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Document 52014DC0446
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Green Employment Initiative: Tapping into the job creation potential of the green economy
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen
/* COM/2014/0446 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen /* COM/2014/0446 final */
1. Einführung In der Strategie 2020 ist dargelegt, wie wichtig die
Umstellung auf eine grüne, CO2-arme und ressourceneffiziente
Wirtschaft ist, um intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu
erzielen. Der ineffiziente Ressourcenverbrauch, die unhaltbare Belastung der
Umwelt und der Klimawandel sowie soziale Exklusion und soziale Ungleichheiten
sind eine Herausforderung für das langfristige Wirtschaftswachstum, und seit
vielen Jahren wird ein alternatives Wachstumsmodell gefordert, das noch andere
Indikatoren verwendet als das BIP.[1] Ein Modell für grünes Wachstum – das eine CO2-arme,
klimaresistente und ressourceneffiziente Wirtschaft herbeiführt – wird
herangezogen, um einen strukturellen Wirtschaftswandel zu beschreiben, der in
erster Linie durch Ressourcenknappheit, technologischen Wandel und Innovation,
neue Märkte sowie geänderte Bedarfs- und Verbrauchsmuster der Industrie und der
Verbraucher angetrieben wird.[2]
Ressourcen, Rohstoffe und Energiepreise[3]
schlagen sich bereits in der Kostenstruktur der Unternehmen nieder, da die
globale Nachfrage nach diesen Ressourcen infolge des steigenden Verbrauchs in
den aufstrebenden Volkswirtschaften weiter zunehmen wird. Vom gegenwärtigen
Modell der Linearwirtschaft – in dem genommen, hergestellt, verbraucht und
weggeworfen wird – wird nach und nach auf das Modell der Kreislaufwirtschaft
umgestellt, in dem durch Sparen, Wiederverwendung bzw. Recycling ein höherer
Mehrwert und ein höherer Nutzen aus jeder Tonne Material, jedem Joule Energie
und jedem Hektar Land gezogen wird und in dem die Wettbewerbsfähigkeit der
Zukunft an der Ressourcenproduktivität festgemacht wird.[4] Grünes Wachstum stellt sowohl eine Herausforderung als
auch eine Chance für den Arbeitsmarkt und die Qualifikationen dar, welche
wiederum entscheidend für die Herbeiführung grünen Wachstums sind. Die
Umstellung wird zu grundlegenden Umwälzungen in der gesamten Wirtschaft und in
zahlreichen Branchen führen: Es werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen,
einige Stellen werden ersetzt, andere neu gestaltet.[5] In
diesem Zusammenhang ist eine gezieltere Ausrichtung und Koordinierung
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Instrumente entscheidend, um die
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen für die Förderung grüner Beschäftigung,
den Ausgleich von Qualifikationsangebot und -nachfrage und die Beseitigung
eines Arbeitskräftemangels sowie die Antizipation des Bedarfs an Humankapital. In ihrem Beschäftigungspaket 2012 hat die Kommission
den Rahmen für einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung abgesteckt, dessen
Schwerpunkt auf der Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus der
Arbeitsmarktinstrumente und der Ermittlung des Qualifikationsbedarfs liegt,
damit die Umstellung auf eine grüne Wirtschaft und die Erreichung der
Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 unterstützt werden.[6] In den Jahreswachstumsberichten 2013 und 2014 wurde
das Beschäftigungspotenzial der grünen Wirtschaft hervorgehoben und betont,
dass strategische Rahmen entwickelt werden müssen, bei denen arbeitsmarkt- und
ausbildungspolitische Maßnahmen entscheidend zur Schaffung von Arbeitsplätzen
beitragen[7].
Nur in einigen wenigen Mitgliedstaaten bestehen integrierte politische Rahmen,
die grünes Wachstum und Beschäftigung miteinander verknüpfen, während die
Mehrzahl der Länder eine unzusammenhängende, bruchstückhafte Strategie
verfolgen.[8] Wie im Siebten Umweltaktionsprogramm dargelegt ist,
kann das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial der grünen Wirtschaft ferner
nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Einbeziehung von Umweltbelangen und die Politikkohärenz
so verbessert werden, dass sektorspezifische Politiken auf Unionsebene und in
den Mitgliedstaaten konzipiert und durchgeführt werden[9]. Auch die Europäische Plattform für
Ressourceneffizienz (European Resource Efficiency Platform – EREP) hat 2014
betont, dass eine umfassende Strategie für eine „grüne“ Umgestaltung Gestaltung
von Arbeitsplätzen, Qualifikationen und Ausbildungsinhalten benötigt wird, und
die EU aufgefordert, Nachhaltigkeitsziele zu berücksichtigen,
Arbeitsmarktinstrumente zur Flankierung der Umstellung zu ermitteln, EU-Mittel
zu mobilisieren, den Austausch bewährter Verfahren zu unterstützen, zu
sensibilisieren und Engagement einzuwerben sowie für die Umsetzung im Rahmen
des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik zu
sorgen.[10] In der vorliegenden Mitteilung sollen die
strategischen Rahmenbedingungen abgesteckt werden, innerhalb deren
Arbeitsmarktstrategien und Strategien für den Erwerb von Qualifikationen aktiv
die Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der grünen Wirtschaft
unterstützen können. Es werden gezielte politische Maßnahmen und Instrumente
vorgelegt, die darauf abzielen, die Beschäftigungs- und die Umweltziele
miteinander in Einklang zu bringen und zur Erreichung der Zielsetzungen von
Europa 2020 beizutragen. 2. Umstellung auf eine grüne
Wirtschaft – Chancen und Herausforderungen für den Arbeitsmarkt Hauptursache
für die „grüne“ Umgestaltung der Wirtschaft ist ein langfristiger, allgemeiner
Trend zunehmender Ressourcenknappheit und steigender Energie- und
Rohstoffpreise, der durch Europas zunehmende Abhängigkeit von der Einfuhr
dieser Ressourcen verstärkt wird. In Reaktion hierauf hat die EU mehrere
Politikmaßnahmen und Strategien umgesetzt, mit denen die Umstellung auf eine ressourceneffiziente
und CO2-arme Wirtschaft unterstützt und gleichzeitig die
Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden sollen. Eine der bedeutendsten
Maßnahmen ist das Klima- und Energiepaket 2020, mit dem Ziele für eine
Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie für erneuerbare Energieressourcen
und eine höhere Energieeffizienz bis 2020 festgesetzt wurden. Es ist weithin
anerkannt, dass eine erfolgreiche Umstellung auf eine grüne, ressourcen- und
energieeffiziente Wirtschaft zu einer Umgestaltung der Arbeitsmärkte führen
wird. Um die notwendigen strukturellen Anpassungen besser antizipieren und
bewältigen zu können, müssen daher die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
bekannt sein.[11] Im Sektor
Umweltgüter und -dienstleistungen wurden selbst während der Wirtschaftskrise
zahlreiche sogenannte „grüne“ Stellen geschaffen. Die Zahl der Beschäftigten in
der EU in diesem Bereich ist von 2002 bis 2011 von 3 auf 4,2 Millionen
gestiegen, in den Jahren der Rezession ist sie um 20 % angewachsen.[12] Das Potenzial
zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Verbindung mit der Erzeugung von Energie
aus erneuerbaren Quellen, Energieeffizienz, Abfall- und Wasserbewirtschaftung,
der Erhaltung der Luftqualität, der Wiederherstellung und Erhaltung der
Biodiversität sowie dem Aufbau einer grünen Infrastruktur ist beträchtlich und
unanfällig für Schwankungen im Konjunkturzyklus. Beispielsweise
können durch einen 1%-igen Wachstumszuwachs im europäischen Wassersektor
zwischen 10 000 und 20 000 neue Stellen geschaffen werden.[13]
Schätzungen zufolge tragen Tourismus und Erholung in Natura-2000-Gebieten
unmittelbar zur Förderung von rund 8 Millionen Arbeitsplätzen bei; dies
entspricht 6 % der Gesamtbeschäftigung in der EU.[14] Durch
die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften über Abfallvermeidung und
Abfallbewirtschaftung könnten über 400 000 neue Arbeitsplätze geschaffen
werden[15],
und durch die nun von der Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des
Abfallrechts könnten schätzungsweise 180 000 zusätzliche Stellen
eingerichtet werden.[16]
Gleichzeitig könnten neue Märkte erschlossen, die Ressourcen effizienter
genutzt sowie die Abhängigkeit von Rohstoffimporten und die Umweltbelastung
reduziert werden.[17] In Branchen mit
hohem Emissionsniveau (Energie, Verkehr, Landwirtschaft und Bauwesen, die einen
Anteil von 33 %, 20 %, 12 % bzw. 12 % des
Treibhausgasausstoßes ausmachen) werden interne Umwandlungsprozesse und die
Neugestaltung von Arbeitsplätzen vonnöten sein[18].
Verstärkte Investitionen in Isolierung und Energieeffizienz dürften sich
positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bauwesen auswirken, wo über
4 Millionen Arbeitskräfte eine höhere Qualifikation erwerben müssen.[19] Auch
in den Bereichen Biomasse und Biotreibstoffe dürften Arbeitsplätze entstehen.[20] In
Land- und Forstwirtschaft wird durch neu eingeführte
„Ökologisierungskomponenten“ die Erbringung öffentlicher land- und
forstwirtschaftlicher Dienstleistungen verbessert und gleichzeitig für grünes
Wachstum in diesen Branchen gesorgt. In der Landwirtschaft bieten sich Chancen
für die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere durch hochwertige Erzeugung,
ökologischen Landbau, Landschaftspflege, Ökotourismus, grüne
(Umwelt-)Dienstleistungen und/oder grüne Infrastruktur in ländlichen Gebieten. In
energieintensiven Industriezweigen (z. B. Chemie oder Eisen und Stahl)
stellt sich die Lage komplexer dar: Für sie sind die Notwendigkeit der
Emissionsreduzierung und die Schaffung neuer Branchen und Produkte sowohl mit
Herausforderungen als auch mit Chancen verbunden. Um die Wettbewerbsfähigkeit
derjenigen Industrien zu erhalten, in denen infolge der klimaschutzpolitischen
Strategien die Gefahr einer Verlagerung besteht, hat die Kommission Maßnahmen
ergriffen, um zu verhindern, dass CO2-Emissionen verlagert werden.[21] In
der Chemiebranche wird davon ausgegangen, dass bei der Umstellung auf eine
grünere Chemieindustrie mehr Arbeitsplätze entstehen als in der Ölindustrie und
in der derzeitigen Chemieindustrie.[22]
In der Stahlindustrie lassen sich durch den Einsatz von Recyclingmaterialien
(wie Stahlschrott) weitreichende Energieeinsparungen erzielen, was sich positiv
auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche auswirkt. Bezogen auf die
Wirtschaft im weiteren Sinne können Unternehmen ihre Märkte erweitern und bei
gleichzeitiger Umgestaltung der bestehenden Arbeitsplätze neue Stellen
schaffen, indem sie die Produktionsprozesse effizienter machen, innovative
Lösungen zur Einsparung von Ressourcen umsetzen, neue Geschäftsmodelle
entwickeln oder nachhaltigere Produkte und Dienstleistungen anbieten. Im Zeitraum von 2000 bis 2011
ist die Ressourcenproduktivität in der EU um 20 % gestiegen. Bei
gleichbleibendem Rhythmus könnte bis 2030 ein weiterer Anstieg um 30 %
erzielt und das BIP um knapp 1 % gesteigert werden, wodurch mehr als
2 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. 3. Politische Maßnahmen Dynamische und
reibungslos funktionierende Arbeitsmärkte sind eine wichtige Voraussetzung für
die Umstellung auf eine grüne, ressourceneffiziente Wirtschaft. Den Maßnahmen
auf EU-Ebene sollten folgende Schwerpunkte zugrunde gelegt werden: -
Überwindung der Qualifikationsdefizite -
Antizipation von Veränderungen, Unterstützung von
Übergängen und Mobilitätsförderung -
Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen -
Verbesserung der Datenqualität 3.1 Überwindung der Qualifikationsdefizite Zwar schafft
eine grüne Wirtschaft neue Arbeitsplätze und eröffnet neue Märkte, doch Europas
Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und Produktivität hängen stark von
der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte ab. Daher muss der
Qualifikationserwerb gefördert werden (3.1.1) und der
Qualifikationsbedarf aller Branchen und Industriezweige muss besser
prognostiziert werden, damit die zuständigen Behörden und Interessenträger dem
Wandel folgen können (3.1.2). 3.1.1 Förderung
des Qualifikationserwerbs Während die Mitgliedstaaten Klassifikationen für
„grüne“ Qualifikationen[23]
entwickeln, hat sich nun herausgestellt, dass sich die Umstellung auf eine
grünere Wirtschaft entscheidend auf den Qualifikationsbedarf auswirken wird,
und zwar dadurch, dass der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften in
aufstrebenden Ökobranchen, an einer Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte in
allen Branchen sowie an einer Neuqualifizierung der Beschäftigten in Branchen,
in denen eine Umstrukturierung droht, steigt.[24]
Die Qualifikationsanforderungen der Stellen in den
einzelnen Wirtschafts- und Industriezweigen hängen vom jeweiligen Ausmaß der
Ökoinnovation ab. Bei stark innovationsorientierten neuen
Berufsbildern werden allgemeine wie auch naturwissenschaftliche, technologische
und mathematische Qualifikationen (MINT) im Zuge der Pflichtschul- und der
Hochschulbildung benötigt. Eine Weiterqualifizierung ist in allen
Branchen und Berufen erforderlich, damit neue Qualifikationen und Know-how
erworben werden können, wie die Kenntnis neuer Dämmstoffe, neuer Konzepte für
Baumaterialien, Design und Ingenieurwesen, sowie die Kenntnis der geltenden
Regelungen. Die mit der grünen Wirtschaft einhergehenden Qualifikationen sind
nicht in jedem Fall vollkommen neu oder „einzigartig“. Sie setzen sich aus
Querschnittskompetenzen und spezifischen Kompetenzen zusammen. In manchen
Bereichen entstehen aus bestimmten Aufgaben und Zuständigkeiten, die eine
bestimmte Kombination aus Kompetenzen und Wissen erfordern, neue Berufsbilder. Zur Förderung der Anpassung der Arbeitskräfte und
der Aus- und Weiterbildungssysteme müssen die Behörden gezielte Maßnahmen
ergreifen, um Qualifikationsengpässe zu verhindern, Übergänge zu neuen
Berufsbildern zu fördern und die Anpassung der Aus- und Weiterbildungssysteme an
den neuen Kompetenz- und Qualifikationsbedarf zu verbessern. Hierzu müssen die
Qualifikationen und die entsprechenden Lehrpläne in der Aus- und Weiterbildung
überarbeitet und aktualisiert werden.[25]
Um die berufliche Aus- und
Weiterbildung besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abzustimmen,
sollten Qualitätsstandards für die Ausbildung in den einzelnen Branchen
ausgearbeitet und durch Qualitätssicherungsmechanismen und
Akkreditierungssysteme ergänzt werden. Bei von Umstrukturierungen betroffenen Arbeitskräften
können durch die Zertifizierung informell erworbener grüner Qualifikationen in
Verbindung mit flexiblen berufsqualifizierenden Ausbildungsmodulen auch
Berufsübergänge unterstützt werden. Die
Regelungsmechanismen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sollten sich
stärker auf die Qualifikationsprognosen stützen. Die Sozialpartner der
jeweiligen Branche sollten stärker in die Konzipierung und Überarbeitung von
Ausbildungsprogrammen, Qualifikationen und Akkreditierungssystemen einbezogen
werden. 3.1.2 Bessere Prognostizierung des Qualifikationsbedarfs Infolge der neuen
Qualifikationsanforderungen und der neuen Berufsbilder, die der Strukturwandel
in der Wirtschaft mit sich bringt, müssen die Entwicklungen im Bereich der
Arbeitsplätze und Qualifikationen besser darauf hin bewertet werden, wie die
Umstellung auf die grüne Wirtschaft begünstigt werden kann.
Qualifikationsdefizite lassen sich anhand von Klassifizierungssystemen wie der
europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und
Berufe (European classification of Skills, Competences, Qualifications and
Occupations – ESCO) ermitteln. Einen Überblick über die kurz- bis
mittelfristigen Prognosen für den Stellen- und Qualifikationsbedarf auf
europäischer, nationaler und Branchenebene gibt das EU-Kompetenzpanorama (EU
Skills Panorama), das 2012 von der Kommission eingerichtet wurde. Wertvolle Informationen über den
Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt liefern die öffentlichen
Arbeitsverwaltungen. In einigen Mitgliedstaaten haben sie Instrumente
entwickelt, mit denen sie die Nachfrage nach grünen Qualifikationen in
verschiedenen Wirtschaftssektoren (einschließlich der grünen Wirtschaftszweige)
überwachen.[26]
In diesem Fall besteht die Herausforderung darin, das Ausbildungsangebot, die
Zahl der verfügbaren Plätze, das Format und die Struktur der Ausbildung anhand
der vorliegenden Daten zu ändern oder anzupassen. Daher werden dringend Strategien zur
Informationsbeschaffung mit Schwerpunkt auf dem prognostizierten Einstellungsbedarf
und der Ermittlung der Qualifikationsanforderungen benötigt. Hierzu müssen Regierungen, Wirtschaft, Sozialpartner und
Forschung eng zusammenarbeiten. Von der Europäischen
Kommission wurden Branchenräte für Qualifikationen und Allianzen für branchenspezifische
Fertigkeiten gefördert, insbesondere in der Automobilbranche, im Bauwesen und
in der Chemieindustrie. Wie
im Grünen Aktionsplan der Kommission für KMU[27]
dargelegt, ist die Erschließung des Arbeitskräftepotenzials für KMU eine
besondere Herausforderung, da sie über weniger Ressourcen verfügen, um auf den
Wandel zu reagieren. Daher sollten KMU unterstützt und beraten werden, damit
sie den Qualifikationsbedarf besser antizipieren und Defizite an grünen
Qualifikationen besser abbauen können. Es sollten Tools entwickelt werden (wie
Systeme für den Fernunterricht und Beratungsdienste), mit denen KMU ihre
Energie- und Ressourceneffizienz verbessern und Umweltmanagement-Normen
einführen können.[28] Die Kommission wird beim Abbau der
Qualifikationsdefizite helfen, indem sie - mit den branchenspezifischen
Interessenträgern zusammenarbeitet (insbesondere mit den Branchenräten für
Qualifikationen und den Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten),
um Daten zu grünen Qualifikationen zusammenzutragen, und die Verbindung zur ESCO
und zum EU-Kompetenzpanorama stärken; - den Austausch bewährter Verfahren im
Bereich der auf Qualifikationen ausgerichteten Strategien im Rahmen des Programms
für gegenseitiges Lernen der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie in
Zusammenarbeit mit dem CEDEFOP fördert; - innerhalb des europäischen Netzes
der öffentlichen Arbeitsverwaltungen den Austausch bewährter Verfahren bei
der Nutzung von Arbeitsmarktdaten und -prognosen sowie der Förderung von
Partnerschaften mit allen einschlägigen Interessenträgern fördert, um den
Bedarf der Unternehmen an grünen Qualifikationen besser antizipieren zu können; - mit den Wissens- und
Innovationsgemeinschaften InnoEnergy und Climate des Europäischen
Innovations- und Technologieinstituts (EIT) zusammenarbeitet, um innovative,
nachhaltige auf Energie und Klimaschutz ausgerichtete Ausbildungsmodelle auf
Graduierten- und Postgraduiertenniveau zu entwickeln und dessen neue
Instrumente für Unternehmensgründungen auszubauen, um klimaschutzfreundliches
Unternehmertum zu fördern; - im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik bewährte Verfahren im Europäischen Netzwerk für ländliche
Entwicklung und der Europäischen Innovationspartnerschaft für
landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit fördert. Die Mitgliedstaaten sind
aufgefordert, die Qualifikationen und die entsprechenden Lehrpläne in der Aus-
und Weiterbildung zu überarbeiten und zu aktualisieren, damit sie den neuen
Arbeitsmarktanforderungen gerecht werden. 3.2 Antizipation von Veränderungen, Unterstützung
von Übergängen und Mobilitätsförderung Umwandlungsprozesse, insbesondere von
schrumpfenden hin zu neu entstehenden Tätigkeitsbereichen, müssen rechtzeitig
antizipiert und bewältigt werden. Die Umstrukturierung sollte auf sozial
vertretbare Weise abgewickelt werden, insbesondere im Interesse der Erhaltung
des Humankapitals (3.2.1); die Einrichtungen des Arbeitsmarkts müssen Übergänge
erleichtern und unterstützen (3.2.2), und die berufliche und geografische
Mobilität sollte weiter ausgebaut werden (3.2.3). 3.2.1 Antizipation
des Wandels und Bewältigung der Umstrukturierung Die EU verfügt
über einen umfassenden Rechtsrahmen, in dem geregelt ist, wie der soziale
Dialog den Wandel antizipieren und die Umstrukturierung angehen sollte. Im
Qualitätsrahmen der EU für die Antizipation von Veränderungen und
Umstrukturierungen[29]
sind ferner bestimmte Grundsätze und bewährte Verfahren für die Antizipation
von Veränderungen und das Umstrukturierungsmanagement dargelegt; damit ist er
vom sozioökonomischen Standpunkt auch für eine erfolgreiche Bewältigung der
Umstellung auf eine grüne Wirtschaft von Belang. Die rechtzeitige Antizipation
von Veränderungen sowie des Qualifikationsbedarfs begünstigt die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Beschäftigungsfähigkeit der
Arbeitskräfte. Teil der Antizipation des Wandels sollten auch fortlaufende
Programme zur Weiterqualifizierung von Arbeitskräften am Arbeitsplatz sein.
