EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.9.2016
COM(2016) 634 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
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Document 52016DC0634
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE EUROPEAN COUNCIL AND THE COUNCIL Third Report on the Progress made in the implementation of the EU-Turkey Statement
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
COM/2016/0634 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.9.2016
COM(2016) 634 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Einleitung
Aus den Fortschrittsberichten der Kommission 1 zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei 2 geht hervor, dass in Bezug auf zahlreiche Herausforderungen nachweislich stetige Fortschritte erzielt werden.
Ein Hauptziel der Erklärung besteht darin, das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen, die Migranten und Flüchtlinge ausbeuten, die sich der potenziell tödlichen Gefahr eines irregulären Grenzübertritts aus der Türkei nach Griechenland aussetzen. Der erhebliche Rückgang sowohl der Grenzübertritte als auch der Todesfälle seit dem Inkrafttreten der Erklärung sind ein eindeutiger Beleg für deren Wirksamkeit. Da jedoch nach wie vor einige Menschen die Überfahrt wagen, während Rückführungen aus Griechenland in die Türkei nur langsam vonstattengehen, wächst der Druck auf die Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln. Wenngleich der Umfang der Migrationsströme nach Griechenland weiterhin insgesamt viel geringer ist als vor der Erklärung, müssen die Entwicklungen sorgfältig beobachtet werden.
Auch in Bezug auf andere in der Erklärung behandelte Aspekte sind Fortschritte erzielt worden. So sind die Strukturen geschaffen worden, um tatsächliche Rückführungen in die Türkei durchführen zu können, sobald die jeweiligen Verfahren über die Zulässigkeit bzw. die Begründetheit der Asylanträge abgeschlossen sind. Die Neuansiedlung von syrischen Flüchtlingen aus der Türkei wurde beschleunigt. Mittlerweile hat die EU mehr als 2,2 Mrd. EUR von den insgesamt 3 Mrd. EUR für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei bereitgestellt.
Im Berichtszeitraum kam es in der Türkei am 15./16. Juli zu einem Putschversuch, bei dem 241 Menschen ums Leben kamen und etwa 2200 Personen verletzt wurden. Dieser Putschversuch stellte einen direkten Angriff auf die Demokratie in der Türkei dar. Die EU verurteilte den Putsch scharf und sicherte der Türkei als Bewerberland und wichtigem Partner der EU sowie den demokratischen Institutionen der Türkei ihre uneingeschränkte Unterstützung und Solidarität zu. Außerdem rief sie die türkischen Behörden dazu auf, in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte die höchsten Standards zu wahren.
Diesen Standpunkt legte die EU auf einigen hochrangigen Treffen und insbesondere im Rahmen des hochrangigen politischen Dialogs vom 9. September dar und bekräftigte ihre Entschlossenheit, die Zusammenarbeit mit einer demokratischen, inklusiven und stabilen Türkei in allen Bereichen fortzusetzen. Im Rahmen der Beratungen über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration bestätigten die türkischen Partner, dass die Türkei entschlossen sei, die Erklärung EU-Türkei weiter umzusetzen.
Diese Zusage deckt sich mit den in diesem Bericht dargelegten Entwicklungen. In diesem Bericht wird erläutert, welche Maßnahmen über die bereits erzielten Fortschritte hinaus noch notwendig sind, um die Fortschritte zu konsolidieren und die Umsetzung der Erklärung weiter voranzutreiben.
1. Gegenwärtige Lage
Seit dem zweiten Bericht vom 15. Juni 2016 sind insgesamt 9250 3 Menschen aus der Türkei auf den griechischen Inseln eingetroffen, durchschnittlich also etwa 81 Menschen pro Tag. Wenngleich im August ein Anstieg zu verzeichnen war, sind die Zahlen im Vergleich zum Sommer 2015 (von Juni bis September 2015 trafen durchschnittlich fast 2900 Menschen pro Tag ein) und im Vergleich zum Monat vor Beginn der Umsetzung der Erklärung (mehr als 1700 pro Tag) nach wie vor sehr niedrig. In diesem Zusammenhang stellen die seit der Erklärung in der Ägäis verzeichneten 11 Todesfälle, so schrecklich sie sind, einen erheblichen Rückgang der Zahl der Todesopfer dar, denn im Gesamtjahr 2015 kamen insgesamt mehr als 270 Menschen ums Leben.
Verbesserte Koordinierung und Zusammenarbeit
Der EU-Koordinator der Kommission hält laufend Kontakt zu den griechischen und türkischen Behörden, den EU-Agenturen, den internationalen Organisationen und den anderen Mitgliedstaaten. Die EU-Agenturen leisten wesentliche, unerlässliche Unterstützung. Ihre Tätigkeit ist allerdings weitgehend von der Bereitstellung von Experten durch die Mitgliedstaaten abhängig, die jedoch stetig hinter dem Bedarf zurückbleibt. Mit Stand vom 26. September hat das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen 83 Dolmetscher sowie 70 Experten aus den Mitgliedstaaten (davon 41 in den Hotspots) in Griechenland im Einsatz. Da in den Hotspots 100 Experten benötigt werden, fehlen derzeit 59 Personen für die Unterstützung der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei. Was die Unterstützung an der Grenze betrifft, so hat Frontex mit Stand vom 25. September 699 Bedienstete in Griechenland im Einsatz, von denen insgesamt 675 für die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei eingesetzt werden 4 . Für den Zeitraum von September bis Dezember 2016 besteht jedoch weiterer Bedarf. 5 Außerdem muss die hohe Personalfluktuation berücksichtigt werden, denn bei jedem Personalwechsel gehen Fachkenntnisse verloren, und zudem müssen Ressourcen für die Schulung des neuen Personals abgestellt werden.
Europol hat acht Experten in Griechenland stationiert, um die Ermittlungen gegen die Schleusung von Migranten zu unterstützen. Außerdem haben die Mitgliedstaaten unlängst zehn Beamte abgestellt, die in den Hotspots eingehendere Überprüfungen in der zweiten Kontrolllinie durchführen sollen. Diese Einsatzkräfte reichen zwar für die gegenwärtigen Anforderungen aus, bei einer künftigen Zunahme der Migrationsströme müssen die Ressourcen jedoch möglicherweise angepasst werden.
Die EU leistet finanzielle Unterstützung für die türkische Küstenwache, die die irregulären Migrationsströme eindämmen und letztlich unterbinden soll. Die Mittel dienen unter anderem zur Beschaffung von sechs Such- und Rettungsschiffen, wobei auch die dafür nötige Ausbildung bereitgestellt wird. Die ersten Schiffe werden voraussichtlich im Februar 2017 ausgeliefert.
