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Document 52022XG0412(01)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung des Engagements junger Menschen als Akteure des Wandels zum Schutz der Umwelt 2022/C 159/07

ST/7769/2022/INIT

ABl. C 159 vom 12.4.2022, p. 9–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 159/9


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung des Engagements junger Menschen als Akteure des Wandels zum Schutz der Umwelt

(2022/C 159/07)

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:

1.

Das 10. Europäische Jugendziel in der Anlage zur EU-Jugendstrategie mit dem Titel „Ein nachhaltiges, grünes Europa“ besteht in der Schaffung einer „Gesellschaft [...], in der alle jungen Menschen sich für die Umwelt engagieren sowie umweltbewusst und fähig sind, Veränderungen in ihrem alltäglichen Leben zu bewirken“.

2.

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (1) würdigt junge Menschen als „entscheidende Träger des Wandels“ im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung. Darüber hinaus ermutigt das Weltaktionsprogramm der Vereinten Nationen für die Jugend (2) junge Menschen, sich in der Gesellschaft zu engagieren.

3.

Die Europäische Union setzt sich für die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und ihre Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) ein, um die Welt von morgen grüner, friedlicher und gerechter zu gestalten (3).

4.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten setzen sich uneingeschränkt für das Übereinkommen von Paris ein, das im Dezember 2015 auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris angenommen wurde. Um den Zweck und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, betont die Europäische Union, wie wichtig alle sechs Elemente der „Action for Climate Empowerment“-Agenda (ACE) zur Stärkung des Klimaschutzes sind, erkennt die entscheidende Rolle junger Menschen als Akteure des Wandels im Bereich des Klimaschutzes an und fordert eine stärkere Einbeziehung der Jugend in die Klimaschutzpolitik auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene und die Freisetzung des Potenzials der ACE-Agenda.

5.

Der Umweltschutz ist ein zentrales Ziel der Europäischen Union, die insbesondere „ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ (4) gewährleisten und bis 2050 Klimaneutralität erreichen wird (5).

6.

Das Europäische Jahr der Jugend 2022 (6) dient nicht nur zur Intensivierung der Bemühungen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, junge Menschen auf dem Weg aus der Pandemie zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, sondern soll auch die neuen Chancen und Möglichkeiten des grünen und digitalen Wandels fördern. Dieser Wandel sollte inklusiv sein und der Teilhabe von jungen Menschen mit geringeren Chancen Rechnung tragen.

7.

Der europäische Grüne Deal (7) ist ein Fahrplan zur Schaffung einer nachhaltigen Gesellschaft in der Europäischen Union, indem ein fairer und inklusiver Übergang für alle sichergestellt wird. In seinem Rahmen wird darauf hingewiesen, dass die Gebiete in äußerster Randlage, die besonders anfällig für den Klimawandel und Naturkatastrophen sind, im Fokus stehen müssen;

IM BEWUSSTSEIN DES FOLGENDEN:

8.

Bei jungen Menschen wachsen das Bewusstsein und der Wunsch, sich für nachhaltige Entwicklung, insbesondere im Umwelt- und Klimabereich, zu engagieren (8). Sie wurden auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch Interessenvertretung, Klimamärsche, Online-Kampagnen und andere Mittel zur Sensibilisierung für Umweltthemen, einschließlich des Klimawandels, stark mobilisiert.

9.

Viele junge Menschen befürworten effektive Umweltaktionen und -maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels (9) und des Verlusts an biologischer Vielfalt. Einige von ihnen wenden umweltfreundliche Praktiken an, die als Vorbild für die übrige Gesellschaft dienen können. Junge Delegierte aus der ganzen Welt, auch aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, stellten auf der COP 26 in Glasgow ein Youth4Climate-Manifest vor, um weltweit führende Politiker und Politikerinnen zum Handeln aufzufordern (10).

10.

Der Grad der Mobilisierung und des Engagements variiert von einem jungen Menschen zum anderen: Ein hohes Bildungs- (11), Kultur- und Sozialkapital entspricht in der Regel einem größeren Engagement.

11.

