EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.7.2019
COM(2019) 352 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EMPTY
Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt
{SWD(2019) 307 final}
I. Hintergrund
Die Lage der Wälder unserer Erde
Unsere Wälder sind unersetzlich: Sie sind die Lunge der Welt und stellen unsere Lebensgrundlage dar. Wälder bedecken 30 % der Landfläche der Erde und beheimaten 80 % ihrer biologischen Vielfalt. Sie erzeugen die Luft, die wir atmen und ziehen Kohlendioxid aus der Atmosphäre. Wälder stellen eine lebenswichtige ökologische Infrastruktur für einen der am dichtesten besiedelten Lebensräume und eine der vielfältigsten Gemeinschaften von Lebewesen der Welt dar. Sie dienen 25 % der Weltbevölkerung als Lebensgrundlage und Einkommensquelle, haben kulturellen, sozialen und spirituellen Wert und machen einen großen Teil der traditionell von indigenen Völkern bewohnten Gebiete aus.
Die Wälder der Erde sind durch Entwaldung
I
und Waldschädigung
II
ernsthaft bedroht. Im Zeitraum 1990 bis 2016 gingen 1,3 Mio. km2 Waldfläche verloren, das entspricht 800 Fußballfeldern pro Stunde
III
. Um die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu gewährleisten und unsere Gesellschaften auf einen Pfad nachhaltiger Entwicklung zu bringen, müssen wir zusammenarbeiten, um diesen Trend umzukehren, und die Wälder schützen und wiederherstellen.
Die Bedrohung der Wälder weltweit ist eines der drängendsten Nachhaltigkeitsprobleme unserer Zeit. Die Entwaldung ist eine der Hauptursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt
IV
. Die Emissionen aus Landnutzung und Landnutzungsänderungen, die überwiegend durch Entwaldung verursacht werden, sind nach der Verbrennung von fossilen Brennstoffen die zweitgrößte Ursache des Klimawandels. Diese Emissionen machen knapp 12 % aller Treibhausgasemissionen aus, weswegen Maßnahmen in diesem Bereich wichtig sind für die Bekämpfung des Klimawandels
V
. Die Entwaldung kann auch dramatische Auswirkungen auf die Lebensgrundlage der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen haben, darunter auch indigene Völker, die in hohem Maße auf Waldökosysteme angewiesen sind.
VI
Die EU hat eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen ergriffen, um die Herausforderungen der Entwaldung und der Waldschädigung zu bewältigen. Während die Waldflächen in der EU in den letzten Jahrzehnten zugenommen haben (siehe Kasten 1), schreitet die Entwaldung in anderen Regionen, insbesondere in tropischen Gebieten, in alarmierendem Ausmaß voran.
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Kasten 1 – Wälder in der EU
43 % der Landfläche der EU – 182 Mio. Hektar – sind von Wald oder sonstigen bewaldeten Flächen bedeckt.
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Davon stehen 134 Millionen Hektar für die Holzversorgung zur Verfügung. Die Wälder in der EU haben sich ausgedehnt: Zwischen 1990 und 2015 ist die Waldfläche aufgrund von Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprogrammen und des natürlichen Wachstums um ein Gebiet von der Größe Griechenlands
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gewachsen. Mit der EU-Forststrategie
X
wurde ein Rahmen geschaffen, um die Kohärenz der forstpolitischen Maßnahmen sicherzustellen. Wälder machen mehr als die Hälfe des Natura-2000-Netzes aus Naturschutzgebieten aus und umfassen 38 Mio. Hektar Land; das entspricht mehr als 20 % der Waldressourcen der EU. Auch in der EU muss mehr getan werden, um die Waldflächen zu schützen und wiederherzustellen, vor allem weil sich die Wälder in den letzten Jahren in geringerem Maße ausgedehnt haben.
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Trotz aller bisherigen Bemühungen kann die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Wälder durch die derzeitigen Maßnahmen nicht gewährleistet werden. Deswegen sind für unsere Nachhaltigkeitspolitik weitere Maßnahmen zum Schutz der bestehenden Wälder, zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie zur aktiven und nachhaltigen Anpflanzung neuer Wälder unverzichtbar. Primärwälder
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verdienen besondere Beachtung, da sie einzigartig und unersetzlich sind und stark von Entwaldung betroffen sind. Die Aufforstung und Wiederherstellung
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geschädigter Waldflächen können dazu beitragen, den Druck auf die Naturwälder zu verringern, und eine wirksame zusätzliche Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels sein. Neu gepflanzte Wälder können jedoch Primärwälder nicht ersetzen, die einen hohen Kohlenstoffbestand aufweisen und auch durch ihr hohes Alter, einzigartige ökologische Merkmale und den Schutz, den sie für die biologische Vielfalt bieten, gekennzeichnet sind.
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Weitere EU-Maßnahmen zum Schutz der Wälder stünden mit internationalen Übereinkommen und Verpflichtungen im Einklang, mit denen voll und ganz anerkannt wird, dass ehrgeizigere Maßnahmen notwendig sind, um den Trend der Entwaldung umzukehren. Das Klimaschutzübereinkommen von Paris und der globale Strategieplan für die biologische Vielfalt 2011–2020, der im Rahmen des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt angenommen wurde, sowie die Biodiversitätsziele von Aichi fördern die nachhaltige Waldbewirtschaftung, den Schutz der Wälder und die Bemühungen zur Wiederherstellung.
XIV
Die Verringerung des Waldverlusts und der Waldschädigung ist eine Priorität im Rahmen des strategischen Plans der Vereinten Nationen für Wälder
XV
. Die Verstärkung der Bemühungen um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder ist auch für die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung, da Wälder eine multifunktionale Rolle spielen, die die Verwirklichung der meisten Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Abbildung 1 – forstwirtschaftliche Güter und Dienstleistungen zur Unterstützung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung
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1
Einkünfte aus forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
2
Nahrungsmittelversorgung mit Wildfrüchten und Wild
3
Heilpflanzen
6
Trinkwasser und Wasser zur Bewässerung
8
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle
10
Verringerung von Einkommensungleichheiten
12
Nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster
13
CO2-Abscheidung und –Speicherung
15
Biologische Vielfalt
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Abbildung 2 – Auswirkungen der Entwaldung auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung
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1
Verstärkte Anfälligkeit für Wetterextreme
2
Weniger Regenfälle und Pflanzenbestäuber
3
Erkrankungen der Atemwege aufgrund von Waldbränden
6
Nicht nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen
8
Nicht nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Mangel an menschenwürdigen Arbeitsplätzen
10
Einkommensungleichheiten
12
Nicht nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster
13
CO2-Emissionen
15
Verlust der biologischen Vielfalt
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Ursachen von Entwaldung und Waldschädigung
Entwaldung und Waldschädigung sind auf viele unterschiedliche Faktoren zurückzuführen. Die steigende Nachfrage einer wachsenden Weltbevölkerung nach Lebens- und Futtermitteln, Bioenergie, Holz und anderen Rohstoffen sowie die geringe Produktivität und Ressourceneffizienz verschärfen die Bedingungen der Landnutzung und gefährden die Erhaltung der Wälder weltweit. Rund 80 % der weltweiten Entwaldung geht auf die Ausweitung der landwirtschaftlich genutzten Flächen zurück.
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Städtewachstum, Infrastrukturentwicklung und Bergbau treiben die Entwaldung ebenfalls voran.
Abbildung 3 – Prognostiziertes Jahr, in dem Primärnebelwälder verschwinden
XVII
Weitere Ursachen der Entwaldung sind fehlende tragfähige Politiken (z. B. integrierte Flächennutzungsplanung sowie klare Grundbesitzverhältnisse und Bodenrechte), eine schwache Regierungsführung und eine mangelnde Durchsetzung, illegale Tätigkeiten
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und ein Mangel an Investitionen in nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Umwidmung von Weideflächen oder landwirtschaftlichen Flächen, die zuvor für die Nahrungs- und Futtermittelerzeugung genutzt wurden, für die Erzeugung von Brennstoffen aus Biomasse (indirekte Landnutzungsänderungen) kann sich ebenfalls negativ auf die Wälder auswirken.
Die Waldschädigung lässt sich schwerer quantifizieren. Zu direkten Ursachen für die Waldschädigung gehören die nicht nachhaltige Nutzung von Waldressourcen wie die Holzernte für Energiezwecke sowie Naturereignisse wie Brände und Schädlinge. Es besteht Handlungsbedarf, da die Nachfrage nach Holz als Brennstoff weiter steigen wird. Im Jahr 2030 werden schätzungsweise 2,8 Milliarden Menschen von dieser Brennstoffquelle abhängig sein; heute sind es 2 Milliarden.
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Zwar werden die meisten Rohstoffe, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf lokaler oder regionaler Ebene verbraucht, doch führt die EU Erzeugnisse wie Palmöl
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, Fleisch, Sojabohnen, Kakao, Mais, Holz und Kautschuk
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– auch in Form von Verarbeitungserzeugnissen und Dienstleistungen – ein.
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Die Betrachtung der durch den gesamten Endverbrauch indirekt verursachten Entwaldung
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(„embodied deforestation“) ergibt, dass rund 10 % des weltweiten Anteils auf den EU-Verbrauch entfallen.
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Von einer Herausforderung zur Chance: Die EU als globaler Wegbereiter
Dem Verschwinden und der Schädigung der Wälder wurde weltweit Aufmerksamkeit gewidmet. Auf lange Sicht gefährden die Entwaldung und die Waldschädigung nicht nur die Wirtschaft, sondern die Menschheit selbst.
