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Document 52014IE5469

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die transatlantischen Handelsbeziehungen und der Standpunkt des EWSA zu einer verstärkten Zusammenarbeit und einer möglichen Freihandelszone EU-USA“ — Initiativstellungnahme

    ABl. C 424 vom 26.11.2014, p. 9–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.11.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 424/9


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die transatlantischen Handelsbeziehungen und der Standpunkt des EWSA zu einer verstärkten Zusammenarbeit und einer möglichen Freihandelszone EU-USA“

    Initiativstellungnahme

    2014/C 424/02

    Berichterstatter:

    Jacek KRAWCZYK

    Mitberichterstatter:

    Sandy BOYLE

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss auf seiner Plenartagung am 11. Juli 2013, gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

    Die transatlantischen Handelsbeziehungen und der Standpunkt des EWSA zu einer verstärkten Zusammenarbeit und einer möglichen Freihandelszone EU-USA

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 20. Mai 2014 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 499. Plenartagung am 4./5. Juni 2014 (Sitzung vom 4. Juni) mit 187 gegen 7 Stimmen bei 10 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen

    1.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist der Auffassung, dass eine erfolgreiche transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) für die Förderung von echtem Wachstum und Optimismus in der EU ein entscheidender Faktor sein könnte. Angesichts der allgemeinen langsamen Erholung von der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 könnte ein ausgewogenes Abkommen dazu beitragen, dass die europäische Wirtschaft wieder für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sorgt.

    1.2

    Der EWSA begrüßt die bedeutenden Möglichkeiten, die ein weitreichendes Handelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten bietet, nicht nur für die Ausweitung von Handel und Investitionen beiderseits des Atlantiks, sondern auch angesichts seines potenziellen Beitrags zur Entwicklung besserer globaler Regeln und Normen, die für das multilaterale Handelssystem selbst förderlich wären.

    1.3

    Der EWSA weist in Anbetracht der verbreiteten und legitimen Forderung der EU-Bürger nach vollkommen transparenten Handelsgesprächen den Rat und die Kommission darauf hin, dass Art. 218 AEUV, insbesondere Absatz 10 („Das Europäische Parlament wird in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet“), konsequent und peinlich genau anzuwenden ist.

    1.4

    Die Kommission muss unbedingt die institutionelle Rolle des EWSA während der TTIP-Verhandlungen anerkennen, wie sie ihm gemäß dem Vertrag von Lissabon zukommt. Umfassende Transparenz und Konsultation des EWSA und weiterer Interessenträger der Zivilgesellschaft sind im Hinblick auf eine Unterstützung der breiten Öffentlichkeit für jede Art von Abkommen von wesentlicher Bedeutung. Die Texte müssen den Interessenträgern so früh wie möglich zur Verfügung gestellt werden.

    1.5

    Die Vorteile der TTIP müssen Wirtschaft, Arbeitnehmern, Verbrauchern und Bürgern gleichermaßen zugutekommen.

    1.6

    Im Laufe der Verhandlungen und der schrittweisen Bekanntgabe der Ergebnisse von Folgenabschätzungen müssen statistische Projektionen und Wirtschaftsprognosen aktualisiert und überwacht werden.

    1.7

    Den größten Nutzen wird die TTIP im Bereich der Regulierung bringen. Die nachdrückliche Zusicherung beider Seiten, dass das TTIP-Abkommen nicht zu einer Absenkung der Standards führen wird, ist von entscheidender Bedeutung. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird für eine breite öffentliche und politische Unterstützung ausschlaggebend sein. Der EWSA behält sich vor, das Endergebnis im Lichte all dieser Überlegungen zu beurteilen.

    1.8

    Anders als bei fast allen anderen bilateralen Handelsabkommen liegen die potenziellen Einsparungen und der Nutzen des TTIP-Abkommens in den nichttarifären Hemmnissen. Obwohl lediglich rund 20 % der Einsparungen auf Zollermäßigungen zurückzuführen sind, gibt es in bestimmten Schlüsselbranchen Spitzenzölle, die es anzugehen gilt. Beim Marktzugang ist die Gegenseitigkeit von großer Bedeutung.

    1.9

    Ein substanzielles Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ist überaus wichtig. Dieser Aspekt wird von der Zivilgesellschaft beiderseits des Atlantiks aufmerksam verfolgt.

    1.10

    Bei der Förderung von Wachstum können transatlantische Investitionen einen wichtigen Impuls geben. Der Vorschlag eines Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat (ISDS, Investor State Dispute Settlement) stieß in der Öffentlichkeit beiderseits des Atlantiks auf starke Bedenken. Die Kommission hat eine öffentliche Online-Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung im Rahmen der TTIP durchgeführt, und am Ende dieses Prozesses muss ein transparenter und integrativer Dialog stattfinden. Bei dessen Förderung kann der EWSA eine wichtige Rolle spielen.

    1.11

    Die TTIP ist unter allen zivilgesellschaftlichen Gesichtspunkten in der EU und den USA auf enormes Interesse gestoßen. Der EWSA unterhält bereits hervorragende Beziehungen zu US-amerikanischen Wirtschaftsakteuren, Gewerkschaften und Landwirtschafts-, Verbraucher- und Umweltorganisationen. Es besteht eine deutliche Bereitschaft zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau dieser Kontakte, und der EWSA verfügt über eine sehr gute Position, um den laufenden Dialog und die Zusammenarbeit zu fördern und zu vertiefen.

    1.12

    Der EWSA begrüßt es, dass eine aus drei EWSA-Mitgliedern bestehende Überwachungsgruppe einen gleichberechtigten Zugang zu Dokumenten wie die von der Kommission eingesetzte Beratergruppe erhalten soll. Nach Ansicht des EWSA wird damit seine Funktion als offizielle beratende Einrichtung entsprechend dem Vertrag von Lissabon anerkannt.

    Empfehlungen

    1.13

    Die TTIP muss vom EWSA als eine fortdauernde Priorität für die gesamte Verhandlungsdauer und die Umsetzung jedes Abkommens anerkannt werden. Der EWSA muss sämtliche Aspekte der TTIP-Verhandlungen genau überwachen. Es sollte ein projektbasierter Ansatz verfolgt werden. Im Rahmen der Konsultationen der europäischen und US-amerikanischen Zivilgesellschaft und der Europäischen Kommission sollten Bereiche ermittelt werden, die für die künftige Zusammenarbeit besonders zweckmäßig sind.

    1.14

    In Bezug auf die Kohärenz von Rechtsvorschriften sollte ein ehrgeiziger und transparenter Ansatz verfolgt werden, wobei bewährte Verfahrensweisen bei den Verhandlungen als Grundlage dienen sollten. Es ist wesentlich, dass beide Parteien ihre Zusagen einhalten, dass es keine Absenkung der Standards geben wird.

