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Document 52020M9900

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9900 — ZF China/Wolong/Wolong ZF Automotive Electric Motors JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 298/05

    PUB/2020/708

    ABl. C 298 vom 8.9.2020, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.9.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 298/6


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9900 — ZF China/Wolong/Wolong ZF Automotive Electric Motors JV)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 298/05)

    1.   

    Am 28. August 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    ZF China Investment Co., Ltd. („ZF China“, Volksrepublik China), eine Tochtergesellschaft der ZF Friedrichshafen AG („ZF“, Deutschland, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften „ZF-Gruppe“),

    Wolong Electric Group Co., Ltd. („Wolong“, Volksrepublik China), eine Tochtergesellschaft des Unternehmens Wolong Holding Group Co., Ltd. („Wolong Holding“, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften „Wolong-Gruppe“),

    Wolong ZF Automotive Electric Motors Co., Ltd. („Wolong ZF Automotive Electric Motors“, Volksrepublik China), ein neugegründetes Unternehmen.

    ZF China und Wolong übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Wolong ZF Automotive Electric Motors.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    ZF: weltweit tätiger Anbieter von Produkten für Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge und Industrietechnik. Zu den Produkten gehören insbesondere Getriebe, Lenkungen, Achsen, Kupplungen, Stoßdämpfer, Fahrwerkteile und -systeme, aktive und passive Sicherheitstechnik für Kfz-Anwendungen und andere damit verbundene Teile.

    Wolong: Motor- und Antriebshersteller. Zu den Produkten von Wolong zählen unter anderem verschiedene (Elektro-)Motoren und Steuersysteme, Photovoltaik-Kraftwerke, USV-Batterien und Baumaschinen.

    Wolong ZF Automotive Electric Motors: Zweck des Gemeinschaftsunternehmens sind Entwicklung, Konzeption, Herstellung und Verkauf von Elektromotoren und damit verbundenen Dienstleistungen für Automobilmärkte in aller Welt.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9900 — ZF China/Wolong/Wolong ZF Automotive Electric Motors JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail:COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax+32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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