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Document 52020AP0145

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (14205/2019 — C9-0192/2019 — 2012/0006(NLE))

    ABl. C 362 vom 8.9.2021, p. 170–170 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 362/170


    P9_TA(2020)0145

    Abschluss des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der EU und der Republik Moldau ***

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (14205/2019 — C9-0192/2019 — 2012/0006(NLE))

    (Zustimmung)

    (2021/C 362/29)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14205/2019),

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (08185/2012),

    unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0192/2019),

    gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A9-0084/2020),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Moldau zu übermitteln.

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