Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52017IE1370

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Auswirkungen der digitalen Revolution im Gesundheitswesen auf die Krankenversicherung“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 434 vom 15.12.2017, pp. 1–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 434/1


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Auswirkungen der digitalen Revolution im Gesundheitswesen auf die Krankenversicherung“

(Initiativstellungnahme)

(2017/C 434/01)

Berichterstatter:

Alain COHEUR

Beschluss des Plenums

26.1.2017

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

 

Initiativstellungnahme

 

 

Zuständige Fachgruppe

Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

5.9.2017

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.9.2017

Plenartagung Nr.

528

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

174/0/1

1.   Schlussfolgerungen

1.1.

Nach Auffassung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) ist es angesichts der digitalen Revolution im Gesundheitsbereich unerlässlich, an allgemeinen, solidarischen, inklusiven und nicht diskriminierenden Krankenversicherungssystemen festzuhalten und sie zu fördern. Inklusion und der gleichberechtigte Zugang aller zu (elektronischen und herkömmlichen) qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten sind die Grundlage eines kollektiven Gesundheitsfürsorgesystems.

1.2.

Im Einklang mit seinen früheren Stellungnahmen (1) vertritt der EWSA die Meinung, dass die Digitalisierung den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen, der ein wesentliches Ziel der Gesundheitspolitik ist, begünstigen kann, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind:

kongruente territoriale Abdeckung unter Berücksichtigung digital unterversorgter Gebiete (Zugang, Geschwindigkeit);

Verringerung der digitalen Kluft bei den Anwendungsmöglichkeiten zwischen den Bürgern, den Angehörigen der Gesundheitsberufe und den Akteuren der Krankenversicherungssysteme;

Interoperabilität der gesamten digitalen Architektur (Datenbanken, medizinische Geräte) zur Erleichterung der Pflegekontinuität in und zwischen den einzelnen Strukturen;

Schutz der Gesundheitsdaten, die keinesfalls zum Nachteil der Patienten verwendet werden können.

1.3.

Die dynamische Entwicklung von Telemedizin, Internet der Dinge sowie Nanotechnologie, Biotechnologie, Informationstechnologie und Neurowissenschaften (NBIC) darf nicht dazu führen, dass Personen als einfache vernetzte Körper begriffen werden, die durch ein hochvermögendes IT-Programm analysiert, kontrolliert und fernüberwacht werden können. Die Technisierung der Gesundheit begünstigt eigentlich das Gegenteil, nämlich die Stärkung der zwischenmenschlichen Beziehungen und der sozialen Bindung als Grundlage der Heilkunde.

1.4.

Der EWSA betont, dass die Entwicklung hin zu einer überhöhten Eigenverantwortung der Bürger, die sich um ihr individuelles Gesundheitsmanagement bemühen, und zur Überindividualisierung problematisch ist. Durch die prädiktive Medizin in Verbindung mit vernetzten Geräten nimmt die Menge der Informationen über die Gesundheitsrisiken des Einzelnen sowie über ihre Begleitung immer weiter zu und fördert stärker personalisierte Ansätze. Die Erkennung dieser Risiken und individuelle Ungleichheiten werfen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung eines solidarischen Versicherungsschutzes ethische Fragen auf.

2.   Empfehlungen

2.1.

Aus Sicht des EWSA müssen leistungsfähige Krankenversicherungssysteme zur erfolgreichen Bewältigung der digitalen Revolution

a)

sicherstellen, dass die Digitalisierung die Inanspruchnahme und nicht die Schwächung des Grundrechts auf Gesundheit unterstützt. Die Digitalisierung muss Mittel zur Stärkung der individuellen und kollektiven Fähigkeiten sowie wirksamer Hebel für die Gewährleistung der Rechte und für die Entwicklung neuer Organisations- und Governanceformen der Gesundheitssysteme sein;

b)

das Solidarprinzip und den Universalitätsgrundsatz als Grundlage unseres Gesundheitssystems bekräftigen; die Aufrechterhaltung dieser Werte ist ein kollektives Anliegen.

2.2.

Die fortschreitende Digitalisierung darf keinesfalls zur Aushebelung der Grundsätze der Teilung und Bündelung gesundheitlicher und sozialer Risiken, dem Fundament der Solidargemeinschaft, führen.

2.3.

