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Document 52017DP0407
European Parliament decision to raise no objections to the Commission delegated regulation of 22 September 2017 amending Commission Delegated Regulation (EU) No 149/2013 with regard to regulatory technical standards on indirect clearing arrangements (C(2017)06270 — (2017/2859(DEA))
Beschluss des Europäischen Parlaments keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 22. September 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für indirekte Clearingvereinbarungen zu erheben (C(2017)06270 — (2017/2859(DEA))
Beschluss des Europäischen Parlaments keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 22. September 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für indirekte Clearingvereinbarungen zu erheben (C(2017)06270 — (2017/2859(DEA))
ABl. C 346 vom 27.9.2018, p. 373–374
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 346/373 |
P8_TA(2017)0407
Keine Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt: Technische Regulierungsstandards für indirekte Clearingvereinbarungen (Änderung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013)
Beschluss des Europäischen Parlaments keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 22. September 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für indirekte Clearingvereinbarungen zu erheben (C(2017)06270 — (2017/2859(DEA))
(2018/C 346/54)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2017)06270), |
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unter Hinweis auf das Schreiben der Kommission vom 28. September 2017, in dem diese das Europäische Parlament ersucht, zu erklären, dass es keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung erheben wird, |
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unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 16. Oktober 2017 an die Vorsitzende der Konferenz der Ausschussvorsitze, |
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gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 4, |
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unter Hinweis auf Artikel 13 und Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (2), |
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unter Hinweis auf den Entwurf technischer Regulierungsstandards zu indirekten Clearingvereinbarungen im Rahmen der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), die die ESMA am 26. Mai 2016 gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vorgelegt hat, |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für einen Beschluss, |
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gestützt auf Artikel 105 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis darauf, dass innerhalb der in Artikel 105 Absatz 6 dritter und vierter Spiegelstrich seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Frist, die am 24. Oktober 2017 auslief, keinerlei Einwände erhoben wurden, |
A. |
in der Erwägung, dass die Kommission den Entwurf technischer Regulierungsstandards, den sie von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 26. Mai 2016 erhalten hatte, erst 16 Monate später billigte; in der Erwägung, dass sie die ESMA während dieses Zeitraums nicht offiziell zu ihren Änderungen an dem Entwurf technischer Regulierungsstandards konsultierte und weder die Mitgesetzgeber noch die Wirtschaft über die Gründe für die Verzögerung der Billigung über die drei Monate hinaus, die in der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 vorgesehen sind, informierte; in der Erwägung, dass es nicht hinnehmbar ist, dass die Kommission die Frist für die Annahme des Entwurfs technischer Regulierungsstandards um mehr als ein Jahr überschritten hat, ohne die Mitgesetzgeber darüber zu informieren; |
B. |
in der Erwägung, dass nach Ansicht des Parlaments die angenommenen technischen Regulierungsstandards nicht mit dem von der ESMA übermittelten Entwurf technischer Regulierungsstandards identisch sind, da die Kommission Änderungen vorgenommen hat, und dass es nach seiner Auffassung drei Monate Zeit hat, Einwände gegen die technischen Regulierungsstandards zu erheben (Prüfungszeitraum); in der Erwägung, dass die Kommission diesen dreimonatigen Prüfungszeitraum in ihrem Schreiben vom 28. September 2017 bestätigte; |
C. |
in der Erwägung, dass die Delegierte Verordnung ab dem 3. Januar 2018, dem Geltungsbeginn der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR), gelten sollte und dass auch eine vollständige Inanspruchnahme des dem Parlament zur Verfügung stehenden Prüfungszeitraums von drei Monaten der Wirtschaft nicht genügend Zeit ließe, die Änderungen umzusetzen; |
D. |
in der Erwägung, dass die zügige Veröffentlichung der Delegierten Verordnung im Amtsblatt eine zeitnahe Umsetzung ermöglichen und Rechtssicherheit schaffen würde, was die für indirektes Clearing anwendbaren Bestimmungen betrifft; |
1. |
erklärt, keine Einwände gegen die delegierte Verordnung zu erheben; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |