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Dokument 52017BP1603

    Entschließung (EU) 2017/1603 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan I — Europäisches Parlament, sind

    ABl. L 252 vom 29.9.2017, str. 3–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2017/1603/oj

    29.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 252/3


    ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1603 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 27. April 2017

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan I — Europäisches Parlament, sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan I — Europäisches Parlament,

    gestützt auf Artikel 94, Artikel 98 Absatz 3 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0153/2017),

    A.

    in der Erwägung, dass der Rechnungsführer des Europäischen Parlaments („Parlament“) in seiner Bescheinigung des Rechnungsabschlusses bestätigt hat, dass der Abschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Parlaments vermittelt, und dass der Rechnungsprüfer gegenüber dem Parlament keinerlei Vorbehalte geäußert hat;

    B.

    in der Erwägung, dass der Parlamentsverwaltung entsprechend dem üblichen Verfahren 129 Fragen übersandt wurden, auf die schriftliche Antworten eingingen, die vom Haushaltskontrollausschuss in Anwesenheit des für den Haushalt zuständigen Vizepräsidenten, des Generalsekretärs und des Internen Prüfers in öffentlicher Sitzung erörtert wurden;

    C.

    in der Erwägung, dass Kontrollen — insbesondere in Form des jährlichen Entlastungsverfahrens — unbedingt notwendig sind, damit die politische Führung und die Verwaltung des Parlaments ihrer Verantwortung gegenüber den Unionsbürgern tatsächlich nachkommen; in der Erwägung, dass Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltung öffentlicher Mittel ständig verbessert werden können; in der Erwägung, dass die Grundsätze der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und der verantwortungsvollen Personalführung zentrale Bestandteile der Ausführung des Haushaltsplans sein sollten;

    Aufsicht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Parlaments

    1.

    stellt fest, dass sich das formelle System für die Aufsicht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Parlaments aus vier Hauptbestandteilen zusammensetzt:

    a)

    der Bescheinigung des Rechnungsabschlusses durch den Rechnungsführer des Parlaments,

    b)

    den Jahresberichten des Internen Prüfers und seiner Stellungnahme zum internen Kontrollsystem,

    c)

    der Bewertung der Verwaltungsausgaben und der sonstigen Ausgaben für alle Unionsorgane, einschließlich des Parlaments, durch seinen externen Prüfer, den Rechnungshof, und

    d)

    dem vom Haushaltskontrollausschuss vorbereiteten Entlastungsverfahren, das mit einem Beschluss des Parlaments, seinem Präsidenten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments zu erteilen, endet;

    2.

    stellt fest, dass der Jahresbericht des Internen Prüfers Feststellungen auf der Grundlage der spezifischen Prüftätigkeit enthält, darauf ausgerichtet ist, die Haushaltsführung und das Finanzmanagement zu verbessern, aber kein umfassendes Bild der Haushaltsführung und des Finanzmanagements des Parlaments zu liefern; stellt außerdem fest, dass in dem Bericht des Rechnungshofs nur auf die Ergebnisse einer kleinen Stichprobe (16 Vorgänge) sämtlicher Vorgänge des Parlaments Bezug genommen wird;

    3.

    vertritt die Auffassung, dass der Rechnungshof den Vorgängen des Parlaments möglicherweise deshalb relativ wenig Aufmerksamkeit widmet, weil die Fehlerquote bei den Verwaltungsausgaben überhaupt gering ist;

    4.

    weist jedoch darauf hin, dass das Risiko einer Rufschädigung relativ hoch ist, auch wenn die Fehlerquote bemerkenswert niedrig ist, da sich derartige Fehler im Finanzmanagement und in der Haushaltsführung negativ auf das Ansehen des Organs auswirken könnten;

    5.

    stellt zudem fest, dass in jüngerer Zeit, seitdem es allgemein als notwendig empfunden wird, eine ergebnisorientierte Haushaltsplanung zu betreiben, Entlastungsverfahren nicht darauf beschränkt bleiben sollten, Unregelmäßigkeiten aufzudecken, sondern auch konkrete Leistungsmessungen und Ergebnisbewertungen umfassen sollten, und dass auch dies im Fall des Parlaments besonders wichtig ist, weil es sich unmittelbar auf den Ruf des Organs auswirkt, wenn keine Ergebnisse seiner Tätigkeit vorliegen;

    6.

    stellt hierzu fest, dass die Tätigkeit des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens eine Möglichkeit bietet, den Rechnungsabschluss der Parlamentsverwaltung sorgfältiger zu prüfen; fordert eine Aufstockung der Zahl der auf Rechnungsabschlüsse und Rechnungsprüfung spezialisierten internen Sachverständigen, auf deren Wissen die Berichterstatter bei der Ausarbeitung der Entlastungsberichte zurückgreifen können;

    Jahresabschluss des Parlaments

    7.

    stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel des Parlaments für 2015 auf insgesamt 1 794 929 112 EUR beliefen, was 19,78 % der Mittel von Rubrik 5 des Mehrjährigen Finanzrahmens (1) entspricht, die für die Verwaltungsausgaben aller Unionsorgane für 2015 veranschlagt wurden, und eine Zunahme um 2,2 % gegenüber dem Haushaltsplan 2014 (1 755 631 742 EUR) bedeutet;

    8.

    stellt fest, dass sich die im Jahresabschluss ausgewiesenen Gesamteinnahmen zum 31. Dezember 2015 auf 176 367 724 EUR (2014: 174 436 852 EUR), einschließlich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 27 988 590 EUR (2014: 26 979 032 EUR), beliefen;

    9.

    weist darauf hin, dass 71 % der Gesamtmittel für Verpflichtungen auf vier Kapitel entfielen, nämlich Kapitel 10 (Mitglieder des Organs), Kapitel 12 (Beamte und Bedienstete auf Zeit), Kapitel 20 (Gebäude und Nebenkosten) und Kapitel 42 (Ausgaben für parlamentarische Assistenz); stellt fest, dass sich hieran erkennen lässt, dass die Ausgaben des Parlaments nur in geringem Maße Änderungen unterliegen, was größtenteils damit zusammenhängt, dass die Bezüge der Mitglieder und Bediensteten nach Maßgabe des Statuts und anderer vertraglicher Verpflichtungen angepasst werden;

    10.

    nimmt die Beträge zur Kenntnis, auf deren Grundlage der Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2015 erstellt wurde:

    a)   Verfügbare Mittel (EUR)

    Mittel für 2015:

    1 794 929 112

    nicht automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014:

    automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014:

    277 911 825

    Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, für 2015:

    27 988 590

    Mittelübertragungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, aus dem Haushaltsjahr 2014:

    106 077 150

    Gesamt:

    2 206 906 677

    b)   Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2015 (EUR)

    Mittelbindungen:

    2 176 992 756

    getätigte Zahlungen:

    1 770 807 099

    automatische Mittelübertragungen, einschließlich Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen:

    392 379 176

    nicht automatische Mittelübertragungen:

    in Abgang gestellte Mittel:

    43 720 402

    c)   Einnahmen (EUR)

    im Jahr 2015:

    176 367 724

    d)

    Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2015 (EUR)

    1 511 058 599

    11.

    stellt fest, dass im Jahr 2015 99,1 % der in den Haushaltsplan des Parlaments eingesetzten Mittel gebunden und 0,9 % der Mittel in Abgang gestellt wurden und dass wie in den Vorjahren eine sehr hohe Ausführungsquote der Haushaltsmittel erreicht wurde;

    12.

    weist darauf hin, dass sich die in Abgang gestellten Mittel auf insgesamt 41 422 684 EUR belaufen, wobei der Großteil auf Löhne und Gehälter und auf Ausgaben im Zusammenhang mit Gebäuden entfällt;

    13.

    stellt fest, dass sich die Sammelmittelübertragung auf 71 000 000 EUR belief, was 4 % der gesamten Mittel entspricht, die von vorläufig eingesetzten Mitteln und aus anderen Quellen übertragen wurden, um zur Finanzierung der jährlichen Erbpachtzinsen im Zusammenhang mit dem Konrad-Adenauer-Gebäude beizutragen; fordert nachdrücklich, dass die Gebäudepolitik des Parlaments mit ausreichender Deutlichkeit als Teil der Haushaltspolitik festgelegt wird; hält die Sammelmittelübertragung für sehr hoch; ist der festen Überzeugung, dass diese Übertragung durch eine effiziente Haushaltsführung auf ein Minimum reduziert werden sollte; fordert den Rechnungshof in diesem Zusammenhang auf, einen Bericht über die Gebäudepolitik des Parlaments zu verfassen;

    Stellungnahmen des Rechnungshofs zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 2015 und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

    14.

    stellt fest, dass aus den Prüfungsnachweisen insgesamt hervorgeht, dass die Verwaltungsausgaben nicht in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet sind und dass sich auf der Grundlage der sieben quantifizierten Fehler die geschätzte Fehlerquote in der Rubrik 5 des MFR auf 0,6 % beläuft (2014: 0,5 %).

    15.

    nimmt mit großer Besorgnis die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass 22 der 151 für alle Institutionen der Union untersuchten Vorgänge (14,6 %) Fehler aufwiesen; stellt jedoch fest, dass bei diesen 22 Vorgängen nur sieben Fehler quantifiziert wurden und sich daher auf den Haushalt ausgewirkt haben, womit die geschätzte Fehlerquote 0,6 % beträgt;

    16.

    nimmt außerdem zur Kenntnis, dass der Jahresbericht des Rechnungshofs für 2015 besondere Feststellungen enthält, die das Parlament betreffen; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof Mängel bei den Kontrollen der Genehmigung und Begleichung von Ausgaben, die 2014 getätigt wurden, feststellte; stellt fest, dass davon nur einer von 16 Vorgängen des Parlaments, die in Bezug auf die ein oder andere Fraktion untersucht wurden, betroffen war und dass diese Mängel 2015 behoben wurden;

    17.

    nimmt die Antworten des Parlaments an den Rechnungshof im kontradiktorischen Verfahren zur Kenntnis; fordert den Rechnungshof auf, den federführenden Ausschuss darüber auf dem Laufenden zu halten, wie die Empfehlung des Rechnungshofs umgesetzt wurde, bessere Orientierungshilfen zu bieten und den bestehenden Kontrollrahmen für die Ausführung von Haushaltsmitteln, die Fraktionen zugewiesen werden, zu überprüfen;

    Jahresbericht des Internen Prüfers

    18.

    stellt fest, dass der Interne Prüfer am 30. Januar 2017 in einer öffentlichen Sitzung des federführenden Ausschusses seinen Jahresbericht vorlegte und darlegte, dass er 2015 Berichte über folgende Themen angenommen hat:

    Folgeprüfungen noch ausstehender Maßnahmen aus Berichten über die Interne Prüfung;

    Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit;

    operationelle Effizienz und Leistungsmessung im IT-Bereich;

    Finanzverwaltungssystem („FMS“);