    1.15

    Das Abkommen sollte wirksame Mechanismen und eine Zusammenarbeit im Bereich der Regulierung umfassen, um eine frühzeitige Konsultation zu neuen Vorschriften, die sich auf die Interessen beider Parteien auswirken könnten, zu erleichtern. Das Recht der EU, ihrer Mitgliedstaaten bzw. der USA, Bereiche wie Gesundheit, Verbraucherschutz, Arbeitsmarkt und Umweltschutz in einem Umfang zu regulieren, den sie als geeignet erachten, muss davon unberührt bleiben.

    1.16

    Beide Parteien sollten bei den Zöllen einen ehrgeizigen Ansatz an den Tag legen und sich auf deren Abschaffung und/oder schrittweisen Abbau einigen. Dies muss so erfolgen, dass es von gegenseitigem Nutzen ist.

    1.17

    Die Teilnahme an bilateralen Handelsverhandlungen sollte die Verpflichtung der EU gegenüber der WTO und für ein starkes multilaterales globales Abkommen nicht beeinträchtigen.

    1.18

    Ein solides und substanzielles Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung muss ein fester Bestandteil des Abkommens sein. Hierzu gehört folgendes:

    Bekräftigung der mit der Mitgliedschaft in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhergehenden Verpflichtungen beider Parteien.

    Mindestgrundlage bilden die acht Kernübereinkommen der ILO, wie sie in der Singapurer WTO-Erklärung von 1996 bestätigt wurden.

    Bekräftigung eines gemeinsamen Engagements zugunsten der wirksamen Durchsetzung, Förderung und Stärkung der Rechtsvorschriften und Initiativen im Umweltbereich.

    Verpflichtung zur Gewährleistung und Förderung des Erhalts sowie der nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Bekenntnis zu wichtigen multilateralen Umweltübereinkommen.

    1.19

    Nach Abschluss der von der Kommission durchgeführten Konsultation zum Thema „Investitionsschutz und Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten im Rahmen der TTIP“ sollte der EWSA einen breit angelegten Dialog zum Thema ISDS ermöglichen. Zu diesem Zweck sollte die Europäische Kommission erläutern, wie sie die Ergebnisse der Konsultation bewerten und berücksichtigen wird, und sie sollte eine vorläufige Bestimmung des Begriffs „unseriös“ liefern angesichts der erklärten Zielstellung der „Vermeidung unseriöser Klagen“ oder auch des „öffentlichen Interesses“ in Bezug auf die geplanten Ausnahmen von dem Verbot einer Enteignung.

    1.20

    Der EWSA sollte als Teil seiner laufenden Projektarbeiten zur TTIP eine Initiativstellungnahme zum ISDS erarbeiten.

    1.21

    Der EWSA begrüßt die Aufnahme eines Kapitels zu Fragen der KMU.

    1.22

    Der spezifische Charakter der öffentlichen Dienstleistungen in der EU sollte im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewahrt bleiben.

    1.23

    Die Gewährleistung einer verlässlichen Energieversorgung und der Zugang zu strategischen Rohstoffen ist von erheblicher Bedeutung. Im Rahmen der TTIP sollten Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger gefördert und das Recht beider Parteien auf die Beibehaltung bzw. die Schaffung von Normen und Vorschriften in diesem Bereich gewährleistet werden. Zugleich ist eine weitestmögliche Annäherung der EU- und der US-amerikanischen Normen anzustreben.

    1.24

    Es ist von grundlegender Bedeutung, dass auf beiden Seiten des Atlantiks die gleichen Zugangsbedingungen zu öffentlicher Auftragsvergabe gelten. In keiner Bestimmung darf das Recht der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, ihre eigene demokratisch vereinbarte Sozial- und Umweltpolitik zu verfolgen, ausgehöhlt werden.

    1.25

    Beide Vertragsparteien sollten anerkennen, dass die Förderung und der Schutz der Verbraucherinteressen für eine umfassende Unterstützung eines Abkommens durch die Öffentlichkeit von ausschlaggebender Bedeutung sind.

    1.26

    Die geltenden europäischen Kriterien in den Bereichen Agrarwirtschaft sowie Landwirtschaft und Lebensmittel müssen beachtet, und das im Vertrag von Lissabon verankerte Vorsorgeprinzips muss eingehalten werden.

    1.27

    Die TTIP sollte eine praktische Lösung zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für die Unternehmen auf der Grundlage geografischer Indikatoren umfassen.

    1.28

    Die Informationssitzungen für die Zivilgesellschaft am Ende der einzelnen Verhandlungsrunden sollten sich über die gesamte Dauer der Verhandlungen erstrecken und sollten zumindest bis zur letzten Konsultationsphase vor der Paraphierung andauern. Solche Informationssitzungen fänden weitaus größere Zustimmung in der Öffentlichkeit, wenn die Europäische Kommission verdeutlichen würde, dass sie konsultativer Natur sind und die von den Interessenträgern vertretenen Ansichten von den Verhandlungspartnern gebührend berücksichtigt werden.

    1.29

    Ein starker gemeinsamer Überwachungsmechanismus seitens der Zivilgesellschaft muss fester Bestandteil des Abkommens sein. In diesem Zusammenhang sollte jede Partei dazu verpflichtet werden, Vertreter der eigenen Zivilgesellschaft anzuhören, und zwar im Rahmen einer internen Beratungsgruppe (IBG), in der die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Interessen gleichermaßen vertreten sind. Aufseiten der EU sollte der EWSA eine Schlüsselrolle innerhalb dieses Mechanismus übernehmen. Die IBG sollte:

    ermächtigt sein, Empfehlungen an die jeweiligen Behörden und die gemeinsamen politischen Behörden des Abkommens (z. B. gemeinsamer Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung) zu richten. Die politischen Behörden sollten diesen Empfehlungen wiederum wirksam und innerhalb einer festgelegten Frist nachkommen;

    die Möglichkeit haben, offizielle Ersuchen anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Umsetzung des Kapitels über die nachhaltige Entwicklung einzureichen und diese an die politischen Behörden mit der Bitte um Weiterbehandlung weiterzuleiten;

    Stellungnahmen und Empfehlungen entsprechend den Ersuchen Dritter abgeben können;

    unter gewissen Umständen die Möglichkeit haben, bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Kapitels zur nachhaltigen Entwicklung die Parteien um die Einleitung eines Konsultationsverfahrens bzw. einer Streitbeilegung zu ersuchen.

    1.30

    Darüber hinaus ist es von wesentlicher Bedeutung festzulegen, dass die Vertreter der internen Überwachungsmechanismen der beiden Parteien mindestens einmal jährlich als ein gemeinsames Gremium tagen, um die Umsetzung des Kapitels zur nachhaltigen Entwicklung zu prüfen und gemeinsame Mitteilungen und Empfehlungen an beide Parteien zu richten.

    1.31

    Der Transatlantische Arbeitnehmerdialog und der Transatlantische Umweltdialog sollen im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrates ihre Arbeit aufnehmen. Diese Forderung stellte der EWSA bereits in seiner Stellungnahme vom März 2009 (1).

    1.32

    Als unmittelbare Priorität sollte der EWSA eine Kontaktgruppe EU-USA einrichten.

    2.   Einleitender Hintergrund

    2.1

    Bei der Ankündigung der Einleitung von Verhandlungen über eine umfassende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der EU hieß es in einer gemeinsamen Erklärung des Präsidenten der Europäischen Kommission Jose Manuel Barroso, des Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy und von US-Präsident Barack Obama: „Durch diese Verhandlungen bietet sich für die Vereinigten Staaten und die Europäische Union die Gelegenheit, nicht nur den Handel und die Investitionen über den Atlantik auszudehnen, sondern auch zur Entwicklung weltweiter Bestimmungen beizutragen, die das multilaterale Handelssystem stärken können.“

    2.2

    Diese Erklärung verdeutlicht das Potenzial dieses Abkommens für die Festlegung von Normen in einem multilateralen Kontext. In jüngster Zeit hat die EU Verhandlungen über eine Reihe bilateraler Handelsabkommen aufgenommen und in einigen Fällen bereits abgeschlossen. Auch wenn diese Abkommen erhebliches Potenzial bieten, bekräftigt der EWSA seine deutliche Präferenz für ein solides multilaterales Abkommen, das im Rahmen der WTO ausgehandelt wurde. Die EU sollte den eingeschlagenen Kurs beibehalten und auf den bescheidenen Erfolgen der Ministerkonferenz in Bali 2013 aufbauen.

    3.   Politischer Hintergrund

    3.1

    Auf beiden Seiten des Atlantiks und in beiden politischen Lagern der USA besteht der unbedingte politische Wille, die TTIP-Verhandlungen zu einem Erfolg zu führen. Ziel sollte es sein, die Verhandlungen vor Ablauf der Amtszeit der derzeitigen US-Regierung abzuschließen.

    3.2

    Der EWSA begrüßt erneut das herzliche und positive Klima der Gespräche als Anzeichen für eine Weiterführung zu einem zukunftsorientierten Ergebnis. Er ist ermutigt durch die Versicherungen beider Seiten, dass diese Verhandlungen nicht zu einer Absenkung der Standards führen werden. Der EWSA wird die Verhandlungen aufmerksam verfolgen und sieht einem Austausch einschlägiger vorbildlicher Verfahren erwartungsvoll entgegen.

    3.3

    Der EWSA stellt fest, dass jede Verhandlungsphase bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens einer nachdrücklichen Unterstützung durch die „auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten[en]“ (siehe Art. 10, Abs. 2 EUV) EU-Bürger bedarf. Daher fordert der EWSA den Rat und die Kommission auf, die in Art. 218 AEUV, insbesondere Absatz 10 („Das Europäische Parlament wird in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet.“), vorgegebenen Verfahren peinlich genau anzuwenden.

    3.4

    Die Verhandlungspartner müssen erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Zivilgesellschaft während des Verhandlungsprozesses regelmäßig zu konsultieren und auf dem Laufenden zu halten. Eine umfassende Transparenz ist unerlässlich, und die Texte müssen den Interessenträgern so früh wie möglich zur Verfügung gestellt werden, um rechtzeitige konstruktive Bemerkungen in einer Phase zu ermöglichen, in der sie während des Verhandlungsprozesses berücksichtigt werden können. Dies würde mit Blick auf die Ernennung der neuen Europäischen Kommission auch zu einem reibungslosen Übergang beitragen.

    3.5

    Das transatlantische Beziehungsklima wurde durch die Enthüllungen über die NSA-Spähaffäre beeinträchtigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Rede vor dem Bundestag (18. November) das heikle Thema der NSA und die laufenden Verhandlungen miteinander in Verbindung gebracht und betont, die transatlantischen Beziehungen und damit auch die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen stünden momentan wegen der Anschuldigungen gegen die USA auf dem Prüfstand. Die Anschuldigungen seien gravierend. Sie müssten erklärt und — was noch wichtiger für die Zukunft sei — neues Vertrauen müsste geschaffen werden. Das Europäische Parlament hat eine Entschließung (2) angenommen, in der deutlich zum Ausdruck kommt, dass die Zustimmung des Parlaments zur Handelsvereinbarung zwischen der EU und den USA „gefährdet sein könnte“, solange die pauschale Massenüberwachung durch die nationale Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten (NSA) nicht eingestellt wird. Der EWSA bringt seine Hoffnung darüber zum Ausdruck, dass Diplomatie und guter Wille zur Lösung dieses Problems beitragen werden.

    3.6

    Die TTIP-Verhandlungen werden einen Lackmus-Test für die Wiederherstellung des notwendigen Vertrauens darstellen, und es ist wichtig, auf den früheren positiven Tenor der Mitteilung des Exekutivbüros des Präsidenten an den Sprecher des Repräsentantenhauses (März 2013) hinzuweisen, in der die Verhandlungsrichtung vorgegeben werde: „Die potenziellen Gewinne rechtfertigen die Anstrengungen in überwältigendem Maße“. In diesem Sinne nähert sich der EWSA seinen eigenen Überlegungen.

    4.   Untersuchungen über die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der TTIP

    4.1

    Es ist berechtigt, Zweifel an den letztlichen Erfolgsaussichten zu hegen, insbesondere angesichts früherer Erfahrungen, namentlich der Initiative von Sir Leon Brittan aus dem Jahr 1998 und der jüngeren transatlantischen Dialoge der 2000-Jahre. Zur Gewährleistung einer vorteilhaften Situation für beide Seiten sollten gemeinsame Studien angestrebt werden, in denen die Aussichten für beiderseitige Beschäftigungszuwächse und etwaige Beschäftigungsverluste näher beleuchtet werden. Ohne Wachstum werden indes keine neuen Arbeitsplätze entstehen. Die Ergebnisse der Untersuchung von Kopenhagen Economics von 2010 über die Auswirkungen aktiver ADI der EU, wonach es keine messbaren negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung geben würde, sind in diesem Zusammenhang ebenso von Bedeutung.

    4.2

    Die EU sollte alles daran setzen, um die TTIP-Verhandlungen zu einem Erfolg zu führen. Beim Marktzugang ist die Gegenseitigkeit von großer Bedeutung. Jüngste Untersuchungen (3) einschließlich der Folgenabschätzung der Kommission zeigen, dass sich die Vorteile nur aus einem umfassenden Abkommen ergeben.

    4.3

    Die Verhandlungen sollen auf den bisherigen Erfolgen aufbauen. Berechnungen zufolge stehen die Beziehungen zwischen der EU und den USA bereits kombiniert für 13 Millionen Arbeitsplätze und für Investitionen von knapp 3,9 Billionen USD und machen 45 % des globalen BIP aus.

    4.4

    Es wurden bereits intensive statistische Projektionen durchgeführt. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat die Vermutung geäußert, dass ein umfassendes Abkommen zu einem Anstieg des BIP um 119 Milliarden EUR in der EU und um 95 Milliarden in den USA führen würde.

    Nach Schätzungen der Business Coalition for Transatlantic Trade (Geschäftskoalition für transatlantischen Handel) würden durch die TTIP 0,5 Millionen hochbezahlter Arbeitsplätze in der EU und in den USA geschaffen.

    4.5

    Es gibt jedoch auch weniger optimistische Prognosen. So schätzt das Centre for Economic Policy Research (CEPR), dass die meisten neuen Arbeitsplätze in den gering qualifizierten Sektoren entstehen werden, während hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Elektronikbranche der EU besonders stark zurückgehen werden. Das Zentrum schätzt, dass 0,2-0,5 % der Erwerbstätigen der EU infolge der durch die TTIP verursachten wirtschaftlichen Umstrukturierung möglicherweise den Arbeitsplatz wechseln müssten. Es ist wichtig, dass solche Veränderungen in einem frühen Stadium erkannt und geeignete Maßnahmen in den betroffenen Wirtschaftszweigen bzw. Mitgliedstaaten ergriffen werden, um übertragbare Kompetenzen zu erkennen und Umschulungen für diese qualifizierten Arbeitskräfte durchzuführen.

    4.6

    Es lässt sich nicht vermeiden, dass die Auswirkungen einer erfolgreichen TTIP ungleich wären; ihre Konsequenzen hätten nationale, regionale und branchenspezifische Variablen. Daher müssen die statistischen Projektionen im Laufe der Verhandlungen permanent aktualisiert und überwacht werden; die Zusicherung muss angesichts der sich entwickelnden Realität überprüft werden.

    4.7

    Es ist von grundlegender Bedeutung, dass der EWSA solche notwendigen Folgenabschätzungen fördert und sich laufend darüber informiert, insbesondere in den Bereichen Schaffung von Arbeitsplätzen, berufliche Mobilität, Arbeitsplatzqualität und Technologieanwendung.

    4.8

    Studien dieser Art sind bereits Teil des Prozesses auf EU-Seite (z. B. die von der Europäischen Kommission derzeit durchgeführte handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfung (4)), doch ist es äußerst wichtig, dass diese auf einer breiten Grundlage beruhen, offen und transparent sind und einen kontinuierlichen Beitrag der Zivilgesellschaft umfassen. Der EWSA ist bereit, einen wesentlichen, regelmäßigen Beitrag zu leisten. Es sollte während des gesamten Prozesses ein permanentes, konstruktives Engagement und eine grundlegende Anerkennung der Rolle der Zivilgesellschaft geben. Diese Stellungnahme ist ein erster Beitrag des EWSA in diesem Sinne.

    4.9

    Der EWSA behält sich das Recht vor, das Endergebnis im Lichte all dieser Verpflichtungen zu beurteilen.

    5.   Abbau von Zöllen im transatlantischen Handel

    5.1

    Trotz allgemein relativ niedriger Zölle gibt es beiderseits des Atlantiks auch Spitzenzölle für einige sensible Erzeugnisse wie Tabak, Textilien und Bekleidung, Zucker, Schuhe, Milchprodukte und einige Gemüsesorten. Zudem belegen die USA Lebensmittelzubereitungen, Fisch- und Fleischzubereitungen, Zubereitungen aus Getreide, Nudeln und Schokolade nach wie vor mit hohen Abgaben. Für Akteure dieser Branchen könnte die Abschaffung von Zöllen ein besonderer Anreiz für Exportaktivitäten sein.

    5.2

    Zudem zeichnet sich der transatlantische Handel durch ein hohes Maß an unternehmensinternem Handel und Handel mit Zwischenprodukten aus. Endprodukte sind häufig Ergebnis einer recht komplexen Lieferkette, innerhalb derer auch geringe Zölle große Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Produktes haben können. Daher sollten so viele Zölle wie möglich ab dem ersten Tag des Inkrafttretens des Abkommens abgeschafft werden. Die Übergangszeiträume für die übrigen Zölle sollten nicht länger als fünf Jahre sein.

    6.   Überbrückung grundlegender Unterschiede in den Bereichen Regulierung und Standardisierung

    6.1

    Sowohl in den USA als auch in der EU wird allgemein anerkannt, dass die TTIP im Bereich der Regulierung das größte Potenzial aufweist. Der EWSA begrüßt die nachdrückliche Verpflichtung des EU-Chefunterhändlers Ignacio Garcia Bercero, dass es „in diesen Verhandlungen nicht — ich wiederhole: nicht — um eine Absenkung der Standards geht.“

    6.2

    Dieser Punkt ist von grundlegender Bedeutung für den EWSA, und vor dem Hintergrund dieser Aussage und ihrer Bekräftigung durch den Chefunterhändler der USA Dan Mullaney in der Informationssitzung der Zivilgesellschaft (November 2013) verzichtet der EWSA in dieser Stellungnahme darauf, einige der zahlreichen Bedenken hervorzuheben, die entstehen würden, wenn diese Verpflichtung nicht vollständig eingehalten würde.

    6.3

    Die USA sind nicht nur der größte Handelspartner der EU, sondern auch ein Partner mit ähnlicher Gesinnung, mit dem wir viele Ideale und Werte teilen. Die Gemeinsamkeiten zwischen den EU und den USA sind bei Weitem größer als unsere Meinungsverschiedenheiten. Dies ist eine seltene Situation — und eine hervorragende Grundlage für ein anspruchsvolles Ergebnis. Um das Potenzial für Ausfuhren voll auszuschöpfen, sollte der Schwerpunkt darauf liegen, nichttarifäre Hemmnisse zum gegenseitigen Nutzen abzubauen und zu beseitigen und zugleich das gegenwärtige Schutzniveau für Bürger, den Verbraucher, die Arbeits- und Umweltstandards beizubehalten. Darauf sollten wir bauen.

