EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.6.2016
COM(2016) 436 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Jahresbericht 2015 über die Umsetzung der Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre
Hilfe“
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Document 52016DC0436
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Annual report on the implementation of the EU Aid Volunteers Initiative in 2015
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht 2015 über die Umsetzung der Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht 2015 über die Umsetzung der Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“
COM/2016/0436 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.6.2016
COM(2016) 436 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Jahresbericht 2015 über die Umsetzung der Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre
Hilfe“
I. Einleitung
Wie im Vertrag von Lissabon 1 vorgesehen, hat die Europäische Union 2014 die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe ins Leben gerufen 2 . Sie soll dazu beitragen, dass die Union mehr bedarfsorientierte humanitäre Hilfe leisten kann, und die Handlungsfähigkeit und Resilienz schutzbedürftiger oder von Katastrophen betroffener Gemeinschaften in Drittländern stärken. Gleichzeitig bietet sie den Unionsbürgern die Möglichkeit, durch die Beteiligung an humanitären Maßnahmen in Drittländern ihre Solidarität mit den Menschen in Not zu beweisen.
Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung dieser Verordnung vorlegen 3 .
Dieser Jahresbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Aktivitäten und Erfolge bei der Umsetzung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe im Jahr 2015, das ein sehr wichtiges Jahr für das Anlaufen der Initiative und die Festlegung der nächsten Umsetzungsschritte war.
II. Ziele und Prioritäten
Die Tätigkeiten des Jahres 2015 beruhen auf dem Jahresarbeitsprogramm für die Durchführung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe im Jahr 2015, das von der Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 und Artikel 128 der Haushaltsordnung angenommen wurde 4 . Das Budget für die Durchführung der Initiative im Jahr 2015 wurde auf 13 868 000 EUR festgesetzt, die für folgende Zwecke eingesetzt werden können: Aufbau von Kapazitäten von Aufnahmeorganisationen in Drittländern und technische Unterstützung von Entsendeorganisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, Beitrag zur Stärkung der Katastrophenresilienz und des Katastrophenrisikomanagements in vulnerablen, fragilen und von Katastrophen betroffenen Drittländern und im Fall von in Vergessenheit geratenen Krisen, Vorbereitung der Auswahl, Schulung und Entsendung von Freiwilligen, öffentlicher Start der Initiative, Einrichtung der Plattform für die EU-Freiwilligeninitiative, Einleitung der Ausschreibung für die Auswahl der Ausbildungseinrichtung und verschiedene Kommunikationstätigkeiten. Nach Annahme der obenerwähnten delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte wurden 2015 auch im Rahmen des Arbeitsprogramms 2014 5 finanzierte Maßnahmen durchgeführt wie etwa die weitere Zertifizierung von Entsende- und Aufnahmeorganisationen, die Einrichtung eines Versicherungssystems für EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe und die Auswahl von Projekten für Kapazitätsaufbau und technische Hilfe.
III. 2015 durchgeführte Maßnahmen
1.Zertifizierung
Alle Organisationen, die Freiwillige im Rahmen der Initiative entsenden bzw. aufnehmen wollen, müssen sich zertifizieren lassen 6 . Bei dem Zertifizierungsverfahren wird geprüft, ob die hohen Standards und Verfahren für den Schutz und die Betreuung der Freiwilligen während ihres Einsatzes für die EU-Freiwilligeninitiative voll verwirklicht und von allen teilnehmenden Organisationen eingehalten werden können. Das Zertifizierungsverfahren des Jahres 2015 wird aus dem Arbeitsprogramm 2014 finanziert. Eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Zertifizierung wurde im Januar 2015 veröffentlicht 7 . Angestrebt wird die Erstellung einer Liste mit 100 zertifizierten Entsende- und Aufnahmeorganisationen, die sich an der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe beteiligen wollen. Bis Ende 2015 wurden 37 Anträge eingereicht und 13 Entsende- und 7 Aufnahmeorganisationen zertifiziert; kein Antrag wurde abgelehnt 8 . Die verbleibenden 17 Anträge werden 2016 bewertet. Das Zertifizierungsverfahren ist ein fortlaufender Prozess, denn Anträge werden bis zum 30. September 2020 entgegengenommen.