    Verfahren zur Einziehung von Forderungen;

    betriebliches Kontinuitätsmanagement;

    Bestandsaufnahme und Management von externem Fachwissen im IT-Datenzentrum;

    19.

    nimmt die Ansichten des Internen Prüfers zu folgenden Themen zur Kenntnis und pflichtet ihnen bei:

    dass ein begründeter Vorschlag zur Aktualisierung des Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit für die Dolmetschdienste auszuarbeiten ist, wobei auch gezielte Vorkehrungen zur Planung von Sitzungen im Rahmen von Trilogen zu treffen sind;

    dass der Regelungsrahmen für Sitzungen mit Verdolmetschung zu verbessern ist, und zwar durch eine bessere Abstimmung zwischen den bestehenden Regelungen und Schritte zur gleichmäßigeren Verteilung des Bedarfs auf die Woche und zur Ermittlung und Nutzung wenig in Anspruch genommener Zeitspannen; unterstreicht die Notwendigkeit, die Zahl der kurzfristig abgesagten Sitzungen, die zu erheblichen Fehlallokationen von Ressourcen führen, zu senken;

    dass relevante Kriterien und als Richtwert dienende Schwellwerte auszuarbeiten sind, um Rechtsverfahren einzuleiten und Forderungen aufzuheben, und sie dem bevollmächtigten Hauptanweisungsbefugten zur Genehmigung vorzulegen sind;

    dass Vorkehrungen für eine angemessene Amtsführung und angemessene Maßnahmen (einschließlich institutioneller Leitlinien und praktischer Vereinbarungen) für die Kontinuität der Geschäftstätigkeit zu treffen sind;

    20.

    stellt fest, dass Ende 2015 auch nach mehreren Folgeprüfungen vier Maßnahmen, die aus der Überprüfung des Internen Kontrollrahmens resultierten und ein gemäßigtes Restrisiko aufweisen, noch nicht abgeschlossen sind, wobei bei einer Maßnahme der vorgesehene Termin im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Finanzverwaltungssystems des Parlaments auf 2017 verschoben wurde; fordert den Internen Prüfer auf, den Haushaltskontrollausschuss über die Fortschritte bei diesen Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten;

    21.

    fordert den Internen Prüfer auf, dass er bei der Vorstellung seines Jahresberichts genauer auf die Aspekte eingeht, bei denen er Mängel bzw. Unregelmäßigkeiten festgestellt hat; fordert den Internen Prüfer außerdem auf, dem Haushaltskontrollausschuss seine Berichte über Folgemaßnahmen sowie über Entwicklungen und Lösungen im Zusammenhang mit während seiner Amtszeit festgestellten Problemen zur Verfügung zu stellen; fordert den Generalsekretär auf, Verfahren einzuführen, mit denen Leistung und Ergebnisse bewertet werden können;

    Folgemaßnahmen zur Entschließung zur Entlastung 2014

    22.

    nimmt die schriftlichen Antworten in Bezug auf die Entlastungsentschließung 2014, die dem Haushaltskontrollausschuss am 20. Oktober 2016 übermittelt wurden, und die Ausführungen des Generalsekretärs zu den verschiedenen Fragen und Forderungen, die in der Entschließung über die Entlastung des Parlaments für 2014 und in der daran anschließenden Aussprache mit den Mitgliedern aufgeworfen bzw. erhoben wurden, zur Kenntnis; bedauert jedoch, dass viele der genannten Forderungen ohne Begründung oder Rechtfertigung nicht weiterverfolgt wurden; betont, dass es wichtig ist, Fragen in Bezug auf den Haushalt des Parlaments und seine Umsetzung öfter mit dem Generalsekretär im Haushaltskontrollausschuss besprechen zu können;

    23.

    stellt fest, dass es terminliche Unstimmigkeiten hinsichtlich der Vorstellung des Berichtsentwurfs über die Entlastung des Parlaments und der Möglichkeit, ergänzende Fragen an den Generalsekretär zu richten, gegeben hat; fordert den Generalsekretär auf, die ergänzenden Fragen vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen und gegebenenfalls vor der Abstimmung im Ausschuss zu beantworten;

    Entlastung des Parlaments für 2015

    24.

    nimmt zur Kenntnis, dass der für den Haushalt zuständige Vizepräsident, der Generalsekretär und der Haushaltskontrollausschuss am 30. Januar 2017 eine Aussprache im Beisein eines Mitglieds des Rechnungshofs und des Internen Prüfers geführt haben;

    25.

    gibt seiner Zufriedenheit darüber Ausdruck, dass die Verwaltung des Parlaments zugesagt hat, die Leistung seiner Dienststellen kontinuierlich und effizient zu verbessern, obwohl es seiner Ansicht nach in einigen Fällen zu lange dauert, Änderungen umzusetzen;

    26.

    stellt fest, dass das Parlament mit Kosten in Höhe von etwa 3,60 EUR pro Bürger und Jahr den Vergleich mit anderen parlamentarischen Systemen nicht zu scheuen braucht, zumal ein Drittel dieser Kosten Rahmenbedingungen betreffen (Mehrsprachigkeit und Arbeitsorte), auf die das Parlament selbst nur begrenzten Einfluss hat und die für andere Parlamente nicht in derselben Weise gelten;

    27.

    stellt jedoch fest, dass die ergebnisorientierte Haushaltsplanung in den Generaldirektionen mit unterschiedlich großer Sorgfalt betrieben wird und diesbezüglich beispielsweise die Generaldirektion Finanzen (GD FINS) Vorreiterin ist, die ergebnisorientierte Haushaltsplanung sich aber in anderen Dienststellen der Verwaltung noch in einem Vorstadium befindet; fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass in der gesamten Verwaltung klare und messbare Ziele festgelegt werden und ihre Umsetzung überwacht wird;

    28.

    nimmt die Antwort des Generalsekretärs in Bezug auf die Bereitstellung der Anwendung ePetition für die Mitglieder und die breite Öffentlichkeit sowie den Bericht des Juristischen Dienstes zur Kenntnis; fordert den Generalsekretär auf, über die Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Juristischen Dienstes zu berichten;

    29.

    begrüßt, dass die Verwaltung dem Thema Nachhaltigkeit insbesondere im Zusammenhang mit Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge Bedeutung beimisst; stellt jedoch fest, dass es mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (2) möglich geworden ist, die Kriterien zur gesellschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit gegenüber dem Kriterium des niedrigsten Preises stärker zu gewichten;

    30.

    fordert den Generalsekretär auf, einen Maßnahmenplan dazu vorzulegen, wie Nachhaltigkeitskriterien in den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge des Parlaments zur Geltung gebracht werden können, und in diesem Plan auch zu bewerten, inwieweit auf die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge als Instrument zurückgegriffen wird;

    31.

    stellt fest, dass sich die durch die geografische Verteilung der Arbeitsorte des Parlaments bedingten Kosten nach Angaben des Rechnungshofs auf 114 Mio. EUR pro Jahr belaufen, und nimmt die Feststellung in seiner Entschließung vom 20. November 2013 zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union (3), zur Kenntnis, dass 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments im Rahmen des Beamtenstatuts eine direkte Folge der geografischen Verteilung der Dienste des Parlaments sind; weist erneut darauf hin, dass sich die Umweltauswirkungen dieser geografischen Verteilung mit schätzungsweise 11 000 bis 19 000 Tonnen CO2-Emissionen beziffern lassen; fordert das Präsidium auf, den Generalsekretär zu ersuchen, unverzüglich einen Fahrplan für einen einzigen Sitz des Parlaments auszuarbeiten; bekräftigt seine Forderung gegenüber dem Parlament und dem Rat, sich im Interesse langfristiger Einsparungen mit der Frage zu befassen, ob nicht ein Fahrplan für einen einzigen Sitz ausgearbeitet werden müsste, worauf das Parlament bereits in mehreren früheren Entschließungen hingewiesen hat; vertritt die Ansicht, dass durch den Austritt des Vereinigten Königreichs und durch die Notwendigkeit, die europäischen Agenturen, die ihren aktuellen Sitz im Vereinigten Königreich haben, neu anzusiedeln, eine hervorragende Gelegenheit gegeben ist, mehrere Probleme gleichzeitig zu lösen; verweist jedoch auf Artikel 341 AEUV, der besagt, dass die Sitze der EU-Organe durch die Regierungen der Mitgliedstaaten im Einvernehmen festgelegt werden, sowie auf das dem EUV und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 6, durch das der Sitz des Parlaments in Straßburg festgesetzt wird; weist darauf hin, dass die Verträge im Falle eines einzigen Sitzes geändert werden müssten;

    32.

    erinnert an die Antwort der Verwaltung im Fragebogen zur Entlastung des Parlaments 2013 auf die Frage Nr. 75, dass sie entschieden habe, „die Praxis der Dauerdienstreisen zu beenden, […] was zu erheblichen Einsparungen führt“, sieht jedoch einen erheblichen Widerspruch darin, dass sich derzeit 13 Mitarbeiter auf Dauerdienstreisen befinden; hält eine Dauerdienstreise mit Auslandszulage und Tagegeldern zum bisherigen Wohnort und Lebensumfeld eines Mitarbeiters für einen kritikwürdigen Umgang mit Steuergeldern und für nicht regelkonform; verlangt eine Klärung der Umstände aller Dauerdienstreisen und insbesondere die Offenlegung der Gründe und Kosten der jeweiligen Dauerdienstreise;

    33.

    weist darauf hin, dass alle Beamten und sonstigen Bediensteten der Union, einschließlich derer, die in Kabinetten arbeiten, ihre Aufgaben entsprechend den im Statut festgelegten Regelungen ausschließlich im Interesse der Union erfüllen sollen; weist darauf hin, dass die EU-Beamten mit dem Geld der Steuerzahler bezahlt werden, das nicht dazu dienen soll, dass Presse- oder andere Mitarbeiter sich für die Beförderung nationaler politischer Interessen eines Präsidenten einsetzen; fordert das Präsidium auf, in den Regelungen des Parlaments klare Bestimmungen festzulegen;

    34.

    nimmt Kenntnis von der Entscheidung des Präsidenten vom 21. Oktober 2015, mit der er selbst Leitungspositionen im Haus ohne die Beachtung bisheriger Verfahren wie Ausschreibungen vergeben wollte; stellt fest, dass diese Entscheidung „nicht den Regeln entsprach“ (Antwort der Verwaltung auf den 2. Fragebogen des Haushaltskontrollausschusses); verlangt den formalen Widerruf dieser Entscheidung des Präsidenten;

    35.

    stellt fest, dass sich der Präsident am 15. Dezember 2015 selbst ermächtigt hat, über die bestehende Kabinettszulage hinaus eine in der Höhe nicht begrenzte Sonderzulage an seine Kabinettsmitglieder vergeben zu können, obwohl das Personalstatut eine solche Sonderzulage nicht vorsieht; stellt erneut die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Ermächtigung und der Gültigkeit der Sonderzulagen; bittet um Prüfung, ob die Entscheidung über die Einführung einer solchen aufgehoben werden sollte;

