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Document 52018IP0057

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018 zu den Perspektiven und Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor in der EU (2017/2115(INI))

    ABl. C 129 vom 5.4.2019, p. 25–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.4.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 129/25


    P8_TA(2018)0057

    Perspektiven und Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor in der EU

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018 zu den Perspektiven und Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor in der EU (2017/2115(INI))

    (2019/C 129/05)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zur Gesundheit von Honigbienen und zu den Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor (1),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ (8606/11 ADD 1 REV 1) zur Mitteilung der Kommission zur Gesundheit von Honigbienen (COM(2010)0714),

    unter Hinweis auf die Europäische Bienen- und Bestäuberwoche — die Bienenwoche der EU –, die seit 2012 beim Europäischen Parlament veranstaltet wird,

    unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom September 2017 mit dem Titel „Erhebung und Austausch von Daten zur Bienengesundheit: Hin zu einer europäischen Partnerschaft für Bienen“, in dem die Europäische Partnerschaft für Bienen ins Leben gerufen wurde,

    gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0014/2018),

    A.

    in der Erwägung, dass der Bienenzuchtsektor integraler Bestandteil der europäischen Landwirtschaft ist und mehr als 620 000 Imker in der EU umfasst (2); in der Erwägung, dass die Bienenzucht in großem Umfang als Hobby oder für den eigenen Bedarf wie auch beruflich betrieben wird;

    B.

    in der Erwägung, dass der von Bienen generierte wirtschaftliche Wert Bestäubung und die Erzeugung von Honig, Bienenwachs und sonstigen Produkten im Rahmen der Bienenhaltung umfasst, dass jedoch auch Holzrahmen oder Bienenstöcken sowie Imkerreisen große Bedeutung zukommt;

    C.

    in der Erwägung, dass der Bienenzuchtsektor für die EU von zentraler Bedeutung ist und einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft leistet, sowohl wirtschaftlich in Höhe von etwa 14,2 Mrd. EUR jährlich als auch ökologisch, indem das ökologische Gleichgewicht und die Artenvielfalt erhalten werden, da 84 % der Pflanzenarten und 76 % der Lebensmittelerzeugung in Europa von der Bestäubung durch Honig- und Wildbienen abhängig sind;

    D.

    in der Erwägung, dass Bienen und andere Bestäuber für Bestäubung sorgen und somit die Vermehrung zahlreicher Kultur- und Wildpflanzen gewährleisten, wodurch wiederum in Europa wie auch weltweit kostenlos die Lebensmittelerzeugung und die Lebensmittelsicherheit gewährleistet und die Artenvielfalt erhalten wird; in der Erwägung, dass die Wichtigkeit der Bestäubung in der EU nicht ausreichend anerkannt und diese häufig als selbstverständlich angesehen wird, während etwa in den Vereinigten Staaten bis zu 2 Mrd. EUR pro Jahr für künstliche Bestäubung aufgewendet werden; in der Erwägung, dass in Europa etwa 10 % der weltweit vorkommenden Bienenarten beheimatet sind; in der Erwägung, dass nach Angaben des französischen staatlichen Instituts für Agrarforschung das Bienensterben weltweit 150 Mrd. EUR kostet, d. h. 10 % des Handelswerts von Nahrungsmitteln, woraus ersichtlich wird, dass Maßnahmen zum Schutz der Bestäuberinsekten getroffen werden müssen;

    E.

    in der Erwägung, dass die jüngsten Studien der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zeigen, dass eine Steigerung der Dichte und Vielfalt der Bestäuberinsekten direkte Auswirkungen auf den Ernteertrag hat und somit Kleinlandwirten allgemein geholfen werden kann, ihre Produktivität um durchschnittlich 24 % zu steigern;

    F.

    in der Erwägung, dass nicht alle Länder über ein System zur Registrierung von Imkern und Bienenstöcken verfügen, das die Überwachung der Entwicklungen in der Branche, des Marktes und der Bienengesundheit erleichtern würde;

    G.

    in der Erwägung, dass die Kommission 2004 32 Millionen EUR jährlich für nationale Bienenzuchtprogramme ausschließlich für die Bienenzucht bereitstellte und diese Unterstützung 2016 auf 36 Millionen angestiegen war, jedoch nach wie vor bei weitem nicht ausreichend ist (da sie nur 0,0003 % des Haushalts der GAP entspricht);

    H.

    in der Erwägung, dass die Zahl der Honigbienenvölker zwischen 2004 und 2016 aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten um 47,8 % zunahm, während die Unterstützung durch die EU nur um 12 % erhöht wurde, so dass die verfügbaren EU-Mittel nicht ausreichen, um die Bienenpopulation zu erhalten und die Imker entsprechend dabei zu unterstützen, nach Populationseinbußen in jenen Mitgliedstaaten, in denen hohe Sterblichkeitsraten zu verzeichnen waren, ihre Bienenvölker zu erneuern;

    I.

    in der Erwägung, dass trotz dieser statistischen Zunahme viele Berufsimker ihre Tätigkeit eingestellt haben und die Zahl der Bienenvölker in einigen Mitgliedstaaten um 50 % oder mehr zurückgegangen ist (3), was auf die Auswirkungen des Klimawandels (z. B. Frost im Frühjahr, Trockenheit, Brände), auf bestimmte chemische Wirkstoffe und auf Beeinträchtigungen des Honigbinnenmarktes der EU zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass auch heute nach wie vor zahlreiche Fälle von Winterverlust und Erkrankungen verzeichnet werden;

    J.

    in der Erwägung, dass sich nationale Programme zugunsten des Bienenzuchtsektors, die aus EU-Mitteln kofinanziert werden, insgesamt positiv auswirken; in der Erwägung, dass es eher die Umsetzung im jeweiligen Mitgliedstaat ist, die manchmal zu einem Vertrauensverlust der Branche und somit zu einer geringeren Inanspruchnahme führen kann;

    K.

    in der Erwägung, dass die Imkerei unter einer besonders nachteiligen Generationenstruktur und unter Überalterung leidet, da nur ein geringer Anteil der Imker jünger als 50 Jahre ist, was die Zukunft der Branche gefährdet; in der Erwägung, dass die Imkerei eine potenzielle Quelle für Beschäftigung und Integration junger Menschen in den ländlichen Gebieten darstellt, da in vielen europäischen Regionen der Zugang zu Land begrenzt ist;

    L.

    in der Erwägung, dass fundiertes theoretisches Wissen in Verbindung mit praktischer Ausbildung dabei helfen kann, die Herausforderungen, mit denen Bienenvölker konfrontiert sein werden, besser zu verstehen und zu bewältigen, und dass daher beide wichtig sind; in der Erwägung, dass Imker im Hinblick auf künftige Herausforderungen — Klimawandel, Naturkatastrophen, schwindende Zahl an Bienenweiden, in manchen Regionen Angriffe von Wildtieren und von Zugvogelarten (Bienenvölker sind solchem räuberischen Verhalten stark ausgesetzt, weil Imkerei oft im Freien betrieben wird) und in manchen Mitgliedstaaten hoher Verwaltungsaufwand — verantwortungsvoll und professionell sowie in enger Zusammenarbeit mit Landwirten agieren sollten;

    M.

    in der Erwägung, dass die von der EU kofinanzierten nationalen Programme zugunsten der Imkerei Teilnehmern die Möglichkeit bieten, Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung zu betreiben; in der Erwägung, dass erfolgreiche Projekte sehr viel dazu beitragen können, den Bienenzuchtsektor zu stärken und seine Fähigkeit zu verbessern, natürlichen Krisen und Marktkrisen standzuhalten; in der Erwägung, dass durch Wissenstransfer und den Austausch bewährter und innovativer Verfahren dem europäischen Bienenzuchtsektor ein Mehrwert entsteht, insbesondere wenn sie durch ein spezifisches Programm ergänzt werden, etwa das laufende Programm „Erasmus für Imker“ im Rahmen von Säule II der GAP;

    N.

    in der Erwägung, dass der sogenannte Wanderfeldbau viele positive Aspekte, aber auch einige problematische aufweist, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften gegen die Ausbreitung von Risikosituationen, und dass er daher eingehender kontrolliert werden sollte;

    O.