Die weltweite COVID-19-Gesundheitskrise und die vorübergehende Verlangsamung der globalen Wirtschaftstätigkeit, die insbesondere für junge Menschen erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen hatten, haben die unmittelbaren Umweltauswirkungen bestimmter menschlicher Tätigkeiten deutlich gemacht (12). Die verschiedenen nationalen und europäischen Konjunkturpakete und Pläne zur Überwindung der Krise bieten Chancen für einen nachhaltigen Übergang zu einer grünen Wirtschaft, in dessen Rahmen alle jungen Menschen die Möglichkeit haben sollten, sich uneingeschränkt als Akteure des Wandels einzubringen;

IN DER ERWÄGUNG DES FOLGENDEN:

12.

Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle jungen Menschen unabhängig von Faktoren wie Geschlecht, Behinderung, Bildungsniveau, sozialer und wirtschaftlicher Hintergrund, Herkunftsland oder Wohnort die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung verstehen und sich der Auswirkungen von Entscheidungen, Handlungen und Lebensweisen auf die Umwelt, die biologische Vielfalt und das Klima bewusst sind. Alle Generationen, auch junge Menschen, sollten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um entsprechend aktiv werden zu können.

13.

Für ein umfassendes Engagement sollten junge Menschen über zuverlässige, evidenzbasierte Informationen und Daten verfügen, damit sie sich ein fundiertes Urteil über die Herausforderungen und Lösungen in den Bereichen Umwelt, biologische Vielfalt und Klimawandel bilden und ihr kritisches Denken entwickeln und stärken können. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um der Desinformation über Umwelt und Klimawandel entgegenzuwirken.

14.

Darüber hinaus ist es wichtig, sowohl zwischen jungen Menschen als auch zwischen den Generationen den Dialog über ethische Fragen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes und der Achtung des Lebens zu fördern, indem Raum für Diskussionen geschaffen wird, damit junge Menschen und die Gesellschaft insgesamt über die Werte und Kontroversen rund um diese Themen reflektieren können.

15.

Die Bemühungen zur Mobilisierung junger Menschen für Umweltfragen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, der Umweltverschmutzung und des Verlusts an biologischer Vielfalt sollten sich in der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Politik widerspiegeln. Diese sollte nicht nur den Erwartungen junger Menschen möglichst gerecht werden, sondern ihnen auch die Gelegenheit geben, sich aktiv und substanziell an der Entwicklung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen zu beteiligen.

16.

Die Einbeziehung junger Menschen in Umweltmaßnahmen erfordert, dass diese von klein auf für diese Thematik sensibilisiert werden und etwas darüber lernen – ob formal, nicht-formal oder informell.

17.

Um in vollem Umfang praktische Lösungen für die Bewältigung von Umweltproblemen vorschlagen und entwickeln zu können, sollten junge Menschen, auch solche mit geringeren Chancen, bei der Umsetzung ihrer freiwilligen oder unternehmerischen Projekte gefördert werden und neben praktischer Unterstützung und technischer Hilfe auch Zugang zu öffentlichen Zuschüssen oder privaten Investitionen erhalten;

UNTER HERVORHEBUNG DES FOLGENDEN:

18.

Es ist wichtig, alle jungen Menschen zu ermutigen, sich an der Gestaltung des Lebens ihrer lokalen Gemeinschaften zu beteiligen, möglichst einschließlich Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Organisationen der Jugend und Jugendarbeit sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, damit sie Akteure und Triebkräfte eines Wandels sein können, der den Umweltschutz verbessert und zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt beiträgt.

19.

Die Zusammenarbeit zwischen Entscheidungsträgern, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Organisationen der Jugend und Jugendarbeit und anderen Interessenträgern im Umweltbereich ist von entscheidender Bedeutung, um das Engagement junger Menschen zu fördern und sie zum Handeln zu befähigen. Das gegenseitige Vertrauen und das Zusammenwirken bei umweltbezogenen Entscheidungsprozessen sollten unterstützt werden.

20.

Solidarität und Gerechtigkeit zwischen den Generationen sollten in Entscheidungsprozessen zum Umweltschutz berücksichtigt werden, damit die Vorteile für die heutigen Generationen nicht im Widerspruch zu den Rechten künftiger Generationen stehen;

ANGESICHTS DES FOLGENDEN:

21.