Eine Patentlösung für dieses Problem gibt es nicht. Die Bekämpfung der Entwaldung und die nachhaltige Waldbewirtschaftung sind komplexe Herausforderungen. Für jedes Land und jede Region muss es spezifische Lösungen geben, wobei ein zweifaches Ziel verfolgt werden muss: die bestehenden Wälder, insbesondere die Primärwälder, sollen geschützt und die Dichte der von nachhaltigen Wäldern mit großer biologischer Vielfalt bewachsenen Flächen weltweit erheblich erhöht werden.
Es liegt auf der Hand, dass die EU allein den Trend der Entwaldung nicht umkehren kann. Sie muss Teil einer globalen Allianz sein.
Die EU hat mit anderen Ländern bereits Partnerschaften aufgebaut, um den Druck auf die Wälder zu verringern und die Entwaldung zu bekämpfen.
Kasten 2 – EU-Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)
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Seit 2003 wurden im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans der EU Maßnahmen ergriffen, um den illegalen Holzeinschlag und den damit verbundenen Handel zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit mit Partnerländern zur Verbesserung der Politikgestaltung im Forstsektor und der Aufbau von Kapazitäten sind wesentliche Bestandteile des Aktionsplans. Gemäß der EU-Holzverordnung
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, die ein zentrales Element des Aktionsplans darstellt, müssen Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, die erforderliche Sorgfaltspflicht erfüllen, um die Risiken der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz zu minimieren. Der Aktionsplan fördert auch den Dialog und die Zusammenarbeit mit Teilnehmern anderer wichtiger Märkte.
In der Evaluierung des FLEGT-Aktionsplans der EU aus dem Jahr 2016 wurde der Schluss gezogen, dass der Aktionsplan weiterhin i) eine angemessene Antwort auf die Herausforderung des illegalen Holzeinschlags darstellt, ii) wirksam ist, wenn es darum geht, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, iii) zur globalen Politikgestaltung im Forstsektor sowie dazu beiträgt, iv) die Nachfrage nach illegal geschlagenem Holz in der EU zu verringern. Aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluierung haben sich die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf einen FLEGT-Arbeitsplan für 2018–2022
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geeinigt‚ der für die Arbeit in den kommenden Jahren richtungsweisend sein wird.
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In einer Mitteilung zur Entwaldung
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aus dem Jahr 2008 legte die Kommission das EU-Ziel fest, den weltweiten Verlust von Waldflächen spätestens bis 2030 zu stoppen und die Bruttoentwaldung in den Tropen bis 2020 um 50 % zu senken. Dabei wurden Wege aufgezeigt, wie die Politik der EU verbessert werden kann, um die Wälder der Welt zu erhalten und dabei neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Instrumente zu nutzen.
Die umfassenden Freihandelsabkommen der EU beinhalten Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung mit verbindlichen Bestimmungen zum Umweltschutz, Klimawandel, zur biologischen Vielfalt und zu Wäldern. Diese schließen auch die Verpflichtung ein, die wirksame Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen wie des Übereinkommens von Paris und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sicherzustellen.
Die Europäische Kommission erkennt in ihrer strategischen, langfristigen Vision „Ein sauberer Planet für alle“ für eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050
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an, dass die Stärkung der natürlichen Senke in Wäldern, Böden, landwirtschaftlichen Flächen und Feuchtgebieten an der Küste von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, den Klimawandel erfolgreich zu bekämpfen. Die EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
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enthält verbindliche Nachhaltigkeitskriterien, um direkte Auswirkungen auf die Landnutzung im Zusammenhang mit in der EU verbrauchten Biobrennstoffen zu vermeiden.
Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik
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zielt darauf ab, die Armut zu beseitigen, insbesondere durch gut funktionierende Ökosysteme, die den Übergang zu einer grünen Wirtschaft unterstützen. Er fördert auch nachhaltige landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten, um die Entwaldung zu stoppen, zu verhindern und rückgängig zu machen.
Die EU sensibilisiert auch die Verbraucher für die Notwendigkeit, ihren Flächen-Fußabdruck zu verringern, und ermutigt die Menschen, Erzeugnisse aus entwaldungsfreien Lieferketten zu nutzen, d. h. Lieferketten, die weder direkt noch indirekt mit der Entwaldung im Zusammenhang stehen.
Trotz dieser Anstrengungen ist es unwahrscheinlich, dass das Ziel der EU, die Bruttoentwaldung in den Tropen bis 2020 um 50 % zu senken‚ erreicht wird.
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Daher müssen wir die Maßnahmen verstärken und eine noch stärkere Führungsrolle beim Schutz und der Wiederherstellung der Wälder in der Welt einnehmen.
Als großer Handelspartner und Investor und größter Geber von Entwicklungshilfe arbeitet die EU mit Partnern weltweit zusammen. Es gibt viele Möglichkeiten, enger zusammenzuarbeiten, um die Wälder zu schützen und wiederherzustellen.
Wälder stellen wichtige Ökosystemleistungen für die Gesellschaft bereit wie saubere Luft, Abflussregulierung, CO2-Speicherung, Schutz des Bodens vor Wasser- und Winderosion, Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Sanierung geschädigter Flächen und Resilienz gegenüber Naturkatastrophen und Klimawandel. Durch diese Funktionen können Wälder das Risiko regionaler Konflikte senken, Migrationsströme mindern, die Produktion aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten steigern und das Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften stärken.
Die Wiederherstellung geschädigter Wälder und die Pflanzung neuer Wälder sind wirksame ergänzende Maßnahmen, um die Entwaldung zu stoppen. Solche Aufforstungsflächen können zahlreiche Vorteile bieten, wenn sie ordnungsgemäß geplant und eingerichtet werden (z. B. indem der Ersatz anderer berechtigter und nachhaltiger Landnutzungsformen vermieden wird), wobei die ökologischen Grundsätze für die Biodiversität uneingeschränkt zu achten sind. Sie können als Pufferzonen für Primärwälder dienen, den Boden schützen, sauberes Wasser sammeln und die genetische Vielfalt sicherstellen. Die großangelegte Anpflanzung von Bäumen würde auch erheblich zur Abschwächung des Klimawandels beitragen.
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Einige der vom Weltklimarat ermittelten Pfade, mit denen die Erderwärmung unter 1,5 °C gehalten werden kann, würden eine Zunahme der Waldflächen um bis zu 1 Mrd. Hektar bis 2050 gegenüber 2010 erfordern.
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Darüber hinaus können der Schutz bestehender Wälder und die nachhaltige Ausweitung der Waldflächen Existenzgrundlagen schaffen, Einkommen für die lokalen Gemeinschaften erhöhen und die Entwicklung nachhaltiger Bioökonomien ermöglichen. Die Wälder stehen für eine vielversprechende grüne Wirtschaft mit dem Potenzial, zwischen 10 und 16 Millionen menschenwürdiger Arbeitsplätze weltweit zu schaffen.
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Die EU wird ihre Kenntnisse und Erfahrungen weiter ausbauen und teilen und sicherstellen, dass nachhaltige Waldbewirtschaftungs-, Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte den lokalen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung tragen. Die EU wird auch weiterhin Lösungen wie die Diversifizierung sauberer Energiequellen, mit der der Druck auf die Wälder verringert wird, den nachhaltigen Holzeinschlag und Projekte im Bereich Ökotourismus, die sich auf Naturwälder mit großer biologischer Vielfalt stützen, weitergeben.
II. Ziele und Anwendungsbereich
Ziel dieser Mitteilung ist es, Wege aufzuzeigen, wie die Maßnahmen der EU zum Schutz der Wälder, insbesondere der Primärwälder, verstärkt werden können, und die Wälder nachhaltig und verantwortungsvoll wiederherzustellen. Das übergeordnete Ziel ist der Schutz und die Ausdehnung der Waldflächen der Erde, um die Gesundheit und die Lebensgrundlage der Menschen zu verbessern und für einen gesunden Planeten für unsere Kinder und Enkelkinder zu sorgen.
Die Intensivierung der EU-Maßnahmen steht mit dem Ziel der EU, den weltweiten Verlust von Waldflächen bis 2030 zu stoppen, sowie mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen der EU im Einklang. Die Mitteilung ist die Antwort auf die Forderungen des Europäischen Parlaments
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‚ des Rates und der Interessenträger des privaten und des öffentlichen Sektors.
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In dieser Mitteilung werden neue Maßnahmen und Bestrebungen vorgeschlagen, die sich auf die
EU-Forststrategie
aus dem Jahr 2013, auf die Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020
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, das siebte Umweltaktionsprogramm
XXXIX
und die strategische langfristige Vision der Europäischen Kommission für eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle“ stützen.
In dem Reflexionspapier der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“
XL
wird betont, dass die Entwaldung nicht das Problem anderer ist. Es wird hervorgehoben, dass der Verbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln in der EU zu den wichtigsten Triebfedern für die Umweltauswirkungen zählt; dabei lastet ein hoher Druck auf den Wäldern in Nicht-EU-Ländern und die Entwaldung wird beschleunigt. Daher sollte der Verbrauch von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten in der EU sowohl durch legislative als auch nichtlegislative Maßnahmen gefördert werden.
Die Eindämmung der Entwaldung und der Waldschädigung bieten gemeinsam mit nachhaltigen Wiederherstellungs-, Wiederaufforstungs- und Aufforstungstätigkeiten Möglichkeiten für die wirtschaftliche Entwicklung. Dafür ist es notwendig, einen besonderen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit bei der Erzeugung und dem Verbrauch von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen zu legen. Außerdem sind Maßnahmen auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie umfangreiche Investitionen erforderlich.
