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Document 52020IP0318
European Parliament resolution of 25 November 2020 Towards a more sustainable single market for business and consumers (2020/2021(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2020 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher“ (2020/2021(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2020 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher“ (2020/2021(INI))
OJ C 425, 20.10.2021, p. 10–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.10.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 425/10 |
P9_TA(2020)0318
Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2020 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher“ (2020/2021(INI))
(2021/C 425/03)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 114, |
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unter Hinweis auf die Artikel 169, 191, 192 und 193 AEUV, |
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unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, (1) |
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unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher (2), |
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unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (3), |
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unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juni 2018 zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken (COM(2018)0441), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten (4), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Eine europäische Datenstrategie“ (COM(2020)0066), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft — Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2017 zum Thema „Längere Lebensdauer für Produkte: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen“ (5), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2018 zu dem Thema „Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht“ (6), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (7), |
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unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission vom Oktober 2018 mit dem Titel „Behavioural Study on Consumers’ Engagement in the Circular Economy“, |
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unter Hinweis auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle von 2019 mit dem Titel „Analysis and development of a scoring system for repair and upgrade of products“, |
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unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur vom 4. Dezember 2019 mit dem Titel „Die Umwelt in Europa — Zustand und Ausblick 2020“, |
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unter Hinweis auf die im März 2020 im Auftrag seines Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erstellte Studie mit dem Titel „Promoting product longevity“, |
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unter Hinweis auf die im April 2020 im Auftrag seines Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erstellte eingehende Analyse mit dem Titel „Sustainable Consumption and Consumer Protection Legislation“, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) vom 18. August 2015 mit dem Titel „Durable goods: More sustainable products, better consumer rights — Consumer expectations from the EU’s ressource efficiency and circular economy agenda“, |
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gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A9-0209/2020), |
A. |
in der Erwägung, dass es angesichts knapper werdender natürlicher Ressourcen und steigender Abfallmengen unbedingt erforderlich ist, nachhaltige Produktions- und Konsummuster zu entwickeln, die den Grenzen des Planeten Rechnung tragen, wobei der Schwerpunkt auf einer effektiveren und nachhaltigeren Nutzung der Ressourcen liegen muss; |
B. |
in der Erwägung, dass die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise gezeigt hat, dass neue und widerstandsfähigere Geschäftsmodelle geschaffen und europäische Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kleinstunternehmen und Selbstständige, unterstützt werden müssen; |
C. |
in der Erwägung, dass ein nachhaltiger Binnenmarkt die Forderung des Parlaments (8) nach der Annahme eines ehrgeizigen europäischen Grünen Deals widerspiegeln muss; in der Erwägung, dass daher unbedingt eine forschungsbasierte Strategie entwickelt werden muss, um die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern; in der Erwägung, dass diese Strategie Arbeitsplätze, Wachstum und Innovationsmöglichkeiten für europäische Unternehmen schaffen, ihre globale Wettbewerbsfähigkeit fördern und ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen sollte; |
