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Document 52017DP0486
European Parliament decision of 12 December 2017 on the proposal of the Commission for the renewal of the term of office of the Chair of the Single Resolution Board (N8-0092/2017 — C8-0425/2017 — 2017/0901(NLE))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2017 über den Vorschlag der Kommission für die Verlängerung der Amtszeit der Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N8-0092/2017 — C8-0425/2017 — 2017/0901(NLE))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2017 über den Vorschlag der Kommission für die Verlängerung der Amtszeit der Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N8-0092/2017 — C8-0425/2017 — 2017/0901(NLE))
ABl. C 369 vom 11.10.2018, p. 180–180
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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11.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 369/180 |
P8_TA(2017)0486
Verlängerung des Mandats der Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2017 über den Vorschlag der Kommission für die Verlängerung der Amtszeit der Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N8-0092/2017 — C8-0425/2017 — 2017/0901(NLE))
(Billigung)
(2018/C 369/28)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 29. November 2017 für die Verlängerung der Amtszeit der Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N8-0092/2017), |
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unter Hinweis auf Artikel 56 Absatz 6 Unterabsatz 3 und auf Artikel 56 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (1), |
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gestützt auf Artikel 122a seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0393/2017), |
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A. |
in der Erwägung, dass der Rat Elke König am 19. Dezember 2014 für eine Amtszeit von drei Jahren ab dem 23. Dezember 2014 zur Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses ernannt hat (2); |
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B. |
in der Erwägung, dass die Amtszeit der ersten Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses gemäß Artikel 56 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 einmalig um fünf Jahre verlängert werden kann; |
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C. |
in der Erwägung, dass die Kommission am 29. November 2017 einen Vorschlag für die Verlängerung der Amtszeit von Elke König als Vorsitzende des Einheitlichen Abwicklungsausschusses angenommen und dem Parlament übermittelt hat; |
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D. |
in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments daraufhin die Qualifikationen der vorgeschlagenen Kandidatin für das Amt des Vorsitzes des Einheitlichen Abwicklungsausschusses bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014; |
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E. |
in der Erwägung, dass der Ausschuss am 4. Dezember 2017 eine Anhörung von Elke König durchführte, bei der diese zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete; |
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1. |
befürwortet den Vorschlag der Kommission für die Verlängerung der Amtszeit von Elke König als Vorsitzende des Einheitlichen Abwicklungsausschuss; |
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |