu brechen, unter der Umgebungstemperatur liegen. Daher wurde dieses Kriterium gestrichen.

Diese Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

4.   Anpassung an die aktuellen Marktbedingungen in Bezug auf die verwendeten Verpackungen

Änderung von Abschnitt E „Herstellung des Erzeugnisses“ der Produktspezifikation.

Abschnitt E Absatz 10 der Produktspezifikation und der neue Punkt 3.5 „Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.“ des Einzigen Dokuments werden geändert.

Der derzeitige Wortlaut:

„Schließlich werden die Erzeugnisse in den von der Kontrollstelle zugelassenen Formaten verpackt, entweder in Zellophanpapier, wenn die Erzeugnisse mechanisch in der Verpackungslinie verpackt und heißversiegelt werden, oder in doppelt verdrehtem Seidenpapier, wenn die Erzeugnisse sowohl mechanisch als auch von Hand eingewickelt werden.“

wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„Schließlich werden die Erzeugnisse in den von der Kontrollstelle zugelassenen Formaten verpackt, entweder in der Verpackungslinie heißversiegelt, oder in doppelt verdrehtem Papier, wenn die Erzeugnisse sowohl mechanisch als auch von Hand eingewickelt werden.“

Begründung:

Anpassung an die aktuellen Marktbedingungen in Bezug auf die verwendeten Verpackungen.

Diese Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

5.   Streichung der Temperaturanforderung während des Verpackungsvorgangs

Absatz 13 der Produktspezifikation und der neue Punkt 3.4 „Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen“ des Einzigen Dokuments werden geändert.

Der derzeitige Wortlaut:

„Das Verpacken muss im abgegrenzten geografischen Gebiet der geschützten geografischen Angabe erfolgen, damit die Qualität des hergestellten Erzeugnisses sichergestellt ist. Die Erzeugnisse müssen unmittelbar nach ihrer Herstellung und Abkühlung auf unter 10 °C verpackt werden. So wird vermieden, dass das Erzeugnis aufgrund seiner spröden Konsistenz bricht, und die im Abschnitt ‚Beschreibung des Erzeugnisses‘ dargelegten physikalisch-chemischen und organoleptischen Eigenschaften bleiben erhalten.“

wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„Das Verpacken muss im abgegrenzten geografischen Gebiet der geschützten geografischen Angabe erfolgen, damit die Qualität des hergestellten Erzeugnisses sichergestellt ist. Die Erzeugnisse müssen unmittelbar nach ihrer Herstellung und Abkühlung verpackt werden. So wird vermieden, dass das Erzeugnis aufgrund seiner spröden Konsistenz bricht, und die im Abschnitt ‚Beschreibung des Erzeugnisses‘ dargelegten physikalisch-chemischen und organoleptischen Eigenschaften bleiben erhalten.“

Begründung:

Die Anforderung einer Temperaturabsenkung auf unter 10 °C wird gestrichen, da die einzige Voraussetzung, die erfüllt werden muss, darin besteht, dass das Erzeugnis kalt sein muss, damit es verpackt werden kann, und zwar ohne dass das Erzeugnis bricht, sodass es den Kunden unter Einhaltung der in der Produktspezifikation festgelegten Eigenschaften erreicht. Die Änderung des Absatzes wird durch eine Verbesserung des Wortlauts ergänzt.

Diese Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

6.   Erhöhung des Höchstgewichts

Änderung von Abschnitt F „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ der Produktspezifikation und Punkt 5.2 „Besonderheit des Erzeugnisses“ des Einzigen Dokuments. In Absatz 25 werden die Worte „ein Höchstgewicht von 50 Gramm“ durch „ein Höchstgewicht von 55 Gramm“ ersetzt.

Begründung:

Der Wortlaut wird im Einklang mit der genehmigten Änderung und der unter Nummer 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 dieses Dokuments angegebenen Begründung geändert.

Diese Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

7.   Aktualisierung der Kontaktdaten der zuständigen Behörde

Änderung von Abschnitt G „Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation“.

Der Name der zuständigen Behörde, die E-Mail-Adresse und der elektronische Link zur Website werden aktualisiert.