Der EWSA unterstreicht, dass

der Zugang der Bürger zu digitalen Gesundheitskompetenzen entwickelt und erleichtert werden muss, um einen kritischen Ansatz im Umgang mit Gesundheitsinformationen zu fördern;

hochwertige Gesundheitsinformationen insbesondere durch die Einführung neuer Kennzeichnungs-/Genehmigungsverfahren für Gesundheitsanwendungen gewährleistet werden müssen;

das Vertrauen zwischen den Patienten, den Angehörigen der Gesundheitsberufe und den Akteuren der Krankenversicherungssysteme gestärkt werden muss;

ein Bildungssystem aufgebaut werden muss, das den Erfordernissen der Nutzer wie auch der Angehörigen der Gesundheitsberufe Rechnung trägt, somit eine effiziente, sichere und geschützte Nutzung der digitalen Technologien ermöglicht und den Wandel im Gesundheitssystem erleichtert;

der soziale Dialog als ein unverzichtbarer Raum der Zusammenarbeit für die Begleitung des Wandels gefestigt werden muss;

Vorkehrungen für die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten getroffen werden müssen, um die kommerzielle Nutzung dieser versicherungsrelevanten Daten (Zugang, Erstattung usw.), die nicht der öffentlichen Gesundheit dient, zu verhindern;

ein anpassungsfähiger Rechtsrahmen gefördert werden muss, der dem gesamten Ökosystem (Multi-Stakeholder-Umfeld) und der Rolle der Organisationen der Krankenversicherung als vertrauenswürdige Dritte in ihren Beziehungen zu den Versicherten bzw. Mitgliedern Rechnung trägt;

unter Berücksichtigung der durch die Digitalisierung ermöglichten technischen Innovationen die Weiterentwicklung der Nomenklatur der erstattungsfähigen Gesundheitsleistungen und der Kuranwendungen zu fördern ist;

als Antwort auf die Bedürfnisse der Bürger der Übergang hin zu einer 4P-Medizin (2) gefördert und demensprechend die solidarischen Leistungen der Krankenversicherungen ausgebaut werden müssen.

3.   Hintergrund

3.1.

Die Dynamik der Digitalisierung stößt im Gesundheitswesen Entwicklungen in noch nie da gewesener Tragweite und Rasanz an. Mit dem atemberaubenden Zuwachs an vernetzten Objekten und mobilen Gesundheitsanwendungen, der Massendatenverarbeitung, den Entwicklungen im Bereich der Nanotechnologie, der Biotechnologie, der Informationstechnologie und der Neurowissenschaften (NBIC) und der breiten Angebotspalette neuer Gesundheitsdienste führt die Digitalisierung zu einer umfassenden Umgestaltung unseres Gesundheitssystems.

3.2.

Die digitale Innovation im Gesundheitswesen beschränkt sich bei Weitem nicht nur auf die technische oder wissenschaftliche Dimension, sondern ist aufgrund immer neuer Anwendungen mehrdimensional. Diese neuen Anwendungen gehen mit einer umfänglichen sozialen Innovation einher und ermöglichen neue Lösungen für die gesundheitlichen und sozialen Erfordernisse.

3.3.

Dies beeinflusst unmittelbar das Beziehungsgefüge in einem komplexen Ökosystem zwischen

a)

dem Bürger (der seinen Gesundheitszustand kennt),

b)

den ärztlichen und arztähnlichen Berufen (Beziehung zum Patienten)

c)

und dem Krankenversicherungssystem (verschiedene Organisations-, Management- und Finanzierungskonzepte).

3.4.

Im Verhältnis des Einzelnen zu der eigenen Gesundheit wächst das Bewusstsein für die Bedeutung der Gesundheit und für die Eigenverantwortung für Gesundheit. Aufgrund des schwierigen Zugangs zu medizinischen Informationen und somit fehlender Sachkenntnis sind Gesundheitsrisiken bisher mit großer Unsicherheit behaftet gewesen. Künftig aber kann jeder über eine Vielzahl von Geräten (beispielsweise vernetzte Objekte) seinen Gesundheitszustand vermessen und seine Lebensweise entsprechend anpassen.

3.5.

Durch den Zugang zu Informationen wird jeder Einzelne zum Gesundheitsakteur, der in der Lage ist, die für ihn am besten geeigneten Gesundheitsdienste zu ermitteln, zu vergleichen und auszuwählen. Der E-Patient leistet einen Beitrag zur prädiktiven Medizin, generiert Gesundheitsdaten und wird zum wichtigen Akteur für seine Gesundheit und die Gesundheit anderer. In diesem Sinne ist die aufgeklärte Einwilligung ein wesentliches Element in Verbindung mit dem Datenschutz, der integrierten Governance und der Datennutzung.

3.6.

Durch die neuen Technologien erfolgt eine Schwerpunktverlagerung von der Krankheitsbehandlung zur Prävention. Gleichzeitig können wirksamere, weniger invasive und auf die individuellen genetischen und biologischen Merkmale abgestimmte Behandlungsmethoden eingesetzt werden, wohingegen die Verfügbarkeit der Daten in Echtzeit zur Verbesserung der Behandlungswahl beiträgt.

3.7.

Für die Gesundheitsberufe bedeutet dies den Erwerb neuer Kompetenzen sowie die Erschließung neuer mehrdimensionaler Tätigkeitsbereiche und insbesondere die Entwicklung einer verstärkt auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden Beziehung zum Patienten, die schrittweise Aneignung der digitalen Technik durch Bildungsmaßnahmen, eine veränderte technische Darstellung der Gesundheitsdienstleistungen und einen kollaborativen und gemeinschaftlichen Ansatz im Rahmen interoperabler Systeme.

