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Document 52019DC0366

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 12. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2018

COM/2019/366 final

Brüssel, den 7.8.2019

COM(2019) 366 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

12. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT





HAUSHALTSJAHR 2018

{SWD(2019) 317 final}


INHALTSVERZEICHNIS

1.HAUSHALTSVERFAHREN

2.KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG

3.VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2018

4.AUSFÜHRUNG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL

Anhänge (siehe gesondertes Dokument):

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3-I

Anhang 3-II

Anhang 4

Haushaltsverfahren 2018 – EGFL-Mittel

Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2018

Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2018, zweckgebundene Einnahmen. C4

Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2018, zweckgebundene Einnahmen. C5

Haushaltsvollzug für den EGFL nach Artikeln und Mitgliedstaaten – Haushaltsjahr 2018

Anmerkung: Diesem Bericht ist ein ausführliches Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen beigefügt. Der vollständige Wortlaut und die dazugehörigen Tabellen (beides in englischer Sprache) sind auch auf der Europa-Website der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung abrufbar ( http://ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/financial-reports/eagf/index_de.htm ).

 

1.HAUSHALTSVERFAHREN 1

1.1.Haushaltsentwurf 2018 und Berichtigungsschreiben 1/2018

Der Haushaltsentwurf 2018 wurde von der Kommission angenommen und der Haushaltsbehörde am 29. Juni 2017 vorgelegt. Die für den EGFL vorgeschlagenen Mittel für Verpflichtungen beliefen sich insgesamt auf 43 518,3 Mio. EUR.

Der Rat veröffentlichte am 4. September 2017 eine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2018, in der er eine Kürzung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen um 269,4 Mio. EUR vorsah. Das Europäische Parlament sah in seiner Stellungnahme vom 25. Oktober 2017 eine Anhebung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen um 56,9 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf vor.

Am 16. Oktober 2017 genehmigte die Kommission das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsentwurf 2018, in dem sie den Bedarf an Mitteln für Verpflichtungen um 188,1 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf anhob. Dieser zusätzliche Mittelbedarf wurde allerdings durch den für das Jahr 2018 erwarteten Anstieg der zweckgebundenen Einnahmen um 242 Mio. EUR mehr als ausgeglichen. Infolgedessen konnten die im Berichtigungsschreiben für den EGFL beantragten Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans um 53,9 Mio. EUR gesenkt werden.

1.2.Feststellung des Haushaltsplans 2018

Der Vermittlungsausschuss, der sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und des Rates zusammensetzt, einigte sich am 27. November 2017 auf einen gemeinsamen Entwurf. Schließlich wurde der Haushaltsplan 2018 am 30. November 2017 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Insgesamt sind im Haushaltsplan für den EGFL Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 234,5 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 188,7 Mio. EUR vorgesehen.

Die Differenz zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Diese Maßnahmen betreffen in erster Linie die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die allgemeine operative Unterstützung und die Koordinierung in der Landwirtschaft.

Von den bewilligten EGFL-Mitteln für Verpflichtungen für den Politikbereich 05 (Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums) in Höhe von 43 234,5 Mio. EUR waren 2358,1 Mio. EUR für Agrarmarkt-Interventionen im Rahmen von Kapitel 05 02, 40 668,7 Mio. EUR für Direktzahlungen im Rahmen von Kapitel 05 03, 160,23 Mio. EUR für das Audit der Agrarausgaben im Rahmen von Kapitel 05 07 und 36,4 Mio. EUR für die allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung im Rahmen von Kapitel 05 08 vorgesehen.

Weitere Einzelheiten sind Anhang 1 zu entnehmen.

Anschließend wurden im Haushaltsjahr 2018 mit dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6 die EGFL-Mittel für Artikel 05 01 04 (Unterstützungsausgaben) um 0,4 Mio. EUR und für Artikel 05 08 09 (EGFL – Operative technische Unterstützung) um 1,0 Mio. EUR gekürzt.