Die Ideen und Meinungen junger Menschen, die auf der EU-Jugendkonferenz im Januar 2022 zu Beginn des 9. Zyklus des EU-Jugenddialogs geäußert wurden, bezogen sich auf Folgendes:

a)

Es wurden fünf Aktionsbereiche bestimmt. Während des 9. Zyklus des EU-Jugenddialogs müssen sich junge Menschen und Entscheidungsträger in ihrem Denken und Handeln von diesen spezifischen Bereichen leiten lassen, um konkrete Vorschläge zu erarbeiten.

b)

Zu allererst müssen im Bereich Information und Bildung Kompetenzen, die auf nicht-formalem Weg erworben wurden, als vollwertiger Lernprozess anerkannt werden. Sowohl die lokalen Gebietskörperschaften als auch die Jugendorganisationen haben die Verantwortung zusammenzuarbeiten, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, mehr über die Umwelt zu erfahren und entsprechende Lösungen zu finden. Bildung ist die wertvollste Investition in die Demokratie.

c)

Im Bereich Handeln und Befähigung müssen junge Menschen die Möglichkeit erhalten, eine aktive Rolle bei den Entscheidungen zu spielen, die ihr Leben und das Leben künftiger Generationen prägen werden. Junge Menschen müssen auf allen Ebenen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Sie werden sehr häufig übersehen und sind oftmals unterrepräsentiert, obwohl ihre Ideen und Bedenken für hochrangige Entscheidungsträger von Interesse sein sollten.

d)

Im Governance-Bereich machen junge Menschen unter 30 Jahren weniger als 2,6 % der Mitglieder der nationalen Parlamente aus. Es muss sichergestellt werden, dass die Präsenz junger Menschen nicht nur genutzt wird, um sich ein jugendfreundliches Image zu verschaffen. Bestehende Mechanismen wie der EU-Jugenddialog und das Europäische Jugendparlament müssen mit wirksamen Instrumenten ausgestattet werden, um als Entscheidungsstrukturen fungieren zu können. Während des 9. Zyklus des EU-Jugenddialogs muss die Beteiligung junger Menschen an Entscheidungsprozessen auf nachhaltige und inklusive Weise gefördert werden. Auch ist es von grundlegender Bedeutung, dass junge Menschen über ein hinreichendes Maß an Unterstützung, Finanzierung und Informationen verfügen, um sich substanziell einbringen zu können. Partizipative Prozesse müssen auf nationaler Ebene geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie möglichst nachhaltig und inklusiv sind.

e)

Im Bereich Mobilität und Solidarität wurde festgestellt, dass Mobilität nicht für alle jungen Menschen gleichermaßen zugänglich oder möglich ist. Die Forschung ermöglicht eine bessere Identifizierung der jungen Menschen, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen. Es ist notwendig, wirksamere Methoden anzustreben, die der Gesellschaft helfen, Solidaritätsprogramme besser zu verstehen und alle ihre Mitglieder zu erreichen.

f)

Nicht zuletzt ist der Zugang zur Infrastruktur zu nennen, er mag weniger wichtig erscheinen, hängt aber eng mit der Lebensqualität und Bildung junger Menschen zusammen. Ob junge Menschen vom Land oder aus der Stadt stammen, wirkt sich darauf aus, wie sie Entscheidungen treffen. In ländlichen Gebieten ist der öffentliche Verkehr ein echtes Problem. Schwierigkeiten bei der Beförderung können die Isolation junger Menschen zur Folge haben. Der Ausschluss bestimmter Gruppen von jungen Menschen kann daher nicht zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft führen. Es ist notwendig, nachhaltige und erschwingliche Wahlmöglichkeiten für alle zu gewährleisten –

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN, IM EINKLANG MIT DEM SUBSIDIARITÄTSPRINZIP UND AUF DEN ENTSPRECHENDEN EBENEN

22.

die Jugendarbeit, Jugend- und Umweltorganisationen sowie andere relevante Sachverständige und Interessenträger in ihrer Rolle als Anbieter von Informationen für junge Menschen zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, zuverlässige, genaue und hochwertige Informationen und Daten über den Klimawandel, den Verlust an biologischer Vielfalt, die Umweltverschmutzung und andere Umweltthemen zu verbreiten, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, für Zielgruppen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Hintergrund geeignet und an das jeweilige geografische Umfeld, einschließlich Inseln und tropischer Umgebungen, angepasst sind;

23.

den Akteuren im Bereich der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung sowie des nicht-formalen und informellen Lernens, einschließlich Jugendarbeiterinnen und -arbeitern, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in interaktiven, praktischen und lösungsorientierten Lernmethoden und -ansätzen zu bieten, um junge Menschen in Bezug auf ökologische und soziale Fragen sowie den Klimawandel besser zu informieren, aufzuklären und zu unterstützen;

24.

junge Menschen im Wege der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung sowie durch nicht-formales und informelles Lernen besser mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten, um Umweltbelange verstehen und entsprechend handeln zu können;

25.