    Handhabung der Zuschussregelung für Besuchergruppen

    36.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium am 24. Oktober 2016 eine überarbeitete Fassung der Regelung über die Zahlung finanzieller Beiträge für bezuschusste Besuchergruppen angenommen hat;

    37.

    begrüßt, dass dadurch in erheblich geringerem Ausmaß Barzahlungen getätigt werden und obligatorische elektronische Überweisungen eingeführt wurden und sich infolgedessen das Diebstahlrisiko und das Risiko einer Schädigung des Rufs des Parlaments verringern, aber nach wie vor beträchtliche Flexibilität gegeben ist; unterstützt das Vorhaben des Präsidiums, das überarbeitete System nach einem Jahr der Anwendung einer Beurteilung zu unterziehen; bedauert jedoch, dass es für parlamentarische Assistenten möglich ist, Zahlungen auf ihr persönliches Bankkonto zu erhalten und die Ausgaben der Gruppen zu bestätigen; ist darüber besorgt, dass auf die akkreditierten parlamentarischen Assistenten dadurch eine unnötige rechtliche und finanzielle Verantwortung übertragen wird und sie potenziellen Risiken ausgesetzt werden; fordert das Präsidium auf, dies vorrangig erneut zu prüfen;

    38.

    bedauert, dass das Parlament seinem Präsidenten für die Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt hat und dass es im letzten Moment wichtige Absätze zu den politischen Tätigkeiten und zum finanziellen Verhalten des Präsidenten während der Europawahl 2014 gestrichen hat;

    Transparenzregister und Interessenkonflikte

    39.

    begrüßt, dass das Parlament und seine Verwaltung in den Medien und in der Öffentlichkeit immer mehr Aufmerksamkeit finden; stellt jedoch fest, dass einige Journalisten nach eigenen Aussagen nur schwer die speziellen Informationen bekommen, die sie suchen; weist darauf hin, dass die Transparenz des Parlaments und seiner Verwaltung für die Legitimität des Organs von wesentlicher Bedeutung ist und dass der Zugang zu Informationen — stets unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten — verbessert werden sollte;

    40.

    fordert das Präsidium auf, auf der Website des Parlaments die ihm vom Generalsekretär vorgelegten Dokumente in einem maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen, es sei denn, dies ist angesichts der Natur der darin enthaltenen Informationen — etwa wegen des Schutzes personenbezogener Daten — nicht möglich;

    41.

    betont erneut, dass es notwendig ist, die Tätigkeit der internen Entscheidungsorgane des Parlaments und insbesondere des Präsidiums transparenter und offener zu gestalten; fordert, dass die Tagesordnungen des Präsidiums im Intranet rechtzeitig veröffentlicht werden und dass die Sitzungsprotokolle schneller veröffentlicht werden; stellt fest, dass es nicht notwendig ist, auf ihre Übersetzung in alle Sprachen zu warten;

    42.

    erinnert an die Pflicht der Mitglieder, die Verwaltung unverzüglich über alle Änderungen bei ihren Interessenerklärungen zu informieren;

    43.

    fordert den Generalsekretär auf, diese Entschließung dem Präsidium zu übermitteln und besonders auf alle Punkte hinzuweisen, in denen Maßnahmen oder Beschlüsse seitens des Präsidiums verlangt werden; fordert den Generalsekretär auf, einen Aktionsplan und einen Zeitplan festzulegen, die es dem Präsidium ermöglichen, in den Entschließungen zur Entlastung des Parlaments formulierten Empfehlungen nachzukommen bzw. darauf zu reagieren, und die Ergebnisse in das jährliche Prüfdokument einzubeziehen; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss über alle Projekte, die dem Präsidium vorgelegt wurden und erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, rechtzeitig Bericht zu erstatten;

    44.

    vertritt die Ansicht, dass die Mitglieder in der Lage sein sollten, die Website des Parlaments zu nutzen, um in ihren Wahlkreisen mit größtmöglicher Transparenz über ihre Aktivitäten zu berichten, und fordert daher den Generalsekretär auf, ein System zu entwickeln, mit dessen Hilfe die Mitglieder Einzelheiten über ihre Treffen mit Interessenvertretern veröffentlichen können; fordert darüber hinaus den Generalsekretär auf, dies unverzüglich zu ermöglichen, wie es das Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für 2014 bereits gefordert hatte;

    45.

    fordert das Präsidium auf, die Regelung über die Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung festzulegen und zu veröffentlichen;

    46.

    stellt fest, dass nur wenigen Mitgliedern bewusst ist, dass Überschüsse aus der allgemeinen Kostenvergütung zurückgezahlt werden können; erinnert die Mitglieder daran, dass die allgemeine Kostenvergütung keine zusätzlichen persönlichen Bezüge darstellt; fordert den Generalsekretär auf, diese Möglichkeit vorrangig bekannt zu machen; fordert die Mitglieder auf, nicht in Anspruch genommene Beträge am Ende ihres Mandats zurückzuzahlen;

    47.

    fordert den Generalsekretär ebenso dazu auf, Mitgliedern, die die Zahlungen aller sonstigen Vergütungen des Parlaments an sie auf ihren eigenen Webseiten veröffentlichen möchten, entsprechende Datensätze in leicht weiterverarbeitbarer Form zur Verfügung zu stellen;

    48.

    fordert den Generalsekretär ferner auf, in gleicher Weise auch interessierten Fraktionen behilflich zu sein;

    49.

    weist darauf hin, dass auf der Website des Parlaments eine ganze Reihe von Unterlagen, die dem Beschluss über die Anerkennung der europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen zugrunde liegen, zusammen mit genauen Details zum endgültigen Finanzierungsbetrag verfügbar sind; fordert das Parlament auf, die Kommission um einen Vorschlag zur Überarbeitung des derzeit geltenden Rechtsakts zum Statut und zur Finanzierung der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Partei bzw. Stiftungen (4), der strengere Anforderungen für die Einrichtung einer europäischen politischen Stiftung beinhaltet, zu ersuchen, um Missbräuche zu verhindern;

    50.

    begrüßt die Einführung eines speziellen Formulars für Berichterstatter, auf dem sie angeben können, welche Interessenvertreter auf ihre Berichte Einfluss genommen haben (legislativer Fußabdruck);

    51.

    verlangt von der Parlamentsverwaltung erneut einen Bericht über die Nutzung der Räumlichkeiten des Parlaments durch Interessenvertreter und sonstige externe Organisationen;

    52.

    ist besorgt darüber, dass der derzeitige Verhaltenskodex für die Mitglieder zur Vermeidung von Interessenkonflikten möglicherweise weiter verbessert werden muss, wobei folgende Themen besonders berücksichtigt werden sollten:

    bezahlte Nebentätigkeiten von Mitgliedern;

    Lobbyarbeit ehemaliger Mitglieder in den EU-Organen während der Zeit, in der sie Anspruch auf eine Übergangsvergütung haben;

    Registrierung der Interessenerklärungen der Mitglieder;

    Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Beratenden Ausschusses;

    Generaldirektion Kommunikation

    53.

    begrüßt die Entwicklung von Indikatoren zur Messung des Erfolgs der Kommunikationsmaßnahmen des Parlaments und fordert den Generalsekretär auf, der Wirksamkeit dieses neuen leistungsbasierten Ansatzes im Bereich Kommunikation einen eigenen Abschnitt im Bericht über die Tätigkeiten des Parlaments 2016 zu widmen;

    54.

    unterstützt die verschiedenen Programme zur Erleichterung der Besuche von Journalisten und Bürgern, die mehr über die Tätigkeiten des Parlaments erfahren wollen;

    55.

    bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Feststellung aus dem Entlastungsverfahren für 2014, wonach die Website des Parlaments weiterhin verhältnismäßig benutzerunfreundlich und die Navigation schwierig sei und die aktuellsten technischen Entwicklungen noch nicht einbezogen seien, wodurch das schnelle Finden relevanter Informationen erschwert werde; erinnert daran, dass auch darauf hingewiesen wurde, dass die Website nicht dazu beiträgt, das Image des Parlaments in der breiten Öffentlichkeit zu verbessern, obwohl die Kommunikation mit den Unionsbürgern von wesentlicher Bedeutung ist;

    56.

    fordert die Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) auf, eine effizientere und benutzerfreundlichere Website mit einer wirksameren Suchmaschine einzuführen, wodurch die Öffentlichkeitswirksamkeit des Parlaments verbessert und den Bedürfnissen und Interessen der Bürger direkter entsprochen werden kann; stellt fest, dass die erzielten Ergebnisse trotz der beträchtlichen Ausgaben nur mittelmäßig sind;

    57.

    bekundet seine Besorgnis über die Wirksamkeit der Kommunikationsstrategie des Parlaments; fordert in diesem Zusammenhang eine umfassende Überprüfung der derzeitigen Strategie und insbesondere ein aktiveres Vorgehen gegenüber denjenigen, die sich nicht von sich aus für die Tätigkeiten des Parlaments interessieren oder ihm möglicherweise sogar skeptisch gegenüberstehen; fordert den Generalsekretär auf, eine neue Strategie zu entwickeln, um darüber hinaus auch diese Bürger zu erreichen, wobei auch der Zugang zu Informationen erleichtert und ungerechtfertigten Vorurteilen gegenüber dem Parlament angemessen begegnet werden sollte und gleichzeitig unnötige und kostspielige Werbekampagnen vermieden werden sollten;

    58.

    betont, dass es erforderlich ist, die Arbeit der Informationsbüros des Parlaments zu modernisieren, indem die Nutzung neuer Kommunikationstechnologien und -muster optimiert und ein Vorteil aus ihrer privilegierten geografischen bürgernahen Position gezogen wird, um die Aktivitäten auf lokaler Ebene, wie etwa mit Mitgliedern des Parlaments und der Zivilgesellschaft organisierte Debatten, weiter zu intensivieren mit dem Ziel, den Bürgern Gehör zu schenken und den Dialog mit ihnen zu suchen; unterstreicht, dass die durch diese Veranstaltungen ausgelösten Online-Debatten und Medienberichte dazu beitragen sollten, den Kontakt zu den Bürgern noch weiter auszubauen; stellt fest, dass die Gebäude- und Personalkosten für die Informationsbüros in den Mitgliedstaaten im Verhältnis zu der Menge an Geld, die für die Schlüsselfunktionen dieser Büros ausgegeben wird, unverhältnismäßig hoch sind; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltskontrollausschuss bis Ende 2017 einen detaillierten Bericht über die Tätigkeiten und die Finanzen der Informationsbüros in Brüssel und Straßburg vorzulegen und darin insbesondere auf den von ihnen erbrachten Mehrwert einzugehen;

    59.