1.3.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL 2

Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik 3 werden Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 wurden die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2018 und die Höhe der vom Haushaltsjahr 2017 auf das Haushaltsjahr 2018 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen geschätzt. Diese Schätzung belief sich auf 1475,9 Mio. EUR und wurde bei der Annahme des Haushaltsplans 2018 durch die Haushaltsbehörde berücksichtigt. Im Einzelnen:

Die Einnahmen aus Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- oder Konformitätsabschlüssen sowie aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden mit 733,9 Mio. EUR bzw. 132 Mio. EUR veranschlagt, während aus der Milchabgabe keine Einnahmen mehr erwartet wurden. Somit wurde der Betrag der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2018 auf 865,9 Mio. EUR geschätzt.

Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2017 auf das Haushaltsjahr 2018 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 610 Mio. EUR angesetzt.

Im Haushalt 2018 wurden diese ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1475,9 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen:

400 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;

1075,9 Mio. EUR für die Basisprämienregelung (Direktzahlungen).

Die Summe der von der Haushaltsbehörde für diese Regelungen bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von

872 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;

17 402 Mio. EUR für die Basisprämienregelung (Direktzahlungen).



2.KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG 

2.1.Mittelbewirtschaftung 

2.1.1.Für das Haushaltsjahr 2018 verfügbare Mittel 

in EUR

Ausgabenteil des Haushaltsplans (1)

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einnahmenteil des Haushaltsplans (ZE) (2)

Prognosen

1. Ursprüngliche Mittelansätze für den EGFL, davon:

43 234 516 899,00

43 188 677 466,00

1. Beschlüsse im Rahmen von Abschlussverfahren

733 900 000,00

1a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung

43 089 300 000,00

43 089 300 000,00

2. Unregelmäßigkeiten

132 000 000,00

1b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung

145 216 899,00

99 377 466,00

3. Zusatzabgabe der Milcherzeuger

-

2. Berichtigungshaushalt

-1 400 000,00

-1 400 000,00

Gesamtprognose ZE

865 900 000,00

3. Übertragung zum/aus dem EGFL im Jahr

-7 525 000,00

4. Endgültige Mittelansätze für den EGFL, davon:

43 233 116 899,00

43 179 752 466,00

4a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung

43 089 150 000,00

43 089 150 000,00

4b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung

143 966 899,00

90 602 466,00

(1)    In den Haushalt 2018 eingesetzte Mittel nach Abzug der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2018 sowie der gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 vom Haushaltsjahr 2017 auf das Haushaltsjahr 2018 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen.

(2)    ZE: Einzuziehende zweckgebundene Einnahmen. Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (p. m.), der voraussichtliche Betrag wird jedoch in den Erläuterungen zum Haushaltsplan angeführt.

2.1.2.Ausführung der für das Haushaltsjahr 2018 verfügbaren Mittel

in EUR

Ausführung der Mittel für Verpflichtungen

Ausführung der Mittel für Zahlungen

Geteilte Verwaltung (1)

44 223 038 392,88

44 223 038 392,88

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung

141 443 524,13

71 180 250,83

Gesamt

44 364 481 917,01

44 294 218 643,71

(1) Gebundene Beträge. Verpflichtungen und Zahlungen abzüglich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 997 361 033,56 EUR (siehe Nummer 4 und Anhang 6) für die geteilte Verwaltung: 43 225 677 359,32 EUR.

Im Haushaltsjahr 2018 wurden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 44 364 481 917,01 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 44 294 218 643,71 EUR in Anspruch genommen.

Der im Rahmen der geteilten Verwaltung gezahlte Betrag (43 225 151 242.49 EUR) fiel aufgrund ausgesetzter Beträge für Polen geringer aus als 43 225 677 359,32 EUR.

2.1.3.Ausführung der bewilligten Mittel – Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung der Kommission 

in EUR

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Übertrag auf 2019 (2)

Mittelansätze (C1) (1)

143 966 899,00

90 602 466,00

-

Ausführung (C1)

141 443 524,13

71 180 250,83

17 517 431,10

Aufgehobene Mittelbindungen

2 523 374,87

1 904 784,07

-

(1) C1 bezeichnet die bewilligten Haushaltsmittel. Dieser Betrag schließt die Übertragung von Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von insgesamt 150 000,00 EUR aus „geteilte Mittelverwaltung“, eine Übertragung aus dem EGFL von Mitteln für Zahlungen in Höhe von -7 525 000,00 EUR und einen Berichtigungshaushalt von -1 400 000,00 EUR für Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen ein.

