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Document 52018IP0060

    Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 62. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (2017/2194(INI))

    ABl. C 129 vom 5.4.2019, p. 58–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.4.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 129/58


    P8_TA(2018)0060

    Prioritäten der EU für die 62. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau

    Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 62. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (2017/2194(INI))

    (2019/C 129/08)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die 62. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau, auf der vorrangig das Thema „Herausforderungen und Chancen für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Stellung von Mädchen und Frauen in ländlichen Gebieten“ behandelt und das Thema „Teilhabe von Frauen an und ihr Zugang zu den Kommunikationsmedien und den Informations- und Kommunikationstechnologien sowie deren Auswirkungen und ihre Verwendung als Instrument für die Gleichstellung und Emanzipation von Frauen“ einer Überprüfung unterzogen wird,

    unter Hinweis auf die im September 1995 in Peking abgehaltene Vierte Weltfrauenkonferenz, die in Peking angenommene Erklärung und Aktionsplattform sowie die anschließenden, jeweils am 9. Juni 2000, 11. März 2005, 2. März 2010 und 9. März 2015 angenommenen Abschlussdokumente der VN-Sondertagungen Peking + 5, Peking + 10, Peking + 15 und Peking + 20 betreffend weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Peking,

    gestützt auf Artikel 157 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2016 zur Lage weiblicher Flüchtlinge und Asylsuchender in der EU (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2017 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen psychische Gesundheit und klinische Forschung (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihren Rollen in ländlichen Gebieten (4),

    unter Hinweis auf die Resolution der Vereinten Nationen mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, die auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung am 25. September 2015 in New York verabschiedet wurde,

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (5),

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

    unter Hinweis auf die allgemeine Empfehlung Nr. 34 (2016) des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu den Rechten von Frauen in ländlichen Gebieten,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) und auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2017 (6) zum Beitritt der EU zu diesem Übereinkommen,

    unter Hinweis auf das Pariser Übereinkommen vom 12. Dezember 2015,

    gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0022/2018),

    A.

    in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist;

    B.

    in der Erwägung, dass das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Stellung von Mädchen und Frauen in der ganzen Welt ist, und dass dieses Ziel vollständig in die Agenda 2030 aufgenommen werden sollte, damit Fortschritte bei allen Zielen für nachhaltige Entwicklung erzielt werden; in der Erwägung, dass zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung „die Verdopplung der landwirtschaftlichen Produktivität und der Einkommen kleiner Nahrungsmittelerzeuger und insbesondere von Frauen“ gehört;

    C.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bei der Stärkung der Stellung vom Mädchen und Frauen eine Vorreiterrolle einnehmen müssen und verpflichtet sind, auf die volle Gleichstellung der Geschlechter in der EU hinzuarbeiten und dieses Ziel in allen Außenbeziehungen zu fördern;

    D.

    in der Erwägung, dass die sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und Lebensbedingungen in den letzten Jahrzehnten einem bedeutenden Wandel unterworfen waren und dass es diesbezüglich große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt;

    E.

    in der Erwägung, dass künftige Erfolge auf diesem Gebiet gefährdet werden, wenn die Regierungen nicht gegen die Ungleichbehandlung der Geschlechter vorgehen; in der Erwägung, dass die Überwindung der traditionellen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern sowie der Stereotypen und Denkweisen von entscheidender Bedeutung dafür ist, dass die Stärkung der Rolle von Frauen und die Beseitigung von Armut sichergestellt werden;

    F.

    in der Erwägung, dass die Diskriminierung von Frauen auch in ländlichen Gebieten zu beobachten ist; in der Erwägung, dass weltweit betrachtet die Mehrzahl der Frauen in ländlichen Gebieten lebt, und sie dort einer größeren Gefahr der mehrfachen Diskriminierung aufgrund des Alters, der ethnischen oder sozialen Zugehörigkeit, der Rasse, einer Behinderung und ihrer Geschlechtsidentität ausgesetzt sind;

    G.

    in der Erwägung, dass die Erwerbstätigkeit von Frauen im ländlichen Raum eine Vielfalt an Beschäftigungsmöglichkeiten umfasst, die über die konventionelle Landwirtschaft hinausgehen;