    zeigt sich besorgt über die Antworten auf die schriftlichen Anfragen zu den Informationsbüros des Parlaments in einigen Mitgliedstaaten, da diese Büros meist nur einen Bruchteil der Betriebskosten für die eigentlichen Ziele und Aufgaben der Informationsbüros verwenden, während der Großteil der Kosten auf Büromieten und die Bezüge und Dienstreisen der Mitarbeiter entfällt;

    60.

    fordert den Generalsekretär auf, die interne Kommunikation zwischen den verschiedenen Generaldirektionen zu verbessern, damit beispielsweise die Entwicklung neuer wichtiger Tools wie des „Legislativzugs“ einer größeren internen und externen Öffentlichkeit bekannt wird;

    LUX-Filmpreis

    61.

    begrüßt die im Rahmen der Entlastung für 2013 geforderte gemeinsame Präsentation der Ergebnisse einer Umfrage im Haushaltskontrollausschuss und im Ausschuss für Kultur und Bildung, die durchgeführt wurde, um zu ermitteln, ob der LUX-Filmpreis bekannt ist und welche Ansichten gegebenenfalls in den jeweiligen Mitgliedstaaten darüber bestehen;

    62.

    weist darauf hin, dass sich die Umfrage hauptsächlich darauf bezog, inwieweit der LUX-Filmpreis unter den Mitgliedern und Filmemachern für sein Ziel bekannt ist, den Bürgern gegenüber deutlich zu machen, dass sich das Parlament für gemeinsame Werte wie Menschenrechte und Solidarität sowie für die kulturelle und sprachliche Vielfalt einsetzt;

    63.

    stellt fest, dass die Beteiligung an der Umfrage mit 18 % bzw. 137 Mitgliedern des Parlaments aus allen Fraktionen und Mitgliedstaaten sehr gering war und dass unter ihnen mehr als 90 % von dem Preis gehört hatten, 75 % seinen Zweck verstanden hatten und über 80 % ihn als positiv betrachten;

    64.

    ist nicht von der Methode der Auswahl der Filme überzeugt, wonach die Mitglieder über die Nominierungen und die endgültige Bestimmung des Preisträgers entscheiden, und ersucht das Präsidium, über alternative Modelle zur Erzielung der gewünschten Ergebnisse zu berichten, indem beispielsweise eine vergleichbare Initiative der Organisationen der Filmemacher selbst unterstützt wird;

    65.

    stellt fest, dass die Zahl der Zuschauer zwar über die Jahre hinweg zugenommen hat, dass 43 000 Zuschauer in der ganzen Union jedoch immer noch sehr wenig sind und sich die Frage stellt, ob der LUX-Filmpreis gerechtfertigt ist;

    Haus der europäischen Geschichte

    66.

    bedauert die wiederholten Verzögerungen der Eröffnung des Hauses der europäischen Geschichte, die ursprünglich für März 2016 geplant war, später auf September und November 2016 verschoben wurde und nun am 6. Mai 2017 stattfinden soll;

    67.

    verweist mit Besorgnis auf die anhaltenden Diskussionen über die Art der Wechselausstellungen; betont, wie wichtig die akademische Unabhängigkeit des Hauses der europäischen Geschichte ist, was den Inhalt und die Gestaltung von Ausstellungen anbelangt, da diese ausschließlich auf museumswissenschaftlichen und historischen Kriterien basieren sollten;

    68.

    begrüßt, dass schätzungsweise jährlich 250 000 Besucher erwartet werden; weist darauf hin, dass die jährlichen Betriebskosten dieser Einrichtung vorab auf 13,3 Mio. EUR geschätzt werden; weist jedoch mit Besorgnis auf die im Vergleich zu den hohen Betriebskosten verhältnismäßig niedrige Besucherzahl hin, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Parlamentarium im Jahr 2015 326 080 Besucher empfing und sich die Betriebskosten nur auf 4,3 Mio. EUR beliefen;

    69.

    stellt fest, dass das Parlament und das Umfeld der Parlamentsgebäude mit der Einrichtung des Parlamentariums und der Eröffnung des Hauses der europäischen Geschichte zu einer Bürger- und Touristenattraktion wird, die zu einem besseren Verständnis der Rolle des Parlaments beitragen und den Bürgern das Bekenntnis des Parlaments zu einvernehmlichen Werten wie den Menschenrechten und der Solidarität veranschaulichen wird; fordert das Präsidium auf, es in Erwägung zu ziehen, mit den örtlichen Behörden Gespräche aufzunehmen, um zu ermitteln, wie sie sich an der Finanzierung und am Betrieb des Hauses der europäischen Geschichte beteiligen können;

    70.

    fordert das Präsidium auf, in Erwägung zu ziehen, die Verwaltung des Hauses der europäischen Geschichte stärker einem interinstitutionellen Ansatz anzupassen und Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Organen der Union, insbesondere der Kommission und dem Rat, zu prüfen;

    71.

    begrüßt die Entscheidung der Kommission, jährlich 800 000 EUR zu den Betriebskosten des Hauses der europäischen Geschichte beizusteuern; ist jedoch der Ansicht, dass die Kommission einen weitaus höheren Betrag zu den geschätzten jährlichen Betriebskosten beisteuern sollte;

    Generaldirektion Personal (GD PERS)

    72.

    stellt fest, dass zum 31. Dezember 2015 insgesamt 5 391 Beamte und Bedienstete auf Zeit im Sekretariat beschäftigt waren (96 mehr als zum 31. Dezember 2014) und insgesamt 771 Beamte und Bedienstete auf Zeit in den Fraktionen beschäftigt waren (26 mehr als zum 31. Dezember 2014); stellt fest, dass die GD PERS zusammen mit den Vertragsbediensteten für 9 402 Mitarbeiter verantwortlich war (467 mehr als zum 31. Dezember 2014);

    73.

    stellt fest, dass gemäß der Änderung des Beamtenstatuts von 2014 und den Bestimmungen des MFR für 2014-2020 am 1. Januar 2015 47 Stellen aus dem Stellenplan des Parlaments gestrichen wurden, womit sich der Gesamtstellenbestand auf 6 739 Stellen beläuft, von denen 5 723 (84,9 %) auf das Generalsekretariat und 1 016 (15,1 %) auf die Fraktionen entfallen; stellt fest, dass zum 31. Dezember 2015 4,9 % der Stellen im Generalsekretariat unbesetzt waren, gegenüber 9,6 % Ende 2014;

    74.

    begrüßt, dass sich das Geschlechterverhältnis bei den Generaldirektorenstellen (w/m) von 18,2 % zu 81,8 % im Jahr 2014 auf 33,3 % zu 66,7 % im Jahr 2015 verbessert hat, stellt jedoch fest, dass sich das Geschlechterverhältnis bei den Direktorenstellen von 34 % zu 66 % im Jahr 2014 auf 31,1 % zu 68,9 % im Jahr 2015 verschlechtert hat; weist darauf hin, dass die absolute Mehrheit der Parlamentsbediensteten Frauen sind, dass Frauen jedoch nur einen begrenzten Teil der Führungspositionen besetzen; stellt fest, dass sich das Geschlechterverhältnis bei den Referatsleiterstellen von 30 % zu 70 % Ende 2014 auf 31,2 % zu 68,8 % Ende 2015 weiter verbessert hat; betont, dass somit weiterhin ein Ungleichgewicht bei den Führungspositionen herrscht und dass für diese Positionen dringendst ein Gleichstellungsplan ausgearbeitet werden muss; ist der festen Überzeugung, dass bis 2019 mindestens 40 % der Führungspositionen im Parlament von Frauen besetzt sein sollten;

    75.

    ist überrascht darüber, dass sich der Beratende Ausschuss des Parlaments für die Ernennung hoher Beamter ausschließlich aus Beamten der höheren Verwaltungsebene zusammensetzt, und fordert den Generalsekretär auf, auch einen Vertreter des Personalrats darin aufzunehmen;

    76.

    unterstreicht, dass die geografische Ausgewogenheit, namentlich das Verhältnis zwischen der Anzahl der Mitarbeiter aus bestimmten Mitgliedstaaten und der Bevölkerungszahl dieser Staaten, immer noch ein wesentlicher Faktor des Personalmanagements sein sollte, insbesondere bezüglich der Mitgliedstaaten, die der Union seit 2004 beigetreten sind; begrüßt die Tatsache, dass das Parlament eine insgesamt ausgewogene Zusammensetzung von Bediensteten aus den Mitgliedstaaten erreicht hat, die der Union vor und seit 2004 beigetreten sind; stellt jedoch fest, dass diese Mitgliedstaaten an den drei Arbeitsorten im Vergleich zu ihrem Anteil an der Unionsbevölkerung, der 21 % beträgt, nach wie vor nur 3 % des Personals der höheren Verwaltungsebene (AD 12-16) stellen, und dass diesbezüglich immer noch Fortschritte erwartet werden;

    77.

    weist darauf hin, dass sich das Parlament dafür entschieden hat, bestimmte Tätigkeiten wie den Betrieb der Kantinen und die Reinigung der Büros auszulagern, und dass demzufolge in einigen Generaldirektionen möglicherweise sogar mehr externe Mitarbeiter in den Räumlichkeiten des Parlaments tätig sind als Beamte;

    78.

    stellt jedoch fest, dass diese Beschlüsse über die Auslagerung bestimmter Tätigkeiten keine Erklärung für sämtliche externen Mitarbeiter sind und dass beispielsweise in der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC) das Verhältnis zwischen externem Personal und Beamten schwer zu erklären ist;

    79.

    ist der Auffassung, dass die im Rahmen der Änderung des Beamtenstatuts von 2014 und des derzeitigen MFR vereinbarte Stellenkürzung nicht durch externes Personal kompensiert werden sollte;

    80.

    nimmt die Antworten des Generalsekretärs zu den Bedingungen des Parlaments für die Auftragsvergabe an Fremdfirmen zur Kenntnis; betont, dass die Verwaltung sorgfältig und systematisch überwachen muss, dass die Dienstleister alle Vorschriften hinsichtlich Beschäftigung, Sicherheit, sozialer Rechte usw. für alle externen Mitarbeiter, die in den Räumlichkeiten des Parlaments arbeiten, wie Kantinen-, Reinigungs- und Wartungspersonal usw., genau einhalten; fordert das Parlament auf, regelmäßige Warn- und Kontrollmechanismen festzulegen, die es ermöglichen, alle vereinzelten und systematischen Fälle von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Zuwiderhandlung zu verhindern und aufzudecken, sodass es sofort die vorgesehenen Maßnahmen ergreifen kann;

    81.

    stellt fest, dass die Internalisierung der Sicherheitsdienste des Parlaments abgeschlossen ist und dass mit einem entsprechenden Verfahren für den Fahrdienst begonnen wurde; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltskontrollausschuss über die einschlägigen Erfahrungen und damit erzielte mögliche Einsparungen zu berichten;

