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Document 52014PC0364
Proposal for a COUNCIL DECISION on the position to be taken by the European Union within the ACP-EU Council of Ministers regarding the revision of Annex III of the ACP-EU Partnership Agreement
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zur Überarbeitung von Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zur Überarbeitung von Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
/* COM/2014/0364 final - 2014/0184 (NLE) */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zur Überarbeitung von Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens /* COM/2014/0364 final - 2014/0184 (NLE) */
BEGRÜNDUNG In der „Agenda für den Wandel“[1] wird darauf
hingewiesen, dass ein inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum für die
langfristige Minderung der Armut von entscheidender Bedeutung ist. Dieses
Wirtschaftswachstum erfordert ein günstiges Umfeld für Unternehmen, die
Stärkung der lokalen Wettbewerbsfähigkeit sowie neue Wege für die
Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft über bestehende Finanzinstrumente oder
andere noch zu schaffende Instrumente. Auf dem 4. Hochrangigen Forum über die
Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Busan wurde zu einer stärkeren
Einbeziehung des Privatsektors im Hinblick auf die Förderung von Innovation,
Schaffung von Einkommen und Arbeitsplätzen, Mobilisierung inländischer
Ressourcen und Weiterentwicklung innovativer Finanzierungsmechanismen
aufgerufen. Die vorstehenden Ausführungen bildeten die
Grundlage für die gemeinsamen EU-AKP Diskussionen über die Förderung der
Privatwirtschaft, die sich im Rahmen der Programmierung und Durchführung des
11. Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „EEF“) widerspiegeln
sollte. Diese Aspekte und die internationalen
Entwicklungen, insbesondere die beträchtliche Zahl von Akteuren und
Modalitäten, durch die effektive Unterstützung für den Privatsektor geleistet
werden kann, implizieren, dass die Programme von Organisationen durchgeführt
werden, die nachweislich in der Lage sind, hochwertiges Fachwissen in
kosteneffizienter Weise bereitzustellen. Daher betrifft die Änderung von Anhang III des
Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in
Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet
in Cotonou am 23. Juni 2000[2]
(im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“), zuletzt geändert in
Ouagadougou, Burkina Faso, am 22. Juni 2010[3],
die Streichung der Verweise auf das Zentrum für Unternehmensentwicklung (im
Folgenden „ZUE“). Die Kommission schlägt dem Rat der
Europäischen Union vor, den beigefügten Beschluss zu erlassen. 2014/0184 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union im
AKP-EU-Ministerrat zur Überarbeitung von Anhang III des
AKP-EU-Partnerschaftsabkommens DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 209 Absatz 2 in Verbindung mit
Artikel 218 Absatz 9, gestützt
auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den
Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000[4] (im Folgenden
„AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“), zuletzt geändert in Ouagadougou, Burkina
Faso, am 22. Juni 2010[5],
auf
Vorschlag der Europäischen Kommission, in
Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 100 des
AKP-EU-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat die Anhänge Ia, Ib,
II, III, IV und VI des Abkommens auf Empfehlung des AKP-EU-Ausschusses für
Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung überprüfen, ändern oder
ergänzen. (2) Auf dem 4. Hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der
Entwicklungszusammenarbeit in Busan forderten die Parteien des
AKP-EU-Partnerschaftsabkommens eine stärkere direkte Einbeziehung der
Privatwirtschaft im Hinblick auf die Förderung von Innovation, Schaffung von
Einkommen und Arbeitsplätzen, Mobilisierung inländischer Ressourcen und
Weiterentwicklung innovativer Finanzierungsmechanismen. (3) Angesichts der obigen Ausführungen und der Entwicklung des
internationalen Kontextes, insbesondere angesichts der beträchtlichen Zahl von
Akteuren und Modalitäten, durch die wirksame Unterstützung für den Privatsektor
geleistet werden kann, sind die Programme in diesem Zusammenhang von
Organisationen durchzuführen, die nachweislich in der Lage sind, hochwertiges
Fachwissen in kosteneffizienter Weise zur Verfügung zu stellen. (4) Die Änderung von Anhang III betrifft die Streichung der Verweise auf
die Tätigkeit des Zentrums für Unternehmensentwicklung
(im Folgenden „ZUE“). HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 1. Der Standpunkt der
Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zur Überarbeitung von Anhang III des
AKP-EU-Partnerschaftsabkommens wird nach Maßgabe des im Anhang beigefügten
Entwurfs für einen Beschluss des AKP-EU-Ministerrats festgelegt. 2. Geringfügige Änderungen am
Entwurf des Beschlusses können von den Vertretern der Union im
AKP-EU-Ministerrat ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden. Artikel 2 Nach
seiner Annahme wird der Beschluss des AKP-EU-Ministerrats im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] KOM(2011)637 Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Für eine
EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“. [2] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. [3] ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3. [4] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. [5] ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3. ANHANG zum Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen
Union im AKP-EU-Ministerrat zur Überarbeitung von Anhang III des
AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
ANHANG
Entwurf
BESCHLUSS
DES AKP-EU-MINISTERRATS
über
die Überarbeitung von Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
DER
AKP-EU-MINISTERRAT – gestützt
auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den
Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am
23. Juni 2000[1]
(im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“), zuletzt geändert in
Ouagadougou, Burkina Faso, am 22. Juni 2010[2],
insbesondere
auf Artikel 100, in
Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Nach
Artikel 100 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat
die Anhänge Ia, Ib, II, III, IV und VI des Abkommens auf Empfehlung des
AKP-EU-Ausschusses für Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung
überprüfen, ändern oder ergänzen. (2)
Auf dem
4. Hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in
Busan forderten die Parteien des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens eine stärkere
direkte Einbeziehung der Privatwirtschaft im Hinblick auf die Förderung von
Innovation, Schaffung von Einkommen und Arbeitsplätzen, Mobilisierung
inländischer Ressourcen und Weiterentwicklung innovativer
Finanzierungsmechanismen. (3)
Angesichts der
obigen Ausführungen und der Entwicklung des internationalen Kontextes,
insbesondere angesichts der beträchtlichen Zahl von Akteuren und Modalitäten,
durch die wirksame Unterstützung für den Privatsektor geleistet werden kann,
sind die Programme in diesem Zusammenhang von Organisationen durchzuführen, die
nachweislich in der Lage sind, hochwertiges Fachwissen in kosteneffizienter
Weise zur Verfügung zu stellen. (4)
Die Änderung von
Anhang III betrifft die Streichung der Verweise auf die Tätigkeit des Zentrums für Unternehmensentwicklung (im Folgenden „ZUE“) – BESCHLIESST: Artikel 1 Anhang
III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift des
Anhangs III erhält folgende Fassung: „Institutionelle
Unterstützung“: 2. Artikel 1 erhält
folgende Fassung: „Die
Vertragsparteien unterstützen die institutionellen Mechanismen für die
Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung. In diesem
Zusammenhang trägt die Zusammenarbeit dazu bei, die Rolle des Technischen
Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL)
bei der Entwicklung der institutionellen Kapazitäten und vor allem des
Informationsmanagements in den AKP-Staaten zu verstärken und zu intensivieren,
um den Zugang zu Technologie zu erleichtern, mit der die Produktivität der
Landwirtschaft, die Vermarktung, die Nahrungsmittelsicherung und die ländliche
Entwicklung verbessert werden können“. 3. Artikel 3 wird
Artikel 2, den er ersetzt. Artikel 2 Die Abwicklung des Zentrums für
Unternehmensentwicklung (ZUE) wird durch diesen Beschluss wie folgt
unterstützt: 1. Der AKP-EU-Ministerrat
ermächtigt den Vorstand des Zentrums, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen,
um die Abwicklung des ZUE unter der Aufsicht des AKP-EU-Botschafterausschusses
einzuleiten. 2. Das Abwicklungsverfahren wird
bis spätestens 31. Dezember 2016 abgeschlossen. 3. Die Abwicklung des ZUE und
alle damit verbundenen Kosten werden aus dem 11. Europäischen
Entwicklungsfonds finanziert. Artikel 3 Dieser
Beschluss wird im AKP-EU-Ministerrat angenommen.
Dieser
Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft. Geschehen
zu […] am Im Namen des Rates der Europäischen Union || Im Namen des AKP-EG-Ministerrates Der Vorsitzende || Der Vorsitzende [1] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. [2] ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3.