    in der Erwägung, dass die erhöhte Sterblichkeit bei Honigbienen und Wildbestäubern in Europa, die sich zurzeit beobachten lässt, aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Artenvielfalt und die Ökosysteme besorgniserregend ist; in der Erwägung, dass die erhöhte Bienensterblichkeit auf mehrfache Stressfaktoren zurückzuführen ist, die je nach geografischem Gebiet, örtlichen Merkmalen oder Klimabedingungen variieren; in der Erwägung, dass zu diesen Faktoren die schwerwiegenden Auswirkungen gebietsfremder invasiver Arten wie die Varroamilbe, der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) und Vespa velutina (Asiatische Hornisse) und der Amerikanischen Faulbrut (Bienenpest) sowie von tierpathogenen Erregern, etwa der Nosemose, die Auswirkungen bestimmter Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und sonstigen Bioziden, der Klimawandel, die Umweltschädigung, die Verschlechterung der Lebensräume und das allmähliche Verschwinden von Blütenpflanzenarten gehören; in der Erwägung, dass Bienen von Agrarland abhängig sind, wobei Landflächen und die Vielfalt der Kulturen ihre wichtigste Nahrungsmittelquelle sind, und dass es daher nützlich wäre, wenn sowohl Imker als auch Landwirte eine bestimmte Art von im Umweltinteresse genutzten Flächen einsetzen, sogenannte „Bienenweideflächen“, die in der Folge in allen Mitgliedstaaten umfassend verwendet werden könnten, vor allem in der Jahreszeit, in der es nur wenige blühende Pflanzen gibt;

    P.

    in der Erwägung, dass Imker oft hilflos vor Bienenkrankheiten und Bienenschädlingen stehen, weil es ihnen an Information, Schulung und wirksamen Gegenmaßnahmen, etwa Zugang zu Arzneimitteln für die Behandlung von Bienen, fehlt; in der Erwägung, dass Imker derzeit Unterstützung für Maßnahmen zum Schutz gegen die Varroamilbe erhalten, diese Maßnahmen jedoch noch nicht uneingeschränkt erfolgreich sind, weil Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung nach wie vor unzulänglich sind, was die Behandlung gegen Parasiten, die Auswirkungen der Ernährung der Bienen und die Gefährdung durch chemische Erzeugnisse betrifft;

    Q.

    in der Erwägung, dass die Verpflichtung von Imkern, Krankheiten und Parasiten zu melden, zu einer systematischen Zerstörung von Bienenstöcken führt, was zur Folge haben könnte, dass Imker dieser Meldepflicht eher nicht nachkommen; in der Erwägung, dass auf dem Markt nur in beschränktem Umfang Arzneimittel zur Behandlung von Bienenkrankheiten verfügbar sind, was dem vermehrten Bedarf an wirksamen Tierarzneimitteln nicht gerecht wird; in der Erwägung, dass zur Bekämpfung der Varroamilbe mehrere natürliche Stoffe getestet wurden, von denen drei zur Grundlage für eine biologische Behandlung geworden sind, nämlich Ameisensäure, Oxalsäure und Thymol;

    R.

    in der Erwägung, dass ausgehend von Monokultur arbeitende landwirtschaftliche Betriebe, die Nutzpflanzenarten und Hybride einsetzen, deren Nektar- und Pollengehalt geringer und deren Blütezeit kürzer ist, sowohl die Artenvielfalt als auch den Umfang der als Bienenweiden genutzten Flächen signifikant verringern; in der Erwägung, dass britische Wissenschaftler vor kurzem zu der Schlussfolgerung gelangt sind, dass lokale und regionale Bienenarten in einem Gebiet besser überleben als Honigbienenarten, die von anderswo angesiedelt wurden (4); in der Erwägung, dass die langfristige Gesundheit und Nachhaltigkeit des Bienenzuchtsektors in Europa darauf beruht, dass die langfristige Gesundheit und Nachhaltigkeit lokaler Honigbienen-Ökotypen gewährleistet wird, deren Vielfalt und Fähigkeit zur Anpassung an lokale Gegebenheiten von großer Bedeutung ist;

    S.

    in der Erwägung, dass sowohl die Zwischenstaatliche Plattform für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen (IPBES) in ihrem Bericht vom 26. Februar 2016 als auch die Weltnaturschutzunion (IUCN) in ihren „weltweit integrierten Bewertungen“ systemischer Insektizide vor dem Rückgang von Bestäubern warnen; in der Erwägung, dass Bienen ein wichtiger Indikator für die Qualität der Umwelt sind;

    T.

    in der Erwägung, dass Imker, Landwirte, Umweltschützer und Bürger erwarten, dass ausgehend von einem klaren wissenschaftlichen Konsens über alle Ursachen der Bienensterblichkeit, einschließlich der Auswirkungen von in Pestiziden enthaltenen Wirkstoffen (z. B. Neonikotinoide und andere systemische Insektizide) gemäß der Definition der EFSA Maßnahmen ergriffen werden;

    U.

    in der Erwägung, dass voneinander abweichende wissenschaftliche Schlussfolgerungen teilweise dadurch zu erklären sind, dass auf unterschiedliche Analysemethoden und Forschungsprotokolle zurückgegriffen wird; in der Erwägung, dass der Mangel an Koordinierung der Forschungsarbeiten über die Bestäuber auf EU-Ebene sowie an zugänglichen, unter den Akteuren harmonisierten Daten zu einer Vervielfachung von Studien führt, die voneinander abweichen oder einander widersprechen;

    V.

    in der Erwägung, dass der Dialog und die Zusammenarbeit sämtlicher Beteiligter (Imker, Landwirte, wissenschaftliche Sachverständige, nichtstaatliche Organisationen, lokale Gebietskörperschaften, Pflanzenschutzunternehmen, Privatwirtschaft, Tierärzte und Öffentlichkeit) weitergeführt und vertieft werden müssen, um die Forschung zu koordinieren und alle zusammengetragenen, relevanten Daten rechtzeitig auszutauschen;

    W.

    in der Erwägung, dass eine generelle Nachfrage nach einer gemeinsamen, harmonisierten Datenbank besteht, die u. a. Angaben zur Art der Feldfrucht und zum landwirtschaftlichen Verfahren, zum Vorhandensein von Schädlingen und Krankheiten, zu den Klima- und Wetterbedingungen, zur Landschaft und Infrastruktur, zur Bienenvölkerdichte und zur Bienensterblichkeitsrate je Region enthält, sowie nach entsprechenden digitalen Instrumenten und Technologien, die für Bienen nicht schädlich sind, und Medien, wie im Rahmen der Initiative „Europäische Partnerschaft für Bienen“, die im Juni 2017 verabschiedet wurde, vorgeschlagen wird; in der Erwägung, dass die Ergebnisse der umfassenden wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA, die bereits seit mehr als einem Jahr ausständig sind, benötigt werden, damit Entscheidungen getroffen werden können, denen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde liegen; in der Erwägung, dass so rasch wie möglich klare Ergebnisse zu allen Indikatoren der Bienengesundheit benötigt werden, insbesondere mittels Feldversuchen, um das Bienensterben zu beenden und zu senken; in der Erwägung, dass Imker, Landwirte und Bürger von der Kommission erwarten, dass sie gemeinsam mit den entsprechenden Agenturen der EU und Sachverständigen der Mitgliedstaaten die Leitlinien der EFSA zur Bewertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen genau überwacht, und dass sie von den Mitgliedstaaten erwarten, dass diese Leitlinien getreu umsetzen;

    X.

    in der Erwägung, dass die Honigerzeugung auch von den Witterungsverhältnissen beeinflusst wird, da warmes, feuchtes Wetter die Honigproduktion fördert, während kaltes und gleichzeitig nasses Wetter sie behindert; in der Erwägung, dass Verluste im Herbst und Winter zur Ausdünnung der Bienenvölker und zu einem Rückgang der Honigproduktion beitragen, der in manchen Mitgliedstaaten bis zu 50 % und in manchen Regionen sogar 100 % betragen kann;

    Y.

    in der Erwägung, dass dem Umstand Rechnung getragen werden sollte, dass die Größe der Honigbienenpopulationen in den einzelnen landwirtschaftlichen Gebieten variiert und in einigen honigerzeugenden Ländern zunimmt, während sie in anderen zurückgeht;

    Z.

    in der Erwägung, dass der Anstieg der Bienensterblichkeit die Imker zwingt, regelmäßiger Völker nachzukaufen, was einen Anstieg der Produktionskosten nach sich zieht; in der Erwägung, dass sich die Kosten eines Bienenvolks seit 2002 mindestens vervierfacht haben; in der Erwägung, dass die Ersetzung eines Bienenvolks häufig einen kurz- und mittelfristigen Rückgang der Erzeugung mit sich bringt, da neue Völker zu Beginn ihrer Ansiedlung weniger produktiv sind; in der Erwägung, dass Imker niemals so viele Bienenvölker zur Honigproduktion einsetzen wie die Statistiken besagen, da sie im Laufe des Jahres auf Kosten der erzeugten Menge — da zur Wiederherstellung verlorener Völker ebenfalls Honig erforderlich ist — die ursprüngliche Anzahl an Völkern wiederherstellen;