Kinder und Jugendliche bei Bedarf zu ermutigen und in die Lage zu versetzen, durch spezifische Aktivitäten mit der Natur in Kontakt zu treten und mit der Unterstützung der relevanten Interessenträger in Umweltfragen grüne Initiativen zu entwickeln. Ein solcher Kontakt ist für die Schärfung des Bewusstseins für Fragen des Klimas und der biologischen Vielfalt von entscheidender Bedeutung;

26.

den Aufbau von Partnerschaften zwischen den Bereichen Bildung, Jugend, Sport (13) und Kultur sowie allen relevanten Sektoren zu fördern, um bereichsübergreifende, koordinierte, einander ergänzende und bildungsbasierte Ansätze zur Sensibilisierung für Fragen der Umwelt, des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Klimawandels zu entwickeln;

27.

die Einrichtung inklusiver und jugendorientierter Peer-Learning-Aktivitäten und den Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Umwelt und des Klimawandels zu fördern und zu unterstützen, etwa „Young Ambassadors“- und Mentoring-Programme oder Ausbildungs- und Kooperationsmaßnahmen (TCA, Erasmus+) sowie Vernetzungsaktivitäten (NET, Europäisches Solidaritätskorps), um alle jungen Menschen, auch solche mit geringeren Chancen, zu sensibilisieren und zu ermutigen, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen;

28.

eine angemessene Aus- und Weiterbildung für Jugendarbeiterinnen und -arbeiter zu fördern, um sicherzustellen, dass die für junge Menschen und mit jungen Menschen geplanten Jugendaktivitäten umweltfreundlich und nachhaltig sind; außerdem geeignete Initiativen für die Jugendarbeit zu entwickeln, deren Schwerpunkt auf der Einbeziehung junger Menschen in Umweltfragen liegt, was insbesondere für die Bekämpfung des Klimawandels und die Erhaltung der biologischen Vielfalt gilt;

29.

öffentliche Stellen, die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft zu ermutigen und dabei zu unterstützen, das Engagement junger Menschen für den Schutz der Umwelt und die hierbei erworbenen Querschnittskompetenzen, insbesondere soziale Fertigkeiten, anzuerkennen und zu nutzen;

30.

einen dauerhaften, langfristigen, sicheren, zugänglichen und inklusiven bürgerlichen Raum für die Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen, nationalen, europäischen und internationalen politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zu gewährleisten und zu schaffen (14), in dem die Stimme junger Menschen unabhängig von ihrem Alter, ihren Anliegen oder ihren Vorschlägen für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels gehört wird, damit sie nicht nur konsultiert werden, sondern auch in der Lage sind, sich aktiv an entsprechenden Entscheidungen zu beteiligen;

31.

Nachwuchsforscherinnen und -forscher und ihre Arbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zur Bewältigung ökologischer Herausforderungen zu fördern, um einerseits Vorbilder für junge Menschen zu schaffen und andererseits den Austausch von Forschungsergebnissen mit jungen Menschen direkter anzuregen und zu unterstützen, um diese zum Handeln zu befähigen;

32.

die Formulierung von Bildungsempfehlungen im Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich für alle Altersgruppen und alle Ebenen oder Arten des Lernens sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IN IHREN JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHEN UND AUF DEN ENTSPRECHENDEN EBENEN IM EINKLANG MIT DEM SUBSIDIARITÄTSPRINZIP

33.

die besonderen Bedürfnisse und Meinungen aller jungen Menschen, insbesondere solcher mit geringeren Chancen, im Rahmen der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Umweltstrategien und -programme, vor allem jener zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zu berücksichtigen, indem ihre Mitwirkung bei der Gestaltung und bei der Umsetzung dieser Strategien und Programme gefördert wird;

34.

die Initiativen von jungen Menschen und Jugendorganisationen zur Planung und Umsetzung von Sensibilisierungsmaßnahmen und -kampagnen, auch im digitalen Bereich, in Bezug auf Klima, Umweltverschmutzung, biologische Vielfalt und andere Umweltfragen zu unterstützen und von diesen zu lernen;

35.

von jungen Menschen initiierte und geleitete Umweltaktionen und -programme – insbesondere jene zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt – zu fördern, anzuerkennen und gegebenenfalls finanziell zu unterstützen, damit sie in der Gesellschaft insgesamt sowie in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Hochschulen, Organisationen der Jugend und Jugendarbeit, lokalen Gemeinschaften und bei ihren Altergenossen zum Wandel beitragen können;

36.