(2) Übertrag auf 2019 nur für nichtgetrennte Mittel.

Im Haushaltsplan 2018 waren Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 144,0 Mio. EUR für Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung vorgesehen. Im Jahr 2018 wurde ein Betrag von 141,4 Mio. EUR gebunden. Der Saldo dieser Mittel (2,5 Mio. EUR) ist verfallen.

Bei den EGFL-Mitteln für Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung durch die Kommission handelt es sich größtenteils um getrennte Mittel.

Der automatische Übertrag auf 2019, der sich lediglich auf nichtgetrennte Mittel bezieht, beläuft sich auf 17,5 Mio. EUR.

2.2.Monatliche Zahlungen 

2.2.1.Monatliche Zahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

2.2.1.1.Monatliche Zahlungen auf der Grundlage der buchmäßigen Erfassung

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 „leistet die Kommission die monatlichen Zahlungen für die Ausgaben, die die zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Laufe des Referenzmonats getätigt haben“. Die monatlichen Zahlungen werden dem Mitgliedstaat spätestens am dritten Arbeitstag des zweiten Monats überwiesen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausgaben getätigt wurden.

Bei den monatlichen Zahlungen handelt es sich um eine Rückerstattung der Nettoausgaben (nach Abzug der Einnahmen), die bereits angefallen sind. Sie erfolgen auf der Grundlage der monatlichen Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten. 4 Die monatliche buchmäßige Erfassung der Ausgaben und Einnahmen unterliegt Überprüfungen und Berichtigungen auf der Basis dieser Erklärungen. Zudem werden diese Zahlungen nach den Prüfungen der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens endgültig.

Die von den Mitgliedstaaten vom 16. Oktober 2017 bis zum 15. Oktober 2018 getätigten Zahlungen unterliegen der Regelung der monatlichen Zahlungen.

Für das gesamte Haushaltsjahr belief sich der Nettogesamtbetrag der beschlossenen monatlichen Zahlungen nach Abzug von Rechnungsabschluss- und anderen Berichtigungen auf 43 225 677 359,32 EUR. Unter Berücksichtigung der ausgesetzten Beträge wurden nur 43 225 151 242,49 EUR ausgezahlt.

1.1.1.1.Beschlüsse über monatliche Zahlungen

Die Kommission nahm für jeden der zwölf Zeiträume des Haushaltsjahres einen Zahlungsbeschluss an. Darüber hinaus erging im Dezember ein weiterer Beschluss zur Anpassung der zulasten des Haushaltsjahres zu verbuchenden Gesamtausgaben.

3.VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2018

3.1.Inanspruchnahme der EGFL-Haushaltsmittel

Die ausgeführten Haushaltsmittel beliefen sich auf insgesamt 44 364,5 Mio. EUR. 5 Diese Ausgaben wurden durch die ursprünglichen Mittelansätze und unter Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen für den Politikbereich 05 finanziert, die sich aus dem gesamten Betrag der aus dem Haushaltsjahr 2017 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 603,3 Mio. EUR sowie einem Teil der zweckgebundenen Einnahmen von 2018 (548,50 Mio. EUR von insgesamt 997,4 Mio. EUR) zusammensetzen.

Im Politikbereich 05 betrugen die Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen 2709,4 Mio. EUR und diejenigen für Direktbeihilfen 41 496,5 Mio. EUR.

Einzelheiten zum Haushaltvollzug in den einzelnen Politikbereichen finden sich in Anhang 2.

In Anhang 4 sind die Ausgaben für Marktmaßnahmen, Direktzahlungen und das Audit der Agrarausgaben nach Artikeln, Finanzquellen und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.

3.2.Anmerkungen zum Haushaltsvollzug

Für die wichtigsten Sektoren folgen Anmerkungen zur Ausführung der Haushaltsmittel sowie zur Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen auf der Grundlage der in den Anhängen 2, 3-I und 3-II genannten Einzelheiten.