    AA.

    in der Erwägung, dass sich in manchen Drittländern die Menge an erzeugtem und an exportiertem Honig in den vergangenen 15 Jahren verdoppelt hat; in der Erwägung, dass die EU gerade einmal zu 60 % ihren eigenen Bedarf an Honig produziert und dieser Prozentsatz nicht steigt, wohingegen sich die Zahl der Bienenvölker in der EU zwischen 2003 und 2016 fast verdoppelt hat und die Zahl der Imker während desselben Zeitraums von etwa 470 000 auf etwa 620 000 gestiegen ist; in der Erwägung, dass 2016 die drei wichtigsten europäischen Honigerzeuger Rumänien, Spanien und Ungarn waren, gefolgt von Deutschland, Italien und Griechenland;

    AB.

    in der Erwägung, dass die EU jährlich etwa 40 % ihres Bedarfs an Honig einführt; in der Erwägung, dass eingeführter Honig im Jahr 2015 durchschnittlich 2,3 Mal billiger war als in der EU erzeugter Honig; in der Erwägung, dass die EU jährlich etwa 200 000 Tonnen Honig einführt, hauptsächlich aus China, der Ukraine, Argentinien und Mexiko, wodurch Imkern aus der EU gegenüber Erzeugern aus Drittländern ein erheblicher Wettbewerbsnachteil entsteht und ein höheres Maß an Selbstversorgung verhindert wird; in der Erwägung, dass eingeführter Honig häufig nicht den Standards entspricht, die für Imker aus der EU gelten;

    AC.

    in der Erwägung, dass die Verbraucher oft glauben, Honig aus der EU zu verzehren, wenn ein Teil dieses Honigs in Wirklichkeit eine Mischung von Honig aus der EU und aus einem Drittland ist, während ein Großteil des eingeführten Honigs verfälscht ist;

    AD.

    in der Erwägung, dass die Honigmenge aus den weltweit größten honigerzeugenden Regionen aufgrund des schlechten Gesundheitszustands der Bienen seit 2002 stagniert oder zurückgegangen ist, während sich die in China produzierte Honigmenge verdoppelt hat (auf etwa 450 000 Tonnen pro Jahr seit 2012) und somit größer ist als die Honigerzeugung der EU, Argentiniens, Mexikos, der USA und Kanadas zusammen;

    AE.

    in der Erwägung, dass 2015 mehr als die Hälfte der Honigeinfuhren der EU aus China kam — etwa 100 000 Tonnen, doppelt so viel wie die 2002 eingeführte Menge –, obwohl in anderen Teilen der Welt die Zahl der Bienenvölker zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass Imkerverbänden und Berufsimkern zufolge ein Großteil des aus China eingeführten Honigs mit exogenem Zucker aus Zuckerrohr oder Mais verfälscht sein könnte; in der Erwägung, dass es nicht allen Mitgliedstaaten möglich ist, an Kontrollstellen an den Außengrenzen der EU Analysen durchzuführen, um Unregelmäßigkeiten bei eingeführtem Honig aufzudecken;

    AF.

    in der Erwägung, dass Honig das am dritthäufigsten verfälschte Produkt weltweit ist; in der Erwägung, dass durch eine Verfälschung den europäischen Imkern große Schäden entstehen und die Verbraucher beträchtlichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind;

    AG.

    in der Erwägung, dass Sachverständigen zufolge das Chloramphenicol-Problem 2002 von den Unternehmen, die Honig aus China exportierten, nicht dadurch gelöst wurde, dass die Vorschriften eingehalten wurden, sondern durch die Verwendung von Harzfiltern;

    AH.

    in der Erwägung, dass der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ auf seiner Tagung im Dezember 2015 Fragen zur Qualität von in die EU importiertem Honig sowie die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bienenzuchtsektors erörterte; in der Erwägung, dass die Kommission daraufhin zentralisierte Kontrollen von Honig anordnete;

    AI.

    in der Erwägung, dass die Honigproben der Mitgliedstaaten von der Gemeinsamen Forschungsstelle untersucht wurden, die unter anderem feststellte, dass 20 % der Proben — die an der Außengrenze der EU sowie in den Räumlichkeiten der Importeure gezogen wurden — nicht den in der Richtlinie 2001/110/EG über Honig festgelegten Kriterien für die Zusammensetzung von Honig bzw. für die Verfahren zur Erzeugung von Honig entsprachen und dass 14 % der Proben Zucker zugesetzt war; in der Erwägung, dass dessen ungeachtet verfälschter und gepanschter Honig weiterhin nach Europa kommt;

    AJ.

    in der Erwägung, dass laut dem auch in der EU verwendeten Codex Alimentarius Honig ein natürliches Produkt ist, dem kein Stoff zugesetzt oder entzogen werden darf und das nicht außerhalb des Bienenstocks getrocknet werden sollte;

    AK.

    in der Erwägung, dass das Ungleichgewicht auf dem europäischen Honigmarkt, das die Folge der massiven Einfuhr von verfälschtem, billigen Honig ist, dazu geführt hat, dass zwischen 2014 und 2016 der Kaufpreis von Honig in den wichtigsten Erzeugerländern der EU (Rumänien, Spanien, Ungarn, Bulgarien, Portugal, Frankreich, Italien, Griechenland und Kroatien) um 50 % gesunken ist, und dass dies die europäischen Imker weiterhin in eine schwierige und benachteiligte Lage versetzt;

    AL.

    in der Erwägung, dass laut Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a Absatz 2 der Honigrichtlinie geändert durch die Richtlinie 2014/63/EU die obligatorische Angabe der Ursprungsländer durch eine der folgenden Angaben ersetzt werden kann, wenn der Honig seinen Ursprung in mehr als einem Mitgliedstaat oder Drittland hat: „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“; in der Erwägung, dass die Angabe „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ für den Verbraucher nicht ausreichend informativ ist;

    AM.

    in der Erwägung, dass viele Verpacker und Händler in der Honigbranche heutzutage Missbrauch mit dieser Art der Ursprungsangabe treiben, um das tatsächliche Ursprungsland sowie den Anteil von Honig aus den einzelnen Ländern zu verbergen, weil die Käufer sich immer besser informieren und Lebensmitteln aus bestimmten Ländern immer mehr misstrauen; in der Erwägung, dass viele große Honigerzeugerländer wie die USA, Kanada, Argentinien oder Mexiko viel strengere Anforderungen an die Kennzeichnung von Honig haben als die EU mit ihren vereinfachten Bestimmungen, so dass die erforderliche Information der Verbraucher in diesen Ländern viel besser gewährleistet ist als in der EU;

    AN.

    in der Erwägung, dass im Rahmen der derzeit geltenden Bestimmungen betrügerische Praktiken bei verarbeiteten Erzeugnissen wie Keksen, Frühstücksflocken, Konfekt usw. außer Acht gelassen werden; in der Erwägung, dass die Angabe „Honig“ Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Inhalt des betreffenden Erzeugnisses in die Irre führen kann, weil sie häufig verwendet wird, wenn viel weniger als 50 % des Zuckergehalts des Erzeugnisses von Honig stammt;

    AO.

    in der Erwägung, dass die im Jahr 2014 ins Leben gerufene Initiative „Europäisches Honigfrühstück“ sehr erfolgreich war und dass diese ausgezeichnete Initiative allen Mitgliedstaaten der EU offen steht, um einen Beitrag dazu zu leisten, Kinder dahingehend zu erziehen, dass sie gesunde Nahrungsmittel — wie Honig — zu sich nehmen, und um den Bienenzuchtsektor zu fördern; in der Erwägung, dass Slowenien am 11. Mai 2015 auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ den Anstoß zur Anerkennung des 20. Mai als von den Vereinten Nationen auszurufenden Weltbienentags gab und diese Idee bei allen Mitgliedstaaten auf große Unterstützung und auch auf der Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) im Juli 2017 in Rom auf Zustimmung stieß; in der Erwägung, dass man dort übereinkam, sich insbesondere auf den Bienenzuchtsektor unter dem Aspekt der Landwirtschaft, des Pflanzenschutzes und der umweltverträglichen Landwirtschaft zu konzentrieren, weil Bienen für das ökologische Gleichgewicht weltweit von großer Bedeutung sind;

    AP.

    in der Erwägung, dass die Programme der EU für Obst, Gemüse und Milch in der Schule ein zentrales Werkzeug darstellen, um Kindern die Landwirtschaft und die Vielfalt an landwirtschaftlichen Erzeugnissen der EU wieder näherzubringen, insbesondere an Erzeugnissen aus ihrer Region; in der Erwägung, dass diese Programme es den Mitgliedstaaten ermöglichen, neben der Förderung des Verzehrs von frischem Obst und Gemüse sowie von Milch auch andere lokale, regionale oder nationale Spezialitäten einzubeziehen, wie etwa Honig;

    AQ.

    in der Erwägung, dass die Einbeziehung lokaler Erzeuger in die Programme der EU für Schulobst, -gemüse und -milch zwar eine zusätzliche verwaltungstechnische und finanzielle Belastung mit sich bringt, dass jedoch der Sektor und die Honigkette insgesamt Nutzen aus den potenziellen Vorteilen — Sensibilisierung für den ernährungsphysiologischen Wert von Honig, die Bedeutung der Bienenzucht, Förderung des Verzehrs von Honig und die reibungslose Einbindung vor allem lokaler Imker — ziehen könnten; in der Erwägung, dass es für lokale Erzeuger schwierig ist, sich an den an Schulen gerichteten Programmen der EU zu beteiligen, weil in einigen Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften für den Direktverkauf kleiner Mengen Honig restriktiv angewandt werden; in der Erwägung, dass es unerlässlich ist, die Erzeugung vor Ort und den Verbrauch im Nahbereich zu fördern;

    AR.

    in der Erwägung, dass der jährliche Honigverbrauch in den Mitgliedstaaten der EU sehr große Unterschiede aufweist: während der durchschnittliche Verbrauch in den Mitgliedstaaten Westeuropas bei 2,5 bis 2,7 kg pro Person liegt, beträgt er für jene Mitgliedstaaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind, zum Teil nur 0,7 kg; in der Erwägung, dass die europäischen Qualitätsregelungen und insbesondere die geografischen Angaben große Bedeutung für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen haben; in der Erwägung, dass bisher mehr als 30 geografische Angaben für Honig eingetragen wurden; in der Erwägung, dass die Angaben „europäisch“ und „Made in Europe“ oft mit hochwertigen Erzeugnissen assoziiert werden;

    AS.

    in der Erwägung, dass Honig insbesondere aufgrund seiner antiseptischen, entzündungshemmenden und die Heilung fördernden Eigenschaften positive physiologische Auswirkungen hat, die in der künftigen Agrarpolitik stärker anerkannt werden könnten;

    AT.

    in der Erwägung, dass zahlreiche Beispiele von Selbstorganisation und Direktverkauf vom Imker zeigen, dass der Verkauf von Honig, insbesondere in Bioqualität, und von anderen Imkereierzeugnissen mit kurzen Lieferketten und auf lokalen Erzeugermärkten großen Erfolg hat;

    AU.

    in der Erwägung, dass die Bienenhaltung in der Stadt in den letzten Jahren immer beliebter geworden ist und das Potenzial hat, einen größeren Kreis an Bürgern, u. a. auch Kinder, stärker für die Natur und die sich aus der Bienenhaltung ergebenden Vorteile zu sensibilisieren; in der Erwägung, dass das Anpflanzen von Blütenpflanzen in Gärten und Städten durch die Bürger oder die lokalen und regionalen Behörden ebenfalls zur Bereicherung der Nahrung der Bestäuber beiträgt;

    AV.

    in der Erwägung, dass weitere Imkereiprodukte, etwa Pollen, Propolis, Bienenwachs, Apitoxin und Gelée royale, ebenfalls wesentlich zum Wohlbefinden der Bürger beitragen und als hochwertige Lebensmittel eingesetzt und als Teil einer natürlichen Lebensweise betrachtet werden; in der Erwägung, dass sie auch in der Gesundheits- und Kosmetikindustrie eine wichtige Rolle spielen und somit eine zusätzliche Ressource darstellen, mit der sich die wirtschaftliche Situation von Imkern verbessern lässt; jedoch in der Erwägung, dass diese Produkte in der Richtlinie über Honig nicht definiert sind und dass dieses Versäumnis der Umsetzung einer wirksamen Politik für die Branche im Weg steht und Qualitätsmaßnahmen und die Bekämpfung von Betrug und Verfälschung behindert; in der Erwägung, dass jeder Mitgliedstaat beschließen kann, den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet zu verbieten, um die europäischen Verbraucher vor Honig zu schützen, der durch genetisch veränderten Pollen verunreinigt ist;

    AW.

    in der Erwägung, dass große Mengen Honig in die EU eingeführt werden und dies oftmals ernsthafte Störungen und sogar Krisen auf dem EU-Honigmarkt hervorruft, indem es dazu beiträgt, den europäischen Bienenzuchtsektor zu schwächen; in der Erwägung, dass der Bienenzuchtsektor es verdient, bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen in der EU als Priorität behandelt zu werden, und Honig und sonstige Bienenerzeugnisse als „empfindliche Erzeugnisse“ eingestuft werden sollten;

    Die Bedeutung der Imkerei

    1.

    hebt hervor, dass Honigbienen neben Wildbienen und sonstigen Bestäubern durch die Bestäubung von Blumen und Feldfrüchten grundlegende Leistungen für das Ökosystem und die Landwirtschaft erbringen, ohne die es keine europäische Landwirtschaft und insbesondere keinen Anbau entomophiler Pflanzen (Pflanzen, die von Insekten bestäubt werden) gäbe; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der GAP hervor, die auf eine nachhaltige Entwicklung und auf die Stärkung der Artenvielfalt ausgerichtet ist, was nicht nur für das Fortbestehen und die Bestandsauffüllung der Bienen, sondern auch für die Ernteerträge von Feldfrüchten besser ist;

    2.

    fordert die Kommission auf, in künftigen Vorschlägen für die Agrarpolitik die Vorrangstellung der Imkerei in Bezug auf Unterstützung und Vereinfachung, Forschung und Innovation sowie Schulungsprogramme für die Bienenzucht sicherzustellen;

    3.

    hebt hervor, dass die EU zwar weitere Maßnahmen für Imker und Bienen ergreifen kann, dass jedoch der Beitrag der derzeitigen GAP dazu anerkannt werden muss, die Bienenzucht zu unterstützen und mittels verschiedener Instrumente — Maßnahmen zur Diversifizierung der Kulturen, ökologische Vorrangflächen, Natura 2000, organische Landwirtschaft, sonstige Agrarumweltmaßnahmen, mit denen die Ansiedlung von Bienenvölkern unterstützt wird, Maßnahmen zum Klimaschutz oder die Europäische Innovationspartnerschaft — potenziell auch die Umwelt und die Artenvielfalt zu verbessern;

    Unterstützung der EU für Imker

    4.

    hebt hervor, dass die finanzielle Unterstützung der Bienenzucht zur Lebensmittelproduktion und zu therapeutischen Zwecken zielgerichteter und wirksamer strukturiert und im Rahmen einer künftigen Agrarpolitik (voraussichtlich ab 2021) entsprechend erhöht werden muss;

    5.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Bienenzuchtsektor der EU mittels starker politischer Instrumente und angemessener Finanzierungsmaßnahmen, die dem derzeitigen Bienenbestand entsprechen, zu unterstützen; schlägt daher vor, die Linie im Haushalt der EU, die für nationale Bienenzuchtprogramme vorgesehen ist, um 50 % aufzustocken und somit der derzeitigen Honigbienenpopulation in der EU und der Bedeutung des Sektors insgesamt Rechnung zu tragen; legt allen Mitgliedstaaten eindringlich nahe, gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation ein nationales Programm für ihre Bienenzuchtbranche zu entwickeln;

    6.

    fordert die Kommission auf, die Aufnahme einer neuen Unterstützungsregelung für Imker in die GAP nach 2020 eingehend zu prüfen, um die ökologische Rolle von Bienen als Bestäuber angemessen widerzuspiegeln; hebt diesbezüglich hervor, dass den besonderen Bedürfnissen von Mikrounternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich jenen, die ihre Tätigkeit in Regionen in äußerster Randlage, in Bergregionen und auf Inseln ausüben, Rechnung getragen werden muss; fordert die Kommission ferner auf, zusätzliche Maßnahmen zu prüfen, etwa eine Unterstützung für den Kauf von Wachsböden;

    7.

    fordert die Imker zu einem aktiven Dialog mit den zuständigen Behörden auf, damit die nationalen Bienenzuchtprogramme wirksamer angewandt und etwaige wiederkehrende Probleme korrigiert und die Programme somit verbessert werden;

    Risikomanagement

    8.

    fordert die Kommission auf, eine Studie über die Durchführbarkeit eines Risikomanagementsystems in der Bienenzucht im Rahmen der nationalen Bienenzuchtprogramme einzuleiten, um die Produktionseinbußen von Berufsimkern aufzufangen; schlägt daher eine Vergütung vor, die anhand des durchschnittlichen Umsatzes der betroffenen Betriebe berechnet wird; unterstreicht, dass sich in mehreren Mitgliedstaaten Versicherungsunternehmen weigern, Bienenvölker zu versichern, und dass es für Imker schwierig ist, auf die Instrumente für das Risikomanagement aus Säule II der GAP zuzugreifen; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Imkern den Zugang zu Instrumenten für das Risikomanagement zu erleichtern;

    Von der EU kofinanzierte nationale Bienenzuchtprogramme

    9.

    hebt hervor, dass es einer angemessenen Schulung in Bienenzucht bedarf, und legt den Mitgliedstaaten nahe, dies als Voraussetzung in die nationalen Programme aufzunehmen; ist der Auffassung, dass die Kosten des Erwerbs von Imkereiausrüstung, die im Rahmen des Maßnahmenprogramms im Bereich der Bienenzucht in den einzelnen Staaten förderungswürdig sind und kofinanziert werden, während des gesamten dreijährigen Programmzeitraums und nicht nur in dem Programmjahr, in dem diese Kosten entstanden sind, anerkannt werden sollten;

    10.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einführung eines Systems für Entschädigungen in ihre nationalen Bienenzuchtprogramme zu prüfen, die gewährt werden, wenn Bienenvölker infolge von Naturkatastrophen, Krankheiten oder räuberischem Verhalten sterben;

    11.

    fordert die Kommission auf, beim Maßnahmenprogramm im Bereich der Bienenzucht in den einzelnen Staaten eine Verlegung des Programmzeitraums auf einen späteren Termin im Jahr (30. Oktober) vorzuschlagen, der nach der derzeit geltenden Verordnung am 31. Juli endet, was in einigen Mitgliedstaaten der Höhepunkt der Bienensaison und somit kein geeigneter Zeitpunkt ist;

    12.

    weist darauf hin, dass die Ausbreitung des Braunbären und anderer Beutegreifer in einigen Regionen in Europa die Imker vor neue Herausforderungen in Bezug auf ihre persönliche Sicherheit und ihre wirtschaftliche Tätigkeit stellt, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Reaktionsmöglichkeiten zu entwickeln, insbesondere auch durch Entschädigung der entstandenen Schäden;

    Forschung, Aus- und Fortbildung

    13.

    schlägt vor, Forschungsthemen zur Bienenzucht und die entsprechenden Ergebnisse auch nach dem Vorbild des Konsortiums Apitherapy project (Projekt Apitherapie) — vor allem wenn sie von der EU finanziert werden — innerhalb der Mitgliedstaaten auszuweiten und zu verbreiten, damit es nicht zu Doppelarbeit kommt; fordert in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer gemeinsamen, auf EU-Ebene harmonisierten digitalen Datenbank, über die Imker, Forscher und alle beteiligten Parteien Informationen austauschen können; fordert die Kommission daher auf, europäische Forschungsprojekte zur Bienenzucht zu fördern und zu stärken, etwa das Forschungsprogramm der EFSA im Rahmen des Projekts „Erhebung und Austausch von Daten zur Bienengesundheit: Hin zu einer europäischen Partnerschaft für Bienen“; erachtet es als absolut notwendig, dass von privater und von öffentlicher Seite stärker in fachliche und wissenschaftliche Kenntnisse investiert wird und dass es hierfür auf nationaler Ebene wie auch auf EU-Ebene Anreize gibt, insbesondere zu genetischen und veterinärmedizinischen Aspekten und zur Entwicklung innovativer Arzneimittel für Bienen; unterstützt die Tätigkeit von Referenzeinrichtungen und -labors der EU, die zu einer besseren Koordinierung der Forschung führt, u. a. im Hinblick auf die weiterführende Untersuchung der Ursachen des Bienensterbens;

    14.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, für angemessene Programme für die grundlegende Schulung und Berufsbildung von Imkern zu sorgen; hebt hervor, dass das Lehrmaterial über die landwirtschaftlichen und anderen wirtschaftlichen Aspekte der Bienenzucht hinaus Wissen im Zusammenhang mit Bestäubung und sonstigen Ökosystemdienstleistungen wie Bewahrung des ökologischen Gleichgewichts und Erhalt der Artenvielfalt vermitteln sollte; ist der Auffassung, dass gemeinsam mit Imkern zu diesen Themen auch spezifische Ausbildungsmodule für landwirtschaftliche Erzeuger erarbeitet werden sollten, die Land bestellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine verstärkte Zusammenarbeit und den Austausch von Wissen und Information, einschließlich fortgeschrittener und gegenseitiger Frühwarnsysteme, zwischen Landwirten und Imkern, Förstern, Wissenschaftlern und Tierärzten über Spritzzeiten und sonstige Anwendungen von Insektiziden, die Prävention und Eindämmung von Krankheiten, für Bienen nicht schädliche Technologien und Pflanzenschutzverfahren, die mit einer geringen Sterblichkeit von Bestäubern einhergehen, zu fördern;

    15.

    fordert die Kommission auf, Empfehlungen dahingehend zu verabschieden, dass in der EU unterschiedliche nationale, hochwertige grundlegende und berufsbildende Bildungsprogramme für Bienenzucht unterstützt werden; fordert Programme, mit denen junge Menschen zur Ergreifung des Imkerberufs angeregt werden, weil in diesem Sektor ein Generationswechsel dringend erforderlich ist; erachtet es als notwendig, das Potenzial des Bienenzuchtsektors in einer Weise weiterzuentwickeln, die auf die Bedürfnisse aller Imker zugeschnitten ist; fordert die Kommission ferner auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und dem Sektor einen Kodex bewährter Verfahren in der Imkerei zu entwickeln, wobei sie durch einen Zugang zu hochwertiger Ausbildung auf der Ebene der Mitgliedstaaten unterstützt wird; legt im Hinblick auf die Berufsausbildung veterinärmedizinischen Fakultäten an Universitäten nahe, die Bereiche der Aufsicht durch die und der Einbeziehung der Veterinärmedizin zu stärken; vertritt die Auffassung, dass mit Hilfe von Programmen wie Horizont 2020 und Erasmus+ die Forschung und Ausbildung im Bereich der Apitherapie gefördert werden sollte;

    Bienengesundheit und ökologische Aspekte

    16.

    äußert sich erneut besorgt darüber, dass die erhöhte Sterblichkeit und der Rückgang von Honigbienen und Wildbestäubern, einschließlich Wildbienen, in Europa erhebliche negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion, die Ernährungssicherheit, die Artenvielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Ökosysteme haben wird;

    17.

    betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten unverzüglich die Maßnahmen einleiten müssen, die erforderlich sind, um eine umfassende und langfristige Strategie für Bienengesundheit und Bestandsauffüllung umzusetzen, um auf diese Weise — auch durch Agrarumweltmaßnahmen, mit denen die Ansiedlung von Bienenvölkern unterstützt wird — den derzeit zurückgehenden Bestand an Wildbienen in der EU zu erhalten;

    18.

    hebt hervor, wie wichtig die Artenvielfalt für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Bienen ist, da die Tiere dadurch Bienenweiden, natürliche und semi-natürliche Lebensräume sowie extensiv genutztes Dauerweideland zur Verfügung haben; macht darauf aufmerksam, dass wertvolle Bienenfutterpflanzen — wie Kornblumen, Wicken, Disteln oder Weißklee — allmählich verschwinden, was darauf zurückzuführen ist, dass Pflanzenschutzmittel unsachgemäß angewendet werden und dass Grünflächen weniger beweidet werden und stattdessen verstärkt der Heuproduktion dienen; weist darauf hin, dass dies zu einem Mangel an Pollen und in der Folge zu Unterernährung der Bienen führt, was wiederum ein Grund dafür ist, dass sich der Gesundheitszustand der Bienen verschlechtert und sie für Krankheitserreger und Parasiten anfälliger werden; betont, dass Wildblumen und insektenfreundliche Arten in ganz Europa geschützt werden müssen; erinnert daran, dass „Bienenweideflächen“ mit einem Gewichtungsfaktor von 1,5 im Rahmen der Ökologisierung der GAP eine Art von im Umweltinteresse genutzter Fläche darstellen; fordert die Kommission, Saatgutzüchter und Landwirte auf, eine auf Qualität ausgerichtete Saatgutzucht zu fördern und dabei bei den Selektionskriterien auf die Fähigkeit der Pflanze zu achten, Honig zu liefern oder Blütenstaub zu erzeugen, sowie vorrangig auf maximale biologische Vielfalt von Arten und Varietäten zu achten, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst sind und lokal gewonnen werden;

    19.

    weist darauf hin, dass die biologische Imkerei aufgrund der zusätzlichen Anforderungen, die Bio-Imker erfüllen müssen, und stetig zunehmender Einflüsse aus der Umwelt angemessener finanzieller Anreize bedarf;

    20.

    betont, dass das außerordentliche genetische Erbgut, die Vielfalt und die Anpassungsfähigkeit lokaler endemischer Honigbienenpopulationen, die seit Generationen perfekt an die Besonderheiten ihrer unmittelbaren Umgebung angepasst sind, erhalten werden müssen, und weist erneut darauf hin, dass diese Vielfalt zur Bekämpfung invasiver Arten, einschließlich Parasiten, und von Krankheiten wichtig ist;

    21.

    stellt fest, dass durch eine auf Monokultur basierende Landwirtschaft die Artenvielfalt verringert wird und die Gefahr besteht, dass die Bestäubung unzureichend ist und Pflanzen, die Honig liefern, verschwinden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien zu entwickeln, um auf nicht genutztem Land Honigpflanzen zu säen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass es für den Schutz der Bienen unerlässlich ist, abiotische Ressourcen, insbesondere Boden und Gewässer, sowie eine umfassende Vielfalt an Pollen und eine große Bandbreite an Nahrung zu erhalten;

    22.

    fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die nötigen Anreize zu schaffen, um auf lokaler Ebene entwickelte Verfahren zur Erhaltung der Honigbienen-Ökotypen und ihrer Zucht EU-weit zu fördern;

    23.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in der gesamten EU Maßnahmen zu ergreifen, um den rechtlichen Schutz von lokalen Honigbienen-Ökotypen und populationen und deren finanzielle Unterstützung u. a. mittels rechtlich geschützter Schutzzonen für lokal endemische Honigbienen zu verbessern;

    24.

    fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Festlegung eines Aktionsplans zur Bekämpfung der Bienensterblichkeit ein Verzeichnis zur Bewertung der europaweit und international bestehenden und aufkommenden Gesundheitsrisiken zu erstellen;

    25.

    fordert die Kommission nachdrücklich zu Fortschritten bei der Umsetzung der Pilotprojekte zu Bienen und anderen Bestäubern als Indikatoren für den Gesundheitszustand von Umwelt und Lebensraum auf, weil diese Pilotprojekte für die Ausarbeitung der künftigen Politik hilfreich sein könnten;

    26.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Agrarsubventionen aus den verschiedenen Haushaltslinien der GAP bienenfreundlichen Verfahren Rechnung tragen, wie zum Beispiel der Ausweisung im Umweltinteresse genutzter Flächen oder der Aussaat von bei Bienen beliebten Wildblumen auf Brachflächen;

    27.

    betont, dass das Vorsorgeprinzip Anwendung finden muss, um Bestäuber allgemein, sowohl domestizierte als auch wildlebende Arten, zu schützen;

    28.

    stellt fest, dass eine gesunde Biene besser in der Lage ist, Parasitenbefall, Krankheit und Schädlingsbefall zu widerstehen; ist sich dessen bewusst, dass einige gebietsfremde invasive Arten wie die Varroamilbe, der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) und Vespa velutina (Asiatische Hornisse, eine gegenüber anderen Insekten sehr aggressive Art) und die Amerikanische Faulbrut (Bienenpest) sowie bestimmte Krankheitserreger, etwa die Nosemose, zu den Hauptursachen des Bienensterbens zählen und Imkern schwere wirtschaftliche Schäden zufügen; bekräftigt seine Unterstützung für das vom Europäischen Parlament eingeleitete Pilotprojekt zum Zucht- und Selektionsprogramm für die Forschung über die Widerstandsfähigkeit gegen die Varroamilbe; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die EU-weite angewandte Forschung in Form von wirksamen Zuchtprogrammen zur Zucht von gegen invasive Arten und Krankheiten resistenten Bienenarten, die das Verhaltensmerkmal VSH (Varroa Sensitive Hygiene) aufweisen, zu unterstützen; regt in Anbetracht des Risikos, dass einige gebietsfremde invasive Arten wie die Varroamilbe in der Lage sind, Resistenzen gegen einige Tierarzneimittel zu entwickeln, an, dass die Mitgliedstaaten das Ausmaß der Resistenz der Milben gegenüber den in den Tierarzneimitteln verwendeten Wirkstoffen jährlich untersuchen; schlägt vor, die verpflichtende Bekämpfung der Varroamilbe auf EU-Ebene weiterzuführen;

    29.

    fordert die Kommission auf, alle einschlägigen Pharmaunternehmen in die Forschung zu Medikamenten für Bienen einzubeziehen — u. a. um die Varroamilbe zu bekämpfen und negative Auswirkungen dieser Medikamente auf das Immunsystem der Bienen zu vermeiden — und eine gemeinsame IT-Plattform einzurichten, damit sich die Akteure untereinander über bewährte Verfahren und Medikamente austauschen können, damit die Verfügbarkeit der für die Bienenzucht notwendigen Tierarzneimittel verbessert wird, damit die Rolle der Tierärzte bei der Pflege der Gesundheit der Bienen gestärkt wird und damit die Imker Kenntnis von allen vorhandenen Lösungen haben; fordert, dass von öffentlicher wie auch von privater Seite Forschung zu biologischen und physikalischen alternativen Verfahren, die für die Gesundheit von Mensch und Tier ungefährlich sind, sowie zur Verwendung natürlicher Stoffe und Zusammensetzungen zur Bekämpfung der Varroamilbe betrieben wird, wobei den spezifischen Vorteilen naturnaher Behandlungen Rechnung getragen wird;

    30.

    erkennt an, dass die Ergebnisse der begleitenden Untersuchungen zur Bewertung des Gesundheitszustands der Bienen, die in einigen Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, wichtig sind und auch den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zugänglich gemacht werden sollten;

    31.

    fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, alle erdenklichen Mittel einzusetzen, um lokale und regionale Honigbienenarten (Stämme von Apis mellifera) vor der unerwünschten Verbreitung von heimisch gewordenen oder invasiven gebietsfremden Arten mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Bestäuber zu schützen; unterstützt eine Bestandsauffüllung von Stöcken, die durch die Einwirkung gebietsfremder invasiver Arten zerstört wurden, mit Bienen einer einheimischen, lokalen Art; empfiehlt den Mitgliedstaaten, Zentren einzurichten, die der Zucht und dem Schutz heimischer Bienenarten gewidmet sind; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig es ist, Zuchtstrategien zur Steigerung der Häufigkeit wertvoller Merkmale bei lokalen Honigbienenpopulationen zu entwickeln; nimmt die Möglichkeiten zur Kenntnis, die sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten sowie potenziell aus den vor kurzem angenommenen Verordnungen zur Tier- und Pflanzengesundheit (Verordnung (EU) 2016/429 bzw. (EU) 2016/2031) ergeben; äußert sich besorgt darüber, dass aus China importiertes, kontaminiertes Wachs für Bienen oft zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Bienen führt;

    32.

    fordert ein besonnenes Vorgehen bei der Erweiterung der Liste invasiver Pflanzenarten, die zu einer Verringerung der Vielfalt an Bienenweiden in der EU führen könnten;

    Chemische Stoffe, die für Bienen schädlich sind

    33.

    fordert die Kommission auf, die Genehmigung jener in Pestiziden enthaltenen Wirkstoffe, bei denen sich ausgehend von in Feldversuchen erzielten wissenschaftlichen Ergebnissen der EFSA der Verdacht erhärtet hat, dass diese Stoffe für die Bienengesundheit gefährlich sind, so lange auszusetzen, bis die EFSA ihre abschließende ausführliche Folgenabschätzung veröffentlicht hat; bekräftigt, dass sich jede Entscheidungsfindung auf eine wissenschaftliche Bewertung und wissenschaftliche Ergebnisse stützen muss;

    34.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, aus dem erreichten wissenschaftlichen Konsens die Schlussfolgerungen zu ziehen und jene in Pestiziden enthaltenen Wirkstoffe zu verbieten, einschließlich jener Neonicotinoide und jener systemischen Insektizide, von denen (anhand der Ergebnisse von Laboranalysen und vor allem von Feldversuchen) wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass sie für die Bienengesundheit gefährlich sind; fordert gleichzeitig sichere alternative Produkte oder agronomische Verfahren (z. B. verschiedene wirksame Arten der Schädlingsbekämpfung unter geringem Einsatz von Pestiziden, biologische Bekämpfung und ganzheitliche Schädlingsbekämpfung), die anstelle jener Wirkstoffe eingesetzt werden, die für Bienen gefährlich sind;