    82.

    stellt mit Besorgnis fest, dass das Kantinenpersonal in Wochen, in denen die Mitglieder anderswo arbeiten — etwa in Wahlkreiswochen oder während der Plenartagungen in Straßburg —, nicht gemäß der in seinen Verträgen festgelegten Stundenzahl bezahlt wird und dass viele dieser Mitarbeiter Kurzarbeit leisten müssen, was negative Auswirkungen auf ihr Arbeitsleben und ihr Einkommen hat; fordert den Generalsekretär auf, mit dem Kantinenbetreiber eine Lösung auszuhandeln, die eine Gewähr dafür bietet, dass die Beschäftigten regelmäßig arbeiten und jede Woche denselben Lohn erhalten;

    83.

    stellt fest, dass Ende 2015 1 813 akkreditierte parlamentarische Assistenten im Parlament arbeiteten, im Vergleich zu 1 686 im Vorjahr; fordert, dass den Rechten der akkreditierten parlamentarischen Assistenten und der örtlichen Assistenten besondere Beachtung geschenkt wird, deren Verträge direkt an das Mandat des jeweiligen Mitglieds, für das sie arbeiten, gekoppelt sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass die akkreditierten parlamentarischen Assistenten Bedienstete des Parlaments sind, da sie einen Arbeitsvertrag mit dem Parlament unterzeichnet haben, während die örtlichen Assistenten den unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften unterliegen;

    84.

    bedauert, dass der Bericht über die Evaluierung der Anwendung der Bestimmungen für akkreditierte parlamentarische Assistenten dem Haushaltskontrollausschuss nicht vor Ende 2016 vorgelegt wurde, wie es in der Entschließung zur Entlastung 2014 gefordert wurde, und dass er bis zum heutigen Tage nicht vorliegt;

    85.

    weist darauf hin, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten im Falle von Belästigungen und bei der Meldung von Missständen in einer besonders prekären Lage sind, da ihre Verträge auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen dem Mitglied und dem Assistenten beruhen; stellt fest, dass das Fehlen eines solchen Vertrauens schon allein ein Grund ist, das Vertragsverhältnis zu beenden; stellt darüber hinaus fest, dass in der Regel auch die Verträge aller Assistenten eines Mitglieds beendet werden, wenn es wegen einer Rufschädigung infolge einer strafbaren Handlung oder einer anderen Rechtsverletzung zurücktreten muss; fordert daher die unverzügliche Stärkung der Vertretung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten im Beratenden Ausschuss für Beschwerden wegen Belästigung, unter Beachtung der Gleichstellung der Geschlechter, wie bereits im Rahmen der Entlastungen für 2013 und 2014 gefordert wurde; fordert das Präsidium zur Zuweisung angemessener finanzieller Mittel auf, um die Beförderungs- und Aufenthaltskosten von klagenden akkreditierten parlamentarischen Assistenten zu decken, die häufig nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um persönlich nach Brüssel zu kommen und ihren Fall vor dem Ausschuss für Beschwerden wegen Belästigung vorzutragen; fordert ferner, im Rahmen der nächsten Änderung des Beamtenstatuts die Möglichkeit finanzieller Ausgleichsmaßnahmen für akkreditierte parlamentarische Assistenten zu berücksichtigen, um eine Gleichbehandlung von akkreditierten parlamentarischen Assistenten und die Anerkennung ihrer besonders prekären Lage im Falle von Belästigung oder der Meldung von Missständen sicherzustellen;

    86.

    begrüßt die Absicht der Verwaltung, den Prozess für die Anpassung der Pauschalvergütungen für Dienstreisen von akkreditierten parlamentarischen Assistenten nach Straßburg in Gang zu setzen, die im Vergleich zu den Vergütungen für Beamte erheblich niedriger sind; betont, dass diese Anpassung auf einer transparenten Berechnungsmethodik basieren sollte, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der jüngsten Aufwärtskorrektur der Obergrenzen für Vergütungen und Beherbergungskosten für die Beamten steht; unterstreicht ferner, dass eine automatische Indexierung der Vergütungen für künftige Korrekturen eingeführt werden sollte;

    87.

    bedauert, dass das Präsidium nicht auf die vom Parlament in seinen Entschließungen zur Entlastung für 2013 und 2014 erhobenen Forderungen, für akkreditierte parlamentarische Assistenten dieselben Tagegelder wie für die sonstigen Bediensteten anzuwenden, reagiert hat; fordert den Generalsekretär auf, einen Voranschlag der mit dieser Anpassung verbundenen zusätzlichen Kosten vorzulegen, bevor irgendwelche Änderungen vorgenommen werden; betont indessen, dass die geltenden Obergrenzen für die Erstattung der Dienstreisekosten von akkreditierten parlamentarischen Assistenten seit 2009 nicht mehr angepasst wurden und dass die Diskrepanz zwischen den Vergütungen der akkreditierten parlamentarischen Assistenten und der sonstigen Bediensteten noch größer geworden ist und nach der Einführung neuer Obergrenzen, die vom Rat am 9. September 2016 verabschiedet wurden und seit dem 10. September 2016 nur für Beamte gelten, nunmehr mindestens 40 % beträgt; fordert das Präsidium daher auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Ungleichheit zu beheben;

    88.

    bedauert zutiefst, dass die Dienstzeit eines akkreditierten parlamentarischen Assistenten im Falle des Todes oder des Rücktritts seines Mitglieds am Ende des entsprechenden Kalendermonats endet; betont, dass dies bedeuten könnte, dass ein akkreditierter parlamentarischer Assistent nicht einmal über einen einzigen Kündigungsfristtag verfügt, wenn die Amtszeit des Mitglieds zufällig am letzten Tag eines bestimmten Monats endet; fordert dazu auf, im Rahmen der nächsten Änderung des Beamtenstatuts eine Lösung für diese inakzeptable Situation zu finden, indem Kündigungsfristen an einen bestimmten Zeitraum (z. B. vier Wochen) anstatt an Kalendermonate geknüpft werden; fordert ferner das Präsidium dazu auf, umgehend Übergangsmaßnahmen zu treffen, die als eine vorläufige Lösung für dieses Problem dienen könnten, bevor eine solche rechtliche Änderung erfolgt;

    89.

    ist besorgt über die angebliche Praxis, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten von Mitgliedern dazu verpflichtet werden, Dienstreisen, insbesondere nach Straßburg, ohne Dienstreiseaufträge, ohne Dienstreisekosten oder schlichtweg ohne Reisekosten zu unternehmen; ist der Auffassung, dass eine solche Praxis Raum für Missbrauch schafft, da akkreditierte parlamentarische Assistenten, die ohne Dienstreiseauftrag reisen, nicht nur selbst für die Kosten aufkommen müssen, sondern auch nicht durch eine Arbeitsunfallversicherung geschützt sind; fordert das Präsidium auf, sicherzustellen, dass das Beamtenstatut ordnungsgemäß umgesetzt wird und Mitglieder, die gegen die Vorschriften verstoßen, sanktioniert werden;

    90.

    nimmt zur Kenntnis, dass Praktikanten in allen Selbstbedienungsrestaurants auf die Hauptspeisen eine Ermäßigung erhalten, die in Brüssel und Luxemburg 0,50 EUR und in Straßburg 0,80 EUR beträgt; vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Ermäßigung in Anbetracht der durchschnittlichen Höhe der Vergütung, die die Praktikanten erhalten, und der hohen Preise, die seit zwei Jahren verlangt werden, nicht ausreicht, um nennenswerte Auswirkungen auf die Finanzen der Praktikanten zu haben; fordert den Generalsekretär auf, eine Preissenkung zu veranlassen, die an ihr Einkommen angepasst ist;

    91.

    fordert das Präsidium auf, dafür zu sorgen, dass die sozialen Rechte und Ruhegehaltsansprüche der akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die in den letzten beiden Wahlperioden ununterbrochen im Parlament tätig waren, garantiert sind; fordert die Verwaltung diesbezüglich auf, einen Vorschlag vorzulegen, in dem dem Beschluss, 2014 vorzeitige Wahlen abzuhalten, und der für die Durchführung des Einstellungsverfahrens aufgewendeten Zeit bei der Berechnung der 10-jährigen Dienstzeit, wie sie im Statut vorgesehen ist, Rechnung getragen wird;

    92.

    fordert die Konferenz der Präsidenten auf, erneut die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten unter bestimmten, noch festzulegenden Bedingungen Mitglieder bei offiziellen Delegationen und Missionen begleiten, wie es bereits mehrere Mitglieder gefordert haben;

    93.

    fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, sich mit den Problemen, die in der Hauptsache durch die letzte Änderung der Bedingungen für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten entstanden sind (wie Verzögerungen bei der Unterzeichnung von Verträgen, Vertragsunterbrechungen, vorgezogene Wahl zum Europäischen Parlament usw.) und die schwerwiegende Folgen für den zukünftigen Erwerb von Arbeitnehmerrechten für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten haben können, zu befassen und diese zu lösen; ersucht darum, dass Vertreter der akkreditierten parlamentarischen Assistenten in die Suche nach Lösungen einbezogen werden;

    94.

    fordert das Parlament auf, im Interesse der Chancengleichheit und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte Leitlinien für die Zuteilung einer Besoldungsgruppe an akkreditierte parlamentarische Assistenten zu beschließen und dementsprechend für jede Funktionsgruppe klare Stellenbeschreibungen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben festzulegen;

    95.

    stellt fest, dass 2015 154 Mitarbeiter aus dem Dienst ausgeschieden sind, wobei 126 in den Ruhestand getreten sind, 13 wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden sind, neun gekündigt haben und sechs gestorben sind; fordert den Generalsekretär auf, Artikel 16 Absatz 4 des Beamtenstatuts über mögliche Interessenkonflikte nach Ausscheiden aus dem Dienst im Parlament strikt anzuwenden, insbesondere bei Kündigungen, da es auffallend ist, dass bislang keinerlei Fälle möglicher Interessenkonflikte bekannt wurden;

    96.

    stellt mit Besorgnis fest, dass keine besonderen Vorkehrungen für die Mitarbeiter getroffen wurden, falls ein Mitgliedstaat beschließt, aus der Union auszutreten; stellt zwar fest, dass dieses Problem für alle EU-Organe relevant ist, ersucht jedoch den Generalsekretär, Gespräche mit der Kommission aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die britischen Mitarbeiter nicht Opfer des „Brexit“ werden und dass ihre Rechte gemäß dem Statut sowie ihre vertraglichen und erworbenen Rechte vollständig gewahrt bleiben;

    97.

    fordert, dass Fortbildungsmaßnahmen effizienter organisiert werden, damit sie besser auf die besonderen Bedürfnisse der akkreditierten parlamentarischen Assistenten abgestimmt sind; fordert insbesondere, dass die Verwaltung den Tätigkeitskalender des Parlaments und der Mitglieder berücksichtigt und maßgeschneiderte Zeitpläne und spezielle Themen festlegt;

