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Document 52020XC0908(10)

    Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung einer Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 2020/C 298/15

    C/2020/6145

    ABl. C 298 vom 8.9.2020, p. 34–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.9.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 298/34


    Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung einer Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    (2020/C 298/15)

    Diese Veröffentlichung eröffnet gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) das Recht, innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Änderungsantrag zu erheben.

    ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

    Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

    Vinagre del Condado de Huelva

    EU-Nr.: PDO-ES-0724-AM01 — 19.7.2017

    g.U. (X) g.g.A. ( )

    1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

    Name: Consejo Regulador de las denominaciones de origen „Condado de Huelva“, „Vinagre del Condado de Huelva“ y „Vino Naranja del Condado de Huelva“ (Kontrollstelle der Ursprungsbezeichnungen „Condado de Huelva“, „Vinagre del Condado de Huelva“ und „Vino Naranja del Condado de Huelva“).

    Anschrift:

    Plaza Ildefonso Pinto, s/n.

    21710 Bollullos Par del Condado (Huelva)

    ESPAÑA

    Tel.

    +34 959410322

    Fax

    +34 959413859

    E-Mail:

    cr@condadodehuelva.es

    Das legitime Interesse der antragstellenden Vereinigung beruht auf der Tatsache, dass sie die mit der Verwaltung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Vinagre del Condado de Huelva“ beauftragte Einrichtung ist und zum damaligen Zeitpunkt die Eintragung der Bezeichnung beantragt hatte.

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland

    Spanien

    3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

    Name des Erzeugnisses

    Beschreibung des Erzeugnisses

    Geografisches Gebiet

    Ursprungsnachweis

    Erzeugungsverfahren

    Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    Kennzeichnung

    Sonstiges (Kontrollstruktur und gesetzliche Anforderungen)

    4.   Art der Änderung

    ☒ Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A.

    ☐ Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

    5.   Änderung(en)

    5.1.   Beschreibung des Erzeugnisses.

    1.

    Änderung des nachstehenden Unterabsatzes des Abschnitts B.1 „Begriffsbestimmung“ der Produktspezifikation und Nummer 3.2 des Einzigen Dokuments.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „Der ‚Vinagre del Condado de Huelva‘ ist ein durch Essigfermentation eines durch die Kontrollstelle für die Ursprungsbezeichnung ‚Condado de Huelva‘ zertifizierten Weins gewonnener Weinessig.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „Das Erzeugnis mit dem Namen ‚Vinagre del Condado de Huelva‘ ist ein durch Essigfermentation eines Weins mit der Ursprungsbezeichnung ‚Condado de Huelva‘ gewonnener Weinessig“.

    iii)

    Begründung:

    Der Verweis auf die Zertifizierung des Weins durch die Kontrollstelle wird gestrichen, sodass die Einhaltung der Produktspezifikation von jeder anderen für diesen Zweck akkreditierten Stelle überprüft werden kann.

    Diese Änderungen werden auf alle Absätze der Produktspezifikation ausgedehnt, die diese Aspekte abdecken.

    2.

    Änderung von Abschnitt B.3 Absatz 1 „Merkmale der Essige“ und Nummer 3.2 Absatz 1 des Einzigen Dokuments.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „1.

    Die Ergebnisse der analytischen Prüfung der geschützten Essige müssen innerhalb folgender Grenzwerte liegen:“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „1.

    Die Ergebnisse der analytischen Prüfung der Essige mit der geschützten Ursprungsbezeichnung, die einer Reifung unterzogen wurden, müssen innerhalb folgender Grenzwerte liegen:“

    iii)

    Begründung:

    Derzeit enthält die geltende Spezifikation einige Bedingungen, die für junge Essige schwer zu erfüllen sind, sodass nur sehr wenige dieser Essige zertifiziert werden, obwohl sie alle mit dem geografischen Ursprung zusammenhängenden Merkmale und typischen Eigenschaften aufweisen.

    Die zurzeit beschriebenen Merkmale basierten auf Messungen von Essigen, die einer Reifung unterzogen wurden, weswegen nicht gesichert ist, dass Essige, die keiner Reifung unterzogen wurden, diese Werte einhalten können. Bei Essigen, die keiner Reifung unterzogen werden, ist der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet garantiert, da der Rohstoff derselbe ist wie bei gereiften Essigen, nämlich Weine mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“.

    3.

    Streichung von Abschnitt B.3 Absatz 1 Buchstabe e der Produktspezifikation und Nummer 3.2 Absatz 1 Buchstabe e des Einzigen Dokuments.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „e)

    Der Prolingehalt beträgt mindestens 300 mg/l.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    Abschnitt B.3 Absatz 1 Buchstabe e wird gestrichen.

    iii)

    Begründung:

    Die Bestimmung des Prolinparameters entfällt. Hierbei handelt es sich um einen Index zum Nachweis von Behandlungen, die bei Essig nicht zugelassen sind, da das Vorhandensein und die Konzentration von Prolin in direktem Zusammenhang mit der Herkunft des Rohstoffs, dem Wein, stehen. Es handelt sich also um einen Index, der zwischen Fermentationsessig und künstlichem Essig aus anderen Quellen als Wein unterscheidet. Dieselbe Funktion kann auf die Bestimmungen von Trockenextrakt und Asche zurückgeführt werden, da die beiden Parameter ebenfalls mit der Reinheit der Herkunft des Essigs zusammenhängen. Es wird daher davon ausgegangen, dass ihre Bestimmung eine Doppelung darstellt.

    Dieses Argument wird weiter dadurch bestärkt, dass die chemische Bewertung von Prolin nicht im Kompendium der Analysemethoden für Weinessige des IWO enthalten ist, weil es für Prolin keine amtlichen Analysemethoden gibt, für Trockenextrakt und Asche hingegen wohl.

    4.

    Streichung von Abschnitt B.3 Absatz 2 der Produktspezifikation und Nummer 3.2 Absatz 2 des Einzigen Dokuments.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „2.