Daher wird in dieser Mitteilung ein partnerschaftlicher Ansatz vorgeschlagen, wobei die enge Zusammenarbeit zwischen den Erzeuger- und Verbraucherländern sowie mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft vorgesehen ist. Solche Partnerschaften können Maßnahmen zur Förderung der Verwaltung von Landnutzungsrechten, der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern und der Wiederaufforstung, transparenter Lieferketten, der wirksamen Überwachung, der nachhaltigen Finanzierung und der multilateralen Zusammenarbeit erleichtern. Die in dieser Mitteilung genannten Maßnahmen können sich auch positiv auf bestimmte andere natürliche Ökosysteme auswirken, da ihr Verlust weitgehend auf dieselben Ursachen zurückzuführen ist wie der Verlust von Wäldern.
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Bei der Ausarbeitung dieser Mitteilung konsultierte die Kommission umfassend die Interessenträger
XLII
, u. a. im Rahmen von zwei Konferenzen in den Jahren 2014 und 2017 und einer öffentlichen Konsultation im Jahr 2019. Die Faktengrundlage für diese Mitteilung wurde durch drei Studien weiter gestärkt, insbesondere durch die im Februar 2018 veröffentliche Machbarkeitsstudie über Optionen zur Verstärkung der EU-Maßnahmen gegen die Entwaldung, in der bestehende Lücken ermittelt und mögliche zusätzliche Maßnahmen bewertet wurden. Während mit dem FLEGT-Aktionsplan der EU beispielsweise der illegale Holzeinschlag angegangen und die Politikgestaltung im Forstsektor gestärkt wird, wird nicht auf die durch die Ausweitung der Landwirtschaft verursachte Entwaldung eingegangen. In der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen werden Nachhaltigkeitskriterien festgelegt, denen Rohstoffe für flüssige Biokraftstoffe und bestimmte Biomassequellen, die für Biogas und feste Biomasse verwendet werden, entsprechen müssen, damit für sie eine finanzielle und legislative Unterstützung gewährt werden kann. Die Richtlinie gilt jedoch nicht für die Verwendung anderer Rohstoffe als derjenigen für Biokraftstoffe.
Da das Mandat der derzeitigen Kommission zu Ende geht, wird in dieser Mitteilung nicht das endgültige Konzept für die künftige Kommission festgelegt. Die Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, sind jedoch dringend genug, dass eine umfassende Analyse der Probleme, eine Diskussion darüber, wie sie bewältigt werden können, die Identifizierung einer Reihe von Vorschlägen, die sofort vorgelegt werden können, und die Ausarbeitung legislativer und finanzieller Reaktionen, über die die politischen Entscheidungsträger der neuen Kommission entscheiden müssen, notwendig sind.
III. Fünf Prioritäten für die Verstärkung der EU-Maßnahmen gegen Entwaldung und Waldschädigung
Priorität 1: Verringerung des Flächen-Fußabdrucks der EU und Förderung des Verbrauchs von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten in der EU
Die EU hat außerdem damit begonnen, das Risiko der Entwaldung infolge der verstärkten Nutzung von Biobrennstoffen anzugehen. Die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
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enthält zusätzlich zu verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien Vorschriften‚ um das Risiko der Entwaldung zu minimieren, sowie eine Gesamtobergrenze für die Anrechnung der Verwendung von Biokraftstoffen, die im Rahmen der Ziele für erneuerbare Energien aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen gewonnen werden. In der Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 der Kommission
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sind Kriterien für die Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen festgelegt, in deren Fall eine wesentliche Ausdehnung der Produktionsflächen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand zu beobachten ist. Die Möglichkeit, Biokraftstoffe aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen zu berücksichtigen, wird bei der Berechnung des nationalen Gesamtanteils erneuerbarer Energien für den Zeitraum 2021–2023 begrenzt und bis spätestens 2030 schrittweise abgeschafft.
Um den EU-Verbrauch von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten zu fördern, müssen wir es Anbietern, Herstellern, Einzelhändlern, Verbrauchern und Behörden erleichtern, solche Produkte zu bestimmen, zu fördern bzw. zu erwerben. Gute Beispiele für EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz in der Lieferkette sind die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (EU-Holzverordnung), und die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, die es Verbrauchern ermöglicht, die verschiedenen pflanzlichen Öle, die in Erzeugnissen enthalten sind, zu unterscheiden. Weitere Instrumente sind das EU-Umweltzeichen, die umweltgerechte öffentliche Auftragsvergabe und andere Initiativen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft. Instrumente wie der Umweltfußabdruck von Produkten und der Umweltfußabdruck von Organisationen können dabei helfen, den Druck verschiedener Produktkategorien auf die Wälder besser einzuschätzen. Im Mittelpunkt dieser Initiativen könnten jedoch insbesondere die Förderung der Aufforstung und die Bekämpfung der Entwaldung und Waldschädigung stehen.
Wenn hohe Standards eingehalten werden, können Zertifizierungs- und Überprüfungssysteme auch bei der Unterstützung nachhaltiger Lieferketten eine Rolle spielen. Die Kommission hat einen Leitfaden
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für die EU-Holzverordnung ausgearbeitet, in dem die Rolle von Verifikationssystemen Dritter bei der Risikobewertung und Risikominderung behandelt wird. Außerdem wurden in einer Studie aus dem Jahr 2018 die Nachhaltigkeitsstandards für Palmöl bewertet und die Auswirkungen bestehender Initiativen auf die nachhaltige Erzeugung und den nachhaltigen Verbrauch von Palmöl zusammengefasst
XLVI
. Normen und Zertifizierungssysteme die dazu beitragen, entwaldungsfreie Rohstoffe zu bestimmen und zu fördern, sollten unter anderem durch Studien zu ihren Vorteilen und Mängeln sowie durch Entwicklungshilfe gestärkt werden, einschließlich einer Bewertung auf der Grundlage bestimmter Kriterien zum Nachweis der Glaubwürdigkeit und Fundiertheit der verschiedenen Normen und Systeme. Solche Kriterien sollten Aspekte wie die Robustheit der Zertifizierungs- und Akkreditierungsverfahren, die unabhängige Überwachung, die Möglichkeiten zur Überwachung der Lieferkette, die Anforderungen zum Schutz von Primärwäldern und Wäldern mit hohem Wert für die biologische Vielfalt und die Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung umfassen.
Verbraucher und Erzeuger sollten auch besser über den Zusammenhang zwischen dem Verbrauch von Rohstoffen und der Entwaldung informiert werden. Durch legislative und nichtlegislative Anreize sollten die Menschen ermutigt werden, auf eine ausgewogenere, gesündere und nahrhaftere Ernährung
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umzustellen und weniger Lebensmittel zu verschwenden. Diese nachhaltigere Lebensweise wird den Druck auf Boden- und andere Ressourcen verringern.
Hauptmaßnahmen
Die Kommission wird
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➢eine Multi-Stakeholder-Plattform für den Dialog zwischen den Interessenträgern und den Mitgliedstaaten über Entwaldung, Waldschädigung und die nachhaltige Erhöhung der Bewaldungsdichte weltweit einrichten, um ein Forum für den Austausch mit und zwischen den Interessenträgern zu schaffen, sodass Bündnisse entstehen, um das Engagement für eine deutliche Reduzierung der Entwaldung zu stärken und zu teilen sowie den Austausch von Erfahrungen und Informationen zu fördern;
➢die Stärkung von Normen und Zertifizierungsregelungen unterstützen, die zur Bestimmung und Förderung entwaldungsfreier Rohstoffe beitragen, unter anderem durch Studien zu deren Vorteilen und Mängeln und durch die Ausarbeitung von Leitlinien, einschließlich einer Bewertung auf der Grundlage bestimmter Kriterien zum Nachweis der Glaubwürdigkeit und Fundiertheit verschiedener Normen und Zertifizierungsregelungen;
➢zusätzliche nachfrageseitige legislative und nichtlegislative Maßnahmen bewerten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein gemeinsames Verständnis entwaldungsfreier Lieferketten zu gewährleisten, sodass die Transparenz der Lieferkette erhöht und das Risiko der Entwaldung und der Waldschädigung im Zusammenhang mit Rohstoffeinfuhren in die EU minimiert wird.
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Darüber hinaus wird die Kommission die Umsetzung der folgenden laufenden Maßnahmen verbessern:
-Durchführung analytischer Arbeiten mit den einschlägigen Interessenträgern, um zu bewerten, ob es notwendig ist, die Leitungsorgane von Unternehmen zur Entwicklung und Veröffentlichung einer Nachhaltigkeitsstrategie zu verpflichten, wozu auch eine angemessene Sorgfalt entlang der gesamten Lieferkette und messbare Ziele für die Nachhaltigkeit gehören;
XLVIII
-Einbeziehung waldrelevanter Erwägungen in Praktiken im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung von Unternehmen/dem verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln fördern sowie die Transparenz und Zusagen für den Verzicht auf Entwaldung im Privatsektor im Einklang mit internationalen Leitlinien unterstützen;
-Erwägungen im Hinblick auf die Entwaldung im Rahmen des EU-Umweltzeichens, der umweltgerechten öffentlichen Auftragsvergabe und anderer Initiativen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft umfassender Rechnung tragen;
-aktive Unterstützung der Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen und Unterrichtsmaterial, um die Nachfrage nach Erzeugnissen, deren Lieferketten möglicherweise zu Entwaldung führen, zu verringern und gleichzeitig die Nachfrage nach Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten zu steigern;
-im Zusammenhang mit dem vorhandenen Rechtsrahmen für saubere Energie für alle Europäer Befassung mit den relevanten Aspekten der erneuerbaren Energien und der Biobrennstoffe, Überprüfung aller relevanten Aspekte des Berichts zur Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 im Jahr 2021 und gegebenenfalls Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Erkenntnisse im Jahr 2023;
-Umsetzung des FLEGT-Arbeitsplans 2018–2022 der EU und insbesondere Stärkung der Umsetzung der EU-Holzverordnung.