Durch Lernen am Arbeitsplatz können auch grüne Innovationen gefördert werden,
insbesondere, wenn ergänzend geeignete Validierungssysteme verfügbar sind. Es müssen
unbedingt spezifische Orientierungshilfen für Branchen erarbeitet werden, in
denen mit deutlichen Beschäftigungszuwächsen oder -einbußen bzw. Umwälzungen
gerechnet wird. Es wurden mehrere branchenspezifische Initiativen angestoßen
(z. B. CARS 2020, Construction 2020), die zur Erreichung der Energie-
und Ressourceneffizienz-Ziele beitragen und gleichzeitig den Beschäftigungs-
und Qualifikationsbelangen Rechnung tragen. Damit die Umstellung auf eine grüne
Wirtschaft bessere Arbeitsplätze hervorbringt, müssen auch die Aspekte
Gesundheit und Sicherheit berücksichtigt werden, insbesondere Risiken, die
durch die Entwicklung grüner Technologien entstehen. Zwar dürften nachhaltigere
Technologien, Produkte und Verfahren das Risiko einer Gefährdung der
Arbeitskräfte senken, doch müssen mögliche neue Gefahren gründlich geprüft und
in Präventionsstrategien zur Antizipation, Ermittlung, Bewertung und
Bewältigung neuer Gefahren und Risiken eingebunden werden.[30] 3.2.2 Anpassung der
Arbeitsmarkteinrichtungen zur Erleichterung und Unterstützung von Übergängen Die
öffentlichen Arbeitsverwaltungen werden immer stärker in Strategien und
Programme für grüne Beschäftigung eingebunden[31]. Sie bringen Arbeitgeber und Ausbildungseinrichtungen
in lokalen oder regionalen Programmen für Arbeitslose und gefährdete
Bevölkerungsgruppen zusammen an einen Tisch und schaffen Anreize zur Förderung
geografischer und beruflicher Mobilität, indem sie Systeme zur Zertifizierung
und Übertragung erworbener Qualifikationen sowie Datenbanken zur Erfassung der
Arbeitgebernachfrage einrichten. Auch
bei Berufsorientierung und Berufsberatung sowie bei der Bereitstellung von
Qualifikationsplänen und der Validierung von nicht formalem und informellem
Lernen spielen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen eine immer wichtigere Rolle. 3.2.3 Mobilitätsförderung Die Förderung der Arbeitnehmermobilität
sowohl zwischen Regionen als auch zwischen Mitgliedstaaten kann einen Teil dazu
beitragen, die unmittelbare Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu decken. In
einigen Branchen (wie im Baugewerbe) ist die Mobilität überdurchschnittlich
hoch, in anderen – wie bei den Versorgungsleistungen (Wasser, Abwasser und
Strom) – nicht. Die Mobilität innerhalb der EU fördert
die Kommission mithilfe von EURES, dem europäischen
Arbeitsvermittlungs-Netzwerk. EURES wird ferner gezielte
Mobilitätsprogramme fördern, die darauf abzielen, Engpässe bei Stellenangeboten
zu beseitigen und Nischenarbeitsplätze in bestimmten Branchen und Berufszweigen
zu besetzen, insbesondere in der grünen Wirtschaft.[32] Zur
Förderung der Mobilität müssen auch Investitionen in einen EU-weiten Abgleich
der Qualifikationen von Stellenangeboten und Stellengesuchen mithilfe von ESCO
getätigt werden, und es muss weiter auf die Schaffung des Europäischen Raums
der Kompetenzen und Qualifikationen hingearbeitet werden. Die Berufsprofile sollten ferner fortlaufend aktualisiert
werden, damit sie den Qualifikationsanforderungen der grüner werdenden
Wirtschaft entsprechen. Die Kommission
wird die Antizipation von Veränderungen und die Mobilität fördern sowie
Übergänge unterstützen, indem sie - Lehren
aus den laufenden Initiativen der einzelnen Branchen zur Antizipation und
Bewältigung von Umstrukturierungen zieht und die Möglichkeit ihrer
Übertragung auf andere Branchen mit grünem Potenzial prüft; - im europäischen
Netz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen die öffentlichen
Arbeitsverwaltungen bei der Förderung der beruflichen Mobilität zur Deckung
eines spezifischen Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt unterstützt, insbesondere in
Bezug auf Berufe mit grünem Qualifikationsprofil; - im Rahmen der
Europäischen Beschäftigungsstrategie wechselseitiges Lernen und Peer-Reviews
im Bereich geeigneter Arbeitsmarktstrategien unterstützt; - im Rahmen des
Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) die Mobilität bei
Arbeitsuchenden mithilfe gezielter Programme für die Mobilität von
Arbeitskräften fördert; - mithilfe von ESCO
den Qualifikationsabgleich von Stellenangeboten und Stellengesuchen sowie die
Analyse von Trends bei Angebot und Nachfrage grüner Qualifikationen anhand des
Stellen- und Lebenslaufpools auf dem EURES-Portal unterstützt. Mitgliedstaaten
und Sozialpartner sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Qualitätsrahmen
der EU für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen bei der
grünen Umgestaltung der Wirtschaft weithin Anwendung findet. 3.3. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen Der grüne Wandel sollte mit EU-Mitteln
unterstützt werden (3.3.1). Weitere wichtige Maßnahmen zur Förderung der
Schaffung grüner Arbeitsplätze sind folgende: Verlagerung der Steuerlast vom
Faktor Arbeit auf den Faktor Umwelt (3.3.2), grünes Beschaffungswesen (3.3.3)
und grünes Unternehmertum (3.3.4). 3.3.1 Effizienter
Einsatz von EU-Mitteln Die
europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESFI) sind wichtige
Finanzierungsquellen bei der Förderung nachhaltigen Wachstums und der Schaffung
von Arbeitsplätzen. Die wichtigsten Finanzierungsinstrumente der EU zur Förderung
des Qualifikationserwerbs, der Schaffung von Arbeitsplätzen und von
Arbeitsmarktübergängen in einer grüneren Wirtschaft sind folgende: -
Aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden
Aktivierungsmaßnahmen, Maßnahmen für einen reibungslosen Eintritt ins