3.2.1.Kapitel 05 02: Agrarmarkt-Interventionen

3.2.1.1.Einleitung

Die Gesamtzahlungen für dieses Kapitel beliefen sich auf 2709,4 Mio. EUR und wurden aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 2358,1 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 400 Mio. EUR finanziert. Mit den zuletzt genannten Mitteln wurden die Ausgaben im Sektor Obst und Gemüse finanziert (Einzelheiten siehe Nummer 3.2.1.2). Bei den Haushaltsposten, bei denen der Bedarf die Haushaltsmittel überschritt, wurden die zusätzlichen Ausgaben durch Mittelübertragungen von anderen Haushaltsposten gedeckt. Bei den Marktmaßnahmen, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, wurden die dadurch verfügbaren Mittel auf andere EGFL-Haushaltslinien übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken.

3.2.1.2.Artikel 05 02 08: Obst und Gemüse 

Insgesamt wurden im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 931,8 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. Die Haushaltsbehörde bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von 531,8 Mio. EUR, da sie die diesem Sektor zugewiesenen geschätzten Einnahmen (400,0 Mio. EUR) berücksichtigte. Darüber hinaus wurden 27,3 Mio. EUR aus anderen Haushaltslinien desselben Kapitels übertragen. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2018 beliefen sich auf 865,2 Mio. EUR. Der Restbetrag der nicht verwendeten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 93,9 Mio. EUR wurde auf das Haushaltsjahr 2019 zur Deckung des Bedarfs in diesem Jahr übertragen.

3.2.1.3.Artikel 05 02 09: Weinbauerzeugnisse 

Insgesamt wurden im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 1058 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. Der Minderverbrauch von 89,9 Mio. EUR gegenüber dem veranschlagten Mittelbedarf ist darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben einiger Mitgliedstaaten besonders für die in ihren nationalen Stützungsprogrammen für den Weinsektor vorgesehenen Maßnahmen „Absatzförderung“ und „Umstrukturierung“ niedriger waren.

3.2.1.4.Artikel 05 02 10: Absatzförderung

Der bei den Zahlungen der Mitgliedstaaten für Absatzförderungsmaßnahmen beobachtete Minderverbrauch von 10,4 Mio. EUR gegenüber dem veranschlagten Mittelbedarf geht darauf zurück, dass einige Mitgliedstaaten für ihre von der Kommission genehmigten Absatzförderungsprogramme geringere Ausgaben getätigt haben, als im Haushaltsplan für diese Programme vorgesehen waren.

Die Kommission setzte für die Direktzahlungen der Europäischen Union Mittel in Höhe des im Haushaltsplan für diese Maßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrags (88,6 Mio. EUR) ein.

3.2.1.5.Artikel 05 02 12: Milch und Milcherzeugnisse

Insgesamt wurden im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 34,1 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten beliefen sich auf 201,1 Mio. EUR. Zur Deckung des zusätzlichen Mittelbedarfs wurden Mittel von anderen Haushaltsartikeln übertragen.

1.1.1.2.Artikel 05 02 13: Rind- und Kalbfleisch 

Im Haushaltsplan waren keine Mittel vorgesehen, während die Mitgliedstaaten kleinere Ausgaben (0,1 Mio. EUR) für Restzahlungen für Ausfuhrerstattungen im Rahmen von vor 2014 ausgestellten Bescheinigungen tätigen mussten. Diese restlichen Ausgaben wurden durch eine Übertragung von verfügbaren Mitteln aus demselben Kapitel abgedeckt. 

3.2.1.7.Artikel 05 02 15: Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse

Insgesamt wurden im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 95,0 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten beliefen sich allerdings auf lediglich 64,0 Mio. EUR. Die Differenz von 31 Mio. EUR wurde auf andere Haushaltsartikel übertragen.

