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Document 52016IR4165

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Investitionslücke schließen: Wie können die Herausforderungen bewältigt werden?

    ABl. C 207 vom 30.6.2017, p. 7–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.6.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 207/7


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Investitionslücke schließen: Wie können die Herausforderungen bewältigt werden?

    (2017/C 207/03)

    Berichterstatter:

    Markku Markkula (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo

    POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Die derzeitige Investitionslücke in den Städten und Regionen Europas

    1.

    stellt fest, dass die Investitionen in Europa als unmittelbare Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise um insgesamt 15 % zurückgegangen sind, aber bei den öffentlichen Investitionen auch infolge der europäischen und nationalen Haushaltsregulierungsmechanismen ein Rückgang zu verzeichnen ist, und die Gesamthöhe der Investitionen in der EU als Ganzes nominal hinter dem Stand von vor der Krise zurückbleibt, im Jahr 2015 um fast 60 Mrd. EUR im Vergleich zu 2008 (1); ist der Ansicht, dass die Europäische Union über den Investitionsrückgang in absoluten Zahlen hinaus aufgrund alternder Infrastrukturen und unzureichender Investitionen in den digitalen und ökologischen Wandel und die Innovation unter einer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit leidet;

    2.

    betont, dass mehr als die Hälfte der öffentlichen Investitionen in der EU von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRG) getätigt wird und sich ihre Investitionen in Bereichen wie etwa Infrastruktur, Energie, öffentlicher Verkehr, Bildung, Gesundheitsversorgung und vielen anderen unmittelbar auf die örtliche Wirtschaft, die Dynamik der Unternehmen und das Leben und Wohlergehen der EU-Bürger auswirken;

    3.

    begrüßt die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer stärkeren Eigenverantwortung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei der Konzipierung und Umsetzung von Strategien für Wachstum und Beschäftigung sowie die Unterstützung der Forderung des AdR nach einem Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester (2);

    4.

    unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die derzeitigen öffentlichen Ausgaben für Investitionen nach wie vor nur die Hälfte des Vorkrisenniveaus erreichen, was bedeutet, dass jedes Jahr in den Regionen und Städten Europas Investitionen in Höhe von Hunderten von Millionen von Euro ausbleiben;

    5.

    verweist auf eine gemeinsame Umfrage des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) und der OECD aus dem Jahr 2015, in der 96 % der die Städte und Regionen vertretenden Befragten über Lücken in den öffentlichen Investitionsausgaben berichteten (3). Dies wurde durch eine neuere Umfrage des AdR (4) bestätigt, in der 75 % der Befragten der lokalen und regionalen Ebene angaben, dass im Zeitraum von 2008 bis 2014 bei den Gesamtinvestitionen in ihrer Stadt oder Region ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen gewesen ist, wobei nur ein Drittel der Auffassung ist, dass sich die Lage nun bessert;

    6.

    schließt sich der Forderung der OECD (5) und des IWF an, angesichts des derzeit begrenzten geldpolitischen Spielraums, der äußerst niedrigen Zinssätze und der Tatsache, dass die in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung in vielen Ländern eine Senkung der Schuldenquote ermöglicht haben und einen größeren Handlungsspielraum eröffnen, koordinierte weltweite fiskalpolitische Anreize zu schaffen; um der Wirtschaftstätigkeit neue Impulse geben zu können, sollten höhere Staatsausgaben angemessen dosiert und vor allem auf wachstumsfördernde Investitionsprioritäten wie Forschung und Entwicklung, Fortbildung der Arbeitnehmer oder grüne Infrastrukturen ausgerichtet werden;

    7.

    betont, dass das Potenzial strategischer Investitionen in den Städten und Regionen deutlich größer ist, als die allgemeinen Tendenzen der Vorkrisenzeit zeigen, nicht zuletzt aufgrund der umfassenden Wissens- und Kompetenzentwicklung, der gesunkenen Zinssätze und der Möglichkeiten, die die Digitalisierung, die Sharing Economy und die Kreislaufwirtschaft sowie der bestehende Handlungsspielraum zur stärkeren Einbeziehung der KMU in das zunehmend globale Geschäftsumfeld bieten;

    8.

    weist erneut darauf hin, dass dieser anhaltende Rückgang der Gesamtinvestitionen nicht tragbar ist und durch geringe Investitionen nicht nur der wirtschaftliche Aufschwung verlangsamt, sondern auch das künftige Potenzial der EU für Wachstum und Innovation gefährdet wird, indem die langfristige Wirtschaftsleistung und die Schaffung von Arbeitsplätzen beeinträchtigt werden;

    9.