3.8.

Über den sozialen Dialog müssen diese Veränderungen flankiert und die erforderlichen Ausbildungsmaßnahmen für die Gesundheitsfachkräfte sichergestellt werden.

3.9.

Im Rahmen der Krankenversicherungssysteme wird weiterhin das Ziel verfolgt, dass jeder europäische Bürger Zugang zu hochwertigen (öffentlichen und privaten) Gesundheitsdiensten hat. In diesem Kontext wird die Krankenversicherung von den Auswirkungen stark betroffen sein, denn sie hat als Solidargemeinschaft künftig die Aufgabe, den Versicherten bereits im Risikovorfeld personalisierte Lösungen und Anleitungen anzubieten, gleichzeitig aber auch ihrer herkömmlichen Funktion nachzukommen und Erkrankten Zugang zu Gesundheitsdiensten zu ermöglichen.

3.10.

Die durch die Digitalisierung ermöglichte medizinische Innovation kann die Krankenversicherung tiefgreifend verändern. Die dynamische Entwicklung hin zur Personalisierung von Medizin und Behandlung wird durch zwei Informationsquellen angetrieben:

a)

die Genom-Entschlüsselung:

Der prädiktive Aspekt der Genom-Entschlüsselung gibt der Präventivmedizin eine völlig neue Dimension (durch das Wissen um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gesundheitsrisikos ist eine gezielte Prävention möglich) und kann grundlegende Fragestellungen im Bereich der Krankenversicherung aufwerfen;

b)

E-Health-Geräte:

Zu nennen wären unter anderem vernetzte Objekte, die in den Bereich des „Self Data“ (Selbstvermessung) einzuordnen sind und es den Anwendern ermöglichen, sich über ihren Gesundheitszustand zu informieren und ihn zu verbessern.

Image

Daraus ergeben sich verschiedene Fragestellungen und Anmerkungen:

a)

Könnten diese neuen Erkenntnisquellen zur Konzipierung neuer, maßgeschneiderter Angebote und Dienste führen, die besser auf die Gepflogenheiten der Versicherten abgestimmt sind?

b)

Wird die Krankenversicherung von morgen auf die durch die Genomentzifferung offenbarte Erkrankungswahrscheinlichkeit zugeschnitten?

c)

Ist der Übergang vom präventiven zum kurativen Ansatz bereits vollzogen? Welche Folgen hat das für die Governance der Krankenversicherung und die Finanzierung unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen? Sollten die personalisierten Programme zur medizinischen Prävention im Rahmen digitaler Plattformen erstattet werden?

d)

Wird es künftig nicht mehr um Gesundheit, sondern um Wohlbefinden (3) gehen? Wird am Ende dieses Wandels des Gesundheitssystems womöglich ein ganzheitlicher und weniger kurativer Heilkundeansatz stehen?

e)

Wird sich aufgrund dieser Veränderungen in Zukunft auch die Beziehung zwischen Patient und Arzt sowie zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsträger umfassend neu gestalten und ein Wechsel von einer vertikalen zu einer eher horizontalen Interaktion erfolgen, bei der der Patient das ärztliche Handeln hinterfragt und sich Laienwissen aneignet?

f)

Sollte angesichts der Wirtschaftsmacht der digitalen Giganten nicht verstärkt in die öffentliche Forschung und Entwicklung investiert werden?

4.   Auswirkungen der Digitalisierung auf den Bürger bzw. Patienten

4.1.

Die Digitalisierung eröffnet den Menschen die — allerdings immer noch eingeschränkte — Möglichkeit, ihren Gesundheitsverlauf zu beeinflussen. Der erweiterte Zugang zu Wissen, Infrastrukturen und personalisierten innovativen Gesundheitsdiensten könnte jeden Einzelnen in die Lage versetzen, Akteur seiner eigenen Gesundheit zu sein, aber auch — als Helfer, als Informationsdienstleister oder als Datenanbieter — zur Verbesserung der Gesundheit anderer beizutragen.

4.2.

Diese Entwicklung hin zur Individualisierung wird auch als 4P-Medizin bezeichnet. Diese ist

partizipativ: Die Patienten erzeugen und überwachen durch die Nutzung von immer mehr vernetzten Gegenständen selbst medizinische Daten. Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt (der nicht mehr die einzige Quelle medizinischen Wissens ist) verändert sich. Der Patient wird „Aktient“;

präventiv: Patienten, die regelmäßig ihre Gesundheitsdaten sammeln, werden immer stärker für ihren Gesundheitsverlauf sensibilisiert, was eine Ausrichtung des Gesundheitssystems auf Prävention begünstigt;

personalisiert: Das immer weiter wachsende Volumen an immer genaueren personenbezogenen Daten aus vielfältigen Quellen ermöglicht ebenfalls die zunehmende Personalisierung des Gesundheitssystems;

prädiktiv: Der technologische Fortschritt, der beispielsweise die digitale Erfassung kompletter individueller Genomprofile ermöglicht, fördert eine zunehmend prädiktive Medizin.