D. |
in der Erwägung, dass eine gemeinsame und umfassende Strategie nicht mit einem Einheitskonzept gleichgesetzt werden kann; in der Erwägung, dass ein differenzierter Ansatz, der auf den Besonderheiten der einzelnen Produktkategorien und Branchen sowie auf den Marktentwicklungen und den technologischen Entwicklungen beruht, sinnvoller wäre; in der Erwägung, dass die wirksame Umsetzung und Durchsetzung bestehender Vorschriften für einen gut funktionierenden und nachhaltigen Binnenmarkt von grundlegender Bedeutung ist; |
E. |
in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, im Hinblick auf einen Übergang zur Klimaneutralität und zur Kreislaufwirtschaft über Finanzierungsprogramme wie das Binnenmarktprogramm ausreichende Finanzmittel zu mobilisieren, um Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Produkte sowie Sensibilisierungskampagnen für Unternehmen und Verbraucher zu finanzieren; |
F. |
in der Erwägung, dass die Verbraucher bereit sind, sich für die Kreislaufwirtschaft einzusetzen, und dass gemäß der Verhaltensstudie der Kommission aus dem Jahr 2018 die Wahrscheinlichkeit, dass sie Produkte kaufen, die als langlebiger und reparierbar gekennzeichnet sind, dreimal größer ist, dass aber nach wie vor Hindernisse bestehen, darunter Informationsasymmetrie; in der Erwägung, dass klare, zuverlässige und transparente Informationen über die Merkmale eines Produkts, einschließlich der geschätzten Lebensdauer und der Reparierbarkeit, erforderlich sind, um die Verbraucher zu sensibilisieren und einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen; in der Erwägung, dass die vorhandenen Informationen daher verbessert werden müssen, wobei eine Informationsflut zu vermeiden ist; |
G. |
in der Erwägung, dass die Lebensdauer und das Alterungsverhalten eines Produktes von verschiedenen natürlichen und künstlichen Faktoren abhängen, etwa von der Zusammensetzung, der Funktionalität, den Reparaturkosten, den Verbrauchsgewohnheiten und der Nutzung; in der Erwägung, dass die geschätzte Lebensdauer eines Produkts anhand objektiver Tests und Kriterien bestimmt werden muss, die die realen Nutzungsbedingungen widerspiegeln, und vor dem Inverkehrbringen des Produkts ermittelt werden muss; |
H. |
in der Erwägung, dass die Richtlinie (EU) 2019/771 bis 2024 überprüft werden soll; in der Erwägung, dass zur Vorbereitung auf diese Überprüfung eine Reihe von Maßnahmen geprüft werden sollten, die darauf abzielen, die richtigen Bedingungen für die Steigerung der Haltbarkeit von Produkten zu schaffen und ein hohes Verbraucherschutzniveau sowie ein wettbewerbsorientiertes Unternehmensumfeld sicherzustellen; in der Erwägung, dass der gesetzliche Garantiezeitraum von zwei Jahren möglicherweise nicht für alle Produktkategorien mit einer höheren geschätzten Lebensdauer angemessen ist; |
I. |
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in einer früheren Entschließung (9) Maßnahmen gefordert hat, um das Problem der geplanten Obsoleszenz von Waren und Software zu lösen, einschließlich der Entwicklung einer einheitlichen Definition für Tests und der Aufdeckung problematischer Praktiken; in der Erwägung, dass eine gemeinsame Strategie für den Binnenmarkt entwickelt werden muss und für Rechtssicherheit und Vertrauen sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher gesorgt werden muss; |
J. |
in der Erwägung, dass die Lebensdauer von Software für die Lebensdauer elektronischer Geräte von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass elektronische Geräte angesichts der Tatsache, dass Software immer schneller obsolet wird, unbedingt anpassbar sein müssen, damit sie auf dem Markt wettbewerbsfähig bleiben (10); |
K. |
in der Erwägung, dass 79 % der Bürger Europas der Ansicht sind, dass Hersteller verpflichtet sein sollten, die Reparatur von digitalen Geräten oder den Austausch ihrer Einzelteile einfacher zu gestalten (11); in der Erwägung, dass hochwertige Produkte die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken; |
L. |
in der Erwägung, dass eine im Dezember 2015 durchgeführte Untersuchung (12) ergab, dass 59 % der Verbraucher nicht wussten, dass der gesetzliche Garantiezeitraum in der EU mindestens zwei Jahre beträgt; in der Erwägung, dass das Wissen der Verbraucher über die umfassenden Rechte in Bezug auf die gesetzliche Garantie verbessert werden könnte und eine solche Verbesserung zu einer nachhaltigeren Nutzung von Produkten beitragen würde; |
M. |
in der Erwägung, dass die Zunahme des elektronischen Handels eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Umwelt- und Sicherheitsstandards sowie der Verbraucherrechte der EU bei Waren und Dienstleistungen aus Drittländern erforderlich macht; |
N. |
in der Erwägung, dass ein nachhaltiger Binnenmarkt eine wirksame Marktüberwachung erfordert, um die ordnungsgemäße Durchsetzung dieser Vorschriften zu gewährleisten, wobei die Marktüberwachungs- und die Zollbehörden eine Schlüsselrolle spielen; |
O. |
in der Erwägung, dass die Förderung einer Kultur des Reparierens und Wiederverwendens und die Stärkung des Vertrauens in den Gebrauchtwarenmarkt wirtschaftliche und soziale Chancen eröffnen, Arbeitsplätze schaffen und unter bestimmten Umständen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie verbessern könnte; in der Erwägung, dass die Verbraucher in bestimmten Fällen durch Hindernisse wie z. B. fehlenden Zugang zu Ersatzteilen, fehlende Standardisierung und Interoperabilität sowie mangelnde Verfügbarkeit von Reparaturdiensten daran gehindert werden, sich für Reparaturen zu entscheiden; in der Erwägung, dass dies negative Auswirkungen auf den Markt für Instandhaltung und Reparaturen hat; |
P. |
in der Erwägung, dass einem Eurobarometer-Bericht (13) zufolge 77 % der EU-Bürger ihre Geräte lieber reparieren als ersetzen würden; in der Erwägung, dass Reparaturbetriebe eine Quelle lokaler Arbeitsplätze und spezifischen Know-hows in Europa sein könnten; |
Q. |
in der Erwägung, dass die Verlängerung der Lebensdauer eines Produkttyps, dessen Umwelteffizienz gerade wesentlich verbessert wird, gegen die Einführung dieser verbesserten Produkte abgewogen werden sollte und daher nicht zu Verzögerungen bei der Einführung innovativer Technologien führen sollte, die zu erheblichen ökologischen Vorteilen führen könnten; |
R. |
in der Erwägung, dass die zunehmende Digitalisierung unseren Gesellschaften neue Kanäle für den Informationsaustausch bietet und dazu beiträgt, einen nachhaltigen Markt auf der Grundlage von Verantwortung, Transparenz, Informationsaustausch und wirksamerer Ressourcennutzung zu schaffen; |
S. |
in der Erwägung, dass Online-Plattformen ihrer Verpflichtung, den Verbrauchern zuverlässige Informationen über die von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu liefern, besser gerecht werden könnten; |
T. |
in der Erwägung, dass der digitale Sektor zu Innovation und zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft beiträgt; in der Erwägung, dass die Auswirkungen seiner Infrastruktur auf die Umwelt in Bezug auf den Energie- und Ressourcenverbrauch in Angriff genommen werden sollten; in der Erwägung, dass nachhaltigere Verpackungen und Liefermöglichkeiten für den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft von entscheidender Bedeutung sind; |
U. |
in der Erwägung, dass eine umweltgerechte und nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge ein strategisches Instrument ist, das zusammen mit anderen wichtigen politischen Strategien zum industriellen Wandel in Europa beitragen und seine Widerstandsfähigkeit und offene strategische Autonomie stärken kann; in der Erwägung, dass die strategische Nutzung einer nachhaltigen Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl den Unternehmen als auch den Verbrauchern zugutekommen kann, zumal sie die Nachfrage nach und das Angebot an nachhaltigen Waren ankurbelt und diese Produkte kosteneffizient und für die Verbraucher attraktiv macht; |
V. |
in der Erwägung, dass mit wirksamen Methoden gegen irreführende Umweltaussagen und Grünfärberei vorgegangen werden muss, wobei unter anderem darauf eingegangen werden muss, wie solche Aussagen untermauert werden können; |
W. |
in der Erwägung, dass sich Werbung auf das Verbrauchsniveau und die Verbrauchsmuster auswirkt; in der Erwägung, dass Werbung Unternehmen und Verbrauchern dabei helfen könnte, fundierte nachhaltige Entscheidungen zu treffen; |
1. |
begrüßt den neuen Aktionsplan der Kommission für die Kreislaufwirtschaft und das erklärte Bestreben, langlebige Produkte zu fördern, die leichter zu reparieren, wiederzuverwenden und zu recyceln sind, und zugleich die Verbraucher bei diesem Übergang zu unterstützen; |
2. |
betont, dass jede nachhaltige Binnenmarktstrategie die Grundsätze der Nachhaltigkeit, des Verbraucherschutzes und einer in hohem Maße wettbewerbsorientierten sozialen Marktwirtschaft auf faire, ausgewogene und verhältnismäßige Weise miteinander verbinden sollte; betont, dass mögliche Regulierungsmaßnahmen auf diesen Grundsätzen beruhen, ökologisch kosteneffizient sein und sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Nutzen sein sollten, damit diese sich den ökologischen Wandel im Binnenmarkt zu eigen machen können; betont, dass Regulierungsmaßnahmen den europäischen Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen, ihnen keine unverhältnismäßige finanzielle Belastung auferlegen, Innovationen auslösen, Investitionen in nachhaltige Technologien fördern und die europäische Wettbewerbsfähigkeit und letztlich den Verbraucherschutz stärken sollten; weist darauf hin, dass alle geplanten Regulierungsmaßnahmen mit Folgenabschätzungen einhergehen und stets den Marktentwicklungen und den Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung tragen sollten; |
3. |
fordert die Kommission auf, bei der Konzeption, Annahme und Umsetzung der einschlägigen anstehenden Vorschläge, wie etwa bezüglich der „Stärkung der Position der Verbraucher im ökologischen Wandel“ und einer Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik, die uneingeschränkt auf die Klimaziele der EU und andere Umweltziele abgestimmt sein sollten, starken politischen Ehrgeiz unter Beweis zu stellen, um die Kreislauforientierung der Wertschöpfungsketten, die Ressourceneffizienz und die Nutzung von Sekundärrohstoffen zu verbessern, die Abfallerzeugung zu minimieren und eine schadstofffreie Kreislaufwirtschaft zu erreichen; betont, wie wichtig es ist, dass die bestehenden Verpflichtungen und Standards rechtzeitig umgesetzt und eingehalten werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sie nicht weiter aufzuschieben; |
4. |
betont, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt ein schlagkräftiges Instrument für den ökologischen und digitalen Wandel der EU ist, auch im Hinblick auf ihre Rolle in einer globalisierten Wirtschaft; betont, dass die Vollendung und Vertiefung des Binnenmarkts, unter anderem durch die wirksame Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften und die Beseitigung der verbleibenden ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Hindernisse, eine Voraussetzung für nachhaltigere Produktion und nachhaltigeren Verbrauch in der EU ist; fordert eine transparente Steuerung des Binnenmarkts sowie eine wirksamere und bessere Überwachung; ist der Ansicht, dass der Rechtsrahmen für einen nachhaltigeren Binnenmarkt Innovationen und die Entwicklung nachhaltiger Technologien fördern, Unternehmen Anreize für den Übergang zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen bieten und somit zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung beitragen sollte; |
5. |
weist darauf hin, dass nachhaltiger Verbrauch mit nachhaltiger Produktion einhergeht und dass die Wirtschaftsakteure angeregt werden sollten, die Langlebigkeit von Produkten und Dienstleistungen von der Entwurfsphase bis zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens oder ihrer Bereitstellung auf dem Binnenmarkt zu berücksichtigen, um eine sichere, nachhaltige, kosteneffiziente und attraktive Auswahl für die Verbraucher sicherzustellen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen zwischen Produktkategorien und Sektoren mit erheblichen Umweltauswirkungen unterschieden wird, um die Haltbarkeit der Produkte, einschließlich ihrer geschätzten Lebensdauer, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit, zu verbessern; |
Verbraucherrechte und Vorgehen gegen geplante Obsoleszenz
6. |
fordert die Kommission auf, in Absprache mit den einschlägigen Interessenträgern eine breit angelegte Strategie mit Maßnahmen zu entwickeln, bei denen zwischen Produktkategorien unterschieden und Markt- und Technologieentwicklungen Rechnung getragen wird, um Unternehmen und Verbraucher zu unterstützen und nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster zu entwickeln; stellt fest, dass diese Strategie Maßnahmen umfassen sollte, um:
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7. |
betont, dass Waren mit digitalen Elementen besondere Aufmerksamkeit erfordern und dass bei der Überprüfung der Richtlinie (EU) 2019/771, die bis 2024 durchgeführt werden soll, die folgenden Elemente berücksichtigt werden sollten:
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8. |