    H.

    in der Erwägung, dass die Arbeit von Frauen in ländlichen Gebieten trotz gleicher Leistung häufig schlechter entlohnt wird als die von Männern, sie gleichermaßen wie ihre unbezahlten Pflegedienste häufig nicht formal anerkannt wird und sie sich außerdem nicht in der Zahl der Eigentümerinnen von landwirtschaftlichen Betrieben widerspiegelt; in der Erwägung, dass Frauen jedoch eine Schlüsselrolle bei dem wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Wandel spielen, der für die Hinwendung zu einer nachhaltigen Entwicklung notwendig ist;

    I.

    in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten häufig die primären Betreuungspersonen in ihren Familien und Gemeinschaften sind, jedoch zahlreiche Schwierigkeiten beim Zugang zu Betreuungsangeboten für ihre Kinder und ältere Familienangehörige haben, was eine unverhältnismäßige Belastung der Frauen darstellt und sie an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt hindert; in der Erwägung, dass die Bereitstellung hochwertiger Pflegedienste für Frauen von wesentlicher Bedeutung ist und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert;

    J.

    in der Erwägung, dass die Frauen in ländlichen Gebieten wegen der begrenzten Mobilität und wegen fehlender Verkehrs- und Kommunikationsmittel (wie Mobiltelefone, mit denen Verkehrsmittel angefordert werden können) mit zahlreichen Beschränkungen beim Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten konfrontiert sind; in der Erwägung, dass einige grundlegende Gesundheitsdienste für das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen von Frauen in ländlichen Gebieten unerlässlich sind (zum Beispiel in Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt); in der Erwägung, dass der Zugang zu Rechten und Bildung hinsichtlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in ländlichen Gebieten stärker eingeschränkt ist;

    K.

    in der Erwägung, dass es für die Gesellschaft als Ganzes unerlässlich ist, die Abwanderung der Bevölkerung aus ländlichen Gebieten und insbesondere aus Gegenden mit naturbedingten Benachteiligungen zu verhindern, da der Schutz der Umwelt und der Erhalt der Naturlandschaften von der Besiedelung dieser Gebiete abhängen;

    L.

    in der Erwägung, dass zwischen der fehlenden Gleichstellung der Geschlechter und der Zerstörung der Umwelt ein unmittelbarer Zusammenhang besteht;

    M.

    in der Erwägung, dass vom Klimawandel und seinen Folgen besonders und unverhältnismäßig stark Frauen und Mädchen in ländlichen Gebieten betroffen sind; in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten zudem einflussreiche Akteure des Wandels in Richtung einer nachhaltigeren und umweltverträglicheren Landwirtschaft sind und bei der Schaffung umweltfreundlicher Arbeitsplätze eine wichtige Rolle spielen können; in der Erwägung, dass der gleichberechtigte Zugang von Landwirtinnen zu Land und anderen produktiven Ressourcen von entscheidender Bedeutung dafür ist, dass die Gleichstellung der Geschlechter, die Ernährungssicherheit und wirksame Klimaschutzmaßnahmen verwirklicht werden;

    N.

    in der Erwägung, dass junge Frauen in ländlichen Gebieten nach wie vor unter Ungleichbehandlung und mehrfacher Diskriminierung leiden; in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Förderung einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter ergriffen werden müssen, damit mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, unter anderem im Bereich der selbstständigen Erwerbstätigkeit und in den Bereichen Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft und Technik (MINT) geschaffen werden, die es den Frauen ermöglichen, im ländlichen Raum zu bleiben und dadurch den Generationswechsel und somit auch den Erhalt des Agrarsektors und des ländlichen Raums sicherzustellen;

    O.

    in der Erwägung, dass der Agrarsektor, in dem Frauen eine wesentliche Rolle spielen, entscheidend zur Vitalität ländlicher Gebiete beiträgt und sich somit positiv auf den Generationswechsel, den sozialen Zusammenhalt und das Wirtschaftswachstum auswirkt; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft sichere, nahrhafte und gesunde Nahrungsmittel liefern sollte; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft außerdem zur Diversifizierung der Landschaft, zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Schutz der Artenvielfalt und des kulturellen Erbes beitragen sollte;

