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Document 52018AR3892

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Europäisches Solidaritätskorps und die neue EU-Strategie für die Jugend“

    COR 2018/03892

    ABl. C 86 vom 7.3.2019, p. 282–294 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.3.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 86/282


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Europäisches Solidaritätskorps und die neue EU-Strategie für die Jugend“

    (2019/C 86/15)

    Berichterstatter:

    Matteo Luigi BIANCHI (IT/EKR), Bürgermeister von Morazzone, Provinz Varese (VA)

    Referenzdokumente:

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der [Verordnung über das Europäische Solidaritätskorps] und der Verordnung (EU) Nr. 375/2014

    COM(2018) 440 final

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen

    COM(2018) 269 final

    I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

    Änderung 1

    Erwägungsgrund 1

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Die Europäische Union ist auf Solidarität sowohl zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern als auch ihren Mitgliedstaaten gebaut. An diesem gemeinsamen Wert orientiert sich ihr Handeln und er sorgt für die notwendige Einigkeit, damit gegenwärtige und künftige gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden können, wozu junge Europäerinnen und Europäer ihren Beitrag zu leisten bereit sind, indem sie ihre Solidarität in der Praxis unter Beweis stellen.

    Die Europäische Union ist auf Solidarität zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern , zwischen ihren Mitgliedstaaten und zwischen den lokalen und regionalen Gemeinschaften der Mitgliedstaaten gebaut. An diesem gemeinsamen Wert orientiert sich ihr Handeln und er sorgt für die notwendige Einigkeit, damit gegenwärtige und künftige gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden können, wozu junge Europäerinnen und Europäer ihren Beitrag zu leisten bereit sind, indem sie ihre Solidarität in der Praxis unter Beweis stellen und ein langfristiges solidarisches Engagement entwickeln, das sie für den Rest ihres Lebens begleiten wird .

    Begründung

    Mit dem eingefügten Text wird die Rolle hervorgehoben, die die lokale und regionale Ebene beim staatsbürgerlichen Engagement junger Menschen spielt, und betont, dass diese Ebene eine erste wesentliche Anlaufstelle im Bereich der Solidarität ist.

    Änderung 2

    Erwägungsgrund 5

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Jungen Menschen sollten leicht zugängliche Gelegenheiten für die Beteiligung an solidarischen Tätigkeiten eröffnet werden, über die sie ihr Engagement zum Nutzen von Gemeinschaften zeigen können sowie gleichzeitig nützliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen für ihre persönliche, bildungsbezogene, soziale, staatsbürgerliche und berufliche Entwicklung erwerben und dadurch ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern können. Außerdem sollte durch diese Tätigkeiten die Mobilität junger Freiwilliger, Praktikanten und Arbeitnehmer gefördert werden.

    Jungen Menschen sollten leicht zugängliche Gelegenheiten für die Beteiligung an solidarischen Tätigkeiten eröffnet werden, über die sie ihr Engagement zum Nutzen von Gemeinschaften zeigen können — auch auf regionaler und lokaler Ebene und sowohl in Normal- als auch in Notsituationen — sowie gleichzeitig nützliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen für ihre persönliche, bildungsbezogene, soziale, staatsbürgerliche und berufliche Entwicklung erwerben und dadurch ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern können. Außerdem sollte durch diese Tätigkeiten die Mobilität junger Freiwilliger, Praktikanten und Arbeitnehmer gefördert werden.

    Begründung

    Mit diesem Zusatz wird die Bedeutung der regionalen und lokalen Dimension beim Engagement junger Europäerinnen und Europäer auch in Notsituationen hervorgehoben, in denen humanitäre Hilfe erforderlich ist.

    Änderung 3

    Erwägungsgrund 6

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Die solidarischen Tätigkeiten, die jungen Menschen angeboten werden, sollten hochwertig in dem Sinne sein, dass sie auf nicht befriedigte gesellschaftliche Bedürfnisse eingehen, Gemeinschaften stärken , jungen Menschen die Möglichkeit zum Erwerb wertvoller Kenntnisse und Kompetenzen eröffnen, finanziell für junge Menschen zugänglich sind und unter sicheren und gesundheitsverträglichen Bedingungen erfolgen.

    Die solidarischen Tätigkeiten, die jungen Menschen angeboten werden, sollten hochwertig in dem Sinne sein, dass sie auf nicht befriedigte gesellschaftliche , darunter auch lokale, Bedürfnisse eingehen, zur Stärkung lokaler und regionaler Gemeinschaften beitragen, jungen Menschen die Möglichkeit zum Erwerb wertvoller Kenntnisse und Kompetenzen eröffnen, finanziell für junge Menschen zugänglich sind und unter sicheren und gesundheitsverträglichen Bedingungen erfolgen.

    Begründung

    Hiermit wird die Bedeutung der Befriedigung der sozialen Bedürfnisse bekräftigt sowie die Notwendigkeit, die Freiwilligentätigkeit in Formen der Stärkung der lokalen oder regionalen Gemeinschaften umzusetzen.