    Für die nachstehend aufgeführten Bestandteile gelten folgende Höchstwerte:

    a)

    Quecksilber: 0,05 ppm.

    b)

    Arsen: 0,5 ppm.

    c)

    Blei: 0,5 ppm.

    d)

    Kupfer- und Zinkgehalt: 10 mg/l

    e)

    Eisen 10 mg/l

    f)

    Sulfat: 2 g/l, ausgedrückt in Kaliumsulfat.

    g)

    Chloride: 1 g/l, ausgedrückt in Natriumchlorid.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    Abschnitt B.3 Absatz 2 wird gestrichen.

    iii)

    Begründung:

    Als der Name „Vinagre del Condado de Huelva“ eingetragen wurde, enthielt das Real Decreto 2070/1993, de 26 de noviembre, por el que se aprueba la reglamentación técnico-sanitaria para la elaboración y comercialización de los vinagres (Königliches Dekret 2070/1993 vom 26. November 1993 zur Genehmigung der technischen und gesundheitlichen Vorschriften für die Herstellung und Vermarktung von Essig) die rechtlichen Regelungen für Essig in Spanien, denen die gestrichenen Parameter entsprechen.

    Da die im Königlichen Dekret 2070/1993 vom 26. November 1993 festgelegten Gesundheits- und Hygieneanforderungen durch verschiedene horizontale EU-Rechtsvorschriften harmonisiert wurden, wurden die Artikel des Dekrets, die sich darauf beziehen, de facto aufgehoben.

    Marktteilnehmer, die den Essig „Vinagre del Condado de Huelva“ herstellen, sind verpflichtet, die in der Produktspezifikation festgelegten Anforderungen an Essig zu erfüllen und im Hinblick auf die darin nicht enthaltenen Hygiene- und Gesundheitsparameter spanisches Recht beachten.

    5.

    Streichung von Abschnitt B.3 Absatz 3 der Produktspezifikation und Nummer 3.2 Absatz 3 des Einzigen Dokuments.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „3.

    Die chromatische Analyse mittels Kolorimetrie ergibt folgende Werte:

    a)

    Der Klarheitshöchstwert (L*) beträgt 93 %.

    b)

    Die anhand der Farbsättigung gemessene mittlere Farbintensität (Cab) liegt bei über 20 Einheiten.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    Abschnitt B.3 wird gestrichen.

    iii)

    Begründung:

    Auch die chromatische Charakterisierung wird sowohl hinsichtlich der Intensität als auch der Klarheit aus der chemischen Bewertung gestrichen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Parameter, die nicht im Kompendium der Analysemethoden für Weinessige des IWO enthalten sind, weil es keine amtlichen Analysemethoden gibt, eine Doppelung der sensorischen Farbcharakterisierung darstellen.

    6.

    Einfügung eines neuen Absatzes 2 in Abschnitt B.3 der Produktspezifikation und in Nummer 3.2 des Einzigen Dokuments.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    Es gibt keinen ursprünglichen Wortlaut.

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „2.

    Die Ergebnisse der analytischen Prüfung der Essige mit der geschützten Ursprungsbezeichnung, die keiner Reifung unterzogen wurden, müssen innerhalb folgender Grenzwerte liegen:

    a)

    Mindest-Gesamtsäuregehalt 60 g/l.

    b)

    Löslicher Trockenextrakt mindestens 1,30 g pro Liter und Essigsäuregrad.

    c)

    Acetoingehalt mindestens 35 mg/l.“

    iii)

    Begründung:

    Wie in der Änderung 2 dieses Antrags angegeben, wurden in der Produktspezifikation nur die gereiften Essige charakterisiert. Daher sollen nun auch Essige charakterisiert werden, die keiner Reifung unterzogen wurden.

    Der Zusammenhang dieser nicht gereiften Essige mit dem geografischen Gebiet ist garantiert, da sie aus demselben Rohstoff hergestellt werden, nämlich aus Weinen mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“, die aus der einheimischen Rebsorte Zalema gewonnen werden, die ausschließlich für diese Ursprungsbezeichnung verwendet wird. Sowohl der lösliche Trockenextrakt als auch das Acetoin überschreiten die nach spanischem Recht erforderlichen Werte.

    7.

    Änderung der Definition von „Vinagre del Condado de Huelva“ in Abschnitt B.4 Absatz 1 der Produktspezifikation und in Nummer 3.2 Buchstabe a des Absatzes „Essigarten“.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „Durch Essigfermentation eines zertifizierten Weins der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ gewonnener Essig mit einem aus dem verwendeten Wein stammenden Restalkohol von höchstens 0,5 % vol.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „Durch Essigfermentation eines Weins mit der Ursprungsbezeichnung ‚Condado de Huelva‘ gewonnener Essig mit einem aus dem verwendeten Wein stammenden Restalkoholgehalt von höchstens 1,5 % vol.“

    iii)

    Begründung:

    Im Einklang mit der Änderung 1 wird der Verweis auf die Zertifizierung aus der Definition gestrichen.

    Die Definition entspricht Essig ohne Reifung. Im Einklang mit den Änderungen 4 und 6 wird die Anforderung, dass der Restalkoholgehalt 0,5 % vol nicht überschreiten darf, gestrichen, wodurch dieser Parameter dem nach spanischem Recht geltenden Parameterwert (1,5 % vol) angeglichen wird.

    8.

    Änderung der organoleptischen Analyse in Abschnitt B.4 Absatz 1 der Produktspezifikation und Nummer 3.2 Buchstabe a des Absatzes „Essigarten“ des Einzigen Dokuments.

    Dies entspricht der organoleptischen Analyse von Essig ohne Reifung.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „Aussehen: Blassgelb bis bernsteinfarben mit leichter Intensität, für einen Essig ‚Condado de Huelva‘ angemessen.

    Geschmack: Milder weinartiger Geschmack mit ausgewogener Säure. Langer Abgang mit Anklängen an Apfel, die von der Sorte Zalema herrühren. “

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „Aussehen: Blassgelb bis leicht bernsteinfarben.

    Geschmack: Milder weinartiger Geschmack mit ausgewogener Säure. Langer Abgang mit Anklängen an Steinobst.“

    iii)

    Begründung:

    Die organoleptische Analyse wird geändert, um objektive, quantifizierbare und messbare Werte festzulegen, um die Kontrolle des Erzeugnisses durch die Betreiber und die Bescheinigung durch Dritte in Bezug auf die Konformitätsbewertungsstellen zu gewährleisten. Beschreibungen im literarischen Stil, die „als für einen Essig ‚Vinagre del Condado de Huelva‘ nicht geeignet“ befunden wurden, wurden gestrichen. Stattdessen wurden Begriffe gewählt, die von Verkostungpanels verwendet werden, zum Beispiel wird in diesem Fall „Apfel“ durch „Steinobst“ ersetzt.

    9.

    Die Angaben für die drei Essig-Unterarten in Abschnitt B.4.2 der Produktspezifikation und Nummer 3.2 Buchstabe b des Absatzes „Essigarten“ des Einzigen Dokuments werden vereinfacht.

    „Vinagre Viejo Condado de Huelva Solera“ wird zu „Vinagre Solera“, „Vinagre Viejo Condado de Huelva Reserva“ zu „Vinagre Reserva“ und „Vinagre Viejo Condado de Huelva Añada“ zu „Vinagre Añada“.

    Begründung:

    Die Angaben für die gealterten Essige werden vereinfacht, indem der Hinweis „Viejo Condado de Huelva“ zur Verschlankung des Etiketteninhalts gestrichen wird. Die obligatorische Angabe „Vinagre del Condado de Huelva“ muss auf jeden Fall auf dem Etikett erscheinen

    10.

    Die organoleptische Charakterisierung von „Vinagre Reserva“ in Abschnitt B.4.2 der Produktspezifikation und Nummer 3.2 Buchstabe b)2 des Absatzes „Essigarten“ des Einzigen Dokuments wird verbessert.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „Geruch: Aggressives Aroma mit hoher Essigintensität und Noten eines alten Weins des Condado de Huelva, mit Anklängen an Trockenfeige und Rosine.

    Geschmack: Trockener und sehr saurer Geschmack.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „Geruch: Kräftiges Aroma mit hoher Essigintensität, mit Anklängen an Trockenobst.

    Geschmack: Saurer Geschmack.“

    iii)

    Begründung:

    Die organoleptische Analyse wird geändert, um objektive, quantifizierbare und messbare Werte festzulegen, die die Kontrolle des Erzeugnisses durch die Betreiber und die Bescheinigung durch Dritte in Bezug auf die Konformitätsbewertungsstellen gewährleisten. Wie bisher wurden nicht zertifizierbare Beschreibungen literarischen Typs wie „Noten des Jahrgangsweins Condado de Huelva“ und „Ausdruck seines seidigen Körpers“ entfernt und in Begriffen formuliert, die von Verkostungspanels verwendet werden, z. B. wird in diesem Fall „Trockenfeige und Rosine“ durch „Anklänge an Trockenobst“ ersetzt

    11.

    Verbesserung der organoleptischen Charakterisierung von „Vinagre Añada“ in Abschnitt B.4.2 der Produktspezifikation und Punkt b)3. des Absatzes „Essigarten“ in Nummer 3.2 des Einzigen Dokuments.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „Aussehen: Intensiv mahagonifarben, Ausdruck seines seidigen Körpers, starke Intensität.

    Geruch: Starke Essigaromen mit Noten von Dessertweinen und Anklängen an das umgebende Eichenholz.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „Aussehen: Intensive Mahagonifarbe.

    Geruch: Kräftige Essigaromen mit Anklängen an das umgebende Eichenholz.“

    iii)

    Begründung:

    Die organoleptische Analyse wird geändert, um objektive, quantifizierbare und messbare Werte festzulegen, die die Kontrolle des Erzeugnisses durch die Betreiber und die Bescheinigung durch Dritte in Bezug auf die Konformitätsbewertungsstellen gewährleisten. Wie schon zuvor an anderer Stelle wurden nicht zertifizierbare Beschreibungen literarischen Typs gestrichen, z. B. „Ausdruck seines seidigen Körpers“ und „mit Noten von Dessertweinen“.

    5.2.   Ursprungsnachweis

    12.

    Änderung von Abschnitt D.3: „Zertifizierung“ der Produktspezifikation ohne Auswirkung auf das Einzige Dokument in folgenden Punkten:

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „D.3)

    Zertifizierung

    Damit der registrierte Erzeuger das Enderzeugnis zertifizieren lassen kann, muss er über alle Arbeitsschritte bis zum Erhalt des Essigs Buch führen.

    Der Rohstoff Wein muss von der Kontrollstelle der g.U. „Condado de Huelva“ zertifiziert und in dem vorgenannten „Libro de entrada y salidas“ (Buch der Ein- und Ausgänge) eingetragen sein.

    Nach der Verarbeitung des Weins zu Essig müssen die Nennmengen an Essig mit der erzeugten flüchtigen Säure erfasst werden, und diese Mengen müssen zu den früheren Beständen der Weinkellerei hinzugefügt werden.

    Vor der Abfüllung oder dem Verkauf des Essigs muss die Kellerei die Technischen Dienste der Kontrollstelle benachrichtigen, die Proben zur Bestimmung der in Abschnitt B.3 der Produktspezifikation aufgeführten Parameter entnehmen.

    Nachdem die Proben analysiert wurden, werden gegebenenfalls der Verkauf oder die Verpackung genehmigt, die Garantiesiegel ausgegeben und die beprobte Charge zertifiziert.

    Sobald der Essig auf den Markt gebracht wird, überwacht die Kontrollstelle die Chargen nach eigenem Ermessen, indem sie in den Betrieben Proben entnimmt und externe Informationen über das Produkt sammelt.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „D.3.

    Zertifizierung

    Damit der registrierte Erzeuger das Enderzeugnis zertifizieren lassen kann, muss er über alle Arbeitsschritte bis zum Erhalt des Essigs Buch führen.

    Der Rohstoff Wein muss die Ursprungsbezeichnung ‚Condado de Huelva‘ tragen und im oben beschriebenen Buch der Ein- und Ausgänge erfasst sein

    Nach der Verarbeitung des Weins zu Essig müssen die Nennmengen an Essig mit der erzeugten flüchtigen Säure erfasst werden, und diese Mengen müssen zu den früheren Beständen der Weinkellerei hinzugefügt werden.

    Sobald der Essig auf den Markt gebracht wird, überwacht die Kontrollstelle die Chargen nach eigenem Ermessen, indem sie in den Betrieben Proben entnimmt und externe Informationen über das Produkt sammelt.“

    iii)

    Begründung:

    Die Zertifizierung nach Chargen ist keine nach ISO/IEC 17065:2012 erlaubte Praxis.

    Der Verweis auf die Zertifizierung durch die Kontrollstelle und die Anforderungen in Bezug auf die Entnahme von Proben durch die technischen Dienste der Kontrollstelle sowie auf die Genehmigung zum Verkauf oder zur Verpackung durch die Kontrollstelle wurden gestrichen.

    In Übereinstimmung mit der Änderung 1 wird der Verweis auf die Zertifizierung durch die Kontrollstelle gestrichen.

    Was die Entnahme von Proben betrifft, so ist diese wie auch die Haftung für den Verkauf oder die Verpackung Teil des Eigenkontrollsystems des Betreibers.

    5.3.   Erzeugungsverfahren

    13.

    Änderung von Abschnitt E.1 „Vinagre Condado de Huelva“ der Produktspezifikation ohne Auswirkung auf das Einzige Dokument in folgenden Punkten:

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    Es gibt keinen ursprünglichen Wortlaut.

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    Am Anfang des Absatzes wird folgender neuer Unterabsatz eingeführt:

    „Der Essig ‚Vinagre del Condado de Huelva‘ wird nach zwei Verfahren, das industrielle Submersgärverfahren und die traditionelle offene Gärung erzeugt.“

    iii)

    Begründung:

    Zur Klarstellung des Wortlauts wird ein einleitender Unterabsatz eingefügt, in dem präzisiert wird, dass es zwei Erzeugungsverfahren gibt, die industrielle und die traditionelle.

    14.

    Streichung des folgenden Wortlauts aus Abschnitt E.1 „Vinagre Condado de Huelva“ der Produktspezifikation ohne Auswirkung auf das Einzige Dokument.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „..., wobei der Gesamtessigsäuregehalt mindestens 70 g/l beträgt und der Restalkoholgehalt 0,5 % vol nicht überschritten werden darf.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    Wird gelöscht.

    iii)

    Begründung:

    In Übereinstimmung mit den Änderungen 6 und 7.

    15.

    Anfügung des folgenden Absatzes am Ende von Abschnitt E.1 „Vinagre Condado de Huelva“ der Produktspezifikation ohne Auswirkung auf das Einzige Dokument.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    Es gibt keinen ursprünglichen Wortlaut.

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    Folgender Absatz wird angefügt:

    „Das traditionelle Verfahren (offene Gärung) zeichnet sich durch die Wirkung von Essigbakterien aus, die in direktem Kontakt mit dem gasförmigen Sauerstoff an der Grenzfläche zwischen Flüssigkeit und Gas stehen, wie es bei dem in diesem Gebiet angewandten Orleans-Verfahren der Fall ist.“

    iii)

    Begründung:

    In der Produktspezifikation wurde beschrieben, wie sich das industrielle Verfahren von dem in diesem Gebiet angewandten traditionellen Verfahren unterscheidet, wobei letzteres irrtümlicherweise nicht beschrieben wurde.

    16.

    Änderung von Abschnitt E.2 „Vinagre Condado de Huelva Viejo“ der Produktspezifikation und Nummer 5.1 des Einzigen Dokuments.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „Sowohl der ‚Vinagre Viejo Solera‘ als auch der ‚Vinagre Viejo Reserva‘ reifen durch das traditionelle Solera-Verfahren heran, ein dynamisches System, bei dem die Fässer oder Großbehälter aus amerikanischer Eiche in pyramidenförmigen Stapeln angeordnet sind. Die jüngeren Essige werden mit den älteren gemischt, wodurch es zu einem ‚Rocío‘ (Taufluss) von der obersten Reihe des Stapels mit der Bezeichnung ‚Criadera‘ zur untersten mit der Bezeichnung ‚Solera‘ kommt, wo die Entnahme (‚Saca‘) erfolgt. Die aus den Fässern oder Großbehältern entnommene Menge wird durch Essige mit dem unmittelbar darunterliegenden Alter aufgefüllt; der Vorgang wird entsprechend fortgesetzt. Dieser Ablauf von Entnahmen und ‚Rocíos‘ wird als ‚Stufenablauf‘ (correr escalas) bezeichnet, wodurch ein Essig gewonnen wird, der auf verschiedenen Weinjahrgängen beruht und sich durch die Homogenität des Endprodukts auszeichnet.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „Sowohl der ‚Vinagre Solera‘ als auch der ‚Vinagre Reserva‘ reifen durch das traditionelle Solera-Verfahren heran, ein dynamisches System, bei dem die Fässer oder Großbehälter aus amerikanischer Eiche in Stapeln angeordnet sind. Die jüngeren Essige werden mit den älteren Essigen vermischt. Die aus den Fässern oder Großbehältern entnommene Menge wird mit dem nächstjüngeren Essig aufgefüllt; der Vorgang wird entsprechend fortgesetzt.“

    iii)

    Begründung:

    Die Verweise auf die pyramidenförmige Anordnung der Stapel wurden entfernt, und die Beschreibung des Reifungsprozesses im Zusammenhang mit dem „Stufenablauf“ durch „Rocíos“ und „Sacas“ wird gestrichen, da die physische Anordnung der Stapel nicht mit der Qualität des Produkts zusammenhängt, solange die jüngeren Essige mit den älteren vermischt werden

    Gestrichen werden auch die folgenden Sätze: „Der Sauerstoffdurchlass durch das Holz wird auf jährlich 25 cm3 pro Liter berechnet. Dies ist von der Dicke und Art des Holzes abhängig.“ Der Verweis auf den Sauerstoffdurchlass wird gestrichen, da er beschreibend und kein zertifizierbarer Qualitätsparameter ist.