Freiwilligentätigkeiten junger Menschen im Umweltbereich, vor allem jene zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zu fördern und den Zugang zu diesen Aktivitäten zu erleichtern, indem insbesondere sichergestellt wird, dass diese Angebote weithin verfügbar sind und über geeignete Portale auf nationaler Ebene und EU-Ebene, etwa das Europäische Jugendportal und andere einschlägige Kanäle, kommuniziert werden; Freiwilligentätigkeiten zu fördern, die lokale oder nationale Freiwilligenarbeit mit grenzüberschreitender Freiwilligenarbeit kombinieren, indem gegebenenfalls Synergien und Komplementaritäten zwischen nationalen Programmen und Aktivitäten, eventuell einschließlich solcher im Bereich des Freiwilligen- und Gesellschaftsdiensts, und EU-Freiwilligenprogrammen unterstützt werden, um das Engagement junger Freiwilliger zu erhöhen, ihre Kompetenzen auszubauen und ihr Zugehörigkeitsgefühl zur Europäischen Union zu stärken;

37.

gegebenenfalls in die ökologische Wirtschaft zu investieren und junge Menschen beim Erwerb der erforderlichen Kompetenzen zu unterstützen und ihnen den Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen zu erleichtern, die sie auf die grünen Arbeitsplätze von morgen vorbereiten;

38.

gegebenenfalls junge Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen, die Projekte mit Schwerpunkt auf praktischen Lösungen für Umweltprobleme – insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt – entwickeln; den Projekten junger Menschen mit geringeren Chancen, die bei der Unternehmensgründung mit zusätzlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

39.

gegebenenfalls Mentoring-Programme unter der Leitung von Fachleuten und Unternehmern zu entwickeln, die aktiv an der Suche nach Umweltlösungen – insbesondere solchen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Bekämpfung des Klimawandels – beteiligt sind, um jungen Menschen, die eine aktive Rolle in diesem Sektor spielen wollen, Unterstützung und Beratung zu bieten;

40.

junge Europäerinnen und Europäer für die Umweltstrategien und -initiativen der Vereinten Nationen zu sensibilisieren und ihr Engagement in diesem Bereich zu erhöhen, indem die Zusammenarbeit mit einschlägigen UN-Gremien wie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) verstärkt wird;

ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

41.

sicherzustellen, dass alle jungen Menschen in der Lage sind, den europäischen Grünen Deal, die daraus resultierenden Initiativen (wie das Neue Europäische Bauhaus (15)) und die verschiedenen europäischen Umweltprogramme zu verstehen und mitzutragen; bei allen jungen Menschen aktiv für sämtliche Aspekte des europäischen Klimapakts zu werben;

42.

sicherzustellen, dass öffentliche Konsultationen zur europäischen Umweltpolitik für junge Menschen sowie Organisationen der Jugend und Jugendarbeit zugänglich sind und dass die Europäische Kommission durch diese Konsultationen sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Interessenträgern die Möglichkeit zur Darlegung ihrer Standpunkte gibt, bevor sie ihre Legislativvorschläge fertigstellt; ebenso die substanzielle Teilhabe von jungen Menschen und Jugendorganisationen an Initiativen zur Bürgerbeteiligung im Rahmen von Missionen der Europäischen Union zu fördern (16);

43.

europäische Mobilitätsmöglichkeiten und Initiativen im Umweltbereich im Rahmen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps zu unterstützen und zu fördern, um sicherzustellen, dass sich alle jungen Menschen, die dies wünschen, aktiv in Umweltangelegenheiten einbringen können, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen, insbesondere aus Gebieten in äußerster Randlage, Inselregionen sowie ländlichen und abgelegenen Gebieten; außerdem sicherzustellen, dass umweltfreundliche Verkehrsmittel bei diesen Initiativen Vorrang erhalten, um den CO2-Fußabdruck von Mobilitätsprojekten junger Menschen zu verringern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass hierbei den Bedürfnissen der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung getragen wird, die aufgrund ihrer Abgelegenheit mit Einschränkungen konfrontiert sind;

