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Document 52015IP0418

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2015 zur Bildung für Kinder in Notsituationen und andauernden Krisen (2015/2977(RSP))

    ABl. C 366 vom 27.10.2017, p. 151–156 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.10.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 366/151


    P8_TA(2015)0418

    Bildung für Kinder in Notsituationen und langandauernden Krisensituationen

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2015 zur Bildung für Kinder in Notsituationen und andauernden Krisen (2015/2977(RSP))

    (2017/C 366/16)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das Genfer Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung von Flüchtlingen,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 und die dazugehörigen Fakultativprotokolle vom Mai 2000 betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, vom Januar 2002 über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie und vom Dezember 2011 betreffend ein Individualbeschwerdeverfahren,

    unter Hinweis auf die Grundsätze und Leitlinien der Vereinten Nationen vom Februar 2007 zu Kindern, die Streitkräften oder bewaffneten Gruppen angeschlossen sind (Pariser Grundsätze),

    unter Hinweis auf die Allgemeine Bemerkung Nr. 14 (2013) des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes über das Recht von Kindern darauf, dass das Kindeswohl Vorrang vor allen anderen Erwägungen haben muss,

    unter Hinweis auf den Aktionsplan der Vereinten Nationen mit dem Titel „Eine kindergerechte Welt“,

    unter Hinweis auf Artikel 208 des Vertrags von Lissabon, mit dem der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung eingeführt wurde, gemäß dem bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung getragen werden muss,

    unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 30. Januar 2008 mit dem Titel „Europäischer Konsens über die Humanitäre Hilfe“,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2008 mit dem Titel „Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder“ (COM(2008)0055),

    unter Hinweis auf die (im Jahr 2008 aktualisierten) Leitlinien der EU zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte,

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung),

    unter Hinweis darauf, dass der Europäischen Union am 10. Dezember 2012 der Friedensnobelpreis verliehen wurde und sie das anschließend empfangene Preisgeld in die EU-Initiative „Kinder des Friedens“ eingebracht hat,

    unter Hinweis auf die Resolution 64/290 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. Juli 2010 zum Recht auf Bildung in Notsituationen und auf die einschlägigen Leitlinien, zu denen auch die des UNICEF und der UNESCO gehören,

    unter Hinweis auf den im Rahmen des Weltbildungsforums vom 26. bis 28. April 2000 angenommenen „Aktionsrahmen von Dakar“ und die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000,

    unter Hinweis auf die im Rahmen des Weltbildungsforums vom 19. bis 22. Mai 2015 angenommene Erklärung von Incheon mit dem Titel „Bildung 2030“,

    unter Hinweis auf die im Rahmen des Osloer Gipfeltreffens zum Thema „Bildung für die Entwicklung“ vom 6./7. Juli 2015 angenommene „Erklärung von Oslo“,

    unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung zur Bildung für Kinder in Notsituationen und andauernden Krisen (O-000147/2015 — B8-1108/2015),

    gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge eine Milliarde Kinder — von denen 250 Millionen weniger als fünf Jahre alt sind und denen ihr Grundrecht auf Bildung verwehrt wird — in von Konflikten betroffenen Gebieten leben; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 65 Millionen Kinder im Alter zwischen 3 und 15 Jahren am stärksten von Notsituationen und langwierigen Krisen betroffen sind und das Risiko besteht, dass sie aus dem Bildungssystem herausfallen; und in der Erwägung, dass etwa 37 Millionen Kinder im Grundschul- und niedrigen Sekundarstufenalter in von Krisen betroffenen Ländern keine Schule besuchen; in der Erwägung, dass weltweit etwa die Hälfte der Kinder, die keine Schule besuchen, in von Konflikten betroffenen Gebieten leben; in der Erwägung, dass 87 % der Kinder in arabischen Staaten, die keine Schule besuchen, von Konflikten betroffen sind und Schätzungen zufolge jedes Jahr 175 Millionen Kinder der Gefahr von Naturkatastrophen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass sich die bereits schlechten Aussichten bestimmter Gruppen, darunter arme Kinder, Mädchen und Kinder mit Behinderungen, in den von Konflikten betroffenen Gebieten oder einer instabilen Gemengelage noch weiter verschlechtern;