    Änderung 4

    Erwägungsgrund 7

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Das Europäische Solidaritätskorps bietet einen zentralen Zugang zu solidarischen Tätigkeiten in der gesamten Union und darüber hinaus. Die Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Politikfeldern und Programmen der Union sollte sichergestellt werden. Das Europäische Solidaritätskorps gründet auf den Stärken und Synergien von Vorläufer- und bestehenden Programmen, insbesondere des Europäischen Freiwilligendienstes (1) und der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe (2). Außerdem ergänzt es die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, mit denen diese junge Menschen im Rahmen der Jugendgarantie fördern und ihnen den Übergang von der Schule ins Berufsleben erleichtern, indem den jungen Menschen durch Praktika oder Arbeitsstellen in Bereichen mit Solidaritätsbezug in den jeweiligen Mitgliedstaaten oder grenzübergreifend zusätzliche Möglichkeiten für den Eintritt in den Arbeitsmarkt geboten werden. Auch die Komplementarität zu bestehenden Netzen auf Unionsebene, die für einschlägige Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps von Bedeutung sind, beispielsweise das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) und das Eurodesk-Netz, ist gewährleistet. Ferner sollte eine ergänzende Wechselwirkung zwischen den bestehenden einschlägigen Programmen, insbesondere nationalen Solidaritäts- und Mobilitätsprogrammen für junge Menschen, und dem Europäischen Solidaritätskorps sichergestellt werden, gegebenenfalls mithilfe bewährter Verfahren.

    Das Europäische Solidaritätskorps bietet einen zentralen Zugang zu solidarischen Tätigkeiten in der gesamten Union und darüber hinaus. Die Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Politikfeldern und Programmen der Union sollte sichergestellt werden , wobei ein horizontaler Ansatz entwickelt und die bereichsübergreifende Zusammenarbeit möglichst stark gefördert werden sollte . Das Europäische Solidaritätskorps gründet auf den Stärken und Synergien von Vorläufer- und bestehenden Programmen, insbesondere des Europäischen Freiwilligendienstes (1) und der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe (2). Außerdem ergänzt es die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, mit denen diese junge Menschen im Rahmen der Jugendgarantie fördern und ihnen den Übergang von der Schule ins Berufsleben erleichtern, indem den jungen Menschen durch Praktika , Lehrstellen oder Arbeitsstellen in Bereichen mit Solidaritätsbezug in den jeweiligen Mitgliedstaaten oder grenzübergreifend zusätzliche Möglichkeiten für den Eintritt in den Arbeitsmarkt geboten werden. Auch die Komplementarität zu bestehenden Netzen auf Unionsebene, die für einschlägige Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps von Bedeutung sind, beispielsweise das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) und das Eurodesk-Netz sowie soziale Netze wie das Europäische Freiwilligenzentrum und das Europäische Jugendforum , ist gewährleistet. Ferner sollte eine ergänzende Wechselwirkung zwischen den bestehenden einschlägigen Programmen, insbesondere nationalen Solidaritäts- und Mobilitätsprogrammen für junge Menschen, und dem Europäischen Solidaritätskorps sichergestellt werden, gegebenenfalls mithilfe bewährter Verfahren und der Entwicklung von Synergien und eines ständigen und direkten Dialogs mit allen betroffenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie mit allen Akteuren, auch auf interregionaler Ebene, die bereits von Solidaritätsmaßnahmen profitiert haben und dank ihrer Erfahrung Vorschläge und neue Perspektiven in Bezug auf die Solidarität beisteuern können.

    Begründung

    Die Kommission sollte einen möglichst bereichsübergreifenden Ansatz unterstützen und für eine stärkere unmittelbare Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Solidaritätskorps sowie einen ständigen Dialog mit den Akteuren sorgen, die bereits in dem Bereich tätig sind und von Solidaritätsmaßnahmen profitieren.

    Änderung 5

    Erwägungsgrund 10

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Diese Tätigkeiten sollten Gemeinschaften zugutekommen und zugleich die persönliche, bildungsbezogene, soziale, staatsbürgerliche und berufliche Entwicklung der betreffenden Person fördern; sie können in Form von Freiwilligentätigkeiten, Praktika und Arbeitsstellen, Projekten und Vernetzungsaktivitäten in verschiedenen Bereichen durchgeführt werden, beispielsweise allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Gleichstellung der Geschlechter, Unternehmertum (insbesondere soziales Unternehmertum), Bürgersinn und demokratische Teilhabe, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Katastrophenvorbeugung und -vorsorge sowie Wiederaufbau, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Bedarfsartikeln, Gesundheit und Wohlergehen, Kreativität und Kultur, körperliche Betätigung und Sport, soziale Dienste und Sozialfürsorge, Aufnahme und Integration von Drittstaatsangehörigen, territoriale Zusammenarbeit und territorialer Zusammenhalt sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit. Derartige solidarische Tätigkeiten sollten eine ausgeprägte Lern- und Ausbildungsdimension durch einschlägige Aktivitäten umfassen, die den Mitgliedern vor, während und nach der solidarischen Tätigkeit angeboten werden können.

    Diese Tätigkeiten sollten lokalen Gemeinschaften sowie allgemeineren Anstrengungen zur Gemeinschaftsbildung zugutekommen und zugleich die persönliche, bildungsbezogene, soziale, staatsbürgerliche und berufliche Entwicklung der betreffenden Person fördern; sie können in Form von Freiwilligentätigkeiten, Lehrstellen, Praktika und Arbeitsstellen, Projekten und Vernetzungsaktivitäten in verschiedenen Bereichen durchgeführt werden, beispielsweise allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Gleichstellung der Geschlechter, Unternehmertum (insbesondere soziales Unternehmertum), Bürgersinn und demokratische Teilhabe, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Katastrophenvorbeugung und -vorsorge sowie Wiederaufbau, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Bedarfsartikeln, Gesundheit und Wohlergehen, Kreativität und Kultur, körperliche Betätigung und Sport, soziale Dienste und Sozialfürsorge, Aufnahme und Integration von Drittstaatsangehörigen, territoriale Zusammenarbeit und territorialer Zusammenhalt , Aufwertung und Wiederherstellung des — sowohl materiellen als auch immateriellen — lokalen und regionalen kulturellen und künstlerischen Erbes sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit. Derartige solidarische Tätigkeiten sollten eine ausgeprägte Lern- und Ausbildungsdimension durch einschlägige Aktivitäten umfassen, die den Mitgliedern vor, während und nach der solidarischen Tätigkeit angeboten werden können.