    betont, dass Investitionen in den Städten und Regionen Europas unerlässlich sind — sowohl als Motor für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in ganz Europa als auch für den Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze, bei denen aufgrund des aktuellen Investitionsmangels die Lage schwierig ist; betont daher nachdrücklich, dass daran gearbeitet werden muss, die der Erzielung des Investitionsniveaus zu Vorkrisenzeiten in Europa im Wege stehenden Hindernisse zu beseitigen und in das wahre Potenzial zu investieren, das die Regionen und Städte als treibende Kraft Europas besitzen;

    10.

    befürwortet die Weiterentwicklung des „geduldigen Kapitals“ auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene im Rahmen einer langfristigen Perspektive für die Finanzierung der Grundbedürfnisse, die nicht dem Grundsatz der Jährlichkeit der Staatsausgaben und dem vorherrschenden „Dreimonatsdenken“ privater Geldgeber folgt. Hierbei sollte der Schwerpunkt auf Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen, strategischen Infrastrukturen sowie Innovationen und dem Zugang zu knappen Ressourcen liegen;

    11.

    betont, wie wichtig eine umfassende Vision für nachhaltige und intelligente Investitionen als höchste politische Priorität für die Mandatsperiode 2015-2020 ist (6). Diese Stellungnahme ist unter anderem — neben der Erklärung von Bratislava (7) und dem Aktionsplan des AdR für Investitionen — ein entscheidender Schritt in diesem Prozess;

    Ein ganzheitlicher Ansatz gegenüber den Investitionen in unseren Regionen und Städten: die Rolle der Kohäsionspolitik, die Investitionsoffensive und andere Finanzinstrumente

    12.

    begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) und ihren wesentlichen Schwerpunkt auf Investitionsförderung und weist auf die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der EIB und dem AdR im Rahmen ihres gemeinsamen Aktionsplans (8) hin;

    13.

    verweist auf die Maßnahmen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Bezug auf die Anwendung von Finanzinstrumenten, in die mehrere Regionen einbezogen werden, da sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Marktliquidität zu steigern und Investitionen anzustoßen;

    14.

    betont, dass sich die europäischen Investitionsinstrumente insbesondere im Hinblick auf die im Vorfeld bestehende Verwaltungskapazität positiv auf öffentliche Finanzierungen auswirken können, insbesondere im Fall von Einkommen generierenden Projekten; daher sollten diese Instrumente auf Kredite, innovative Finanzinstrumente und eine innovative öffentliche Auftragsvergabe ausgerichtet werden; unterstreicht allerdings auch die Rolle, die Zuschüsse als wesentliches Finanzinstrument in Regionen und Städten bei Projekten spielen, mit denen auf ein Marktversagen reagiert wird oder die nicht genügend Einkünfte generieren, um Investoren anzuziehen;

    15.

    hebt die Bedeutung der Kohäsionsmittel hervor, die auch weiterhin das Rückgrat der Investitionspolitik der EU bilden und die der Stärkung der Partnerschaft zwischen den europäischen Regionen als wahrer Ausdruck der Zusammenarbeit und Solidarität dienen sollten: Die Zukunft der Kohäsionspolitik ist mit derjenigen der EU verknüpft. Daher muss die Rolle der Kohäsionspolitik in der EU für die Zeit nach 2020 gesichert werden (9);

    16.

    bekräftigt, dass alle Finanzierungsformen bewertet werden müssen: der mehrjährige Finanzrahmen (MFR), die Kohäsionspolitik und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), der Juncker-Plan und der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sowie andere Finanzinstrumente: Sie alle beruhen jeweils auf eigenen, aber in keiner Weise gegensätzlichen Konzepten und sollten daher einander ergänzen, zugleich aber, sofern erforderlich, unter Nutzung von Synergien eingesetzt werden;

    17.

    begrüßt sowohl in Bezug auf seine Laufzeit als auch seine finanzielle Ausstattung das Prinzip der Erweiterung des EFSI (10), die eine Gelegenheit zur Feinabstimmung der bestehenden Verfahren bietet; stellt jedoch fest, dass zur Steigerung des Erfolgs des EFSI 2.0 die durch die ESI-Fonds entstehenden Synergien mit der europäischen Kohäsionspolitik weiter geklärt werden müssen; ist der Ansicht, dass der EFSI nicht bereits vorhandene kohäsionspolitische Instrumente der EU ersetzen sollte; fordert darüber hinaus, die Regionen und die lokalen Gebietskörperschaften angesichts ihrer Rolle bei der Unterbreitung von Vorschlägen und der Planung von mittel- und langfristigen Investitionen stärker in die Verwaltung dieses Fonds einzubinden, insbesondere bei der Einrichtung von Finanzierungsplattformen auf regionaler oder multiregionaler Ebene;

    18.