    B.

    in der Erwägung, dass fast 10 Millionen Kinder Flüchtlinge sind und Schätzungen zufolge 19 Millionen Kinder auf der ganzen Welt aufgrund von Konflikten aus ihren Ländern vertrieben worden sind;

    C.

    in der Erwägung, dass alle Kinder in erster Linie Kinder sind, deren Rechte unterschiedslos gewahrt bleiben müssen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, der Nationalität, dem sozialen Status, dem etwaigen Migrationshintergrund und dem Aufenthaltsstatus der Kinder selbst oder ihrer Eltern;

    D.

    in der Erwägung, dass es sich bei Bildung um ein grundlegendes Menschenrecht handelt und jedes Kind Anspruch darauf hat; in der Erwägung, dass Bildung für die uneingeschränkte Wahrnehmung aller sonstigen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Rechte von überragender Bedeutung ist;

    E.

    in der Erwägung, dass Bildung die Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Bürgertum bildet, zum Wandel der Gesellschaft und zu sozialer, wirtschaftlicher und politischer Gleichheit und der Gleichstellung der Geschlechter beitragen kann sowie von wesentlicher Bedeutung für die Emanzipation von Mädchen und Frauen in Gesellschaft, Kultur und Beruf und für die Vorbeugung vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist;

    F.

    in der Erwägung, dass Bildung von entscheidender Bedeutung für die Integration und Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern mit Behinderungen bzw. besonderen pädagogischen Bedürfnissen ist;

    G.

    in der Erwägung, dass der kostenlose Grundschulbesuch für alle Kinder ein Grundrecht ist, zu dessen Wahrung sich die Staaten im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 verpflichtet haben; in der Erwägung, dass das Ziel für 2015 lautete, dass alle Jungen und Mädchen die Grundschule abschließen; in der Erwägung, dass trotz einiger Fortschritte in den Entwicklungsländern dieses Ziel noch lange nicht erreicht ist;

    H.

    in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft durch den Rahmen von Dakar und die Millenniums-Entwicklungsziele mit Blick auf den universellen Zugang zur Grundbildung, die Gleichstellung der Geschlechter und hochwertige Bildung mobilisiert wurde, jedoch keines dieser Ziele bis 2015 als Zieljahr erreicht werden wird;

    I.

    in der Erwägung, dass es in mindestens 30 Ländern weltweit Angriffe auf das Bildungssystem durch staatliche Sicherheitskräfte und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen gibt; in der Erwägung, dass der Schutz von Schulen vor Übergriffen und der militärischen Nutzung durch staatliche und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen im Einklang mit der Erklärung zum Schutz von Schulen (Safe Schools Declaration) und den Richtlinien zum Schutz von Schulen und Universitäten vor der militärischen Nutzung bei bewaffneten Konflikten steht;

    J.

    in der Erwägung, dass Kinder, Jugendliche und junge Menschen insbesondere in instabilen Staaten zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt sind und in unverhältnismäßiger Weise davon betroffen sind; in der Erwägung, dass bei Kindern und Jugendlichen, die keine Schule besuchen, das Risiko einer frühen Ehe und Schwangerschaft, einer Anwerbung durch bewaffnete Streitkräfte oder Gruppen oder einer Ausbeutung der Arbeitskraft höher ist und diese Kinder und Jugendlichen außerdem leichter Opfer von Menschenhandel werden; in der Erwägung, dass in Kriegsgebieten Kinder häufig nur aufgrund humanitärer Hilfe in der Lage sind, weiter zur Schule zu gehen und so ihre Zukunftsaussichten zu verbessern, was wiederum zu ihrem Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung beiträgt;

    K.

    in der Erwägung, dass hochwertige Bildungsangebote in Notsituationen nicht Bestandteil aller humanitären Maßnahmen sind, in erster Linie auf Grundschulbildung ausgelegt sind und noch immer als weniger wichtig als Lebensmittel, Wasser, medizinische Betreuung und Unterkunft erachtet werden, und in der Erwägung, dass folglich bei Kindern, die von Konflikten oder Naturkatastrophen betroffen sind, Bildungslücken entstehen;

    L.

    in der Erwägung, dass im Bereich Bildung wenig humanitäre Hilfe geleistet wird und großzügigere Entwicklungshilfe erst spät oder überhaupt nicht eintrifft; in der Erwägung, dass die Systeme zur Hilfeleistung schlecht koordiniert sind und hohe Transaktionskosten mit sich bringen und dass es nicht genügend Partner gibt, die über angemessene Reaktionskapazitäten verfügen;

    M.

    in der Erwägung, dass die Programmplanung im Bereich Bildung für Flüchtlinge von geringer Qualität ist, wobei das Schüler/Lehrer-Verhältnis durchschnittlich bei 70:1 liegt und ein Großteil der Lehrkräfte nicht qualifiziert ist;

    N.

    in der Erwägung, dass mit den neuen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung und den damit verbundenen Zielen eine neue ganzheitliche und ehrgeizige Agenda für die Bildung aufgestellt wird, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden soll;

    O.

    in der Erwägung, dass ein universaler Zugang zu einer hochwertigen öffentlichen Bildung — und zwar nicht nur zu Grundbildung, sondern im gleichen Maße auch zu Sekundar- und Hochschulbildung — von entscheidender Bedeutung ist, um Ungleichheiten zu bekämpfen und die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen;

    P.

    in der Erwägung, dass die EU im Zeitraum 2014–2020 4,7 Mrd. EUR in die Bildung in Entwicklungsländern investieren wird, was im Vergleich zu den 4,4 Mrd. EUR im Zeitraum 2007–2013 eine Steigerung darstellt;

    Q.

    in der Erwägung, dass in der Erklärung von Incheon mit Besorgnis festgestellt wird, dass Bildung und Entwicklung noch immer stark von Konflikten, Naturkatastrophen und sonstigen Krisen beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass im Rahmen dieser Erklärung zugesagt wird, „inklusivere, verantwortlichere und widerstandsfähigere Bildungssysteme“ zu entwickeln, und darauf hingewiesen wird, dass Bildung in „sicheren, förderlichen und geschützten Lernumgebungen frei von Gewalt erbracht werden muss“;

    R.

    in der Erwägung, dass im Rahmen der EU-Initiative „Kinder des Friedens“ etwa 1,5 Millionen Kindern in Konflikten und Notsituationen in 26 Ländern der Zugang zu Schulen ermöglicht wurde, in denen sie in einer sicheren Umgebung lernen können und psychologisch betreut werden;

    S.

    in der Erwägung, dass innovative, inklusive und ganzheitliche Ansätze für die Bildung in Notsituationen von mehreren Partnern der EU, wie etwa dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), entwickelt worden sind, um minderjährigen Flüchtlingen, die von andauernden Konflikten betroffen sind, Zugang zu hochwertiger Bildung zu verschaffen; in der Erwägung, dass dieser Ansatz die kurzfristigen humanitären und die langfristigen Entwicklungsbedürfnisse von Kindern verbindet und die Entwicklung von interaktivem Selbstlernmaterial, psychosoziale Unterstützung, sichere Lern- und Erholungsumgebungen, die Schärfung des Bewusstseins für Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau umfasst;

    T.

    in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge jährlich 8 Mrd. USD benötigt werden, um von Notsituationen betroffenen Kinder Unterstützung in Bildungsbelangen bereitzustellen, und durch die Eigenbeteiligungen der betroffenen Regierungen hinsichtlich der Bildung in Notsituationen eine weltweite Finanzierungslücke von 4,8 Mrd. USD entsteht;

    U.

    in der Erwägung, dass zur Schließung dieser Lücke die Entwicklungshilfe und die humanitäre Hilfe aufgestockt werden und instabile Staaten ihre öffentlichen Ausgaben für die Bildung erhöhen müssen; in der Erwägung, dass die anteiligen Staatsausgaben für die Bildung in instabilen Staaten in den vergangenen Jahren gesunken und von dem international empfohlenen Richtwert von 20 % nach wie vor weit entfernt sind;

    V.