4.3.

Gesundheitskompetenz und die Gefahr neuer — digitaler — Verwerfungen in der Medizin

4.3.1.

Gesundheitskompetenz steht für die Fähigkeit der Menschen, relevante Gesundheitsinformationen zu beschaffen, zu verstehen und anzuwenden, um ihre Gesundheit zu fördern und zu erhalten, und beinhaltet ein Kenntnis- und Kompetenzniveau, das es ermöglicht, durch die Veränderung der Lebensführung und der Lebensbedingungen selbstbestimmt Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen und kollektiven Gesundheit zu ergreifen.

4.3.2.

Die Digitalisierung verstärkt soziale Ungleichheit im Gesundheitsbereich und unterstreicht den Kausalzusammenhang zwischen dem Gesundheitsverlauf einer Person und ihren kognitiven Fähigkeiten (bspw. die Fähigkeit, zuverlässige Gesundheitsinformationen zu finden und zu verstehen) sowie ihren finanziellen Möglichkeiten (bspw. die Möglichkeit, sich mit den leistungsfähigsten Geräten auszustatten). Von dieser Ungleichheit sind verstärkt ältere und schutzbedürftige Menschen sowie die Einwohner von digital unterversorgten Gebieten betroffen.

4.3.3.

Die Nutzung von gesundheitsrelevanten Software-Anwendungen setzt die Kompetenz voraus, Gesundheitsinformationen zu beschaffen, zu verstehen, zu bewerten und anzuwenden, um im Alltag Entscheidungen hinsichtlich Gesundheitsversorgung, Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung zu treffen. Ein niedriges Kompetenzniveau ist daher gleichbedeutend mit Gesundheitsrisiken, die sich auf die Lebenserwartung auswirken, frühzeitige Todesfälle herbeiführen, Lebensqualität beeinträchtigen und persönliche und gesellschaftliche Kosten verursachen.

4.3.4.

Gleichzeitig muss der Entstehung einer digitalen Kluft innerhalb der ärztlichen und arztähnlichen Berufe Rechnung getragen und durch Ausbildungsprogramme begegnet werden, die auf das der Digitalisierung geschuldete neue Verhältnis zwischen Gesundheitsdienstleistern und Patienten abgestimmt sind.

4.4.   Überhöhte Eigenverantwortung als weitere Gefahr der Digitalisierung

4.4.1.

Die Vermessung der Gesundheit fördert individuelles Gesundheits-Mikromanagement und eine überhöhte Eigenverantwortung zu Lasten eines verstärkt kollektiv ausgerichteten Ansatzes. Der Einzelne wird zum selbstbestimmt Handelnden, der für sein gesundheitsrelevantes Verhalten verantwortlich ist, was dazu führen kann, dass die Sicht auf ökologische oder sozioökonomische Ursachen von Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit verstellt wird.

4.4.2.

Ein Nicht-Wahrhaben-Wollen der Folgen der Digitalisierung in Form von Individualisierung, die Ausweitung der sozialen Kluft im Gesundheitsbereich und die zunehmende Kommerzialisierung der Gesundheit können unsere Modelle der auf dem Solidarprinzip beruhenden allgemeinen Krankenversicherung gefährden.

5.   Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesundheitsfachkräfte und ihr Verhältnis untereinander

5.1.   Die elektronische Patientenakte als Eckstein des Gesundheitswesens

5.1.1.

Die Digitalisierung trägt zur Öffnung des Gesundheitssystems bei, da sie die Zusammenführung von Informationen zwischen Krankenhäusern, freien Praxen, Gesundheitsnetzen und häuslichen Pflegediensten erleichtert. Eine sichere und rasche Übermittlung der von verschiedenen Akteuren gesammelten Informationen ist unerlässlich für die Koordinierung der Gesundheitsversorgung und der umfassenden Betreuung eines Patienten. Die Kontinuität der Behandlung und die fachübergreifende Betreuung des Patienten sind wesentlich leichter umzusetzen. Die Datenverfügbarkeit, die Möglichkeit des raschen Zugriffs, des Austauschs und des Teilens erleichtern medizinische Entscheidungen. Der elektronische Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkräften wirkt sich unmittelbar vorteilhaft auf die Behandlungsqualität aus.

5.1.2.

Die elektronische Patientenakte ermöglicht die Koordinierung einer qualitativ hochwertigen Patientenbehandlung auf der Grundlage von durch Befugte geteilten Informationen, sofern der Patient vorher sein Einverständnis gegeben hat, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall oder höhere Gewalt. Für elektronische Patientenakten umfassen sie spezifische Datenschutzgarantien betreffend den Schutz der Privatsphäre und den Datenzugriff. Die Vertraulichkeit der medizinischen und administrativen Daten muss umfassend gewährleistet werden.

5.1.3.