    P.

    in der Erwägung, dass die Ernährung für die Entwicklung und das Wohlbefinden von Mädchen eine wesentliche Rolle spielt; in der Erwägung, dass Mangelernährung körperliche und mentale Störungen wie Wachstumsstörungen, Unfruchtbarkeit, Antriebslosigkeit, Übermüdung und Konzentrationsschwäche verursacht, was das wirtschaftliche Potenzial von Frauen mindert und das Wohlergehen der gesamten Familie und Gemeinschaft beeinträchtigt;

    Q.

    in der Erwägung, dass die Frauen aus dem ländlichen Raum an Entscheidungsorganen des öffentlichen Lebens mitwirken müssen; in der Erwägung, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in diesen Gremien unerlässlich ist, wenn das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht werden soll;

    R.

    in der Erwägung, dass für Männer und Frauen unterschiedliche Faktoren zum Tragen kommen, wenn es um die Verhütung von Gefahren am Arbeitsplatz geht; in der Erwägung, dass zum Beispiel die Berechnung der schädlichen Wirkungen von Chemikalien auf der Konstitution von Männern basiert, die im Allgemeinen über mehr Muskelmasse verfügen, wohingegen besondere Empfehlungen für schwangere oder stillende Frauen völlig außer Acht gelassen werden; in der Erwägung, dass es daher notwendig ist, diese unterschiedlichen Faktoren zu berücksichtigen, damit Maßnahmen ergriffen werden können, mit denen die Gesundheit von Frauen in der Landwirtschaft sichergestellt werden kann;

    S.

    in der Erwägung, dass Frauen auch im Mediensektor unter Diskriminierung zu leiden haben; in der Erwägung, dass die Medien eine entscheidende Rolle für die gesamte Gesellschaft spielen und es daher wünschenswert ist, dass Frauen, die mindestens 50 % der Gesellschaft repräsentieren, angemessen an der Gestaltung von Medieninhalten und der Entscheidungsfindung in den Medien beteiligt werden;

    T.

    in der Erwägung, dass die Medienbranche eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einnimmt, weil die Medien Verhaltensmuster und -normen nicht nur widerspiegeln, sondern auch schaffen und dadurch wesentlich die öffentliche Meinung und die Kultur prägen;

    U.

    in der Erwägung, dass die Medieninhalte in allen gesellschaftlichen Schichten zu einem breiten Verständnis für die komplexe Lage der Geschlechter beitragen;

    V.

    in der Erwägung, dass Frauen und Kinder unverhältnismäßig stark von Konflikten betroffen sind und die größte Gruppe in Flüchtlingslagern oder in den Strömen von Flüchtlingen auf der Suche nach einem Leben in Sicherheit bilden;

    W.

    in der Erwägung, dass Frauen in vielen Gesellschaften auf rechtlichen Wegen keinen gleichberechtigten Zugang zu Land und Besitz haben, wodurch Armut verschärft und die wirtschaftliche Entwicklung von Frauen eingeschränkt wird;

    X.

    in der Erwägung, dass Transfrauen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unverhältnismäßigen Diskriminierungen ausgesetzt sind;

    Y.

    in der Erwägung, dass eine stärkere Förderung von sexueller und reproduktiver Gesundheit und der entsprechenden Rechte eine Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen ist;

    Z.

    in der Erwägung, dass Frauen aufgrund gesellschaftlicher Normen in Bezug auf die Rollen von Frauen und Männern einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind, vor allem im Hinblick auf ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie angesichts schädigender Praktiken wie der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen oder der Kinder-, Früh- und Zwangsheirat;

    1.   

    richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

    Allgemeine Bedingungen für die Stärkung der Stellung von Mädchen und Frauen

    a)

    empfiehlt, sein unermüdliches Engagement für die Aktionsplattform von Peking zu bekräftigen;

    b)

    empfiehlt, Mütter, die im ländlichen Raum unternehmerisch tätig sind, zu unterstützen, da sie besonderen Herausforderungen gegenüberstehen; empfiehlt, zu betonen, dass die Förderung des Unternehmertums dieser Frauen nicht nur bewirken kann, dass Berufs- und Privatleben erfolgreich vereinbart werden können, sondern sie auch dazu dienen kann, neue Beschäftigungsmöglichkeiten und eine bessere Lebensqualität im ländlichen Raum zu fördern sowie andere Frauen dazu anzuregen, ihre eigenen Projekte zu verwirklichen;

    c)

    empfiehlt, alle Arten der Diskriminierung von Mädchen und Frauen in der ganzen Welt zu beseitigen sowie gegen alle Formen der Gewalt vorzugehen, die schwere Verletzungen ihrer Grundrechte darstellen, die wiederum eine unmittelbare Folge dieser Diskriminierung sind;

    d)

    empfiehlt, alle Regierungen einzubeziehen und sie zu verpflichten, Programme zur Beseitigung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und schädigender Praktiken wie der Kinder-, Früh- und Zwangsheirat und der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen sowie des Menschenhandels zu entwerfen;

    e)

    empfiehlt, die Mitgliedstaaten aufzufordern, geschlechtsspezifische Stereotypen zu bekämpfen und in den Zugang von Mädchen und Frauen zu Bildung, lebenslangem Lernen und Berufsausbildung zu investieren, und zwar vor allem in ländlichen Gebieten, insbesondere in den Bereichen Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft und Technik (MINT) sowie Unternehmertum und Innovationen, da dies wichtige Instrumente für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Förderung der Gleichstellung im Agrar- und Nahrungsmittelsektor sowie im Fremdenverkehr und in anderen Branchen in ländlichen Gebieten sind;

    f)

    empfiehlt, Strategien zur Armutsbekämpfung zu entwerfen, mit denen für einen angemessenen Lebensstandard von besonders gefährdeten Gruppen, darunter Mädchen und Frauen, insbesondere mithilfe von Systemen der sozialen Absicherung gesorgt wird;

    g)

    empfiehlt, die Bereitstellung von Informationen, Maßnahmen im Bereich der technischen Unterstützung sowie den Austausch bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einführung eines beruflichen Status für mithelfende Ehefrauen in der Landwirtschaft zu fördern, damit Frauen Anspruch auf individuelle Rechte wie insbesondere Mutterschaftsurlaub, Sozialversicherung bei Arbeitsunfällen, Zugang zu Ausbildung und Rentenansprüche haben;

    h)

    empfiehlt, das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern, das lebenslange Einkommensgefälle und das Rentengefälle zu beseitigen;

    i)

    empfiehlt, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden aufzufordern, einen universellen Zugang zu einer angemessenen Kinderbetreuung und Betreuung von älteren Menschen in ländlichen Gebieten zu gewährleisten;

    j)

    empfiehlt, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden aufzufordern, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Pflege erschwingliche und hochwertige Einrichtungen sowie öffentliche und private Dienstleistungen für das tägliche Leben vor allem in ländlichen Gebieten bereitzustellen; stellt fest, dass dies Kinderbetreuungseinrichtungen, Gesundheitsdienste, Bildungsangebote, Pflege- und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen und andere abhängige Personen, Vertretungsdienste bei Krankheit und Mutterschaft und kulturelle Dienstleistungen im ländlichen Raum einschließen würde;

    k)

    empfiehlt, die Aufnahme des Geschlechteraspekts als Instrument für die Integration des Grundsatzes der Gleichstellung von Männern und Frauen und die Bekämpfung von Diskriminierung in alle Maßnahmen und Programme mittels angemessener Finanzmittel und Personalausstattung zu gewährleisten;

    l)

    empfiehlt, Mittel bereitzustellen, die notwendig sind, um das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter durch die Aufnahme des Geschlechteraspekts in alle Strategien und Maßnahmen einschließlich der geschlechtsspezifischen Budgetierung als Instrument für die Integration des Grundsatzes der Gleichstellung von Männern und Frauen und die Bekämpfung von Diskriminierung zu verwirklichen;

    m)

    empfiehlt, dafür Sorge zu tragen, dass das Parlament und sein Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter vollständig in den Entscheidungsprozess hinsichtlich des EU-Standpunkts für die 62. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau einbezogen werden;