Wenngleich es infolge des Putschversuchs innerhalb der Strafverfolgungsbehörden, beim Militär und in der öffentlichen Verwaltung zu gewissen Veränderungen gekommen ist – beispielsweise wurden die türkische Gendarmerie und die Küstenwache umstrukturiert und ziviler Kontrolle unterstellt –, wird die Patrouillentätigkeit seitens der zuständigen türkischen Behörden offenbar auf einem ähnlichen Niveau fortgeführt. Die türkische Küstenwache leistete auf entsprechende Ersuchen vonseiten der griechischen Behörden hin auch weiterhin Unterstützung auf See.
Nach dem Putschversuch wurden die türkischen Verbindungsbeamten von den griechischen Inseln abberufen. Bislang sind sie noch nicht zurückgekehrt. Ein türkischer Verbindungsbeamter in den Niederlanden arbeitet mit Europol ebenfalls an mit der Schleusung von Migranten zusammenhängenden Fragestellungen.
Einbindung von Frontex in Tätigkeiten der NATO in der Ägäis
Die NATO leistet durch nachrichtendienstliche Tätigkeiten, Überwachung und Aufklärung in der Ägäis einen Beitrag zu den internationalen Anstrengungen zur Eindämmung des illegalen Menschenhandels und der irregulären Migration. Zu den Einsätzen von Frontex und der NATO gehören Frühwarn- und Überwachungsmaßnahmen und der Austausch operativer Informationen mit der griechischen und der türkischen Küstenwache. Frontex und die NATO-Führung der Seestreitkräfte haben im Juli 2016 Standardverfahren unterzeichnet und entwickeln ein gemeinsames Lagebild. Durch den NATO-Einsatz in der Ägäis sollen die hohe Entdeckungsquote noch weiter gesteigert und der Informationsaustausch über Schleuseraktivitäten, -routen und -methoden beschleunigt werden.
Informationsmaßnahmen
Die von der Kommission eingerichtete Task Force für eine Informationsstrategie zur Migration arbeitet daran, die Informationsquellen zu ermitteln, auf die Flüchtlinge und Migranten zurückgreifen, gezielt die zu vermittelnden Botschaften festzulegen und Inhalte zu verbreiten. Zusammen mit einem renommierten Medienverbund wird derzeit ein zentrale Online-Informationsplattform entwickelt, die Anfang nächsten Jahres in Betrieb gehen und dann Millionen Flüchtlinge in der ganzen Welt erreichen soll.
In Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen, der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dem UNHCR und den griechischen Behörden hat die Kommission zwischen dem 25. Juli und dem 5. August 2016 eine Informationskampagne durchgeführt. Im Rahmen von insgesamt 101 Informationsveranstaltungen auf fünf griechischen Inseln wurden mehr als 2300 Migranten und ihre Familien über die Asylverfahren in Griechenland für Personen, die nach dem 20. März aus der Türkei eingetroffen sind, über die Rückführung im Rahmen der Erklärung EU-Türkei sowie über Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr informiert.
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Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte Die Mitgliedstaaten sollten ihre über die EU-Agenturen bereitzustellende Unterstützung für Griechenland dringend verstärken. Die derzeit fehlenden 59 Experten für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und die fehlenden Frontex-Bediensteten (bis zu 194 Mitarbeiter für den Zeitraum bis Ende 2016) müssen vor dem Europäischen Rat am 20. und 21. Oktober bereitgestellt werden. Die Experten sollten für längere Zeiträume abgestellt werden, um Kontinuität zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit muss vertieft werden, damit alle beteiligten Stellen der EU, der NATO sowie der griechischen und der türkischen Behörden die zur Verfügung stehenden Erkenntnisse optimal nutzen können. |
2. Rückführung aller neuen irregulären Migranten aus Griechenland in die Türkei
Die Erklärung sieht die Rückführung aller neuen irregulären Migranten und Asylsuchenden vor, die nach dem 20. März aus der Türkei auf den griechischen Inseln ankommen und deren Asylanträge für unzulässig oder unbegründet erklärt wurden. Die Maßnahmen werden unter vollkommener Einhaltung der Bestimmungen des EU-Rechts und des Völkerrechts und unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung durchgeführt.
Aktueller Stand
Seit dem zweiten Bericht vom 15. Juni 2016 wurden im Rahmen der Erklärung 116 Personen rückgeführt, die irregulär nach Griechenland gekommen waren, 6 darunter 22 Syrer. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der im Rahmen der Erklärung EU-Türkei in die Türkei rückgeführten Personen auf 578. Darunter waren auch pakistanische, algerische, ägyptische, marokkanische, jemenitische, irakische, libanesische und palästinensische Staatsbürger. Die rückgeführten Personen hatten abschlägige Asylentscheidungen (darunter auch negative Entscheidungen in zweiter Instanz) erhalten, hatten ihren Asylantrag zurückgezogen oder sich nicht um Asyl beworben.
Das Ziel, im Rahmen der Erklärung Rückführungen zu gewährleisten, wurde vor allem durch die langsame Bearbeitung sowohl von Asylanträgen in erster Instanz durch den griechischen Asyldienst (dies sogar trotz Hilfe durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen) als auch von Rechtsbehelfen durch die neue griechische Rechtsbehelfsbehörde erschwert. Fortschritte bei der Einrichtung der zuständigen Stellen und Definition der Arbeitsabläufe zur Verwaltung der großen Zahl an Asylanträgen wurden durch fehlende Ressourcen (u.a. bei den Interviewern des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen) behindert. Die griechischen Behörden müssen dringend weitere Anstrengungen unternehmen, um deutlich größere und nachhaltige Kapazitäten zur Rückführung ankommender Migranten zu schaffen, was als entscheidender Faktor zur Abschreckung irregulärer Migranten und Schleuser zu betrachten ist.
Die Maßnahmen zu Rückübernahme und Rückführung wurden nach dem versuchten Staatsstreich in der Türkei vorübergehend unterbrochen, Anfang September aber wieder aufgenommen. Mangels türkischen Verbindungsbeamten auf den Inseln (s. oben) wird diese Arbeit direkt mit den türkischen Behörden abgestimmt.
Es werden weitere Anstrengungen unternommen, um die Zahl der freiwilligen Rückkehrer von den Inseln zu erhöhen. Seit 1. Juni sind 1976 Migranten mit Unterstützung der EU im Rahmen des Programms zur unterstützten freiwilligen Rückkehr der Internationalen Organisation für Migration freiwillig aus Griechenland in ihr Herkunftsland zurückgekehrt, darunter 230 von den griechischen Inseln. Im Jahr 2016 haben in Griechenland insgesamt 4678 Migranten Gebrauch von dem Programm gemacht.
Rechtliche Schritte
Griechenland hat Rechtsvorschriften zur Einrichtung der neuen Rechtsbehelfsbehörde und der neuen Rechtsbehelfsausschüsse verabschiedet, die seit dem 20. Juli eingelegte Rechtsbehelfe gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des griechischen Asyldiensts in zweiter Instanz prüfen. 7 Die Arbeit dieser Ausschüsse ist entscheidend, um ein ordnungsgemäßes Verfahren bei der Prüfung von Asylanträgen im Einklang mit EU- und internationalen Normen zu gewährleisten. Die Rechtsbehelfsausschüsse brauchen nun die nötigen Ressourcen, um uneingeschränkt zu arbeiten, damit die Bearbeitung dieser Rechtsbehelfe beschleunigt und so gewährleistet wird, dass die Zielvorgabe von rund 500 bearbeiteten Fällen pro Monat (also 100 Fälle pro Ausschuss) erreicht wird; Asylverfahren auf den griechischen Inseln im Zusammenhang mit der Erklärung EU-Türkei sollten vorrangig behandelt werden.
Die ersten Rechtsbehelfsentscheidungen wurde Mitte August getroffen. Allerdings ist der Verlauf schleppend. Nach den aktuellsten Zahlen, die vorliegen, 8 belief sich die Gesamtzahl der Rechtsbehelfe gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Asyldiensts zu Zulässigkeit und Begründetheit auf 1013. Von den bisher 311 Rechtsbehelfsentscheidungen zur Zulässigkeit wurden in sechs Fällen die erstinstanzlichen Unzulässigkeitsentscheidungen in der zweiten Instanz bestätigt. 9 In 305 Fällen wurden die erstinstanzlichen Unzulässigkeitsentscheidungen in zweiter Instanz aufgehoben. Bezüglich der Prüfung der Begründetheit bestätigten 40 Rechtsbehelfsentscheidungen in zweiter Instanz die abschlägigen erstinstanzlichen Entscheidungen; in zwei Fällen wurde die negative erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben.
Die neuen Rechtsbehelfsausschüsse haben bislang mindestens 35 Entscheidungen in Zusammenhang mit Fällen auf den Inseln getroffen – mindestens drei zur Zulässigkeit 10 und 32 zur Begründetheit 11 . Ein syrischer Staatsbürger hat mit dem Ziel, die Entscheidung zur Schaffung der Rechtsbehelfsausschüsse anzufechten, beim griechischen Staatsrat eine höhere Berufungsebene angerufen.
In der Türkei umfassten die rechtlichen Entwicklungen auch die Anwendung der Vorschriften zu Arbeitserlaubnissen, was zu 10 584 Anträgen auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch syrische Staatsangehörige führte. Mehr als 8000 wurden bislang bewilligt, das sind bereits doppelt so viele wie im Gesamtjahr 2015.
Was das Rückübernahmeabkommen der EU mit der Türkei betrifft, ist bei der Umsetzung der Bestimmungen zu Drittstaatsangehörigen kein Fortschritt zu verzeichnen. Der türkische Ministerrat hat bisher die Entscheidungen über die Genehmigung der Anwendung dieser Bestimmungen noch nicht getroffen. Bei der Umsetzung der Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei hat es indes einige Fortschritte im Zusammenhang mit der Rückübernahme türkischer Staatsangehöriger gegeben.
Operative Schritte
Der zwar deutlich zurückgegangene, jedoch weiter stete Strom ankommender Personen und die langsame Rückführung erhöhen den Druck auf die Aufnahmekapazitäten auf den Inseln. 12 Die griechischen Hotspots sind daher zunehmend überfüllt, was zu schwierigen, zuweilen auch gefährlichen Situationen führt, wie der Brand kürzlich auf der Insel Lesbos belegt. Die Gesamtzahl der Migranten auf den Inseln belief sich am 27. September auf 13 863, was die Aufnahmekapazitäten von nur 7450 Personen bei weitem übersteigt.
Die Situation kann nur dadurch entschärft werden, dass die Zahl der Menschen, die auf den Inseln bleiben müssen, gesenkt wird. In erster Linie müssen daher Asylanträge im Einklang mit dem Grenzverfahren, das auf Anträge auf den Inseln anwendbar ist, schneller bearbeitet werden, damit mehr Personen in die Türkei rückgeführt werden können, deren Asylanträge als unzulässig oder unbegründet erachtet werden.
Die derzeitige Überfüllung verdeutlicht die Notwendigkeit, die Aufnahmekapazitäten rasch auszubauen und für den Winter zu rüsten. Unbegleitete Minderjährige sollten dringend in die für sie vorgesehenen Einrichtungen transferiert werden: Unbegleitete Minderjährige haben für die Kommission höchste Priorität; die Kommission hat hier Mittel für zusätzliche Aufnahmekapazitäten bereitgestellt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine größere Zahl unbegleiteter Minderjähriger umzusiedeln.
Die griechischen Behörden haben die Leitung der Dienststelle für Aufnahme und Identifizierung ernannt. Auf lokaler Ebene bleibt die Verwaltung der Hotspots jedoch blockiert, weil weiterhin keine dauerhaften griechischen Hotspot-Koordinatoren benannt und entsandt wurden, wie seit Anfang 2016 vorgesehen. Dies ist nun umgehend erforderlich, um das Gesamtmanagement der Hotspots zu gewährleisten – auch in Bezug auf die Sicherheit. Der Annahme neuer Standardverfahren für die Hotspots sollte unter voller Berücksichtigung der Erklärung EU-Türkei offiziell Priorität eingeräumt werden.
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen hat die Sicherheit seiner Arbeitsbereiche in drei Hotspots umfassend bewertet, um Schlüsselbereiche zu ermitteln, in denen die Sicherheit verstärkt werden könnte. In der Bewertung werden unter anderem die Einstellung eines privaten Sicherheitsdienstes, Infrastrukturarbeiten zur Gewährleistung einer Geländesicherung und die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Kästen und Feuerlöschern empfohlen.
