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Document 52016PC0373

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts in Bezug auf bestimmte Beschlüsse, die im Rahmen des Internationalen Olivenrates (IOR) zu verabschieden sind

    COM/2016/0373 final - 2016/0174 (NLE)

    Brüssel, den 7.6.2016

    COM(2016) 373 final

    2016/0174(NLE)

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts in Bezug auf bestimmte Beschlüsse, die im Rahmen des Internationalen Olivenrates (IOR) zu verabschieden sind


    BEGRÜNDUNG

    1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

    Der Internationale Olivenrat (IOR) ist eine zwischenstaatliche wissenschaftliche und technische Einrichtung mit anerkannter Zuständigkeit in den Bereichen Olivenöl und Tafeloliven. Der IOR strebt an, i) eine Vereinheitlichung der nationalen und internationalen Rechtsvorschriften über die physikalisch-chemischen und organoleptischen Merkmale von Olivenöl, Oliventresteröl und Tafeloliven zu erreichen, um Handelshemmnisse zu vermeiden, ii) Maßnahmen im Bereich der physikalisch-chemischen und organoleptischen Prüfungen durchzuführen, um im Hinblick auf die Konsolidierung der internationalen Normen neue Kenntnisse über die Zusammensetzung und die Qualitätsmerkmale der Olivenerzeugnisse zu erlangen, und iii) die Rolle des Internationalen Olivenrates als Spitzenforum für die internationale wissenschaftliche Gemeinschaft im Bereich Oliven und Olivenöl zu stärken.

    Dem IOR gehören derzeit 16 Mitglieder an, darunter die Europäische Union.

    Auf EU-Ebene haben einige der vom IOR angenommenen und veröffentlichten Resolutionen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO-Verordnung, ABl. L 347, S. 671) Auswirkungen auf das EU-Recht.

    2.RECHTLICHE ASPEKTE

    Auf der Grundlage der Erörterungen im Rahmen der Sachverständigengruppen, die zusammengetreten sind, um die Tagung des IOR-Rates vorzubereiten, kann erwartet werden, dass die folgenden fünf Beschlüsse mit Rechtswirkung für den Besitzstand der EU zur Verabschiedung auf der Tagesordnung der kommenden Tagung des IOR-Rates am 15. Juli 2016 stehen werden:

    Entwurf eines Beschlusses zur Änderung der Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev...): Änderung des Grenzwerts für Ethylester.

    Entwurf eines Beschlusses zur Änderung der Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev...): Änderung der Grenzwerte für Heptadecansäure; Heptadecensäure und Eicosensäure.

    Entwurf eines Beschlusses zur Änderung der Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev...): Änderung des Grenzwerts für den spezifischen Extinktionskoeffizient bei Wellenlänge 270 (k270).

    Entwurf eines Beschlusses zur Änderung der Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev...): offizielle Notifizierung der im Hinblick auf eine vollständige Harmonisierung angenommenen ISO-Methoden und Aufnahme eines Verweises auf die neue Methode zur Bestimmung der Peroxidzahl.

    Entwurf eines Beschlusses zur Annahme der neuen Analysemethode zur Bestimmung der Peroxidzahl (COI/T.20/Doc. No…).

    Die vorgenannten Beschlüsse sind von den wissenschaftlichen und technischen Sachverständigen des Olivenölsektors ausführlich erörtert worden. Sie tragen zur internationalen Angleichung der Norm für Olivenöl bei und werden einen Rahmen bilden, der einen fairen Wettbewerb beim Handel im Sektor Olivenöl gewährleistet. Sie sollten daher unterstützt werden.

    Wie in der Vergangenheit ist damit zu rechnen, dass sich die Tagesordnung der Tagung des IOR-Rates noch ändern wird und weitere Beschlüsse auf die Tagesordnung gesetzt werden, die Auswirkungen auf den Besitzstand der EU haben. Um die Effizienz der Arbeiten des IOR-Rates unter Einhaltung der Vorschriften der Verträge zu gewährleisten, wird die Kommission diesen Vorschlag rechtzeitig ergänzen und/oder ändern, damit der Rat den zu vertretenden Standpunkt auch in Bezug auf diese Beschlüsse festlegen kann.

    2016/0174 (NLE)

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts in Bezug auf bestimmte Beschlüsse, die im Rahmen des Internationalen Olivenrates (IOR) zu verabschieden sind

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)Der Internationale Olivenrat (IOR) ist eine zwischenstaatliche wissenschaftliche und technische Einrichtung mit anerkannter Zuständigkeit in den Bereichen Olivenöl und Tafeloliven.