    Begründung

    Der Europäische Ausschuss der Regionen unterstreicht, dass die Teilnahme der lokalen und regionalen Gemeinschaften sowie aller interessierten Personen mithilfe von Programmen und Initiativen, mit denen auch das lokale kulturelle und künstlerische Erbe aufgewertet und wiederhergestellt wird, erleichtert werden muss.

    Änderung 6

    Erwägungsgrund 11

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Freiwillige Tätigkeiten (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union) bieten wertvolle Erfahrungen in einem nichtformalen und informellen Lernumfeld, welche die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung junger Menschen sowie ihr bürgerschaftliches Engagement und ihre Beschäftigungsfähigkeit fördern. Freiwillige Tätigkeiten sollten keine nachteiligen Auswirkungen auf eine potenzielle oder bestehende bezahlte Beschäftigung haben und nicht als Ersatz für eine solche gesehen werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten für die Freiwilligentätigkeit im Jugendbereich im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zusammenarbeiten.

    Freiwillige Tätigkeiten (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union) bieten wertvolle Erfahrungen in einem nichtformalen und informellen Lernumfeld, welche die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung junger Menschen sowie ihr bürgerschaftliches Engagement und ihre Beschäftigungsfähigkeit fördern. Freiwillige Tätigkeiten sollten keine nachteiligen Auswirkungen auf eine potenzielle oder bestehende bezahlte Beschäftigung haben und nicht als Ersatz für eine solche gesehen werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten für die Freiwilligentätigkeit im Jugendbereich im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zusammenarbeiten und indem sie gemeinsame Instrumente ermitteln, mit denen die sog. Schwarzarbeit vermieden wird bzw. der Missbrauch der Freiwilligentätigkeit zu dem bloßen Zweck, die solidarische Tätigkeiten ausübenden jungen Menschen nicht zu bezahlen .

    Begründung

    Der Europäische Ausschuss der Regionen betont erneut, dass Formen der Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ermittelt werden müssen sowie Instrumente, mit denen sich eindeutig eine Grenze zwischen Freiwilligentätigkeit und bezahlten bzw. gemäß dem Programm zu vergütenden solidarischen Tätigkeiten ziehen lässt.

    Änderung 7

    Erwägungsgrund 12

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Praktika und Arbeitsstellen in Bereichen mit Solidaritätsbezug können jungen Menschen zusätzliche Eintrittsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt bieten und gleichzeitig zur Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen . Dadurch kann die Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität junger Menschen verbessert werden, während ihnen der Übergang von der Bildungs- in die Arbeitswelt erleichtert wird, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend erhöht. Die im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps angebotenen Praktika orientieren sich an den in der Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika dargestellten Qualitätsgrundsätzen (1) . Die angebotenen Praktika und Arbeitsstellen stellen für junge Menschen einen ersten Schritt in den Arbeitsmarkt dar und werden daher von einer angemessenen Unterstützung im Anschluss an die Tätigkeit begleitet. Praktika und Arbeitsstellen werden über die einschlägigen Akteure des Arbeitsmarkts abgewickelt, insbesondere durch öffentliche und private Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner und Handelskammern, und werden von der teilnehmenden Organisation vergütet. Als teilnehmende Organisationen sollten diese über die zuständige Durchführungsstelle des Europäischen Solidaritätskorps Finanzmittel beantragen, damit sie zwischen den jungen Mitgliedern und Arbeitgebern, die Praktika und Arbeitsstellen im Solidaritätsbereich anbieten, vermitteln können.

    Praktika , Lehrstellen und Arbeitsstellen in Bereichen mit Solidaritätsbezug können jungen Menschen zusätzliche Eintrittsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt bieten und außerdem die Gelegenheit bieten, langfristig auch im Privatleben einen solidarischen Geist zu entwickeln . Dadurch kann die Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität junger Menschen verbessert werden, während ihnen der Übergang von der Bildungs- in die Arbeitswelt erleichtert wird, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend erhöht. Die im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps angebotenen Lehrstellen und/oder Praktika orientieren sich an den in der Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika dargestellten Qualitätsgrundsätzen (1) und werden daher von einer angemessenen Unterstützung im Anschluss an die Tätigkeit begleitet. Praktika , Lehrstellen und Arbeitsstellen werden über die einschlägigen Akteure des Arbeitsmarkts abgewickelt, insbesondere durch öffentliche und private Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner , die betroffenen lokalen und regionalen Stellen, die die wahren Bedürfnisse vor Ort besser kennen, und Handelskammern, und werden von der teilnehmenden Organisation vergütet. Als teilnehmende Organisationen sollten diese über die zuständige Durchführungsstelle des Europäischen Solidaritätskorps Finanzmittel beantragen, damit sie zwischen den jungen Mitgliedern und Arbeitgebern, die Praktika , Lehrstellen und Arbeitsstellen im Solidaritätsbereich anbieten, vermitteln können.

    Begründung

    Der Europäische Ausschuss der Regionen erkennt den Wert dieser Praktika als Instrument an, mit dem sich der Eintritt der jungen Menschen in den Arbeitsmarkt erleichtern lässt, weist aber darauf hin, dass ein intensiver und regelmäßiger Dialog mit den lokalen und regionalen öffentlichen und privaten Akteuren erforderlich ist, die Einblick in die wahren sozialen Bedürfnisse vor Ort haben.