    Die Stärkung der Stellung der Frau in ländlichen Gebieten

    n)

    empfiehlt, daran zu erinnern, dass mit dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau die Verpflichtung eingeführt wurde, die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung von Frauen mit rechtlichen, politischen und programmatischen Mitteln in allen Lebensbereichen zu beseitigen, und dass Artikel 14 des Übereinkommens die einzige internationale Verpflichtung ist, das auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen in ländlichen Gebieten eingeht;

    o)

    empfiehlt, dafür Sorge zu tragen, dass Mädchen und Frauen in ländlichen Gebieten Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen formellen und informellen Bildungsangeboten erhalten, damit sie neue Kompetenzen erwerben oder bestehende Kompetenzen in den Bereichen Management, Finanzen, Wirtschaft, Marketing, Unternehmensführung sowie Bürgersinn, zivilgesellschaftliche und politische Bildung und Fachausbildung für eine nachhaltige Landwirtschaft erweitern können; empfiehlt, sicherzustellen, dass Frauen dieselben Möglichkeiten und dieselbe Entscheidungsfreiheit bei dem von ihnen gewählten beruflichen Werdegang haben;

    p)

    empfiehlt, dafür Sorge zu tragen, dass Mädchen und Frauen in ländlichen Gebieten leichten Zugang zu Darlehen und Produktionsfaktoren haben und bei ihren unternehmerischen und Innovationsinitiativen Unterstützung erhalten;

    q)

    empfiehlt, den Anspruch auf und den Zugang zu hochwertiger und universeller Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, die den Faktoren infolge der körperlichen Unterschiede von Männern und Frauen Rechnung trägt und die an die Bedürfnisse von Mädchen und Frauen in ländlichen Gebieten angepasst ist, insbesondere im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte;

    r)

    empfiehlt, sämtliche Formen der Gewalt gegen Frauen zu verurteilen und dafür Sorge zu tragen, dass Opfern in ländlichen und abgelegenen Gebieten der gleiche Zugang zu Beistand gewährt wird;

    s)

    empfiehlt, die Wirksamkeit, Transparenz und demokratischen Strukturen der internationalen, nationalen, regionalen und lokalen Organisationen zu verbessern, die die Stellung der Frauen in ländlichen Gebieten fördern und stärken, indem deren Mitwirkung durch ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis sichergestellt wird;

    t)

    empfiehlt, den Übergang von Frauen in ländlichen Gebieten von der informellen in die formelle Wirtschaft zu erleichtern, und anzuerkennen, dass diese Frauen in vielen Bereichen tätig sind und oftmals den Wandel in Richtung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Landwirtschaft, der Nahrungsmittelsicherheit und der Schaffung umweltfreundlicher Arbeitsplätze vorantreiben;

    u)

    empfiehlt, klimaresistente landwirtschaftspolitische Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, bei denen die Risiken für Frauen in ländlichen Gebieten infolge von Naturkatastrophen oder durch von Menschen verursachte Katastrophen gebührend berücksichtigt werden;

    v)

    empfiehlt, dafür zu sorgen, dass Frauen und Mädchen in ländlichen Gebieten an Entscheidungen bei der Planung von Gegenmaßnahmen im Fall von Katastrophen aller Art und anderen Krisen beteiligt sind, und zwar von Frühwarnsystemen über Hilfsmaßnahmen bis hin zum wirtschaftlichen und materiellen Wiederaufbau und der Rehabilitation, empfiehlt ferner, deren Schutz im Fall von Katastrophen und anderen Krisen zu gewährleisten;

    w)

    empfiehlt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit dafür Sorge getragen wird, dass Frauen in ländlichen Gebieten in sicheren Verhältnissen und einer sauberen und gesunden Umwelt leben;

    x)