    6.4

    Allerdings gibt es unterschiedliche Ansätze bei der Regulierung und Standardisierung, die in einigen Bereichen wie Chemikalien, Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft, Motorfahrzeuge, Kosmetika, Textilien und Arzneimittel viel eingehender geprüft werden müssen. Durch eine größere Kohärenz der Rechtsvorschriften, die Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Prüfungen und Konformitätsbewertungen, um ähnliche Ergebnisse durch ähnliche Verfahren zu erzielen, dürfte in vielen Bereichen ein beidseitiger Nutzen möglich sein. Jede dieser Optionen sollte jedoch internationalen Normen entsprechen.

    6.5

    Zur Erleichterung des Handels sollte die Modernisierung der Verfahren und die Zusammenarbeit im Zollwesen zu einer Vereinfachung und zur Abschaffung unnötiger Gebühren und Kontrollen führen.

    6.6

    Ein wesentliches Merkmal einer engeren Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Regulierung sollte in der Förderung und dem Austausch vorbildlicher Verfahren sowie in der Verbesserung der Sicherheit, der Gesundheit und des wirtschaftlichen Wohls der Menschen beiderseits des Atlantiks bestehen.

    6.7

    Ebenso hochgesteckte Ziele sollten die Verhandlungen über technische Handelshemmnisse (TBT) leiten; hier könnte unter anderem ein Kapitel „TBT-plus“, ausgehend von dem Ziel, die Standards nicht abzusenken, zu größerem Vertrauen in die jeweiligen Regelungssysteme führen.

    6.8

    Zur Vermeidung neuer Hemmnisse sollten wirksame Mechanismen, etwa durch eine frühzeitige Konsultation zu neuen Vorschriften mit potenziell beträchtlichen Auswirkungen auf die Industrie in den USA oder die EU, eingeführt werden, sofern dies nicht dem Recht der Vertragsparteien entgegenstehen, Vorschriften entsprechend dem Gesundheitsschutzniveau, dem Niveau an Schutz der Bürger/Verbraucher sowie der Arbeits- und Umweltstandards zu erlassen, das die Vertragsparteien im öffentlichen Interesse für angemessen halten.

    6.9

    Es ist wichtig, dass die Praxis der Beschlussfassung auf dem Gebiet der Regulierung auf beiden Seiten des Atlantiks sowie die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA sollten auf einer Reihe von Grundsätzen wie Transparenz, Rechenschaftspflicht und einer Politikgestaltung beruhen, damit die Fakten ohne Verzerrungen und offen aus allen Gesellschaftsbereichen zusammengetragen werden.

    6.10

    Die Unterschiede zwischen den Parteien in puncto Regeln und Standards könnten in künftigen Bestimmungen durch umfassende, frühe Dialoge und Konsultationen reduziert werden, wodurch Differenzen minimiert und die Kosten sowohl für die Erzeuger als auch für die Verbraucher verringert werden könnten.

    7.   Nachhaltige Entwicklung und abweichende Standards

    7.1

    Der EU und den USA kommt in der Diskussion über nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene ebenso wie bei der internationalen Zusammenarbeit zur Erreichung der entsprechenden Ziele eine entscheidende Rolle zu. Zugleich ist sowohl für die EU als auch für die USA das Streben nach nachhaltiger Entwicklung unter allen ihren drei Aspekten (Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung und Umweltschutz) zum Wohl der eigenen Bevölkerung von Bedeutung. In diesem Zusammenhang bietet die TTIP, und insbesondere das Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, für die EU und die USA Gelegenheit, ihr Bekenntnis zu nachhaltiger Entwicklung durch ihre jeweilige Politik sowie durch vermehrte Handels- und Investitionstätigkeiten, ebenso wie durch Dialog und Zusammenarbeit im Rahmen des künftigen Abkommens zu bekräftigen.

    7.2

    Seit Dezember 2009 hat sich die EU im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon (5), darum bemüht, in jedes Handelsabkommen, das sie aushandelt, ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung aufzunehmen. Der EWSA ebenso wie das EP unterstützen diese Bemühungen ausdrücklich.

    7.3

    Es ist wichtig, dass in dem neuen Abkommen das Recht der Parteien bekräftigt wird, im Einklang mit ihrem Bekenntnis zu internationalen Normen und Abkommen ihre eigenen Prioritäten für die nachhaltige Entwicklung sowie ihre eigenen politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften zu bestimmen und aufzustellen.

    7.4

    Die viel zitierte Verpflichtung der Kommission, dass die Standards der EU in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Arbeit und Verbraucherschutz nicht abgesenkt werden, ist begrüßenswert. Trotzdem sollte der EWSA dies überwachen und sicherstellen, dass diese Zusicherung nicht unterminiert wird.

    7.5

    Wir sollten auf dieser Grundlage weiterarbeiten und die zentralen Anliegen beschreiben und ein positives künftiges Vorgehen vorschlagen, das unter anderem auch soziale Themen umfassen sollte. Die TTIP muss vom EWSA als eine fortdauernde Priorität für die gesamte Verhandlungsdauer und die Umsetzung anerkannt werden.

    7.6

    Die Vertragsparteien sollten ihr Bekenntnis zu wirksamer Umsetzung und Durchsetzung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeit bekräftigen. Sie sollten ferner ihre Verpflichtungen erneuern, die sich aus der Mitgliedschaft in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), unter anderem aus der für alle ILO-Mitglieder verbindlichen Erklärung der ILO über die Grundprinzipien und Grundrechte am Arbeitsplatz ergeben. Die acht Kernübereinkommen der ILO (wie sie in der Singapurer WTO-Ministererklärung von 1996 bestätigt wurden), müssen — wie in allen jüngsten Freihandelsabkommen der EU — weiterhin die Mindestgrundlage der sozialen Aspekte jedes Kapitels zur nachhaltigen Entwicklung für die TTIP bilden (6).

    7.7

    Die EU hat stets die „Sozialagenda“ zur Vollendung ihres eigenen Binnenmarktes gefördert, und der EWSA selbst ist die Verkörperung dieser Verpflichtung der EU zu Dialog und Konsens. Die EU sollte dem in gewisser Weise unterschiedlichen Sozialmodell der USA Respekt zollen, dabei jedoch auch ihr eigenes auf sozialer Solidarität basierendes Modell umfassend fördern und schützen.

    7.8

    Die Parteien sollten die Bedeutung einer globalen umweltpolitischen Steuerung und weltweit geltender Vorschriften zur Bekämpfung gemeinsamer Umweltprobleme anerkennen. Sie sollten ihr Bekenntnis zu wirksamer Umsetzung und Durchsetzung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich Umweltschutz bekräftigen. Zudem sollten die Vertragsparteien ihre Zusage erneuern, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um die Erhaltung, die nachhaltige Nutzung und die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen und zu fördern. In diesem Zusammenhang sollten die Parteien auch ihr Bekenntnis zu multilateralen Umweltübereinkommen erneuern.