betont, dass Verbraucher und Unternehmen einfache, wirksame und durchsetzbare Rechtsmittel benötigen; weist darauf hin, dass Verbraucher in der gesamten EU über ihre Rechte und Rechtsmittel informiert werden sollten; fordert, dass im Rahmen des Programms für den Binnenmarkt des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) Maßnahmen finanziert werden, um die Informationslücke zu schließen und Verbraucher, Unternehmen und Umweltverbände bei ihren Initiativen zu unterstützen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Informationskampagnen durchführen sollten, um den Schutz und das Vertrauen der Verbraucher, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen, zu stärken, und fordert die Kommission auf, die Verbraucher über das zentrale digitale Zugangstor angemessen über ihre Rechte zu informieren; betont, dass KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständige besondere Unterstützung, einschließlich finanzieller Unterstützung, benötigen, damit sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich des Verbraucherschutzes verstehen und ihnen nachkommen können; |
9. |
stellt fest, dass viele Produkte, die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, insbesondere Produkte, die von Online-Marktplätzen verkauft und von außerhalb der EU eingeführt werden, nicht den EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Produktsicherheit und Nachhaltigkeit entsprechen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen gegenüber internationalen Wettbewerbern zu sorgen und durch eine verbesserte Marktüberwachung und gleichwertige Zollkontrollstandards in der gesamten EU sowohl für herkömmliche Unternehmen als auch für Online-Unternehmen für sichere und nachhaltige Produkte für die Verbraucher zu sorgen; weist darauf hin, dass die Marktüberwachungsbehörden mit angemessenen finanziellen, technischen und personellen Ressourcen sowie Informationsressourcen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1020 ausgestattet werden müssen, um diese Aufgabe zu erfüllen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren diesbezüglichen Bedarf zu erfüllen, und fordert die Kommission auf, für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung zu sorgen; betont, dass das Zusammenspiel zwischen dem RAPEX-System und Online-Marktplätzen und -Plattformen erheblich verbessert werden sollte; |
Erleichtern von Reparaturen
10. |
fordert, dass die folgenden Informationen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Software-Aktualisierungen und die Reparierbarkeit eines Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs klar und leicht lesbar zur Verfügung gestellt werden: geschätzter Zeitraum der Verfügbarkeit ab dem Zeitpunkt des Kaufs, Durchschnittspreis der Ersatzteile zum Zeitpunkt des Kaufs, empfohlene ungefähre Liefer- und Reparaturzeiten sowie gegebenenfalls Informationen über Reparatur- und Wartungsdienste; fordert darüber hinaus, dass diese Informationen zusammen mit einer Zusammenfassung der am häufigsten aufgetretenen Mängel und der Art und Weise, wie sie behoben werden können, in der Produktdokumentation bereitgestellt werden; |
11. |
fordert die Kommission auf, ein „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher zu schaffen, damit die systematische Durchführung von Reparaturen kosteneffizient und attraktiv wird, wobei den Besonderheiten der verschiedenen Produktkategorien nach dem Vorbild der Maßnahmen, die im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie bereits für mehrere Haushaltsgeräte ergriffen wurden, Rechnung zu tragen ist,
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Eine umfassende Strategie zur Förderung einer Kultur der Wiederverwendung
12. |
begrüßt, dass die Kommission verbindliche Maßnahmen in Erwägung zieht, um die Zerstörung nicht verkaufter oder nicht verschlissener Waren in betriebsbereitem Zustand zu verhindern, damit sie stattdessen wiederverwendet werden können, und quantifizierte Zielvorgaben für die Wiederverwendung festzulegen, unter anderem durch die Einführung von Pfandsystemen im Einklang mit der Abfallrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle; betont, dass neue, nachhaltige Geschäftsmodelle beim Zugang zu Mülldeponien vorrangig berücksichtigt werden sollten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Anreize für eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung zu schaffen; betont, dass unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen eine Strategie benötigt wird, mit der die rechtlichen Hindernisse für die Reparatur, den Weiterverkauf, die Wiederverwendung und die Spende bewertet und beseitigt werden, um eine wirksamere und nachhaltigere Nutzung der Ressourcen sicherzustellen und den Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu stärken, auch durch eine stärkere Standardisierung; |
13. |