Priorität 2: partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Erzeugerländern zur Verringerung des Drucks auf die Wälder und zur Sicherung der Entwicklungszusammenarbeit der EU gegen Entwaldung
Im Einklang mit den Grundsätzen der Entwicklungszusammenarbeit der EU wird die Kommission bei der Bekämpfung der Entwaldung und Waldschädigung mit den Erzeugerländern zusammenarbeiten. Seit 2014 hat die EU durchschnittlich 1,2 Mrd. EUR im Jahr zur Unterstützung von Agrarprogrammen in Partnerländern investiert, die in diesem Bereich vor Herausforderungen stehen. Im Mittelpunkt der Investitionen stehen die klimaresiliente Landwirtschaft, nachhaltige Intensivierung und Diversifizierung, Agrarökologie und Agroforstwirtschaft. Die Kommission ist bestrebt, nachhaltige und transparente landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten auf der Grundlage einer soliden Methodik
XLIX
‚ die von den Partnerländern gemeinsam genutzt wird, zu fördern. Dadurch kann die Kommission Maßnahmen zur Transformation der Wertschöpfungsketten von Rohstoffen wie Kaffee, Kakao, Palmöl und Viehwirtschaft unterstützen.
Die Kommission konzentriert sich ferner verstärkt auf die nachhaltige Waldbewirtschaftung (NWB) als Instrument, um Waldverlust und Waldschädigung zu verhindern, zu stoppen oder rückgängig zu machen. Bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung werden wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele mit Folgendem abgeglichen: i) Sicherung des Ertragswerts der Wälder, ii) Stärkung der Resilienz der Wälder gegenüber dem Klimawandel und iii) Erhaltung der Ökosystemleistungen der Wälder (einschließlich Erhaltung der Biodiversität und Kohlenstoffbindung). Die nachhaltige Waldbewirtschaftung trägt auch dazu bei, eine innovative Bioökonomie zu fördern und das hohe sozioökonomische Potenzial des Forstsektors zu nutzen. Investitionen in den Forstsektor generieren mehr als den doppelten Betrag in anderen Wirtschaftszweigen. Pro 100 Arbeitsplätze, die im Forstsektor geschaffen werden, entstehen in der Folge 153 Arbeitsplätze in anderen Sektoren
L
.
Die Förderung des nachhaltigen Konsums und der nachhaltigen Erzeugung diversifizierter Erzeugnisse auf Holzbasis ist ein Schlüsselelement der Biowirtschaft. Die EU hat seit 2010 über ihr Programm „SWITCH To Green“ mehr als 20 Mio. EUR in Pilotprojekte für die Forstwirtschaft investiert. In einer Bewertung aus dem Jahr 2018 wurde der Schluss gezogen, dass die Unterstützung der EU für die umweltfreundliche Unternehmensentwicklung (vor allem in Afrika und Asien) erhebliche Auswirkungen auf die Akzeptanz nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster hatte sowie das Investitionsniveau steigerte und die Schaffung von grünen Arbeitsplätzen ankurbelte.
LI
Die biologische Vielfalt bildet die Grundlage des Ertragswerts und der Ökosystemleistungen der Wälder und ist daher unerlässlich, um die Waldschädigung zu bekämpfen. Die EU hat die Einrichtung und Verwaltung von Schutzgebieten unterstützt, durch die 2018 14,7 Mio. ha tropischen Regenwalds unter Schutz gestellt wurden. Des Weiteren hat die EU innovative und wirksame Instrumente zum Schutz der Wälder gefördert, darunter Konzepte zum Schutz der Gemeinschaften (insbesondere der indigenen Völker) und landschaftsbasierte Ansätze.
LII
Illegale Aktivitäten bergen ein hohes Entwaldungsrisiko. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Faktoren wie die schwache Regierungsführung angegangen werden; dies ist ein Schlüsselelement des FLEGT-Aktionsplans der EU. Seit 2003 hat dieser Aktionsplan dazu beigetragen, die Transparenz, die Rechenschaftspflicht, Rechtsreformen, die Inklusivität und partizipative Ansätze in den unterstützten Ländern zu verbessern. Die Förderung einer verantwortungsvollen Land- und Forstwirtschaft
LIII
zählt nach wie vor zu den obersten Prioritäten der EU im Politikbereich „Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung“. Die EU unterstützt derzeit Maßnahmen zur Verwaltung von Landnutzungsrechten in etwa 40 Entwicklungsländern und die Umsetzung der freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regulierung von Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechten an Land, Fischgründen und Wäldern im Rahmen nationaler Ernährungssicherheit
LIV
in weiteren 18 Ländern. Die EU leistet auch direkte Unterstützung für Menschenrechtsaktivisten und Verteidiger von Landrechten. Im Rahmen des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels
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steigert die Einbeziehung der lokalen Behörden und Gemeinschaften die Wirksamkeit und Wirkung der Anstrengungen zur Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit Wäldern.
Die bisherigen Maßnahmen der EU haben zur Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in den Erzeugerländern beigetragen, die bereits zu einem Rückgang der Waldverluste und der Waldschädigung geführt haben. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen wird die Kommission die bestehenden Maßnahmen ausbauen und zusätzliche Maßnahmen – wie nachstehend beschrieben – ergreifen.
Hauptmaßnahmen
Die Kommission wird
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➢sicherstellen, dass die Entwaldung in den politischen Dialog auf Länderebene aufgenommen wird, und die Partnerländer bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Rahmen für die Wälder und die nachhaltige Waldbewirtschaftung unterstützen. Diese nationalen Rahmen werden den nationalen Bedarf und die globalen Verpflichtungen widerspiegeln. Dies kann auch die Unterstützung der Partnerländer bei der Verwirklichung ihrer national festgelegten Beiträge zum Übereinkommen von Paris und/oder die Einbeziehung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Politikgestaltung im Forstsektor in die Budgethilfe und die Politik der öffentlichen Finanzverwaltung umfassen;
➢sicherstellen, dass die Unterstützung der EU für Landwirtschaft, Infrastruktur, Bergbau, Städte, Stadtrandgebiete und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in den Partnerländern nicht zur Entwaldung und Waldschädigung beiträgt. Sofern gerechtfertigt, sollte die Unterstützung der EU von Ausgleichsmaßnahmen flankiert werden, wie etwa zur Förderung der Wiederherstellung, Wiederaufforstung und/oder Aufforstung;
➢die Partnerländer bei der Umsetzung nachhaltiger forstbasierter Wertschöpfungsketten unterstützen und nachhaltige Biowirtschaften fördern, die sich am Beispiel der Mitteilung der Kommission „Eine neue Allianz Afrika–Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze: Eine neue Stufe unserer Partnerschaft zur Förderung von Investitionen, und Arbeitsplätzen“ ausrichten;
➢Anreizmechanismen für Kleinbauern entwickeln und anwenden, damit sie Ökosystemdienstleistungen wahren und stärken und Erzeugnisse aus nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft anbieten.
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Darüber hinaus wird die Kommission die Umsetzung der folgenden laufenden Maßnahmen verbessern:
-Ausbau der Bemühungen um die Unterstützung der Rechte der indigenen Völker und der lokalen Gemeinschaften, die von Wäldern abhängig sind, sowie der Rechte von Umweltschützern im Einklang mit der Resolution 28/11 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen;
-Stärkung der Politik und des Regelungsrahmens für die Förderung der nachhaltigen Forstwirtschaft und der Flächennutzungsplanung bei gleichzeitiger Einbeziehung von Aspekten der biologischen Vielfalt und des Klimaschutzes;
-Förderung der Wiederherstellung von Waldlandschaften sowie von Wiederaufforstungsprojekten, die ökologische Grundsätze zugunsten der biologischen Vielfalt, der Rechte und der Existenzgrundlage der lokalen Bevölkerung durch die Bereitstellung verbesserter Ökosystemleistungen einbeziehen;
LVI
-fortgesetzte Unterstützung der Erhaltung der Wälder durch die Schaffung und wirksame Bewirtschaftung von Waldschutzgebieten bei gleichzeitiger Prüfung hoher Schutzwerte
LVII
und hoher Kohlenstoffbestände
LVIII
;
-Ausbau der Maßnahmen zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Brennholz auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Globalen Allianz gegen den Klimawandel (Global Climate Change Alliance, GCCA+) bei gleichzeitiger Fortsetzung der Förderung anderer Formen der nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien.
Priorität 3: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen und die Wiederherstellung der Wälder zu fördern
Die Führungsrolle der EU in diesem Bereich spiegelt sich in ihrem Engagement für multilaterale Maßnahmen und im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans der EU wider. EU-Maßnahmen allein werden nur begrenzte Auswirkungen auf die Entwaldung und Waldschädigung sowie die Erhöhung der Bewaldungsdichte weltweit haben. Daher ist es wichtig, die Zusammenarbeit zu stärken, kohärente Maßnahmen zu fördern und zu verhindern, dass sich der Handel mit Erzeugnissen, deren Lieferketten möglicherweise zu Entwaldung führen, in andere Regionen der Welt verlagert.