    Änderung 8

    Erwägungsgrund 13

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Der Initiativgeist junger Menschen ist ein kostbares Gut für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Das Europäische Solidaritätskorps trägt zur Nutzung dieser Ressource bei, indem es jungen Menschen die Möglichkeit eröffnet, eigene Projekte auszuarbeiten und umzusetzen, die auf die Bewältigung spezifischer Herausforderungen zum Nutzen ihrer lokalen Gemeinschaften ausgerichtet sind. Diese Projekte bieten Gelegenheit, Ideen zu erproben, und sie unterstützen junge Menschen dabei, selbst solidarische Tätigkeiten durchzuführen. Außerdem dienen sie als Sprungbrett zur Teilnahme an weiteren solidarischen Tätigkeiten und sind ein erster Schritt zur Ermutigung von Mitgliedern des Europäischen Solidaritätskorps, sich selbstständig zu machen oder Verbände, Nichtregierungsorganisationen oder andere Einrichtungen zu gründen, die sich in den Bereichen Solidarität, Gemeinnützigkeit und Jugend engagieren.

    Der Initiativgeist junger Menschen ist ein kostbares Gut für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Das Europäische Solidaritätskorps trägt zur Nutzung dieser Ressource bei, indem es jungen Menschen die Möglichkeit eröffnet, eigene Projekte auszuarbeiten und umzusetzen, die auf die Bewältigung spezifischer Herausforderungen zum Nutzen ihrer lokalen Gemeinschaften ausgerichtet sind. Diese Projekte bieten Gelegenheit, Ideen zu erproben, und sie unterstützen junge Menschen dabei, zugunsten der lokalen Gemeinschaften selbst solidarische Tätigkeiten durchzuführen und das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, wodurch ferner der gesellschaftlichen Ausgrenzung sowie der Landflucht entgegengewirkt wird . Außerdem dienen sie als Sprungbrett zur Teilnahme an weiteren solidarischen Tätigkeiten und sind ein erster Schritt zur Ermutigung von Mitgliedern des Europäischen Solidaritätskorps, sich selbstständig zu machen oder Verbände, Nichtregierungsorganisationen oder andere Einrichtungen zu gründen, die sich in den Bereichen Solidarität, Gemeinnützigkeit und Jugend engagieren.

    Begründung

    Der Europäische Ausschuss der Regionen unterstreicht, wie wichtig eine Solidaritätsstrategie ist, die die jungen Menschen dazu bringt, später auch eigene, integrativere unternehmerische Erfahrungen zum Nutzen der lokalen Gemeinschaften zu sammeln.

    Änderung 9

    Erwägungsgrund 14

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Junge Menschen und Organisationen, die am Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen, sollten das Gefühl bekommen, Teil einer Gemeinschaft von Personen und Einrichtungen zu sein, die sich für mehr Solidarität in ganz Europa einsetzen. Gleichzeit benötigen teilnehmende Organisationen Unterstützung, damit ihre Angebotskapazitäten für hochwertige Tätigkeiten für immer mehr Mitglieder ausgebaut werden können. Das Europäische Solidaritätskorps fördert Vernetzungsaktivitäten, die auf eine Stärkung des Engagements junger Menschen und teilnehmender Organisationen in dieser Gemeinschaft , auf eine stärkere Identifikation mit dem Europäischen Solidaritätskorps sowie auf die Förderung des Austauschs nützlicher Verfahren und Erfahrungen ausgerichtet sind. Diese Aktivitäten tragen ferner zur Bekanntheit des Europäischen Solidaritätskorps bei öffentlichen und privaten Akteuren sowie zur Sammlung von Rückmeldungen von Mitgliedern und teilnehmenden Organisationen über die Umsetzung des Programms bei.

    Junge Menschen und Organisationen, die am Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen, sollten das Gefühl bekommen, Teil einer Gemeinschaft von Personen und Einrichtungen zu sein, die sich für mehr Solidarität in ganz Europa einsetzen. Gleichzeit benötigen teilnehmende Organisationen Unterstützung, damit ihre Angebotskapazitäten für hochwertige Tätigkeiten für immer mehr Mitglieder ausgebaut werden können. Das Europäische Solidaritätskorps fördert Vernetzungsaktivitäten, die auf eine Stärkung des Engagements junger Menschen und teilnehmender Organisationen, auf eine stärkere Identifikation mit dem Europäischen Solidaritätskorps sowie auf die Förderung des Austauschs nützlicher Verfahren und Erfahrungen ausgerichtet sind. Diese Aktivitäten tragen ferner zur Bekanntheit des Europäischen Solidaritätskorps bei öffentlichen und privaten Akteuren sowie zur Sammlung von Rückmeldungen von Mitgliedern und teilnehmenden Organisationen über die Umsetzung des Programms und seine Fähigkeit, auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Gemeinschaften einzugehen, bei.

    Begründung

    Es ist überaus wichtig, dass der Europäische Solidaritätskorps und alle interessierten Kreise aktiv zusammenarbeiten, nicht nur damit all ihre Informationsanfragen beantwortet werden, sondern auch um Aktualisierungen und Mitteilungen zu übermitteln, mit denen sich ein integrativerer Ansatz und eine qualitative Verbesserung der Projekte gewährleisten lässt.

    Änderung 10

    Erwägungsgrund 15

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Besondere Aufmerksamkeit sollte der Gewährleistung der Qualität der Tätigkeiten und anderer Angebote im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps gelten, insbesondere durch das Angebot von Fortbildungen, sprachlicher Unterstützung, Versicherungen und Unterstützung der Mitglieder bei administrativen Verfahren und nach Abschluss der Tätigkeiten sowie durch die Validierung der während der Tätigkeit im Europäischen Solidaritätskorps erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Die Sicherheit der Freiwilligen ist von allerhöchster Wichtigkeit, daher sollten Freiwillige nicht zu Tätigkeiten in Gebieten mit internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikten entsandt werden.

