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Document 52019DC0650

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020

    COM/2019/650 final

    Brüssel, den 17.12.2019

    COM(2019) 650 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

    Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020

    {SWD(2019) 444 final}


    Ich will, dass Europa noch mehr erreicht, wenn es um soziale Gerechtigkeit

    und Wohlstand geht. Denn die Union fußt auf diesem Gründungsversprechen.

    Ursula von der Leyen, 16. Juli 2019

    Einleitung

    Wirtschaftswachstum ist kein Selbstzweck. Vielmehr muss die Rechnung für die Menschen und den Planeten aufgehen. Die Klima- und Umweltproblematik, der technologische Fortschritt und der demografische Wandel werden unsere Gesellschaften von Grund auf verändern. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten müssen jetzt mit einem neuen Wachstumsmodell auf diese strukturellen Veränderungen reagieren, das die Begrenztheit unserer natürlichen Ressourcen respektiert und gleichzeitig die Schaffung von Arbeitsplätzen und anhaltenden Wohlstand für die Zukunft gewährleistet.

    Die europäische Wirtschaft hat die Jahre, in denen es vor allem um die Bewältigung der Finanzkrise ging, erfolgreich hinter sich gelassen. Sie befindet sich nun im siebten Wachstumsjahr in Folge, doch die außenwirtschaftlichen und geopolitischen Aussichten trüben sich ein, die Unsicherheit ist hoch, und Europa scheint eine Phase gedämpften Wachstums und niedriger Inflation bevorzustehen.

    Um in der Welt von morgen wettbewerbsfähig zu bleiben und das europäische Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen wir uns nun der Bewältigung der längerfristigen wirtschaftlichen Herausforderungen zuwenden. Der Amtsantritt einer neuen Kommission, deren Prioritäten ein ehrgeiziger europäischer Green Deal, ein Europa, dessen Rechnung für die Menschen aufgeht, und ein für das digitale Zeitalter gerüstetes Europa sind, ist der richtige Moment, um mit diesem neuen, nachhaltigen Wachstumsmodell einen Neuanfang zu unternehmen.

    Diese wirtschaftspolitische Agenda muss die Union in eine nachhaltige Wirtschaft umgestalten und dazu beitragen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, zu denen sie sich bekannt haben, erreichen. Sie muss den doppelten – digitalen und ökologischen – Wandel vorantreiben und begleiten und unsere soziale Marktwirtschaft so umgestalten, dass Europa auch künftig die weltweit fortschrittlichsten Sozialsysteme hat und ein dynamisches Zentrum für Innovationen und wettbewerbsfähiges Unternehmertum bleibt.

    Der europäische Green Deal ist unsere neue Wachstumsstrategie. Er macht die Nachhaltigkeit in all ihren Facetten und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger zur treibenden Kraft unseres Handelns. Dazu müssen vier Dimensionen zusammengeführt werden: Umwelt, Produktivität, Stabilität und Gerechtigkeit. 

    Im Zentrum unserer Wachstumsstrategie stehen vier einander ergänzende Dimensionen.

    Erstens sollten sich unsere Anstrengungen darauf konzentrieren, beim Übergang hin zu einem umweltfreundlichen und klimaneutralen Kontinent bis zum Jahr 2050 die Führung zu übernehmen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass jede und jeder Einzelne die daraus erwachsenden Chancen nutzen kann.

    Zweitens kann Europa durch die Entwicklung neuer und nachhaltiger Technologien beim künftigen Wirtschaftswachstum zum Vorreiter werden und in einer immer stärker digitalisierten Welt eine globale Führungsrolle einnehmen – auch in Bereichen wie Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und 5G, die für Europas technologische Souveränität entscheidend sind. Digitale Technologien haben für den europäischen Green Deal eine Schlüsselfunktion.

    Drittens muss die EU die Wirtschafts- und Währungsunion vollenden, um sicherzustellen, dass für den Fall eines signifikanten ökonomischen Negativschocks sämtliche wirtschaftspolitischen Instrumente verfügbar sind. Die Rolle des Euro muss international gestärkt werden, um den europäischen Einfluss in der Welt und an den globalen Märkten zu vergrößern und europäische Unternehmen, Verbraucher und Staaten vor ungünstigen äußeren Entwicklungen zu schützen. Eine dynamische und widerstandsfähige Wirtschafts- und Währungsunion auf dem soliden Fundament einer Banken- und Kapitalmarktunion ist das beste Mittel, um die Finanzstabilität in Europa und damit auch den Stellenwert des Euro zu erhöhen.

    Viertens muss mit der neuen wirtschaftspolitischen Agenda dafür Sorge getragen werden, dass der Übergang fair und inklusiv vonstattengeht und die Bürgerinnen und Bürger dabei an erster Stelle stehen. Jene Regionen, Industriezweige und Arbeitskräfte, denen der tief greifendste Wandel bevorsteht, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.

    Im Zentrum all dessen steht eine fest im Binnenmarkt verankerte Industriestrategie, die unseren Unternehmen Innovationen und die Entwicklung neuer Technologien ermöglicht, während zugleich die Kreislaufwirtschaft gefördert wird und neue Märkte entstehen. Dies bedeutet, die europäische Wirtschaftspolitik neu auf Langfristigkeit und auf das Ziel auszurichten, jüngeren Generationen in allen Teilen Europas eine nachhaltige Zukunft in Wohlstand zu eröffnen. Wir müssen von einem schrittweisen hin zu einem systemischen, alle Politikbereiche umspannenden Ansatz gelangen und ressortübergreifend arbeiten. Dieser Prozess muss inklusiv gestaltet und mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und Interessenträgern entwickelt werden. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung werden im Zentrum der Politikgestaltung und des Handelns der EU stehen. Das Europäische Semester bietet hier einen bewährten Rahmen für die Koordinierung der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die erforderlich ist, um die Union und ihre Mitgliedstaaten durch diesen Wandel, der sich auf die gesamte Wirtschaft auswirken wird, hindurchzuleiten. In der vorliegenden Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum legt die Kommission die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Prioritäten für die EU dar. Im Rahmen dieses Ansatzes können Synergien entstehen, Zielkonflikte zwischen den vier Dimensionen der Wachstumsagenda angegangen und Lösungen vorgestellt werden.

    1.Europas wirtschaftlicher Ausblick

    Die europäische Wirtschaft wächst nun das siebte Jahr in Folge. Die Konjunktur in Europa dürfte 2020 und 2021 weiter expandieren, auch wenn sich die Wachstumsaussichten abgeschwächt haben. Die Arbeitsmärkte bleiben stabil, und die Arbeitslosigkeit geht weiter zurück – wenngleich in verlangsamtem Tempo ( 1 ). Die öffentlichen Finanzen verbessern sich weiterhin, unser Bankensystem ist robuster, und unsere Wirtschafts- und Währungsunion steht auf einem festeren Fundament. Investitionen und Potenzialwachstum jedoch verharren noch immer auf niedrigeren Werten als vor der Krise. Die öffentlichen Haushaltssalden dürften sich zwischen 2019 und 2021 leicht verschlechtern, da das geringere Wachstum und die etwas lockerere diskretionäre Fiskalpolitik einiger Mitgliedstaaten – bzw. die expansive Finanzpolitik einiger Mitgliedstaten – zu Buche schlagen.