Auf multilateraler und bilateraler Ebene trägt die EU bereits aktiv zur Gestaltung von Strategien und Normen bei, mit denen die Ursachen der Entwaldung und der Waldschädigung bekämpft werden. Die EU setzt sich in wichtigen internationalen Foren für eine globale Agenda für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die Entwicklung des ländlichen Raums, die Ernährungssicherheit, die nachhaltige Waldbewirtschaftung, die Wiederaufforstung und die Wiederherstellung geschädigter Wälder ein. Darüber hinaus arbeitet die EU mit sektoralen zwischenstaatlichen Organisationen von Ländern, wichtigen Interessenträgern und Initiativen wie der Task Force „Ländliches Afrika“
LIX
zusammen, wobei sie Erfahrungen und Wissen austauscht sowie Möglichkeiten zur Entwicklung von Arbeitsplätzen und Einnahmen schaffenden Tätigkeiten auslotet. Diese Maßnahmen führen zu Initiativen, durch die die natürlichen Ressourcen effizienter genutzt werden sollen, sodass mit weniger Aufwand mehr produziert wird.
Als wichtiger Handelspartner trägt die EU in vielen Regionen der Welt zum Wachstum und zur sozioökonomischen Entwicklung bei und fördert gleichzeitig die Nachhaltigkeit. Im Einklang mit der Verpflichtung, mit der Handelspolitik der EU zum verantwortungsvollen Management globaler Lieferketten
LX
beizutragen‚ will die Kommission sicherstellen, dass alle neuen umfassenden EU-Handelsabkommen Bestimmungen über nachhaltige Forstwirtschaft und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie Zusagen zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens von Paris enthalten. Einige der bestehenden EU-Handelsabkommen enthalten bereits besondere Bestimmungen zur Förderung des Handels mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, die nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung führen, und zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder
LXI
.
Hauptmaßnahmen
Die Kommission wird
|
➢die Zusammenarbeit bei Politiken und Maßnahmen zur Eindämmung der Entwaldung und der Waldschädigung sowie zur Wiederherstellung der Wälder im Rahmen wichtiger internationaler Foren intensivieren, darunter die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die G7/G20, die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC), das Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF), das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD), die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Welthandelsorganisation (WTO), indem beispielsweise bewährte Verfahren und ein gemeinsames Verständnis nachhaltiger Lieferketten gefördert werden sowie für die Annahme und Umsetzung starker Verpflichtungen und Bestimmungen geworben wird;
➢Handelsabkommen, die Klauseln zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder enthalten, fördern und den Handel mit land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, die nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung führen, weiter unterstützen. Die Kommission wird auch Möglichkeiten prüfen, um den Handelspartnern Anreize für die Bekämpfung der Entwaldung zu bieten. Sie wird mit den Handelspartnern zusammenarbeiten, um die Umsetzung und Durchsetzung der einschlägigen Bestimmungen in den Handelsabkommen der EU zu verstärken, und wird Lehren aus diesen Erfahrungen ziehen.
|
Darüber hinaus wird die Kommission die Umsetzung der folgenden laufenden Maßnahmen verbessern:
-Bewertung der Auswirkungen von Handelsabkommen auf die Entwaldung im Rahmen von Nachhaltigkeitsprüfungen und anderen einschlägigen Bewertungen auf der Grundlage fundierter Folgenabschätzungs- und Evaluierungsmethoden;
-Befassung mit der Nachhaltigkeit der Lieferketten, einschließlich der Frage der Entwaldung und Waldschädigung, im Kontext der einschlägigen internationalen Rohstoffgremien
LXII
(z. B. Kaffee, Kakao, Holz);
-im Rahmen bilateraler Dialoge mit wichtigen Verbraucher- und Erzeugerländern: i) Austausch von Erfahrungen und Informationen über die jeweiligen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und ii) Festlegung gemeinsamer Maßnahmen, die in die politischen Entwicklungen auf der Grundlage eines fortgeschrittenen Verständnisses der Auswirkungen von Entwaldung und Waldschädigung einfließen.
Priorität 4: Neuausrichtung der Finanzierung zur Unterstützung nachhaltigerer Landnutzungspraktiken
Es sind erhebliche Investitionen erforderlich, um die Ursachen der Entwaldung zu bekämpfen, eine nachhaltige Wiederaufforstung und Aufforstung zu fördern, die Bewaldungsdichte weltweit aktiv zu erhöhen und günstige Rahmenbedingungen für nachhaltigere Praktiken zu schaffen.
LXIII
Das internationale Bewusstsein, dass Finanzmärkte eine Rolle bei der Gewährleistung einer nachhaltigeren Zukunft spielen und zur Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens von Paris beitragen, ist gewachsen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die wichtigen Ströme privater Finanzmittel in der Landwirtschaft sowohl in den graduierten Ländern als auch denjenigen, die für die öffentliche Entwicklungshilfe infrage kommen, auf entwaldungsfreie Tätigkeiten umzuleiten. Gleichzeitig müssen kontraproduktive finanzielle Anreize und Subventionen abgeschafft werden.
Für den Zeitraum 2014–2020 hat die Kommission mehr als 500 Mio. EUR für die Förderung von Wäldern in Partnerländern bereitgestellt. Zwar handelt es sich hierbei um einen erheblichen Betrag, doch reichen Investitionen in dieser Größenordnung eindeutig nicht aus, um die in dieser Mitteilung dargelegten Ziele zu erreichen. Nach Angaben des Sekretariats des Waldforums der Vereinten Nationen
LXIV
beläuft sich der weltweite Finanzierungsbedarf für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung allein auf 60–140 Mrd. EUR pro Jahr. Neben der Erschließung neuer öffentlicher Mittel wird die zentrale Herausforderung darin bestehen, forstbezogene Investitionen mit einer Entwicklung zu vereinbaren, die von Klimaresilienz und geringeren Treibhausgasemissionen (Artikel 2 des Übereinkommens von Paris) geprägt ist.
In diesem Zusammenhang sind die EU-Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) und regionale Mischfinanzierungsfazilitäten effiziente Instrumente zur Mobilisierung privater Mittel in Sektoren wie Energie, Landwirtschaft oder Infrastruktur. Während diese innovativen Finanzmechanismen in Bereichen, in denen die Kapitalrendite erheblich ist, wie nachhaltige Waldbewirtschaftung, Wiederaufforstung und Agroforstwirtschaft, für den privaten Sektor attraktiv sein können, sind sie weniger geeignet, um Investitionen in den Schutz der Wälder, die Erhaltung von Kohlenstoffsenken und Biodiversität zu fördern. Daher wird eine angemessene öffentliche Finanzierung für diese Zwecke weiterhin erforderlich sein, um das Gleichgewicht zwischen den vielfältigen Zwecken von Wäldern (Erzeugung, Erhaltung, Klimaschutz, Existenzgrundlage, Ruhe und Gesundheit) zu unterstützen. Die Kommission hat sich ferner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Projekte im Rahmen des Finanzierungsfensters „Nachhaltige Infrastruktur“ des Fonds „InvestEU“
LXV
für den Zeitraum 2021–2027 Nachhaltigkeit fördern und nicht zum Klimawandel beitragen werden.
Einige wichtige Schritte wurden bereits unternommen. Dazu gehören der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums
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und die politisch vereinbarten Verordnungen zu Referenzwerten für CO2-arme Investitionen
LXVII
und über Offenlegungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit
LXVIII
. Sie umfassen auch den Vorschlag, eine EU-Taxonomie
LXIX
zu entwickeln, um zu ermitteln, für welche Wirtschaftstätigkeiten davon ausgegangen werden kann, dass sie wesentlich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen, ohne dabei die Umweltziele aus Investitionsgründen erheblich zu beeinträchtigen.
Investitionen in Sektoren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, können für die Investoren operationelle oder rechtliche Risiken mit sich bringen oder ihren Ruf schädigen. Daher sollten Investoren dazu angehalten werden, Unternehmen in Richtung entwaldungsfreier Praktiken oder Lieferketten zu lenken. Mehr Transparenz innerhalb der gesamten Investitionskette
LXX
kann solche Veränderungen in der Realwirtschaft erleichtern. Nach der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen sind große Unternehmen in der EU bereits verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen offenzulegen, auch in den Bereichen Umwelt, Soziales und Menschenrechte.
LXXI
Die Kommissionsdienststellen beabsichtigen, bald die Ergebnisse einer Eignungsprüfung des EU-Rechtsrahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen, einschließlich der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen, zu veröffentlichen. In der Zwischenzeit fördert die Kommission bewährte Verfahren und prüft die Möglichkeit, allgemein akzeptierte Grundsätze im Umweltrechnungswesen einzuführen, die Unternehmens- und Finanzorganisationen weitere Optionen eröffnen, Auswirkungen auf die Umwelt und Abhängigkeiten, auch in Bezug auf Entwaldung und Landverödung, zu ermitteln und zu verringern.
LXXII
Dazu gehört die Arbeit im Rahmen der Business- und Biodiversitätsplattform sowie künftiger Plattformen für die Umweltrechnungslegung, die sich aus diesem partnerschaftlichen Ansatz ableiten und durch das LIFE-Programm unterstützt werden.