    empfiehlt, eine hochwertige und erschwingliche Infrastruktur sowie entsprechende öffentliche Dienstleistungen für Frauen in ländlichen Gebieten bereitzustellen und in die Entwicklung und Erhaltung dieser Infrastruktur und Dienstleistungen zu investieren;

    y)

    empfiehlt, die digitale Entwicklung zu fördern, da diese erheblich dazu beitragen kann, neue Arbeitsplätze zu schaffen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung des Tourismus zu stärken und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erzielen;

    z)

    empfiehlt, die Gründung von Gruppen lokaler Gemeinschaften und deren laufende Tätigkeit zu fördern, die regelmäßig zusammenkommen sollten, um Probleme und Herausforderungen in Bezug auf die Entwicklung zu besprechen und konstruktive Maßnahmen zu ergreifen;

    aa)

    empfiehlt, die Mitgliedstaaten, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft zu ersuchen, die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen und ihre Mitwirkung in Leitungsgremien von Berufs- und Unternehmensverbänden sowie Gewerkschaften aus dem Bereich der Maßnahmen für den ländlichen Raum sowie dem Gesundheits-, Bildungs- und Agrarbereich und entsprechenden Organisationen sowie in Verwaltungs- und Vertretungsorganen zu fördern, indem für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt wird;

    ab)

    empfiehlt, die aktive Rolle von Frauen im ländlichen Raum anzuerkennen und zu unterstützen und weist auf ihren Beitrag zur Wirtschaft in diesen Gebieten als Unternehmerinnen und Leiterinnen von Familienbetrieben und Förderinnen einer nachhaltigen Entwicklung hin;

    ac)

    empfiehlt, die Rechte von Frauen in ländlichen Gebieten auf Eigentum, insbesondere was den Besitz von landwirtschaftlichen Betrieben und die Möglichkeit anbelangt, Grund und Boden zu erben, sicherzustellen, was wichtige Instrumente für die Stärkung ihrer wirtschaftlichen Stellung sind, die es ihnen ermöglichen, sich umfassend an der Entwicklung des ländlichen Raums zu beteiligen und Nutzen daraus zu ziehen;

    ad)

    empfiehlt, den Frauen in ländlichen Gebieten den Zugang zu produktiven Ressourcen, Internetplattformen, Märkten, Vermarktungseinrichtungen und Finanzdienstleistungen zu sichern; empfiehlt, lokale Märkte und solche in der nächsten Umgebung sowie traditionelle Märkte, darunter auch Lebensmittelmärkte, zu fördern, wo Frauen für gewöhnlich bessere Möglichkeiten haben, ihre Produkte direkt zu verkaufen, wodurch ihre wirtschaftliche Stellung gestärkt wird;

    ae)

    empfiehlt, die Beschäftigung von Frauen im MINT-Sektor zu fördern, insbesondere in Positionen, die zur Kreislaufwirtschaft und der Bekämpfung des Klimawandels beitragen;

    af)

    empfiehlt, beschäftigungspolitische Maßnahmen sowie Dienstleistungen und Programme zu entwerfen, mit denen die prekäre Lage der Frauen in ländlichen Gebieten angegangen wird, die oft im informellen Sektor arbeiten und möglicherweise unter mehrfacher sich überschneidender Diskriminierung wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Klasse, Religion, ethnischen Zugehörigkeit, Behinderung oder Geschlechtsidentität zu leiden haben; empfiehlt eine gezielte Hilfestellung und Unterstützung ihrer Bedürfnisse und Interessen;

    ag)

    empfiehlt, Programme aufzulegen, mit denen Frauen und ihre Familien Zugang zu universellen Systemen der sozialen Absicherung erhalten, die sich auf ihre künftige Lage im Ruhestand und dadurch auch auf das Rentengefälle in all seinen Ausprägungen auswirken;

    ah)

    empfiehlt, nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten zu erheben und Statistiken über die Werte, die Lage sowie die Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen in ländlichen Gebieten zu erstellen, auf deren Grundlage angemessene politische Strategien entworfen werden können; empfiehlt, die Lage von Frauen in ländlichen Gebieten regelmäßig zu überwachen;