Die Änderung hat keine Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

8.   Anpassung der Kennzeichnungsvorschriften an die geltenden Rechtsvorschriften

3.5. Änderung von Abschnitt H. „Kennzeichnung“ der Produktspezifikation und des neuen Punktes 3.6 „Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen“ des Einzigen Dokuments.

Der derzeitige Wortlaut von Absatz 3:

„Bei Schachteln mit einer Mischung mit anderen Erzeugnissen, für die die geschützte geografische Angabe ‚Mantecados de Estepa‘ nicht gilt, können die Erzeugnisse auf den Einzelverpackungen als ‚Mantecados de Estepa‘ bezeichnet werden und mit dem Bildzeichen der g. g. A. versehen sein. Außen an der Sortimentsverpackung werden sie jedoch nur in der Inhaltsangabe der Schachtel als ‚Mantecados de Estepa IGP‘ genannt, ohne das Bildzeichen der g. g. A.“

wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„Bei Schachteln mit einer Mischung mit anderen Erzeugnissen, für die die geschützte geografische Angabe ‚Mantecados de Estepa‘ nicht gilt, müssen die ‚Mantecados de Estepa‘ sowohl auf ihren Einzelverpackungen als auch außen an der Sortimentsverpackung mit dem geschützten Namen ‚Mantecados de Estepa‘ gekennzeichnet und mit dem Unionszeichen für geschützte geografische Angabe (g. g. A.) versehen sein.

An der Außenseite der Sortimentsverpackung sind das Logo der Kontrollstelle und das Unionszeichen mit folgender Bemerkung aufzubringen: ‚Die in dieser Schachtel enthaltenen und mit dem Logo der Kontrollstelle und dem Unionszeichen gekennzeichneten Erzeugnisse wurden unter Einhaltung der Qualitätsanforderungen der Produktspezifikation der g. g. A. ‚Mantecados de Estepa‘ hergestellt‘.“

Begründung:

Gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel muss in der Etikettierung einer geschützten Angabe das für diese Angabe vorgesehene Unionszeichen erscheinen. Vor diesem Hintergrund und da diese Vorgabe derzeit nicht erfüllt ist, wird dieser Absatz aktualisiert, um ihn mit den geltenden Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen. Das Logo der Kontrollstelle wird aufgenommen, um die Verbraucherinformation zu konsolidieren und darauf hinzuweisen, dass Qualitätserzeugnisse enthalten sind.

Diese Änderung hat Auswirkungen auf das Einzige Dokument.

EINZIGES DOKUMENT

„Mantecados de Estepa“

EU-Nr.: PGI-ES-0761-AM02 — 28.5.2024

g. U. ( ) g. g. A. (X)

1.   Name(n) [der g. U. oder der g. g. A.]

„Mantecados de Estepa“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Spanien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses [gemäß Anhang XI]

Klasse 2.3. Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck

3.2.   KN-Code

19 — ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN

1905 – Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren

3.3.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Der Name „Mantecados de Estepa“ wird traditionell für eine bestimmte Art Weihnachtsgebäck verwendet, das in Estepa hergestellt wird. Diese Plätzchen werden seit über hundert Jahren nach demselben Rezept hergestellt und als „Mantecados de Estepa“ bezeichnet. Sie werden einzeln oder zusammen mit anderen Weihnachtsplätzchen wie Polvorones, Alfajores und Roscos de vino verpackt. Bei den „Mantecados de Estepa“ handelt es sich um Kleingebäck mit den gemeinsamen Zutaten Weizenmehl, Schweineschmalz und Puderzucker, zu denen je nach Sorte der „Mantecados de Estepa“ (Zimt, Hausmacherart, Olivenöl, Mandeln, Kakao, Kokos, Zitrone, Haselnuss oder Vanille) die unter Punkt 3.3 genannten Zutaten hinzukommen. Bei den „Mantecados de Estepa“ der Sorte „Olivenöl“ wird ausnahmsweise statt Schmalz natives Olivenöl extra verwendet. „Mantecados de Estepa“ sind röstbraun, außen kompakt und innen zart, mit leicht rissiger und am Gaumen weicher Oberfläche.

Die „Mantecados de Estepa“ sind abgerundet und haben ein Höchstgewicht von 55 Gramm. Außerdem weisen die Erzeugnisse mit dem Namen „Mantecados de Estepa“ folgende physikalisch-chemischen Eigenschaften auf:

Feuchtigkeitsgehalt: unter 5 %.