2.Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau
Die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe bietet Aufnahmeorganisationen Möglichkeiten für den Kapazitätsaufbau, während Entsendeorganisationen technische Unterstützung erhalten 9 . Ziel ist es, die Kapazitäten der Organisationen, die sich an der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe beteiligen wollen, zu stärken, und die Einhaltung der Standards und Verfahren in Bezug auf die Freiwilligen-Kandidaten und die EU-Freiwilligen sicherzustellen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/03/2015 wurde im Januar 2015 veröffentlicht 10 . Zur Verfügung stehen insgesamt 6 948 000 EUR für die Kofinanzierung von Projekten für den Aufbau von Kapazitäten der Aufnahmeorganisationen und die technische Unterstützung von Entsendeorganisationen in verschiedenen Bereichen wie Katastrophenrisikomanagement, Betreuung von Freiwilligen, Vorbereitung auf das Zertifizierungsverfahren, Instrumente und Methoden der Bedarfsbewertung, Aufbau von Partnerschaften und Kommunikation. Die Aufforderung erfolgte in zwei Runden (erster Stichtag für die Einreichung der Anträge war der 1. April 2015, der zweite der 1. September 2015). Insgesamt gingen 19 Anträge ein (7 für technische Hilfe und 12 für Kapazitätsaufbau). Für eine Kofinanzierung ausgewählt wurden zehn Projekte, für die insgesamt EU-Finanzmittel in Höhe von 4 827 715,51 EUR zur Verfügung stehen. In der ersten Runde wurden sechs Projekte ausgewählt (drei im Bereich technische Hilfe und drei im Bereich Kapazitätsaufbau), die mit insgesamt 2 864 574,39 EUR gefördert werden. In der zweiten Runde waren vier Projekte erfolgreich (eines im Bereich technische Hilfe und drei im Bereich Kapazitätsaufbau), für die insgesamt 1 963 141,12 EUR eingesetzt werden. An den TH-Projekten sind 22 Organisationen und an den Kapazitätsaufbauprojekten 66 Organisationen beteiligt; sie alle streben an, ihre Verwaltungs- und Durchführungssysteme zu stärken und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit bewährte Praktiken für die Abwicklung der humanitären Hilfe und die Betreuung von Freiwilligen umzusetzen 11 . Die Projekte tragen maßgeblich zum Aufbau von Partnerschaften zwischen 57 Partnern bei, mit denen bislang keine FPA- oder FAFA-Partnerbeziehung 12 besteht. Außerdem wurden über den Bereich „Kapazitätsaufbau und technische Hilfe“ der EU-Freiwilligeninitiative 120 neue Partnerschaften zwischen Organisationen geschaffen.
Die Projekte für technische Hilfe für Organisationen mit Sitz in der EU konzentrieren sich auf die Stärkung der Kapazitäten im Bereich der Vernetzung. Partnerschaften und Allianzen zwischen Organisationen sind eindeutig ein Schwerpunkt, den die Organisationen weiter vertiefen möchten. Zu den weiteren Themenbereichen gehören organisatorische Entwicklung, Projektmanagement, Gewährleistung der Chancengleichheit und des Verständnisses der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften, die für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe eine Rolle spielen und zum Teil Gemeinsamkeiten mit den Standards und Verfahren für die Freiwilligenbetreuung im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative aufweisen, sowie die Anforderungen im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens. Die Projekte für den Kapazitätsaufbau bei Organisationen mit Sitz in Drittländern konzentrieren sich ebenfalls auf den Aufbau von Partnerschaften und Allianzen. Die Ausarbeitung von Standards für die Verwaltung von Partnerschaften, Bedarfsermittlung, Programmverwaltung, Entwicklung der lokalen Freiwilligentätigkeit sind ebenfalls thematische Bereiche, die die Organisationen ausbauen wollen.