Durch elektronische Patientenakten können Fehler vermieden werden, die durch unleserliche Dokumente (Verordnungen, Untersuchungsberichte) verursacht werden. Da die Patientendaten vorliegen, ist durch den erleichterten Zugang zu Arzneimitteldatenbanken eine besser abgestimmte Verordnung von Arzneimitteln möglich. Die Digitalisierung der medizinischen Praxis trägt dazu bei, Fehler und iatrogene Komplikationen zu verhindern.

5.1.4.

Die Erinnerungs- und Alarmfunktionen einer digitalen Patientenakte tragen dazu bei, die Prävention (Impfung, Früherkennung), die Überwachung chronischer Erkrankungen und das Wissen über Medikamente sowie die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Kompetenzen der Gesundheitsdienstleister in Bezug auf Diagnose und Behandlung zu verbessern.

5.1.5.

Wenn die Digitalisierung der über Patienten erhobenen Informationen die Verbesserung medizinischer Entscheidungen bewirkt, dann werden wir in den nächsten Jahren zudem einen radikalen Wandel der medizinischen Praxis erleben. Ärztliche Diagnosen können dann nicht mehr ohne Rückgriff auf Expertensysteme oder digitale Assistenten (künstliche Intelligenz) gestellt werden. Eine derartige Revolution beruht auf der gleichzeitigen Entwicklung von Genomik, Neurowissenschaften und Internet der Dinge (NBIC), und nur Maschinen könnten noch die Unmenge der dabei anfallenden Daten verarbeiten.

5.2.   Die Menschen in den Mittelpunkt der neuen medizinischen Praktiken stellen

5.2.1.

Der technologische Fortschritt ermöglicht und untermauert den Ausbau der Telemedizin, die die Entwicklung neuer medizinischer und paramedizinischer Verfahren schafft. Die Telemedizin bietet folgende Vorteile: bessere Gesundheitsversorgung abgelegener Gebiete und weniger Krankenhausfahrten für gebrechliche Personen, Telemonitoring von Patienten, was Krankenhausaufenthalte unnötig macht, Fernaustausch medizinischer Gutachten, therapeutische Erziehung durch Telemonitoring sowie fachübergreifende Koordinierung dank Telekonsultation und Ferngutachten.

5.2.2.

Telemedizin, die elektronische Kommunikation zwischen den Gesundheitsfachkräften, papierlose Dokumentation, die Bündelung verteilter Kompetenzen und der Austausch intellektueller und medizinaltechnischer Ressourcen bedeuten Zeitersparnis für die Gesundheitsfachkräfte. Die gewonnene Zeit kann in die Betreuung der Patienten und in individuelle Patientengespräche fließen und zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen den Gesundheitsdienstleistern und den Patienten beitragen.

6.   Auswirkungen der Digitalisierung auf das Krankenversicherungsmanagement

6.1.   Massendaten (Big Data)

6.1.1.

Die fortschreitende Digitalisierung der Gesundheitssysteme hat unbestreitbar bewirkt, dass zum einen die administrative und finanzielle Verwaltung der individuell versicherbaren Leistungen effizienter geworden ist (Gewinn an Raum, Zeit, Verbrauchsgütern und Produktivität, leichtere und sicherere Archivierung, Umweltvorteile) und zum anderen die Bezahlung der Gesundheitsdienstleister und Krankenhauseinrichtungen schneller erfolgt, wobei gleichzeitig durch verstärkte Kontrollen die Gefahr von Abrechnungsfehlern sinkt.

6.1.2.

Durch papierlose Verwaltung werden Formulare rascher übermittelt und Verwaltungsverfahren vereinfacht, was sich allerdings nicht unmittelbar auf die Gesundheitsversorgungsqualität auswirkt. Indes erleichtert sie die medizinische Praxis, denn der Arzt kann sich dank des verringerten unvermeidlichen Verwaltungsaufwands verstärkt auf die Heilkunde konzentrieren.

6.1.2.1.

Heutzutage werden durch die Erfassung der Daten aller Patienten/Versicherten und durch E-Health-Anwendungen Massendaten generiert. Bei Big-Data-Analysen geht es um die Auswertung von Daten aus vielen verschiedenen Quellen. Die Daten müssen verknüpft werden, um aus unstrukturierten Daten automatisch und effizient nützliche Informationen zu gewinnen.

6.1.3.

Durch die E-Health-Anwendungen sind die Daten nicht mehr beim Arzt, im Krankenhaus oder bei den Krankenversicherungen gespeichert, sondern in den Geräten oder auf Online-Speicherplattformen (in der Cloud) und damit auf Servern, die sich nicht notwendigerweise im Land des Krankenversicherten oder überhaupt in Europa befinden.

6.1.4.

Die Interoperabilität ist sowohl auf europäischer Ebene (digitaler Binnenmarkt) als auch nationaler Ebene von grundlegender Bedeutung. Es gilt, einen Interoperabilitätsrahmen für Gesundheitsinformationssysteme zu entwickeln und umzusetzen, in dem die Grundsätze und Normen für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten unter Einbeziehung aller E-Health-Akteure zusammengefasst werden.