Hauptmaßnahmen
Die Kommission wird
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➢gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten potenzielle nachhaltige Mechanismen zur Mobilisierung grüner Finanzmittel für Wälder und mögliche Wege für das Aufbringen zusätzlicher und umfangreicherer Finanzmittel bewerten – auch durch Mischfinanzierungsmechanismen und aufbauend auf den Erfahrungen mit der EU-Investitionsoffensive für Drittländer (EIP). Ziel wäre es, die Erzeugerländer bei der Erhaltung der bestehenden Waldflächen und der Sanierung von Wäldern zu unterstützen und positive Anreize für Investitionen in nachhaltige Waldbewirtschaftung und nachhaltige forstbasierte Wertschöpfungsketten zu schaffen. Insbesondere sollen die Partnerländer bei der Konzipierung und Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten unterstützt werden, mit denen eine bessere Verwaltung von Landnutzungsrechten und Politikgestaltung im Forstsektor gefördert werden kann (z. B. Steuerpolitik, Umweltrechnungslegung, grüne Anleihen, Zahlungen für Ökosystemleistungen);
➢in Erwägung ziehen, die Unternehmensberichterstattung über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf die Entwaldung und die Waldschädigung im Rahmen einer künftigen Überarbeitung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
LXXIII
im Anschluss an die Ergebnisse der Eignungsprüfung des EU-Rechtsrahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen zu verbessern.
|
Darüber hinaus wird die Kommission die Umsetzung der folgenden laufenden Maßnahmen verbessern:
-Einbeziehung von Erwägungen in Bezug auf die Entwaldung im Rahmen der Bewertung von Projekten in Sektoren, in denen diese Erwägungen für die Bewertung der Auswirkungen des Projekts von Bedeutung sind;
-Überlegungen zu – und Verbesserung der – unterschiedlichen Messansätze, die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten angewandt werden, um den Wert der Wälder und die Merkmale der waldgefährdenden Finanzierung besser zu verstehen;
-sorgfältige Berücksichtigung der Entwaldung bei der Umsetzung des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen, auch bei der Entwicklung einer EU-Taxonomie für Wirtschaftstätigkeiten.
Priorität 5: Förderung der Verfügbarkeit und Qualität von Informationen über Wälder und Rohstofflieferketten, Sicherung des Zugangs zu diesen Informationen sowie Unterstützung von Forschung und Innovation
Für eine wirksame Forstpolitik sind verlässliche Informationen über Waldressourcen, ihren Zustand und ihre Bewirtschaftung und Nutzung erforderlich. Außerdem werden verlässliche Informationen über Landnutzungsänderungen benötigt. Die EU unterstützt die Forschung und den Aufbau von Kapazitäten in diesem Bereich auf globaler, regionaler und nationaler Ebene
LXXIV
sowie die Überwachung der Entwaldung und der Waldschädigung durch den Einsatz von Erdbeobachtungsdaten aus verschiedenen Quellen.
Das Erdbeobachtungs- und überwachungsprogramm der EU Copernicus bietet uneingeschränkten, kostenfreien und offenen Zugang zu den Daten der Sentinel-Satelliten und Informationen der Copernicus-Dienste. Dies hat dazu beigetragen, die Kosten für die Überwachung der Indikatoren für die Ziele für nachhaltige Entwicklung wie den Indikator für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu senken. Daher ist Copernicus ein wichtiges Instrument zur Stärkung der globalen und nationalen Waldüberwachungssysteme. Die Kommission setzt außerdem die Bioökonomie-Strategie der EU
LXXV
um‚ einschließlich der Einrichtung eines Wissenszentrums für Bioökonomie und eines EU-Monitoringsystems für die Bioökonomie, das sich auf die Ökosysteme und ihre Dienste erstreckt. Es besteht jedoch die Notwendigkeit, die Erdbeobachtungsdaten der EU und die Lieferkettendaten weiter nutzbar zu machen und die Forschungs- und Überwachungskapazitäten zu kombinieren, um ein Frühwarnsystem zu entwickeln.
Es ist wichtig, in der EU zum Konsum von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten anzuregen und die Auswirkungen des Verbrauchs in der EU und auf anderen Märkten auf die Wälder der Erde genauer zu bewerten. Dies erfordert eine bessere Überwachung der Handelsströme bis auf die nationale, regionale und lokale Ebene und einen besseren Zugang zu zeitnahen Informationen. In den letzten Jahren hat sich eine Reihe von Initiativen
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entwickelt, mit denen dies erreicht werden soll, aber nur wenige dieser Initiativen zur Transparenz der Lieferkette brachten wirklich zugängliche Plattformen hervor, die in die Entscheidungen eines breiten Spektrums von Akteuren einfließen können.
Das EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ hat bereits umfangreiche Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in einschlägigen Bereichen finanziert.
LXXVII
Für den Übergang zu nachhaltigeren Landnutzungspraktiken und Lieferketten, um so Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen, sind jedoch weitere Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft erforderlich, vor allem in folgenden Bereichen: Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel; Bestimmung und Umsetzung naturbasierter Lösungen
LXXVIII
; Wiederherstellung von Wäldern und Landschaften (einschließlich Aufforstung und Wiederaufforstung); Handelsströme und Überwachung der Märkte für mit Entwaldung und Waldschädigung verbundene Rohstoffe. Die Kommission wird ihre Anstrengungen in diesen Bereichen – nicht zuletzt durch das nächste Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ – verstärken. Darüber hinaus wird sie den Austausch bewährter Verfahren der EU im Bereich der erneuerbaren Energie und der intelligenten Landwirtschaft sowie in anderen relevanten Bereichen mit anderen Ländern unterstützen.
Hauptmaßnahmen
Die Kommission wird
|
➢auf den bereits vorhandenen Überwachungsinstrumenten aufbauen und eine EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung‚ Waldschädigung, Veränderungen der Bewaldungsdichte weltweit sowie die damit verbundenen Faktoren einrichten. Ziel ist es, öffentlichen Einrichtungen, Verbrauchern und Unternehmen den Zugang zu Informationen über Lieferketten zu erleichtern;
➢die Machbarkeit der Entwicklung einer Dienstleistungskomponente für Copernicus REDD+ prüfen, um die bestehenden globalen oder nationalen Waldüberwachungssysteme zu stärken und langfristige europäische Kapazitäten und Führungsqualitäten in diesem Bereich aufzubauen;
➢die Koordinierung der Arbeit der einschlägigen Forschungsinstitute verbessern, unter anderem durch die Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für die Nord-Süd- und die Süd-Süd-Zusammenarbeit. Ziel ist es, die Kapazitäten auszubauen und dazu beizutragen, die Forschungsergebnisse in wichtigen Verbraucher- und Erzeugerländern gut zu nutzen, unter anderem indem regionale Beobachtungsstellen unterstützt werden;
➢innovative Verfahren der EU im Bereich der Kreislaufwirtschaft, der erneuerbaren Energie und der intelligenten Landwirtschaft sowie in anderen einschlägigen Bereichen mit anderen Ländern austauschen.
|
Darüber hinaus wird die Kommission die Umsetzung der folgenden laufenden Maßnahmen verbessern:
-Unterstützung der Erzeugerländer bei der Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der politischen Ziele, einschließlich i) der forstbezogenen Komponenten der national festgelegten Beiträge; ii) der Verpflichtungen in Bezug auf die Entwaldung und die legale und nachhaltige Rohstoffproduktion und iii) des damit verbundenen Handels;
-verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Verfügbarkeit, der Qualität und der Harmonisierung zuverlässiger Informationen über Waldressourcen und Landnutzungsänderungen, die einer Reihe von Akteuren – auch in Partnerländern – als Grundlage für politische Entscheidungen dienen;
-weitere Unterstützung der Entwicklung globaler
LXXIX
und regionaler
LXXX
Informationssysteme zur Überwachung der Auswirkungen von Waldbränden, die jährlich rund 67 Mio. Hektar Wald weltweit vernichten
LXXXI
.
Schlussfolgerung
Die Kommission schlägt eine Liste erster Maßnahmen vor und ebnet den Weg für die Prüfung weiterer Maßnahmen durch die nächste politische Leitung der Kommission und ihrer Entscheidung darüber.
Die erfolgreiche Umsetzung dieser Mitteilung erfordert einen ständigen Dialog zwischen der EU und ihren Partnern weltweit, eine starke Einbeziehung des Privatsektors und eine aktive Konsultation der Zivilgesellschaft, wie in Anhang 2 beschrieben. Darüber hinaus müssen auch erhebliche finanzielle Mittel mobilisiert werden.
Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diese Mitteilung zu billigen und sich in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern aktiv an ihrer Umsetzung zu beteiligen. Die Kommission wird überwachen, wie die Maßnahmen umgesetzt werden, und darüber berichten; ferner wird sie bewerten, ob die Ursachen der Entwaldung und der Waldschädigung mithilfe der Maßnahmen erfolgreich bekämpft werden.
-
(I)
Entwaldung bedeutet die Umwandlung von Waldflächen in andere Flächen, unabhängig davon, ob diese vom Menschen verursacht wird oder nicht (FAO 2018, Global Forest Resources Assessment 2020. Terms and Definitions.
http://www.fao.org/3/I8661EN/i8661en.pdf
).
-
(II)
Waldschädigung bedeutet die Verringerung der Kapazität eines Waldes in Bezug auf seine Erzeugnisse und Dienstleistungen, wobei der Wald durch menschliche Tätigkeiten die Struktur, Funktion, Artenzusammensetzung oder Produktivität, die ein natürlicher Waldtyp auf diesem Gebiet normalerweise aufweist, verloren hat. Ein geschädigter Wald weist geringere Kapazitäten für die Versorgung mit Erzeugnissen und Dienstleistungen aus dem betreffenden Gebiet und eine eingeschränkte Biodiversität auf. Die biologische Vielfalt geschädigter Wälder umfasst viele Bestandteile, bei denen es sich nicht um Bäume handelt und die die Vegetation unterhalb der Baumkrone dominieren können. (Quelle: Übereinkommen über die biologische Vielfalt -
https://www.cbd.int/forest/definitions.shtml,
IPBES –
https://www.ipbes.net/glossary/forest-degradation
).