Die griechischen Behörden haben mehr als 60 000 registrierte Migranten im gesamten Hoheitsgebiet gemeldet. Zwischen dem 9. Juni und dem 30. Juli waren 27 592 Migranten auf dem griechischen Festland vorab für das Asylverfahren registriert, darunter 1225 unbegleitete Minderjährige. Dies stellte ein beträchtliches administratives Unterfangen für die griechischen Behörden dar, die durch EU-Mittel und Mitarbeiter des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, des UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration unterstützt wurden. 13
Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland
Seit Vorlage des zweiten Berichts am 15. Juni 2016 hat die Kommission im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit mehr als 90 Mio. EUR Soforthilfe gewährt, um die griechischen Aufnahmekapazitäten und die Unterstützung für Migranten und Flüchtlinge zu verbessern. 14 Diese jüngste Soforthilfe ergänzt die zuvor gewährten Soforthilfen: Seit Anfang 2015 wurden im Rahmen dieser EU-Fonds rund 352 Mio. EUR gewährt, um Maßnahmen in Griechenland zu unterstützen. Griechenland hat im Rahmen der nationalen Programme 509 Mio. EUR für den Zeitraum 2014 - 2020 erhalten; diese Programme werden derzeit überarbeitet, um sie besser auf die aktuellen Bedürfnisse Griechenlands abzustimmen. Beträchtliche EU-Mittel (etwa 198 Mio. EUR) werden den Partnern für humanitäre Hilfe durch das kürzlich geschaffene Soforthilfeinstrument der EU zur Verfügung gestellt. Diese Unterstützung soll die grundlegenden humanitären Bedürfnisse von Migranten und Flüchtlingen decken helfen – dazu gehören Unterkünfte, Sanitäranlagen und Gutscheine, um Nahrungsmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen. Sie umfasst auch eine spezielle Bildungsförderung für Kinder und unbegleitete Minderjährige.
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Entscheidende Herausforderungen und nächste Schritte Beschleunigung der Bearbeitung von Asylanträgen von der Antragstellung bis zum Rechtsbehelf im Einklang mit EU- und Völkerrecht, dringende Steigerung des Tempos bei den Rückführungen in die Türkei, Ausbau der Aufnahmekapazitäten auf den griechischen Inseln und Ausrüstung für winterliche Bedingungen, Annahme der Standardverfahren für die Hotspots und Benennung ständiger Hotspot-Koordinatoren durch die griechischen Behörden, Gewährleistung des Transfers unbegleiteter Minderjähriger in für sie vorgesehene Einrichtungen, Genehmigung der Anwendung der Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei in Bezug auf Drittstaatsangehörige durch die Türkei. |
3. „Eins-zu-eins“-Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in der EU
Aktueller Stand
Nach den neuesten Zahlen wurden mit Stand vom 26. September im Rahmen der 1:1-Regelung 1614 Syrer in der EU neu angesiedelt. Diese Regelung besagt, dass die EU für jeden von der Türkei rückübernommenen Syrer von den griechischen Inseln einen Syrer aus der Türkei in der EU neu ansiedelt. Insgesamt wurden seit dem zweiten Bericht vom 15. Juni 1103 Syrer aus der Türkei in zwölf Mitgliedstaaten (Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden) 15 neu angesiedelt. Damit erhöht sich die Zahl der Mitgliedstaaten, die Neuansiedlungen im Rahmen der Regelung vornehmen, auf 13 16 . Ferner wurden die Neuansiedlungen, die Mitte Juli im Anschluss an den versuchten Staatsstreich unterbrochen wurden, im August wieder aufgenommen. Die Zahl der Personen, die die erforderlichen Verfahren durchlaufen haben und bereit für eine Neuansiedlung sind, beläuft sich auf 509. Wie man sieht, hat sich das Tempo der Neuansiedlungen im Vergleich zu den Rückübernahmen von den griechischen Inseln beträchtlich erhöht. Und dieses Tempo muss beibehalten werden.
Die Mitgliedstaaten sind bereit, weitere Neuansiedlungen vornehmen. Am 2. September übermittelten die türkischen Behörden dem UNHCR eine Liste von 5700 syrischen Flüchtlingen, die für eine Neuansiedlung in Frage kommen (auch wenn wohl nicht in allen Fällen eine Neuansiedlung durchgeführt werden kann, beispielsweise aufgrund von Überschneidungen oder möglichen Ausfällen). Das UNHCR geht davon aus, dass die ersten 300 Fälle bis Ende September an die Mitgliedstaaten übermittelt werden können. Die Bedeutung einer kontinuierlichen Bereitstellung neuer Kandidaten wurde mit den türkischen Behörden erörtert, die erklärten, die nächste Kandidatenliste sei bereits in Vorbereitung.
Rechtliche Schritte
Zur Unterstützung der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei hat die Kommission im März 2016 einen Vorschlag vorgelegt, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, ihre Verpflichtungen betreffend die verbleibenden 54 000 Plätze einzuhalten, indem sie in der Türkei befindliche syrische Staatsangehörige durch Neuansiedlung oder andere Formen der rechtlichen Aufnahme bei sich aufnehmen. 17 Ferner ist vorgesehen, dass Mitgliedstaaten, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, einen finanziellen Beitrag in Höhe von 6 500 EUR pro rechtmäßig auf ihrem Hoheitsgebiet aus der Türkei angesiedeltem syrischem Staatsangehörigen erhalten. Nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments am 15. September 2016 steht die Annahme des Vorschlags durch den Rat bevor 18 .
Operative Schritte
Das EU-Neuansiedlungs-Team koordiniert und unterstützt in Zusammenarbeit mit der Delegation in Ankara weiterhin die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und stimmt sich mit der Internationalen Organisation für Migration, dem UNHCR und der türkischen Generaldirektion für Migrationssteuerung ab. Alle Parteien arbeiten zusammen, um etwaige technische Probleme während des Verfahrens, die Verzögerungen bei der Neuansiedlung verursachen und Auswirkungen auf die Gesamtzahl der in der EU neu angesiedelten Flüchtlinge haben könnten, zu beseitigen. Das gemeinsame Interview-Zentrum in Ankara führt Gespräche mit syrischen Neuansiedlungs-Kandidaten durch.
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Entscheidende Herausforderungen und nächste Schritte Aufrechterhaltung des Tempos bei der Neuansiedlung Annahme des Vorschlags der Kommission über die 54 000 nicht zugewiesenen Plätze durch den Rat. |
4. Verhinderung der Entstehung von Ausweichrouten für die irreguläre Migration
Die Bemühungen zur Kontrolle der Migrationsströme in der Ägäis haben bisher nicht zur Entstehung größerer alternativer Routen aus der Türkei geführt. Dennoch weist die Tatsache, dass nach wie vor Menschen in Mitgliedstaaten wie Deutschland und Österreich gelangen, auf die Möglichkeit hin, dass sie einen Weg aus der Türkei finden. Einige Schiffe haben die längere Route in andere Mitgliedstaaten zurückgelegt: 24 Schiffe aus der Türkei haben im Berichtszeitraum Italien erreicht. Es gab auch es mehr festgestellte irreguläre Grenzübertritte an den türkischen Landgrenzen mit Bulgarien und Griechenland.