    in der Erwägung, dass in der Erklärung von Oslo festgestellt wird, dass eine Überprüfung der Strukturen der globalen Hilfe wichtig ist, um im Bereich Bildung die Kluft zwischen humanitären Reaktionen und längerfristigen entwicklungspolitischen Einsätzen zu überwinden, und vorgeschlagen wird, zu diesem Zweck eine neue Plattform zu schaffen und bis zum Weltgipfel für humanitäre Hilfe im Jahr 2016 einen speziellen Fonds bzw. eine neues Konzept für die Bildung in Notsituationen zu schaffen;

    1.

    betont, dass eine hochwertige allgemeine und öffentliche Bildung ein wichtiger Entwicklungskatalysator ist, mit dem die Aussichten bei anderen Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Hygiene, Katastrophenvorsorge, Schaffung von Arbeitsplätzen, Armutsminderung und wirtschaftliche Entwicklung verbessert werden; hebt die Rolle der Bildung als wirkungsvolles Instrument hervor, das notwendig ist, um ein Gefühl für Normalität zu vermitteln, auf Rechte aufmerksam zu machen und Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen dabei zu helfen, Traumata zu überwinden, nach Konflikten wieder Anschluss an die Gesellschaft zu finden und die Fähigkeiten zu erlangen, derer es bedarf, damit ihre Gesellschaften wieder aufgebaut und Friedenskonsolidierung sowie Aussöhnung vorangetrieben werden;

    2.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass sich hochwertige Bildung auf lange Sicht als entscheidender Faktor beim Wiederaufbau von Gesellschaften nach Konflikten erweisen kann, da sie das Einkommenspotenzial von Kindern verbessern kann, sie in die Lage versetzen kann, besser für die Gesundheit ihrer Familien zu sorgen, und ihre Fähigkeit verbessern kann, den Armutskreislauf zu durchbrechen;

    3.

    betont, dass Mädchen und andere benachteiligte Kinder, darunter Kinder mit Behinderungen, beim Zugang zu hochwertiger Bildung in Notsituationen niemals diskriminiert werden sollten;

    4.

    hebt die positive Rolle hervor, die Bildung bei der Entwicklung und dem Wohlbefinden von Kindern spielt, und betont, dass es wichtig ist, Jugendlichen Möglichkeiten für ununterbrochenes, lebenslanges Lernen zu bieten; ist der Auffassung, dass dadurch auch das Risiko verringert wird, dass sie sich bewaffneten Gruppen anschließen oder dem Extremismus zuwenden;

    5.

    erkennt die seit der Annahme der Millenniumsentwicklungsziele erzielten Fortschritte an, bedauert jedoch, dass die gesetzten Ziele 2015 nicht erreicht werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diesen Zielen höchste Priorität bei ihren innenpolitischen Maßnahmen und ihren Beziehungen zu Drittstaaten einzuräumen; hebt hervor, dass diese Ziele — insbesondere Armutsbekämpfung, Zugang zu Bildung für alle und Gleichstellung der Geschlechter — nur durch die Schaffung öffentlicher, für alle zugänglicher Dienste erreicht werden können; begrüßt die in den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung enthaltene neue Bildungsagenda und betont erneut, wie wichtig es ist, dass die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen über gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung verfügen;

    6.

    stellt mit Besorgnis fest, dass in von Konflikten betroffenen Ländern und instabilen Staaten die geringsten bzw. keine Fortschritte im Bildungsbereich erzielt werden, und betont, wie wichtig es ist, die Widerstandsfähigkeit der Bildungssysteme in diesen Ländern zu stärken und Möglichkeiten für ununterbrochenes Lernen in Krisensituationen sicherzustellen; hebt daher hervor, dass sich die EU, ihre Mitgliedstaaten und alle anderen auf unterschiedlichen Ebenen beteiligten Akteure stärker für die Bereitstellung von Instrumenten einsetzen müssen, mit denen für Entwicklung und einen flächendeckenderen Zugang zu Bildung in Krisenländern gesorgt werden kann;

    7.

