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Document 52017DC0696

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 8-10/2017

COM/2017/0696 final

Brüssel, den 21.11.2017

COM(2017) 696 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL

Frühwarnsystem Nr. 8-10/2017


INHALT

1.Einleitung

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

3.Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2017

4.Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

5.Schlussfolgerungen

Anhang 1:

Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 31.8.2017

1.Einleitung

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den Stand der Ausführung des Haushalts 2017 für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) für den Zeitraum vom 16. Oktober 2016 bis zum 31. August 2017. In der Tabelle im Anhang wird der tatsächliche Stand des Haushaltsvollzugs mit dem erwarteten Ausgabenprofil des gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Frühwarnsystems verglichen. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2017 festzustellen sind.

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Für 2017 werden Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet.

Nach diesen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. 1

Der EGFL-Haushalt 2017 umfasst:

·die neuesten Schätzungen der Kommission zum Finanzierungsbedarf für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen,

·die Schätzungen zu den im Laufe des Haushaltsjahres einzunehmenden zweckgebundenen Einnahmen,

·den Übertrag des Saldos der zweckgebundenen Einnahmen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr.

In ihrem Vorschlag für die Mittelausstattung des EGFL-Haushalts 2017 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2017 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen und den geschätzten Ausgaben. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2017 schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 2732 Mio. EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

·die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zusammenkommen dürften und auf 1430 Mio. EUR geschätzt werden (1278 Mio. EUR aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und 152 Mio. EUR aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten),

·die mit 1302 Mio. EUR angesetzten und von 2016 auf 2017 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen.

Die Kommission hat diese auf 2732 Mio. EUR geschätzten Einnahmen den folgenden Regelungen zugewiesen:

·400 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·2332 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Die Summe der bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen für diese Regelungen entspricht:

·855 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

·17 628 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Im Anhang, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2017 für die Zeit bis zum 31. August 2017 wiedergibt, sind die genannten zweckgebundenen Einnahmen bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für Obst und Gemüse und für die entkoppelten Direktzahlungen nicht mitberücksichtigt. Bei den Zahlen handelt es sich um die bewilligten Mittel für diese Artikel in Höhe von 661,5 Mio. EUR bzw. 33 191,8 Mio. EUR.

Mit den diesen Artikeln zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Gesamtbeträge im Haushaltsplan 2017 auf 1061,5 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 35 523,8 Mio. EUR für die entkoppelten Direktzahlungen.

3.Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2017

3.1.Marktbezogene Maßnahmen

Die Inanspruchnahme der Mittel für Interventionen auf den Agrarmärkten war um 74,9 Mio. EUR höher als erwartet. Unter Berücksichtigung der zweckgebundenen Einnahmen von 400 Mio. EUR für das Obst- und Gemüseprogramm ergibt sich ein Minderverbrauch von 167,6 Mio. EUR gegenüber dem geschätzten Ausgabenprofil.

3.1.1.Obst und Gemüse (+ 160,3 Mio. EUR)

Der scheinbare Mehrverbrauch von 160,3 Mio. EUR gegenüber dem Ausgabenprofil ergibt sich daraus, dass die diesem Sektor zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen nicht berücksichtigt sind. Bei Berücksichtigung der zweckgebundenen Einnahmen beträgt die Differenz zum Ausgabenprofil 82,2 Mio. EU (siehe Fußnote (*) im Anhang), was zeigt, dass die Mittel im Rahmen der Sondermaßnahme langsamer in Anspruch genommen werden als erwartet. Nach Auffassung der Kommission wird die endgültige Ausführungsrate dieser Maßnahme einen leichten Minderverbrauch aufweisen, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genau geschätzt werden kann.

3.1.2.Weinbauerzeugnisse (+ 63,1 Mio. EUR)

Die in den vorigen Berichten festgestellte zügige Ausführung der Stützungsmaßnahmen für den Weinsektor setzt sich fort. Die Kommission ist jedoch überzeugt, dass die Ausführung in diesem Sektor am Ende des Haushaltsjahrs nicht zu einem Mehrverbrauch führen wird.

3.1.3.Milch und Milcherzeugnisse (- 183,6 Mio. EUR)

Der Ausführungsstand bei diesem Artikel ist vor allem auf die Durchführung der außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für die Tierhaltungssektoren zurückzuführen. 2 Die Mittel in Höhe von 350 Mio. EUR für diese Beihilferegelung wurden unter dem Posten 05 02 12 99 – Sonstige Maßnahmen (Milch und Milcherzeugnisse) veranschlagt. Da einige Mitgliedstaaten jedoch beschlossen haben, einen Teil dieser Beihilfen Erzeugern in anderen Sektoren der Viehwirtschaft zuzuweisen, werden bei diesem Artikel weniger Mittel in Anspruch genommen als im Haushaltsplan veranschlagt. Die Kommission verfolgt aufmerksam die Ausführung dieser Regelung.

