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Document 52016AP0261

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (13085/2014 — C8-0009/2015 — 2014/0224(NLE))

    ABl. C 86 vom 6.3.2018, p. 172–172 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 86/172


    P8_TA(2016)0261

    Rahmenabkommen EU/Philippinen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (Beitritt Kroatiens) ***

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (13085/2014 — C8-0009/2015 — 2014/0224(NLE))

    (Zustimmung)

    (2018/C 086/37)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13085/2014),

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (13082/2014),

    unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207, Artikel 209 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0009/2015),

    gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0148/2016),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik der Philippinen zu übermitteln.


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