    betont, dass Millionen von Kindern zur Flucht gezwungen werden, und hebt hervor, dass minderjährige Flüchtlinge unbedingt Zugang zu Bildung haben müssen; fordert alle Aufnahmeländer auf, sicherzustellen, dass minderjährige Flüchtlinge uneingeschränkten Zugang zu Bildung erhalten, und so weit wie möglich ihre Integration sowie ihre Inklusion in die nationalen Bildungssysteme zu fördern; fordert zudem die Erbringer von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe auf, stärker auf die Bildung und Ausbildung von Lehrkräften aus den Vertriebenengemeinschaften und den Aufnahmeländern zu achten, und fordert ferner die internationalen Geber auf, bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise der Bildung Vorrang einzuräumen, indem sie Programme zur Eingliederung und psychologischen Betreuung von minderjährigen Einwanderern ins Leben rufen und das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes fördern, um dafür zu sorgen, dass minderjährige Flüchtlinge stärker und auf angemessenere Weise integriert werden;

    8.

    betont, dass der Schwerpunkt auch auf Sekundar- und Berufsbildung sowie auf Grundschulbildung gelegt werden muss; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Möglichkeiten junger Menschen im Alter von 12 bis 20 Jahren in Flüchtlingsgemeinschaften sehr begrenzt sind und sie hauptsächlich für den Militärdienst und andere Formen der Beteiligung an bewaffneten Konflikten ins Visier genommen werden; nennt in diesem Zusammenhang das Beispiel Afghanistans, wo der Weltbank zufolge trotz einer sehr großen Anzahl von Erwerbstätigen nur etwa 30 % der Menschen über 15 lesen und schreiben können und jahrzehntelanger Krieg zu einer kritischen Verknappung an qualifizierten Arbeitskräften geführt hat;

    9.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, spezielle Pläne für die Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger und alleinstehender Mütter mit Kindern zu erarbeiten;

    10.

    weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass der Schutz Minderjähriger vor Missbrauch und Menschenhandel von ihrer Aufnahme in Schulen und Bildungsprogramme abhängt, wobei gemäß der Richtlinie 2013/33/EU klar definierte Standards für die Aufnahme, Integration und sprachliche Unterstützung vorzusehen sind;

    11.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, studierende Flüchtlinge auf der Durchreise — unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit verschiedenen internationalen Organisationen — zu unterstützen;

    12.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, „Bildungskorridore“ zu schaffen, damit die aus Konfliktländern, insbesondere aus Syrien, dem Irak und Eritrea, stammenden Studierenden an Hochschulen aufgenommen werden;

    13.

    fordert die EU und ihre humanitären Organisationen auf, Bildung und Schutz von Kindern systematisch in den gesamten Zyklus der Hilfsmaßnahmen in Notsituationen aufzunehmen und bei langandauernden Krisen flexible mehrjährige Finanzhilfen zu gewährleisten;

    14.

    begrüßt die Einrichtung des Bekou-Treuhandfonds, des Madad-Treuhandfonds und des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika als wirksame Instrumente zur Überbrückung der Kluft zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungsfinanzierung in komplexen und langandauernden Notsituationen, in denen politische, wirtschaftliche und humanitäre Angelegenheiten miteinander verknüpft sind; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, bei der Zuteilung von Ressourcen aus EU-Treuhandfonds Bildungsmaßnahmen für Kinder Vorrang einzuräumen;

    15.

    erkennt die besorgniserregenden Lücken bei Bildungsmaßnahmen in Notsituationen an, zumal ein frühzeitiges Engagement nicht nur den betroffenen Kindern zugutekommt, sondern dadurch auch die Wirksamkeit der allgemeineren humanitären Maßnahmen verbessert werden kann; bekräftigt seine Unterstützung für die Bemühungen, Schulen als sichere Orte für Kinder aufrechtzuerhalten, und betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, Bildungsstätten vor Angriffen zu schützen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich zur Unterstützung der Grundsätze des Rahmens für einen umfassenden Schutz von Schulen (Comprehensive School Safety) zu verpflichten und Bildung im Einklang mit der Erklärung zum Schutz von Schulen (Safe Schools Declaration) und den Richtlinien zum Schutz von Schulen und Universitäten vor der militärischen Nutzung bei bewaffneten Konflikten vor Angriffen und militärischer Nutzung zu schützen;

    16.