    35.

    fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den entsprechenden Agenturen der EU und Sachverständigen der Mitgliedstaaten die Leitlinien der EFSA zur Bewertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen genau zu überwachen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Leitlinien umzusetzen;

    36.

    unterstreicht, dass Erzeugnisse, die Stoffe enthalten, deren Einsatz in der Landwirtschaft für Bienen nachweislich schädlich ist, als „bienengefährlich“ gekennzeichnet werden sollten;

    37.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die wissenschaftlichen Forschungsarbeiten zu allen Stoffen, die möglicherweise die Gesundheit der Bienen gefährden, nach einem genau festgelegten Zeitplan unverzüglich zu intensivieren;

    38.

    betont, dass die Langzeitauswirkungen systemischer Pflanzenschutzmittel unterschätzt werden; begrüßt, dass unlängst ein Pilotprojekt zur Umweltüberwachung des Einsatzes von Pestiziden mithilfe von Honigbienen angenommen wurde;

    39.

    erkennt an, dass die Resistenz einer Biene wesentlich geschwächt wird, wenn sie mehreren chemischen Einflüssen ausgesetzt ist, was dazu führt, dass sie nicht mehr in der Lage ist, mit Stressfaktoren wie nassen Jahren, Nektarmangel, Krankheiten oder Parasiten fertig zu werden, wie durch unabhängige, durch Fachkollegen begutachtete wissenschaftliche Nachweise belegt ist;

    40.

    weist auf die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden hin, insbesondere auf Artikel 14, der alle Landwirte dazu verpflichtet, ab 2014 in ihrem Betrieb die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes anzuwenden, sowie auf Artikel 9, der ein allgemeines Verbot für das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen vorsieht;

    41.

    weist darauf hin, dass die EU die Verwendung von vier neonicotinoiden Insektenvernichtungsmitteln (Clothianidin, Thiamethoxam, Imidacloprid und Fipronil) vorübergehend eingeschränkt hat, um die Auswirkungen auf Bienen abzumildern;

    Vorgehen gegen verfälschten Honig

    42.

    erwartet, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission dafür sorgen, dass eingeführter Honig und sonstige eingeführte Imkererzeugnisse uneingeschränkt die hohen Qualitätsstandards der EU erfüllen, und somit sowohl gegen Honigerzeuger in Drittstaaten vorgehen, die sich unehrlicher Methoden bedienen, als auch gegen Verpacker und Händler in der EU, die verfälschten, eingeführten Honig absichtlich mit Honig aus der EU vermischen;

    43.

    fordert die Kommission auf, wirksame Verfahren zur Laboranalyse zu entwickeln, z. B. Kernspinresonanztests zum Nachweis bienenspezifischer Peptide und anderer bienenspezifischer Marker, die eingesetzt werden können, um die immer komplexer werdenden Verfälschungen von Honig aufzudecken, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Verstöße strenger zu bestrafen; ersucht die Kommission, auch auf international anerkannte private Labors zurückzugreifen, etwa auf das französische Labor Eurofins oder das deutsche Labor QSI, damit auch sehr komplexe Kontrollen durchgeführt werden; fordert die Kommission auf, eine offizielle Honig-Datenbank zu erstellen und Honig unterschiedlicher Herkunft nach einem gemeinsamen Analyseverfahren zu kategorisieren;

    44.

    stellt fest, dass Honigverpackungsanlagen, in denen Honig von verschiedenen Erzeugern gemischt oder verarbeitet wird, den Hygienevorschriften der EU für Lebensmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 unterliegen; vertritt die Ansicht, dass dies auf alle Anlagen ausgeweitet werden sollte, in denen eingeführter Honig verarbeitet wird; führt speziell aus, dass Imkern der EU, die ihren Honig selbst verpacken, keine finanziellen Belastungen und kein Verwaltungsaufwand entstehen dürfen;

    45.

    betont, dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen die Kontrolle durch die EU von Honigverpackern in Drittstaaten verstärkt würde, sodass die Prüfbehörden feststellen könnten, ob verfälschter Honig verwendet wurde, und dafür sorgen könnten, dass er aus der Lebensmittelkette herausgenommen wird;

    46.

    vertritt die Ansicht, dass Honig — abgesehen von direkten Transaktionen zwischen einem Erzeuger und einem Verbraucher — entlang der Lebensmittelversorgungskette stets identifizierbar und anhand seiner Ursprungspflanze klassifizierbar sein sollte, ungeachtet dessen, ob es sich um ein heimisches oder ein importiertes Produkt handelt; fordert in diesem Zusammenhang eine Verschärfung der Anforderung der Rückverfolgbarkeit von Honig; ist der Auffassung, dass Unternehmen, die ausländischen Honig einführen, sowie der Großvertrieb sich an die Vorschriften der EU halten und nur Imkereierzeugnisse verkaufen sollten, die der Begriffsbestimmung von Honig im Codex Alimentarius entsprechen;

    47.

    fordert die Kommission auf, die „Honigrichtlinie“ zu ändern und klare Begriffsbestimmungen zu erstellen und die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale aller Imkereierzeugnisse — Honig, der von einer einzigen Pflanze stammt, Honig, der von mehreren Pflanzen stammt, Propolis, Gelée royale, Bienenwachs, Blütenpollenpellets, Bienenbrot und Apitoxin — darzulegen, wie dies in vom Parlament angenommenen Texten bereits gefordert wurde;

    48.

    fordert die Kommission auf, die Funktionsweise des Binnenmarkts für Futtermittel, Futterzusatzstoffe und Arzneimittel für Bienen eingehend zu prüfen und die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um den Markt besser auszurichten und die Fälschung und illegale Vermarktung dieser Erzeugnisse zu verhindern;

    49.

    fordert die Kommission auf, NAL-Protokolle (Schwelle für das Unterlassen einer Intervention) oder Referenzwerte für Maßnahmen (RPA) oder Rückstandshöchstgehalte (MRL) für Honig und sonstige Bienenerzeugnisse festzulegen, um Stoffe einzubeziehen, die für die europäische Imkerei nicht zugelassen werden können, sowie die veterinärmedizinischen Kontrollen an den Grenzen und die Kontrollen im Binnenmarkt zu harmonisieren, da bei Honig Einfuhren von dürftiger Qualität, Verfälschungen und Austauschstoffe marktverzerrende Faktoren sind und einen ständigen Druck auf die Preise und auf die Endqualität des Erzeugnisses im EU-Binnenmarkt ausüben, und geht davon aus, dass für die Erzeugnisse bzw. Erzeuger aus der EU und aus Drittländern gleiche Bedingungen gewährleistet werden müssen;

    50.

    ist sich der praktischen Bedeutung eines Frühwarnsystems für Lebens- und Futtermittel bewusst und fordert die Kommission daher auf, Fälle von Honig, der eindeutig verfälscht ist, immer in die RASFF-Liste (Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel) aufzunehmen;

    51.

    fordert die Kommission auf, den Vertrieb von harzgefiltertem Honig so rasch wie möglich zu verbieten, da solcher Honig keinerlei Bestandteile enthält, die in irgendeiner Hinsicht biologisch wertvoll sind;

    52.

    fordert eine kontinuierliche Kontrolle der Qualität von Honig, der aus Drittländern eingeführt wird, nach deren Rechtsvorschriften es zulässig ist, Bienenvölker mit Antibiotika zu behandeln;

    53.

    fordert die Kommission auf, Normen für die Herstellung von Wachsböden auszuarbeiten, die den jeweils zulässigen Gehalt an Paraffin, an Faulbrutsporen und an Akarizidrückständen enthalten sollten, wobei der Akarizidrückstand in Wachs, das zur Verarbeitung zu Wachsböden bestimmt ist, nicht so groß sein darf, dass er anfangen könnte, in den Honig überzugehen;

    54.

    fordert die Kommission auf, die umfassende Einfuhr von Honig aus China im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/1036 eingehend zu prüfen und insbesondere das Vorgehen der Unternehmen, die Honig aus China exportieren, zu untersuchen und die Qualität, den Mengenanteil und die Höhe des Verkaufspreises dieses Honigs auf dem Honigmarkt der EU zu bewerten;

    55.

    ist angesichts der großen Mengen an Honig, die aus China eingeführt werden — eine Entwicklung, die in den vergangenen 15 Jahren immer mehr zugenommen hat –, der Auffassung, dass der Einkaufspreis von Honig unter realen Produktionskosten in der EU und die schlechte Qualität von importiertem Honig, der nicht erzeugt, sondern „hergestellt“ wird, für die Kommission ein klares Signal sein sollten, dass es an der Zeit ist, das Vorgehen einiger chinesischer Exporteure zu untersuchen und gegebenenfalls ein Antidumpingverfahren einzuleiten;