betont, wie wichtig es ist, kreislauforientierte und nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern, um die Vernichtung von Waren auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Reparatur und Wiederverwendung zu fördern; fordert die Kommission auf, die Verwendung solcher Modelle zu fördern und dafür zu sorgen, dass sie kosteneffizient und attraktiv bleiben, und ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen, und den Mitgliedstaaten nahezulegen, durch Aufklärungskampagnen und Schulungsmaßnahmen sowohl Verbraucher als auch Unternehmen für diese Modelle zu sensibilisieren; betont, wie wichtig Investitionen in FuE in diesem Bereich sind; |
14. |
weist darauf hin, dass es Unternehmen gibt, die durch ihre Verhaltensweisen von Reparaturen abschrecken, was eine Beschränkung des Rechts auf Reparatur darstellt und sich auf die Reparaturoptionen der Verbraucher auswirkt; fordert einen Ansatz, durch den sowohl die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums als auch eine wirksame Unterstützung für unabhängige Werkstätten sichergestellt wird, um den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten und insgesamt einen nachhaltigen Binnenmarkt zu schaffen; |
15. |
betont, dass Anreize für Verbraucher geschaffen werden müssen, Gebrauchtwaren zu kaufen; weist darauf hin, dass die Übertragung der Garantie im Fall des Weiterverkaufs eines noch unter die Garantie fallenden Gutes ein größeres Vertrauen des Verbrauchers in diesen Markt schaffen könnte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zu prüfen, inwieweit die Garantie des ursprünglichen Käufers bei Weiterverkäufen auf nachfolgende Käufer übertragen werden könnte, insbesondere im Zusammenhang mit einem digitalen Produktpass; fordert darüber hinaus eine Bewertung der Notwendigkeit, die Ausnahmeklausel für gebrauchte Produkte im Rahmen der in der Richtlinie (EU) 2019/771 vorgesehenen gesetzlichen Garantieregelung zu überprüfen, wenn die Richtlinie überarbeitet wird, und zwar im Anschluss an eine Folgenabschätzung zu den möglichen Auswirkungen auf Geschäftsmodelle, die auf Gebrauchtwaren und Wiederverwendung basieren; |
16. |
fordert, dass klare Definitionen für aufbereitete und modernisierte Waren festgelegt werden und dass die umfassende Einführung eines freiwilligen Systems erweiterter gewerblicher Garantien für solche Waren gefördert wird, um die ursprünglichen gesetzlichen Garantien zu ergänzen und zu verhindern, dass Verbraucher missbräuchlichen Praktiken ausgesetzt sind; |
17. |
betont, dass die Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen entscheidend zum Übergang zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt beitragen wird; fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen im Hinblick auf einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen zu ergreifen und die Bemühungen um eine verstärkte Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften wirksam zu intensivieren; |
18. |
hebt die Rolle des Dienstleistungssektors bei der Verbesserung der Zugänglichkeit von Reparaturen und anderen neuen Geschäftsmodellen hervor; begrüßt insbesondere die Entwicklung von Geschäftsmodellen, bei denen der Verbrauch vom materiellen Eigentum entkoppelt wird, bei denen die Funktion des Produkts verkauft wird, und fordert eine fundierte Bewertung der Auswirkungen der Nutzungswirtschaft und ihrer potenziellen Rebound-Effekte sowie der Auswirkungen auf die Verbraucher und ihre finanziellen Interessen, aber auch der Umweltauswirkungen solcher Modelle; betont, dass die Entwicklung internetgestützter Dienste, neue Formen der Vermarktung (Mieten, Leasing, Produkt als Dienstleistung usw.) und die Verfügbarkeit von Reparatureinrichtungen dazu beitragen können, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und das Bewusstsein der Verbraucher und das Vertrauen in diese Produkte zu stärken; fordert die Kommission auf, die Entwicklung dieser neuen Geschäftsmodelle durch gezielte finanzielle Unterstützung im Rahmen des Binnenmarktprogramms und anderer einschlägiger MFR-Programme zu fördern; |
19. |
fordert die Entwicklung nationaler Kampagnen und einschlägiger Mechanismen, um die Verbraucher dazu anzuhalten, die Lebensdauer von Produkten durch Reparatur und die Verwendung von Gebrauchtwaren zu verlängern, und sie für den Mehrwert nachhaltiger innovativer Technologien zu sensibilisieren; fordert die Kommission und die nationalen Behörden auf, die zuständigen Behörden auf nationaler und lokaler Ebene sowie Unternehmen und Verbände im Rahmen des MFR-Binnenmarktprogramms technisch und finanziell bei der Durchführung solcher Sensibilisierungskampagnen zu unterstützen und zu fördern; |
20. |