44.

in Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen und jungen Menschen Peer-Learning-Aktivitäten zum Umweltengagement junger Menschen, zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und zur Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltverschmutzung umzusetzen, um die bestehenden bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten zu ermitteln und den diesbezüglichen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern;

ERSUCHEN ALLE INTERESSENTRÄGER, DIE AN EUROPÄISCHEN KOOPERATIONSINITIATIVEN IN DEN BEREICHEN JUGEND, UMWELT UND KLIMAWANDEL BETEILIGT SIND,

45.

für die Begünstigten des Europäischen Solidaritätskorps sowie anderer nationaler oder internationaler Freiwilligenprogramme Freiwilligentätigkeiten im Umweltbereich zu entwickeln; alle Freiwilligen unabhängig von ihrem Einsatzbereich für Umweltfragen und die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten zu sensibilisieren, damit sie hier besonders auf ihren CO2-Fußabdruck achten können;

46.

die europäische Zusammenarbeit zu stärken, indem Instrumente und bewährte Verfahren im Bereich des Engagements junger Menschen und ihrer Beteiligung an Umweltmaßnahmen auf europäischer Ebene – insbesondere jenen zur Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltverschmutzung sowie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt – ausgetauscht werden, einschließlich der Ausschöpfung der Möglichkeiten, die Erasmus+, das Europäische Solidaritätskorps und andere einschlägige Finanzinstrumente der EU bieten.


(1)  Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015. Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

(2)  Weltaktionsprogramm der Vereinten Nationen für die Jugend, Juni 2010, https://www.un.org/esa/socdev/unyin/documents/wpay2010.pdf

(3)  Schlussfolgerungen des Rates zur Schaffung eines nachhaltigen Europas bis 2030 (10. Dezember 2019), https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14835-2019-INIT/de/pdf

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Ein umfassendes Konzept zur Beschleunigung der Umsetzung der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – Ein besserer Wiederaufbau nach der COVID-19-Krise“ (22. Juni 2021), https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9850-2021-INIT/de/pdf

(4)  Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union.

(5)  Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“).

(6)  Beschluss (EU) 2021/2316 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2021 über ein Europäisches Jahr der Jugend (2022) (ABl. L 462 vom 28.12.2021, S. 1–9.).

(7)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final).

(8)  Europäische Kommission, Flash Eurobarometer 478 (2019), „How do we build a stronger, more united Europe? The views of young people“,

https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/99cb705b-fa13-11e9-8c1f-01aa75ed71a1/language-en

(9)  „Pan-European survey, Main multi-country report, #Climate of change“, 2021, https://eeb.org/wp-content/uploads/2021/04/IPSOS-Multi-Country-Report-complete.FINAL_.pdf

(10)  Das Youth4Climate-Manifest ist ein Ergebnis der Veranstaltung „Youth4Climate: Driving Ambition“, die von der italienischen Regierung organisiert wurde. Es enthält Ideen und konkrete Vorschläge zu einigen der dringlichsten Themen der Klimaagenda, darunter Bildung für nachhaltige Entwicklung.

(11)  David E. Campbell, „What is the impact of education on civic and social engagement?“, in Measuring the effects of education on health and civic engagement. Proceedings of the Copenhagen symposium, OECD 2006, https://www.oecd.org/education/innovation-education/37425694.pdf

(12)  Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), „Climate Change 2021: The Physical Science Basis“, https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_SPM_final.pdf

(13)  [Schlussfolgerungen des Rates zum Sport als Hebel für die Veränderung von Verhaltensweisen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung vom 4. April 2022.]

(14)  Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung und Schaffung eines bürgerlichen Raumes für junge Menschen, der der Jugend eine substanzielle Teilhabe ermöglicht (ABl. C 501I vom 13.12.2021, S. 19–23).

(15)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Neues Europäisches Bauhaus (COM(2021) 573 final).

(16)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Europäische Missionen (COM(2021) 609 final).


ANHANG

a)   UNTERLAGEN

Bei der Annahme dieser Schlussfolgerungen haben der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten folgende Dokumente zur Kenntnis genommen:

Europäisches Parlament, „2021 Youth Ideas Report for the Conference on the Future of Europe“, https://european-youth-event.europarl.europa.eu/wp-content/uploads/2021/10/2021_EYE_Report-Booklet_A5_20-10-Accessible.pdf

Resolution 70/1 der Vereinten Nationen, „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, https://www.un.org/depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (COM(2020) 380 final).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein europäischer Klimapakt (COM(2020) 788 final).

Vereinte Nationen, Übereinkommen von Paris von 2015, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22016A1019(01)&from=DE

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Schaffung eines nachhaltigen Europas bis 2030 – bisherige Fortschritte und nächste Schritte“, https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14835-2019-INIT/de/pdf

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Ein umfassendes Konzept zur Beschleunigung der Umsetzung der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – Ein besserer Wiederaufbau nach der COVID-19-Krise“, https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9850-2021-INIT/de/pdf

Europäische Kommission, Rede zur Lage der Union 2021, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/soteu_2021_address_de_0.pdf

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019–2027 (ABl. C 456 vom 18.12.2018, S. 1–22).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020) 625 final).

Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030) (ABl. C 66 vom 26.2.2021).

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung und Schaffung eines bürgerlichen Raumes für junge Menschen, der der Jugend eine substanzielle Teilhabe ermöglicht (ABl. C 501I vom 13.12.2021, S. 19–23).

Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019–2021) (ABl. C 504I vom 14.12.2021, S. 10–11).

Youth4Climate-Manifest, Youth4Climate Manifesto (unfccc.int), November 2021.

b)   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FÜR DIE ZWECKE DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN

„Biologische Vielfalt“: die Vielfalt unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören, einschließlich der Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten und der Ökosysteme.

„Klimawandel“: Änderungen des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, welche die Zusammensetzung der Erdatmosphäre verändern und die über vergleichbare Zeiträume beobachteten natürlichen Klimaschwankungen verschärfen.

„Engagement“: jede Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit, die auf freiwilliger Basis oder in Form eines Freiwilligeneinsatzes verrichtet wird. Hierunter ist freiwilliges und uneigennütziges staatsbürgerliches Handeln im Dienste anderer zu verstehen.

„Umwelt“: die Kombination natürlicher und sozioökonomischer Elemente, die den Rahmen für die Lebensbedingungen eines Individuums, Population oder Gemeinschaft auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen bilden. Umweltschutz bedeutet daher, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die negativen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt zu begrenzen oder zu beseitigen.

„Mentoring“: eine mittel- bis langfristige, freiwillige zwischenmenschliche Beziehung zwischen einem jungen Menschen und einem Mentor oder einer Mentorin, die in einem beruflichen Rahmen geführt wird.

„Peer-Learning-Aktivitäten“: Aktivitäten, die es Mitgliedstaaten, die mit ähnlichen politischen Herausforderungen konfrontiert sind, auf EU-Ebene ermöglichen, in Gruppen zu arbeiten und bewährte Verfahren auszutauschen, sich auf länderspezifische Herausforderungen zu konzentrieren oder eine bestimmte nationale Reformagenda mit Hilfe vergleichbarer Länder und gegebenenfalls von Interessenverbänden und unabhängigen Expertinnen und Experten zu unterstützen (1).

„Nachhaltige Entwicklung“: Befriedigung der Bedürfnisse der heutigen Generationen in einer Weise, welche die Fähigkeit künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse nicht beeinträchtigt. Diese Art der Entwicklung fördert eine dynamische Wirtschaft mit Vollbeschäftigung und einem hohen Maß an Bildung, Gesundheitsversorgung, sozialem und regionalem Zusammenhalt sowie Umweltschutz in einer sicheren und friedlichen Welt, in der die kulturelle Diversität hochgehalten wird.

„Junge Menschen mit geringeren Chancen“: junge Menschen, die aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen, aufgrund ihres Migrationshintergrunds oder wegen einer Behinderung oder Lernschwierigkeiten oder aus anderen Gründen, einschließlich eines Grundes, der zu einer Diskriminierung im Sinne von Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union führen könnte, mit Hindernissen konfrontiert sind, durch welche sie tatsächlich keinen Zugang zu Möglichkeiten haben (2).


(1)  Entschließung des Rates über die Governance-Struktur des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030) (2021/C 497/01), Nummer 11.

(2)  Begriffsbestimmung in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/888.


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