    Der kurzfristige Konjunkturausblick wird durch deutlich weniger förderliche wirtschaftliche und geopolitische Rahmenbedingungen und große Unsicherheit belastet. Die globalen Wachstumsaussichten sind fragil. Handelspolitische Spannungen im verarbeitenden Gewerbe und geopolitische Unsicherheit wirken sich negativ auf Investitionsentscheidungen aus. Eine abnehmende Handelsintensität, gepaart mit einem geringen Produktivitätswachstum, könnte langfristige Folgen für die Stellung Europas in einer Welt haben, die immer stärker durch die Rivalität zwischen den Vereinigten Staaten und China geprägt wird. Dies trifft vor allem das verarbeitende Gewerbe, das auch strukturelle Veränderungen durchläuft. Der europäischen Wirtschaft könnte daher eine Phase gedämpfteren Wachstums und geringer Inflation bevorstehen. Der aktuellen Prognose zufolge wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Euro-Raums 2019 um 1,1 % und in den Jahren 2020 und 2021 um jeweils 1,2 % wachsen. Das BIP für die EU insgesamt dürfte zwischen 2019 und 2021 um 1,4 % pro Jahr zulegen. 

    Die mittelfristigen Konjunkturaussichten werden durch eine alternde Bevölkerung, ein schleppendes Produktivitätswachstum und die zunehmenden Auswirkungen der Umweltschädigung eingetrübt. Ganz konkret bedeutet Bevölkerungsalterung, dass die Zahl der Erwerbstätigen bis zum Jahr 2024 in 11 Mitgliedstaaten im Vergleich zu heute um schätzungsweise mehr als 3 % schrumpfen wird 2 . In der EU wird die Zahl der Erwerbstätigen bis 2060 um 12 % schrumpfen. Dies wird in Verbindung mit dem jahrzehntelangen Trend abnehmenden Produktivitätswachstums das Potenzialwachstum der Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen in Zukunft belasten. Zudem dürften die Auswirkungen der Umweltschädigung die Wirtschaftstätigkeit zunehmend beeinträchtigen, sei es durch häufigere Wetterextreme, durch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder den weniger verlässlichen Zugang zu materiellen Ressourcen und Ökosystemleistungen.

    Während sich die Aussichten allmählich eintrüben, muss Europa ein neues Wachstumsmodell entwickeln, mit dem die langfristigen Herausforderungen, die die europäische Gesellschaft wandeln werden, bewältigt werden können. Dieses neue Modell wird auch ein Schlüsselfaktor sein, um Europas globale Führungsrolle auf politischer und wirtschaftlicher Ebene zu etablieren. Es wird zudem das Potenzialwachstum ankurbeln und Europa dabei unterstützen, angesichts der auf kurze Sicht zunehmenden Unsicherheiten weiter Stärke zu zeigen.

    2.Ein neues Modell zur Bewältigung miteinander verknüpfter zentraler Herausforderungen

    Wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit steht seit jeher im Zentrum der europäischen sozialen Marktwirtschaft und sollte auch in Zukunft ihr Leitprinzip bleiben. Die Entwicklung hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell, das durch digitale und umweltfreundliche Technologien ermöglicht wird, kann aus Europa eine Vorreiterin des Wandels machen. Eine Führungsrolle beim Umweltschutz und eine starke, innovative industrielle Basis müssen als zwei Seiten einer Medaille betrachtet werden, durch die der EU im Wettbewerb ein Pioniervorteil entsteht. Eine stabile Wirtschaft, die langfristig ausgerichtete Politikgestaltung möglich macht, und ein gerechter Übergang für jene, die von den Veränderungen am stärksten betroffen sind, sind Voraussetzung für den Erfolg und sollten unseren Rahmen vervollständigen.

    Ökologische Nachhaltigkeit, Produktivitätszuwächse, Fairness und makroökonomische Stabilität – das werden in den kommenden Jahren die vier Dimensionen unserer Wirtschaftspolitik sein. Diese Dimensionen, die eng miteinander verzahnt sind und sich gegenseitig verstärken, sollten als Richtschnur für Strukturreformen, Investitionen und eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik in den Mitgliedstaaten dienen. 

    Diese vier zentralen Dimensionen werden für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung entscheidend sein. Die Integration der Nachhaltigkeitsziele in das Europäische Semester – mit besonderem Fokus auf wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Aspekten – ist eine einzigartige Gelegenheit, die Menschen, ihre Gesundheit und unseren Planeten ins Zentrum der Wirtschaftspolitik zu rücken. Diese Ziele in den Mittelpunkt der Politikgestaltung und des Handelns der Union zu stellen, ist angesichts der heutigen geopolitischen Lage auch ein starkes Signal für das europäische Bekenntnis zur Nachhaltigkeit.

    Damit all dies gelingt, müssen sich Kosten und Nutzen auf kurze wie auf lange Sicht die Waage halten. Die Vorteile sollten allen zugutekommen, während die Kosten nicht auf den Schwächsten lasten dürfen. Sowohl der Klimawandel selbst als auch flankierende Strategien zur Bewältigung der daraus entstehenden Herausforderungen haben erhebliche verteilungspolitische Konsequenzen, vor allem kurzfristig. Beim Entwurf von Strategien und Empfehlungen für Strukturreformen müssen wir sicherstellen, dass die von diesen gesellschaftlichen Veränderungen am stärksten betroffenen Menschen Unterstützung erhalten. Andererseits schafft die ökologische Wende auch neue Arbeitsplätze und Vorteile für das Wohlergehen der Menschen, etwa durch gesündere Arbeits- und Lebensumstände. Auch in anderen Politikbereichen entstehen auf kurze Sicht Zielkonflikte. So kann beispielsweise auf dem Weg hin zu inklusiverem Wachstum die Integration einer größeren Zahl geringqualifizierter Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt die durchschnittliche Produktivität vorübergehend senken. Dies ändert jedoch nichts an den langfristigen Vorteilen einer Arbeitsmarktintegration, die auf lange Sicht zu einer ausgewogeneren und wohlhabenderen Gesellschaft beiträgt. Um die Synergien zwischen den verschiedenen hier skizzierten Politikzielen zu maximieren, sind erhebliche öffentliche und private Investitionen, etwa in Bildung, Umschulung und Innovation, erforderlich.

    3.Ökologische Nachhaltigkeit

    Die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen ist die entscheidende Aufgabe dieser Generation. Dies wird sich auch in den kommenden Jahren nicht ändern. Der Übergang zur Klimaneutralität erfordert tief greifende Veränderungen der Wirtschaft innerhalb einer Generation. Diese Veränderungen betreffen nicht nur den Energie-, den Bau- und den Verkehrssektor, sondern auch die Industrie, die Landwirtschaft und den Dienstleistungssektor. Gleichzeitig bietet sich damit eine einzigartige Gelegenheit, den in die Jahre gekommenen Kapitalstock der EU-Wirtschaft zu modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit auf nachhaltige Weise neu zu beleben, wobei der Mensch im Mittelpunkt des Wandels stehen sollte.

    Durch einen stärkeren Fokus auf der Klima- und der Umweltpolitik wird das Europäische Semester als umfassendes Instrument für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik gestärkt. Die Wachstumschancen, die sich aus der stärkeren Ausrichtung auf ökologische Nachhaltigkeit ergeben, sind für die wirtschaftspolitische Agenda Europas von zentraler Bedeutung. Das Semester kann den Mitgliedstaaten konkrete Orientierungshilfen und Hinweise darauf liefern, wo im Hinblick auf ein nachhaltigeres und wettbewerbsfähigeres Wirtschaftsmodell Strukturreformen und Investitionen am dringendsten benötigt werden. Es kann die Mitgliedstaaten auch dabei unterstützen, wesentliche Zielkonflikte zu ermitteln und zu lösen, beispielsweise indem die sozialen Auswirkungen steigender Energiepreise durch angemessene sozial- und fiskalpolitische Maßnahmen ausgeglichen werden. In Bereichen wie Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energien, energieeffiziente Gebäude und emissionsarmer Verkehr muss Europa entschieden handeln. Die EU-Industrie ist bereits eine der energieeffizientesten Industrien der Welt. Europa muss sich dies zunutze machen und für Unternehmen und Investoren zusätzliche Anreize schaffen, damit die Mitgliedstaaten ehrgeizige Klimaziele erreichen können. Teil der Reformen muss die Unterstützung der Menschen, Sektoren und Regionen sein, die am stärksten vom Wandel betroffen sind. Eine weitere Verlagerung des Schwerpunkts der Kohäsionspolitik auf grüne und digitale Investitionen wird zu dieser Strategie beitragen.

    Europa muss Rekordsummen in Spitzenforschung und Innovation investieren und dabei die volle Flexibilität des nächsten EU-Haushalts nutzen, um den Schwerpunkt auf die Bereiche mit dem größten Potenzial zu legen. Investitionen sollten auf umweltfreundliche Vermögenswerte ausgerichtet werden, die im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels und bahnbrechende Innovationen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene am produktivsten sind. Um die derzeitigen Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen, müssen im Zeitraum 2021-2030 jährlich zusätzliche 260 Mrd. EUR in das Energiesystem investiert werden. Der größte Investitionsschub wird erforderlich sein, um die Energieeffizienz im Wohnungs- und im Dienstleistungssektor zu verbessern. Darüber hinaus sind erhebliche Investitionen in die Stromerzeugung und die Netzinfrastruktur nötig. Der rasche Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe innerhalb der nächsten zwei Jahre wird ausschlaggebend dafür sein, ob die Emissionsziele für Neuwagen in der Automobilindustrie erreicht werden.

    In diesem Zusammenhang sind Änderungen der Steuer- und Subventionssysteme nötig, um sicherzustellen, dass Anreize klima- und umweltfreundlich sind, und um die notwendigen Mittel für Investitionen zu mobilisieren. Öffentliche Mittel allein werden jedoch nicht ausreichen. Auch private Investitionen müssen genutzt werden, indem eine grüne und nachhaltige Finanzierung in den Mittelpunkt der Investitionskette und des Finanzsystems Europas gestellt wird.

    Im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa kann der Europäischen Union eine Katalysatorrolle für private und öffentliche grüne Investitionen zukommen. In diesem Plan werden zweckgebundene Finanzierungen zur Unterstützung nachhaltiger Investitionen mit Vorschlägen für einen verbesserten rechtlichen Rahmen kombiniert, um überall in der EU nachhaltige Investitionen zu mobilisieren. Dies soll erreicht werden, indem anteilsmäßig mehr EU-Ausgaben als je zuvor für das Klima aufgewendet, mithilfe von Garantien private Mittel mobilisiert, günstige Rahmenbedingungen geschaffen und Projektträger bei der Strukturierung bankfähiger grüner Projekte unterstützt werden. Hierzu wird das Programm „InvestEU“ erheblich beitragen. Darüber hinaus wird die Europäische-Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) mit einer Verdoppelung ihres Klimaziels auf 50 % zu Europas Klimabank werden. Im Rahmen des künftigen Mechanismus für einen gerechten Übergang arbeitet die Kommission gemeinsam mit der EIB-Gruppe an der Mobilisierung erheblicher Investitionen für Regionen, die im Zeitraum des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens besondere Unterstützung bei der Umwelt- und Klimawende benötigen.

    Steigende Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) sind eine zusätzliche Quelle für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und der Modernisierung der Wirtschaft. Im Jahr 2018 beliefen sich die Einnahmen aus EHS-Versteigerungen auf rund 14 Mrd. EUR. 2019 werden die Jahreseinnahmen aus EU-EHS-Versteigerungen voraussichtlich sogar noch höher und in den kommenden Jahren weiterhin beträchtlich sein. Diese Mittel sollten zur Unterstützung der Verwirklichung der Klima- und Energieziele für 2030 und für Investitionen in den Übergang zur Klimaneutralität verwendet werden.

    4.Produktivitätswachstum

    Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und immer knapperen Ressourcen wird das künftige Einkommens- und Beschäftigungswachstum in Europa entscheidend von mehr Produktivität und Innovation abhängen. Das Produktivitätswachstum in der EU liegt nach wie vor deutlich unter dem Niveau anderer globaler Akteure. Seit den 1980er Jahren stagniert die Annäherung der Mitgliedstaaten an die Vereinigten Staaten. Dies zeigt sich auch am Status europäischer Unternehmen in der Welt. Unter den 100 größten börsennotierten Unternehmen sind heute nur 23 europäische Unternehmen. Vor zehn Jahren waren es noch 40. Gleichzeitig haben die Unterschiede innerhalb der EU zugenommen, wobei die produktivsten 10 % der Regionen mehr als sechsmal produktiver sind als die 10 % am unteren Ende der Skala. Bei nationalen Debatten darüber, wie die Produktivität gesteigert werden kann, könnten sich die nationalen Ausschüsse für Produktivität als dienlich erweisen, da diese hochwertige und unabhängige Analysen bereitstellen und die nationale Eigenverantwortung für die Strukturreformen stärken.

    Für eine höhere Produktivität ist eine systematische und zukunftsorientierte Forschungs- und Innovationsstrategie nötig. Das Produktivitätsgefälle zwischen den leistungsstärksten und den leistungsschwächsten Unternehmen hat sich in den meisten Mitgliedstaaten vergrößert. Strukturreformen zur Förderung der Verbreitung von Innovationen und zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln könnten es einem viel größeren Kreis von Unternehmen ermöglichen, von Innovationen zu profitieren, und damit das Produktivitätswachstum ankurbeln. Öffentliche und private Investitionen in innovative Technologien, auch fortschrittliche digitale Technologien, sollten unterstützt werden, um die Schaffung neuer Güter, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu fördern. Es werden mehr junge und geschäftstüchtige High-Tech-Pioniere benötigt, die mit bahnbrechenden Innovationen in die Fußstapfen der heutigen Technologieriesen treten, die vor nur einem Jahrzehnt auf gleiche Weise begonnen haben.