Fallbeispiel: Verbesserung der lokalen Reaktionskapazitäten bei Überschwemmungen
Im Rahmen von BEDRIN (Balkans and Europe for Development of Resilience Initiatives project – Entwicklung von Resilienzinitiativen in der Balkanregion und in Europa) haben sich Organisationen aus EU-Ländern und aus dem Westbalkan zusammengeschlossen, um sich vereint an der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe zu beteiligen. Gleichzeitig engagieren sie sich für den Kapazitätsaufbau auf Ebene lokaler Organisationen, damit diese Überschwemmungen und damit verbundenen Risiken im Einzugsgebiet des Drin besser begegnen können.
Fallbeispiel: Organisationen für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe gewinnen
VolinHA-SO (Volunteering in Humanitarian Aid - Sending Organisation – Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe – Entsendeorganisation) arbeitet mit Partnern in neun EU-Ländern zusammen. Die Organisation nutzt die für den Zertifizierungsprozess festgelegten Standards, um den Kapazitätsaufbau zu fördern, wobei die Verbesserung der Freiwilligenbetreuung einen besonderen Schwerpunkt bildet. Das Projekt soll die Verbindungen zwischen Freiwilligenorganisationen stärken und sie befähigen, sich an der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe zu beteiligen.
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Projekte 2015 in den Bereichen Kapazitätsaufbau und technische Hilfe |
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Projektpartner mit Sitz in EU-Ländern |
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Projektpartner mit Sitz in Drittländern |
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3.Entsendung
Die Entsendung von Freiwilligen ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe. Ziel ist die Auswahl, Vorbereitung und Entsendung von neuen und erfahrenen Fachkräften für eine Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe. Dies soll dazu beitragen, dass die Union mehr bedarfsorientierte humanitäre Hilfe leisten kann, durch die die Kapazitäten und die Resilienz vulnerabler und von Katastrophen betroffener Gemeinschaften in Drittländern gestärkt werden. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/25/2015 wurde im Juli 2015 veröffentlicht 13 . Insgesamt stehen 8 400 000 EUR für die Kofinanzierung von Projekten zur Verfügung, die die Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, einschließlich Praktika für neue Fachkräfte, sowie den Kapazitätsaufbau bzw. technische Hilfe für Durchführungsorganisationen betreffen. Der Zeitpunkt der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich nach dem Verlauf des Zertifizierungsverfahrens und dem Bedarf an einem Pool qualifizierter Organisationen. Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, können die Freiwilligen nur von zertifizierten Organisationen entsandt bzw. aufgenommen werden. In Übereinstimmung mit dem Jahresarbeitsprogramm 2015 müssen die Projekte zudem von einem Konsortium durchgeführt werden, dem mindestens drei zertifizierte Entsende- und drei zertifizierte Aufnahmeorganisationen angehören. Bis zum 30. Oktober 2015 (Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) wurden zwei Anträge eingereicht, an denen 26 Organisationen beteiligt sind. Die Bewertung der Anträge und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen sollen 2016 abgeschlossen werden. Insgesamt stehen EU-Mittel in Höhe von maximal 1 392 442,17 EUR zur Verfügung. Die Umsetzung soll im Juni/Juli 2016 beginnen.