6.2.   Datenschutz

6.2.1.

Datenhoheit und Datenschutz haben für den Bürger/Patienten absoluten Vorrang und sind ein Grundrecht, das gewahrt werden muss. Der Bürger/Patient muss frei über seine Daten verfügen können. Voraussetzung ist die freiwillige, aufgeklärte und fortwährende Einwilligung der Bürger in die Sammlung und Nutzung ihrer Daten sowie die Anerkennung eines Rechts auf Portabilität und die Entwicklung von „Blue Button“-Lösungen (4) für den Zugang zu persönlichen Gesundheitsverlaufsdaten.

6.2.2.

Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung regelt diese Belange EU-weit. Des Weiteren ist die Erklärung des Weltärztebundes über ethische Erwägungen betreffend Gesundheitsdatenbanken und Biobanken zu berücksichtigen (Erklärung von Taipei).

6.3.   Krankenversicherung im Wandel

6.3.1.

Im Versicherungssektor hat die Digitalisierung Einzug gehalten. Zunächst beschränkte sie sich auf elektronische Informationen und Vergleiche (Vergleichs-Tools, Online-Anmeldung usw.) und auf papierlose medizinisch-administrative Formulare, doch wird sie künftig weit darüber hinausgehen. Die neuen Methoden der quantitativen Analyse — Big Data — werden das Versicherungs-Geschäftsmodell von Grund auf verändern und zur Entwicklung neuer Produkte führen.

6.3.2.

Dieser Wandel hat logischerweise starke Auswirkungen auf

die Berufstätigkeiten in den Bereichen Datenerzeugung, -speicherung, -lieferung, -verarbeitung und algorithmische Datenumwandlung mit ihrer zunehmenden Informationswertschöpfung;

die Stellung des Patienten, der sich aktiv um sein Gesundheitsmanagement kümmert und sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis zu den Gesundheitsdienstleistern zu lösen trachtet.

6.3.3.

Im Zuge der Weiterentwicklung von Technologie und E-Health-Anwendungen kann jeder Nutzer künftig seine körperliche Aktivität, seine Ernährung, seine Interaktionen mit anderen und all seine Gesundheitsparameter „verdinglichen“.

6.3.4.

Auf Einzelne angewendete Massendatenanalysen könnten zur Ablösung eines auf dem Solidargrundsatz beruhenden Risikoversicherungsmodells durch ein Modell der Individual- und Verhaltensversicherung und zu einer Überindividualisierung führen. Gewinnorientierte Privatversicherungsunternehmen dürften sich dem rasch anpassen, doch für Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit oder öffentliche Krankenversicherungsträger könnten sich Komplikationen ergeben, die ihren Auftrag gefährden.

6.3.5.

Das Versorgungs- und Leistungsmanagement der Krankenversicherungen hingegen gerät durch diese Entwicklungen in das Spannungsfeld eines mehrdimensionalen Ökosystems aus Industrie, Ärzteschaft, Regierungen, Regulatoren, Investoren und Patienten.

6.3.6.

Das Versorgungs- und Leistungsmanagement der Krankenversicherungen muss gegen Hemmnisse ankämpfen, die von außerordentlich strengen Vorschriften für den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten, von der komplexen Funktionsweise und Finanzierung des medizinisch-klinischen Sektors, von einer vergleichsweise starren und kaum reaktiven Wertschöpfungskette (Beitritt, Beitragserhebung, Leistungserstattung), von einer immer strengeren Regulierung der Versicherungsleistungen und teilweise sogar von korporatistischen Strukturen der medizinischen Berufe herrühren.

6.3.7.

Allerdings verfügen nicht alle Krankenkassen über die gleichen finanziellen Kapazitäten, und der erforderliche Eigenmittelbedarf wird immer mehr zum Entwicklungshemmnis. Aufgrund ihrer Wirtschaftsmacht treten die digitalen Giganten unmittelbar in diesen „Markt“ ein.

6.3.8.

Trotz einer besseren Kenntnis individueller Gesundheitsrisiken müssen unsere Gesundheitssysteme weiterhin auf den Grundsatz des kollektiven Schutzes der Solidargemeinschaft gestellt werden. Die Leistungsfähigkeit unserer Krankenversicherungssysteme stützt sich auf die Verknüpfung der individuellen Mitgliedschaft mit dem kollektiven Schutz gegen alle Gesundheitsrisiken.

6.4.   Anpassung der Erstattungssysteme

6.4.1.

Bislang gibt es kaum Beispiele für die Anerkennung der Nutzung mobiler Software-Anwendungen im Behandlungsverlauf einer Person als Regelleistung (Erstattung). Ein wesentliches Hemmnis besteht eben darin, dass es kein geeignetes, auf den technologischen Fortschritt abgestimmtes Regelversorgungsmodell gibt.

6.4.2.