    5.4.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    17.

    Streichung von Absatz G.3 „Zusammenhang mit dem Menschen“ der Produktspezifikation und Nummer 5.1 des Einzigen Dokuments.

    Alle Änderungen in diesem Abschnitt beziehen sich auf vorstehend begründeten Änderungen, die den Zusammenhang nicht berühren, weil sie sich ausschließlich beziehen auf

    den Hinweis auf die traditionelle Erzeugung in Übereinstimmung mit Änderung 13,

    die Vereinfachung der Angaben „Vinagre del Condado de Huelva Viejo“ in Übereinstimmung mit Änderung 9,

    die Streichung des Verweises auf den Sauerstoffdurchlass durch das Holz in Übereinstimmung mit Änderung 16,

    die Klarstellung, dass die Konzentration von bis zu 3 % vol und der flüchtige Säuregehalt von 70 g/l den Essigen entsprechen, die einer Reifung unterzogen werden, in Übereinstimmung mit Änderung 2.

    5.5.   Sonstiges.

    18.

    Aktualisierung von Abschnitt H „Kontrollstruktur“ der Produktspezifikation ohne Auswirkung auf das Einzige Dokument zu folgendem Wortlaut:

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „Die Überprüfung auf Einhaltung der Produktspezifikation vor der Vermarktung des Erzeugnisses gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006.

    Die mit der Durchführung der Kontrollen beauftragte zuständige Behörde ist die Dirección General de Industrias y Calidad Agroalimentaria de la Consejería de Agricultura y Pesca de la Junta de Andalucía, C/ Tabladilla, s/n, 41071 Sevilla. Tel.: + 955 032 278, Fax: + 955 032 112. E-Mail: dgipa.cap@juntadeandalucia.es.

    Die Angaben zu den Stellen, die mit der Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation beauftragt sind, können dem folgenden Link entnommen werden:

    http://www.juntadeandalucia.es/agriculturaypesca/portal/areas-tematicas/industrias-agroalimentarias/calidad-y-promocion-agroalimentaria/denominaciones-de-calidad/vinagres.html.

    Die spezifischen Aufgaben ergeben sich aus der Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation von der Vermarktung.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „H)

    Überprüfung der Einhaltung der Produktspezifikation.

    Die für die Kontrollen zuständige Behörde ist die Dirección General de Industrias, Innovación y Cadena Agroalimentaria de la Consejería de Agricultura, Ganadería, Pesca y Desarrollo Sostenible de la Junta de Andalucía, C/ Tabladilla, s/n, 41071 Sevilla. Tel.: +955 032 278, Fax: +955 032 112

    E-Mail: dgiica.cagpds@juntadeandalucia.es.

    Die Angaben zu den Stellen, die mit der Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation beauftragt sind, können dem folgenden Link entnommen werden:

    http://www.juntadeandalucia.es/organismos/agriculturapescaydesarrollorural/areas/industrias-agroalimentarias/calidad-promocion/paginas/denominaciones-calidad-vinagres.html“

    iii)

    Begründung:

    Anpassung an die geltende Verordnung der Europäischen Union und an die Bezeichnung der zuständigen Behörde.

    19.

    Änderung von Absatz I „Kennzeichnung“ der Produktspezifikation und Nummer 3.6 des Einzigen Dokuments.

    i)

    Ursprünglicher Wortlaut:

    „Auf den von der Kontrollstelle zugelassenen Etiketten sowie auf den die Echtheit des Erzeugnisses bescheinigenden Garantiebanderolen muss als Ursprungsbezeichnung die Angabe ‚Vinagre del Condado de Huelva‘ enthalten sein.“

    ii)

    Neuer Wortlaut:

    „Die Etiketten und Garantiesiegel der Erzeugnisse mit dem geschützten Namen müssen von der Kontrollstelle überprüft und registriert werden.

    Unabhängig von der Art der Verpackung, in der die Essige für den Verbrauch versandt werden, ist diese gemäß den von der Kontrollstelle festgelegten Vorschriften mit von der Kontrollstelle ausgegebenen Garantiebanderolen oder nummerierten Siegeln oder gegebenenfalls mit nummerierten Rückenetiketten zu versehen, die keine Zweitverwendung zulassen.

    Die Maßnahmen der Kontrollstelle im Hinblick auf die Verwendung dieser Etiketten dürfen in keinem Fall einen Betreiber benachteiligen, der die Produktspezifikation einhält.“

    iii)

    Begründung:

    Der Wortlaut dieses Abschnitts wird erweitert und verbessert, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen der Kontrollstelle keinen Betreiber benachteiligen, der die Spezifikation einhält.

    20.

    Streichung von Absatz J „Gesetzliche Anforderungen“ der Spezifikation ohne Auswirkung auf das Einzige Dokument, da er nicht mit der derzeitigen Verordnung der Europäischen Union vereinbar ist.

    EINZIGES DOKUMENT

    Vinagre del Condado de Huelva

    EU-Nr.: PDO-ES-0724-AM01 — 19.7.2017

    g.U. (X) g.g.A. ( )

    1.   Name

    „Vinagre del Condado de Huelva“

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland

    Spanien

    3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

    3.1.   Art des Erzeugnisses

    Klasse 1.8 Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

    3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

    Das Erzeugnis mit dem Namen „Vinagre del Condado de Huelva“ ist ein durch Essigfermentation eines Weins mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ gewonnener Weinessig.

    Die physikalisch-chemischen Eigenschaften von „Vinagre del Condado de Huelva“ werden wie folgt definiert:

    1.