    fordert die EU auf, mit Partnerländern, anderen Gebern, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um die Bildungsmöglichkeiten für junge Menschen in Konflikten und anderen Notsituationen zu verbessern, da sie eine entscheidende Rolle bei der Wiederherstellung von Stabilität nach Konflikten spielen können, indem sie ihre potenziell erworbenen Fähigkeiten zum Wiederaufbau der Infrastruktur, der grundlegenden Dienstleistungen sowie der Gesundheits- und Bildungssysteme einsetzen, womit zugleich das Risiko gemindert wird, dass eine junge erwerbslose Bevölkerung sozialen Unruhen hervorruft oder wieder in den Teufelskreis der Gewalt gerät;

    17.

    lobt die EU-Initiative „Kinder des Friedens“, in deren Rahmen humanitäre Projekte im Bereich der Bildung in Notsituationen finanziert werden sollen, und fordert die Kommission auf, diese Initiative auszuweiten; begrüßt die gegen das Entstehen einer „verlorenen Generation“ gerichtete Initiative, die von einer Reihe von Gebern, humanitären Organisationen und Entwicklungsorganisationen, einschließlich der EU, ins Leben gerufen wurde, um Millionen von Kindern in Syrien und benachbarten Ländern Zugang zu Bildung zu verschaffen;

    18.

    bedauert, dass trotz der wichtigen Rolle, die der Bildung in Notsituationen zukommt, in diesen Bereich weniger als 2 % der gesamten humanitären Hilfe im Jahr 2014 flossen; hofft daher, dass im Rahmen des neuen Programms zur Umstrukturierung der EU-Mittel die für Bildungsprogramme für Minderjährige vorgesehenen Mittel — auch in von Kriegs- und allgemeinen Notsituationen betroffenen Drittstaaten — ergänzt und aufgestockt werden;

    19.

    fordert alle Akteure der humanitären Hilfe angesichts der Dauer der aktuellen Krisen auf, Bildung als festen Bestandteil in ihre humanitären Maßnahmen einzubetten und ihr Engagement für die Bildung zu verstärken, indem der Cluster „Bildung“ in einem frühen Stadium einer Notsituation mobilisiert und sichergestellt wird, dass ihm ausreichende Mittel zugewiesen werden; fordert die Akteure auf, benachteiligten Gruppen wie Mädchen, Menschen mit Behinderungen und armen Menschen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, vertriebene Kinder und junge Menschen zu berücksichtigen, die in Aufnahmegemeinschaften Zuflucht gefunden haben, und Sekundarbildung in angemessenem Maße einzubeziehen, damit Jugendliche nicht von der Bildung ausgeschlossen werden;

    20.

    begrüßt die zunehmende internationale Aufmerksamkeit, die dem Thema „Bildung in Notsituationen“ geschenkt wird, und insbesondere die Ankündigung des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Kommissionsmitglieds, bis zum Jahr 2019 4 % der EU-Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe für die Bildung von Kindern in Notsituationen aufwenden zu wollen;

    21.

    fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, das Ziel der Kommission zu unterstützen, den für Bildung in Notsituationen bestimmten Anteil der Fonds für humanitäre Hilfe auf 4 % der EU-Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe als Mindestinvestition aufzustocken, damit Kinder in Notsituationen und langandauernden Krisensituationen Zugang zu hochwertiger Bildung erhalten; fordert sie zudem auf, die Aufmerksamkeit und die Mittel für Bildung im Rahmen ihrer eigenen humanitären Maßnahmen zu erhöhen, betont jedoch, dass dies nicht auf Kosten anderer Grundbedürfnisse geschehen sollte; fordert die EU auf, in einschlägigen Ländern bewährte Verfahren in Bezug auf die Bereitschaft und Maßnahmenstrategien zur Unterstützung der Bildung in Krisenfällen zu fördern und bei dem damit zusammenhängenden Aufbau von Kapazitäten zu helfen, z. B. durch Budgethilfeprogramme;

    22.

    hebt hervor, dass neue Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Bildungsbereich in Notsituationen eine immer wichtigere Rolle spielen und dadurch die Arbeit der Akteure in solchen Situationen, unter anderem mittels E-Learning- und E-Teaching-Plattformen, verbessert werden kann;

    23.