Es gibt das klassische Modell staatlicher Intervention, bei dem die Regelversorgung durch Institutionen und Behörden bestimmt wird, die über die Erstattungsfähigkeit von E-Health-Anwendungen befinden (5). Darüber hinaus gibt es aber auch Initiativen von Akteuren der Krankenversicherungssysteme wie der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (6).

6.4.3.

Es gibt auch innovative Erstattungssysteme wie Förder- und Präventionsprogramme, die auf „Vorbeugen statt Heilen“ ausgerichtet sind.

6.5.   Neue Herausforderungen für die Krankenversicherungsträger

6.5.1.

Die stark betroffenen Träger verpflichtender öffentlicher und privater Krankenversicherungen (wie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit), müssen sich folgenden Herausforderungen stellen:

Entwicklung angepasster und individualisierter Systeme für Prävention, Diagnose und Behandlungsbegleitung und in den Grenzen des Solidarprinzips Konzeption personalisierter Lösungen und Anleitungen bereits im Risikovorfeld, gleichzeitig aber auch Wahrung ihrer herkömmlichen Funktion, Kranken Zugang zu Gesundheitsleistungen zu ermöglichen;

Anpassung des Angebots an Gesundheitsdiensten an die sich wandelnden Bedürfnisse der Patienten;

Begleitung von Patienten ohne Stigmatisierung und Schuldzuweisung: Die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit spielen bereits eine wichtige Rolle im Bereich Prävention, Begleitung der Betreuung und Begleitung der Patienten; öffentliche Krankenversicherungen sollten diese Rolle ebenfalls übernehmen;

Bekämpfung sozialer Ungleichheit im Gesundheitsbereich, die auf der digitalen Kluft beruhen kann, durch Verbesserung der Gesundheitskompetenz;

Eindämmung von Risikoverhalten und Überwachung der Einhaltung von durch Gesundheitsfachkräfte verordneten Behandlungen. Die Ermittlung wirksamer, bedarfsgerechter Instrumente ist entscheidend;

Vorrang für die Lebensqualität der Versicherten, was wiederum mit wirtschaftlichen und Risikoeindämmungszielen und folglich mit Gesundheitsausgaben verknüpft ist;

Systematisierung der elektronischen Verwaltung der Patientenakten und der Beziehungen zu den Gesundheitsdienstleistern über u. a. die Digitalisierung der Behandlungsbescheinigungen, der Patientenakte und des Gesundheitspasses;

Anpassung der Erstattungen an die neuen Formen der Betreuung und Begleitung der Patienten durch die Gesundheitsfachkräfte;

Nutzung und Verwaltung der Datenströme und Sammlung der Gesundheitsdaten als vertrauenswürdige Dritte, denn es besteht die Gefahr, dass diese Daten unbefugt zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

6.5.2.

Die Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die Vorläufer der gesetzlichen Krankenversicherungen waren, können jedem ihrer Mitglieder künftig eine permanente und personalisierte Begleitung anbieten. Die Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit müssen, egal, über welchen Kommunikationskanal, durch ihr Angebot an Produkten bzw. Leistungen oder durch individuelle Begleitung bei der Gesundheitsförderung oder Gesundheitsversorgung im Leben ihrer Mitglieder präsent sein und ihnen bedarfsgerechte Lösungen anbieten.

7.   Einfluss der digitalen Disruptoren auf Krankenversicherung und Gesellschaft

7.1.

In jedem Fall werden die bislang genannten Aspekte, die die vielschichtige Problematik der Digitalisierung des Gesundheitswesens verdeutlichen, und auch die neuen Internetakteure unsere Krankenversicherungssysteme wirtschaftlich herausfordern.

7.2.

Möglich geworden ist diese Disruption durch die Entwicklung von erschwinglichen und zuverlässigen Sensoren, vor allem aber auch durch die Fähigkeit von Smartphones und Webschnittstellen, Daten zentral zu erfassen und auszuwerten. Dadurch ist ein Ökosystem mobiler Anwendungen entstanden, die auf das Festlegen von Zielen, Zugehörigkeit zu einer Community und Spielmechanismen ausgelegt sind. Die Entwickler einer digitalen, mobilen Umwelt können damit über ihren jeweiligen Dienst die Normen für die Verwaltung von Gesundheitsdaten vorgeben (7).

7.3.

Es steht zu befürchten, dass die GAFAMA-Unternehmen (Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft, Alibaba) (8) und künftig noch andere Internetunternehmen über kurz oder lang die Kontrolle über diese neue Form der Heilkunde übernehmen werden, die zunehmend auf Informationstechnologien und ihrer Entschlüsselung beruht. Genau das wiederum gehört zum täglichen Geschäft der digitalen Giganten, die sich über diese Technologien Einfluss auf die Ökosysteme in allen Sektoren verschaffen.

7.4.