    fordert, detailliertere Informationen über aus dem EFSI finanzierte Projekte öffentlich zugänglich zu machen und dabei ggf. insbesondere ihre Zusätzlichkeit und Komplementarität hervorzuheben. Die stärkere Einbindung des AdR in die Berichterstattung und Überwachung fördert den Informationsfluss zwischen den Regionen und Städten; betont in diesem Zusammenhang, dass bei den über den EFSI finanzierten Projekten für eine tatsächliche Zusätzlichkeit gesorgt werden muss, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Mitteln aus dem EU-Haushalt wie etwa der Fazilität Connecting Europe und Horizont 2020;

    19.

    fordert, den EFSI nicht aus anderen Fonds oder wettbewerblich ausgerichteten Programmen zu finanzieren;

    Hindernisse für die Erreichung des vollen Investitionspotenzials der Städte und Regionen in der EU

    20.

    weist darauf hin, dass die Beseitigung von Investitionshemmnissen weitreichende Reformen auf sämtlichen Regierungs- und Verwaltungsebenen erfordert, die darauf abzielen, Investoren abschreckende administrative, regulierungsrechtliche und sonstige Hindernisse zu beseitigen, um die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern;

    21.

    erinnert daran, dass Investitionen auf lokaler und regionaler Ebene in verschiedenen horizontalen Bereichen getätigt werden, wie z. B. Infrastruktur, Verkehr, Bildung, Forschung und Innovation, Umwelt, Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen und andere Formen des gesellschaftlichen und Humankapitals, die für eine Verstärkung der langfristigen Wirkung strategischer Investitionen unerlässlich sind;

    22.

    merkt an, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Katalysatoren fungieren und unterschiedliche öffentliche und private Akteure für Investitionsvorhaben zusammenbringen können, insbesondere bei größeren Vorhaben oder öffentlich-privaten Partnerschaften; hält es jedoch für erforderlich, grenzüberschreitende Verbindungen und die Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen weiter zu fördern, indem aktiv regionsübergreifende Investitionen begünstigt werden, um den europaweiten Binnenmarkt zu beschleunigen, insbesondere durch die Schaffung einer Kapitalmarktunion; zugleich müssen auch weiterhin mithilfe der Agenda für bessere Rechtsetzung der Europäischen Kommission regulatorische und administrative Probleme angegangen werden, um dafür zu sorgen, dass die politischen Ziele auf möglichst wirksame und wenig belastende Weise erreicht werden;

    23.

    betont, wie wichtig regionale Strategien für eine intelligente Spezialisierung als Mittel zur gemeinsamen Schaffung europäischer Partnerschaften für das Benchlearning und für die Abstimmung hochwertiger, multidimensionaler Investitionsprojekte sind, an denen mehrere Interessenträger beteiligt sind; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Beseitigung von Investitionshemmnissen mit der EU-weiten Umsetzung regionaler, auf die intelligente Spezialisierung (RIS3) gestützter Innovationsstrategien einhergehen kann, die sich als nützliches Instrument erweisen können, um die politische Unterstützung und Investitionen auf die wichtigsten Prioritäten und Herausforderungen auszurichten und so private Investitionen zu fördern;

    Gebietsbezogene Hemmnisse: übermäßige Regulierung

    24.

    weist darauf hin, dass die im Europäischen Semester angesprochenen Investitionshemmnisse großenteils „gebietsbezogen“ sind, da sie entweder für die Aufgaben der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf Investitionen relevant sind oder die LRG die Möglichkeit besitzen, zu ihrer Abschwächung oder Beseitigung beizutragen;

    25.

    infolgedessen könnten die Ursachen — folglich aber auch die Lösungen — für die derzeitigen Investitionshemmnisse häufig auf lokaler und regionaler Ebene und bei der transnationalen Zusammenarbeit zu finden sein;

    26.

    hebt jedoch hervor, dass die einzelnen Mitgliedstaaten eine sehr vielfältige Investitionslandschaft aufweisen und mit höchst unterschiedlichen Investitionshemmnissen zu kämpfen haben, weshalb es kein Patentrezept gibt;

    27.

    stellt fest, dass dies den verschiedenen Rollen zu verdanken ist, die die LRG bei Investitionen spielen: In erster Linie sind die Städte und Regionen Investoren, da mehr als die Hälfte (54 %) der öffentlichen Investitionen in der EU auf sie zurückgehen. Diese Investitionen beziehen sich auf unterschiedliche und komplementäre Bereiche und Funktionen: Humankapital, Qualifikationen, Bildung, Gesundheitswesen und viele mehr. Die Städte und Regionen sind im Hinblick auf Dienstleistungen also sowohl Erbringer als auch Katalysatoren. Zudem sind die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Planer, da sie bei Entwicklungsstrategien federführend sind und dank Vorausplanung die politische Unterstützung und die Investitionen auf die wichtigsten Prioritäten und Herausforderungen ausrichten können und so Anreize für Investitionen schaffen. Die Städte und Regionen agieren als Förderer des Wandels und als Regulierungsstellen, z. B. bei der Raumplanung und bei Baugenehmigungen. Schließlich sind sie Investitionspartner, die unterschiedliche öffentliche und private Akteure zusammenbringen, um Investitionsvorhaben durchzuführen (11);