    ai)

    empfiehlt, auf die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einschließlich Artikel 6 mit dem Titel „Frauen mit Behinderungen“ zu dringen; empfiehlt, die Barrierefreiheit von Erzeugnissen, der Infrastruktur und Dienstleistungen zu gewährleisten;

    aj)

    empfiehlt, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und kommunalen Behörden zu ersuchen, erschwingliche und hochwertige Einrichtungen sowie öffentliche und private Dienste bereitzustellen, die auf das tägliche Leben in ländlichen Gebieten ausgelegt sind, und die notwendigen Bedingungen zu schaffen, um die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben der Frauen in ländlichen Gebieten zu verbessern, insbesondere durch die Bereitstellung von geeigneten Betreuungseinrichtungen für Familienangehörige, zugänglicher Gesundheitsversorgung und öffentlichen Verkehrsmitteln;

    ak)

    empfiehlt, zu betonen, wie wichtig es ist, Schutzmaßnahmen in die Politik der EU im Bereich der Lebens- und Arbeitsbedingungen der als Saisonarbeiterinnen in der Landwirtschaft angestellten Frauen aufzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der Bereitstellung von sozialer Absicherung, Krankenversicherung und Gesundheitsfürsorge für diese Frauen; empfiehlt, die kommunalen, regionalen und nationalen Behörden sowie andere Einrichtungen aufzufordern, für die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte von Migranten und Saisonarbeitern sowie von deren Familien — in erster Linie mit Blick auf Frauen und besonders schutzbedürftige Personen — zu sorgen und deren Integration in die Gemeinschaft vor Ort zu fördern;

    Teilhabe von Frauen an und ihr Zugang zu den Medien und den Informations- und Kommunikationstechnologien sowie deren Auswirkungen und ihre Verwendung als Instrument für die Gleichstellung und Emanzipation von Frauen

    al)

    empfiehlt, den Zugang zu einer zuverlässigen Hochgeschwindigkeits-Breitbandinternetinfrastruktur und entsprechenden Dienstleistungen sicherzustellen; empfiehlt, in den Einsatz neuer Technologien in ländlichen Gebieten und in der Landwirtschaft zu investieren und ihn zu fördern; empfiehlt, den bedeutenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und psychologischen Nutzen dieser Technologien anzuerkennen; empfiehlt, auf der Ausarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts (eines „digitalen Dorfes“) zu bestehen; empfiehlt, die Chancengleichheit bei dem Zugang zu diesen Technologien und bei der Unterweisung in deren Nutzung zu fördern;

    am)

    empfiehlt, einen der Präsenz und Förderung von Frauen im Mediensektor und nicht-stereotypisierenden Medieninhalten besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

    an)

    empfiehlt, die öffentlich-rechtlichen Medien darin zu bestärken, ihre eigene Gleichstellungspolitik einzuführen, mit der für eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen in Entscheidungsgremien gesorgt wird;

    ao)

    empfiehlt, dafür Sorge zu tragen, dass unter gebührender Beachtung der Meinungsfreiheit gegen die zunehmend sexualisierte Darstellung von Frauen und Mädchen in den Medien vorgegangen wird;

    ap)

    empfiehlt, Medienorganisationen darin zu bestärken, Verfahren einer Unternehmenskultur zu vermeiden, die der Vereinbarkeit von Beruf und Familie häufig entgegenstehen;

    aq)

    empfiehlt, das geschlechtsspezifische Lohngefälle im Mediensektor durch Antidiskriminierungsmaßnahmen zu bewältigen, mit denen das gleiche Entgelt für die gleiche Arbeit von Männern und Frauen sichergestellt wird;

    ar)

    empfiehlt, alle erforderlichen Maßnahmen gegen Gewalttaten gegenüber Enthüllungsjournalisten zu ergreifen, wobei Journalistinnen, die häufig in höherem Maße gefährdet sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

    2.   

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und — zur Information — der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 182.

    (2)  ABl. C 50 vom 9.2.2018, S. 25.

    (3)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0028.

    (4)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0099.

    (5)  ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1.

    (6)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0329.


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