-
(III)
Five Forest Figures, Weltbank. Abrufbar unter:
https://blogs.worldbank.org/opendata/five-forest-figures-international-day-forests
-
(IV)
Die Notwendigkeit, dem Waldverlust entgegenzuwirken, wird im IPBES-Bericht hervorgehoben. (E. S. Brondizio, Settele, S. Díaz, und H. T. Ngo (Hrsg.): Global Assessment report on biodiversity and Ecosystem services of the Intergovernmental science Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. IPBES-Sekretariat, Bonn, Deutschland, 2019. https://www.ipbes.net/global-assessment-report-biodiversity-ecosystem-services).
-
(V)
Smith, P. et al. (2014): Agriculture, Forestry and Other Land Use (AFOLU). In: Edenhofer, O. et al. (Hrsg.): Climate Change 2014: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press: Cambridge, UK und New York, NY, USA.
-
(VI)
FAO. 2018: The State of the World’s Forests 2018 – Forest pathways to sustainable development, Rom.
http://www.fao.org/3/a-i9535en.pdf
-
(VII)
Vereinte Nationen. 2017: Sustainable Development Goals Report 2017.
https://unstats.un.org/sdgs/files/report/2017/TheSustainableDevelopmentGoalsReport2017.pdf
.
-
(VIII)
https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/forestry/forestry-explained_de
-
(IX)
FOREST EUROPE, 2015: State of Europe’s Forests 2015.
https://www.foresteurope.org/docs/fullsoef2015.pdf
-
(X)
Mitteilung der Kommission: Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor (COM(2013) 659).
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52013DC0659
. Siehe auch den Bericht der Kommission „Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Forststrategie‚ Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor‘“ (COM(2018) 811).
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52018DC0811
.
-
(XI)
Unabhängig vom Alter des Waldes ist ein Primärwald ein Wald, in dem noch nie Holzeinschlag stattgefunden hat und der sich infolge natürlicher Störungen und im Rahmen natürlicher Prozesse entwickelt hat –
https://www.cbd.int/forest/definitions.shtml
.
-
(XII)
Bei der Aufforstung werden durch die Pflanzung und/oder gezielte Aussaat auf Flächen, die bis dahin einem anderen Landnutzungszweck dienten, Waldflächen geschaffen, indem die Landnutzungsform von Nicht-Waldfläche auf Waldfläche umgestellt wird (FAO 2018, Global Forest Resources Assessment 2020. Terms and Definitions.
http://www.fao.org/3/I8661EN/i8661en.pdf
). Wiederaufforstung ist die Erneuerung eines Waldes durch die Anpflanzung und/oder gezielte Aussaat auf Flächen, die als Wald eingestuft sind (ebd.). Unter Wiederherstellung versteht man Maßnahmen zum Anstoß ökologischer Prozesse, die die Erholung der Waldstruktur, der ökologischen Funktionsweise und der biologischen Vielfalt beschleunigen, damit sie denen eines Klimaxwaldes entsprechen (Elliott, S., D. Blakesley und K. Hardwick. Restoring Tropical Forests: A Practical Guide. Kew Publications, London). Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte sollten zur Erhaltung oder Verbesserung der Bereitstellung von Ökosystemgütern und -leistungen auf Landschaftsebene beitragen und sich positiv auf das Klima, die Eindämmung des Klimawandels, die Biomasseerzeugung, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, den Boden- und Gewässerschutz, die Bekämpfung von Erosion und Wüstenbildung auswirken sowie die Einschleppung invasiver Arten verhindern (Gesamteuropäische Leitlinien für Aufforstung und Wiederaufforstung – Forest Europe 2008).
-
(XIII)
Siehe Abschnitt 3.5 des IPBES-Bewertungsberichts „Land Degradation and Restoration“ des Weltbiodiversitätsrates (2018).
https://www.ipbes.net/system/tdf/2018_ldr_full_report_book_v4_pages.pdf?file=1&type=node&id=29395
-
(XIV)
Die Ziele 5, 7, 11, 14 und 15 beziehen sich direkt auf Wälder.
-
(XV)
Im strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder bis 2030 sind Ziele festgelegt, um den Verlust von Waldflächen weltweit umzukehren und die globale Waldfläche bis 2030 um 3 % zu vergrößern.
-
(XVI)
FAO. 2016: The State of the World’s Forests 2016 - Forest pathways to sustainable development, Rom.
http://www.fao.org/3/a-i5588e.pdf
-
(XVII)
Diese Projektionen stützen sich auf die Karte des Projekts „Roadless Forest“ und eine Extrapolation der Störungen (Entwaldung und Schädigung), die in den letzten 10 Jahren verzeichnet wurden (2009-2018) – Quelle: JRC, 2019.
-
(XVIII)
Interpol zufolge beläuft sich beispielsweise der Handel mit illegal geschlagenem Holz auf 51 Mrd. USD pro Jahr. (The Rise of Environmental Crime – A Growing Threat to Natural Resources, Peace, Development And Security, A UNEP-INTERPOL Rapid Response Assessment).
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(XIX)
Household Energy Access for Cooking and Heating Lessons Learned and the Way Forward, Koffi Ekouevi and Voravate Tuntivate; 2012. Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung/Die Weltbank.
-
(XX)
Der Bericht zum weltweiten Stand der Produktionsausweitung relevanter Nahrungs- und Futtermittelpflanzen (COM(2019) 142 final) zeigt, dass sich die Flächen zur Erzeugung von Palmöl erheblich auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand wie Wälder weltweit ausgedehnt haben. Die Daten zeigten auch, dass es bei einigen anderen Rohstoffen für Biokraftstoffe zu einer Flächenausweitung gekommen ist, diese aber auf bestimmte Länder beschränkt ist.
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(XXI)
Die übermäßige Förderung und Erzeugung anderer Erzeugnisse wie Baumwolle, Kaffee, Zuckerrohr, Raps, Garnelen (aus Mangrovengebieten), Kokoserzeugnissen und Bergbauerzeugnissen können ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben.
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(XXII)
Der Anteil der EU an der durch Einfuhren indirekt verursachten Entwaldung (1990–2008) beläuft sich auf 4,45 Mio. ha für Palmöl (39 %), 0,9 Mio. ha für Palmöl, 0,6 Mio. ha für Kakao (27 %), 0,3 Mio. ha für Kaffee (27 %) (Machbarkeitsstudie 2018 – Teil I, Tabelle 4-3).
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(XXIII)
Das Konzept der indirekt verursachten Entwaldung („embodied deforestation“) stellt einen Zusammenhang zwischen der Entwaldung und dem Verbrauch her. Es bezieht sich auf die Entwaldung (als Externalität), die Teil hergestellter, gehandelter oder konsumierter Erzeugnissen, Waren, Rohstoffen oder Dienstleistungen ist.
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(XXIV)
Europäische Kommission, 2013: The impact of EU consumption on deforestation: Comprehensive analysis of the impact of EU consumption on deforestation. Abschlussbericht. Von der Europäischen Kommission finanzierte Studie, die von VITO, dem International Institute for Applied Systems Analysis, HIVA – Onderzoeksinstituut voor Arbeid en Samenleving und der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur NL durchgeführt wurde.
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(XXV)
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) – Vorschlag für einen EU-Aktionsplan (KOM (2003) 251 endgültig).
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(XXVI)
Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen.
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(XXVII)
http://ec.europa.eu/environment/forests/eu_comm_2019.htm
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(XXVIII)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt (KOM(2008) 645 endg.).
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(XXIX)
Mitteilung der Kommission: Ein sauberer Planet für alle. Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft (COM(2018) 773 final), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=COM%3A2018%3A773%3AFIN.
-
(XXX)
Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
-
(XXXI)
https://ec.europa.eu/europeaid/new-european-consensus-development-our-world-our-dignity-our-future_en
-
(XXXII)
Der jährliche Verlust an Waldflächen im Zeitraum 2010–2015 ist im Vergleich zum Zeitraum 2005–2010 um 17 % zurückgegangen (von 6,6 Mio. ha/Jahr auf 5,5 Mio. ha/Jahr) (Aus dem FAO-Bericht „Global Forest Resources Assessment 2015“ und Keenan et al. (2015) Forest Ecology and Management 352, S. 9–20).
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(XXXIII)
The global tree restoration potential. Science vom 5.7.2019, Vol. 365, Ausgabe 6448, S. 76–79. https://science.sciencemag.org/content/365/6448/76
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(XXXIV)
Weltklimarat (IPCC). An IPCC Special Report on the Impacts of Global Warming of 1.5 °C Above Pre-Industrial Levels and Related Global Greenhouse Gas Emission Pathways (IPCC, 2018).
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(XXXV)
„Creating forestry jobs to boost the economy and build a green future“, C.T.S. Nair und R. Rut. Hintergrundpapier für die Sonderveranstaltung „Impacts of Global Economic Turbulence on the Forest Sector“ auf der 19. Tagung des FAO-Ausschusses für Forstwirtschaft, Rom, 20. März 2009.
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(XXXVI)
Das Europäische Parlament hat eine Reihe von Entschließungen zu Wäldern und zur Entwaldung angenommen, wie beispielsweise die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2018 zum Thema „Transparente und verantwortungsbewusste Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in Entwicklungsländern: Wälder“ (2018/2003 (INI)), http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2018-0333_DE.pdf.