    betont, dass eine Aufstockung der humanitären Hilfe zwar notwendig ist, jedoch nicht ausreichen wird, um die Finanzierungslücke zu schließen; fordert die EU und weitere Geber auf, das Profil der Bildung bei der Entwicklungszusammenarbeit in instabilen Staaten zu stärken, um die Widerstandsfähigkeit der nationalen Bildungssysteme zu erhöhen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie andere Akteure der humanitären Hilfe auf, im Rahmen der Koordinierung von Hilfsprogrammen in Notsituationen mit einem langfristigen Plan für eine nachhaltige Entwicklung einen Beitrag zur Stärkung der allgemeinen öffentlichen Bildung, einschließlich der Sekundar- und Hochschulbildung, zu leisten;

    24.

    fordert die EU auf, die Zusagen der Regierungen von Drittstaaten zu unterstützen, nationale Rechtsrahmen für Widerstandsfähigkeit, Vorbeugung, Katastrophen- und Risikomanagement auf der Grundlage des Programms für die Rechtsvorschriften, Regeln und Grundsätze für die internationale Katastrophenhilfe zu erarbeiten und sicherzustellen, dass alle Ministerien, Wirtschaftszweige und die Zivilgesellschaft über Risikomanagementkapazitäten verfügen, um für eine Rückkehr der Kinder zur Schule zu sorgen;

    25.

    betont, dass die Privatwirtschaft als potenzielle Quelle innovativer Bildungsfinanzierung eine wichtige Rolle dabei spielt, die womöglich vorhandene Lücke zwischen dem Angebot an Bildungsdiensten und Berufsbildung und dem voraussichtlichen Bedarf am Arbeitsmarkt zu schließen; fordert die Schaffung von neuen Bündnissen und neuen Möglichkeiten für Partnerschaften mit der Privatwirtschaft in Bildungsprozessen, die tragfähige Quellen der Innovation und technologischen Flexibilität darstellen und verschiedene Formen annehmen können, von der Bereitstellung von Gebäudeeinrichtungen und elektronischen Geräten bis hin zu E-Learning-Programmen und der Beförderung und den Unterkünften von Lehrern;

    26.

    betont, dass es sich bei der Bildung in Notsituationen und instabilen Situationen um ein konkretes Gebiet handelt, auf dem Akteure im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklung zusammenarbeiten müssen, um Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung miteinander zu verknüpfen; fordert die Kommission auf, Mechanismen auszuarbeiten, um im Zuge ihrer eigenen Aktivitäten und der ihrer Partner diesbezüglich wirksam reagieren zu können, und sich an der internationalen Plattform zu beteiligen, in deren Rahmen mit Blick auf den Weltgipfel für humanitäre Hilfe 2016 einschlägige Instrumente für Bildung in Notsituationen geschaffen werden; unterstützt die Koordinierung der bestehenden Fonds und die Einrichtung eines globalen Finanzierungsmechanismus für Bildung in Notsituationen;

    27.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, das Thema der Bildung für Kinder in Notsituationen und langandauernden Krisensituationen beim Weltgipfel für humanitäre Hilfe in den Vordergrund zu stellen, um sicherzustellen, dass ihm im Abschlussdokument in angemessener Weise Rechnung getragen wird; fordert sie ferner auf, sich für gemeinsame Normen für einen Bildungsrahmen und die Verbreitung bewährter Verfahren für alternative Lernkonzepte, wie etwa Selbstlern- und Fernunterrichtmaterial, einzusetzen; betont, dass Mechanismen, Instrumente und Kapazitäten geschaffen werden sollten, um im Rahmen aller humanitären Maßnahmen, Wiederaufbau-/Übergangs- und Entwicklungsmaßnahmen die Bildungspläne und -haushalte abzustimmen;

    28.

    betont, dass die internationale Gemeinschaft in Anbetracht der zunehmenden Anzahl an humanitären Krisen und der höchsten Zahl von Vertriebenen seit dem Zweiten Weltkrieg in Erwägung ziehen sollte, die Bildung in den Mittelpunkt ihrer humanitären Maßnahmen zu stellen, da es sich bei Bildung um einen Katalysator handelt, durch den Maßnahmen insgesamt eine stärkere Wirkung verliehen und zudem ein Beitrag zur mittel- und langfristigen Entwicklung der betroffenen Bevölkerungsgruppen geleistet werden kann;

    29.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


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