    28.

    begrüßt, dass die Europäische Kommission den Schwerpunkt darauf legt, im Europäischen Semester — angefangen beim Jahreswachstumsbericht und der darin enthaltenen Liste der investitionspolitischen Herausforderungen bis hin zu den Länderberichten und länderspezifischen Empfehlungen — solche Investitionshemmnisse und -herausforderungen zu ermitteln; befürwortet mit Blick darauf, zu einem stärker qualitativ ausgerichteten EU-Ansatz gegenüber öffentlichen Ausgaben beizutragen, jedoch den Vorschlag, dass die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters auch Mindestzielvorgaben für öffentliche Investitionen, insbesondere in Bezug auf die laufenden Ausgaben, enthalten sollten (12);

    29.

    fordert in diesem Zusammenhang die Europäische Kommission erneut auf, ein Weißbuch zu veröffentlichen, in dem auf EU-Ebene eine Klassifizierung für die Qualität öffentlicher Investitionen bei den Berechnungen der öffentlichen Ausgaben in Abhängigkeit von ihrer langfristigen Wirkung umrissen wird (13);

    30.

    verweist außerdem erneut auf seinen Vorschlag (14), dass die Europäische Kommission die Empfehlung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bezüglich der Festlegung von Grundsätzen für öffentliche Investitionen (15) (März 2014) offiziell unterstützt; begrüßt, dass in der Empfehlung in sämtlichen politischen Handlungsbereichen (Koordinierung öffentlicher Investitionen, Kapazitätsaufbau, Festlegung von Rahmenbedingungen) die immer wichtigere Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Planung und Durchführung öffentlicher Investitionen anerkannt wird;

    31.

    betont, dass von den 178 gebietsbezogenen Problemen, die in den sämtliche Länder und Politikbereiche umfassenden Länderberichten von 2016 angesprochen werden, fast 60 % Investitionshemmnisse betreffen, die im Wesentlichen aus schwerfälligen horizontalen und sektorspezifischen Vorschriften, einer unzureichenden Qualität der öffentlichen Verwaltung sowie spezifischen Hürden auf dem Arbeitsmarkt und auf dem Markt für die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen bestehen (16);

    32.

    unterstreicht, dass durch die unlängst vom AdR unter den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durchgeführte Umfrage bekräftigt wird, dass etwa 9 von 10 Befragten das Investitions- und Unternehmensumfeld, den Arbeitsmarkt, den Einzelhandel und andere Bereiche beeinträchtigende aufwendige Rechtsvorschriften sowie kostspielige/langwierige/mühsame Verwaltungsverfahren zur Aufnahme/Ausweitung/Beendigung einer Wirtschaftstätigkeit und zu langwierige oder schwerfällige Gerichtsverfahren als Investitionshemmnisse erachten;

    33.

    empfiehlt, dass die Ermittlung der investitionspolitischen Herausforderungen ein Schwerpunkt des Europäischen Semesters bleibt, das jährliche Aktualisierungen der Herausforderungen für das Investitionsumfeld der Mitgliedstaaten umfasst, die neben dem Jahreswachstumsbericht erstmals im November 2015 vorgelegt wurden;

    34.

    fordert eine stärkere, besser strukturierte Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester, um diese gebietsbezogenen Investitionsherausforderungen wirksam anzugehen; ruft das Europäische Parlament auf, den AdR durch eine aktive Mitwirkung an den interparlamentarischen Sitzungen zum Europäischen Semester in diesen Prozess einzubeziehen;

    Mangelnde Verwaltungskapazitäten auf lokaler und regionaler Ebene

    35.

    weist darauf hin, dass es einer weiteren Vereinfachung der EU-Fonds mit geteilter Mittelverwaltung bedarf, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Finanzinstrumenten, und hebt hervor, wie wichtig es ist, die Verwaltungskapazitäten und die institutionelle Kompetenz der Behörden zur Schließung der Investitionslücke der EU zu stärken;

    36.

    stellt fest, dass die Teilnehmer der Umfrage des AdR zu Investitionshemmnissen (17), die größtenteils lokale oder regionale Gebietskörperschaften vertreten, angaben, dass die Verwaltungskapazität der LRG ein Problem für Investitionen in ihrer Stadt oder Region darstellt. Die Fähigkeit, an öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) mitzuwirken, wurde von 71 % als ein Problem bzw. ein großes Problem für Investitionen eingestuft, während 70 % erklärten, es sei ein Problem bzw. ein großes Problem für die Verwaltung öffentlicher Aufträge, insbesondere bei komplexeren Verfahren (18);

    37.

    weist darauf hin, dass die fehlenden Verwaltungskapazitäten nicht nur auf einige der weniger entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen beschränkt sind, denn die länderspezifischen Empfehlungen von 2016 umfassen Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Verwaltung, auch auf subnationaler Ebene, die an 20 von 28 Mitgliedstaaten gerichtet sind (19);

    38.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr für den Bürokratieabbau zu tun und darüber hinaus neue Initiativen aufzulegen und bereits bestehende zu stärken, um die für öffentlich-private Partnerschaftsprozesse erforderlichen Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen auszubauen und die Verwaltungseffizienz, insbesondere diejenige der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, unter besonderer Berücksichtigung ihrer vielfältigen Rolle in Bezug auf Investitionen (Planer, Investoren, Investitionspartner, Regulierungsstellen, Bereitsteller und Träger/Mittler) zu erhöhen;

    39.

    hebt hervor, dass strategische Investitionen in einem komplexen globalen Umfeld neue Arten von Verwaltungs- und Managementkapazitäten zur Verbesserung der künftigen Entwicklung von Geschäftsmodellen und der Wertschöpfung erfordern, wobei gewinnorientierte und gemeinnützige Organisationen in die lokalen und regionalen Wertschöpfungsökosysteme eingebunden werden;

    40.

    betont, dass wirksame Instrumente zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung auch die Kompetenzentwicklung mithilfe des Austauschs von Beamten, Sachverständigenaufträgen, Fachexkursionen und Workshops unter den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Peers einschließen; verweist in dieser Hinsicht auch auf das Modell des Instruments „TAIEX REGIO PEER 2 PEER“ (20), das nachgeahmt und verbreitet werden sollte;

    41.

    betont, wie schwierig es angesichts der Verwaltungskapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist, Finanzinstrumente wirksam zu nutzen, wie durch die AdR-Umfrage aufgezeigt wurde (21); empfiehlt in diesem Zusammenhang die Einrichtung der Plattform „fi-compass“ (22) sowie die Standardfinanzierungsinstrumente der Kommission (23), die beide wertvolle Initiativen sind, vor allem für LRG mit größeren Problemen im Bereich der Verwaltungskapazitäten; fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, diese Instrumente dafür zu nutzen, weitere private und öffentliche Mittel für ihre Investitionsprojekte zu erschließen, und betont, dass der Ausschuss bereit ist, mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten, um diese Initiative zu fördern und dafür zu werben;

    Fehlende Kenntnis von Mittelbeschaffungs-, Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten

    42.

    betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zwar eine entscheidende Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung des EFSI spielen, der Fonds ihnen aber kaum bekannt ist. Eine vom AdR unter den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durchgeführte Umfrage ergab, dass nur 7 % der Befragten der Ansicht waren, über die Möglichkeiten zur Nutzung des EFSI in ihrer Stadt oder Region „gut informiert“ zu sein, und sich weitere 18 % als ein wenig informiert erachteten, während 35 % erklärten, nur über grundlegende Informationen zu verfügen und sich 39 % für „nicht informiert“ hielten (24);

    43.

    betont, dass sich dieser mangelnde Bekanntheitsgrad auch auf andere, mit dem EFSI zusammenhängende Initiativen erstreckt: 73 % der Befragten erklärten, über die Möglichkeit, Investitionsplattformen einzurichten, um mit Unterstützung durch den EFSI in ihrer Stadt oder Region Investitionen zu finanzieren, „nicht informiert“ zu sein, während nur 2 % angaben, über das europäische Investitionsvorhabenportal oder die europäische Plattform für Investitionsberatung „gut informiert“ zu sein (25);

    44.

    fordert die Kommission und die EIB auf, mehr zu tun, um die Bekanntheit und die Kenntnis des EFSI und damit verbundener Initiativen, wie die Beratungsplattformen öffentlicher und privater Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, zu stärken, da durch die derzeitige Situation der Erfolg der Investitionsoffensive gefährdet wird;

    45.

    schlägt vor, mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, dem AdR, seinen Netzen und nationalen und regionalen Förderbanken und anderen Institutionen zusammenzuarbeiten, um nationale und regionale Beispiele erfolgreicher Projekte zu ermitteln, und bekräftigt die Bereitschaft des AdR, das Benchlearning-Potenzial der Regionen und Städte durch den Austausch bewährter Praktiken zu fördern und so eine kritische Masse an Begünstigten und Verwaltungsbehörden zu schaffen;

    46.

    begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission zur besseren Bekanntmachung der Finanzierungsmöglichkeiten bei ihren Roadshows zur Vorstellung ihrer Investitionsoffensive in den Mitgliedstaaten;

    47.

    weist darauf hin, dass zwischen Beratungs- und Sensibilisierungsstrategien ein Missverhältnis besteht, und äußert seine Sorge, dass die beratende Funktion der bestehenden Plattformen allein nicht ausreichen könnte, um in den Regionen, in denen die Investitionsmöglichkeiten nur wenig bekannt sind, neue Projekte zu ermitteln und Anreize dafür zu schaffen;

    48.

    betont, dass sichergestellt werden muss, dass Unterschiede hinsichtlich des Zusammenhalts in der EU durch den EFSI nicht verstärkt werden, und dass dazu Dienste und Anreize zur Behebung des geografischen Ungleichgewichts erforderlich sind, darunter auch die Ausweitung des Umfangs der im Rahmen des EFSI förderfähigen allgemeinen Ziele, bessere — und möglicherweise dezentralisierte — Beratungs- und Sachverständigendienste und eine bedeutendere Rolle der europäischen Plattform für Investitionsberatung; außerdem muss besser Gebrauch gemacht werden vom europäischen Investitionsvorhabenportal, das eine Brücke zwischen EU-Projektträgern auf der Suche nach Finanzierung und internationalen Investoren auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten schlagen soll;

    Wirtschaftspolitische Steuerung und haushaltspolitischer Rahmen

    49.

    hebt hervor, dass zur Verbesserung der Fähigkeit unserer Volkswirtschaften, mehr Investitionen und Kapital anzuziehen, grundlegende Änderungen an den wirtschafts- und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen erforderlich sind, die mit verstärkten Bemühungen um den Abbau regulatorischer Hemmnisse einhergehen müssen; zwar mögen die wirtschaftspolitische Steuerung und die Haushaltsvorschriften nicht unmittelbar als Bestandteil des Investitionsumfelds oder als Investitionshemmnis gelten, doch bilden sie insbesondere unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Investitionen einen übergeordneten Rahmen;

    50.

    hält es für äußerst bedenklich, dass in Krisenzeiten häufig die öffentlichen Investitionen gekürzt werden, da sie sich unauffälliger und in politischer Hinsicht leichter reduzieren lassen als viele andere Arten öffentlicher Ausgaben, insbesondere grundlegende Investitionen in Humankapital, Gesundheit und Bildung mit hohen, langfristigen Erträgen; betont daher, dass das weitere nachhaltige Wachstum und Wohlergehen insbesondere von der Verbesserung des Wirtschaftsklimas für Start-ups und Wachstumsunternehmen, der Attraktivität für private Investitionen sowie der Beibehaltung langfristiger öffentlicher Investitionen abhängen, die selbst in Zeiten der Haushaltskonsolidierung beibehalten werden sollten;

    51.

    stellt fest, dass — auch wenn der AdR ein starkes regelgestütztes Herangehen an die Haushaltspolitik befürwortet — sich angesichts der Zwänge der geltenden Haushaltsvorschriften erneute öffentliche Investitionen als schwierig erweisen könnten, und betont daher die Notwendigkeit, einen günstigeren Ansatz für Investitionen zu prüfen, insbesondere — aber nicht nur — im Hinblick auf ÖPP, die eine vollständige Anwendung der haushaltspolitischen Regeln sicherstellen und zugleich versuchen, die sich in den Regionen und Städten Europas bietenden Investitionsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen;

    52.

    eine gute Lösung könnte innerhalb des derzeitigen finanzpolitischen Rahmens gefunden werden, insbesondere mit der im Stabilitäts- und Wachstumspakt und im Fiskalpakt enthaltenen Schuldenbremse im Fall eines strukturellen Defizits für das mittelfristige Haushaltsziel. Damit unter Beachtung der Fiskalregeln genügend Raum für Investitionen bleibt, sollte es für lokale und regionale Gebietskörperschaften ein festgelegtes reales Defizit bei öffentlichen Investitionen geben, das beim strukturellen Defizit im Verhältnis zum mittelfristigen Haushaltsziel nicht berücksichtigt werden würde;

    53.

    verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass er gegen eine Aussetzung des EFSI als unmittelbare Folge der makroökonomischen Konditionalität im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist, da sich dies negativ auf die Umsetzung von durch die EU kofinanzierten Projekten auswirken und generell zu einer Verschlechterung der Investitionssituation der betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen führen würde;

    54.

    bekräftigt die Forderung, die im Zuge der Kofinanzierung der ESIF und der EIB von den Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften getätigten öffentlichen Ausgaben nicht als strukturelle Ausgaben im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts anzusehen, da dies per definitionem Investitionen im allgemeinen europäischen Interesse sind, deren Hebelwirkung für die Förderung des Wirtschaftswachstums erwiesen ist;