Wasseraktivität: unter 0,650.

pH-Wert: unter 6,5.

3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Das Herstellungsverfahren beginnt mit der sorgfältigen Auswahl der Rohstoffe. Die zur Herstellung eingesetzten gemeinsamen Rohstoffe sind Weizenmehl, Schweineschmalz und Puderzucker. Als ergänzende Zutaten werden Zimt, Sesam, Mandeln, Haselnüsse, Kokos, Kakao und natürliche Aromen (ätherische Öle) in den in der folgenden Tabelle angegebenen Anteilen verwendet. Bei den „Mantecados de Estepa“ der Sorte „Olivenöl“ wird das Schmalz durch natives Olivenöl extra ersetzt.

Gemeinsame Zutaten

Weizenmehl

45-55 %

45-55 %

45-55 %

40-50 %

45-50 %

45-55 %

45-55 %

45-55 %

45-55 %

Schweineschmalz

20-27 %

20-27 %

0 %

20-25 %

20-26 %

20-26 %

20-27 %

20-25 %

20-25 %

Zucker

22-26 %

22-26 %

22-26 %

22-25 %

22-25 %

22-26 %

22-26 %

22-25 %

22-25 %

Ergänzende Zutaten

Zimt

0,7-1 %

0,7-1 %

0,7-1 %

0,7-1 %

0-0,5 %

0-0,5 %

0-0,5 %

0-0,5 %

0-0,5 %

Sesam

0,7-1 %

0,7-2 %

0,7-1 %

0-0,5 %

0 %

0 %

0 %

0 %

0 %

Mandeln

0 %

0-9 %

0-9 %

≥ 8 %

0 %

0 %

0 %

0 %

0 %

Haselnüsse

0 %

0 %

0 %

0 %

0 %

0 %

0 %

8-9 %

0 %

Kokos

0 %

0 %

0 %

0 %

5-10 %

0 %

0 %

0 %

0 %

Kakao

0 %

0 %

0 %

0 %

0 %

2-6 %

0 %

0 %

0 %

Natives Olivenöl Extra

0 %

0 %

20-26 %

0 %

0 %

0 %

0 %

0 %

0 %

Ätherische Öle

0-0,03 %

0-0,03 %

0-0,03 %

0-0,03 %

0-0,03 %

0-0,03 %

0,05-1 %

0-0,03 %

0,05-1 %

 

Zimt

Hausmacherart

Natives Olivenöl Extra

Mandeln

Kokos

Kakao

Zitrone

Hasel-nüsse

Vanille

Mehl, Schweineschmalz, Zucker und Mandeln entsprechen folgenden physikalisch-chemischen bzw. organoleptischen Anforderungen:

Mehl: Farbe: weiß; Geruch: keiner; Geschmack: neutral; Aussehen: ohne Verunreinigungen oder Schädlingsbefall; Feuchtigkeit: < 11,5 %; Stärke (W-Wert): < 80 × 10 000 J; P/L-Verhältnis: 0,3 bis 0,5.

Raffiniertes Schweineschmalz: Farbe: weiß; Geruch: neutral; Geschmack: neutral; Aussehen: fest und ohne Verunreinigungen; Säure: < 0,15 % Ölsäure; Peroxidzahl: < 2 meq O2/kg Fett; Schmelzpunkt: 32-36 °C bei offener Kapillare; Stabilität: > 30 Stunden.

Rohes Schweineschmalz: Farbe: weiß; Geruch: neutral; Geschmack: neutral; Aussehen: fest und ohne Verunreinigungen; Säure: < 0,5 % Ölsäure; Peroxidzahl (< 3 meq O2/kg Fett) Schmelzpunkt: 32-36 °C bei offener Kapillare; Stabilität: > 30 Stunden.

Zucker: Farbe: weiß; Geruch: geruchlos; Geschmack: süß; Aussehen: klumpenfrei.

Mandeln: Farbe: elfenbeinfarben; Geruch: frisch; Geschmack: süß; Aussehen: ovale Kerne ohne Verunreinigungen oder Schädlingsbefall; Feuchtigkeit: < 6,5 %.

Zusätze sind im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zulässig.