4.Versicherung
Auf der Grundlage des Jahresarbeitsprogramms 2014, das für den Zeitraum 2015-2020 eine Mittelzuweisung in Höhe von 4 000 000 EUR für den Versicherungsschutz der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe und Praktika vorsieht, wurde am 31. Dezember 2014 eine offene Ausschreibung veröffentlicht 14 . Damit soll sichergestellt werden, dass alle Freiwilligen, die sich an der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe beteiligen, während des gesamten Zeitraums der Entsendung über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen. Am 4. November 2015 wurde ein Dienstleistungsvertrag mit Cigna International Health Service BVBA geschlossen. Insgesamt stehen maximal 2 500 000 EUR für ein Versicherungssystem zur Verfügung, das einsatzbereit sein soll, sobald EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe eingesetzt werden. Im Dezember 2015 legte der Auftragnehmer einen ersten Zwischenbericht vor, der den Durchführungsplan mit den einzelnen Schritten und den damit verbundenen Tätigkeiten sowie einen Zeitplan für den Aufbau der erforderlichen Dienstleistungsstruktur enthält.
5.Schulungsprogramm
Am 30. Oktober 2015 wurde eine offene Ausschreibung für das Schulungsprogramm veröffentlicht 15 . Ziele sind die Entwicklung eines Schulungsprogramms für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe, die Bereitstellung von Schulungen für die Freiwilligen-Kandidaten und die Bewertung der Kompetenzen der Freiwilligen-Kandidaten, die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1398/2014 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1244/2014 geschult wurden. Die Bewertung der Anträge und die Unterzeichnung des Rahmenvertrags sollen in der ersten Jahreshälfte 2016 abgeschlossen werden, damit das Schulungsprogramm den EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe rechtzeitig vor ihrem Einsatz zur Verfügung steht.
Die in den Abschnitten 1–5 genannten Maßnahmen werden der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) übertragen und von dieser in Zusammenarbeit mit Kommissionsdienststellen umgesetzt 16 . Die Arbeitsteilung zwischen der Kommission und EACEA beruht auf dem Beschluss C(2013) 9189 der Kommission vom 18.12.2013 zur Übertragung bestimmter Befugnisse auf die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Programme der Union in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur sowie insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von Mitteln des Gesamthaushaltsplans der Union und der EEF-Zuweisungen. Die EACEA ist als Exekutivagentur für die Umsetzung der technischen Aspekte der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe verantwortlich, d. h. für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Ausschreibungen und die anschließende Vertragsverwaltung sowie die Ausführung der entsprechenden Haushaltsmittel nach den Vorgaben der von der Kommission verabschiedeten Jahresarbeitsprogramme.
In operativer Hinsicht ist die Kommission weiterhin direkt für die Schaffung des Netzwerks der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, die zentrale Online-Plattform sowie für die Kommunikationsmaßnahmen verantwortlich.
Die Modalitäten und Verfahren der Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen und der EACEA sind in entsprechenden Vereinbarungen festgelegt. Die Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der Kommission und der EACEA wurde 2015 weiter ausgebaut, was ein aktives gemeinsames Vorgehen bei der Umsetzung des Programms zur Folge hatte. Da das Monitoring von zentraler Bedeutung für die Initiative ist, wurde ein Monitoringrahmen ausgearbeitet, der am 1. Oktober 2015 in Kraft trat. Er gibt auch die Aufgabenverteilung bei der Erhebung und Auswertung von Daten vor. Die in diesem Rahmen erhobenen Daten und die entsprechende Analyse sollen für die Berichterstattung sowie für die Zwischen- und Ex-post-Evaluierung der Initiative genutzt werden. Vertreter der EACEA und der Kommission führten erste gemeinsame Missionen durch, die einen Beitrag zu einem besseren Projekt-Monitoring leisten sollen.
6.Flankierende Maßnahmen
Angesichts der derzeitigen Herausforderungen, denen sich die Union gegenübersieht, ist es wichtiger denn je, für eine wirksame Kommunikation mit den EU-Bürgern zu sorgen und sie über konkrete Maßnahmen der Solidarität, die von der EU unterstützt werden, zu informieren und für solche Maßnahmen zu sensibilisieren. Dazu gehört insbesondere die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe.