Daher ist es wichtig, die Situation fortlaufend zu überwachen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Verstärkte Kommunikation und Informationsaustausch zwischen den türkischen Behörden und Behörden der Mitgliedstaaten werden bei der Bewältigung neuer Risiken eine wichtige Rolle spielen. Innerhalb der EU wurden Maßnahmen ergriffen, um besonders gefährdete Grenzen zu schützen. Zum Beispiel hat Frontex auf Ersuchen der bulgarischen Behörden um zusätzliche Unterstützung allmählich seine Präsenz an den Grenzen Bulgariens mit der Türkei (und auch mit Serbien) verstärkt. Seit 26. September wurden in Bulgarien 177 Experten eingesetzt, es besteht jedoch nach wie vor eine erhebliche Lücke im Vergleich zu den 345 vereinbarten Sachverständigen. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, auf die Aufforderungen von Frontex zu reagieren. Darüber hinaus hat die Kommission Bulgarien vor kurzem bis zu 108 Mio. EUR an Soforthilfe für die verstärkte Grenzüberwachung und Migrationssteuerung an seinen Außengrenzen mit der Türkei, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Verfügung gestellt. Weitere Anträge Bulgariens auf zusätzliche Soforthilfen von bis zu 52 Mio. EUR werden zurzeit noch geprüft. Der bevorstehende Einsatz der europäischen Grenz- und Küstenwache sollte entscheidend zur Wirksamkeit und Kohärenz des Schutzes der EU-Außengrenze beitragen.
5. Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen
Die Standardverfahren für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen werden derzeit im Rat in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration erörtert. Die von der Türkei im Juni vorgebrachten Bemerkungen zu diesen Verfahren wurden zunächst im Rat sowie anschließend auf einer Fachsitzung in Ankara diskutiert. Weitere Gespräche mit den Mitgliedstaaten und der Türkei werden folgen, um die Standardverfahren zum Abschluss zu bringen.
Sobald die Standardverfahren festgelegt sind, sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung erfüllt sind. Die Erklärung EU-Türkei sieht vor, dass die Regelung aktiviert wird, sobald die irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist. Die Anwendung dieser Regelung würde die Umsetzung der Erklärung beschleunigen, da sie Syrern eine sichere und legale Alternative zur irregulären Migration in die EU bietet.
6. Visaliberalisierung
Hinsichtlich der Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung zeigt der zweite Bericht vom 15. Juni 2016 sieben Vorgaben auf, die noch zu erfüllen sind:
Ausstellung biometrischer Reisedokumente, die in vollem Umfang den geltenden EU-Vorschriften entsprechen,
Verabschiedung der im Fahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention,
Abschluss einer Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Europol,
Überarbeitung der Rechtsvorschriften und praktischen Verfahren zur Terrorismusbekämpfung gemäß den europäischen Standards,
Angleichung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten an die EU-Standards,
Übermittlung eines Angebots zur wirksamen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen an alle EU-Mitgliedstaaten,
Umsetzung sämtlicher Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei.
Die Kommission ermutigte die Türkei, ihre Anstrengungen fortzusetzen, alle noch ausstehenden Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung so bald wie möglich zu erfüllen. 19 Die Kommission und die Türkei setzen ihren engen Dialog fort, um Lösungen zu finden und u. a. die zur Erfüllung aller noch ausstehenden Vorgaben erforderlichen gesetzlichen und verfahrenstechnischen Änderungen herbeizuführen.
Parallel dazu beraten die gesetzgebenden Organe weiterhin über den Vorschlag 20 der Kommission zum Ausbau des bestehenden Aussetzungsmechanismus, wonach die Visumbefreiung für die Bürger einzelner Länder unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden kann.
7. Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
Seit dem zweiten Bericht vom 15. Juni 2016 wurden für den Zeitraum 2016 - 2017 insgesamt 2,239 Mrd. EUR für humanitäre und nichthumanitäre Hilfe bereitgestellt – ein Großteil der insgesamt 3 Mrd. EUR. Der Betrag der vertraglich gebundenen Mittelzuweisungen erhöhte sich auf 1,252 Mrd. EUR. Die Kommission unternimmt alle notwendigen Anstrengungen, um hinsichtlich der vertraglich gebundenen Fazilitätsmittel eine beschleunigte Auszahlung sicherzustellen. 467 Mio. EUR wurden bislang ausgezahlt. 21
Seit dem zweiten Bericht vom 15. Juni 2016 hat die Kommission ihre Bemühungen fortgesetzt, dem dringenden Bedarf der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei Rechnung zu tragen.
Von den Fazilitätsmitteln für humanitäre Hilfe 22 wurden bislang 595 Mio. EUR zugewiesen. 512 Mio. EUR dieser Mittel sind vertraglich gebunden, 407 Mio. EUR davon wurden bereits ausgezahlt. Im Juni veröffentlichte die Kommission einen humanitären Durchführungsplan. Zusätzlich zu den Ende Juli vertraglich gebundenen 74 Mio. EUR für den Ausbau der Maßnahmen in den Bereichen Schutz, Vorbereitung auf den Winter, Gesundheit und Bildung wurde im Rahmen dieses Plans ein Vertrag über 348 Mio. EUR mit dem Welternährungsprogramm unterzeichnet, das gemeinsam mit den türkischen Organisationen ein „soziales Sicherheitsnetz für Notfallsituationen“ einrichten wird – das größte humanitäre Hilfsprogramm der EU, das es je gab. 23 Eine Million besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge soll mit elektronischen Karten ausgestattet werden, auf die regelmäßige monatliche Zusatzzahlungen zur Deckung der Grundbedürfnisse (Nahrung, Unterkunft und Bildung) erfolgen – ein kostenwirksames, effizientes und für die betroffenen Personen gleichzeitig würdevolleres System. Die Umsetzung dieses Programms ist neben der Vorbereitung auf den Winter, der Gewährleistung von Schutz, informeller Bildung und Gesundheitsleistungen in den kommenden Monaten die zentrale Priorität in diesem Bereich.