fordert alle Unternehmen und Organisationen auf, sich beim System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) der EU zu registrieren, um ihre Umweltleistung zu verbessern; sieht der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen, durch die die Verfügbarkeit von Informationen über die Umweltleistung von Unternehmen erheblich verbessert werden dürfte, erwartungsvoll entgegen; |
Eine digitale Strategie für einen nachhaltigen Markt
21. |
begrüßt die Ankündigung eines gemeinsamen europäischen Datenraums für intelligente kreislauforientierte Anwendungen und das Bestreben der Kommission, einen digitalen „Produktpass“ zu entwickeln, um die Rückverfolgbarkeit und den Zugang zu Informationen über die Herstellungsbedingungen eines Produkts, die Haltbarkeit, Zusammensetzung, Wiederverwendung, Reparatur, Möglichkeiten der Demontage und Entsorgung am Ende der Lebensdauer zu verbessern, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Kosten für Unternehmen Rechnung zu tragen ist und den Bedürfnissen von KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständigen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; fordert, dass diese Instrumente in enger Zusammenarbeit mit der Industrie und einschlägigen Interessenträgern entwickelt werden; |
22. |
nimmt den Beitrag digitaler Technologien zu Innovationen sowie zur Gestaltung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, Standards und Protokolle für den Zugang zu und die Nutzung von interoperablen Daten zu entwickeln, um einen wirksamen Austausch von Daten zwischen Unternehmen, Investoren und Behörden zu ermöglichen und neue datengesteuerte kreislauforientierte Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel für Forschung und Innovation im Bereich der nachhaltigen Technologien im neuen MFR aufzustocken; |
23. |
stellt fest, dass der digitale Sektor und der Online-Verbrauch sowohl bei der Produktion von Waren als auch bei der Erbringung von Dienstleistungen Auswirkungen auf die Umwelt haben, und fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie ein EU-Nachhaltigkeitsindex für den digitalen Sektor auf der Grundlage einer Produktlebenszyklusanalyse zu einer durchgehenden Berücksichtigung von nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch von digitalen Technologien führen würde; weist darauf hin, dass Verfahren zur Verringerung solcher Umweltauswirkungen, wie etwa weniger Verpackungsmaterial und die Entwicklung nachhaltigerer Verpackungen, Teil einer Strategie für einen nachhaltigen Binnenmarkt sein sollten; |
24. |
fügt hinzu, dass das Bewusstsein für den potenziellen ökologischen Fußabdruck unnötiger Daten wie ungenutzter Apps, Dateien, Videos, Fotos und Spam-E-Mails geschärft werden sollte; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen digitaler Verfahren und Infrastrukturen im Hinblick auf ihren CO2-Ausstoß und ihren ökologischen Fußabdruck sowie ihre Auswirkungen auf die Verbrauchergewohnheiten zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ihrer Verringerung in Erwägung zu ziehen; |
25. |
fordert nachdrücklich, dass die Kommission die Beschlüsse des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Einrichtung eines gemeinsamen Ladesystems berücksichtigt, um Produktionsmengen und Elektronikabfälle zu verringern; |
Notwendige Änderungen der Vorgehensweise der Behörden
26. |
vertritt die Auffassung, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal in den Mittelpunkt des Plans für die wirtschaftliche Erholung der EU gestellt werden sollte, indem die Innovationsanstrengungen des Privatsektors und die Digitalisierung öffentlicher Ausschreibungen unterstützt und die richtigen Anreize für die Förderung von nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch gesetzt werden; fordert, dass der Anregung der Nachfrage nach umweltfreundlichen Waren und Dienstleistungen mit einem geringeren ökologischen Fußabdruck und der Förderung sozialer und ökologischer Kriterien Priorität eingeräumt wird; |
27. |
betont, dass beim Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft dafür gesorgt werden muss, dass das öffentliche Beschaffungswesen umweltfreundlich, sozial und innovativ ist, indem Nachhaltigkeitskriterien und -ziele in öffentliche Ausschreibungen aufgenommen werden; erinnert in diesem Zusammenhang an die Zusage der Kommission, durch sektorspezifische Maßnahmen und Leitlinien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen Maßnahmen zu ergreifen, wobei der derzeitige Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen beibehalten wird, und fordert die Kommission auf, ambitioniert vorzugehen, wenn es darum geht, nachhaltige Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Standardoption zu machen; betont, wie wichtig es ist, gebrauchte, wiederverwendete, recycelte und wiederaufbereitete Produkte sowie Programme für Software mit geringem Energieverbrauch zu unterstützen, indem Ziele für öffentliche Beschaffungen festgelegt werden; betont die potenziellen Vorteile eines Instruments zur Überprüfung der Nachhaltigkeit öffentlicher Ausschreibungen, um deren Vereinbarkeit mit den Klimaschutzverpflichtungen der EU sicherzustellen und gegen Grünfärberei vorzugehen; |