    Lösungssuche: Stärkung des Potenzials für lokale und regionale Investitionen

    55.

    weist darauf hin, dass die oberste Priorität des AdR darin besteht, die Wirtschaft in der EU mit einem „Bottom-up“-Ansatz anzukurbeln, indem vom lokalen Bedarf ausgehende gezielte Investitionen gefördert werden, bewährte Methoden an der Basis herangezogen werden und ein neuer Unternehmergeist angeregt wird; betont die Notwendigkeit, ein innovatives und unternehmerisch denkendes Europa zu schaffen, das bürgerorientiert ist;

    56.

    hebt hervor, dass sich der AdR für die Unterstützung der Städte und Regionen bei der besseren Wahrnehmung all ihrer Rollen einsetzt, indem er Peer-to-Peer-Praktiken zur Bündelung von Wissen und zur Anbahnung von Kontakten in verstärkten europäischen Partnerschaften fördert, um die notwendigen Kapazitäten zur gemeinsamen Schaffung hochwertiger und komplexer Projekte mit Hilfe von Finanzinstrumenten wie ESIF und EFSI u. a. aufzubauen;

    57.

    hebt hervor, wie wichtig Daten über gegenwärtig auf der Basisebene existierende Investitionsvorhaben sind, die bisher noch unzureichend, aber von großem Wert für alle Regierungs- und Verwaltungsebenen sind; schlägt daher die Einrichtung eines EU-Anzeigers für lokale und regionale Investitionen vor und ruft seine Mitglieder auf, zur Schaffung einer solchen Datenbasis ihre Projekte, Erfahrungsberichte und Anliegen mitzuteilen;

    58.

    hebt hervor, dass die EU ihre Bemühungen zum Abbau übermäßiger Bürokratie fortsetzen muss, um das Investitionsumfeld neuen — aber auch bereits bestehenden — Unternehmen leichter zugänglich zu machen; betont, dass die Städte und Regionen zwar viel auf ihrer Ebene unternehmen können, um den Regulierungsaufwand zu verringern, doch müssen ihre Maßnahmen durch Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene ergänzt werden;

    59.

    bekräftigt, dass es bei Investitionen nicht nur um Verkehrs- und andere Infrastrukturen geht, sondern auch in Humankapital, Qualifikationen, Bildung, Forschung und Innovation, intelligente Energienetze, Wohnraum, soziale und Gesundheitseinrichtungen und die Förderung bei der Gründung und beim Wachstum innovativer und dynamischer Unternehmen investiert werden muss;

    60.

    weist darauf hin, dass Investitionsvorhaben der Schaffung einer umweltfreundlicheren, intelligenteren, integrativeren und regional ausgewogenen Wirtschaft dienen sollten, damit die EU weltweit wettbewerbsfähig bleibt;

    61.

    verpflichtet sich, mit der Privatwirtschaft nach Lösungen für mehr Investitionen in den Städten und Regionen zu suchen, was auch die politische Kernbotschaft der vom AdR am 8. Juli 2016 verabschiedeten Erklärung von Bratislava „Investitionen, die verbinden“ ist (26).

    Brüssel, den 8. Februar 2017

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Markku MARKKULA


    (1)  Siehe Eurostat, Datensetcode: tec00011 „Bruttoanlageinvestitionen“ und teina210, „Anlageinvestitionen des Staates“.

    (2)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2016 zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2016“ (2016/2101(INI)). „6. [Das Europäische Parlament] unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen um die Gewährleistung einer stärkeren nationalen Eigenverantwortung bei der Ausarbeitung und Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reformprozesses; ist der Auffassung, dass die länderspezifischen Empfehlungen auf der Grundlage klar definierter und strukturierter Prioritäten auf europäischer Ebene zu formulieren sind und dass die nationalen Parlamente sowie die regionalen und lokalen Behörden gegebenenfalls einbezogen werden sollten, damit die nationale Eigenverantwortung gestärkt wird und die länderspezifischen Empfehlungen wirksamer umgesetzt werden, da mehr als die Hälfte der länderspezifischen Empfehlungen von regionalen und lokalen Behörden umzusetzen sind; betont nachdrücklich, dass sich die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen angesichts der Verteilung der Befugnisse und Zuständigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten verbessern könnte, wenn sich die lokalen und regionalen Behörden aktiv beteiligen, und unterstützt daher den Vorschlag des Ausschusses der Regionen für einen Verhaltenskodex zur Beteiligung lokaler und regionaler Behörden im Europäischen Semester; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Reformprogramme in ihren jeweiligen nationalen Parlamenten einer ordnungsgemäßen demokratischen Kontrolle unterliegen;

    (3)  AdR, Ergebnisse der OECD-AdR-Umfrage unter den nachgeordneten Gebietskörperschaften zu „Infrastrukturplanung und Investitionen auf verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen: aktuelle Herausforderungen und mögliche Lösungen“ März 2016. Hier online abrufbar.