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(XXXVII)
Siehe die Schlussfolgerungen des Rates von 2019 zu den Fortschritten bei der Umsetzung der EU-Forststrategie und zu einem neuen strategischen Rahmen für die Wälder (https://www.consilium.europa.eu/media/39173/ccs-on-forestry-st08609-en19.pdf); die New Yorker Walderklärung von 2014, die Erklärung von Amsterdam von 2015, die Ministerielle Erklärung von Katowice „Wälder für das Klima“ von 2018. Hunderte Unternehmen haben Zusagen gemacht, ihre Lieferketten entwaldungsfrei zu gestalten (http://www.supply-change.org); die jüngste Kakao- und Waldinitiative ist ebenfalls relevant.
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(XXXVIII)
Mitteilung der Kommission: Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 (KOM(2011) 244),
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52011DC0244
.
-
(XXXIX)
Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“,
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013D1386
.
-
(XL)
https://ec.europa.eu/commission/publications/reflection-paper-towards-sustainable-europe-2030_de
-
(XLI)
Bestimmte natürliche Ökosysteme wie Torfmoore und Savannen, die reich an Kohlenstoff und biologischer Vielfalt sind, entsprechen nicht der Definition von Wäldern, sind aber von der landwirtschaftlichen Erzeugung betroffen und ernsthaft bedroht.
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(XLII)
Weitere Informationen über die Konferenzen aus den Jahren 2014 und 2017 sind verfügbar unter:
http://ec.europa.eu/environment/forests/deforestation.htm
.
-
(XLIII)
Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
-
(XLIV)
Delegierte Verordnung (EU) 2019/807 der Kommission vom 13. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Hinblick auf die Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen, in deren Fall eine wesentliche Ausdehnung der Produktionsflächen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand zu beobachten ist, und die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (ABl. L 133 vom 21.5.2019, S. 1).
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(XLV)
http://ec.europa.eu/environment/forests/pdf/eutr_guidance.zip
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(XLVI)
http://ec.europa.eu/environment/forests/studies_EUaction_deforestation_palm_oil.htm
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(XLVII)
Food in the Anthropocene: the EAT–Lancet Commission on healthy diets from sustainable food systems.
https://www.thelancet.com/commissions/EAT
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(XLVIII)
Aktionsplan der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums.
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(XLIX)
Initiative „Value-Chain Analysis for Development“ (VCA4D).
https://europa.eu/capacity4dev/value-chain-analysis-for-development-vca4d-
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(L)
Lia et al. (2019). The economic contribution of the world's forest sector, Forest Policy and Economics – Band 100, März 2019.
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1389934118300753?via%3Dihub
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(LI)
https://europa.eu/capacity4dev/public-environment-climate/documents/scp-evaluation-final-report-full-package-publications
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(LII)
Die gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung hat das Voranschreiten der Entwaldung in Bolivien, Brasilien und Kolumbien nachweislich gebremst (Stevens et al. 2014; Blackman und Veit 2018).
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(LIII)
Obwohl 86 % der Wälder weltweit in öffentlicher Hand liegen, werden in der Praxis rund 60 % der Flächen und Ressourcen auf der Grundlage von Gewohnheitsrechten bewirtschaftet, von denen weniger als ein Fünftel offiziell anerkannt sind.
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(LIV)
In den freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regulierung von Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechten an Land, Fischgründen und Wäldern im Rahmen nationaler Ernährungssicherheit werden Grundsätze und international anerkannte Standards für Verfahren zur verantwortungsvollen Regulierung von Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechten festgelegt. Sie bieten einen Rahmen, den die Länder bei der Entwicklung ihrer eigenen Strategien, Politiken, Rechtsvorschriften, Programme und Aktivitäten nutzen können. Sie ermöglichen es Regierungen, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und den Bürgerinnen und Bürgern zu beurteilen, ob die von ihnen und anderen vorgeschlagenen Maßnahmen akzeptabel sind.
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(LV)
Mitteilung der Kommission: Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (COM(2016) 87,
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2016:87:FIN
).
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(LVI)
In Abstimmung mit bestehenden Initiativen wie der „Bonn Challenge“
http://www.bonnchallenge.org/
‚ der New Yorker Walderklärung und der Globalen Partnerschaft für die Wiederherstellung von Wäldern und Landschaften http://www.forestlandscaperestoration.org/.
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(LVII)
Ein Gebiet, das aufgrund hoher biologischer, ökologischer, sozialer oder kultureller Schutzwerte (High Conservation Values, HCVs) ausgewiesen wird und biologisch, ökologisch, sozial oder kulturell als besonders bedeutend gilt:
https://hcvnetwork.org/
.
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(LVIII)
Das Konzept eines hohen Kohlenstoffbestand (High Carbon Storage, HCS) dient als Methode zur Unterscheidung von Waldschutzgebieten und von geschädigten Flächen mit niedrigen Kohlenstoffbestands- und Biodiversitätswerten, die entwickelt werden können:
http://highcarbonstock.org/
.
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(LIX)
Vgl.
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/farming/documents/report-tfra_mar2019_de.pdf
. Weitere Beispiele für einschlägige Initiativen sind die Tropical Forest Alliance (Allianz für die tropischen Wälder), die Sustainable Trade Initiative (Initiative für nachhaltigen Handel), die Erklärung von Marrakesch zu Palmöl, die Cocoa and Forest Initiative (Initiative für Kakao und Wälder), die Extractive Industries Transparency Initiative (Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft) und das
Projekt der Reifenindustrie für Naturkautschuk im Rahmen des Weltwirtschaftsrats für Nachhaltige Entwicklung
.
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(LX)
Mitteilung der Kommission „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (COM(2015) 497 final).
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(LXI)
Siehe beispielsweise die grundsätzliche Einigung zwischen der EU und Mexiko vom 21. April 2018.
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(LXII)
Z. B. Internationale Tropenholzorganisation, Internationale Kakao-Organisation, Internationale Kaffeeorganisation.
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(LXIII)
Climate Focus (2017). Progress on the New York Declaration on Forests: Finance for Forests – Goals 8 and 9 Assessment Report. Erstellt von Climate Focus in Zusammenarbeit mit den Bewertungspartnern der New Yorker Walderklärung mit Unterstützung der Climate and Land Use Alliance (Allianz für Klimaschutz und Landnutzung).
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(LXIV)
B. Singer „Financing Sustainable Forest Management in Developing Countries: The Case for a Holistic Approach“, International Forestry Review 18(1), 96–109, (1. März 2016). https://doi.org/10.1505/146554816818206159.
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(LXV)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“ (COM(2018) 439 final).
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(LXVI)
COM(2018) 97 final.
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(LXVII)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 in Bezug auf Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz (COM(2018) 355 final).
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(LXVIII)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341 (COM(2018) 354 final).
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(LXIX)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (COM(2018) 353 final).
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(LXX)
Siehe die überarbeitete Richtlinie (EU) 2017/828 über Aktionärsrechte und den Vorschlag der Kommission COM(2018) 354 final zur Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen, die zu mehr Transparenz beitragen sollen.
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(LXXI)
Richtlinie 2014/95/EU über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission bis Ende des zweiten Quartals 2019 die nicht verbindlichen Leitlinien (C/2017/4234), insbesondere im Hinblick auf die Angabe klimabezogener Informationen, aktualisieren und den Zusammenhang mit der Entwaldung hervorheben.
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(LXXII)
Siehe beispielsweise die vom Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung, dem dazugehörigen Nature Capital Protocol (Naturkapital-Protokoll) und den entsprechenden öffentlich-privaten Partnerschaften unterstützte neue Rechnungslegungspraxis für Naturkapital für Unternehmen.
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(LXXIII)
Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (Text von Bedeutung für den EWR).
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(LXXIV)
Zum Beispiel durch die Unterstützung folgender Projekte: weltweite Waldressourcenerfassung der FAO (www.fao.org/forest-resources-assessment/en/), Projekt ROADLESS-FOR (
https://forobs.jrc.ec.europa.eu/roadless/
), Observatorium für Zentralafrika (http://www.observatoire-comifac.net), Prototypen für Südostasien (
www.rfo-sea.org/
), Prototypen für Ostafrika (
http://apps.rcmrd.org/ofesa
) und REDD+-Arbeitsbereich Messung, Berichterstattung und Nachprüfung.
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(LXXV)
Mitteilung der Kommission: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt (COM(2018) 673 final) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52018DC0673).
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(LXXVI)
Z. B. die TRASE-Initiative (Transparent supply chains for sustainable economies) und die Rohstoffplattform der Global Forest Watch des Weltressourceninstituts.
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(LXXVII)
Z. B. die EU-Afrika-Partnerschaft für Forschung und Innovation im Bereich Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft, der LEAP-Agri ERA-NET-Kofinanzierungsfonds 2016 und das Thema 2019 der laufenden Aufforderung LC-SFS-34-2019: Food Systems Africa.
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(LXXVIII)
Naturbasierte Lösungen sind als lebendige, von der Natur inspirierte und darauf aufbauende Lösungen zu verstehen, die kosteneffizient sind und gleichzeitig ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten sowie zum Resilienzaufbau beitragen.
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(LXXIX)
Globales Waldbrandinformationssystem (http://gwis.jrc.ec.europa.eu).
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(LXXX)
Europäisches Waldbrandinformationssystem (http://effis.jrc.ec.europa.eu).
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(LXXXI)
FAO (2015), „Global Forest Resources Assessments 2015“, und van Lierop et al. (2015), Forest Ecology and Management 352, S. 78–88.