28. |
betont die Rolle, die ein umweltorientiertes und soziales Beschaffungswesen bei der Verkürzung der Lieferketten, der Verringerung der Abhängigkeit von Drittländern und der Förderung der Nachhaltigkeit in wichtigen Sektoren wie der Herstellung von Arzneimitteln, Energie und Lebensmitteln spielen könnte; fordert eine wirksame Gegenseitigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit Drittländern und die Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zu öffentlichen Aufträgen für KMU und sozialwirtschaftliche Unternehmen, unter anderem durch die Einführung von Vorzugsklauseln; |
29. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden EU-Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung zu nutzen, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Leitlinien zu verbessern und mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie Ziele und Statistiken über die Umweltauswirkungen ihrer Beschaffungen veröffentlicht; fordert darüber hinaus Berichtspflichten für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge, wobei kein ungerechtfertigter Verwaltungsaufwand geschaffen werden darf und das Subsidiaritätsprinzip zu achten ist; |
Verantwortungsvolle Vermarktung und Werbung
30. |
weist darauf hin, dass Verbraucher sowohl online als auch offline mit irreführenden Angaben über die Umwelteigenschaften von Produkten und Dienstleistungen konfrontiert sind; empfiehlt daher, dass die Umweltaussagen von Herstellern und Händlern wirksam überwacht werden, bevor ein Produkt oder eine Dienstleistung in Verkehr gebracht wird, und dass die kürzlich geänderte Richtlinie 2005/29/EG durch proaktive Maßnahmen gegen irreführende Praktiken durchgesetzt wird; fordert die Kommission auf, aktualisierte Leitlinien für die einheitliche Umsetzung dieser Richtlinie in Bezug auf Umweltaussagen zu entwickeln und Orientierungshilfen für Marktüberwachungstätigkeiten zu geben; |
31. |
fordert die Ausarbeitung klarer Leitlinien und Standards für Umweltaussagen und Verpflichtungen, die zu verstärkten Umweltzertifizierungen führen, und begrüßt den angekündigten Legislativvorschlag zur Untermauerung von Umweltaussagen; empfiehlt, die mögliche Notwendigkeit der Einrichtung eines öffentlichen europäischen Registers zu prüfen, in dem zugelassene und verbotene Umweltaussagen aufgeführt sind, sowie die Bedingungen und Schritte, die zur Geltendmachung eines Anspruchs zu ergreifen sind; fügt hinzu, dass die Bereitstellung transparenter, nachvollziehbarer und korrekter Informationen das Vertrauen der Verbraucher in Produkte und Märkte stärken und letztlich zu einem nachhaltigeren Verbrauch führen wird; |
32. |
betont, dass Werbung einen Einfluss auf Verbrauchsmengen und -gewohnheiten hat und Unternehmen und Verbraucher zu nachhaltigen Entscheidungen anregen sollte; betont, wie wichtig verantwortungsvolle Werbung ist, bei der die öffentlichen Normen in Bezug auf die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher eingehalten werden; betont, dass der derzeitige Rechtsrahmen zur Bekämpfung irreführender Werbung den Verbraucherschutz, insbesondere für bestimmte Kategorien von Verbrauchern, die als schutzbedürftig angesehen werden, stärken und eine nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch fördern könnte; |
o
o o
33. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.
(2) ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64.
(3) ABl. L 136 vom 22.5.2019, S. 28.
(4) ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 1.
(5) ABl. C 334 vom 19.9.2018, S. 60.
(6) ABl. C 433 vom 23.12.2019, S. 146.
(7) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.
(8) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.
(9) ABl. C 334 vom 19.9.2018, S. 60.
(10) ABl. C 334 vom 19.9.2018, S. 60, Erwägung S.
(11) Eurobarometer-Sonderbericht 503 vom Dezember 2019 mit dem Titel „Attitudes towards the impact of digitalisation on daily lives“.
(12) Im Auftrag der Kommission im Dezember 2015 durchgeführte Untersuchung mit dem Titel „Consumer market study on the functioning of legal and commercial guarantee for consumers in the EU“.
(13) Eurobarometer-Flash-Bericht 388 vom Juni 2014 mit dem Titel „Attitudes of Europeans towards waste management and resource efficiency“.