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Document 52017BP1634

    Entschließung (EU) 2017/1634 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2015 sind

    ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 162–164 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2017/1634/oj

    29.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 252/162


    ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1634 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 27. April 2017

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2015 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2015,

    gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0147/2017),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2015 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 11 266 000 EUR belief, was gegenüber 2014 einen Anstieg um 3,55 % bedeutet; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2015 der Agentur (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofes“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss 2015 der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    C.

    in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

    Folgemaßnahmen zur Entlastung 2014

    1.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur

    die vom Internen Auditdienst (IAS) der Kommission ausgearbeiteten und gebilligten Leitlinien für die Haushaltsplanung zur Anwendung gebracht hat, um die Planung und Ausführung ihres Jahreshaushalts zu verbessern, und dass sie interne Schulungen zur Haushalts- und Finanzplanung ausgearbeitet und aufgezeichnet hat;

    in ihren Jahresbericht Informationen zum Stand der Dinge in Bezug auf die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten und zum Thema Transparenz aufgenommen hat;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    2.

    stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2015 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 95,09 % geführt haben, womit die Zielvorgabe der Agentur erreicht wurde und gegenüber 2014 ein Anstieg um 0,09 % verzeichnet werden konnte; stellt außerdem fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 74,88 % betrug und somit gegenüber 2014 um 5,04 % gestiegen ist;

    Mittelbindungen und Übertragungen

    3.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich der Umfang der Mittelübertragungen der bei Titel III (operative Ausgaben) gebundenen Mittel auf 1 360 000 EUR (59 %) gegenüber 1 570 000 EUR (62 %) im Jahr 2014 belief; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich mit der auf lange Sicht ausgelegte Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) in Zusammenhang standen;

    4.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich der Umfang der Mittelübertragungen der bei Titel II (Verwaltungsausgaben) gebundenen Mittel auf 790 000 EUR (35 %) gegenüber 980 000 EUR (41 %) im Jahr 2014 belief; stellt fest, dass den Angaben der Agentur zu entnehmen ist, dass diese Übertragungen hauptsächlich Studien sowie Dienstleistungen betrafen, die nicht im Jahr 2015 erstellt bzw. erbracht wurden;

    5.

    weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind und nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten und auch nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Agentur im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden; nimmt zur Kenntnis, dass sich der Grundsatz der Jährlichkeit nach Auffassung der Agentur schwer mit dem mehrjährigen Charakter des REMIT-Projekts in Einklang bringen lässt;

    Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

    6.

    stellt fest, dass bei der Agentur Ende 2015 54 Bedienstete auf Zeit, 20 Vertragsbedienstete, sechs abgeordnete nationale Sachverständige, neun Praktikanten und sechs Zeitarbeitskräfte beschäftigt waren; stellt darüber hinaus fest, dass der Stellenplan 2015 nicht geändert wurde;

    7.

    stellt fest, dass ein Mitarbeiter-Screening ergab, dass 67,83 % der Mitarbeiter mit operativen Aufgaben befasst waren, 22,89 % im Bereich administrative Unterstützung und Koordinierung tätig waren und 9,28 % neutrale Aufgaben wahrnahmen;

    8.

    stellt fest, dass im Jahr 2015 75 Mitarbeiter an Teambildungstagen („Away Days“) teilnahmen, deren Kosten sich auf 6 517 EUR (87 EUR pro Person) beliefen;

    Interne Kontrollen

    9.

    stellt fest, dass die Agentur die Mindestanforderungen aller Normen für die interne Kontrolle erfüllt hat;

    10.

    stellt fest, dass die Agentur die Effizienz ihrer Normen für die interne Kontrolle bewertet hat, um festzustellen, in welchen Bereichen 2015 weitere Verbesserungen möglich sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur entsprechende Maßnahmen umsetzen sollte; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde darüber zu informieren, welche Maßnahmen umgesetzt worden sind;