    Digitale Technologien wie künstliche Intelligenz oder das Internet der Dinge sowie der Zugang zu Daten sind für eine produktivere und grünere Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sie verändern die Art und Weise, wie wir kommunizieren, leben und arbeiten. Angesichts der durch den digitalen Wandel bedingten, sich verändernden Dynamik braucht es sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene mehr Ehrgeiz, wenn es um die Steigerung der Investitionen, eine innovationsfördernde Regulierung, wirksame Reformen und einen auf den europäischen Werten fußenden Ansatz geht, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht. Europa braucht eine starke industrielle Basis mit einer gemeinsamen Strategie und einer Bündelung von Ressourcen in Schlüsselsektoren, damit es die Technologien, die es benötigt, um im globalen Wettbewerb weiter vorn zu bleiben, selbst erzeugen kann. Durch Investitionen in innovative Technologien wie Blockchain-Technologie, Hochleistungsrechentechnik und Quanteninformatik, Algorithmen und Instrumente für den Datenaustausch und die Datennutzung muss Europa außerdem seine technologische Unabhängigkeit bewahren. Insbesondere durch Daten und künstliche Intelligenz werden Innovationen möglich, die uns dabei helfen können, Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen in Bereichen wie Gesundheit, Landwirtschaft, Lebensmittelerzeugung, Sicherheit oder industrielle Fertigung zu entwickeln.

    In Zeiten zunehmender globaler Spannungen bietet der EU-Binnenmarkt den Mitgliedstaaten vielfältige Möglichkeiten, um den Handel auszuweiten, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum anzukurbeln. Der Binnenmarkt trägt entscheidend zur Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft bei. Europas Wettbewerber sind Volkswirtschaften in der Größe von Kontinenten, und daher benötigt die EU einen echten Binnenmarkt für den gesamten Kontinent. Die Vorteile liegen auf der Hand: Technologischer Fortschritt verbreitet sich schneller in einem einheitlichen Markt. Gut funktionierende Produkt- und Dienstleistungsmärkte sind ein wichtiger Motor für das Produktivitätswachstum, da sie eine effizientere Ressourcenallokation ermöglichen. Die Fortschritte bei der Marktintegration sind jedoch nicht überall gleich groß, und wir benötigen neue Impulse, nicht zuletzt für den digitalen Binnenmarkt, die europäischen Netze und die Kapitalmarktunion.

    Ein zentrales Element des Binnenmarktes ist die Normung, die bei der Verwirklichung der EU-Agenda für nachhaltige Entwicklung eine Schlüsselrolle spielt. Bei der Ausrichtung der Wirtschaft auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind Normen unerlässlich, da sie das Bindeglied zwischen Rechtsvorschriften und praktischen technischen Lösungen bilden. Indem sie Herstellungskosten senken und Märkte vergrößern, erhöhen sie darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit. Aus diesen Gründen kann Normung dabei helfen, innovative Produkte und Herstellungsverfahren zu entwickeln, die auf der Grundlage neuester technologischer Fortschritte zu Energieeffizienz, verbessertem Recycling und nachhaltiger Produktion beitragen. Welche Rolle Normen bei der Verwirklichung der Agenda für nachhaltige Entwicklung spielen können, lässt sich besonders gut an den Vorschriften zum Ökodesign und dem politischen Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung ablesen 3 . Darüber hinaus tragen Normen auch zu einem fairen globalen Wettbewerb bei.

    Kasten 1: Der Beitrag des Binnenmarktes und der Bericht über die Leistungsfähigkeit des Binnenmarktes (Single Market Performance Report) 4

    Der Binnenmarkt gehört zu den größten Errungenschaften der Union. Die beispiellose Integration der letzten 25 Jahre hat dazu geführt, dass Menschen und Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten über Grenzen hinweg wirtschaftlich und sozial immer enger zusammengewachsen sind. Noch ist das Potenzial des Binnenmarktes, Menschen und Unternehmen Vorteile zu verschaffen, nicht ausgeschöpft.

    Der Binnenmarkt muss in den Bereichen, in denen die Ergebnisse der bisherigen Anstrengungen nach wie vor hinter den Erwartungen zurückbleiben, vollendet und umgesetzt und im Hinblick auf neue Herausforderungen fortlaufend aktualisiert werden. Dies betrifft auch kürzlich verabschiedete Rechtsakte, die sich auf die digitale Seite der Wirtschaft auswirken. Während der Finanzkrise wurde deutlich, welche Bedeutung Stabilität und Integration auf den Kapital- und Finanzmärkten haben, wo Unternehmenswachstum und Investitionen nach wie vor durch Fragmentierung behindert werden. Der Energiebereich ist für die Union zu einem Schlüsselelement der Integration geworden, wobei die Energiemärkte auf nationaler Ebene noch immer weitgehend fragmentiert sind. Um sicherzustellen, dass der Binnenmarkt den gesellschaftlichen Erwartungen entsprechend funktioniert, sind auch Umwelt-, Klima- und Infrastrukturziele unabdingbar. Der Binnenmarkt wird tief greifenden Veränderungen unterzogen, damit die Unternehmen und Menschen in der EU die sich mit den neuen Technologien bietenden Möglichkeiten wie die Digitalisierung optimal nutzen können.

    Der Binnenmarkt ist für das Europäische Semester von zentraler Bedeutung und umgekehrt auch das Europäische Semester für den Binnenmarkt. Viele der strukturellen Barrieren, die verhindern, dass die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang genutzt werden können, sind tatsächlich auf Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraktiken auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene zurückzuführen, die die Rahmenbedingungen für Unternehmen verschlechtern und Unternehmen davon abhalten, grenzüberschreitend tätig zu werden. In einigen Mitgliedstaaten schmälert der Mangel an Verwaltungskapazitäten oder qualifiziertem Fachpersonal die Leistungsfähigkeit der Märkte für öffentliche Aufträge.

    Dies kommt auch im Bericht über die Leistungsfähigkeit des Binnenmarktes zum Ausdruck, der erstmals im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 erstellt und zusammen mit der vorliegenden Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum veröffentlicht wird.

    Ziel des Berichts ist es zu bewerten, wie die Realwirtschaft im Binnenmarkt mit Blick auf die Märkte abschneidet. Während sich die Überwachung in der Vergangenheit hauptsächlich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Binnenmarktes konzentrierte, um dessen ordnungsgemäße Durchsetzung sicherzustellen, geht es in dem Bericht in erster Linie um die Ergebnisse und Errungenschaften des Binnenmarktes.

    Zunächst wird in dem Bericht auf die Hindernisse bei der Nutzung der Vorteile des Binnenmarktes durch Bevölkerung und Unternehmen eingegangen. Danach werden die Errungenschaften des Binnenmarktes bewertet: mehr Auswahl für Verbraucher und Unternehmen, niedrigere Preise und hohe Standards für Verbrauchersicherheit und Umweltschutz. Zu guter Letzt wird ein breites Spektrum von Tätigkeiten unter die Lupe genommen, die für die Leistungsfähigkeit des Binnenmarktes, auch in Bezug auf seine Umweltbilanz und seine Digitalisierung, relevant sind. Vor diesem Hintergrund soll der Bericht über die Leistungsfähigkeit des Binnenmarktes deutlich machen, wie wichtig Strukturreformen auf Ebene der Mitgliedstaaten für einen leistungsfähigen Binnenmarkt sind.

    Ein stärkeres Augenmerk auf Binnenmarktaspekte wird auch die Integration fördern. In einem stark integrierten Markt werden die Vorteile von Strukturreformen den Verbrauchern in dem Land zugutekommen, in dem diese Reformen durchgeführt werden; sie werden sich aber auch auf die Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten auswirken.

