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Document 52015AP0281

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit der Sozialpolitik im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren (06732/2015 — C8-0079/2015 — 2014/0259(NLE))

ABl. C 316 vom 22.9.2017, p. 275–275 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/275


P8_TA(2015)0281

Übereinkommen der IAO über Zwangs- oder Pflichtarbeit: Sozialpolitik ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit der Sozialpolitik im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren (06732/2015 — C8-0079/2015 — 2014/0259(NLE))

(Zustimmung)

(2017/C 316/34)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06732/2015),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 153 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 153 Absatz 1 Buchstaben a und b, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0079/2015),

unter Hinweis auf das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation,

gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0243/2015),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


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