Erwerbsleben und der Erwerb höherer Kompetenzen und Qualifikationen
kofinanziert. Im Rahmen des ESF können Übergänge zu grüneren Arbeitsplätzen
unterstützt, Qualifikationsdefizite behoben und die Systeme der beruflichen
Aus- und Weiterbildung verbessert werden (u. a. durch Anpassung der
Lehrpläne). -
Mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) werden Investitionen in Energie- und
Ressourceneffizienz, erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallbewirtschaftung,
eine grüne Infrastruktur, zum Schutz und zur Erhaltung der Biodiversität, in
Öko-Innovationen, Ausbildungsinfrastruktur und Forschung sowie Entwicklung und
Innovation CO2-armer Technologien unterstützt. Die Regionen müssen
einen bestimmten Mindestanteil der EFRE-Mittel für Maßnahmen zur Förderung
einer CO2-armen Wirtschaft aufwenden (stärker entwickelte Regionen
20 %, Übergangsregionen 15 % und weniger entwickelte Regionen
12 %). -
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt Mittel für Investitionen in
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt, Betriebe und Infrastruktur im
ländlichen Raum, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien und
Energieeffizienz, sowie in Ressourcenmanagement (u. a. Wasser, Abfall und
Boden)) und Innovation bereit. Mindestens 30 % der Gesamtfördermittel aus
dem ELER müssen die Mitgliedstaaten zur Eindämmung des Klimawandels und für den
Umweltschutz aufwenden. -
Mit dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen und für KMU COSME und dem Programm „Horizont 2020“ sollen
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gefördert werden; hierzu werden Projekte
in den Bereichen Innovation (einschließlich erneuerbare Energien),
Energieeffizienz, Wiederherstellung des Ökosystems und Renaturierung von Städten
unterstützt. -
Aus dem LIFE-Programm werden gezielte innovative
Umwelt- und Klimaschutzprojekte gefördert, die sich auf Beschäftigung und
Qualifikationen auswirken; ein Teil der Beiträge wird über die
Finanzierungsfazilität für Naturkapital und das Instrument für private
Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz bereitgestellt. Die Kommission
unterstützt und fördert die Einrichtung und den Betrieb von Finanzinstrumenten,
die über die Technische-Hilfe-Plattform für Finanzinstrumente (FI-TAP) im
Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und andere gemeinsam
mit der EIB betriebene Instrumente kofinanziert werden. Durch diese Instrumente
können zusätzliche private Investitionen in die grüne Wirtschaft angekurbelt
werden, und sie können zur Ausschöpfung des damit zusammenhängenden
Beschäftigungspotenzials beitragen. Zwischen den
Programmen auf nationaler und auf EU-Ebene sollten die Synergien verstärkt
werden. 3.3.2 Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor
Umwelt Eine Verlagerung
der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf weniger wachstumsgefährdende Faktoren wie
Verbrauch, Eigentum und Umwelt (in Verbindung mit der Abschaffung schädlicher
Subventionen) kann sowohl die Beschäftigung ankurbeln als auch Emissionen und
Umweltverschmutzung verringern. Am stärksten wird sich dies in denjenigen
Mitgliedstaaten ausprägen, in denen die Steuerlast besonders hoch ist. Ein
Drittel der Mitgliedstaaten kann eine solche Umverteilung der Steuerbelastung
vornehmen, ein weiteres Drittel kann die Ausgestaltung der Umweltsteuern
verbessern[33].
Bei solchen
Reformen sollte berücksichtigt werden, wie sich eine gezielte Senkung der
Arbeitskosten, z. B. bei Geringqualifizierten, im Vergleich zu einer
globalen Steuersenkung auf die Beschäftigungssituation auswirkt und welche
Verteilungswirkung die Verlagerung auf grüne Steuern mit sich bringt. An eine
Reihe von Mitgliedstaaten ergingen im Rahmen des Europäischen Semesters
entsprechende länderspezifische Empfehlungen. Die Mitgliedstaaten könnten
ferner mithilfe eines Teils der Einnahmen aus der Versteigerung der
Emissionszertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems die Arbeitskosten
senken, was die Beschäftigung insgesamt begünstigen könnte. 3.3.3 Stärkung
der Verwaltungskapazitäten und Förderung eines grünen Beschaffungswesens In mehreren
Mitgliedstaaten fehlt es an ausreichenden Verwaltungskapazitäten für die
Ausarbeitung stärker integrierter Lösungen für wirtschaftliche, soziale und
umweltpolitische Herausforderungen, die den Kosten und dem Nutzen für die
Gesellschaft im weiteren Sinne Rechnung tragen. So kann das Wachstum in der
grünen Wirtschaft insbesondere im Wege der öffentlichen Auftragsvergabe
gefördert werden. Gemäß den neuen EU-Richtlinien über die öffentliche
Auftragsvergabe können Gütezeichen verwendet werden, der Produktionsprozess
darf ausdrücklich berücksichtigt werden und es wurde das Konzept der
Lebenszykluskostenrechnung eingeführt. Hierdurch kann ein grünes
Beschaffungswesen gefördert werden, wodurch grünes Wachstum und grüne
Beschäftigung vorangetrieben werden könnten. 3.3.4 Förderung
des Unternehmertums Die Beschaffung
von Kapital ist bei jeder Unternehmensgründung ein Problem; dies ist auch in
der grünen Wirtschaft nicht anders. Gemeinsam mit der Europäischen
Investitionsbank hat die Kommission eine Finanzierungsfazilität für
Naturkapital eingerichtet, mit der sie u. a. Projekte im Bereich des
Naturkapitals sowie kleine, innovative Unternehmen unterstützt, die sich dem
Schutz der Biodiversität und der Anpassung an den Klimawandel verschrieben
haben. Infolge der in jüngster Vergangenheit beobachteten Zunahme der
Mikrofinanzaktivitäten in Europa bieten über 30 % der Mikrokreditanstalten