    Europas Finanzsektor muss Innovationen und Investitionen in die Wirtschaft besser unterstützen. Europa muss seine Finanzmärkte weiterentwickeln, damit sich alle wirtschaftlich tragfähigen Unternehmen, insbesondere auch innovative Zukunftsunternehmen, Finanzierungsmittel beschaffen können, um in die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum zu investieren. Weitere Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion werden sicherstellen, dass Unternehmen Zugang zu den Finanzmitteln haben, die sie für Wachstum, Innovation und Expansion benötigen. Unternehmen und insbesondere KMU müssen in vollem Umfang von der Integration der grenzübergreifenden Wertschöpfungsketten und der für das digitale Zeitalter charakteristischen engen Verschmelzung von Industrie und Dienstleistungen profitieren. Durch Mobilisierung privater Investitionen in diesen Sektoren wird dazu auch der EU-Haushalt beitragen.

    Mehr Produktivität und Innovation sind ohne weitreichende Investitionen in Bildung und Kompetenzentwicklung nicht erreichbar. Unterstützung für erwachsene Arbeitnehmer, insbesondere die 60 Mio. gering qualifizierten erwachsenen Arbeitnehmer, ist unverzichtbar, damit diese umfassendere Kompetenzen auf einem höheren Niveau entwickeln können. Ebenso sind Reformen der allgemeinen und beruflichen Erstausbildung erforderlich, um den Trend des wachsenden und derzeit bei über 20 % liegenden Anteils von Schülern mit unterdurchschnittlichem Leistungsniveau in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften umzukehren. Der Mangel an digitalen Kompetenzen muss behoben werden. Umfassende Kompetenzstrategien sollten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen auf den individuellen Bedarf an Weiterbildung und Umschulung ausgerichtet sein, wofür die Betroffenen, die Unternehmen und die Regierungen gemeinsam Verantwortung tragen.

    Wachstum und Produktivität müssen durch wettbewerbsfähige und effiziente Märkte und Strukturreformen zur Beseitigung von Engpässen im Unternehmensumfeld unterstützt werden. Verantwortliches Regierungshandeln, funktionierende Institutionen, unabhängige und effiziente Justizsysteme, hochwertige öffentliche Verwaltungen, solide Korruptionsbekämpfungsrahmen, ein effizientes öffentliches Auftragswesen, effektive Insolvenzrahmen und effiziente Steuersysteme sind wichtige Faktoren, die das Unternehmensumfeld eines Mitgliedstaats bestimmen. All diese Aspekte, einschließlich solcher, die die Rechtsstaatlichkeit betreffen, können Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen haben und sind damit wichtig für die Erhöhung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit. Dies gilt umso mehr in einem globalisierten und digitalisierten Umfeld mit sehr mobilem Kapital. Erkenntnisse über die institutionelle und administrative Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten aus anderen bestehenden Governance-Prozessen werden in das Europäische Semester und die makroökonomische Bewertung einfließen.

    5.Gerechtigkeit

    Um ihre wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit zu verbessern, muss die EU die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte uneingeschränkt umsetzen. Zwar hat die wirtschaftliche Erholung dazu beigetragen, dass sich Beschäftigung und soziale Lage in ganz Europa verbessert haben, doch sind Maßnahmen erforderlich, um die Wahrung sozialer Rechte zu gewährleisten und den Risiken einer wachsenden sozialen Kluft entgegenzuwirken.

    Jeder Arbeitnehmer in Europa verdient faire Arbeitsbedingungen. Die Erwerbsarmut liegt in den meisten EU-Ländern noch immer über dem Vorkrisenniveau, wobei fast jeder zehnte Arbeitnehmer in Europa von Armut bedroht ist. Obwohl insgesamt rückläufig, ist die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor hoch, und die Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen trägt zur Segmentierung des Arbeitsmarktes bei. In dieser Hinsicht stellen die Gewährleistung einer fairen Entlohnung aller Arbeitnehmer, die Förderung des Übergangs zu unbefristeten Vollzeitverträgen sowie Investitionen in Menschen und ihre Kompetenzen wichtige politische Ziele dar. In Ländern, in denen der soziale Dialog nur schwach ausgeprägt ist, sollten eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner sowie deren umfassendere Unterstützung beim Kapazitätsaufbau gefördert werden. Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer auch im Fall eines starken wirtschaftlichen Schocks weiterhin Unterstützung erhalten, könnten die nationalen Maßnahmen durch eine europäische Arbeitslosenrückversicherung (SURE) ergänzt werden. Darüber hinaus sollte die EU ihre Anstrengungen verstärken, um gegen jede Form von irregulärer Beschäftigung vorzugehen, die zum Sozialdumping und zur Ausbeutung von Arbeitnehmern beiträgt.

    Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor benachteiligt. Wenngleich Frauen allgemein bessere Bildungsergebnisse erzielen, ist das geschlechterspezifische Gefälle bei Beschäftigungsquote und Lohnniveau in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben. Eine Beseitigung dieses Gefälles würde sich positiv auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Die Förderung wirksamer Strategien zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die Gewährleistung des Zugangs zu hochwertiger Kinderbetreuung und die Beseitigung steuer- und sozialleistungsbedingter Negativanreize für die Erwerbstätigkeit sind unerlässlich, um die Beschäftigungsquote von Frauen zu erhöhen und zur Bekämpfung von Kinderarmut beizutragen.

    Investitionen in den Kompetenzerwerb, angemessene und nachhaltige Sozialschutzsysteme und die Bekämpfung von Ausgrenzung sind Grundvoraussetzungen für mehr Gerechtigkeit. Für eine bessere Inklusion aller Menschen in den Gesellschaften von morgen ist es von grundlegender Bedeutung, dass Inklusivität und Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessert werden. Die Frühabgängerquote sollte verringert und die Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung verbessert werden. Investitionen in den Kompetenzerwerb reichen jedoch bei Weitem nicht aus. Sozialschutzsysteme müssen dahin gehend angepasst werden, dass alle, die Schutz benötigen, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus davon profitieren können. Zudem muss Europa die Ungleichheiten, von denen von Ausgrenzung bedrohte Gruppen, wie unter anderem Menschen mit Behinderung, Roma und Migranten, betroffen sind, effizienter angehen, um sicherzustellen, dass diese ihr Potenzial voll in Wirtschaft und Gesellschaft einbringen können. Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung gewinnen Investitionen in Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zunehmend an Bedeutung; gleichzeitig muss zur Gewährleistung der Generationengerechtigkeit die Nachhaltigkeit des Sozialschutzsystems sichergestellt werden.

    Die Herausforderungen für den Zusammenhalt zwischen und in den Mitgliedstaaten sind gewachsen. Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich Einkommensunterschiede und Ungleichheiten beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten verschärft. Regionale Ungleichgewichte in Europa stellen nach wie vor eine Herausforderung dar, da sie sich nachteilig auf das Wachstum auswirken. Zwar konnten die ärmsten Regionen ihren Wohlstand seit 2010 steigern, doch hat sich ihr wirtschaftlicher Rückstand zu reicheren Regionen vergrößert, was unter anderem auf einen Rückgang der Investitionen zurückzuführen ist. Wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit ergriffen werden, könnte sich dieser Rückstand durch den technologischen Wandel und die Energiewende in einigen Fällen noch weiter vergrößern.