    Die Ergebnisse der analytischen Prüfung der Essige mit der geschützten Ursprungsbezeichnung, die einer Reifung unterzogen wurden, müssen innerhalb folgender Grenzwerte liegen:

    a)

    Mindest-Gesamtsäuregehalt 70 g/l.

    b)

    Löslicher Trockenextrakt mindestens 1,3 g pro Liter Essigsäure und Essigsäuregrad.

    c)

    Aschegehalt von 1 g/l bis höchstens 7 g/l.

    d)

    Acetoingehalt mindestens 100 mg/l.

    2.

    Die Ergebnisse der analytischen Prüfung der Essige mit der geschützten Ursprungsbezeichnung, die keiner Reifung unterzogen wurden, müssen innerhalb folgender Grenzwerte liegen:

    a)

    Mindest-Gesamtsäuregehalt 60 g/l.

    b)

    Löslicher Trockenextrakt mindestens 1,3 g pro Liter und Essigsäuregrad.

    c)

    Acetoingehalt mindestens 35 mg/l.

    Die organoleptischen Eigenschaften von „Vinagre del Condado de Huelva“ werden wie folgt definiert:

    1.   „Vinagre del Condado de Huelva“.

    Durch Essigfermentation eines Weins mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ gewonnener Essig mit einem aus dem verwendeten Wein stammenden Restalkoholgehalt von höchstens 1,5 % vol.

    Organoleptische Analyse

    Aussehen: Blassgelb bis leicht bernsteinfarben.

    Geruch: Essigaromen mit leichten Weinnoten.

    Geschmack: Milder weinartiger Geschmack mit ausgewogener Säure. Langer Abgang am Gaumen mit Anklängen an Steinobst.

    2.   „Vinagre del Condado de Huelva Viejo“.

    In Eichenfässern oder -großbehältern herangereifter und mit Likörweinen mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ der Kategorie „Generoso“ und „Generoso de licor“ angereicherter Essig „Vinagre del Condado de Huelva“ mit einem aus diesen Weinen stammenden Restalkoholgehalt von höchstens 3 % vol.

    Je nach Art und Dauer der Reifung werden drei Unterarten unterschieden.

    2.1.   „Vinagre Solera“

    Hierbei handelt es sich um einen durch das traditionelle Solera-Verfahren über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten herangereiften Essig „Vinagre del Condado de Huelva“.

    Organoleptische Analyse

    Aussehen: Bernsteinfarben mit Mahagonitönen, mittlere Intensität.

    Geruch: Essigaromen mit Trockenobstnoten.

    Geschmack: Weinartiger, vollmundiger und ausgewogener Geschmack.

    2.2.   „Vinagre Reserva“

    Hierbei handelt es sich um einen nach dem traditionellen Solera-Verfahren über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren herangereiften Essig „Vinagre del Condado de Huelva“.

    Organoleptische Analyse

    Aussehen: Mahagonifarben mit bernsteinfarbenen Reflexen und sehr hoher Intensität.

    Geruch: Kräftiges Aroma mit hoher Essigintensität, mit Anklängen an Trockenobst.

    Geschmack: Säure am Gaumen, trocken oder süß.

    2.3.   „Vinagre Añada“

    Hierbei handelt es sich um einen durch statische Reifung im Holzfass über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren herangereiften Essig „Vinagre del Condado de Huelva“.

    Organoleptische Analyse

    Aussehen: Intensive Mahagonifarbe.

    Geruch: Kräftige Essigaromen mit Anklängen an das umgebende Eichenholz.

    Geschmack: Vollmundig, sauer, reichhaltig und ausgewogen und mit langem und intensivem Nachgeschmack. Anklänge an Trockenobst und Gewürze.

    3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

    Für die Herstellung des Essigs wird als Rohstoff ein Weiß-oder Likörwein mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ herangezogen, dessen Erzeugungsgebiet sich genau mit dem geografischen Gebiet der g.U. „Vinagre del Condado de Huelva“ deckt. Der verwendete Wein stammt daher ausschließlich aus dem für den Essig abgegrenzten geografischen Gebiet.

    3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

    3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

    3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

    Die Etiketten und Garantiesiegel der Erzeugnisse mit dem geschützten Namen müssen von der Kontrollstelle überprüft und registriert werden.

    Unabhängig von der Art der Verpackung, in der die Essige für den Verbrauch versandt werden, ist diese gemäß den von der Kontrollstelle festgelegten Vorschriften mit von der Kontrollstelle ausgegebenen Garantiebanderolen oder nummerierten Siegeln oder gegebenenfalls mit nummerierten Rückenetiketten zu versehen, die keine Zweitverwendung zulassen.

    Die Maßnahmen der Kontrollstelle im Hinblick auf die Verwendung dieser Etiketten dürfen in keinem Fall einen Betreiber benachteiligen, der die Produktspezifikationen einhält.

    4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

    Das Gebiet der g.U. „Vinagre del Condado de Huelva“ umfasst die Gemeinden Almonte, Beas, Bollullos Par del Condado, Bonares, Chucena, Gibraleón, Hinojos, La Palma del Condado, Lucena del Puerto, Manzanilla, Moguer, Niebla, Palos de la Frontera, Rociana del Condado, San Juan del Puerto, Trigueros, Villalba del Alcor und Villarrasa; es erstreckt sich über die Ebene des unteren Guadalquivir, die an den Nationalpark Doñana angrenzt.

    5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

    a)   Natürlicher Faktor

    Die Essige mit dem Namen „Vinagre del Condado de Huelva“ sind wesentlich durch die natürliche Umwelt gekennzeichnet, in der sie erzeugt werden und heranreifen, und sie sind merklich von der Nähe des Nationalparks Doñana beeinflusst, der als eine der „Lungen“ Europas gilt; das Gebiet Condado de Huelva wird auch als „Umland von Doñana“ bezeichnet.

    Das Gebiet Condado de Huelva ist Teil des Tieflands des Guadalquivir; es erstreckt sich im südöstlichen Quadranten der Provinz Huelva von den Ausläufern der Sierra de Aracena bis zur Küste und grenzt an den Nationalpark Doñana an.