Im Rahmen der Fazilitätsmittel für nichthumanitäre Hilfe verabschiedete die Kommission im Juli 2016 eine Sondermaßnahme in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei, für die insgesamt 1,415 Mrd. EUR bereitgestellt wurden. Mit dem türkischen Gesundheitsministerium und dem türkischen Bildungsministerium wurden zwei umfangreiche Verträge über insgesamt 600 Mio. EUR unterzeichnet, 24 die einen nachhaltigen Zugang der Flüchtlinge zur Gesundheitsversorgung und Bildung sicherstellen werden. Sie ergänzen zwei weitere Verträge, die im August geschlossen wurden: eine direkte Vereinbarung (60 Mio. EUR) mit der türkischen Generaldirektion für Migrationssteuerung zur Unterstützung von Migranten bei ihrer Rückkehr aus Griechenland in die Türkei 25 sowie einen Vertrag (20 Mio. EUR) mit der Internationalen Organisation für Migration zum Ausbau der Kapazitäten der türkischen Küstenwache für Such- und Rettungsmaßnahmen (siehe oben). Weitere Projekte zum Aufbau von Schulen, Krankenhäusern und Versorgungseinrichtungen sollen in den kommenden Monaten unterzeichnet werden. Für nichthumanitäre Hilfe wurden insgesamt rund 1,6 Mrd. EUR bereitgestellt; 740 Mio. EUR davon sind bislang vertraglich gebunden. 60 Mio. EUR dieser Mittel wurden bereits ausgezahlt, wobei sich diese Summe mit den Vorauszahlungen im Rahmen der neuen Verträge in den Bereichen Gesundheit und Bildung bis Ende Oktober auf 240 Mio. EUR erhöhen wird. 26 In einem nächsten Schritt sollen eine Reihe von Übertragungsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen zur Unterstützung der kommunalen und sozialen Infrastruktur vorbereitet werden. Weiterhin geplant sind Bottom-up-Projekte im Rahmen des regionalen EU-Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrien-Krise, mit denen neue Bereiche abgedeckt werden sollen (u. a. zur Gewährleistung eines besseren Zugangs für Flüchtlinge zur Hochschulbildung, zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und zum Arbeitsmarkt).
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Wichtigste Herausforderungen und nächste Schritte Zügige Abwicklung aller geplanten Programme, Effektive und kostenwirksame Umsetzung der Programme in umfassender Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden. |
8. Modernisierung der Zollunion
Die Zollunion zwischen der EU und der Türkei ist die Grundlage für die engen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, in deren Folge sich die Türkei zum fünftwichtigsten Handelspartner der EU in der Welt entwickelt hat, wobei die EU mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Türkei ist. Der erste Wirtschaftsdialog auf hoher Ebene zwischen der EU und der Türkei im vergangenen April hat jedoch gezeigt, dass noch unerschlossenes Potenzial in den bilateralen präferenziellen Handelsbeziehungen vorhanden und die Funktionsweise der Zollunion noch zu verbessern ist. Die Vorarbeiten für Verhandlungen zur Modernisierung und Erweiterung der Zollunion kommen gut voran. Aus der vor kurzem durchgeführten öffentlichen Konsultation geht eine starke Unterstützung für die Modernisierung der Zollunion und die Verbesserung ihrer Funktionsweise hervor 27 . Dieses Ergebnis wird in eine Folgenabschätzung einfließen, in der künftige Optionen im Hinblick auf einen möglichen Entwurf von Verhandlungsrichtlinien geprüft werden, die von der Kommission bis Ende 2016 vorgelegt werden sollen.
9. Beitrittsprozess
Die Beitrittsverhandlungen zu Kapitel 33 (Finanz- und Haushaltsvorschriften) wurden am 30. Juni im Einklang mit der Erklärung EU-Türkei eröffnet. Unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten wurden die Vorarbeiten für die Aufnahme von Verhandlungen zu fünf weiteren Kapiteln im Einklang mit den geltenden Bestimmungen fortgesetzt.
In den Schlüsselbereichen Justiz und Grundrechte sowie Justiz, Freiheit und Sicherheit (Kapitel 23 und 24) aktualisiert die Kommission gerade die Unterlagen, um den jüngsten Entwicklungen Rechnung zu tragen. Diese Kapitel decken eine Reihe zentraler Themen ab, darunter Grundrechte wie die Redefreiheit, das Justizwesen, die Antikorruptionspolitik, Migration und Asyl, Visumsbestimmungen, Grenzmanagement, polizeiliche Zusammenarbeit und die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus. Die EU erwartet, dass die Türkei in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte, einschließlich der freien Meinungsäußerung, höchste Standards erfüllt. Die Kommission wird die Entwicklungen verfolgen und sie in dem anstehenden Bericht über die Türkei, der im November als Teil des Erweiterungspakets veröffentlicht werden soll, eingehender prüfen.
Dies erfolgt auf der Grundlage der Vorarbeiten der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu Energie (Kapitel 15), Bildung und Kultur (Kapitel 26) sowie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Kapitel 31).
10. Die humanitäre Lage in Syrien
Die humanitäre Lage in Syrien ist nach wie vor katastrophal. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind 4,8 Millionen Syrer aus dem Land geflohen, und 6,1 Millionen Menschen wurden zu Binnenvertriebenen, wobei geschätzte 13,5 Millionen Menschen in Syrien heute Hilfe benötigen. Rund 5,5 Millionen dieser Menschen befinden sich in schwer zugänglichen Gebieten und mehr als eine halbe Million in Gebieten, die derzeit unter Belagerung sind, darunter im Osten von Aleppo. Um den humanitären Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden, ist es entscheidend, dass die EU und die Türkei zusammenarbeiten und aus Nachbarländern wie der Türkei und Jordanien grenzüberschreitende Unterstützung geleistet wird.
Die EU ist besonders engagiert, wenn es darum geht, von der Türkei aus grenzüberschreitende Unterstützung in Nordsyrien zu leisten: Im Jahr 2015 wurden mehr als 43 Mio. EUR für grenzübergreifende Maßnahmen von der Türkei aus in belagerte oder schwer zugängliche Gebiete bereitgestellt. Im Jahr 2016 wurden weitere 140 Mio. EUR für lebensrettende Maßnahmen in Syrien im Rahmen der Tätigkeiten von Partnerorganisationen in Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Schutz, Bildung und Soforthilfe mit Schwerpunkt auf den am stärksten betroffenen Gebieten zugewiesen. Die Kommission finanziert ein System von Soforthilfemaßnahmen, aufgrund derer Partner rasch auf Lagerbestände zurückgreifen können, um in erneut zugänglichen Gebieten Hilfe zu leisten oder beispielsweise über Hilfskonvois auf plötzliche Vertreibungen zu reagieren.