grüne Mikrokredite an und weitere 10 % arbeiten an der Konzeption solcher
Kredite[34]. Sozialwirtschaft
und Sozialunternehmen bergen ein großes Potenzial für die Schaffung
hochwertiger Arbeitsplätze in Bereichen wie Energieeffizienz und erneuerbare
Energien, ökologischer Landbau und Ökotourismus oder der Kreislaufwirtschaft,
in der wiederverwendet, repariert oder recycelt wird. Durch
die Ermittlung wirksamer Strategien zur großmaßstäblichen Umsetzung für grüne
Sozialunternehmen und durch Aufzeigen der Möglichkeiten könnten weitere
Unternehmer gewonnen werden. Nach jüngsten
Schätzungen hat in 42 % der KMU mindestens ein Vollzeit- oder
Teilzeitbeschäftigter einen grünen Arbeitsplatz – dies sind 5 % mehr als
im Jahr 2012. Damit gibt es insgesamt über 20 Millionen grüne Jobs in der
EU. Der Grüne Aktionsplan für KMU sieht Maßnahmen zur
Förderung grünen Unternehmertums im Hinblick auf innovative
Kreislaufwirtschaftsmodelle für die Unternehmen der Zukunft vor. Die Kommission fördert die Schaffung von
Arbeitsplätzen, indem sie - die Ausarbeitung von Methoden zur
Bewertung der Auswirkungen von Investitionen auf Qualifikationen und
Beschäftigung unterstützt, insbesondere durch technische Hilfe, den
Austausch bewährter Verfahren, Pilotprojekte und für 2014 und 2015 geplante
Sensibilisierungsmaßnahmen; - im Rahmen des Europäischen Semesters
die ökologische Steuerreform in den Mitgliedstaaten weiter vorantreibt; - durch Beratung betreffend die
bestmögliche Nutzung einer grüner Auftragsvergabe nach der jüngsten Reform den Aufbau
von Kapazitäten für ein grünes Beschaffungswesen unterstützt und die
Organisation der Behörden in Netzwerken zum Thema grünes Beschaffungswesen
begünstigt; - Sozialunternehmen
(auch solchen, die in der grünen Wirtschaft tätig sind) die Kapitalbeschaffung
und den Zugang zu einer grünen Mikrofinanzierung im Rahmen des Programms
EaSI erleichtert; - auf EU-Ebene operierende Einrichtungen
dazu animiert, den Erfahrungsaustausch unter den
Mikrofinanzierungsanbietern im Bereich grüne Mikrofinanzierung zu fördern; - durch Finanzierung auf EU-Ebene und
Netzwerke zur Unterstützung von KMU (z. B. das Enterprise Europe Network)
die zielgerichtete Unterstützung im Rahmen des Grünen Aktionsplans für KMU,
insbesondere für den Ausbau der grünen Qualifikationen der Arbeitskräfte,
verstärkt. Mitgliedstaaten und Regionen sind
aufgerufen, bei ihren Finanzhilfeprogrammen zur Förderung grüner Investitionen
und grüner Technologien den Aspekten Beschäftigung und Qualifikationen stärker
Rechnung zu tragen und grünen Sozialunternehmen beim Aufbau sowie bei der
Nachbildung und bei der Anpassung zu helfen. Die Mitgliedstaaten sind ferner aufgefordert,
sicherzustellen, dass die Mittel aus den europäischen Struktur- und
Investitionsfonds effizient eingesetzt werden, um die Umstellung auf eine grüne
Wirtschaft im Einklang mit der für Klimaschutzmaßnahmen vorgeschriebenen Quote
von 20 % voranzutreiben. 3.4. Verbesserung der Datenqualität Für die Konzepte „grüne Wirtschaft“, „grünes Wachstum“ und
„grüne Arbeitsplätze“ wurden viele unterschiedliche Definitionen geprägt, die
sich auf unterschiedliche Datensätze stützen.[35] Durch die regelmäßige Erhebung einheitlicher Daten würde
eine stärker faktengestützte politische Entscheidungsfindung und Kontrolle
möglich, und die Auswirkungen der Umstellung auf den Arbeitsmarkt sowie der
Qualifikationsbedarf könnten besser antizipiert werden. Gemeinsam mit
den Mitgliedstaaten hat die Kommission Indikatoren erarbeitet, mit denen sie im
Rahmen des Europäischen Semesters die Fortschritte bei der Erzielung grünen
Wachstums überwacht.[36]
Daten über Umweltgüter und -dienstleistungen werden auch auf EU-Ebene erhoben,
um eine einheitliche europäische Datengrundlage für die Beschäftigung im
Umweltbereich zu schaffen.[37]
Darüber hinaus entwickelt die Kommission ein ökonometrisches Modell (FIDELIO)[38], mit
dem sie bewerten wird, wie sich umweltpolitische und andere Maßnahmen auf
Wirtschaft, Umwelt und Beschäftigung auswirken. Auf
internationaler Ebene wurden auf der 19. Internationalen Konferenz der
Arbeitsstatistiker Leitlinien für eine statistische Definition der
Beschäftigung im Umweltsektor angenommen, die den Ländern helfen sollen,
Statistiknormen und statistische Verfahren für grüne Arbeitsplätze, die grüne
Wirtschaft und die Beschäftigung im Umweltsektor auszuarbeiten und die
Statistiken international besser vergleichbar zu machen.[39] Die Kommission fördert eine bessere Datenqualität, indem sie - die nationalen statistischen Ämter bei der Datenerhebung und der
Ausarbeitung der umweltökonomischen Gesamtrechnungen mithilfe des Europäischen
Statistischen Systems durch bestehende Finanzhilfe- und Ausbildungsmaßnahmen
unterstützt; - den Einsatz quantitativer Modellierungsinstrumente stärkt, damit die
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt auf EU-, mitgliedstaatlicher und regionaler
Ebene differenzierter untersucht werden können; - auf der Grundlage der vom Beschäftigungsausschuss erarbeiteten
Beschäftigungs- und Umweltindikatoren Unterstützung bei der Überwachung der
Politikmaßnahmen im Rahmen der Strategie Europa 2020 leistet. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert,
Übergangszeiträume bei der Umsetzung des Moduls für die Rechnungen des Sektors
Umweltgüter und -dienstleistungen sowie die Zeit für die Datenübermittlung so
kurz wie möglich zu halten. 4. Förderung des sozialen Dialogs Voraussetzung für den Anstoß
zur Umstellung auf eine grüne Wirtschaft ist die Einbindung der Sozialpartner
aller Ebenen.
