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Document 52017AP0032

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (08919/2016 — C8-0218/2016 — 2015/0114(NLE))

    ABl. C 252 vom 18.7.2018, p. 350–350 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.7.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 252/350


    P8_TA(2017)0032

    Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU/Mongolei ***

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (08919/2016 — C8-0218/2016 — 2015/0114(NLE))

    (Zustimmung)

    (2018/C 252/40)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (08919/2016),

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (07902/1/2011),

    unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207, Artikel 209 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0218/2016),

    unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 15. Februar 2017 (1) zu dem Entwurf eines Beschlusses,

    gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0382/2016),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Mongolei zu übermitteln.

    (1)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0033.


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