    98.

    weist darauf hin, dass 43 % der Parlamentsbediensteten der Ansicht sind, dass sich Telearbeit positiv auf ihre berufliche Zufriedenheit auswirken würde; betont, dass das Parlament das einzige Organ ist, das Telearbeit und flexible Arbeitszeit nicht eingeführt hat, während beide Systeme seit Jahren in den meisten anderen Organen angewandt werden, auch in der Kommission, und sich dabei gezeigt hat, dass sowohl die Produktivität als auch die Lebensqualität der Mitarbeiter gestiegen ist; nimmt zur Kenntnis, dass das Parlament im Oktober 2016 die gelegentliche Telearbeit eingeführt hat; fordert den Generalsekretär auf, alle interessierten Dienststellen und auch alle Mitglieder und ihre Assistenten darüber zu informieren, dass das System eingeführt wurde; fordert außerdem, dass flexible Arbeitszeit so schnell wie möglich zu einer der Arbeitsmodalitäten des Parlaments wird;

    99.

    fordert das Parlament auf, seine Regeln über die Praktika zu ändern, die von Mitgliedern und Fraktionen angeboten werden, damit sich die Situation der Praktikanten beim Parlament verbessert, unter anderem durch eine angemessene Vergütung, die Festlegung einer zeitlich beschränkten Praktikumsdauer und eine Lernvereinbarung;

    GD FINS

    Vom Parlament vergebene Aufträge

    100.

    begrüßt, dass das Parlament auf seiner Website ein vollständiges jährliches Verzeichnis all seiner Vertragspartner veröffentlicht, die Aufträge von über 15 000 EUR erhalten haben, und dass in dieser Liste unter anderem Name und Anschrift des Vertragsnehmers, Art und Gegenstand des Vertrags, Vertragsdauer und -wert, das angewendete Verfahren und die zuständige Generaldirektion aufgeführt sind;

    101.

    weist darauf hin, dass dieses Verzeichnis über die in der Haushaltsordnung der EU festgelegten Transparenzanforderungen hinausgeht; legt allen Organen der Union nahe, vollständige Informationen über sämtliche Auftragnehmer und die im Rahmen einer öffentlichen Vergabe vergebenen Aufträge, auch über Direktvergaben und nichtoffene Vergabeverfahren, zugänglich zu machen;

    102.

    begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass die Organe der EU ein gemeinsames öffentliches Register der Informationen über ihre Auftragsvergabe einrichten müssen, um echte Transparenz und eine wirksame Ex-post-Überwachung ihrer Vergabetätigkeit zu ermöglichen;

    103.

    weist darauf hin, dass die Dienstleistung des Reisebüros des Parlaments — trotz mehrfacher Aufforderung, nachzubessern — nach wie vor unbefriedigend ist, da die Preise vergleichsweise hoch sind und das Reisebüro keine günstigeren Flugpreise und mehr Flexibilität bei Reisebuchungen mit den wichtigsten Fluggesellschaften ausgehandelt hat;

    104.

    fordert das Reisebüro auf, aktiv darauf hinzuarbeiten, unabhängig von der jeweiligen Fluggesellschaft niedrigere Preise anzubieten; verlangt, dass das Reisebüro ein Verfahren zur Rückmeldung (Befragung zur Kundenzufriedenheit) einführt, damit klar wird, in welchen Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht;

    Freiwilliger Pensionsfonds

    105.

    stellt fest, dass das geschätzte versicherungsmathematische Defizit des freiwilligen Pensionsfonds bis Ende 2015 auf 276,8 Mio. EUR angewachsen ist; stellt zudem fest, dass Ende 2015 die Höhe des zu berücksichtigenden Nettovermögens bei 155,5 Mio. EUR und die Höhe der versicherungsmathematischen Verpflichtungen bei 432,3 Mio. EUR lagen;

    106.

    weist erneut darauf hin, dass sich diese veranschlagten Passiva über mehrere Jahrzehnte verteilen, stellt jedoch fest, dass der Gesamtbetrag der Auszahlungen des freiwilligen Pensionsfonds 2015 bei 15,8 Mio. EUR lag;

    107.

    weist darauf hin, dass dies Bedenken hinsichtlich einer möglichen Aufzehrung der Fondsmittel aufkommen lässt und dass das Parlament für die Befriedigung der Ruhegehaltsansprüche der Mitglieder des Fonds aufkommen müsste, wenn der Fonds nicht in der Lage sein sollte, seine Verpflichtungen zu erfüllen;

    108.

    fordert das Präsidium erneut auf, so rasch wie möglich eine Bewertung der aktuellen Situation des Pensionsfonds vorzunehmen;

    109.

    weist erneut auf Ziffer 112 des letztjährigen Entlastungsberichts (5) hin, in der gefordert wird, dass eine Bewertung der aktuellen Situation des Pensionsfonds vorgenommen wird; bedauert, dass eine solche Bewertung bisher nicht vorgelegt worden ist;

    110.

    weist darauf hin, dass der Gerichtshof 2013 in einem Urteil entschieden hat, dass der Beschluss, das Ruhestandseintrittsalter der Fondsmitglieder von 60 auf 63 Jahre anzuheben, um eine frühzeitige Aufzehrung des Fondskapitals zu vermeiden und es mit dem neuen Abgeordnetenstatut in Einklang zu bringen, gültig ist;

    111.

    vertritt die Auffassung, dass einzelstaatliche Rentenfonds normalerweise strengen Anforderungen genügen müssen und überhaupt kein versicherungsmathematisches Defizit aufweisen dürfen, während der freiwillige Pensionsfonds derzeit ein versicherungsmathematisches Defizit von 64 % seiner versicherungsmathematischen Verpflichtungen aufweist; fordert den Generalsekretär auf, dem Präsidium einen umfassenden Plan vorzulegen, wie eine baldige Aufzehrung der Fondsmittel vermieden werden kann;

    Sonstige Bemerkungen

    112.

    weist mit Bedauern auf die Tatsache hin, dass bei der Auswahl der Finanzinstitute für die Zahlungen und Konten des Parlaments die Strategien dieser Institute in Bezug auf ihre soziale Verantwortung nicht berücksichtigt werden, und fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass das Parlament in Zukunft hauptsächlich mit Finanzinstituten zusammenarbeitet, die bei ihren Investitionsstrategien schwerpunktmäßig Nachhaltigkeit und andere Aspekte der sozialen Verantwortung von Unternehmen berücksichtigen;

    113.

    hebt hervor, dass das Parlament 2015 106,25 Mio. EUR auf Bankkonten hatte, die überhaupt keine Zinserträge erbrachten; fordert den Generalsekretär auf, zu prüfen, ob eine so hohe Liquiditätssumme erforderlich ist, und ersucht ihn insbesondere, die Kassenmittelverwaltung in dieser Hinsicht zu verbessern, sowie gegebenenfalls zu ermitteln, wie höhere Erträge aus solchen Einlagen erzielt werden können;

    GD ITEC

    114.

    äußert sich zufrieden mit der Umsetzung der strategischen Leitlinien 2014-2019 der GD ITEC; vertritt die Auffassung, dass zwar zahlreiche Veränderungen der digitalen Arbeitsmittel für die Mitglieder und Bediensteten des Parlaments umgesetzt werden, dass aber die Folgen dieser Veränderungen — und auch die sich daraus ergebenden neuen Möglichkeiten — eher unbekannt sind und zum größten Teil innerhalb der GD ITEC entwickelt werden; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der GD ITEC und der GD COMM, damit die interne und externe Kommunikation über die zahlreichen Neuentwicklungen, die eingeführt wurden oder bald eingeführt werden, verbessert wird;

    115.

    äußert Verständnis für die Anstrengungen der GD ITEC, die Trefferquote für die Website des Parlaments bei der Suche über die Google-Suchmaschine zu verbessern; vertritt jedoch die Auffassung, dass auch die Suchmaschine der Website des Parlaments selbst sinnvolle Ergebnisse liefern sollte, sodass die Nutzer mit ihr schnell zu den gesuchten Websites gelangen können; ist darüber besorgt, dass diese Suchmaschine zur Zeit nicht gut funktioniert, und fordert den Generalsekretär auf, eine schnelle Lösung für dieses seit Langem bestehende Problem zu finden;

    116.

    stellt mit Besorgnis fest, dass zwar im Tätigkeitsbereich der GD ITEC für den Erwerb neuer IT-Geräte jährlich über 35 Mio. EUR ausgegeben werden, dass es aber dennoch keine erkennbare Strategie für einen ökologisch und sozial nachhaltigen Erwerb gibt, und fordert den Generalsekretär auf, einen diesbezüglichen Aktionsplan aufzustellen, um sicherzustellen, dass die zukünftigen Ausschreibungen ökologische und soziale Kriterien für die Auswahl der IT-Geräte vorsehen;

    117.

    fordert die GD ITEC auf, sämtliche Websites des Parlaments für Mobilgeräte zugänglich zu machen, da die derzeitigen Oberflächen nicht mit Mobilgeräten kompatibel sind, obwohl ein Großteil der Besucher die Seiten des Parlaments und der Fachausschüsse auf iPads oder Smartphones aufruft; empfiehlt, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Zugang zu den Websites für Mobilgeräte deutlich und zeitnah verbessert wird;

    118.

    vertritt die Ansicht, dass es für die Ausübung des Mandats der Mitglieder wesentlich ist, dass die Drucker in ihren Büros verbleiben; weist darauf hin, dass durch billige No-Name-Druckerpatronen möglicherweise ein gefährlich hoher Partikelgehalt in der Luft entsteht, was zu Gesundheitsschäden führen könnte; fordert daher, dass die GD ITEC und die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) Maßnahmen ergreifen, damit die Anschaffung umweltfreundlicher Drucker gefördert wird und sichergestellt ist, dass nur Original-Druckerpatronen verwendet werden, wobei den Mitgliedern und ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, Drucker an strategischen Orten in der Nähe ihrer Büros, jedoch nicht in ihren Büros aufstellen zu lassen;

    119.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium am 7. September 2015 Richtlinien für die Sicherheit der Systeme für Informations- und Kommunikationstechnologien („Sicherheitspolitik für die IKT-Systeme“) beschlossen hat; hebt hervor, dass es vor dem Hintergrund der gegenwärtigen internationalen Lage dringend erforderlich ist, deutlich strengere Richtlinien für IKT-Systeme einzuführen, die umfassend der Bewältigung der Risiken der Computer- und Netzsicherheit Rechnung tragen; begrüßt in dieser Hinsicht die Ernennung eines Cybersicherheitsbeauftragten des Parlaments;

    120.

