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Document 52016AP0131

    P8_TA(2016)0131 Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (COM(2013)0813 — C7-0431/2013 — 2013/0402(COD)) P8_TC1-COD(2013)0402 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. April 2016 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2016/… des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

    ABl. C 58 vom 15.2.2018, p. 256–256 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 58/256


    P8_TA(2016)0131

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (COM(2013)0813 — C7-0431/2013 — 2013/0402(COD))

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    (2018/C 058/43)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0813),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0431/2013),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2014 (1),

    unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0199/2015),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 48.


    P8_TC1-COD(2013)0402

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. April 2016 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2016/… des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2016/943.)


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