    Das Erzeugungs- und Reifegebiet des Essigs erstreckt sich über ebenes oder leicht hügeliges Gelände mit einem Gefälle von höchstens 17 % in einer Höhe von 50 bis 180 m von Süden nach Norden, wobei die Bodenbeschaffenheit aufgrund der Zusammensetzung des Ausgangsgesteins einheitlich ist.

    Aufgrund der geografischen Lage des Gebiets Condado de Huelva lässt sich dieses dem Einflussbereich des Mittelmeerklimas zurechnen, auch wenn es wegen seiner durch die Beschaffenheit des Oberflächenreliefs bedingte Öffnung zum Atlantik zusätzlich ozeanischen Einflüssen unterliegt. Daher ist sein Klima relativ feucht.

    Der Mittelwert der Höchsttemperaturen ist ziemlich stabil und beträgt 22,5 °C.

    Der Mittelwert der Tiefsttemperaturen schwankt zwischen 9,8 °C und 11,9 °C.

    Die mittlere Jahrestemperatur schwankt zwischen 15,8 °C und 16,9 °C.

    Die Niederschlagsmenge ist variabel und schwankt zwischen 810 mm und 716 mm.

    Der mittlere Sonneneinstrahlungsindex beträgt effektiv 3 000 bis 3 100 Sonnenstunden.

    Die relative Luftfeuchtigkeit schwankt zwischen 60 % und 80 %.

    b)   Menschlicher Faktor

    Die im Gebiet Condado de Huelva erzeugten Essige umfassen zwei Arten:

    Eine erste Art, der „Vinagre del Condado de Huelva“ ohne Reifung; dieser stammt aus der Essiggärung eines Weiß- oder Likörweins mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ nach dem industriellen Submersgärverfahren und dem traditionellen Verfahren der offenen Gärung, bei dem die Essiggärung auf Bakterienkulturen im Wein beruht.

    Die Gärungsbedingungen für die Gewinnung des Essigs im Submersgärverfahren sind eine Gärungstemperatur zwischen 28 und 33 °C und eine sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht angemessene Belüftung.

    Eine zweite Art mit der Bezeichnung „Vinagre del Condado de Huelva Viejo“; dieser wird, je nach Reifedauer und -verfahren, in die drei Unterarten „Vinagre Solera“, „Vinagre Reserva“ und „Vinagre Añada“ unterteilt.

    Sowohl der „Vinagre Solera“ als auch der „Vinagre Reserva“ reifen durch das traditionelle Solera-Verfahren heran, ein dynamisches System, bei dem die Fässer oder Großbehälter aus amerikanischer Eiche auf Stapeln angeordnet sind. Die jüngeren Essige werden mit den älteren Essigen vermischt. Die aus den Fässern oder Großbehältern entnommene Menge wird mit dem nächstjüngeren Essig aufgefüllt; der Vorgang wird entsprechend fortgesetzt. Auf diese Weise entsteht Essig aus mehreren Weinjahrgängen, der sich durch die Homogenität des Endprodukts auszeichnet. Ausschließlich im Gebiet Condado de Huelva wird den Essigen während der gesamten Reifung bis zur Entnahme („saca“) Likörwein mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ der Kategorie „Generoso“ oder „Generoso de licor“ zugesetzt, wodurch die Oxidation während des Reifungsvorgangs gefördert und das Bouquet des Essigs durch Esterbildung und Nährung der Essigbakterien mit Alkohol aus diesen Likörweinen verbessert wird, ohne dass die bereits gebildete Essigsäure beeinträchtigt würde.

    Bei „Vinagre Solera“ beträgt die Mindestdauer der Reifung in Eichenfässern oder -großbehältern sechs Monate, bei „Vinagre Reserva“ vierundzwanzig Monate.

    „Vinagre Añada“ reift im Gegensatz zu „Vinagre Solera“ und „Vinagre Reserva“ in statischer Form über einen Mindestzeitraum von sechsunddreißig Monaten durch das traditionelle Verfahren „Añadas“ heran. Hierbei lässt man den Essig in statischer Form in den Fässern oder Großbehältern heranreifen, wobei während des Reifungsprozesses ausschließlich Likörwein der Kategorie „Generoso“ oder „Generoso de licor“ zugesetzt werden darf. Diese Essige werden aus Weinen eines einzigen Jahrgangs gewonnen, da keine Mischungen erfolgen, und die Eigenschaften sind für den entsprechenden Jahrgang charakteristisch. Wie beim Solera-System erhält das Enderzeugnis durch die Zugabe von Likörwein der Kategorie „Generoso“ oder „Generoso de licor“ während der Reifung einmalige Eigenschaften, durch die es einzigartig wird.

    Die Kellereien, in denen die Reifung erfolgt, sind so gebaut, dass das ganze Jahr über eine konstante Temperatur von 15 bis 18 °C, eine möglichst hohe relative Luftfeuchtigkeit von 60 % bis 80 %, eine gute Belüftung und eine ordnungsgemäße Ausrichtung besteht; dies wird durch hohe Decken, entsprechend ausgerichtete Fenster und eine Wässerung der Kalksandböden an Tagen mit hoher Temperatur erreicht. Ziel ist es, das für die optimale Entwicklung der Reifung der Essige erforderliche Mikroklima zu schaffen.

    Die im Gebiet Condado de Huelva verwendeten Fässer und Großbehälter aus amerikanischer Eiche spielen bei der Qualitätsverbesserung der Essige während der Reifung eine wesentliche Rolle. Die poröse Struktur der Eiche ist dazu geeignet, den Kontakt des Essigs mit dem Luftsauerstoff zu ermöglichen, und fördert die Oxidation, die die Reifung begünstigt.

    Während der Reifung finden chemische Veränderungen des herangereiften Essigs statt, die veränderte Eigenschaften bewirken. Zu den betroffenen Vorgängen gehören:

    Verdunstung

    Direkter Auszug aus dem Holz

    Reaktion zwischen den Holzbestandteilen und dem Essig bei der Reifung

    Reaktion zwischen den Essigbestandteilen bei der Reifung

    chemische Prozesse wie Oxidation und Hydrolyse

    5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

    Die Essige mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Vinagre del Condado de Huelva“ stammen aus der Essigfermentation eines Weins mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ und werden je nachdem, ob sie einem Reifungsprozess unterzogen worden sind oder nicht, den Essigen „Vinagre del Condado de Huelva“ oder „Vinagre del Condado de Huelva Viejo“ zugeordnet.

    a)   Vinagre del Condado de Huelva

    Durch Essigfermentation eines Weins mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ gewonnener Essig mit einem aus dem verwendeten Wein stammenden Restalkoholgehalt von höchstens 1,5 % vol.