    7.9

    Die TTIP sollte der EU und den USA auch Gelegenheit bieten, Handel und Investitionen zur Unterstützung nachhaltiger Entwicklung zu fördern, etwa durch die Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern und -dienstleistungen (entsprechend der am 24. Januar 2014 in Davos angekündigten Initiative, der sich beide Parteien angeschlossen haben), die Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen u. a.

    7.10

    Anders als die USA hat die EU bis heute noch nicht die Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen aufgenommen, die im Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung des allgemeinen Streitbeilegungsverfahrens behandelt werden. Stattdessen sind diese Fragen Gegenstand eines Konsultationsverfahrens, das keine Handelssanktionen zur Folge haben kann. Der EWSA fordert die Kommission auf, diesen unverständlichen Sachverhalt zu erklären.

    8.   Investitionen

    8.1

    Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon liegen Investitionen nunmehr im Kompetenzbereich der EU. Ein neues Abkommen würde alle bisherigen, bilateral zwischen den USA und neun Mitgliedstaaten geschlossenen Investitionsabkommen ersetzen.

    8.2

    Auf multilateraler Ebene sind die EU und die USA Unterzeichner des WTO-Abkommens über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIM) an. Allerdings betrifft dies nur den Handel von Waren, nicht aber von Dienstleistungen und weitere zentrale Bereiche, die sich in den letzten 20 Jahren entwickelt haben. Darüber hinaus haben die EU und die USA im April 2012 ein Abkommen über weitreichende Investitionsgrundsätze abgeschlossen und andere Länder dazu aufgerufen, ihrem Beispiel zu folgen.

    8.3

    Die Frage der Aufnahme eines ISDS-Mechanismus ist in der Öffentlichkeit beiderseits des Atlantiks auf großes Interesse und starke Bedenken gestoßen. Wir begrüßen es, dass die Kommission die erheblichen Besorgnisse der Öffentlichkeit gegenüber aggressiven Rechtsstreitigkeiten anerkennt (7) und den Kommissionsbeschluss, aufgrund des großen öffentlichen Interesses eine gesonderte öffentliche Konsultation zu dem ISDS-Kapitel der TTIP durchzuführen. Diese, am 27. März 2014 eröffnete öffentliche Konsultation ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Zivilgesellschaft zur Mitgestaltung der Verhandlungen angeregt werden kann.

    8.4

    Es ist wesentlich, dass die in der TTIP vorgeschlagenen ISDS-Bestimmungen die EU-Mitgliedstaaten nicht in ihrer Fähigkeit beschneiden, Regeln im öffentlichen Interesse aufzustellen. Der EWSA nimmt die Bemühungen um eine größere Transparenz zur Kenntnis und wird eine Initiativstellungnahme zum ISDS erarbeiten.

    8.5

    In Absatz 8 ihres Hintergrundpapiers vom 3. Oktober 2013 erläutert die Kommission Vorschläge zur Beseitigung des möglichen Missbrauchs von ISDS-Verfahren. Der EWSA ist jedoch der Ansicht, dass weiterhin Unklarheiten bezüglich verschiedener Begriffe — unter anderem „unseriöse Klagen“ und „öffentliches Interesse“ — bestehen und dass dringend eine ordnungsgemäße Definition festgelegt werden muss.

    8.6

    Der EWSA sieht es als wichtig an, dass die EU in den Verhandlungen mehrere Bedingungen für die Aufnahme von ISDS in das Abkommen stellt: Eine davon sollte sein, dass die jeweiligen Bestimmungen des Abkommens den Mitgliedstaaten ermöglichen, „ohne Diskriminierung legitimierte politische Ziele in den Bereichen Soziales, Umwelt, Sicherheit, Verbraucherschutz, Stabilität des Finanzsystems, Gesundheit und Gefahrenabwehr zu verfolgen“. Diese Position muss eines der Leitprinzipien für die EU-Verhandlungsführer sein und sollte in dem Abkommen deutlich angeführt werden.

    9.   KMU

    9.1

    In der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sind KMU und neu gegründete Unternehmen entscheidende Antriebskräfte für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Mehr als 20 Millionen Unternehmen in der EU und 28 Millionen Unternehmen in den USA sind KMU. Auf beiden Seiten des Atlantiks sind KMU wichtige Urheber von Innovationen, neuen Produkten und neuen Dienstleistungen; sie profitieren bereits heute vom transatlantischen Handel.

    9.2

    Die TTIP wird den KMU besonders zugutekommen, da kleinere Unternehmen mit weniger Reservemitteln als größere Unternehmen, in der Regel unverhältnismäßig stark von Handelshemmnissen betroffen sind. Zu den Bereichen, in denen sich die TTIP vorteilhaft auf KMU auswirken kann, gehören Zölle, Regulierungsfragen, nichttarifäre Handelshemmnisse, Dienstleistungen, der elektronische Handel, öffentliche Ausschreibungen, Zoll- und Handelserleichterungen und die Rechte an geistigem Eigentum.

    9.3

    Der EWSA spricht sich dafür aus, dass in das TTIP-Abkommen ein Kapitel zu Fragen, die KMU betreffen, aufgenommen wird. Im Rahmen eines solchen Kapitels ließen sich Mechanismen einrichten, durch die beide Seiten gemeinsam auf eine leichtere Teilnahme von KMU am transatlantischen Handel hinwirken könnten. Zu den Maßnahmen könnte ein KMU-Ausschuss, der sich mit kleineren Unternehmen befasst, ebenso gehören wie die Entwicklung internetbasierter Informationen und anderer Mittel, die den KMU das Verständnis der Bestimmungen des Abkommens und der ihnen daraus entstehenden Vorteile erleichtern würden.

    10.   Verbraucherinteressen

    10.1

    Das Vertrauen der Verbraucher ist für den Erfolg des TTIP von entscheidender Bedeutung. Das Verbrauchervertrauen ist Voraussetzung für Konsum, der sich wiederum positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt. Es ist daher unerlässlich, dass den Verbrauchern Garantien an die Hand gegeben werden, die Vertrauen in den transatlantischen Markt schaffen. Zunächst ist daher die Klarstellung wichtig, dass bestehende Normen nicht gelockert werden. Die Herausforderung besteht darin, diese Zusage in die Wirklichkeit umzusetzen, wobei ein eindeutiger Rechtsrahmen zu schaffen ist, damit es nicht zu einer solchen Absenkung kommen kann, und neben anderen Initiativen die Zivilgesellschaft ordnungsgemäß und rechtzeitig über den Prozess der Angleichung von Rechtsvorschriften zu informieren. Zudem sollten Bestimmungen aufgenommen werden, um das Recht der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, die Durchsetzung der Normen bei Verstößen zu verlangen.