Die jüngsten Ereignisse haben deutlich gemacht, dass Hoffnungen auf einen dauerhaften Waffenstillstand in Syrien weiterhin kaum realistisch sind und humanitärer Zugang nach wie vor schwierig und sporadisch ist, obwohl ein sicherer Zugang im Rahmen des von der syrischen Regierung genehmigten Septemberplans für organisationsübergreifende Konvois eigentlich garantiert sein sollte. Der direkte Angriff auf einen humanitären Hilfskonvoi der Vereinten Nationen und des Syrischen Roten Halbmonds am 19. September in der Nähe von Aleppo, der einen eklatanten Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht darstellt, hat die Lage noch verschlimmert und einen nicht hinzunehmenden Präzedenzfall geschaffen, durch den die sichere Leistung humanitärer Hilfe überall gefährdet ist. Die EU und die Türkei werden weiterhin zusammenarbeiten, um einen unmittelbaren Zugang über alle möglichen Routen sicherzustellen.
11. Fazit
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen wurde die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei weiter vertieft und beschleunigt. Der Rückgang der Versuche, die Ägäis zu überqueren, und der Todesfälle auf See seit Unterzeichnung der Erklärung EU-Türkei bestätigt die zentrale Strategie hinter der Entscheidung der EU und der Türkei, diese Erklärung zu unterzeichnen.
Auch in Bezug auf andere Aspekte wurden Fortschritte erzielt. Die Behörden der Türkei und der Mitgliedstaaten haben erfolgreich ein System eingerichtet, in dessen Rahmen kontinuierlich Syrer aus der Türkei neu angesiedelt werden. Aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurde der Großteil der vorgesehen 3 Mrd. EUR zugewiesen, wobei erhebliche Beträge bereits gebunden und sogar ausgezahlt werden. Das System zur Durchführung der Vorschriften über die Rückführung von irregulären Migranten und Asylbewerbern aus Griechenland in die Türkei ist inzwischen eingerichtet, auch wenn die für den Abschluss von Asylverfahren und Rechtsbehelfen benötigte Zeit zu erheblichen Verzögerungen beim Beginn der Rückführung von Personen geführt hat, deren Antrag unzulässig oder unbegründet ist.
Die humanitäre Lage in Syrien und die schwierigen Lebensbedingungen von Migranten auf den griechischen Inseln erinnern uns jedoch daran, dass es unerlässlich ist, die Erklärung beschleunigt umzusetzen und Ergebnisse zu erzielen. Daher ist es von größter Wichtigkeit, dass
Ressourcen unmittelbar bereitgestellt werden, um die wirksame Bearbeitung von Asylanträgen auf den griechischen Inseln zu gewährleisten, wobei die Mitgliedstaaten in vollem Umfang den Aufforderungen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zur Unterstützung seiner Arbeit in erster Instanz Folge leisten und die griechischen Behörden sicherstellen müssen, dass die Rechtsbehelfsausschüsse zügig arbeiten können und Rückführungen beschleunigt erfolgen,
die Vertragsvergabe im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei rasch erfolgt und die Umsetzung von Projekten zur Unterstützung von Flüchtlingen vor Ort fortgesetzt wird,
die Türkei die erforderlichen Maßnahmen trifft, um die verbleibenden Vorgaben für die Visaliberalisierung so bald wie möglich zu erfüllen, damit die EU die Visumpflicht für türkische Staatsbürger rasch aufheben kann.
Die Kommission wird die Arbeit weiter voranbringen und ihren vierten Bericht über die erzielten Fortschritte im Dezember 2016 vorlegen.
COM(2016) 231 final vom 20. April 2016 (im Folgenden „erster Bericht“) und COM(2016) 349 final vom 15. Juni 2016 (im Folgenden „zweiter Bericht“).
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/07-eu-turkey-meeting-statement/
Angaben von Frontex für den Zeitraum 1. Juni bis 22. September.
Zu ihren Aufgaben gehören die Abnahme von Fingerabdrücken und die Registrierung, Berichterstattung, Überprüfung, Dolmetschen, erste sowie tiefergehende Überprüfung von Dokumenten, Grenzüberwachung (Landpatrouillen), sowie Tätigkeiten als Sicherheitsbedienstete, Frontex-Referenten (in den Hotspots Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos), Rückübernahme-Experten und Begleitbeamte (auf Lesbos und Chios).
Im September und Oktober 2016 werden jeweils noch 17 Rückübernahme-Experten/Polizeieskorten benötigt. Für November und Dezember 2016 werden jeweils noch 80 Rückübernahme-Experten/Polizeieskorten benötigt.
Insgesamt wurden im Laufe des Jahres 2016 mehr als 1600 irreguläre Migranten von Griechenland in die Türkei rückgeführt, 70 davon am 26. September von der Insel Lesbos.
Jeder der neuen Rechtsbehelfsausschüsse hat drei Mitglieder: zwei Richter des Verwaltungsgerichts und einen griechischen Bürger mit juristischen, politikwissenschaftlichen, geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fachkenntnissen und einschlägiger Erfahrung (vom UNHCR oder dem nationalen Menschenrechtskomitee vorgeschlagen).
Stand 18. September.
Mindestens drei dieser Entscheidungen wurde vor dem griechischen Verwaltungsgericht angefochten.
Hier wurden die erstinstanzlichen Unzulässigkeitsentscheidungen bestätigt.
In 31 Fällen wurden die negativen erstinstanzlichen Entscheidungen bestätigt, in einem Fall wurde die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben.
Während die Abschiebung, Rückübernahme oder Rückführung eines Antragstellers laut Gesetz zwischen dem Einlegen eines Rechtsbehelfs gegen eine erstinstanzliche Entscheidung und der Bekanntgabe der Entscheidung in zweiter Instanz ausgesetzt sind, hat das Einlegen eines Rechtsbehelfs vor dem griechischen Verwaltungsgericht keine automatisch aufschiebende Wirkung.
Syrer machten 54 % der vorab registrierten Asylbewerber aus, Afghanen 27 % und Iraker 13 %.
Mit den EU-Mitteln wurden mit Partnern wie dem Ministerium für Inneres und Verwaltungsreform, dem Verteidigungsministerium und dem Gesundheitsministerium.beispielsweise Bauprojekte sowie Projekte für Unterkünfte und Gesundheitsversorgung unterstützt.
Dieser dritte Bericht stützt sich auf die Zahl der Personen, die zwischen dem 14. Juni und dem 26. September 2016 neu angesiedelt wurden.
Luxemburg hat im vorhergehenden Berichtszeitraum teilgenommen.
COM(2016) 171 final.
Die Annahme erfolgt voraussichtlich bei der Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit am 29. September.
Insbesondere bei verschiedenen hochrangigen Treffen, u. a. am 30. Juni mit dem ersten Vizepräsidenten Timmermans, am 1. September mit Kommissar Avramopoulos und am 9. September im Rahmen des politischen Dialogs EU-Türkei auf hoher Ebene unter der Federführung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin Mogherini und Kommissar Hahn.