    (4)  AdR, Ergebnisse der Online-Konsultation des AdR zu Investitionshemmnissen auf lokaler und regionaler Ebene. September 2016. Hier online abrufbar.

    (5)  Siehe Wirtschaftsprognose der OECD vom 28. November 2016: https://www.oecd.org/eco/economicoutlook.htm.

    (6)  AdR, Politische Prioritäten des Europäischen Ausschusses der Regionen 2015-2020, Oktober 2015, hier online abrufbar.

    (7)  AdR, Ein Neubeginn für Europa: Regionen und Städte starten eine Investitionsoffensive für eine auf die Bürger ausgerichtete EU: http://cor.europa.eu/de/news/Pages/Regions-and-cities-launch-investment-plan-for-a-citizen-centred-EU.aspx und Erklärung des AdR von Bratislava Investitionen, die verbinden, Juli 2016 — hier online abrufbar.

    (8)  AdR, EIB und Ausschuss der Regionen intensivieren Zusammenarbeit zur Ankurbelung der europäischen Wirtschaft, September 2015, Pressemitteilung hier abrufbar.

    (9)  Entwurf einer Stellungnahme zum Thema „Die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 — Für eine starke und wirkungsvolle europäische Kohäsionspolitik nach 2020“, Berichterstatter: Dr. Michael Schneider (EVP/DE).

    (10)  Die Haltung des AdR gegenüber der Verlängerung der Laufzeit des EFSI sowie der Einführung technischer Verbesserungen für diesen Fonds und die europäische Plattform für Investitionsberatung ist dem Entwurf einer Stellungnahme des AdR zum Thema EFSI 2.0 (Berichterstatter: Wim van de Donk (EVP/NL)) zu entnehmen.

    (11)  Die vielfältige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf öffentliche und private Investitionen wird in einer vom AdR in Auftrag gegebenen Studie eingehender untersucht. Siehe hierzu insbesondere Kapitel 4: Metis GmbH, Obstacles to investments at local and regional level (Investitionshemmnisse auf lokaler und regionaler Ebene), vom AdR in Auftrag gegebene Studie, 2016. Hier online abrufbar.

    (12)  Dieser Vorschlag knüpft an die Empfehlungen an, die das Europäische Parlament im November 2012 in seiner Entschließung zu einem Pakt für soziale Investitionen als Reaktion auf die Krise ausgesprochen hat[1]: Bericht von Danuta Jazłowiecka (PL/EVP): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2012-0419+0+DOC+XML+V0//DE.

    (13)  AdR-Stellungnahme zur Förderung der Qualität öffentlicher Investitionen im Handlungsbereich der EU (COR 4885/2014 — Berichterstatterin: Catiuscia Marini (IT/SPE), 3. Dezember 2014).

    (14)  Ebd.

    (15)  http://www.oecd.org/gov/regional-policy/oecd-principles-on-effective-public-investment.htm.

    (16)  AdR, Territorial Analysis of the Country Reports and accompanying Communication (Territoriale Analyse der Länderberichte und der begleitenden Mitteilung), Bericht des Lenkungsausschusses der Europa-2020-Monitoringplattform. Mai 2016. Hier online abrufbar.

    (17)  Siehe Fußnote 4.

    (18)  Siehe Fußnote 4.

    (19)  Siehe Fußnote 16.

    (20)  Nähere Informationen zu dem Instrument TAIEX REGIO PEER 2 PEER sind hier zu finden: http://ec.europa.eu/regional_policy/en/policy/how/improving-investment/taiex-regio-peer-2-peer.

    (21)  Zwei Drittel der Befragten erklärten, dass die Nutzung von innovativen finanziellen Hilfsmitteln, einschließlich von Finanzinstrumenten, im Hinblick auf die Tätigung von Investitionen in ihrer Stadt oder Region ein Problem bzw. großes Problem darstellt. AdR, Ergebnisse der Online-Konsultation des AdR zu Investitionshemmnissen auf lokaler und regionaler Ebene. September 2016. Hier online abrufbar.

    (22)  Nähere Informationen zu der Plattform „fi-compass“ sind hier zu finden: https://www.fi-compass.eu/.

    (23)  Nähere Informationen zu den Standardprodukten sind unter „EC Regulatory Guidance“ hier zu finden: https://www.fi-compass.eu/resources.

    (24)  Siehe Fußnote 4.

    (25)  Siehe Fußnote 4.

    (26)  Siehe Fußnote 7.


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