Im Jahresarbeitsprogramm 2015 sind 418 000 EUR für flankierende Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung der potenziellen Begünstigten veranschlagt.
Im Juli 2015 wurde ein Kommunikationsplan (2015-2020) 17 verabschiedet, in dem die Kommunikationsstrategie, die Ziele, die Kernaussagen und mögliche Kommunikationsmaßnahmen zur Unterstützung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe festgelegt sind. Er wird von der Kommission und an der Initiative beteiligten Akteuren – in erster Linie Freiwillige, Entsendeorganisationen in Europa und Aufnahmeorganisationen in Drittländern – umgesetzt.
Eine Informations- und Networking-Tag fand im Januar 2015 statt. Ziel dieser öffentlichen Veranstaltung war es, den künftigen Durchführungspartnern zu erläutern, welche Finanzierungsmöglichkeiten ihnen die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe bietet und erste Maßnahmen einzuleiten (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für technische Hilfe und Kapazitätsaufbau sowie Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Zertifizierung von Entsende- und Aufnahmeorganisationen). Die Veranstaltung, bei der 108 Teilnehmer bzw. Organisationen aus 21 Ländern vertreten waren, hat erfolgreich dazu beigetragen, potenzielle Begünstigte zu erreichen.
Im September 2015 fand in Brüssel unter dem Motto „Back to Base“ eine Feedback-Konferenz statt, bei der an der Pilotphase beteiligte Freiwillige und Partnerorganisationen Erfahrungen und Erkenntnisse austauschen konnten 18 . Die Konferenz bot den Teilnehmern die Möglichkeit, zur Weiterentwicklung der Initiative beizutragen, u. a. durch Informationsbeiträge für die Plattform der EU-Freiwilligeninitiative. Außerdem konnten die Teilnehmer ihre persönlichen Erfahrungen in einer Reihe von Video-Interviews vermitteln 19 ; damit liegt ein wirksames Kommunikationsprodukt für die künftige Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Initiative vor.
Produziert wurde auch ein Kurzfilm mit dem Titel „Becoming a certified organization and benefit from highly-skilled EU Aid Volunteers“, in dem das Zertifizierungsverfahren erläutert wird, um Organisationen die Teilnahme an der Initiative zu erleichtern 20 .
Das Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe wird von den Interessenträgern für den Austausch über bewährte Vorgehensweisen und die Gewinnung von Teilnehmern genutzt. Im Rahmen des Netzwerks wurde bereits eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt, wie etwa Rundtischgespräche, bei denen sich die Partner über bewährte Vorgehensweisen austauschen und von den jeweils mit dem Programm gesammelten Erfahrungen lernen können. Das wichtigste Instrument für die Netzwerkarbeit ist die Plattform der EU-Freiwilligeninitiative, für die die Arbeiten 2015 gestartet wurden. Sie wird von der Kommission derzeit weiterentwickelt und soll die Partner bei der Entsendung von EU-Freiwilligen unterstützen (Begleitung der Freiwilligen, Möglichkeiten für Online-Volunteering, Datenbank über die EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe). Die Plattform wird den EU-Freiwilligen Links zur Schulungsplattform und zu ihrem spezifischen Weiterbildungs- und Entwicklungsprofil bieten. Außerdem soll sie als Tool für die Kommunikation zwischen und mit Projektpartnern und Freiwilligen fungieren.
Über die Plattform können die Partnerorganisationen und Freiwilligen zudem konkrete Erfahrungen aus der Projektarbeit weitergeben, was den Wissensaustausch verbessern und einen engere, besser koordinierte Zusammenarbeit der Organisationen und Freiwilligen fördern wird. Die Plattform soll 2016 in Betrieb genommen werden; in der Anfangsphase wird der Schwerpunkt auf der Unterstützung der ersten Entsendungen liegen.
