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Document 52018M8869
Prior notification of a concentration (Case M.8869 — Ryanair/LaudaMotion) (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8869 — Ryanair/LaudaMotion) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8869 — Ryanair/LaudaMotion) (Text von Bedeutung für den EWR.)
ABl. C 208 vom 15.6.2018, p. 6–6
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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15.6.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 208/6 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8869 — Ryanair/LaudaMotion)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 208/05)
1.
Am 7. Juni 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Ryanair Holdings plc („Ryanair“, Irland); |
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LaudaMotion GmbH („LaudaMotion“, Österreich). |
Ryanair übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von LaudaMotion.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Ryanair ist eine in ganz Europa tätige Punkt-zu-Punkt-Billigfluggesellschaft. |
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LaudaMotion verfügt über ein österreichisches Luftverkehrsbetreiberzeugnis und steht im Eigentum der Privatstiftung von Niki Lauda, die Vermögenswerte der früheren Fluggesellschaft NIKI erworben hat. LaudaMotion hat erst vor Kurzem eine Reihe von Linienflügen vor allem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu Urlaubszielen am Mittelmeer und auf den Kanarischen Inseln aufgenommen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8869 — Ryanair/LaudaMotion
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).