    wiederholt die bereits in seiner Entschließung zur Entlastung für 2014 erhobene Forderung nach der Schaffung eines Notfall-Schnellwarnsystems, das es der GD ITEC in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange (GD SAFE) ermöglicht, mittels SMS oder E-Mail schnell Mitteilungen an Mitglieder und Bedienstete zu schicken, die ihre Kontaktdetails in eine Mitteilungsliste für besondere Notfallsituationen aufnehmen ließen;

    121.

    begrüßt, dass die GD ITEC in allen Gebäuden des Parlaments die Möglichkeit des Internetzugangs über WLAN eingerichtet hat; weist jedoch darauf hin, dass der WLAN-Internetzugang im Plenarsaal in Straßburg unzuverlässig ist, insbesondere wenn er im Verlauf von Abstimmungsrunden und bei Aussprachen zu Schwerpunktthemen von vielen Mitgliedern gleichzeitig genutzt wird; fordert den Generalsekretär auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um hier Abhilfe zu schaffen;

    Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union

    122.

    begrüßt, dass einige öffentliche Sitzungen von interparlamentarischen Delegationen bereits per Webstream übertragen werden; fordert den Generalsekretär auf, diesen Dienst ebenso wie die Inhalte der Websites der Delegationen weiter zu stärken und auszubauen;

    GD INLO

    123.

    weist darauf hin, dass die seit 2010 geltende mittelfristige Gebäudestrategie derzeit überarbeitet wird; fordert, dass diese Strategie auf eine längerfristige Perspektive ausgedehnt wird, in deren Rahmen auch die wahrscheinlichen Folgen des Brexit untersucht werden;

    124.

    begrüßt die Tatsache, dass ab 2019 in Straßburg mehr Bürofläche für die Mitglieder und ihre Assistenten zur Verfügung stehen wird; fordert den Generalsekretär auf, dafür Sorge zu tragen, dass so lange noch keine Lösung für einen einzigen Arbeitsort des Parlaments gefunden wurde, die Arbeitsfläche, die den einzelnen Assistenten zur Verfügung steht, mindestens so groß ist, wie es den geltenden Regelungen des Arbeitsrechts entspricht, da das Parlament gegenwärtig an dieser Stelle angreifbar ist, weil es diese Regelungen über die Mindestarbeitsflächen bewusst verletzt;

    125.

    bedauert außerordentlich, dass ein Verfahren zum Austausch der Möbel in den Büros der Mitglieder und ihrer Assistenten in Brüssel eingeleitet wurde, und fordert, dass es sofort eingestellt wird; stellt fest, dass die meisten Möbel sowohl funktional als auch optisch einen guten Zustand aufweisen und dass daher überhaupt kein Grund besteht, sie auszutauschen; vertritt die Ansicht, dass dies nicht mit einer einfachen Rückmeldung einer Reihe von Mitgliedern — im Gegensatz zu einer allgemeinen Umfrage — gerechtfertigt werden kann, ebenso wenig wie durch Fragen des Geschmacks, der Mode oder des Alters, wie von der Verwaltung als Begründung angeführt wurde; stellt fest, dass die Möbel nur dann und auch nur vereinzelt ersetzt werden sollten, wenn es klare Anzeichen für eine Beschädigung, eine Abnutzung oder eine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz gibt, die spezifischer oder allgemeiner Natur sein kann (wie z. B. die Entwicklung ergonomischerer Bürostühle); betont, dass angesichts der Wirtschaftskrise, die zu der derzeitigen angespannten Finanzlage geführt hat, die Glaubwürdigkeit des Parlaments und seiner Mitglieder in den Augen der Bürger und der öffentlichen Meinung durch oberflächliche Fragen wie diese ernsthaft beschädigt werden kann;

    126.

    räumt ein, dass gemäß den Beschlüssen des Präsidiums von 2013 und 2015 die neuen Kantinenverträge keine direkten Zuschüsse aus dem Haushalt des Parlaments vorsehen; äußert jedoch seine Besorgnis darüber, dass bestimmte Dienstleistungen im Jahr 2015 zu Preisen angeboten wurden, die über den marktüblichen Preisen lagen; weist in diesem Zusammenhang auf den während der Sitzungen servierten Kaffee hin; stellt fest, dass die Preise im August 2016 korrigiert wurden;

    127.

    bedauert außerordentlich, dass willkürliche, subjektive und unverhältnismäßige Kriterien für das Einstellungsverfahren der Fahrer und die Internalisierung des Dienstes aus Sicherheitsgründen, das 2016 begann, angewandt wurden; bedauert, dass im Verfahren die Fähigkeiten und Erfahrungen nicht gewürdigt wurden, die die Fahrer im Laufe der Jahre im direkten und vertrauten Kontakt mit den Mitgliedern erworben haben, ebenso wenig wie die Tatsache, dass diese Angestellten arbeitslos geworden sind, wobei viele von ihnen bereits ein Alter erreicht haben, in dem es schwierig ist, eine Beschäftigung zu finden;

    Generaldirektion Dolmetschen und Konferenzen (GD INTE)

    128.

    äußert seine Bedenken hinsichtlich des problematischen sozialen Dialogs zwischen der GD INTE und den Vertretern der Dolmetscher, der im Januar 2014 begann und in dessen Verlauf bisher noch keine Einigung erzielt werden konnte; fordert den Generalsekretär auf, ein Vermittlungsverfahren zwischen den beteiligten Parteien in die Wege zu leiten, damit ihr Verständnis für die Position der jeweils anderen Seite verbessert wird und Lösungen erzielt werden, denen alle zustimmen können;

    129.

    bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass beim Modernisierungsprozess der GD INTE bereits Fortschritte erzielt worden sind, insbesondere im Hinblick auf eine höhere Verfügbarkeit der Dolmetscher, die moderate Erhöhung der Anzahl der Stunden, in der die Dolmetscher Dolmetschdienste erbringen, und die ausgewogenere Verteilung der Arbeitsbelastung unter den Dolmetschern; stellt fest, dass die Methode zur Berechnung statistischer Werte nun klarer gefasst ist und dass der Jahresurlaub und die Fehlzeiten wegen Krankheit nun vollständig aus der Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der Stunden, die die Dolmetscher in der Kabine arbeiten, gestrichen worden sind;

    130.

    fordert Informationen vom Generalsekretär hinsichtlich der seit der Annahme der Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 ergriffenen Maßnahmen, um durch Straffung des Konferenzmanagements im Parlament mehr Ressourceneffizienz und eine effizientere Sitzungsorganisation zu erreichen;

    GD SAFE

    131.

    begrüßt die stetigen Bemühungen, für die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Parlament und in seiner nächsten Umgebung zu sorgen; weist darauf hin, dass hinsichtlich der Sicherheit innerhalb des Parlaments ein schwieriger Ausgleich zwischen der Berücksichtigung einer Reihe von Schutzmaßnahmen und der Einführung eines übertrieben auf den Sicherheitsaspekt ausgerichteten Systems, das die Arbeit des Parlaments behindert, gefunden werden muss; besteht trotzdem darauf, dass die Sicherheit des Parlaments weiter verstärkt werden sollte, und fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter ordnungsgemäß geschult sind und auch in Ausnahmesituationen in der Lage sind, ihre Aufgaben professionell auszuführen;

    132.

    fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass die Zusammenarbeit mit den anderen Organen der Union aktiv weiterverfolgt wird, wie auch die Zusammenarbeit mit den Behörden Belgiens, Frankreichs und Luxemburgs;

    133.

    fordert die GD ITEC und die GD SAFE auf, angesichts der Bedrohung durch Cyberangriffe, die in den letzten Monaten zugenommen hat, die Cyberabwehrkapazitäten auszubauen;

    Umweltfreundliches Parlament

    134.

    weist darauf hin, dass das Präsidium das Projekt „Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ (EMAS) am 19. April 2004 im Parlament eingeführt hat; stellt fest, dass das Präsidium 2016 eine überarbeitete Umweltschutzstrategie verabschiedet hat, in der die Zusage des Parlaments, sich weiterhin der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung zu verpflichten, bekräftigt wurde;

    135.

    begrüßt die Einrichtung der interinstitutionellen Auskunftsstelle für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen, die nun vollständig umgesetzt werden muss, und zwar mittels klarer Zielvorgaben auf diesem Gebiet und durch vermehrte interne Informationsmaßnahmen sowie eine Förderung und wirksame Lenkung im Bereich der umweltgerechten öffentlichen Beschaffung; betont, dass die Regeln auch für Unterauftragnehmer, die Dienstleistungen erbringen, verbindlich gelten; bedauert in diesem Zusammenhang die weitverbreitete Nutzung von Flaschen, Bechern, Behältern und Verpackungen aus Plastik im Parlament;

    136.

    weist darauf hin, dass sich das Parlament verpflichtet hat, die CO2-Emissionen pro Vollzeitäquivalent bis 2020 um 30 % gegenüber dem Stand von 2006 zu senken; begrüßt, dass dieser Wert zwischen 2006 und 2015 um etwa 24,3 % gesunken ist;

    137.

    erachtet es daher als äußerst wichtig, dass sich das Parlament neue, ehrgeizigere quantitative Ziele setzt, die von den zuständigen Dienststellen regelmäßig gemessen werden sollten; weist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Präsidiums aus dem Jahr 2015 hin, wonach die Gesamtmenge der CO2-Emissionen des Parlaments, einschließlich der Emissionen aufgrund der Flüge der Mitglieder zwischen ihrem Herkunftsland und den Arbeitsorten des Parlaments, kompensiert werden soll;

    138.

    weist erneut auf die Verpflichtung hin, die das Parlament im Rahmen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (6) zur Energieeffizienz eingegangen ist und die besagt, dass das Parlament aufgrund der großen Wirkung seiner Gebäude in der öffentlichen Wahrnehmung und der führenden Rolle, die es im Hinblick auf die Energieeffizienz seiner Gebäude spielen sollte, „unbeschadet geltender Haushalts- und Vergabevorschriften [zusagt], für Gebäude, die sich in [seinem] Eigentum befinden und von [ihm] genutzt werden, die gleichen Anforderungen anzuwenden wie sie für Gebäude der Zentralregierungen der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 5 und 6 dieser Richtlinie gelten“; betont, dass die Einhaltung dieser Erklärung ein dringendes Anliegen ist, nicht zuletzt für die eigene Glaubwürdigkeit im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Energieeffizienz-Richtlinie;

    139.

    fordert das Präsidium auf, ein Anreizsystem für die Förderung der Nutzung nachhaltigerer und effizienterer Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort zu prüfen;

    140.

    begrüßt die Initiative des Parlaments in Bezug auf die Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung; fordert das Parlament auf, sicherzustellen, dass die Verschwendung von Lebensmitteln von allen Caterern in allen Räumlichkeiten des Parlaments aktiv verhindert wird; fordert das Parlament auf, die Praxis, nicht verkaufte Lebensmittel für karitative Zwecke zu spenden, auszubauen;

    141.