Die Sozialpartner auf
EU-Ebene haben bereits durch gemeinsame oder separate Initiativen zur
EU-Debatte über die Umstellung auf grüne Arbeitsplätze beigetragen: Hierbei
haben sie ihre Schwerpunkte auf den Grundsatz einer gerechten Umstellung, die
Synergien zwischen dem Klima- und dem Energiepaket 2030 und der
EU-Industriepolitik sowie auf den Qualifikationsbedarf für grüne Arbeitsplätze
gelegt.[40] Da die Umstellung auf eine grüne,
ressourceneffiziente Wirtschaft sich in hohem Maße auf die einzelnen Branchen
auswirkt, liegt es im unmittelbaren Interesse der Sozialpartner, durch ihre
Arbeit in den EU-Ausschüssen für den sektoralen sozialen Dialog mitzuwirken. Die Kommission wird
die europäischen Sozialpartner ermutigen, im Rahmen des europäischen sozialen
Dialogs weitere gemeinsame industrieweite und branchenspezifische Initiativen
auszuarbeiten und der Empfehlung der Europäischen Plattform für
Ressourceneffizienz (European Resource Efficiency Platform – EREP)
nachzukommen, die enge Einbeziehung der Arbeitskräfte in den Bereichen
Umweltmanagement, Energie- und Ressourcenverbrauch sowie neu auftretende
Risiken am Arbeitsplatz aufrechtzuerhalten, das Recht der Arbeitnehmerinnen und
-nehmer, informiert und gehört zu werden, zu stärken und Fahrpläne für die
Ressourceneffizienz in der gesamten Branche auszuarbeiten. 5. Stärkung
der internationalen Zusammenarbeit Im
Einklang mit den Schlussfolgerungen der Konferenz der Vereinten Nationalen über
nachhaltige Entwicklung (Rio+20) setzt sich die EU dafür ein, gemeinsam mit
anderen internationalen Partnern eine gerechte globale Umstellung auf eine
inklusive grüne Wirtschaft zu erreichen. Hierbei müssen die sozialen Aspekte
von Umwelt- und Klimaschutzpolitik sowie ihre Wechselwirkungen vor dem
Hintergrund des Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 und der Ziele für
die nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden. In enger Zusammenarbeit mit der
Internationalen Arbeitsorganisation bearbeitet die EU u. a. folgende
Themenbereiche der grünen Beschäftigung: Sie sorgt dafür, dass grüne
Arbeitsplätze menschenwürdig sind, dass Arbeitsschutzstandards eingehalten
werden, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsaufsicht sowie die Gesundheit und
Sicherheit am grünen Arbeitsplatz, sie bekämpft die Schattenwirtschaft in den grünen
Branchen (z. B. in der Abfallwirtschaft), sie antizipiert den künftigen
Qualifikationsbedarf und ergreift ausbildungspolitische Maßnahmen, mit denen
der Bedarf an grünen Qualifikationen gedeckt werden kann. Die
EU hat die Umstellung auf eine inklusive grüne Wirtschaft auch im bilateralen
Dialog mit ihren strategischen Partnern (u. a. USA, Kanada und China)
thematisiert und wird dies künftig noch mit weiteren Partnerländern tun. Im
Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit und der zahlreichen von ihr finanzierten
Programme und Instrumente wird die EU auch Partnerländer dazu ermutigen, das
integrierte Konzept zur Umstellung auf eine grüne Wirtschaft zu übernehmen. Die
Kommission wird sich an der Wissensplattform für
grünes Wachstum, einem globalen Netzwerk aus Forschern und Entwicklungsexperten
beteiligen, das wichtige theoretische und praktische Wissenslücken zum Thema
grünes Wachstum aufdeckt und schließt und das 2012 von dem Global Green Growth
Institute, der OECD, dem UNEP und der Weltbank eingerichtet wurde. 6. Schlussfolgerungen Die Umstellung auf eine grüne, ressourceneffiziente
Wirtschaft bietet Europa in erster Linie die Chance, seine Wettbewerbsfähigkeit
global zu steigern, den nachkommenden Generationen eine sichere Zukunft zu
geben, nachhaltige, hochwertige Arbeitsplätze zu fördern und gleichzeitig zur
Überwindung der Wirtschaftskrise beizutragen. Beschäftigungs-
und arbeitsmarktpolitische Strategien im weiteren Sinne müssen aktiver zur
Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Abdeckung des Stellen- und
Qualifikationsbedarfs im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine grüne,
ressourceneffiziente Wirtschaft beitragen. Zu diesem Zweck werden folgende
Prioritäten aufgestellt: -
bessere
Integration und Koordinierung der auf europäischer und nationaler Ebene
bestehenden Politikmaßnahmen und Initiativen; -
weiterer
Ausbau von Lenkungsstrukturen und Methodikinstrumenten für eine leichtere
Umstellung auf eine grüne, ressourceneffiziente Wirtschaft, eine bessere
Koordinierung der Strategien und eine konsequente Überwachung der
Reformmaßnahmen; Intensivierung der Arbeitsbeziehungen und des Dialogs mit den
Sozialpartnern im Bereich der beschäftigungspolitischen Herausforderungen bei
der Umstellung auf eine grüne Wirtschaft; -
weiterer
Ausbau der bestehenden Instrumente der Kommission zur Erfassung von Daten über
Qualifikationen sowie ihrer Netze mit dem Ziel einer besseren Antizipation und
Überwachung der Entwicklungen in den Branchen und Berufsfeldern, die mit grünem
Wachstum und einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Verbindung
stehen; -
Gewährleistung,
dass die Finanzierungsprogramme und Strategien der EU und der Mitgliedstaaten
zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der grünen Wirtschaft beitragen; -
Überwachung
der Fortschritte bei der grünen Beschäftigung im Rahmen des Gemeinsamen
Beschäftigungsberichts; -
Herbeiführung
internationaler Rahmenbedingungen für die Förderung grünen, inklusiven
Wachstums; -
Ausarbeitung
einer breit angelegten Strategie zur Förderung grüner Arbeitsplätze, grüner
Qualifikationen und grüner Ausbildungsgänge auf der Grundlage der Empfehlungen
der EREP. Die Kommission ersucht den Rat, das Europäische
Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen, die vorliegende Initiative für grüne Beschäftigung zu billigen
und bei der weiteren Ausarbeitung von Maßnahmen zur Erreichung eines
integrierten Konzepts für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung
in der EU mitzuhelfen. [1] KOM(2009) 433 endg.;
vgl. auch SWD(2013) 303 final, Progress on „GDP and beyond“ actions
(Sachstandsbericht zu Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Über das BIP hinaus“). [2] Vgl. u. a. OECD
(2011), Towards green growth (Auf dem Weg zu umweltverträglichem Wachstum);
UNEP (2011), Towards a green economy (Auf dem Weg zu einer grünen
Wirtschaft). [3] Vgl. auch
COM(2014) 15 final, Mitteilung über einen Rahmen für die Klima- und
Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030, und COM(2014) 21 final, Mitteilung
über Energiepreise und -kosten in Europa. [4] COM(2014)…, Hin zu
einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa. [5] OECD (2012), The jobs
potential of a shift towards a low carbon economy (Das Arbeitsplatzpotenzial
einer Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft); OECD (2012), OECD
Employment Outlook 2012 (OECD-Beschäftigungsausblick 2012), vgl.
