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Document 52015AP0424

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (18079/2013 — C8-0027/2014 — 2013/0422(NLE))

ABl. C 399 vom 24.11.2017, p. 209–209 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/209


P8_TA(2015)0424

Vereinbarung mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (18079/2013 — C8-0027/2014 — 2013/0422(NLE))

(Zustimmung)

(2017/C 399/29)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (18079/2013),

unter Hinweis auf den Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (18078/2013),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß den Artikeln 74 und 78 Absätze 1 und 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0027/2014),

gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 sowie Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0345/2015),

1.

erteilt seine Zustimmung zu dem Abschluss der Vereinbarung;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.


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