    geht davon aus, dass durch die Einführung eines effizienten Buchungssystems für Sitzungsräumlichkeiten und eines Raumkatasters erhebliche Potenziale im Hinblick auf die Kosten und auf die Umweltbemühungen des Parlaments aktiviert werden können, und fordert den Generalsekretär auf, entsprechende Überlegungen voranzutreiben;

    Fraktionen (Haushaltsposten 4 0 0)

    142.

    stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 0 eingesetzten Mittel für die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder 2015 wie folgt verwendet wurden:

    Fraktion

    2015

    2014 (*2)

    Jährliche Mittel

    Eigenmittel und übertragene Mittel (*1)

    Ausgaben

    Jährliche Verwendungsrate (in %)

    Mittelübertragungen auf den nächsten Zeitraum

    Jährliche Mittel

    Eigenmittel und übertragene Mittel

    Ausgaben

    Jährliche Verwendungsrate (in %)

    Mittelübertragungen auf den nächsten Zeitraum (2011)

    PPE

    17 440

    10 198

    17 101

    98,06

    8 720

    19 919

    7 908

    17 796

    89,34

    9 960

    S

    15 256

    5 748

    15 379

    100,81

    5 625

    15 619

    4 653

    14 850

    95,07

    5 422

    ECR

    5 959

    1 614

    5 065

    84,99

    2 509

    5 014

    1 060

    4 476

    105,43

    1 598

    ALDE

    5 692

    2 517

    5 865

    103,03

    2 344

    6 214

    1 774

    5 491

    88,35

    2 498

    GUE/NGL

    4 305

    1 256

    3 832

    89,02

    1 729

    3 527

    417

    2 689

    76,62

    1 255

    Verts/ALE

    4 153

    1 293

    3 890

    93,67

    1 556

    4 292

    1 389

    4 396

    88,41

    1 287

    EFDD

    3 843

    1 643

    3 629

    94,45

    1 856

    3 231

    1 142

    2 708

    88,83

    1 615

    ENF

    1 587

    0

    827

    52,09

    760

     

     

     

     

     

    Fraktionslose Mitglieder

    1 627

    533

    1 001

    61,51

    214

    1 991

    441

    1 281

    64,32

    533

    Insgesamt

    59 860

    24 803

    56 588

    94,53

    25 312

    59 807

    18 784

    53 687

    89,76

    24 168

    143.

    weist auf die Empfehlungen im Jahresbericht des Rechnungshofs hin, wonach das Parlament „den bestehenden Kontrollrahmen für die Ausführung von Mitteln, die Fraktionen zugewiesen werden, überprüfen“ und darüber hinaus „bessere Orientierungshilfen bieten“ sollte, „indem es verstärkt überwacht, dass die Fraktionen die Vorschriften für die Genehmigung und Begleichung von Ausgaben sowie die Vorschriften für Vergabeverfahren einhalten“;

    Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

    144.

    stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 2 eingesetzten Mittel 2015 wie folgt verwendet wurden (7):

    Partei

    Abkürzung

    Eigenmittel (*3)

    EP-Finanzhilfe

    Einnahmen insgesamt

    EP-Finanzhilfe zu den zuschussfähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

    Einnahmenüberschuss (Einstellung in die Reserve) oder Verlust

    Europäische Volkspartei

    PPE

    1 926

    8 053

    12 241

    85

    363

    Sozialdemokratische Partei Europas

    PSE

    1 246

    5 828

    8 024

    85

    40

    Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

    ALDE

    561

    2 093

    2 789

    85

    90

    Europäische Grüne Partei

    EGP

    480

    1 666

    2 245

    85

    83

    Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten

    AECR

    395

    1 952

    2 401

    85

    8

    Partei der Europäischen Linken

    EL

    372

    1 484

    2 044

    85

    71

    Europäische Demokratische Partei

    EDP/PDE

    120

    457

    577

    85

    0

    EUDemokraten

    EUD

    55

    292

    370

    85

    3

    Europäische Freie Allianz

    EFA

    127

    636

    845

    85

    0

    Europäische Christliche Politische Bewegung

    ECPM

    87

    461

    560

    85

    4

    Europäische Allianz für Freiheit

    EAF

    94

    494

    588

    85

    7

    Allianz der Europäischen Nationalen Bewegungen

    AENM

    53

    292

    399

    85

    0

    Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie

    MENF

    161

    401

    562

    85

    0

    Allianz für direkte Demokratie in Europa

    ADDE

    250

    821

    1 070

    85

    – 403

    Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie

    MELD

    91

    44

    226

    85

    – 208

    Insgesamt

     

    6 017

    24 974

    34 943

    85

    59

    145.

    stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 3 eingesetzten Mittel 2015 wie folgt verwendet wurden (8):

    Stiftung

    Abkürzung

    Zugehörig zur Partei

    Eigenmittel (*4)

    EP-Finanzhilfe

    Einnahmen insgesamt

    EP-Finanzhilfe zu den zuschussfähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

    Wilfried-Martens-Zentrum für europäische Studien

    WMCES

    PPE

    949

    4 725

    5 674

    85

    Stiftung für Progressive Europäische Studien

    FEPS

    PSE

    847

    3 848

    4 695

    85

    Europäisches Liberales Forum

    ELF

    ALDE

    183

    880

    1 063

    85

    Grüne Europäische Stiftung

    GEF

    EGP

    163

    914

    1 077

    85

    Europa Umwandeln

    TE

    EL

    159

    847

    1 066

    85

    Institut Europäischer Demokraten

    IED

    PDE

    47

    284

    331

    85

    Center Maurits Coppieters

    CMC

    EFA

    57

    241

    298

    85

    New Direction — Foundation for European Reform

    ND

    AECR

    323

    1 100

    1 423

    85

    Europäische Stiftung der Freiheit

    EFF

    EAF

    47

    268

    315

    85

    Organisation für Europäische Zwischenstaatliche Zusammenarbeit

    OEIC

    EUD

    33

    132

    165

    85

    Europäische Christliche Politische Stiftung

    CPFE

    ECPM

    51

    267

    318

    85

    Stiftung für das Europa der Freiheiten und der Demokratie

    FELD

    MELD

    50

    248

    298

    85

    Institut für direkte Demokratie in Europa

    IDDE

    ADDE

    144

    673

    817

    85

    Europäische Identitäten und Traditionen

    EIT

    AENM

    32

    169

    201

    85

    Insgesamt

     

     

    3 085

    14 596

    17 681

    85

    146.

    stellt mit Besorgnis fest, dass bei der Allianz für direkte Demokratie in Europa, der Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie, der Initiative für direkte Demokratie in Europa und der Stiftung für das Europa der Freiheiten und der Demokratie im Zusammenhang mit der untersagten direkten und indirekten Finanzierung nationaler Parteien und im Zusammenhang mit Spenden schwerwiegende Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden;

    147.

    bekundet seine Besorgnis angesichts der Gefährdung des Rufes des Parlaments durch derartige Unregelmäßigkeiten und ist überzeugt, dass rasche und wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit derartige Unregelmäßigkeiten in Zukunft verhindert werden und gegen sie vorgegangen wird; vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Unregelmäßigkeiten auf eine begrenzte Anzahl politischer Parteien und Stiftungen beschränkt sind; vertritt die Auffassung, dass durch diese Unregelmäßigkeiten nicht die Haushaltsführung der anderen politischen Parteien und Stiftungen in Zweifel gezogen werden sollte;

    148.

    ist sich bewusst, dass die neue Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 und die neue Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1142/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 (9) ab dem Haushaltsjahr 2018 Einfluss auf die Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen haben werden und dass die neu geschaffene Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen sowie die im Präsidium laufenden Gespräche über die Vorschläge des Generalsekretärs, wie gegen einige Probleme vorgegangen werden sollte, die durch die genannten Verordnungen nicht gelöst werden, eine wichtige Rolle spielen; fordert den Internen Prüfer des Parlaments auf, so schnell wie möglich nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung einen neuen Prüfbericht über die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und Stiftungen zu erstellen;

    149.

    hält es diesbezüglich für wesentlich, etwaige Schwächen im derzeitigen System von internen und externen Kontrollen im Hinblick darauf, schwerwiegende Unregelmäßigkeiten zu verhindern, zu untersuchen; nimmt die Erklärungen des externen Buchprüfers EY zur Kenntnis, wonach durch seine Prüfungen mit angemessener Sicherheit festgestellt werden soll, dass die Jahresabschlüsse frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind und dass die Einrichtung die geltenden Regelungen und Vorschriften eingehalten hat, und wonach die Prüfungen auch die stichprobenartige Prüfung von Belegen umfassen, auf die sich das Gutachten stützt; stellt jedoch fest, dass die Prüfungen keine Untersuchungen zu möglichen betrügerischen Erklärungen und Unterlagen umfassen und daher nur einen relativ beschränkten Einblick in das untersuchte Finanzgebaren ermöglichen;

    150.

    stellt fest, dass in der GD FINS ein Personalmangel (im Grunde zwei Vollzeitäquivalente) für die Prüfung der Rechnungsführung der europäischen politischen Parteien und Stiftungen besteht; ist fest davon überzeugt, dass angesichts des hohen Reputationsrisikos mehr Ressourcen für diese Tätigkeit bereitgestellt werden könnten;

    151.

    fordert das Präsidium auf, soweit es im Rahmen des Grundsatzes der Vertraulichkeit zulässig ist, den Zugang zu den zugrunde liegenden Unterlagen in den Abschlussberichten der europäischen politischen Parteien und Stiftungen, und dabei insbesondere zur Rechnungsführung und zu den durchgeführten Prüfungen, zu vereinfachen;

    152.

    fordert die neu geschaffene Behörde auf, dem Parlament nach ihrem ersten Tätigkeitsjahr, dem Jahr 2017, einen Fortschrittsbericht zu übermitteln; fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass der Behörde alle Ressourcen zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.


    (1)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).

    (2)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).

    (3)  ABl. C 436 vom 24.11.2016, S. 2.

    (4)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1).

    (5)  ABl. L 246 vom 14.9.2016, S. 3.

    (6)  Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1).

    (*1)  Alle Beträge in Tausend EUR.

    (*2)  Das Jahr 2014 wurde wegen der Parlamentswahl im Mai 2014 in zwei Haushaltsjahre gesplittet. Die in der Tabelle angegebenen Zahlen für 2014 stellen die konsolidierten Beträge dar.

    (7)  

    Anmerkungen:

    Alle Beträge in Tausend EUR.

    Anmerkung (1): Die Gesamteinnahmen beinhalten die Mittelübertragung aus dem Vorjahr gemäß Artikel 125 Absatz 6 der Haushaltsordnung.

    (*3)  Alle Beträge in Tausend EUR.

    (8)  

    Anmerkungen:

    Alle Beträge in Tausend EUR.

    (*4)  Alle Beträge in Tausend EUR.

    (9)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1142/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 im Hinblick auf die Finanzierung europäischer politischer Parteien (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 28).


    Na vrh