    Die EU muss Motor des Zusammenhalts bleiben. Um regionalen und sozialen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, müssen Chancen für diejenigen geschaffen werden, die nicht unmittelbar von Marktöffnungen und technologischem Wandel profitieren. Dies umfasst unter anderem den Ausbau von Kompetenzen durch eine bessere allgemeine und berufliche Bildung und die Gewährleistung einer angemessenen regionalen Konvergenz in Fragen wie dem Zugang zu Gesundheitsversorgung und guter Bildung. Zu diesem Zweck müssen die Mitgliedstaaten weiterhin Reformen durchführen und dabei die im Rahmen des EU-Haushalts verfügbaren Instrumente voll und ganz nutzen. Die Anbindung von Regionen und der Zugang zu Mobilitätslösungen sind sowohl für den Zusammenhalt als auch für die Produktivität von entscheidender Bedeutung und müssen durch angemessene Investitionen unterstützt werden.

    Was die Gestaltung und Umsetzung der Klima- und Umweltpolitik angeht, befinden sich nicht alle Mitgliedstaaten, Regionen und Städte in derselben Ausgangslage. Aus diesem Grund muss bei der Klimapolitik ein kohäsionsfördernder Ansatz verfolgt werden, der der Konvergenz keinen Abbruch tut. Zwar kann der Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell mittelfristig in der gesamten EU Wachstum und Beschäftigung potenziell fördern, doch sind politische Maßnahmen erforderlich, um die kurzfristigen negativen Auswirkungen auf bestimmte Sektoren und Regionen abzumildern. Während einige Sektoren einen Wandel vollziehen müssen, sind in vielen anderen Sektoren Maßnahmen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich. Die Auswirkungen dieser Veränderungen dürften in den verschiedenen Teilen Europas nicht gleichermaßen spürbar sein. Ein neuer Mechanismus für einen gerechten Übergang soll den am stärksten betroffenen Menschen und Regionen maßgeschneiderte Unterstützung bieten und sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird. Dabei wird das Augenmerk insbesondere auf die Umstellung der Regionen gerichtet, in denen sich der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen besonders bemerkbar macht.

    Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und fortlaufender Niedrigsteuerwettbewerb schränken die Länder in ihrer Fähigkeit ein, ihre Steuerpolitik nach den Bedürfnissen ihrer Wirtschaft und ihrer Bürgerinnen und Bürger auszurichten. Die nationalen Steuer- und Sozialsysteme sollten optimiert werden, sodass die Anreize für eine Beteiligung am Arbeitsmarkt gestärkt, Gerechtigkeit und Transparenz erhöht und die finanzielle Tragfähigkeit und Angemessenheit der Sozialsysteme in einer sich wandelnden Arbeitswelt gewährleistet werden. Gleichzeitig sollten Steuersysteme ausreichende Einnahmen für öffentliche Investitionen, Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohlfahrt gewährleisten, für eine gerechte Lastenteilung sorgen und Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Unternehmen verhindern. Die Bekämpfung aggressiver Steuerplanungspraktiken und die gerechte Besteuerung global agierender Unternehmen sind in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Die Körperschaftsteuersysteme in der EU müssen dringend reformiert werden. Sie sind nicht für die Gegebenheiten der modernen globalisierten Wirtschaft geeignet und erfassen nicht die neuen Geschäftsmodelle in der digitalen Welt. Wo Gewinne erwirtschaftet werden, müssen Steuern und Abgaben auch zu unseren Systemen der sozialen Sicherheit, unseren Bildungs- und Gesundheitssystemen und unserer Infrastruktur beitragen.

    6.Makroökonomische Stabilität

    Die Europäische Union muss die Stabilität ihrer Wirtschaft weiter erhöhen und zu diesem Zweck die verbleibenden Schwachstellen auf nationaler und EU-Ebene beseitigen. Dies ist eine Voraussetzung dafür, die Widerstandsfähigkeit gegen künftige Schocks zu gewährleisten und den Wandel zu erleichtern. Auf kurze Sicht erfordert dies eine verantwortungsvolle Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzpolitik auf nationaler Ebene, wohingegen auf lange Sicht eine angemessene Politikplanung notwendig ist. Dies bedeutet auch, dass auf EU-Ebene Schritte unternommen werden müssen, um die zentralen Reformen zur Stärkung des Euro-Währungsgebiets abzuschließen.

    Für eine ordnungsgemäß funktionierende Wirtschafts- und Währungsunion müssen die Mitgliedstaaten ihre Fiskalpolitik unter uneingeschränkter Achtung des Stabilitäts- und Wachstumspakts koordinieren. Damit die Fiskalpolitik all ihre Funktionen erfüllen kann, muss sie verantwortungsvoll und reaktiv sein und solide und tragfähige öffentliche Finanzen gewährleisten. Für die Jahre 2020 und 2021 wird für das Euro-Währungsgebiet ein weitgehend neutraler bis leicht expansiver finanzpolitischer Kurs erwartet. Gleichzeitig sind die einzelstaatlichen fiskalpolitischen Maßnahmen in Anbetracht des haushaltspolitischen Spielraums der Mitgliedstaaten nach wie vor nicht hinreichend differenziert. Durch eine umsichtige Fiskalpolitik könnten Mitgliedstaaten mit einer hohen Staatsverschuldung den öffentlichen Schuldenstand abbauen, ihre Anfälligkeit für Schocks verringern und dafür sorgen, dass automatische Stabilisatoren im Falle eines Konjunkturabschwungs uneingeschränkt greifen können. Andererseits würde eine weitere Steigerung der Investitionen und anderer produktiver Ausgaben in Mitgliedstaaten mit einer günstigen Haushaltslage kurz- und mittelfristig das Wachstum fördern und gleichzeitig dazu beitragen, die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Sollten sich die Aussichten verschlechtern, wären eine wirksame Reaktion in Form eines stützenden fiskalischen Kurses auf aggregierter Ebene sowie politische Maßnahmen unter uneingeschränkter Achtung des Stabilitäts- und Wachstumspakts erforderlich, wobei länderspezifische Gegebenheiten berücksichtigt und prozyklische Effekte im Rahmen des Möglichen vermieden werden sollten.

    Um Stabilität zu gewährleisten, müssen potenzielle Ursachen binnen- und außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte angegangen und gleichzeitig Investitionen in die Nachhaltigkeit und Produktivität der Zukunft geschützt werden. Binnen- und außenwirtschaftliche Ungleichgewichte müssen durch ein angemessenes Monitoring und Strukturreformen unter Kontrolle gehalten werden. Angesichts des Niedrigzinsumfelds sollte der Schuldenabbau in den Mitgliedstaaten, in denen ein solcher geboten ist, zügig vorangetrieben werden, ohne dabei die Investitionen zu gefährden. Die hohen öffentlichen Schuldenstände in einigen Mitgliedstaaten machen diese Länder anfällig und erschweren es den Regierungen, bei Bedarf Maßnahmen zur makroökonomischen Stabilisierung zu treffen. Ein Abbau des Schuldenstands wird auch im Hinblick darauf notwendig sein, den Mitgliedstaaten angemessenen haushaltspolitischen Spielraum zu verschaffen, um künftige Herausforderungen zu bewältigen und Mittel für Investitionen mobilisieren zu können. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die angespannten Bankbilanzen und die Verschuldung des privaten Sektors. Für eine Verringerung der Anfälligkeit ist es wichtig, große Ungleichgewichte beim Außenhandel weiter auszugleichen und die Verschuldung von Unternehmen und Privathaushalten zu verringern.