Kapitel 4 „What green growth means for workers and labour market policies:
an initial assessment“ (Was grünes Wachstum für die Arbeitnehmer und die
Arbeitsmarktpolitik bedeutet: Eine erste Einschätzung); IAA (2011), Skills
for green jobs, a global view (Qualifikationen für grüne Arbeitsplätze – eine
Gesamtbetrachtung). [6] Der
beschäftigungspolitischen Leitlinie 7 zufolge sollen die Mitgliedstaaten
die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Bereichen, einschließlich der
„grünen“ Beschäftigung fördern. [7] COM(2013) 800
final. [8] Gemeinsamer
Beschäftigungsbericht, COM(2013) 801 final. Vgl. auch Europäische
Kommission (2013), Promoting green jobs throughout the crisis: a handbook of
best practices in Europe (Förderung grüner Arbeitsplätze in der Krise:
Leitfaden für eine bewährte Praxis in Europa), Bericht des Europäischen
Beschäftigungsobservatoriums (European Employment Observatory – EEO). In diesem
Leitfaden werden nationale und/oder regionale Strategien bzw. einzelne
politische Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung in grünen Branchen
dargelegt. [9] ABl. L 354 vom
28.12.2013. [10] http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/documents/erep_manifesto_and_policy_recommendations_31-03-2014.pdf. [11] Cambridge Econometrics,
GHK und Warwick Institute for Employment Research (2011), Studies on
sustainability issues — Green jobs; trade and labour (Studien über „Aspekte
der Nachhaltigkeit“ – grüne Arbeitsplätze; Handel und Arbeit), Studie im
Auftrag der GD EMPL. [12] Eurostat-Daten zur
Branche der Umweltgüter und -dienstleistungen. [13] Ecorys, Acteon (2014), Potential
for sustainable growth in the water industry sector in the EU and the marine
sector – Input to the European Semester (Potenzial für nachhaltiges
Wachstum in der europäischen Wasserindustrie und im Meeressektor – Ein Beitrag
zum Europäischen Semester). [14] Bio Intelligence Service
(2011), Estimating the economic value of the benefits provided by the
tourism/recreation and employment supported by Natura 2000 (Schätzung des
wirtschaftlichen Werts der Gewinne aus Tourismus/Erholung sowie im Rahmen von
Natura 2000 entstandene Arbeitsplätze). [15] Bio Intelligence Service
(2012), Implementing EU waste legislation for green growth (Umsetzung
der EU-Rechtsvorschriften über die Abfallbewirtschaftung zur Schaffung grünen
Wachstums). [16] Folgenabschätzung zur
Überarbeitung des Abfallrechts – Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. [17] Bio Intelligence Service
(2012), Implementing EU waste legislation for green growth (Umsetzung
der EU-Rechtsvorschriften über die Abfallbewirtschaftung zur Schaffung grünen
Wachstums). [18] See Cambridge
Econometrics et al. (2013), Employment effects of selected scenarios
from the Energy roadmap 2050 (Auswirkungen ausgewählter Szenarien aus dem
Energiefahrplan 2050 auf die Beschäftigung), Abschlussbericht im Auftrag der
Europäischen Kommission (GD Energie), http://ec.europa.eu/energy/observatory/studies/doc/2013_report_employment_effects_roadmap_2050.pdf [19] Kommission, BUILD UP
Skills (2013), Preliminary findings from Member States Roadmaps (Erste
Ergebnisse der Analyse der Fahrpläne der Mitgliedstaaten). [20] http://www.energies-renouvelables.org/observ-er/stat_baro/barobilan/barobilan13-gb.pdf [21] Vgl.
http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/cap/leakage/index_en.htm [22] http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_dialogue/---sector/documents/publication/wcms_226385.pdf [23] Vgl. u. a. Ecorys
(2010), Programmes to promote environmental skills (Programme zur
Förderung umwelttechnischer Qualifikationen). [24] OECD (2012); IAA (2012);
Cambridge Econometrics et al. (2011), Studies on sustainability
issues — Green jobs; trade and labour (Studien über „Aspekte der
Nachhaltigkeit“ – grüne Arbeitsplätze; Handel und Arbeit). [25] CEDEFOP (2012), Green
skills and environmental awareness in vocational education and training
(Grüne Qualifikationen und Sensibilisierung für Umweltschutzbelange in der
beruflichen Aus- und Weiterbildung). [26] GD EMPL (2013), PES to
PES Dialogue, Public employment services and green jobs (Dialog zwischen
den öffentlichen Arbeitsverwaltungen – Öffentliche Arbeitsverwaltungen und
grüne Arbeitsplätze). [27] COM(2014)… , Mitteilung
der Kommission mit dem Titel „Grüner Aktionsplan für KMU“. [28] Z. B. das EU-System
für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and
Audit Scheme – EMAS) oder ISO 14001. [29] COM(2013) 882
final. [30] COM(2014) 332
final, Mitteilung über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020; vgl. auch Europäische Agentur für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (2013), Green jobs and occupational
safety and health (Grüne Arbeitsplätze und Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz). [31] GD EMPL (2013), PES to
PES Dialogue, Public employment services and green jobs (Dialog zwischen
den öffentlichen Arbeitsverwaltungen – Öffentliche Arbeitsverwaltungen und
grüne Arbeitsplätze). [32] Verordnung (EU)
Nr. 1296/2013 vom 11. Dezember 2013. [33] Europäische Kommission
(2013), Tax reforms in EU Member States 2013. Tax policy challenges for
economic growth and fiscal sustainability (Steuerreformen in den
EU-Mitgliedstaaten 2013. Herausforderungen der Steuerpolitik mit Blick auf
Wirtschaftswachstum und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen). [34] European
Microfinance Network (EMN) (2013), European Green Microfinance. A first look.
(Grüne Mikrofinanzierung in Europa. Eine erste Betrachtung). [35] Vgl. Green Growth
Knowledge Platform (GGGI, OECD, UNEP, Weltbank) (2013), Moving towards a common
approach on green growth indicators (Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Konzept
für Indikatoren für grünes Wachstum). [36] Vgl.
auch Beschäftigungsausschuss (2010), Towards a greener labour market - The
employment dimension of tackling environmental challenges (Auf dem Weg zu einem
grüneren Arbeitsmarkt – Der Beschäftigungsaspekt beim Umgang mit
umweltpolitischen Herausforderungen), Abschlussbericht. Darin werden die
Indikatoren in folgende sechs Bereiche untergliedert: grüne Arbeitsplätze,
grüne Qualifikationen, grüne Arbeitsplätze, grüne Übergänge, grüne
Arbeitsmärkte und grünes Wachstum. [37] Verordnung (EU)
Nr. 538/2014 vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen. [38] FIDELIO
1: Fully Interregional Dynamic Econometric Long-term Input-Output Model for the
EU27 (Vollständig interregionales dynamisches ökonometrisches Langzeitmodell
für Input und Output für die EU-27), Gemeinsame Forschungsstelle 2013. [39] http://www.ilo.org/global/statistics-and-databases/standards-and-guidelines/guidelines-adopted-by-international-conferences-of-labour-statisticians/WCMS_230736/lang--en/index.htm. [40] Vgl. u. a. ETUC,
BusinessEurope, CEEP, UEAPME (2014), Skills needs in greening economies
(Qualifikationserfordernisse grünerer Volkswirtschaften).