1.1.1.3.Artikel 05 02 18: Schulprogramme

Die Ausgaben für Schulprogramme beliefen sich auf 155,8 Mio. EUR gegenüber einem im Haushaltsplan veranschlagten Bedarf von 188,0 Mio. EUR. Die geringere Mittelausschöpfung spiegelt die Tatsache wider, dass das Schuljahr 2017/2018 das erste Jahr war, in dem die zuvor getrennten Programme für Obst und für Milch zu einem Schulprogramm zusammengefasst wurden. Dies führte dazu, dass die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben niedriger sind, als im Haushaltsplan vorgesehen.

3.2.2.Kapitel 05 03: Direktzahlungen

Das Haushaltsjahr 2018 war das dritte Jahr, in dem die neue Struktur der Direktzahlungen angewandt wurde, die mit der GAP-Reform von 2013 beschlossen wurde. Die Gesamtzahlungen für dieses Haushaltskapitel beliefen sich auf 41 496,5 Mio. EUR. Darin enthalten ist ein Betrag von 441,7 Mio. EUR für die Erstattung von Direktzahlungen an Landwirte im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin, der aus den vom Haushaltsjahr 2017 übertragenen Mitteln in Höhe von 450,5 Mio. EUR finanziert wurde. Der Rest der getätigten Zahlungen (41 054,8 Mio. EUR) wurde aus den bewilligten Haushaltsmitteln (40 668,7 Mio. EUR) und zweckgebundenen Einnahmen (1200,7 Mio. EUR) finanziert. Aus den letztgenannten Mitteln wurde ein Teil der Ausgaben für die Basisprämienregelung bestritten.

Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 823,3 Mio. EUR nicht verwendet, von denen 814,4 Mio. EUR auf das Haushaltsjahr 2019 übertragen wurden. Darüber hinaus wurde der nicht in Anspruch genommene Betrag der Krisenreserve (459,5 Mio. EUR), der im Jahr 2018 auf Basis der vorgeschlagenen Haushaltsdisziplin bereitgestellt wurde, auf den Haushaltsposten 05 03 09 übertragen, damit der Betrag der tatsächlich angewandten Haushaltsdisziplin (459,5 Mio. EUR) zwecks Erstattung an die betreffenden Mitgliedstaaten auf das Jahr 2019 übertragen werden konnte (siehe Nummer 3.2.2.5). Der verbleibende Saldo der zweckgebundenen Einnahmen 2018 (354,9 Mio. EUR) wurde auf 2019 übertragen. Bei den Haushaltsposten, bei denen der Bedarf die bewilligten Haushaltsmittel überschritt, wurden die zusätzlichen Ausgaben durch Mittelübertragungen von anderen bewilligten Mitteln für andere Haushaltsposten oder durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt. Auch bei den Direktzahlungen, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, wurden die dadurch verfügbaren Mittel auf andere Haushaltslinien des EGFL übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken.

3.2.2.1.Artikel 05 03 01: Entkoppelte Direktzahlungen

Die wichtigsten Regelungen, die aus den Mitteln dieses Artikels finanziert werden, sind die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung, die Basisprämienregelung, die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, die Umverteilungsprämie und die Zahlung für Junglandwirte. Alle Beihilfen dieses Artikels werden unabhängig von der Produktion gezahlt, sind jedoch an bestimme Bedingungen (z. B. Beachtung der Cross-Compliance) gebunden. Der Mittelbedarf 2018 für entkoppelte Direktzahlungen belief sich auf 35 960,3 Mio. EUR. Die Haushaltsbehörde bewilligte hierfür Mittel in Höhe von 34 309,1 Mio. EUR, nachdem sie zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1651,2 Mio. EUR berücksichtigt hatte. Die Mitgliedstaaten tätigten für alle Regelungen dieses Artikels Ausgaben in Höhe von 35 304,8 Mio. EUR, das entspricht 98,2 % des im Haushaltsplan dafür veranschlagten Mittelbedarfs.

3.2.2.2.Artikel 05 03 02: Andere Direktzahlungen

Die Mittel dieses Artikels decken die Ausgaben für „andere Direktzahlungen“. Dazu zählen auch Regelungen, bei denen möglicherweise die Zahlung der Beihilfen unter genau festgelegten Bedingungen und innerhalb klarer Grenzen weiter an die Produktion gekoppelt ist. Als Folge der Reform von 2013 wurden die fakultative gekoppelte Stützung und die Kleinerzeugerregelung in diesen Artikel aufgenommen, und eine Reihe von Haushaltslinien betrafen nur relativ geringe Restzahlungen für abgelaufen Regelungen.