2015 wurde zudem eine einheitliche visuelle Identität für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe entwickelt: Sie umfasst die EU-Flagge, den Namen der Initiative sowie deren Slogan: „We Care, We Act“. Diese visuelle Identität wird im Rahmen der Initiative durchgängig von der Kommission und allen an der Initiative beteiligten Dritten (Durchführungsorganisationen in Drittstaaten, Entsendeorganisationen aus der gesamten EU, Freiwilligen) nach Maßgabe der Leitlinien für die Sichtbarkeit der Europäischen Freiwilligenintiative für humanitäre Hilfe und dem Kommunikationsplan der Initiative 21 verwendet werden.
Im Jahr 2015 wurden mit Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen mehrere Informationsmaßnahmen durchgeführt, um über die Möglichkeiten der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe zu informieren und potenzielle Begünstigte und Freiwillige für die Programmteilnahme zu gewinnen.
Die in Abschnitt 6 genannten Maßnahmen werden von der Kommission in Zusammenarbeit mit der EACEA im Einklang mit der zwischen der Exekutivagentur und den Kommissionsdienststellen im Rahmen der Befugnisübertragung vereinbarten Aufgabenverteilung umgesetzt.
Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Nach der Annahme des Pakets von Rechtsvorschriften zur EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe war 2015 das erste Jahr, in dem die gesamte Bandbreite der Maßnahmen (Zertifizierung von Organisationen, Einleitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für technische Hilfe und Kapazitätsaufbau, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Entsendungen, Ausschreibung für das Schulungsprogramm, Schaffung des Versicherungssystems und Beginn der Entwicklung der Plattform für die Initiative) umgesetzt werden konnte. Die von 2011 bis 2014 laufende Pilotphase wurde abgeschlossen, und die Initiative wurde offiziell mit einer Konferenz gestartet, zu deren Teilnehmern Freiwillige und Organisationen der Pilotphase gehörten.
Auf dieser soliden Grundlage wird die Initiative nun fortgesetzt. Bei den weiteren konkreten Maßnahmen werden die Auswahl, Schulung und Entsendung von Freiwilligen, die Durchführung der laufenden Projekte und die Auswahl neuer Projekte in den Bereichen Entsendung von Freiwilligen, Kapazitätsaufbau und technische Hilfe für Entsende- und Aufnahmeorganisationen sowie die Zertifizierung von Entsende- und Aufnahmeorganisationen im Vordergrund stehen. Auch die Arbeiten für die Umsetzung des Versicherungssystems und die Schulung von Freiwilligen werden fortgesetzt. Vorgesehen ist zudem die Inbetriebnahme der Online-Plattform der EU-Freiwilligenintiative für humanitäre Hilfe, die für die Registrierung, die Netzwerkarbeit sowie Online-Volunteering und Online-Lernen genutzt werden kann.
Im Einklang mit dem Jahresarbeitsprogramm 2016 22 wird die Stärkung der Katastrophenresilienz und des Katastrophenrisikomanagements in vulnerablen, fragilen und von Katastrophen betroffenen Drittländern und im Fall von in Vergessenheit geratenen Krisen eines der Hauptziele sein. Die entsprechenden Maßnahmen werden sich auch auf die folgenden Stadien des Katastrophenmanagementzyklus erstrecken: Katastrophenprävention und -vorsorge, Reduzierung des Katastrophenrisikos und Wiederaufbau nach Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, Frühwarnung. Die Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer und die Projekte zur Förderung des Kapazitätsaufbaus in lokalen Gemeinschaften entsprechen dem nachdrücklichen politischen Engagement der Kommission für die Stärkung der Resilienz und werden dazu beitragen, besser vorbereitete, inklusive und stabile Gesellschaften zu schaffen, Dienstleistungen und Chancen zu verbessern, Risiken zu mindern und Leid und Verluste zu verringern.
Weitere Informationen über die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://ec.europa.eu/echo/what/humanitarian-aid/eu-aid-volunteers_en .