    Eine bessere Qualität der öffentlichen Finanzen ist von grundlegender Bedeutung, um das Potenzialwachstum anzukurbeln und den vor dem Hintergrund klima- und digitalpolitischer Herausforderungen erforderlichen wirtschaftlichen Wandel zu unterstützen. Anstrengungen sollten sowohl auf der Einnahmenseite als auch – in Form von regelmäßigen Ausgabenüberprüfungen – auf der Ausgabenseite unternommen werden, wobei Ausgaben, die ein langfristiges Wachstum fördern, Vorrang erhalten und Instrumente zur umweltgerechten Haushaltsplanung genutzt werden sollten. Auf der Ausgabenseite sollten regelmäßig Ausgabenüberprüfungen durchgeführt werden, wobei insbesondere in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Investitionen Ausgaben, die ein langfristiges Wachstum fördern, Vorrang erhalten sollten. Auf der Einnahmenseite sollten Steuern den Übergang zu einer grünen Wirtschaft unterstützen sowie gerechter gestaltet und auf weniger wachstumsschädliche Quellen verlagert werden.

    Der Finanzsektor muss durch die Vollendung der Bankenunion und der Kapitalmarktunion weiter gestärkt werden. Dies sollte unter anderem durch die Einrichtung eines europäischen Einlagenversicherungssystems, den Abbau notleidender Kredite, die Überwindung des Staaten-Banken-Nexus, die Verbesserung des Bankeninsolvenzrechts und die Annahme von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der finanziellen Integration erreicht werden. Gleichzeitig müssen die steigenden Lohnstückkosten und der drastische Anstieg der Wohnimmobilienpreise in einer Reihe von Ländern eingehend verfolgt werden; zudem sind eine Anpassung des makroprudenziellen Rahmens sowie erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen vonnöten, um das Entstehen neuer Ungleichgewichte zu verhindern. Weitere Arbeiten an der Kapitalmarktunion sind erforderlich, um die Finanzierungsquellen für Unternehmen und die Anlagemöglichkeiten für Sparer zu diversifizieren und somit die private Risikoteilung im Euro-Währungsgebiet zu fördern. Darüber hinaus muss die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen Cyberangriffe und die Risiken des Klimawandels erhöht werden.

    Zur Unterstützung des Übergangs zu einer klimaneutralen und vollständig digitalen Wirtschaft müssen in Europa gezielte Investitionen getätigt werden. Damit die erforderlichen Investitionen ermöglicht und gleichzeitig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sichergestellt werden können, sollte die im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene Flexibilität in vollem Umfang genutzt werden. Dadurch kann im Euro-Währungsgebiet ein wachstumsfreundlicherer finanzpolitischer Kurs eingeschlagen und gleichzeitig eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik sichergestellt werden. Damit kurzfristig zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Digitalisierung und der Anpassung an den Klimawandel getätigt werden können, ist zudem eine zügige Annahme des neuen mehrjährigen Finanzrahmens von zentraler Bedeutung (siehe Kasten 2).

    Alle vorstehend genannten Punkte werden wesentlich zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro beitragen – Grundvoraussetzung für einen größeren Einfluss Europas an den globalen Märkten. Sie werden helfen, die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen, Verbrauchern und Staaten in Europa gegenüber ungünstigen externen Entwicklungen zu erhöhen und der Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet auf globaler Ebene größeres Gewicht zu verleihen. Vor dem Hintergrund des derzeitigen globalen Umfelds, in dem Rivalitäten und Bedrohungen für das multilaterale System zu neuen wirtschaftlichen Konflikten in Form von Handels- und Währungsdisputen führen, die viele Vorteile der Globalisierung zunichtemachen könnten, ist Handeln dringender geboten denn je.

    Kasten 2: Beitrag des EU-Haushalts – Notwendigkeit einer zügigen Annahme des neuen mehrjährigen Finanzrahmens

    Der Haushalt der Europäischen Union ist für die Verwirklichung unserer politischen Ambitionen von grundlegender Bedeutung. 

    Mit einer Investitionsoffensive für ein zukunftsfähiges Europa auf der Grundlage bestehender und neuer Mechanismen werden die für die Verwirklichung des europäischen Green Deals erforderlichen Investitionen mobilisiert. Ein Mechanismus für einen gerechten Übergang wird sich speziell an die am stärksten betroffenen Regionen richten und sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird.

    Das Programm „InvestEU“ dürfte bis 2027 zusätzliche, durch eine EU-Garantie besicherte Investitionen in Höhe von über 650 Mrd. EUR ermöglichen. Es stellt demnach ein wichtiges Instrument dar, um private Finanzmittel zur Förderung der Ziele der EU zu mobilisieren.

    Die Fonds im Rahmen der Kohäsionspolitik (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds Plus, Kohäsionsfonds) spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den sozialen und territorialen Zusammenhalt in unseren Mitgliedstaaten, Regionen und ländlichen Gebieten zu fördern, um mit den Veränderungen auf dem Weg zu einer digitalen und ökologischeren Welt Schritt zu halten. Im Vorschlag der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wurde die Gesamtmittelausstattung für die Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021-2027 auf 374 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) festgesetzt.

    Mit dem Reformhilfeprogramm werden die auf EU-Ebene zur Verfügung stehenden Instrumente erweitert, damit durch die Bereitstellung sowohl technischer als auch finanzieller Unterstützung zur Umsetzung von Strukturreformen in allen Mitgliedstaaten beigetragen werden kann. In diesem Zusammenhang dürfte das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets unterstützen.

    Aus dem EU-Haushalt werden Rekordsummen in Spitzenforschung und Innovation fließen, wobei die volle Flexibilität des nächsten EU-Haushalts genutzt werden soll, um den Schwerpunkt auf die Bereiche mit dem größten Potenzial zu legen. Im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ werden 98 Mrd. EUR für Investitionen in Innovationen in der EU bereitgestellt.

    Der EU-Haushalt wird die Mobilisierung nachhaltiger privater und öffentlicher Investitionen begünstigen und dafür sorgen, dass die Unterstützungsleistungen der EU im Zusammenhang mit der Energiewende dort bereitgestellt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Bereits im Rahmen des derzeitigen langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2014-2020 wurde Klima und Umwelt in den Ausgabenprogrammen ein größeres Gewicht zuteil. Die Anpassung an den Klimawandel und die Abmilderung seiner Folgen wurden in allen wichtigen Ausgabenbereichen der EU berücksichtigt und darin eingebunden. In ihrem Vorschlag für einen EU-Haushalt im Umfang von über 1 Billion EUR für den Zeitraum 2021-2027 ( 5 ) hat die Europäische Kommission ihre Zielsetzung nach oben korrigiert: Mindestens 25 % der Ausgaben sollen in klimabezogene Tätigkeiten fließen; dies würde 320 Mrd. EUR entsprechen. Im Rahmen der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) wird eine neue „grüne Architektur“ verstärkt zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen; dabei dürften etwa 40 % der Gesamtmittelausstattung der GAP für Klimaziele aus Maßnahmen im Rahmen der GAP stammen.