    Organoleptische Analyse:

    Aussehen: Blassgelb bis leicht bernsteinfarben.

    Geruch: Essigaromen mit leichten Weinnoten.

    Geschmack: Milder weinartiger Geschmack mit ausgewogener Säure. Langer Abgang am Gaumen mit Anklängen an Steinobst.

    b)   Vinagre del Condado de Huelva Viejo

    In Eichenfässern oder -großbehältern gereifter „Vinagre del Condado de Huelva“, dessen Besonderheit darin besteht, dass er während der Reifung mit Likörwein mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“ der Kategorie „Generoso“ oder „Generoso de licor“ angereichert wird, der ihm einzigartige Eigenschaften und einen aus diesen Weinen stammenden Restalkoholgehalt von höchstens 3 % vol. verleiht.

    Je nach Art und Dauer der Reifung werden drei Unterarten unterschieden.

    Organoleptische Analyse:

    1.

    „Vinagre Solera“

    Aussehen: Bernsteinfarben mit Mahagonitönen, mittlere Intensität.

    Geruch: Essigaromen mit Trockenobstnoten.

    Geschmack: Weinartiger, vollmundiger und ausgewogener Geschmack.

    2.

    „Vinagre Reserva“

    Aussehen: Mahagonifarben mit bernsteinfarbenen Reflexen und sehr hoher Intensität.

    Geruch: Kräftiges Aroma mit hoher Essigintensität, mit Anklängen an Trockenobst.

    Geschmack: Säure am Gaumen, trocken oder süß.

    3.

    „Vinagre Añada“

    Aussehen: Intensive Mahagonifarbe.

    Geruch: Kräftige Essigaromen mit Anklängen an das umgebende Eichenholz.

    Geschmack: Vollmundig, sauer, reichhaltig und ausgewogen und mit langem und intensivem Nachgeschmack. Anklänge an Trockenobst und Gewürze.

    5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses

    Die Unterscheidungsmerkmale des Essigs „Vinagre del Condado de Huelva“ sind insbesondere auf den Rohstoff, aus dem er gewonnen wird, einen Wein mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“, der seine einzigartigen Eigenschaften der ausschließlich im abgegrenzten geografischen Gebiet verwendeten einheimischen Sorte „Zalema“ verdankt, sowie auf seine Verarbeitung und Reifung im Gebiet Condado de Huelva zurückzuführen.

    Außerdem wird dank der geografischen Lage des Gebiets, für das die Ursprungsbezeichnung gilt, durch die hohe relative Luftfeuchtigkeit, die milden Temperaturen und einen höheren Luftsauerstoffgehalt aufgrund der Nähe des Atlantischen Ozeans und des Nationalparks Doñana die Oxidation begünstigt.

    Das ebene oder leicht hügelige Gelände fördert den Zufluss derartiger Luftströmungen. Die Ausrichtung und Ausführung der Kellereien gestattet eine gute Belüftung, die den Sauerstoffdurchlass durch das Holz der Eichenfässer oder -großbehälter begünstigt.

    Diese klimatischen Bedingungen erlauben die Essigreifung in den geschlossenen Innenhöfen der Kellereianlagen.

    Die Eigenschaften der Essige werden durch unterschiedliche Parameter bestimmt.

    Der Restalkoholgehalt, der bei gereiften Essigen bis zu 3 % vol. erreichen kann, beruht auf der Anreicherung der Essige mit Likörwein der Kategorie „Generoso“ oder „Generoso de licor“ mit der Ursprungsbezeichnung „Condado de Huelva“.

    Die poröse Struktur des zur Herstellung der Fässer oder Großbehälter verwendeten Holzes ist dazu geeignet, den Kontakt des Essigs mit Sauerstoff zu begünstigen, und fördert die Essigfermentation, wodurch sich ein Mindestgehalt an flüchtiger Säure von 70 g/l ergibt.

    Die der Reifung unterzogenen Essige sind infolge von Verdunstung Schwund ausgesetzt, und aufgrund dessen erfolgt eine Zunahme des Trockenextraktes, die wiederum durch die aus dem Holz herausgezogenen Stoffe und durch die Reaktion der Bestandteile von Holz und Essig bei der Reifung begünstigt wird.

    Die Wässerung der Kalksandböden ist eine in den Essigreifungskellereien angewandte Praxis, die es gestattet, die Umgebungsbedingungen hinsichtlich relativer Luftfeuchtigkeit und Temperatur zu regeln und diese während der gesamten Reifung stabil zu halten, wodurch die Reifung der Essige begünstigt und der Schwund durch Verdunstung verringert werden.

    Während der Reifung kommt es aufgrund der durch Ethanol und Wasser hervorgerufenen Hydrolyse zu einem Abbau des im Holz enthaltenen Lignins. Die Hydrolyse ist der Hauptweg, über den Stoffe aus dem Fass oder Großbehälter in den Essig übergehen, und sie beeinflusst Aroma und Farbe der heranreifenden Essige.

    Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

    (Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission)

    Die Spezifikation kann auf der Homepage der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und nachhaltige Entwicklung (https://juntadeandalucia.es/organismos/agriculturaganaderiapescaydesarrollosostenible.html), eingesehen werden, und zwar auf folgendem Pfad: «Áreas de actividad»/«Industrias y Cadena Agroalimentaria»/«Calidad»/«Denominaciones de calidad»/«Vinagres», oder indem Sie auf den folgenden Link klicken: http://www.juntadeandalucia.es/export/drupaljda/PC_DOP_Vinagre_Condado_modificado.pdf


    (1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.


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