COM(2016) 279 final vom 4. Mai 2016.
Um einen besseren Überblick über die Maßnahmen der Fazilität zu gewährleisten, können die verschiedenen Projekte (Ort, erwartete Ergebnisse) über eine interaktive Landkarte abgerufen werden: http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/migration/index_en.htm .
Die humanitäre Hilfe im Rahmen der Fazilität erfolgt im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über humanitäre Hilfe und den im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe festgelegten Grundsätzen.
Siehe http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2971_de.htm .
Aus der Fazilität werden die operativen Ausgaben gedeckt, wobei nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden. Im Sinne einer soliden Prüfung sind hierfür die entsprechenden Belege beizubringen. Alle Verträge mit den türkischen Behörden stehen mit den EU-Vorschriften und -Bestimmungen im Einklang. Den türkischen Behörden werden keine Befugnisse für die Mittelausführung übertragen. Die Zuständigkeit liegt während des gesamten Verfahrens nach wie vor bei der Kommission.
Zur Deckung der seit dem 4. April entstanden Ausgaben für die Bereitstellung von Nahrung, medizinischer Versorgung und Unterkünften.
Eine detaillierte Übersicht über die finanzierten Projekte findet sich unter: http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/migration/20160913-frit-table.pdf
http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=198 .
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.9.2016
COM(2016) 634 final
ANHANG
zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Aufstockung der Finanzmittel im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei auf Basis der Erklärung vom 18. März
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Finanzierungszweige im beschleunigten Verfahren |
Humanitäre Hilfe |
Sondermaßnahme zur Unterstützung rückgeführter Migranten |
Sondermaßnahme vom Juli 2016 – Bildung und Gesundheit |
Sondermaßnahme vom Juli 2016 – Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung |
Regionaler Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise (EUTF) |
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Nächste Schritte |
Oktober-Dezember Umsetzung des im Juni vereinbarten humanitären Durchführungsplans einschließlich der Einführung des Bargeldtransfersystems – des sozialen Sicherheitsnetzes für Notfallsituationen (ESSN) – ab Oktober 2016; die Maßnahmen sollen im Jahr 2017 einer Million bedürftigen Flüchtlingen zugutekommen. |
seit August Umsetzung der Sondermaßnahme zur Unterstützung rückgeführter Migranten |
ab Oktober Implementierung der direkten Finanzhilfen für Bildung und Gesundheit von jeweils 300 Mio. EUR |
seit August Erarbeitung der Übertragungsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen |
seit Juni Vorbereitung neuer Projekte im Rahmen des EUTF in Bereichen, die von anderen Finanzierungssträngen nicht abgedeckt sind: Zugang zum Arbeitsmarkt, Gemeinschaftsmaßnahmen, kleinere Zuschussprogramme sowie weitere Integrations- und „weiche“ Maßnahmen; Genehmigung der Türkei für ein weiteres Projekt von 30 Mio. EUR steht aus. |
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Bisher erreicht |
Anfang September Unterzeichnung des ESSN-Vertrags im Umfang von 348 Mio. EUR 31. Juli Genehmigung von 74 Mio. EUR für die Bereiche Gesundheit, Bildung, Schutz und Vorbereitung auf den Winter 3. Juni Veröffentlichung des humanitären Durchführungsplans der GD ECHO einschließlich der ersten Mittelzuweisung (505,65 Mio. EUR) März/April Unterzeichnung zusätzlicher Verträge mit 17 humanitären Partnerorganisationen über Projekte im Umfang von 90 Mio. EUR durch die GD ECHO |
8. August Unterzeichnung der direkten Vereinbarung zur Umsetzung der Sondermaßnahme zur Unterstützung rückgeführter Migranten am 8. August 2016 durch die türkischen Behörden; Vorschuss von 12 Mio. EUR am 18. August 2016 ausgezahlt. 19. April Mit 60 Mio. EUR ausgestattete Sondermaßnahme zur Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Unterkünften und medizinischer Versorgung für aus Griechenland rückgeführte Migranten vertraglich gebunden |
Ende September
Abschluss der Verhandlungen über direkte Finanzhilfen für Bildung und Gesundheit von jeweils 300 Mio. EUR;
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28. Juli Genehmigung der Sondermaßnahme von 1,4 Mrd. EUR für Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung, einschließlich einer Aufstockung von 250 Mio. EUR für aus dem EUTF finanzierte Bottom-up-Projekte |
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Juni Erörterung und Billigung der Sondermaßnahme im Rahmen von Rundtischgesprächen mit internationalen Finanzinstitutionen am 24. und 29. Juni |
Juni Annahme vier weiterer Bottom-up-Projekte im Gesamtumfang von 59 Mio. EUR im April und Juni durch den Vorstand des EUTF, um Bildung und Infrastruktur, Hochschulbildung, Weiterbildung und soziale Unterstützung zusätzlich zu fördern. Mai Unterzeichnung von Verträgen über vier Projekte im Gesamtumfang von 60 Mio. EUR, darunter der am 4. März unterzeichnete Regionalvertrag mit UNICEF, dessen Türkei-Komponente einen Umfang von 37 Mio. EUR hat |
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Handhabung der Fazilität |
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Zeitplan seit April |
April Beschleunigtes Verfahren wird der Türkei vorgestellt und weiter ausgearbeitet, um zum strategischen Konzeptpapier für die Umsetzung der Fazilität zu werden
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12. Mai Auf der 2. Tagung des Lenkungsausschusses wurden das strategische Konzeptpapier gebilligt und eine unabhängige Bedarfsanalyse vorgestellt. Festlegung der sechs Tätigkeitsschwerpunkte der Fazilität: humanitäre Hilfe, Migrationssteuerung, Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung. |
13. Juni Eingang aller Beitragszertifikate aller Mitgliedstaaten, womit der zugesagte Gesamtbetrag für 2016/17 in Höhe von 2 Mrd. EUR erreicht ist. |
30. Juni Auf der 3. Tagung des Lenkungsausschusses wurden die Umsetzung geprüft und die Sondermaßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale und soziale Infrastruktur erörtert, bevor die IPA-Verwaltung die Maßnahme im Juli genehmigte. |
4. Oktober 4. Tagung des Lenkungsausschusses Fortlaufend Berichterstattung über die Umsetzung und Bekanntgabe der erzielten Resultate, unter anderem mit interaktiver Landkarte 1 |
Weitere Informationen über die Funktionsweise der Fazilität und eine detaillierte Übersicht der geförderten Projekte unter. http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/migration/index_en.htm