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Document 52015BP0930(11)

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind

    ABl. L 255 vom 30.9.2015, p. 139–141 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2015/930(11)/oj

    30.9.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 255/139


    ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 29. April 2015

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter,

    unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 26. Februar 2015 zum Abschluss seiner Initiativuntersuchung OI/1/2014/PMC über die Meldung von Missständen („Whistleblowing“),

    gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0118/2015),

    1.   

    begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2013 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (nachstehend „der Datenschutzbeauftragte“) insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet waren und dass die überprüften Überwachungs- und Kontrollsysteme für die Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben wirksam waren;

    2.   

    stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2013 festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung des Datenschutzbeauftragen bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine signifikanten Mängel festgestellt wurden;

    3.   

    stellt fest dass der Datenschutzbeauftragte im Jahr 2013 bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 7 661 409 EUR (2012: 7 624 090 EUR) zur Verfügung hatte und dass die Verwendungsrage 84,7 % (2012: 83,2 %) betrug; sieht darin eine positive Entwicklung und fordert weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verwendungsrate;

    4.   

    betont, dass der Haushalt des Datenschutzbeauftragen ein reiner Verwaltungshaushalt ist; stellt fest, dass die Verwendungsrate bei den Ausgaben für Mitglieder und Personal der Einrichtung (Titel 1) 93,41 % und bei den Ausgaben für Gebäude, Material und mit dem Dienstbetrieb verbundene Sachausgaben (Titel 2) 99,14 % beträgt;

    5.   

    nimmt Kenntnis von der Zusage des Datenschutzbeauftragten, sein System für eine zeitnahe Überwachung und Kontrolle der Einstellungs- und Vergabeverfahren weiter zu verbessern; unterstützt den Datenschutzbeauftragten bei der weiteren Überwachung der Verwaltung der Zulagen und Verbesserung der diesbezüglichen Leistungen;

    6.   

    nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass bei der im Juni 2013 von der internen Auditstelle des Datenschutzbeauftragten durchgeführten Folgeprüfung die meisten Maßnahmenvorschläge und Empfehlungen zu den Verwaltungsverfahren als erledigt betrachtet wurden und man zu dem Schluss gelangte, dass es zum 31. Dezember 2013 keiner spezifischen Empfehlungen bedürfe;

    7.   

    nimmt zur Kenntnis, dass die Empfehlung betreffend die Sicherung der in den Beschwerden enthaltenen Daten wegen Verzögerungen bei der Einrichtung des Fallverwaltungssystems (Case Management System — CMS) zum Zeitpunkt der Folgeprüfung im Juni 2013 noch nicht abschließend umgesetzt war; nimmt zur Kenntnis, dass es so aussah, als ob diese Empfehlung im Laufe des Jahres 2014 vollständig umgesetzt werden würde, da das CMS bereits seit Oktober 2013 in Betrieb ist;

    8.   

    nimmt zur Kenntnis, dass nach Ansicht des bevollmächtigten Anweisungsbefugten das bestehende Niveau der Verwaltung und Kontrolle angemessen ist und sich weiter verbessern wird, dass zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des jährlichen Tätigkeitsberichts für 2013 keine wesentlichen Fehler vorlagen und dass keine Vorbehalte bezüglich der Ex-ante-Kontrollen geltend gemacht werden mussten;

    9.   

    weist erneut darauf hin, dass die Zuständigkeiten des Datenschutzbeauftragten durch den Vertrag von Lissabon insofern erweitert wurden, als der Datenschutz auf alle Politikbereiche der Union ausgedehnt wurde; stellt fest, dass die Diskussionen im Rat über den neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz (der von der Kommission am 25. Januar 2012 vorgeschlagen wurde) noch andauern;

    10.   

    nimmt zur Kenntnis, dass der Haushaltsplan des Datenschutzbeauftragten um einen neuen Titel 3 ergänzt wurde, um die Einrichtung eines unabhängigen Sekretariats für den neu zu schaffenden Europäischen Datenschutzausschuss ins Auge zu fassen; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Titel bis zum Erlass des Rechtrahmens nicht mit Mitteln ausgestattet wird;

    11.   

    nimmt zur Kenntnis, dass vor kurzem ein neues Instrument, die leistungsorientierte Kostenrechnung, genehmigt wurde, die die Effizienz der Ressourcenverteilung erhöhen soll und 2015 eingeführt werden wird;

    12.   

    verlangt, über die budgetären Auswirkungen der Neuorganisation des Sekretariats des Datenschutzbeauftragten informiert zu werden;

    13.   

    weist darauf hin, dass der Interne Auditdienst (IAS) zu dem Schluss gelangt ist, dass seit der letzten Risikobewertung im Jahr 2011 wesentliche Verbesserungen erzielt wurden; fordert den Datenschutzbeauftragten nachdrücklich auf, diese Bemühungen fortzusetzen, um auch den noch nicht umgesetzten Empfehlungen nachzukommen;