    10.2

    Es herrscht die Sorge, dass die Öffnung der Grenzen und die Abschaffung von Handelshemmnissen zu einer stärkeren Verbreitung verunreinigter Lebensmittel mit entsprechenden Folgen führen könnte. Das TTIP-Abkommen bietet eine hervorragende Gelegenheit, ein gemeinsames Alarmsystem für die EU und die USA zu entwickeln. Dessen Zweck wäre es, den Verbraucherschutz zu verbessern und im Falle eines Vorkommnisses die negativen Auswirkungen auf den Handel möglichst gering zu halten.

    10.3

    Die Rückverfolgbarkeit der Inhaltsstoffe von Lebensmitteln und Lebensmittelerzeugnissen ist von entscheidender Bedeutung für Sicherheit, Qualität und bewusste Kaufentscheidungen. Die TTIP bietet der EU und den USA Gelegenheit, die komplexen weltweiten Lebensmittelversorgungsketten und -netze besser zu erfassen und stabile, kompatible und interoperable Verfahren zu entwickeln (u. a. Systeme zur Identifizierung von Tieren), mit denen die Rückverfolgbarkeit und die Echtheit von Lebensmitteln gewährleistet werden kann.

    10.4

    Um die Markteinführung industriell hergestellter Nanomaterialien verfolgen zu können, sollte die Berichtspflicht und der Informationsaustausch über neue Produkte eingeführt werden. Über diese Nanomaterialien sollte zudem ein umfassendes, der Öffentlichkeit zugängliches Verzeichnis angelegt werden.

    11.   Dienstleistungen

    11.1

    Aus zahlreichen Statistiken geht hervor, dass die Zunahme von Handel und Investitionen im Dienstleistungssektor einer der wichtigsten potenziellen Wachstumsfaktoren sein könnte. Darum ist es wichtig, dass auf beiden Seiten sinnvolle Dienstleistungsverpflichtungen (einschließlich der Finanzdienstleistungen) ausgehandelt werden. Ein verbesserter Marktzugang wird als vorrangig für EU-Unternehmen angesehen.

    11.2

    Der spezifische Charakter der öffentlichen Dienstleistungen in der EU ist bei den Verhandlungen ebenfalls gebührend zu berücksichtigen, der im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewahrt werden muss.

    11.3

    Im Rahmen der Kooperation in Regulierungsfragen sollten auch Dienstleistungen behandelt und für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden, größere Transparenz und die Abschaffung unnötiger und belastender Anforderungen gesorgt werden.

    12.   Landwirtschaft und Lebensmittel

    12.1

    Das Abkommen sollte gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen (GPR) Fragen hochgesteckte Ziele verfolgen. In diesen Bereichen sollten sich die USA und die EU in den Verhandlungen um ein ambitioniertes Kapitel „SPS-plus“ bemühen.

    12.2

    Die Verfahren der Agrar- und der Lebensmittelerzeugung entwickeln sich in den USA und in der EU unter grundverschiedenen Umständen (z. B. Tierwohl, Regelungen über die Lebensmittelsicherheit, Verwendung von Pflanzenschutzmitteln). In den USA stützt sich die Entscheidung für oder gegen das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses ausschließlich auf wissenschaftliche Erwägungen, wohingegen in Europa eine solche Entscheidung von dem „Vorsorgeprinzip“ geleitet wird. Dieser unterschiedliche Ansatz muss in den Verhandlungen berücksichtigt werden.

    12.3

    Aufgrund der vorstehend erwähnten Verpflichtung der Kommission, die europäischen Normen — insbesondere hinsichtlich des Verbraucherschutzes — nicht abzusenken, erfordern Fragen der Lebensmittelsicherheit (GVO, Hormonfleisch, chemisch gereinigte Lebensmittel usw.), besondere Aufmerksamkeit und eine stetige Einhaltung des — im Vertrag von Lissabon verankerten — Vorsorgeprinzips. Bei der angestrebten größeren Vereinbarkeit der Regulierungssysteme der USA und der EU muss auf die Wahrung des hohen Sicherheitsniveaus der Standards geachtet werden.

    13.   Öffentliches Beschaffungswesen

    13.1

    Das öffentliche Beschaffungswesen ist ein besonders heikles Thema, bei dem die EU jedoch offensiver auftreten sollte, da die US-amerikanischen Unternehmen derzeit mehr von der Offenheit des EU-Marktes profitieren als umgekehrt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass im Rahmen jeglicher Vereinbarungen auf beiden Seiten des Atlantiks die gleichen Zugangsbedingungen zur öffentlichen Auftragsvergabe herrschen.

    13.2

    Die Verhandlungspartner müssen gewährleisten, dass das Recht der EU-Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, ihre eigene demokratisch vereinbarte Sozial- und Umweltpolitik zu verfolgen, nicht ausgehöhlt wird.

    14.   Datenschutz

    Es wird befürchtet, dass die TTIP zu einer Aufweichung der Datenschutzbestimmungen in der EU und den USA führen könnte, so dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger gefährdet werden und ihre Privatsphäre verletzt wird. Entsprechend der in 6.1 angesprochenen Verpflichtung ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die einschlägigen Schutzstandards nicht gesenkt werden und dass den Bürgerinnen und Bürgern der EU dasselbe Schutzniveau aufgrund des derzeitigen EU-Datenschutzrechts gewährleistet wird, wenn sie in Beziehungen zu in den USA ansässigen Unternehmen treten.

    15.   Energie und strategische Rohstoffe

    15.1

    Die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung ist von ausschlaggebender Bedeutung. Im gesamten TTIP-Abkommen muss die Ausarbeitung von Maßnahmen zur Sicherheit der Energieversorgung und der Versorgung mit strategischen Rohstoffen in Betracht gezogen werden. Diese sollen darauf abzielen, zum einen bestehende und künftige Versorgungs- und Infrastrukturengpässe festzustellen und zum anderen Mechanismen zur Überwindung von Versorgungsstörungen und -unterbrechungen einzurichten.

    15.2

    Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energie sind grundlegender Bestandteil der Energiepolitik der EU und der USA. Im Rahmen des TTIP-Abkommens sollten diese Ziele gefördert und das Recht jeder Vertragspartei auf Beibehaltung oder Aufstellung eigener Normen und Vorschriften, z. B. für die Energieleistung von Erzeugnissen, Geräten und Verfahren, gewährleistet werden. Zugleich sollte, soweit möglich, auf eine Angleichung der EU-Normen und der US-Normen hingearbeitet werden.

