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Document 52018M8957
Prior notification of a concentration (Case M.8957 — Silver Lake/ZPG) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8957 — Silver Lake/ZPG) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8957 — Silver Lake/ZPG) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
ABl. C 196 vom 8.6.2018, p. 32–33
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.6.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 196/32 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8957 — Silver Lake/ZPG)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 196/11)
1.
Am 1. Juni 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Silver Lake Group L.P. („Silver Lake“, Vereinigte Staaten), |
— |
ZPG Plc („ZPG“, Vereinigtes Königreich). |
Silver Lake übernimmt durch Erwerb von Anteilen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung indirekt die alleinige Kontrolle über ZPG.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Silver Lake: weltweit tätige Investmentgesellschaft mit Schwerpunkt auf der Technologiebranche sowie technologiebasierten und damit verbundenen Wachstumsbranchen;
— ZPG: hauptsächlich im Vereinigten Königreich tätiger Eigentümer und Betreiber von immobilien- und haushaltsbezogenen digitalen Marken wie dem Immobilienportal Zoopla und dem Vergleichsportal uSwitch.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8957 — Silver Lake/ZPG
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax: +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.