    (2)Als Mitglied des IOR kann die Union Änderungen der Entwürfe von IOR-Beschlüssen vorschlagen und gemäß den Verfahrens- und Abstimmungsregeln dieser Einrichtung eine förmliche Stellungnahme zu den Entwürfen abgeben.

    (3)Auf der kommenden Tagung des Rates der Mitglieder am 15. Juli 2016 wird der IOR fünf Entwürfe von Beschlüssen prüfen und möglicherweise annehmen, die Auswirkungen auf das Unionsrecht haben.

    (4)Der erste, zweite, dritte und vierte Beschlussentwurf betreffen Änderungen der Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev...): eine Änderung des Grenzwerts für Ethylester, eine Änderung der Grenzwerte für Heptadecansäure, Heptadecensäure und Eicosensäure, eine Änderung des Grenzwerts für den spezifischen Extinktionskoeffizient bei Wellenlänge 270 (k270) sowie die offizielle Notifizierung der im Hinblick auf eine vollständige Harmonisierung angenommenen ISO-Methoden und die Aufnahme eines Verweises auf die neue Methode zur Bestimmung der Peroxidzahl.

    (5)Der fünfte Beschlussentwurf dient der Annahme der neuen Analysemethode zur Bestimmung der Peroxidzahl (COI/T.20/Doc. No...).

    (6)Aufgrund dieser Beschlussentwürfe müssen an der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission 1 möglicherweise Änderungen vorgenommen werden.

    (7)Die vorgenannten Beschlussentwürfe sind von den wissenschaftlichen und technischen Sachverständigen des Olivenölsektors ausführlich erörtert worden. Sie tragen zur internationalen Angleichung der Norm für Olivenöl bei und werden einen Rahmen bilden, der einen fairen Wettbewerb beim Handel mit Erzeugnissen des Olivenölsektors gewährleistet. Sie sollten daher unterstützt werden.

    (8)Um die erforderliche Flexibilität während der Verhandlungen im Vorfeld der Tagung des Rates der IOR-Mitglieder zu schaffen, sollte die Union ermächtigt werden, Änderungen dieser Beschlüsse zuzustimmen, sofern es sich dabei nicht um inhaltliche Änderungen handelt —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Standpunkt der Union auf der Tagung des Rates der IOR-Mitglieder am 15. Juli 2016 entspricht dem Anhang dieses Beschlusses.

    Artikel 2

    1.Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor oder während der Tagung des Rates der IOR-Mitglieder vorgelegt werden, den Standpunkt gemäß Artikel 1 beeinflussen könnten, beantragt die Union, dass die Annahme auf der Tagung des Rates der IOR-Mitglieder zurückgestellt wird, bis der Standpunkt der Union auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.

    2.Die Vertreter der Union im Rat der IOR-Mitglieder können geringfügigen Änderungen des Beschlussentwurfs zustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am

       Im Namen des Rates

       Der Präsident

    (1) Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (ABl. L 248 vom 5.9.1991, S. 1).
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    Brüssel, den 7.6.2016

    COM(2016) 373 final

    ANHANG

    des

    Vorschlags für einen Beschluss des Rates

    zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts in Bezug auf bestimmte Beschlüsse, die im Rahmen des Internationalen Olivenrates (IOR) zu verabschieden sind


    ANHANG

    Die Europäische Union unterstützt, vorbehaltlich künftiger Überprüfungen auf der Grundlage neuer Entwicklungen, die folgenden Entwürfe von Beschlüssen über die Normung der physikalischen, chemischen und organoleptischen Merkmale von Olivenöl und Oliventresteröl sowie die Harmonisierung von Analysemethoden:

    BESCHLUSS zur Änderung der Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev...): Änderung des Grenzwerts für Ethylester.

    BESCHLUSS zur Änderung der Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev...): Änderung der Grenzwerte für Heptadecansäure; Heptadecensäure und Eicosensäure.

    BESCHLUSS zur Änderung der Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev...): Änderung des Grenzwerts für den spezifischen Extinktionskoeffizient bei Wellenlänge 270 (k270).

    BESCHLUSS zur Änderung der Handelsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl (COI/T.15/Rev...): offizielle Notifizierung der im Hinblick auf eine vollständige Harmonisierung angenommenen ISO-Methoden und Aufnahme eines Verweises auf die neue Methode zur Bestimmung der Peroxidzahl.

    BESCHLUSS zur Annahme der neuen Analysemethode zur Bestimmung der Peroxidzahl (COI/T.20/Doc. No…).

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