    14.   

    nimmt Kenntnis von der Installation eines Videokonferenzsystems in den neuen Räumlichkeiten des Datenschutzbeauftragten; ersucht um Informationen darüber, wie oft das System im Jahr 2013 bei Sitzungen zum Einsatz kam;

    15.   

    billigt uneingeschränkt die Festlegung der grundlegenden Leistungsindikatoren zur Bewertung der Effizienz des Ressourceneinsatzes; fordert den Datenschutzbeauftragten auf, das Scoreboard weiterhin in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht einzubeziehen;

    16.   

    fordert, dass dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten eine Anlage zu seiner Gebäudepolitik beigefügt wird, insbesondere weil es wichtig ist, die Kosten dieser Politik ordnungsgemäß zu rationalisieren und darauf zu achten, dass sie nicht übermäßig hoch ausfallen;

    17.   

    wiederholt seine im vergangenen Jahr erhobene Forderung nach einer vollständigen Übersicht über sämtliche dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stehenden Personalressourcen, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, Geschlecht und Staatsangehörigkeit; weist darauf hin, dass diese Übersicht automatisch in den jährlichen Tätigkeitsbericht des Organs aufgenommen werden sollte;

    18.   

    zeigt sich besorgt über das Fehlen von Frauen in verantwortlichen Positionen; fordert, einen Plan für Chancengleichheit, insbesondere mit Blick auf Führungspositionen, auf den Weg zu bringen, um dieses Ungleichgewicht möglichst bald zu beheben;

    19.   

    ist der Ansicht, dass in Zeiten der Krise und allgemeiner Haushaltskürzungen die Kosten der „Away Days“ des Personals der Unionsorgane verringert werden müssen und dass diese Veranstaltungen so weit wie möglich am Sitz der Organe selbst durchgeführt werden sollten, da der damit verbundene Mehrwert keine so hohen Kosten rechtfertigt;

    20.   

    nimmt mit Besorgnis die enormen Unterschiede zur Kenntnis, die bezüglich der Übersetzungskosten zwischen den verschiedenen Unionsorganen bestehen; fordert daher die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Übersetzung“ auf, die Ursachen für diese Unterschiede zu ermitteln und Lösungen für eine Beendigung dieses Ungleichgewichts und eine Harmonisierung der Übersetzungskosten unter größtmöglicher Wahrung der Qualität und der sprachlichen Vielfalt vorzuschlagen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Arbeitsgruppe die Zusammenarbeit zwischen den Organen ankurbeln sollte, damit bewährte Verfahren und Ergebnisse gemeinsam genutzt werden können und festgestellt werden kann, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit und Vereinbarungen zwischen den Organen ausgebaut werden können; weist darauf hin, dass Ziel der Arbeitsgruppe auch sein sollte, eine einheitliche Methode für die Darstellung der Übersetzungskosten, die von allen Organen angewandt werden kann, zu entwickeln, um die Kosten besser analysieren und vergleichen zu können; weist darauf hin, dass die Arbeitsgruppe diese Ergebnisse vor Ende des Jahres 2015 vorlegen sollte; fordert alle Organe auf, sich aktiv an den Arbeiten der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu beteiligen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Achtung der Mehrsprachigkeit in den Unionsorganen von grundlegender Bedeutung ist, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Bürger der Union zu garantieren;

    21.   

    erklärt sein volles Einverständnis mit der vom Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten verfolgten Transparenzpolitik und fordert die Einführung eines Verfahrens zur Vorabbewertung der möglichen Auswirkungen bestimmter Veröffentlichungen, damit diese zusammen mit einem erläuternden Bericht veröffentlicht werden können, um zu vermeiden, dass sie für bestimmte Interessen missbraucht werden; weist darauf hin, dass dieses Verfahren vom Bürgerbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten, der Kommission und dem von der Veröffentlichung betroffenen Organ eingeleitet werden sollte;

    22.   

    ist besorgt wegen der Verzögerung beim Erlass der internen Whistleblowing-Vorschriften; fordert den Datenschutzbeauftragen auf, diese unverzüglich umzusetzen;

    23.   

    begrüßt, dass der Datenschutzbeauftragte den vom Parlament in seinen Entlastungsentschließungen für die Haushaltsjahre 2010 und 2012 geäußerten Empfehlungen bei der Ausarbeitung seiner Strategie für den Zeitraum 2013–2014 Rechnung getragen hat und dass die Umsetzung dieser Strategie zu positiven Ergebnissen geführt hat;

    24.   

    vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass der Datenschutzbeauftragte unter Einhaltung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit den Schwerpunkt verstärkt auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, d. h. die sparsame, wirtschaftliche und wirksame Verwendung der Mittel bei der Wahrnehmung seiner Zuständigkeiten, legen sollte.


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