Die Stärke dieser Plattformen besteht darin, dass sie ihr Entwicklungsmodell auf die Massenbereitstellung eines vernetzten Produkts oder Dienstes für die Bürger stützen, wodurch sie Zugang zu Massendaten erhalten, die zu Geld gemacht werden. Durch die Monetarisierung der Daten können zahlreiche Dienste unentgeltlich angeboten werden, was die massenhafte Nutzung sicherstellt und einen sich verstärkenden Kreislauf antreibt, in dem jeder bemüht ist, die Verbraucher an ein möglichst geschlossenes Ökosystem zu binden. Da die Grenzkosten der Bereitstellung der Dienste praktisch bei Null liegen, begünstigt das webbasierte Geschäftsmodell natürlich die größten Akteure, die sich den Löwenanteil an der Wertschöpfung sichern und folglich über enorme Investitionskapazitäten verfügen.

7.5.

Es steht zu befürchten, dass nur die GAFAMA in der Lage sein werden, sich diese kostenlos verfügbaren Daten zu Nutze zu machen, indem sie sie mit den Nutzerverhaltensdaten verknüpfen, die sie über andere Anwendungen sammeln. Mit Blick auf die derzeitigen und künftigen digitalen Giganten muss dafür gesorgt werden, dass die Hoheit der Bürger, Regierungen und Einrichtungen (insbesondere der Sozialversicherungseinrichtungen) in Europa über die Ermittlung, den Abruf und die Nutzung der Gesundheitsdaten unter rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten gewahrt bleibt.

7.6.

Der Mehrwert dieser Informationen, insbesondere im Gesundheitsbereich, kommt künftig diesen Plattformen und nicht mehr den Produzenten des Gesundheitssystems zugute. Die Informationen müssen dann nur noch an Interessenten für ihre Zwecke weitergegeben werden.

7.7.

Der Datenschutz im Zuge der „5 Vs“ von Big Data (Volume, Velocity, Variety, Veracity, Value — Menge, Geschwindigkeit, Vielfalt, Glaubwürdigkeit, Mehrwert) stellt auch einen wirtschaftlichen Wert dar, für den ein dynamischer Rechtsrahmen in Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern (Multistakeholder) aufgebaut werden muss, um jedwede Nutzung zu rein kommerziellen Zwecken zu verhindern.

Brüssel, den 20. September 2017.

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  ABl. C 458 vom 19.12.2014, S. 54; ABl. C 242 vom 23.7.2015, S. 48; ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 14; ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 40; ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 1.

(2)  Siehe Ziffer 4.2.

(3)  Die Bereiche Wohlbefinden, Gesundheit und Pflege sind Teil eines Kontinuums zwischen „Normal“-Zustand und Krankheit, bei dem auch die Medizin ansetzt.

(4)  2010 startete die US-Regierung die Blue Button-Initiative, um für Veteranen eine Plattform für die Begleitung, die Überwachung und den Download ihrer persönlichen Gesundheitsinformationen zu schaffen. Sie können darüber ihre Behandlungsdaten, Krankenversicherungsdaten und Informationen über ihren Gesundheitsverlauf (Allergien, Analysen usw.) abrufen und downloaden. Quelle: http://www.va.gov/bluebutton/.

(5)  In Frankreich wurde mit der Erstattung von Diabéo nach der Stellungnahme der französischen Kommission für die Bewertung von medizinischen Geräten und Gesundheitstechnologien ein Meilenstein erreicht. Diabéo ist eine Software für medizinisches Telemonitoring, die auch eine technische Einschulung in die Nutzung der Software bietet. Mit dieser Software werden die Patienten bei der Berechnung der täglichen Insulindosis gemäß den vorab vom verschreibenden Arzt festgelegten Zielen unterstützt. Sie kann als App auf Mobilgeräten (Smartphone oder Tablet) und über ein Webportal genutzt werden.

(6)  Vivoptim wurde von einem französischen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (MGEN) entwickelt und wird in Belgien von einem belgischen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (Solidaris) vertrieben. Dieses innovative E-Health-Programm dient der Prävention und Überwachung eines Herz-Kreislauf-Risikos und bietet ein Gesamtpaket individualisierter Dienste dank digitaler Geräte und vernetzter Objekte, die drei Überwachungs- und 13 Präventionsprogramme umfassen, die der Situation, den Erwartungen und den Anforderungen aller Personen angepasst sind, d. h. das Programm kann zur Prävention bei Personen mit gutem Gesundheitszustand ebenso wie zur Behandlung chronisch kranker Patienten genutzt werden.

(7)  Den App-Markt teilen sich im Wesentlichen die fünf größten Anbieter (90 % der Downloads: Play (Android), App Store (Apple), Windows Phone Store (Microsoft), App World (BlackBerry) und Ovi (Nokia)).

(8)  Die digitalen Giganten, die so genannten GAFAMA-Unternehmen (Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft, Alibaba), streben das Kontrollmonopol im E-Health-Bereich an. Der öffentliche Gesundheitssektor wird von diesen multinationalen Konzernen regelrecht überschwemmt, die darin ein wirtschaftliches Wachstumspotenzial sehen.


Top