    56.

    fordert die Kommission auf, gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 (ehemals Verordnung (EG) Nr. 882/2004) an den Außengrenzen der EU amtliche Probenentnahmen und Kontrollen von Honig aus Drittstaaten vorzuschreiben;

    57.

    stellt fest, dass gemäß der Honigrichtlinie geändert durch die Richtlinie 2014/63/EU das Ursprungsland, in dem der Honig erzeugt wurde, auf dem Etikett anzugeben ist, wenn der Honig seinen Ursprung in einem einzigen Mitgliedstaat oder Drittland hat; erkennt jedoch an, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um Betrug im Bereich der Bienenerzeugnisse zu bekämpfen und gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen, zum Beispiel bei verfälschtem „Honig“;

    58.

    weist die Kommission darauf hin, dass die Verbraucher das Recht haben, den Ursprungsort aller Lebensmittel zu kennen; vertritt jedoch die Auffassung, dass durch eine Kennzeichnung wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ und insbesondere „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ die Herkunft des Honigs für den Verbraucher absolut nicht erkennbar ist und damit die Grundsätze des Verbraucherschutzrechts der EU nicht erfüllt sind; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass Honig und Imkereiprodukte genau und obligatorisch gekennzeichnet sind und dass die Honigproduktion gemäß den Rechtsvorschriften zu Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse stärker harmonisiert wird, um zu verhindern, dass die Verbraucher in die Irre geführt werden, und um die Aufdeckung von Betrug leichter zu machen; erkennt den Erfolg von Direktverkäufen von Honig an, durch die das Problem der Ursprungskennzeichnung zum Teil gelöst wird;

    59.

    fordert, die Angabe „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ durch einen Hinweis darauf zu ersetzen, aus welchem Land bzw. welchen Ländern genau der im Enderzeugnis verwendete Honig kommt, und diese Länder in der Reihenfolge anzuführen, die dem Mengenanteil in Prozent im Enderzeugnis entspricht (zusätzlich ist der Prozentsatz nach Land für das jeweilige Erzeugnis anzugeben);

    60.

    ersucht die Kommission, die Honigrichtlinie dahingehend zu ändern, dass das Wort „Honig“ oder die Worte „enthält Honig“ oder „hergestellt mit Honig“ in der Bezeichnung verarbeiteter Erzeugnisse oder bei einer grafischen oder nicht grafischen Darstellung, aus der hervorgeht, dass das Erzeugnis Honig enthält, nur verwendet werden dürfen, wenn mindestens 50 % des Zuckergehalts des Erzeugnisses von Honig stammen;

    61.

    befürwortet, dass die Mitgliedstaaten — analog zu bestimmten Fleisch- und Milchprodukten — verpflichtend vorschreiben, dass auf Honig und sonstigen Bienenerzeugnissen der Ursprungsort des Honigs angegeben wird;

    Förderung von Bienenerzeugnissen und therapeutische Nutzung von Honig

    62.

    begrüßt die Initiative „Europäisches Honigfrühstück“ und legt den Mitgliedstaaten nahe, Kinder über vor Ort hergestellte Erzeugnisse und die Wiederentdeckung alter Erzeugungstraditionen zu informieren; stellt fest, dass Honig kalorienreich ist und in Maßen anstelle von raffiniertem Zucker und anderen Süßungsmitteln verwendet werden kann und somit zur öffentlichen Gesundheit beiträgt;

    63.

    hebt hervor, dass Honig zu den Agrarerzeugnissen gehört, die in das Programm für Schulobst, Schulgemüse und Schulmilch aufgenommen werden könnten; regt an, dass die Mitgliedstaaten die Teilnahme lokaler Honigerzeuger an den jeweiligen Schulprogrammen fördern, und unterstreicht die Bedeutung von Erziehungsmaßnahmen, um Kinder bereits früh für lokale Produkte zu sensibilisieren und ihnen die Landwirtschaft näherzubringen;

    64.

    fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, der darauf abzielt, die Unterstützung der EU für diese Programme um jährlich 50 % zu erhöhen, damit die Schulprogramme greifen können, an den Vorschulen Wettbewerbe veranstaltet werden können und lokale Erzeugnisse wie Honig, Oliven und Olivenöl dabei entsprechend einbezogen werden;

    65.

    fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Menge an in allen Mitgliedstaaten konsumiertem Honig und über die Verbrauchsmuster in allen Mitgliedstaaten sowie einen weiteren Bericht über die verschiedenen Möglichkeiten, Honig, Pollen, Gelée royale und Apitoxin zu Heilzwecken zu verwenden, zu erstellen; weist auf die zunehmende Bedeutung der Apitherapie als natürliche Alternative zur Behandlung mit konventionellen Arzneimitteln hin und legt allen Mitgliedstaaten daher nahe, diese Erzeugnisse bei Ärzten und Sanitätern sowie in der Öffentlichkeit in der EU zu fördern;

    66.

    fordert die Kommission auf, die freiwillige Einführung der Marke „Honig aus der EU“ in Erwägung zu ziehen, mit der Honig bezeichnet wird, der zu 100 % und ausschließlich aus den Mitgliedstaaten der EU kommt; fordert die Kommission außerdem auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vereinten Nationen den 20. Mai zum Weltbienentag erklären;

    67.

    fordert die Kommission auf, einen bestimmten Betrag aus dem Verkaufsförderungshaushalt der EU für Werbung für Honigerzeugnisse aus der EU, die zum Verzehr sowie für medizinische Zwecke bestimmt sind, bereitzustellen, u. a. auch für Maßnahmen wie die Förderung des Direktverkaufs von Honig auf örtlichen Märkten, öffentlich zugängliche Honigverkostungen, Workshops und sonstige Veranstaltungen; legt den Mitgliedstaaten nahe, den Absatz von Honig, vor allem von Biohonig, auf lokaler und regionaler Ebene mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln anzukurbeln, insbesondere indem sie über ihre Programme für ländliche Entwicklung kurze Lieferketten intensiv unterstützen und hochwertige Erzeugnisse auf der Grundlage geregelter geografischer Angaben fördern; erkennt an, dass der Verzehr von lokal erzeugtem Honig dazu beiträgt, eine Resistenz gegen lokal vorkommende Allergene zu entwickeln; fordert die Kommission auf, in Anbetracht des steigenden Interesses von Verbrauchern und Erzeugern sowie der in einigen Mitgliedstaaten althergebrachten traditionellen Herstellung von Bienenwachs die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel um das Erzeugnis Bienenwachs zu ergänzen;

    68.

    schlägt den Mitgliedstaaten vor, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die Verwendung von Imkereierzeugnissen wie Pollen, Propolis oder Gelée royale in der Pharmaindustrie zu fördern;

    69.

    fordert die Kommission auf, sich für eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Erzeugung von biologischem Honig einzusetzen, damit jegliche Abweichungen beseitigt werden, durch die europäische Bio-Imker möglicherweise daran gehindert werden, nach gleichen Regeln Zugang zum Markt zu erhalten;

    70.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei laufenden oder künftigen Verhandlungen über Freihandelsabkommen Honig und sonstige Imkereierzeugnisse als „empfindliche Erzeugnisse“ betrachtet werden, weil direkter Wettbewerb den Bienenzuchtsektor der EU übermäßigem oder untragbarem Druck aussetzen könnte; fordert die Kommission daher auf, diese Erzeugnisse eventuell vom Geltungsbereich von Freihandelsabkommen auszunehmen;

    71.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und den Imkern ein Kennzeichnungssystem für die Förderung eines verantwortungsvollen Produktionssystems für Bienen zu entwickeln;

    72.

    begrüßt den anhaltenden Trend zur städtischen Bienenhaltung und fordert gleichzeitig eine enge, verpflichtende Einbindung von regionalen Imkerverbänden und Behörden sowie die Einführung von Mindeststandards, um missbräuchlichen Haltungspraktiken ein Ende zu setzen und der vorsätzlichen Ausbreitung von Seuchen und Krankheiten bei Bienenvölkern vorzubeugen;

    o

    o o

    73.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

    (1)  ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 43.

    (2)  https://ec.europa.eu/agriculture/honey_de

    (3)  Dies hat einen Produktivitätsverlust zur Folge, weil die Imker die Zahl ihrer Bienenstöcke erhöhen müssen, um die gleichen Mengen an Honig zu erzeugen.

    (4)  „Honey bee genotypes and the environment“ (Honigbienen-Genotypen und Umwelt) in „Journal of Agricultural Research“ 53(2), S. 183-187 (2014).


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