    Interne Prüfung

    11.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission die Agentur zur Prüfung der Vergabeverfahren der Agentur vorab aufgesucht hatte; stellt fest, dass diese Prüfung des IAS für Anfang 2016 vorgesehen war; stellt ferner fest, dass der IAS Anfang 2016 auch eine umfassende Prüfung der Risikobewertung und eine Prüfung der IT-Risikobewertung durchführen und ausgehend von dieser Prüfung ein neuer strategischer Auditplan für die Agentur aufgestellt werden sollte; sieht der Vorlage des Berichts der Agentur über die IAS-Prüfungen im Rahmen seines Tätigkeitsberichts für das Jahr 2016 erwartungsvoll entgegen;

    12.

    stellt fest, dass von den sechs Empfehlungen, die der IAS infolge der Prüfung zu dem Thema „Ausarbeitung von Rahmenleitlinien und Stellungnahme zu Netzkodizes“ im Jahr 2014 vorgelegt hatte, 2014 und 2015 jeweils zwei Empfehlungen umgesetzt und abgeschlossen wurden; stellt fest, dass die Agentur die beiden verbleibenden Empfehlungen 2016 umsetzen sollte; nimmt zur Kenntnis, dass die letzte der auf die Prüfung des IAS im Jahr 2013 zurückgehenden Empfehlungen zur Planung, Budgetierung und Überwachung 2015 abgeschlossen wurde;

    Leistung

    13.

    stellt fest, dass die Agentur Ende 2015 eine Umfrage durchgeführt hat, in deren Rahmen die Interessenträger die Regelungstätigkeiten und Arbeitsmethoden der Agentur und die Aspekte Effizienz (beispielsweise in Bezug auf die fristgerechte Erfüllung der Zielvorgaben), Transparenz, Einbindung der Interessenträger und Veröffentlichungen bewerten konnten; stellt ferner fest, dass die Agentur im Oktober 2015 eine Studie im Hinblick auf einen Vorschlag für eine Methode zur Bewertung der Auswirkungen der Netzkodizes für die Gasnetze sowie Leitlinien in Bezug auf die Umsetzung und die Auswirkungen auf den Markt veröffentlicht hat; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten;

    Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

    14.

    nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat die für das Personal der Agentur geltende Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten, einschließlich Sonderbestimmungen für Führungskräfte, angenommen hat und dass diese Strategie auch für den Verwaltungsrat, den Regulierungsrat, den Beschwerdeausschuss, die Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze der Arbeitsgruppen und Personen, die Task Forces einberufen, gilt; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Agentur die Interessenerklärungen auf ihrer Website veröffentlicht hat, wobei einige Lebensläufe und Erklärungen von Mitgliedern des Regulierungsrats noch fehlen; fordert die Agentur auf, diese Dokumente zu veröffentlichen und der Öffentlichkeit den erforderlichen Überblick über Personal der oberen Führungsebene zu ermöglichen; nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat 2016 für eines seiner Mitglieder einen potenziellen Interessenkonflikt festgestellt hat und nach dem vorgesehenen Ad-hoc-Verfahren vorgegangen ist; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde weitere Informationen zu diesem Fall vorzulegen;

    15.

    nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Agentur für den Zeitraum 2015 bis 2017 eine Strategie zur Betrugsbekämpfung angenommen hat, bei deren Ausarbeitung sie vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) angeleitet wurde, und dass für das gesamte Personal Schulungen zur Sensibilisierung veranstaltet wurden;

    16.

    stellt fest, dass das Gesetz zur Umsetzung internationaler Bildungsprogramme im Sitzland der Agentur am 16. Juni 2016 angenommen wurde und am 15. Juli 2016 in Kraft trat; stellt fest, dass dieser Mitgliedstaat nach der Annahme des Gesetzes eine Machbarkeitsstudie in die Wege leitete; weist darauf hin, dass die Agentur ihren Sitzmitgliedstaat wiederholt darauf hingewiesen hat, dass in Ljubljana dringend eine Europäische Schule eingerichtet werden muss; beklagt, dass über vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Agentur und der slowenischen Regierung noch immer keine Europäische Schule eingerichtet wurde;

    17.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 27. April 2017 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


    (1)  Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1).

    (2)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0155 (siehe Seite 372 dieses Amtsblatts).


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