    Besondere Aufmerksamkeit sollte der Gewährleistung der Qualität der Tätigkeiten und anderer Angebote im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps gelten, insbesondere durch das Angebot von Fortbildungen, sprachlicher Unterstützung, Versicherungen und Unterstützung der Mitglieder bei administrativen Verfahren und nach Abschluss der Tätigkeiten sowie durch die Validierung der während der Tätigkeit im Europäischen Solidaritätskorps erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen , anhand spezifischer Zertifizierungskriterien . An der Freiwilligentätigkeit sollten sowohl Organisationen mit als auch ohne Erwerbszweck, Stiftungen, gemeinnützige Einrichtungen, Vereinigungen und soziale Unternehmen mitwirken und es sollten spezifische Regelungen für die sog. „occupational placements“ entwickelt werden, mit denen solidarische Projekte durch eventuelle Steuerbefreiungen/-vergünstigungen auf eigene Initiative der Mitgliedstaaten gefördert werden können. Die Sicherheit der Freiwilligen ist zudem von allerhöchster Wichtigkeit, daher sollten Freiwillige nicht zu Tätigkeiten in Gebieten mit internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikten entsandt werden.

    Begründung

    Der Europäische Ausschuss der Regionen betont erneut die Notwendigkeit der Förderung von Freiwilligentätigkeit, Praktika, Lehrstellen und bezahlter Beschäftigung durch alle Träger von Projekten des Europäischen Solidaritätskorps, wobei auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden sollte, dass die Mitgliedstaaten zur Belohnung Steuerbefreiungen/-vergünstigungen gewähren.

    Änderung 11

    Erwägungsgrund 18

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Eine Stelle, die sich am Europäischen Solidaritätskorps beteiligen möchte, sollte ein Qualitätssiegel erhalten, sofern die geltenden Bedingungen erfüllt sind. Das Verfahren für die Zuerkennung eines Qualitätssiegels sollte durchgängig von den Durchführungsstellen des Europäischen Solidaritätskorps abgewickelt werden. Ein erteiltes Qualitätssiegel sollte regelmäßig neu bewertet werden und könnte aberkannt werden, wenn die durchzuführenden Überprüfungen ergeben, dass die Bedingungen, die zur Erteilung des Siegels führten, nicht mehr erfüllt sind.

    Eine Stelle, die sich am Europäischen Solidaritätskorps beteiligen möchte, sollte ein Qualitätssiegel erhalten, sofern die geltenden Bedingungen erfüllt sind : Hierbei ist unter anderem zu bewerten, inwieweit von ihnen die lokalen und regionalen Bedürfnisse berücksichtigt wurden, und das Vorhandensein eines integrierten Ansatzes sowie einer aktiven und fruchtbaren Zusammenarbeit mit allen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und/oder anderen Vereinigungen oder Einrichtungen, die im Solidaritätsbereich tätig sind, zu prüfen. Das Verfahren für die Zuerkennung eines Qualitätssiegels sollte durchgängig von den Durchführungsstellen des Europäischen Solidaritätskorps in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen und unter Berücksichtigung der Bereiche, in denen in den einzelnen Mitgliedstaaten die wichtigsten Entwicklungen im Bereich Solidarität zu verzeichnen sind, abgewickelt werden. Ein erteiltes Qualitätssiegel sollte regelmäßig neu bewertet werden und könnte aberkannt werden, wenn die durchzuführenden Überprüfungen ergeben, dass die Bedingungen, die zur Erteilung des Siegels führten, nicht mehr erfüllt sind.

    Begründung

    Der Europäische Ausschuss der Regionen unterstreicht die Bedeutung einer größtmöglichen Einbeziehung der nationalen Agenturen, bestehender Organisationen oder Einrichtungen auf lokaler und regionaler Ebene, die im Solidaritätsbereich tätig sind, wie zum Beispiel die zahllosen Sportvereine, die innovative Initiativen für Freiwilligentätigkeit fördern und dabei einen integrierten Ansatz sowie die Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen mit all denjenigen unterstützen, die sich am Europäischen Solidaritätskorps beteiligen wollen.

    Änderung 12

    Erwägungsgrund 22

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Die Ressourcenzentren des Europäischen Solidaritätskorps sollten die Durchführungsstellen, die teilnehmenden Organisationen und die jungen Menschen, die sich im Europäischen Solidaritätskorps engagieren, unterstützen, um die Durchführung der Tätigkeiten des Europäischen Solidaritätskorps qualitativ zu verbessern sowie die Ermittlung und Validierung von bei diesen Tätigkeiten erworbenen Kompetenzen weiterzuentwickeln, auch durch die Ausstellung von Youthpass- Bescheinigungen.

    Die Ressourcenzentren des Europäischen Solidaritätskorps sollten die Durchführungsstellen, die teilnehmenden Organisationen und die jungen Menschen, die sich im Europäischen Solidaritätskorps engagieren, unterstützen, um die Durchführung der Tätigkeiten des Europäischen Solidaritätskorps qualitativ zu verbessern sowie die Ermittlung und Validierung von bei diesen Tätigkeiten erworbenen Kompetenzen weiterzuentwickeln, durch die Ausstellung exklusiver Bescheinigungen des Europäischen Solidaritätskorps für die ausgeführte Tätigkeit unter Heranziehung von Instrumenten wie Youthpass und Europass sowie der für die Berufsausbildung geltenden Bestimmungen zur Feststellung und Definition der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten .

    Begründung

    Der Europäische Ausschuss der Regionen erkennt an, dass es wichtig ist, die Arbeitssuche der jungen Freiwilligen weiter zu erleichtern, indem ihnen nach Beendigung der Tätigkeit eine exklusive Bescheinigung des Europäischen Solidaritätskorps ausgestellt wird, in der die erworbenen Kompetenzen beschrieben werden und die spezifische Bewertungsparameter enthält und auf nationaler und transnationaler Ebene im Berufsleben verwendet werden kann.