    7.Neuausrichtung des Europäischen Semesters

    Die neu ausgerichtete Wachstumsstrategie mit einem Schwerpunkt auf wettbewerbsorientierter Nachhaltigkeit wird bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“, SDG) helfen. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen sind für die gesamte Wirtschaft von Relevanz. Sie zu meistern, wird erhebliche Anstrengungen in sämtlichen Politikbereichen erfordern – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg ist die Fähigkeit der Behörden, wirtschafts-, sozial- und fiskalpolitische Maßnahmen auf die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele auszurichten. Angesichts der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen erweist sich der Beitrag der verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen innerhalb der EU zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele als komplex. Zwar betreffen die Herausforderungen des Wandels die gesamte Union, doch unterscheiden sich die Ausgangssituationen in den einzelnen Mitgliedstaaten, von denen einige anfälliger für wirtschaftliche, soziale und ökologische Risiken sind oder größere Fortschritte bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele erzielen müssen. Daher sind differenzierte, jedoch zugleich eng koordinierte politische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten erforderlich. In den letzten zehn Jahren hat sich das Europäische Semester als zentrales Instrument für die Koordinierung der nationalen Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik etabliert. Als solches kann es dazu beitragen, dass die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele durch diese Maßnahmen gefördert wird, indem Fortschritte überwacht und eine engere Koordinierung der einzelstaatlichen Anstrengungen im Bereich der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sichergestellt werden, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf Themen mit gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen liegt.

    Die Neuausrichtung des Europäischen Semesters äußert sich bereits in dem breiteren wirtschaftspolitischen Ansatz, der in dieser jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum vorgestellt wird. Sie wird auch in den Länderberichten 2020, der Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Mitgliedstaaten durch die Kommission, zum Ausdruck kommen. Zum einen werden die Berichte für 2020 eine eingehendere Analyse und ein verstärktes Monitoring der Nachhaltigkeitsziele umfassen. Die in den Länderberichten enthaltene Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen wird um einen neuen Abschnitt ergänzt, der speziell der ökologischen Nachhaltigkeit gewidmet ist. Dadurch sollen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt werden, indem zwischen den umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf nationaler Ebene Synergien geschaffen und Kompromisse gefunden werden. Mit den in den Berichten enthaltenen Analysen wird darüber hinaus die Verwendung von EU-Mitteln für nachhaltige Investitionen in der Europäischen Union unterstützt. Zusätzlich zu besagtem neuen Abschnitt wird jeder Länderbericht zudem einen neuen Anhang enthalten, in dem die Ergebnisse der einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele dargelegt werden. In diesem neuen Anhang werden die Fortschritte der einzelnen Länder auf der Grundlage der von Eurostat festgelegten SDG-Indikatorengruppe für die EU bewertet. Darüber hinaus hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme eine Bilanz der bei den Nachhaltigkeitszielen erzielten Fortschritte zu ziehen, sodass das indikatorbasierte Monitoring durch die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters durch ein qualitatives Element ergänzt wird, das die gesamtwirtschaftlichen Aspekte der entsprechenden politischen Maßnahmen erfasst. Dies soll für die nationalen Behörden nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand einhergehen. Vielmehr soll auf bestehenden nationalen Überwachungsinstrumenten wie den auf UN-Ebene vorgesehenen jährlichen freiwilligen nationalen Überprüfungen aufgebaut werden, um zweckdienlichere Orientierungshilfen bereitzustellen und eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene zu gewährleisten. Aufbauend auf den Länderberichten wird in den Vorschlägen der Kommission für die länderspezifischen Empfehlungen 2020, die im Mai angenommen werden sollen, hervorgehoben, inwieweit nationale Reformen zu den Fortschritten bei bestimmten Nachhaltigkeitszielen beigetragen haben, sofern diese von entscheidender Bedeutung dafür waren, die Koordinierung der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zur Bewältigung gemeinsamer wirtschaftlicher Herausforderungen zu gewährleisten.

    Durch die Einführung dieses neuen Ansatzes im Rahmen des laufenden Zyklus des Europäischen Semesters sowie in den kommenden Jahren wird das Europäische Semester die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele durch wirtschafts- und beschäftigungspolitische Maßnahmen unmittelbar unterstützen und eine Wirtschaft im Dienste aller sowie ein nachhaltiges Wachstum sicherstellen.

    Schlussfolgerungen und nächste Schritte

    Bei der Umsetzung dieser Strategie für nachhaltiges Wachstum handelt es sich um ein gemeinsames Unterfangen. Sie erfordert das gemeinsame Handeln und Engagement aller europäischen Akteure. Der Europäische Rat wird um Unterstützung dieser Strategie ersucht. Die Mitgliedstaaten sollten die von der Kommission in diesem Zusammenhang ermittelten Prioritäten bei der Ausgestaltung der in ihren Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen und nationalen Reformprogrammen festzulegenden nationalen Maßnahmen und Strategien berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission länderspezifische Empfehlungen vorschlagen, die von den Mitgliedstaaten anschließend im Rat angenommen werden. Für den Inhalt und die Umsetzung dieser Empfehlungen sind somit letztlich die Mitgliedstaaten verantwortlich.

    Die Mitgliedstaaten sollten die verfügbaren politischen Instrumente und Finanzierungsinstrumente der EU in vollem Umfang nutzen. Die Kommission ist bereit, alle EU-Mitgliedstaaten bei ihren Reformbemühungen zu unterstützen, indem sie diesen insbesondere im Rahmen des von ihr vorgeschlagenen Reformhilfeprogramms technische Unterstützung bietet. In diesem Zusammenhang dürfte das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gezielte Anreize und Unterstützung für Reformen und Investitionen bieten. Schließlich spielen die Fonds im Rahmen der Kohäsionspolitik eine entscheidende Rolle bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts.

    Wirtschaftspolitische Steuerung und demokratische Rechenschaftspflicht müssen Hand in Hand gehen. Das Europäische Parlament sollte bei der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU mehr Gewicht haben. Zu diesem Zweck wird die Kommission mit dem Europäischen Parlament einen Dialog darüber aufnehmen, wie dies künftig verwirklicht werden kann. Eine erste Neuerung wird darin bestehen, dass die für Wirtschaftsfragen zuständigen Kommissionsmitglieder vor jeder wichtigen Phase des Europäischen Semesters vor das Europäische Parlament treten. Diese verstärkte demokratische Rechenschaftspflicht im Rahmen des Europäischen Semesters sollte auch zu einem größeren Engagement und somit zur Umsetzung der Reformen beitragen. Im weiteren Sinne plant die Kommission, den Dialog mit den Mitgliedstaaten fortzusetzen, und fordert diese auf, die nationalen Parlamente, die Sozialpartner und alle anderen einschlägigen Interessenträger in den Prozess einzubeziehen.

    (1)     Der Vorschlag für einen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht von Kommission und Rat, der zusammen mit der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum angenommen wird (COM(2019) 653), zeichnet – auch durch das sozialpolitische Scoreboard – ein genaues Bild der Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Sozialpolitik.
    (2)    Bericht über die Bevölkerungsalterung 2018: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/ip079_en.pdf .
    (3)

       Seit 2009 werden aufgrund der Vorschriften zum Ökodesign erhebliche Energieeinsparungen erzielt und damit einhergehend CO2-Emissionen vermieden, außerdem ergeben sich zunehmend Einsparungen durch eine höhere Materialeffizienz.

    (4)    Single Market Performance Report SWD(2019) 443
    (5)

       Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (COM(2018) 322 final).

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