3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Verarbeitung und Verpackung müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen, damit die Qualität des Erzeugnisses sichergestellt ist. Die Plätzchen müssen direkt nach ihrer Herstellung und Abkühlung einzeln verpackt werden, um die Temperatur des Erzeugnisses zu senken. So wird vermieden, dass das Erzeugnis aufgrund seiner spröden Konsistenz bricht, und es wird erreicht, dass die in Absatz 3.2 dargelegten physikalisch-chemischen und organoleptischen Eigenschaften erhalten bleiben.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Das Erzeugnis wird in der Verpackungslinie einzeln verpackt, entweder heißversiegelt oder in doppelt verdrehtem Papier, sowohl mechanisch als auch von Hand. Dieser Verpackungsvorgang erfolgt nach Abkühlung des Erzeugnisses, um für eine bessere Handhabung zu sorgen und eine eventuelle Kondensation von Wasserdampf in den Verpackungen zu vermeiden. Das einzeln verpackte Erzeugnis kann einzeln oder in Vielzahl in ordnungsgemäß etikettierten Schachteln mit einem Mindestgewicht von 100 g und einem Höchstgewicht von 5 kg vertrieben werden.

3.7.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Sowohl die Einzelverpackungen als auch die Schachteln werden mit Etiketten versehen, die die Angabe „geschützte geografische Angabe“ sowie den Aufdruck „Mantecados de Estepa“ und das Bildzeichen enthalten müssen. Bei Schachteln mit einer Mischung mit anderen Erzeugnissen, für die die geschützte geografische Angabe „Mantecados de Estepa“ nicht gilt, müssen die „Mantecados de Estepa“ sowohl auf ihren Einzelverpackungen als auch außen an der Sortimentsverpackung mit dem geschützten Namen „Mantecados de Estepa“ gekennzeichnet und mit dem EU-Zeichen der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) versehen sein. An der Außenseite der Sortimentsverpackung sind das Logo der Kontrollstelle und das EU-Zeichen mit folgender Bemerkung aufzubringen: „Die in dieser Schachtel enthaltenen und mit dem Logo der Kontrollstelle und dem EU-Zeichen gekennzeichneten Erzeugnisse wurden unter Einhaltung der Qualitätsanforderungen der Produktspezifikation der g. g. A. ‚Mantecados de Estepa‘ hergestellt.“

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Gebiet der Gemeinde Estepa in der Provinz Sevilla.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Besonderheit des geografischen Gebiets

Dass in Estepa seit über einem Jahrhundert „Mantecados de Estepa“ hergestellt werden und diese als weihnachtliches Feingebäck einen guten Ruf und hohes Ansehen genießen, kommt nicht von ungefähr, sondern ist das Ergebnis der Mühen und der Hingabe jeder einzelnen Generation, die die Qualität dieses einheimischen Erzeugnisses bewahren und verbessern wollte. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil der Bevölkerung Estepas während der Saison von September bis Dezember direkt oder indirekt an der Herstellung des Erzeugnisses beteiligt ist. Während der Saison lebt Estepa durch und für die „Mantecados de Estepa“. Es gibt nur wenige Familien, die nicht traditionell in der einen oder anderen Form in den über 20 Betrieben arbeiten, die gegenwärtig „Mantecados de Estepa“ herstellen. Dadurch haben die Unternehmen heute einen ausgeprägt familiären Charakter und werden von Generation zu Generation fortgeführt. Einige Fertigungsbetriebe werden bereits in dritter Generation von derselben Familie geleitet. Als Folge der Industrialisierung der Erzeugung der „Mantecados de Estepa“ aufgrund der hohen Nachfrage entstanden in Estepa zahlreiche Zuliefererunternehmen für Erzeugung und Vertrieb der „Mantecados de Estepa“. Dazu gehören Betriebe für Thermoformen, Druckereien, Rohstofflager und Werkstätten zur Automatisierung der Produktionslinien.