    Änderung 13

    Erwägungsgrund 27

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Zielgruppe des Europäischen Solidaritätsfonds sind junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren; Voraussetzung für die Teilnahme an Tätigkeiten, die vom Europäischen Solidaritätskorps angeboten werden, sollte eine vorherige Registrierung auf dem Portal des Europäischen Solidaritätskorps sein.

    Zielgruppe des Europäischen Solidaritätsfonds sind junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren jeglichen sozialen, wirtschaftlichen, schulischen u. a. Hintergrunds ; Voraussetzung für die Teilnahme an Tätigkeiten, die vom Europäischen Solidaritätskorps angeboten werden, sollte eine vorherige Registrierung auf dem Portal des Europäischen Solidaritätskorps sein. Dieses Portal sollte die Möglichkeit bieten, zur Vorbereitung auf die gewählte solidarische Tätigkeit einen mehrsprachigen Online-Kurs zu absolvieren, der auch darauf abzielt, zu ermitteln, welcher Bereich am besten den Ambitionen der jungen Menschen im Solidaritätsbereich entspricht und ihre künftigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann.

    Begründung

    Der Europäische Ausschuss der Regionen schlägt vor, ein mehrsprachiges Portal zu schaffen, über das spezifisches Informations- und Schulungsmaterial für die verschiedenen angebotenen Tätigkeiten im Solidaritätsbereich heruntergeladen werden kann, das den interessierten jungen Menschen bei der Wahl hilft, sodass sie ihre künftigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können.

    Änderung 14

    Erwägungsgrund 28

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass die vom Europäischen Solidaritätskorps unterstützten Tätigkeiten für alle jungen Menschen zugänglich sind, vor allem für die am stärksten benachteiligten. Es sollte besondere Maßnahmen geben, mit denen die soziale Inklusion sowie die Teilnahme benachteiligter junger Menschen gefördert und die Probleme berücksichtigt werden, die sich aus der Abgelegenheit einer Reihe ländlicher Gebiete, der Gebiete der Union in äußerster Randlage sowie der überseeischen Länder und Gebiete ergeben. Gleichermaßen sollten sich die teilnehmenden Länder bemühen, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um rechtliche und administrative Hindernisse für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Europäischen Solidaritätskorps zu beseitigen. Dazu sollten — im Rahmen des Möglichen und unbeschadet des Schengen-Besitzstands und des Unionsrechts über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen — Lösungen für administrative Fragen, aus denen sich Schwierigkeiten für den Erhalt von Visa und Aufenthaltstiteln ergeben, sowie die Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte gehören.

    Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass die vom Europäischen Solidaritätskorps unterstützten Tätigkeiten für alle jungen Menschen zugänglich sind, vor allem für die am stärksten benachteiligten. Es sollte besondere Maßnahmen geben, mit denen die soziale Inklusion sowie die Teilnahme benachteiligter junger Menschen , darunter junge Menschen mit Behinderungen, gefördert und die Probleme berücksichtigt werden, die sich aus der Abgelegenheit einer Reihe ländlicher Gebiete, der Gebiete der Union in äußerster Randlage sowie der überseeischen Länder und Gebiete ergeben. Gleichermaßen sollten sich die teilnehmenden Länder bemühen, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um rechtliche und administrative Hindernisse für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Europäischen Solidaritätskorps zu beseitigen. Dazu sollten — im Rahmen des Möglichen und unbeschadet des Schengen-Besitzstands und des Unionsrechts über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen — Lösungen für administrative Fragen, aus denen sich Schwierigkeiten für den Erhalt von Visa und Aufenthaltstiteln ergeben, sowie die Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte gehören.

    Begründung

    Mit dem Änderungsantrag soll der Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Aktivitäten des Europäischen Solidaritätskorps mehr Nachdruck verliehen werden — auch im Einklang mit den Bestimmungen des von der EU ratifizierten Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

    Änderung 15

    Kapitel III, Artikel 7

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Freiwilligentätigkeiten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a umfassen eine Lern- und Ausbildungskomponente, dürfen nicht an die Stelle von Praktika oder Arbeitsstellen treten, sind nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichgesetzt und sind Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung über Freiwilligentätigkeiten .

    Freiwilligentätigkeiten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a umfassen eine Lern- und Ausbildungskomponente, dürfen nicht an die Stelle von Praktika oder Arbeitsstellen treten, sind nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichgesetzt und sind Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung über eine Freiwilligentätigkeit, eine Lehrstelle oder eine andere Art der Tätigkeit mit einer umfassenden Beschreibung der geplanten Tätigkeit .

    Begründung

    Im Kommissionstext sollte in perfekter Übereinstimmung mit dem solidarischen Geist, der die Freiwilligentätigkeit prägt, allen Arten von Interessierten — öffentlichen und privaten, mit und ohne Erwerbszweck — die Möglichkeit einer Freiwilligentätigkeit gewährt werden. Es müssen unbedingt Überwachungsinstrumente erarbeitet werden, um prekären Beschäftigungsverhältnissen, Schwarzarbeit und dem Missbrauch der Freiwilligentätigkeit zur Vermeidung einer Bezahlung der Teilnehmer vorzubeugen. Hierbei müssen die innovativsten und originellsten Beiträge gebührend wertgeschätzt werden und Formen der Belohnung besonders dynamischer und proaktiver Akteure vorgesehen werden.

    Änderung 16

    Kapitel VI, Artikel 16, Absatz 2

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

     

    Bei den Bewertungskriterien sollte auch eventuellen integrativen Formen der Zusammenarbeit der Betroffenen mit Organisationen, die bereits im Bereich der Förderung der Jugendpolitik — hier gewinnt zweifellos der Sport immer mehr an Bedeutung und weckt immer stärkeres Interesse — tätig sind, Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Zusammenarbeit mit dem EU-Jugendkoordinator und etwaige Formen der Beteiligung im Rahmen der in der Mitteilung der Europäischen Kommission COM(2018) 269 final vorgeschlagenen Plattform der EU-Strategie für die Jugend aufgewertet.

    Begründung

    Der Europäische Ausschuss der Regionen begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen EU-Jugendkoordinator einzusetzen und eine Plattform der EU-Strategie für die Jugend zu schaffen. Er hofft auf den Aufbau eines Netzes für kontinuierliche Zusammenarbeit und die Planung von Studiensitzungen zwischen dem Koordinator und dem Ausschuss der Regionen, bei denen wirksam alle lokalen und regionalen europäischen Dimensionen einbezogen werden können.

    Änderung 17

    Kapitel VI, Artikel 17

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Zugang zur Finanzierung im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps

    Zugang zur Finanzierung im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps

    Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in einem Teilnahmeland sowie internationale Organisationen können eine Finanzierung im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps beantragen. Für die in den Artikeln 7, 8 und 11 genannten Aktivitäten gilt, dass teilnehmende Organisationen nur dann eine Finanzierung im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps erhalten können, wenn ihnen zuvor das Qualitätssiegel zuerkannt wurde. Für die in Artikel 9 genannten Solidaritätsprojekte gilt, dass auch natürliche Personen im Namen informeller Gruppen von Mitgliedern des Europäischen Solidaritätskorps eine Finanzierung beantragen können.

    Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in einem Teilnahmeland sowie internationale Organisationen können eine Finanzierung im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps beantragen. Für die in den Artikeln 7, 8 und 11 genannten Aktivitäten gilt, dass teilnehmende Organisationen nur dann eine Finanzierung im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps erhalten können, wenn ihnen zuvor das Qualitätssiegel zuerkannt wurde. Für die in Artikel 9 genannten Solidaritätsprojekte gilt, dass auch natürliche Personen im Namen informeller Gruppen von Mitgliedern des Europäischen Solidaritätskorps eine Finanzierung beantragen können. In jedem Fall sollten Anreize ermöglicht werden für Projekte, die mit Blick auf die regionale und lokale Dimension einen hohen Mehrwert erzeugen können.

    Begründung

    Der Zusatz zielt auf eine Aufwertung von Projekten mit starken Auswirkungen auf die regionale und lokale Dimension ab.

    Änderung 18

    Kapitel XI, Artikel 28, Absatz 2

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

     

    Die Kommission sollte die nationalen Behörden und nationalen Agenturen bei der Verbreitung von Informationen über die einzelnen Initiativen, die im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps vorgeschlagen werden können, möglichst weitgehend unterstützen und so dafür sorgen, dass die lokalen und regionalen Akteure bestmöglich davon Kenntnis erlangen, und eine geeignete direkte oder indirekte technische Unterstützung bei der Registrierung und der nachfolgenden Mittelbeantragung fördern.

    Begründung

    Die Einbeziehung der lokalen und regionalen Akteure muss unbedingt stärker gefördert werden, indem für eine aktivere Teilnahme und ein auch im Hinblick auf alle technischen Hinweise zu Informations- oder Schulungszwecken laufend aktualisiertes Netz gesorgt wird.

    II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Allgemeine Bemerkungen — EU-Strategie für die Jugend

    1.

    bekräftigt die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Jugendpolitik in sämtlichen Politikbereichen der Europäischen Union mithilfe eines horizontalen Ansatzes und der Förderung einer bereichsübergreifenden, interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit;

    2.

    begrüßt nachdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen EU-Jugendkoordinator einzusetzen und eine Plattform der EU-Strategie für die Jugend zu schaffen und ihre Informationsfunktion zu stärken und sie zu einer Plattform für einen kontinuierlichen und wirksamen Dialog mit allen interessierten Kreisen zu machen;

    3.

    plädiert für die Planung regelmäßiger Sitzungen mit dem EU-Jugendkoordinator und die Anerkennung einer formellen Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen, der für alle sozialen lokalen und regionalen Bedürfnisse in der Jugendpolitik eintritt;

    4.

    begrüßt die neue Jugendarbeitsagenda, wobei er den beträchtlichen Mehrwert hervorhebt, den sie jungen Menschen jeglichen Hintergrunds bringt, darunter denjenigen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, und denjenigen, die autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten angehören, und betont, dass die jungen Menschen, auch die schutzbedürftigsten, über den neuen EU-Jugenddialog stärker einbezogen werden müssen;

    5.

    empfiehlt, junge Menschen jeglichen Hintergrunds möglichst stark zu integrieren, um für Chancengleichheit, soziale Integration und eine Unterstützung bei der Arbeitssuche zu sorgen und ihnen eine aktive Teilhabe in besonders dynamischen Bereichen wie etwa im Sport zu garantieren;

    6.

    begrüßt die Einführung einer systematischen Rückverfolgbarkeit der EU-Ausgaben im Rahmen der verschiedenen Finanzierungsprogramme für die Jugend und hofft auf eine langfristige Aufstockung der Mittel für die Jugendpolitik in der Zukunft; dies ist auch für jene Mitgliedstaaten bzw. Regionen besonders wichtig, die am stärksten von Abwanderung von Fachkräften betroffen sind;

    Europäisches Solidaritätskorps

    7.

    empfiehlt, die lokale Freiwilligentätigkeit mit Hilfe der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Kommunikationskanäle zu stärken, und betont, dass zahlreiche junge Menschen an Projekten der lokalen Gemeinschaften mitwirken, die im Hinblick auf das politische und bürgerschaftliche Engagement, die soziale Inklusion und die Bekämpfung der Landflucht aufgewertet werden müssen (1);