    16.   Geografische Angaben

    Die EU exportiert hochwertige Erzeugnisse in die USA, wobei das System geografischer Angaben (g.A.) eine zentrale Rolle spielt. Dieses System schützt EU-Erzeugnisse vor Nachahmungen und Betrug und verhindert eine Irreführung der Verbraucher. Das Abkommen sollte einen praktischen Weg zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für die mit geografischen Angaben tätigen Unternehmen umfassen.

    17.   Rolle und Einbeziehung der Zivilgesellschaft

    17.1

    Der EWSA begrüßt den nunmehr etablierten Prozess als sehr nützlich, demzufolge die Zivilgesellschaft nach jeder Verhandlungsrunde umfassend informiert wird. Es ist ganz entscheidend, dass sämtliche Interessenträger weiterhin konsultiert werden und der EWSA als wesentlicher Akteur dieses Prozesses akzeptiert wird. Die Zivilgesellschaft befürchtet jedoch, dass die Verhandlungstexte unnötig vertraulich sind und dadurch den Informationsprozess behindern. Hierdurch könnten das Vertrauen der Öffentlichkeit in und die Unterstützung für jegliches ausgehandelte TTIP-Abkommen erschüttert werden.

    17.2

    Der Transatlantische Wirtschaftsrat und die Mängel und Ungleichheiten zwischen den fünf transatlantischen Dialogen (Unternehmen, Verbraucher, Gesetzgeber, Arbeit und Umwelt) wurden in der Stellungnahme des EWSA von März 2009 angemessen dargestellt (8). Wie der Transatlantische Unternehmensdialog und der Transatlantische Verbraucherdialog zeigen, können diese ordnungsgemäß eingerichteten und funktionierenden Gremien einen wichtigen Beitrag zum Verhandlungsprozess leisten. Daher bekräftigt der EWSA seine Forderung, dass der Transatlantische Arbeits- und der Transatlantische Umweltdialog ihre Arbeit aufnehmen.

    17.3

    Wie vorstehend ausgeführt wird, ist das TTIP auch mit Befürchtungen verbunden und ist zugleich viel versprechend, und die Zivilgesellschaft wird eine wesentliche Rolle bei der abschließenden Zustimmung zu den Verhandlungsergebnissen spielen.

    Die neue Generation bilateraler Handelsabkommen, denen die EU angehört, enthalten allesamt Bestimmungen für einen Überwachungsmechanismus seitens der Zivilgesellschaft.

    17.4

    Jeder dieser Mechanismen wird je nach den gegenwärtigen Umständen sui generis sein. Der EWSA besteht jedoch darauf, dass ein solcher Mechanismus so bald wie möglich speziell für das TTIP gefunden und er selbst zu dessen Gestaltung konsultiert wird.

    18.   Rolle des EWSA

    18.1

    Es ist zwingend erforderlich, dass die institutionelle Rolle des EWSA anerkannt und ein regelmäßiger Dialog zwischen dem EWSA, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament während des ganzen Verhandlungsprozesses beibehalten wird.

    18.2

    Im Lissabon-Vertrag wird die Rolle des EWSA als Brücke zwischen der Zivilgesellschaft und den anderen europäischen Institutionen bekräftigt, und diese Verknüpfung macht einen wesentlichen Teil der engen Zusammenarbeit zwischen dem EWSA und der Kommission aus. Angesichts der möglichen Bedeutung des TTIP ist es unerlässlich, dass:

    die Kommission diese Rolle anerkennt und den EWSA über sämtliche Aspekte des Verhandlungsprozesses auf dem Laufenden hält. In diesem Zusammenhang begrüßt der EWSA, dass eine aus drei EWSA-Mitgliedern bestehende Überwachungsgruppe einen gleichberechtigten Zugang zu allen Dokumenten für die Beratungsgruppe der GD Handel erhalten soll;

    die Zivilgesellschaft am gesamten Verhandlungsprozesses teilhaben kann;

    ein verlässliches und umfassend repräsentatives gemeinsames zivilgesellschaftliches Kontrollverfahren eingerichtet wird, um die Vereinbarung nach ihrem Inkrafttreten zu überwachen. Der EWSA muss im dazu geschaffenen Gremium eine zentrale Rolle spielen.

    18.3

    Die USA verfügen zwar über keine äquivalente Struktur zum EWSA, doch hat die Reise vom Februar 2014 nach Washington ergeben, dass es dort eine etablierte Struktur der organisierten Zivilgesellschaft gibt. Diese entspricht der Drei-Gruppen-Struktur des EWSA. Die TTIP ist daher eine hervorragende Gelegenheit für den EWSA, seine bereits früher festgelegte Politik zur Entwicklung transatlantischer Verbindungen mit der Zivilgesellschaft fortzusetzen. Es wird daher empfohlen, als unmittelbare Priorität eine Kontaktgruppe EU-USA einzurichten.

    18.4

    Diese Stellungnahme ist der Anfang und nicht das Ende des Engagements des EWSA im TTIP-Prozess. Es wird ein laufendes Projekt des EWSA empfohlen, damit dieser im Namen der Zivilgesellschaft an der Überwachung des TTIP-Verhandlungsprozesses teilhaben kann. Hierzu könnten beispielsweise weitere Stellungnahmen, öffentliche Anhörungen, Seminare, Konferenzen usw. über Themen wie nachhaltige Entwicklung, KMU, ISDS, öffentliches Beschaffungswesen und spezifische Analysen für einzelne Wirtschaftszweige gehören.

    Brüssel, den 4. Juni 2014

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Henri MALOSSE


    (1)  ABl. C 228 vom 22.9.2009, S. 32-39.

    (2)  http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2014-0230+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

    (3)  Siehe „Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment — An Economic Assessment“ — Centre for Economic Policy Research, London, März 2013. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/march/tradoc_150737.pdf

    (4)  http://www.trade-sia.com/ttip/

    (5)  In Artikel 207 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Grundsätze der gemeinsamen Handelspolitik, in Artikel 3 Absatz 5 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und Artikel 21 EUV über die Allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union wird ebenfalls auf die Förderung von Handel und nachhaltiger Entwicklung hingewiesen.

    (6)  ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 62-65.

    (7)  Aggressive Gerichtsverfahren werden gegenwärtig von Privatunternehmen gegen souveräne Staaten geführt, z. B. Veolia gegen Ägypten und Philip Morris gegen Australien.

    (8)  ABl. C 228 vom 22.9.2009, S. 32-39.


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