Was die Inanspruchnahme dieser Anpassungsbeihilfe und der Regelung zur Verringerung der Milcherzeugung (veranschlagt mit 150 Mio. EUR) anbelangt, so erwartet die Kommission angesichts einer langsameren Inanspruchnahme durch die Mitgliedstaaten, dass gegen Ende des Jahres ein leichter Minderverbrauch auftreten könnte.

3.1.4.Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse (25,0 Mio. EUR)

Der Mehrverbrauch gegenüber dem Profil ergibt sich hauptsächlich aus der unter Nummer 3.1.3 genannten außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe, wonach die Ausgaben für die im Sektor Schweinefleisch gewährten Beihilfen im Rahmen dieses Artikels gemeldet werden, während der Gesamtbetrag der veranschlagten Mittel in Artikel 05 02 12 – Milch und Milcherzeugnisse eingesetzt ist.

3.2.Direktzahlungen 

Die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel für Direktzahlungen war um 3912,8 Mio. EUR höher als im Verbrauchsprofil. Bei der Berücksichtigung der zweckgebundenen Einnahmen für dieses Kapitel des Haushaltsplans (siehe Nummer 2) ergibt sich ein Mehrverbrauch von rund 1729,1 Mio. EUR. Der Übergang von dem im letzten Bericht festgestellten Minderverbrauch zu einem Mehrverbrauch erklärt sich insbesondere durch den hohen Ausgabenbetrag, den die Mitgliedstaaten für den Monat Juni 2017 gemeldet haben.

3.2.1.Entkoppelte Direktzahlungen (+ 4020,9 Mio. EUR)

Die Ausgaben im Vergleich zu den im Haushalt veranschlagten Mitteln sind aufgrund der zweckgebundenen Einnahmen für die Basisprämienregelung (siehe Nummer 2) nur begrenzt aussagekräftig. Unter Berücksichtigung der zweckgebundenen Einnahmen liegen die Zahlungen um 1837,2 Mio. EUR über dem Ausgabenprofil (siehe Fußnote (*) im Anhang). Die Kommission überwacht die Durchführung dieses Artikels genau und geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die bewilligten Mittel und die verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen ausreichen, um die Ausgaben für diesen Sektor zu decken.

3.2.2.Andere Direktzahlungen (- 108,1 Mio. EUR)

Der Minderverbrauch bei diesem Haushaltsartikel ist geringer als in den vorangegangenen Frühwarnberichten. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass am Jahresende ein leichter Minderverbrauch bestehen bleibt, was vor allem auf den prognostizierten Minderverbrauch für die Kleinerzeugerregelung zurückgeht.

4.Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis Ende August 2017 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1184,2 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen:

·Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen in Höhe von 1073,8 Mio. EUR;

·Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten in Höhe von 107,0 Mio. EUR;

·letzte Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von 3,5 Mio. EUR.

Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2016 auf das Haushaltsjahr 2017 übertragenen zweckgebundenen Ausgaben beläuft sich auf 1304 Mio. EUR.

Daher belief sich der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen, die am 31. August 2017 für die Finanzierung der Ausgaben des EGFL zur Verfügung standen, auf 2488,2 Mio. EUR.

5.Schlussfolgerungen

Die bis zum 31. August 2017 zu verzeichnende vorläufige Ausführung von EGFL-Mitteln des Haushalts 2017 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das berechnete Verbrauchsprofil um etwa 1755,9 Mio. EUR überschreiten.

Es stehen bereits zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 2 488,2 Mio. EUR zur Verfügung.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die bewilligten Mittel zusammen mit den zweckgebundenen Einnahmen, die bereits zur Verfügung stehen und die bis zum Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung stehen werden, ausreichen, um alle Ausgaben abzudecken. Derzeit wird geschätzt, dass zweckgebundene Einnahmen in Höhe von rund 400 Mio. EUR auf den Haushalt 2018 übertragen werden können.

(1)

   Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union in der geänderten Fassung werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden.

(2)

     Milch und Milcherzeugnisse sowie die Sektoren Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch sowie Schaf- und Ziegenfleisch

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Brüssel, den 21.11.2017

COM(2017) 696 final

ANHANG

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BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL

Frühwarnsystem Nr. 8-10/2017


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