    8.

    erkennt zwar die Komplementarität der beiden Begriffe an, fordert aber eine deutliche Unterscheidung zwischen der Freiwilligentätigkeit und der Beschäftigung im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder nicht bezahlte Arbeit zu vermeiden;

    9.

    betont erneut, dass es wichtig ist, die in Ausübung einer Freiwilligentätigkeit erworbenen Kompetenzen durch die Ausstellung spezieller Bescheinigungen des Europäischen Solidaritätskorps anzuerkennen und außerdem auf Bewertungsinstrumente wie Youthpass und Europass und die für die Lehrlingsausbildung geltenden Kriterien zurückzugreifen;

    10.

    fordert, für eine wirksame Kontrolle der teilnehmenden Organisationen zu sorgen, damit die in der Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (2) betonten Grundsätze und Standards umfassend eingehalten werden;

    11.

    fordert dazu auf, spezifische Kriterien für die Bewertung von Projekten aufzustellen, an denen Heranführungsländer beteiligt sind und bei denen frühere Probleme die Wahrnehmung des solidarischen Engagements und der Freiwilligentätigkeit und somit die Einstellung der jungen Menschen gegenüber diesen Werten negativ beeinflusst haben können;

    Besondere Empfehlungen

    12.

    befürwortet das Ziel der Kommission, der EU-Strategie für die Jugend auf lokaler Ebene mehr Wirkung zu verleihen;

    13.

    erkennt die Bedeutung des EU-Jugendkoordinators an sowie der strategischen Rolle, die er spielt, indem er regelmäßige Sitzungen mit dem Ausschuss der Regionen veranstaltet und die Ausbildungsmöglichkeiten/Informationskanäle in Bezug auf die interessierten nationalen Agenturen verbessert;

    14.

    erkennt an, wie wichtig auch der Privatsektor für die sog. „occupational placements“ ist; fordert jedoch, bei diesen immer eine Bezahlung der solidarischen Tätigkeiten zu garantieren;

    15.

    ist der Ansicht, dass es zur Gewährleistung einer höchstmöglichen Qualität bei der Projektdurchführung grundlegend wichtig ist, die Projektbewertung so weit wie möglich zu beschleunigen, sodass die teilnehmenden Organisationen raschen Zugang zu den Mitteln bekommen und auf einfache, gestraffte und flexible Projektregistrierungsverfahren zurückgreifen können, wobei besonderes Augenmerk Personen mit begrenztem Internetzugang und/oder mit — u. a. sprachlichen — Problemen gelten sollte;

    16.

    weist darauf hin, dass für eine größtmögliche Verbreitung des Europäischen Solidaritätskorps auf lokaler und regionaler Ebene für eine ständige Interaktion mit den nationalen Interessenträgern und eine konkrete und wirksame Bekanntmachung des Angebots an solidarischen Tätigkeiten gesorgt werden muss;

    17.

    plädiert dafür, mit der Verleihung des Qualitätssiegels den originellsten und wirksamsten Freiwilligentätigkeiten (wie etwa diejenigen in Zusammenarbeit und im Zusammenspiel mit Sportvereinen) Anerkennung zu zollen, die die jungen Menschen dazu anspornen können, ihr ganzes Leben lang solidarisches Engagement zu zeigen, sowie dafür, dass die teilnehmenden Organisationen von auf Initiative der Mitgliedstaaten gewährten Steuervergünstigungen profitieren können;

    18.

    betont, dass der Vorschlag für den Europäischen Solidaritätskorps im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip umgesetzt werden sollte. Die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Phase der Umsetzung dieses Vorschlags ist äußerst wichtig; ruft die Kommission auf, die Bedürfnisse und Erwartungen der lokalen Gemeinschaften zu berücksichtigen, da sie den Betroffenen näher sind; betont, dass die allgemeine und die berufliche Bildung sowie die Jugendagenden in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen und die EU nach Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, koordinieren und ergänzen muss, da die Beschäftigungsförderung eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse ist; weist darauf hin, dass der Erfolg der entsprechenden EU-Maßnahmen, die mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit übereinstimmen müssen, nur durch die Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gewährleistet werden kann;

    19.

    bedauert, dass es auf europäischer Ebene keine gemeinsame und einheitliche Definition der „Sozialunternehmen“ gibt, von denen jedoch im Verordnungsvorschlag gefordert wird, die Chancen und Ergebnisse der durch das Programm geförderten Maßnahmen zu verbreiten, zu bewerben und bekannt zu machen (siehe Erwägungsgrund 38) und die Aktivitäten des Europäischen Solidaritätskorps zu unterstützen;

    20.

    schlägt vor, in die Bewertung der solidarischen Tätigkeiten auch die gemeinsamen Parameter aufzunehmen, die im Rahmen der Freiwilligentätigkeit vom Europäischen Freiwilligenzentrum anerkannt werden.

    Brüssel, den 6. Dezember 2018

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Karl-Heinz LAMBERTZ


    (1)  Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50-73).

    (2)  Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 1).

    (1)  Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50-73).

    (2)  Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 1).

    (1)  Empfehlung des Rates vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (ABl. C 153 vom 2.5.2018, S. 1).

    (1)  Empfehlung des Rates vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (ABl. C 153 vom 2.5.2018, S. 1).

    (1)  Ein Beispiel hierfür ist die jüngste Erfahrung der Region Lombardei in Italien, die im Jugendbereich erfolgreich Initiativen zur Förderung des Sports mit großem Solidaritätswert gefördert hat (siehe Lega Civica).

    (2)  http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6779-2018-INIT/de/pdf.


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