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Document 52017M8676
Prior notification of a concentration (Case M.8676 — Hellman & Friedman/Nets A/S) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8676 — Hellman & Friedman/Nets A/S) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8676 — Hellman & Friedman/Nets A/S) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
ABl. C 356 vom 21.10.2017, pp. 20–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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21.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 356/20 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8676 — Hellman & Friedman/Nets A/S)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 356/08)
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1. |
Am 12. Oktober 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
H&F übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Nets. Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 25. September 2017 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — H&F: Private-Equity-Gesellschaft mit Niederlassungen in San Francisco, New York und London. H&F hält weltweit Beteiligungen in einer Reihe von Branchen. — Nets: Bereitstellung von Zahlungs-, Karten- und Informationsdiensten in Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland und Estland. |
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8676 — Hellman & Friedman/Nets A/S Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.