Für diesen Artikel hatte die Kommission den Mittelbedarf für 2018 mit 5900,0 Mio. EUR veranschlagt. Die Mitgliedstaaten tätigten jedoch Ausgaben in Höhe von 5750,0 Mio. EUR, also weniger als der Mittelansatz des Haushaltsplans.

3.2.2.3.Artikel 05 03 09: Erstattung von Direktzahlungen im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin

Die Haushaltsbehörde hat für diesen Artikel keine Mittel vorgesehen. In diesem Artikel werden nichtgebundene bewilligte Mittel und insbesondere die Mittel aus der nicht in Anspruch genommenen Krisenreserve zusammengeführt, damit diese auf das Haushaltsjahr N+1 übertragen werden können und aus ihnen die Erstattung der im Haushaltsjahr N auf Direktzahlungen angewandten Haushaltsdisziplin finanziert werden kann. 6  

Gegebenenfalls werden jedes Jahr in einer Durchführungsverordnung der Kommission für jeden Mitgliedstaat die Beträge festgesetzt, die er den Betriebsinhabern erstatten muss, und wird im Einklang mit dem Einleitungssatz von Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 festgelegt, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Erstattung nur dann für eine Unionsfinanzierung in Betracht kommen, wenn die Beträge vor dem 16. Oktober des Haushaltsjahres, in dem die Mittel übertragen wurden, an die Begünstigten ausgezahlt werden. Aus dem Betrag von 450,5 Mio. EUR, der der im Haushaltsjahr 2017 angewandten Haushaltsdisziplin entspricht und in den Haushalt 2018 für Erstattungen übertragen wurde, erstatteten die Mitgliedstaaten 441,7 Mio. EUR. Die Differenz von 8,8 Mio. EUR floss in den Haushalt 2018 zurück, um im Rahmen eines Änderungshaushalts im folgenden Haushaltsjahr an die Mitgliedstaaten zurückzugehen.

3.2.2.4.Artikel 05 03 10: Reserve für Krisen im Agrarsektor

Die für diesen Artikel veranschlagten Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Maßnahmen bestimmt, die zur Bewältigung großer Krisen erforderlich sind, welche sich auf die Agrarerzeugung oder den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken. Die Krisenreserve wird gebildet, indem die Direktzahlungen zu Beginn jedes Jahres nach dem Verfahren der Haushaltsdisziplin gemäß den Artikeln 25 und 26 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 7 gekürzt werden. Die jährliche Mittelausstattung der Reserve wird auf 400 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2018 belief sich der entsprechende Betrag der Krisenreserve in laufenden Preisen auf 459,5 Mio. EUR. Die Reserve wurde im Haushaltsjahr 2018 nicht in Anspruch genommen.

Für das Antragsjahr 2017 wurde die Haushaltsdisziplin ausschließlich mit Blick auf die Bildung der Krisenreserve von 459,5 Mio. EUR berechnet. Zum Ende des Haushaltsjahrs wurden allerdings nichtgebundene, bewilligte Mittel, die dem Betrag aus der tatsächlich im Antragsjahr 2017 angewandten Haushaltdisziplin entsprachen (unter Berücksichtigung des nicht verwendeten Betrags der Krisenreserve), zwecks Übertrag auf das folgende Haushaltsjahr auf den Haushaltsposten 05 03 09 übertragen, um die Erstattung der den Landwirten im Kalenderjahr 2018 auferlegten Haushaltsdisziplin zu finanzieren.

3.2.3.Kapitel 05 07: Audit der Agrarausgaben

3.2.3.1.Artikel 05 07 01: Kontrolle der Agrarausgaben

Dieser Artikel enthält die Maßnahmen, die zur Verstärkung der Mittel der Vor-Ort-Kontrollen und zur Verbesserung der Überprüfungssysteme durchgeführt werden, um das Risiko von Betrug und Unregelmäßigkeiten zulasten des Unionshaushalts zu begrenzen. Er umfasst auch die Ausgaben, um etwaige buchmäßige und Konformitätsberichtigungen zugunsten von Mitgliedstaaten zu finanzieren.

Die Europäische Union finanzierte direkt den Erwerb von Satellitenbildern im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IVKS) mit einem Betrag von 9,3 Mio. EUR.

Die Finanzkorrekturen zugunsten der Mitgliedstaaten infolge der Konformitätsabschlüsse fielen niedriger aus als erwartet (12,2 Mio. EUR statt 21,4 Mio. EUR, wie im Haushaltsplan veranschlagt), während die Finanzkorrekturen zugunsten der Mitgliedstaaten infolge der Rechnungsabschlüsse dem veranschlagten Betrag (5,2 Mio. EUR) entsprachen.

3.2.3.2.Artikel 05 07 02: Beilegung von Streitigkeiten

Die Mittel dieses Artikels dienen zur Deckung etwaiger Ausgaben, die der Kommission von einem Gericht angelastet werden können, insbesondere für Schadensersatzleistungen und Zinszahlungen. Der Haushalt 2018 umfasste Mittel in Höhe von 124,5 Mio. EUR, wovon 88,8 Mio. EUR ausgeführt wurden. Die restlichen Mittel wurde auf andere Haushaltsposten übertragen.

4.AUSFÜHRUNG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL 

Die von 2017 auf 2018 tatsächlich übertragenen zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 603,3 Mio. EUR und wurden im Einklang mit Artikel 14 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung der Ausgaben des Haushaltsjahrs 2018 verwendet. Wie in Anhang 3-II aufgezeigt, deckte dieser Betrag Ausgaben in Höhe von 203,8 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und 399,4 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Wie Anhang 3-I zu entnehmen ist, beliefen sich die zweckgebundenen Einnahmen von 2018 auf 997,4 Mio. EUR und kamen wie folgt zustande:

Einnahmen aus Abschlussberichtigungen: 861,9 Mio. EUR;

Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten: 131,6 Mio. EUR;

Einnahmen aus der Milchabgabe: 3,9 Mio. EUR.

Aus den zweckgebundenen Einnahmen von 2018 wurden Ausgaben für die folgenden Maßnahmen finanziert:

102,2 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;

446,3 Mio. EUR für die Basisprämienregelung (Direktzahlungen).

Der Restbetrag der zweckgebundenen Einnahmen von 2018 (448,8 Mio. EUR) wurde automatisch auf das Haushaltsjahr 2019 übertragen, um den Mittelbedarf in dem Jahr zu finanzieren.

Einzelheiten sind den Anhängen 3-I und 3-II zu entnehmen.

(1)      Das Haushaltsverfahren wird in Anhang 1 erläutert.
(2)    Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 670 enthält die für den EGFL zweckgebundenen Einnahmen), in denen „p. m.“ („pro memoria“) angegeben ist, der voraussichtliche Betrag wird jedoch in den Erläuterungen zu diesem Artikel angeführt.
(3)    ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549.
(4)    Die Mitgliedstaaten übermitteln diese monatlichen Ausgabenerklärungen am 12. des Monats N+1.
(5)      Dieser Betrag umfasst die Erstattung im Rahmen der Finanzdisziplin im Zusammenhang mit der Reserve für Krisen in der Landwirtschaft, die aus dem Haushaltsjahr 2017 übertragen wurde.
(6)      Diese Mittel können gemäß Artikel 12 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d und Unterabsatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 übertragen werden; gemäß Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 werden sie den Mitgliedstaaten für Erstattungen an die Endempfänger zur Verfügung gestellt, die in dem Haushaltsjahr, auf das die Mittel übertragen werden, von der Anwendung der Haushaltsdisziplin gemäß Artikel 26 Absätze 1 bis 4 betroffen sind.
(7)    ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608.
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Brüssel, den 7.8.2019

COM(2019) 366 final

ANHÄNGE

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

12. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT

HAUSHALTSJAHR 2018

{SWD(2019) 317 final}





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