Besonderheit des Erzeugnisses

Bei den „Mantecados de Estepa“ handelt es sich um Plätzchen mit sorgfältig ausgewählten Rohstoffen in Form von Kleingebäck mit den gemeinsamen Zutaten Weizenmehl, Schweineschmalz und Puderzucker, die um andere Zutaten ergänzt werden, u. a. Zimt und Mandeln. Sie sind abgerundet und weisen ein Höchstgewicht von 55 Gramm auf. Die Besonderheit der „Mantecados de Estepa“ beruht auf ihrer außen kompakten und innen zarten Konsistenz, einer leicht rissigen und am Gaumen weichen Oberfläche sowie ihrem saisongebundenen Verzehr, der sich auf die Weihnachtszeit konzentriert. In diesem Zeitraum stellen sie eines der am häufigsten verzehrten Erzeugnisse dar; sie werden seit über hundert Jahren nach demselben Rezept hergestellt.

Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.).

Die geschützte geografische Angabe „Mantecados de Estepa“ beruht auf dem Ruf des Erzeugnisses, der im Laufe der über 100 Jahre erworben wurde, in denen dieses Gebäck nach demselben Rezept hergestellt wird. Der Ort Estepa in der Provinz Sevilla spielt jedes Jahr aufs Neue eine zentrale Rolle für den spanischen Weihnachtsteller. Reisende, die Ende September nach Estepa kommen, empfängt ein verlockender Duft nach Zimt, karamellisiertem Zucker und geröstetem Sesam. Der Großteil der Einwohner Estepas ist zu dieser Zeit mit der Herstellung dieses Gebäcks beschäftigt. Der Ursprung der „Mantecados de Estepa“ geht aufs 16. Jahrhundert zurück. Aufzeichnungen im Archiv des Klosters Santa Clara in Estepa besagen, dass dort Zuckerbäcker angestellt waren, um die Nachfrage nach ihren Erzeugnissen aus Sevilla oder Madrid zu befriedigen. In diesem Kloster sind Hinweise auf die Herstellung der „Mantecados de Estepa“ nach alten Rezepten erhalten. Dabei wurde Getreide mit überschüssigem Schweineschmalz aus den Schlachtungen im Dezember vermengt. Dies ist der Grund dafür, dass dieses Gebäck von Anfang an mit dem Verzehr zur Weihnachtszeit verbunden ist. Dieses „Schmalzgebäck“ wurde in allen Haushalten Estepas hergestellt; zur Herstellung dienten spezielle Behälter. Micaela Ruiz Téllez (La Colchona) ist die Erfinderin des heutigen Mantecado; sie wurde 1824 in Estepa geboren und starb 1901. Auf sie gehen erfolgreiche Anpassungen zurück, die den Ruhm der „Mantecados de Estepa“ begründen sollten: Um den Geschmack zu verbessern und zu verhindern, dass die Qualität des Erzeugnisses auf langen Transportwegen litt, führte sie bei der Verarbeitung Änderungen ein, darunter die äußere Trocknung, damit das Erzeugnis zart blieb. Dies war die Geburtsstunde der feinen, weichen und knusprigen, köstlichen „Mantecados de Estepa“, da sie das Mehl verfeinerte, röstete und milder machte als bei der früheren Herstellung. Die Änderungen führten zu einem Erzeugnis, das bei Konditoren einen guten Ruf und hohes Ansehen erlangte. Die „Mantecados de Estepa“ wurden Bestandteil des klassischen Angebots an weihnachtlichen Erzeugnissen, das von alters her mit dem Namen Estepa verbunden ist. Denn hier werden diese Erzeugnisse seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hergestellt. So verbreitete sich der Name dieser als „Mantecados de Estepa“ bezeichneten Weihnachtsplätzchen über die Grenzen Andalusien hinweg.

Der renommierte Journalist Antonio Burgos, der als Kolumnist für die Zeitung ABC tätig ist, bezieht für den traditionellen Charakter dieses Gebäcks Stellung. „… ich muss ein Haus in Estepa rühmen, dessen Name nichts zur Sache tut, das wieder eine weihnachtliche Schachtel hergestellt hat, wie es sie seit ewigen Zeiten gibt. Die Pappschachtel selbst ist bereits ein Wunderwerk, mit Reliefbuchstaben … und darin findet sich Altbewährtes: Mantecado, Polvorón, Alfajor, Rosco de vino und Unzähliges mehr. Die Klassiker.“ ABC, Ausgabe vom 27. Dezember 1986.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

https://lajunta.es/4qbgt


(1)   ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4992/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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