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Document 52014DC0015
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A policy framework for climate and energy in the period from 2020 to 2030
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030
/* COM/2014/015 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030 /* COM/2014/015 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik
im Zeitraum 2020-2030 1. Einleitung Seit der Verabschiedung des ersten Pakets
klima- und energiepolitischer Maßnahmen im Jahr 2008 durch die EU ist viel
erreicht worden. Die EU ist auf einem guten Weg, die für die Senkung der
Treibhausgasemissionen und für den Ausbau der erneuerbaren Energien
bis 2020 festgelegten Ziele zu erreichen. Auch bei der Intensität der
Energienutzung wurden durch effizientere Gebäude, Produkte, Industrieverfahren
und Fahrzeuge erhebliche Verbesserungen erzielt. Diese Leistungen sind umso
bedeutender, als die europäische Wirtschaft seit 1990 real um
ca. 45 % gewachsen ist. Die 20-20-20-Ziele für die
Treibhausgasemissionen, erneuerbaren Energien und Energieeinsparungen haben bei
dieser Entwicklung eine entscheidende Rolle gespielt und zur Sicherung der
Arbeitsplätze von mehr als 4,2 Millionen Menschen in verschiedenen
Umweltbranchen beigetragen[1],
die während der Krise ein anhaltendes Wachstum verzeichnen konnten. Kasten 1: Zentrale Ergebnisse des aktuellen Rahmens für die Energie- und Klimapolitik Die Union hat sich drei Ziele gesetzt, die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen: Minderung der Treibhausgasemissionen (um 20 %), Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien (auf 20 %) und Verbesserungen der Energieeffizienz (um 20 %). Mit den aktuellen energie- und klimapolitischen Maßnahmen werden erhebliche Fortschritte bei der Erreichung dieser 20-20-20-Ziele erzielt. · Die Treibhausgasemissionen gingen bis 2012 um 18 % gegenüber dem Stand von 1990 zurück. Aufgrund der aktuellen politischen Maßnahmen dürften sie im Vergleich zum Niveau von 1990 bis 2020 um 24 % und bis 2030 um 32 % sinken. · Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch stieg 2012 auf 13 %. Mit einem weiteren Ausbau wird gerechnet: auf 21 % bis zum Jahr 2020 und auf 24 % bis zum Jahr 2030. · In der EU waren Ende 2012 ca. 44 % der weltweiten Kapazitäten für die regenerative Stromerzeugung (ohne Wasserkraft) installiert. · Die Energieintensität der EU-Wirtschaft hat sich von 1995 bis 2011 um 24 % verringert, in der Industrie nahm sie um ca. 30 % ab. · Die CO2-Intensität der EU-Wirtschaft ging von 1995 bis 2010 um 28 % zurück. Seit 2008 hat sich auch Vieles geändert. Am
offenkundigsten sind die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise, die die
Investitionsfähigkeit der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen hat. Die
Preise für fossile Brennstoffe sind weiterhin hoch, was sich auf die
Handelsbilanz und die Energiekosten der Union negativ auswirkt. 2012 mussten
für die Öl- und Gaseinfuhren in die EU mehr als 400 Mrd. EUR
ausgegeben werden; dies entspricht ca. 3,1 % des BIP der Union. Der
Schwerpunkt der weltweiten Energienachfrage hat sich deutlich zu den
Schwellenländern hin verlagert, insbesondere nach China und Indien.
Gleichzeitig wächst die Sorge der Privathaushalte und gewerblichen Verbraucher
angesichts steigender Energiepreise und des Energiepreisgefälles zu vielen
Handelspartnern der EU, vor allem den USA. Der Energiebinnenmarkt hat sich zwar
weiterentwickelt, doch es sind neue Gefahren für eine Zersplitterung
entstanden. Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) treibt die Investitionen in
CO2-arme Technologien nicht in ausreichendem Maße voran, was neue
nationale politische Maßnahmen wahrscheinlicher werden lässt, die die
einheitlichen Wettbewerbsbedingungen, die durch das EU-EHS geschaffen werden
sollten, gefährden. Während die Technologien im Bereich der erneuerbaren
Energien inzwischen ausgereifter und deutlich billiger geworden sind, stellt
der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien das Energiesystem nunmehr vor neue
Herausforderungen. Viele energiebetriebene Produkte sind jetzt effizienter, und
den Verbrauchern kommen echte Energie- und Kosteneinsparungen zugute. Gleichzeitig gab es weitere Belege[2] für die
wahrscheinlichen Auswirkungen menschlichen Handelns auf das Klima und für die
Notwendigkeit einer erheblichen und anhaltenden Senkung der
Treibhausgasemissionen, um weitere Änderungen des Weltklimas in Grenzen zu
halten. Daher ist es jetzt an der Zeit, Überlegungen
zu diesen Entwicklungen und zu dem politischen Rahmen, den wir bis 2030
benötigen, anzustellen. Wie aus den Reaktionen der Interessenträger auf das
Grünbuch[3]
hervorging, müssen die Fortschritte bei der Verwirklichung einer CO2-armen
Wirtschaft weiter vorangetrieben werden. Diese soll wettbewerbsorientierte und
erschwingliche Energie für alle Verbraucher sicherstellen, neue Chancen für
Wachstum und Beschäftigung eröffnen, die Energieversorgungssicherheit
verbessern und die Importabhängigkeit der Union insgesamt verringern. Wir
müssen uns rechtzeitig vor den bevorstehenden Verhandlungen über ein
internationales Klimaabkommen dem ehrgeizigen Ziel verpflichten, weitere
Treibhausgasemissionssenkungen entsprechend dem in den Fahrplänen bis 2050[4] beschriebenen
kosteneffizienten Emissionsreduktionspfad herbeizuführen. Wir müssen Anlegern,
die in CO2-arme Technologien investieren wollen, so früh wie möglich
Rechtssicherheit geben, um Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die
Einführung und Industrialisierung der Lieferketten für neue Technologien zu
fördern. Dabei müssen wir die vorherrschenden wirtschaftlichen und politischen
Gegebenheiten berücksichtigen und auf unseren Erfahrungen mit dem derzeitigen
politischen Rahmen aufbauen. Vor diesem Hintergrund sollte sich der Rahmen
für die Politik bis 2030 auf die vollständige Erfüllung der 20-20-20-Ziele
und auf folgende Punkte stützen: ·
Ehrgeizige Verpflichtung zur
Treibhausgasemissionsminderung entsprechend den Fahrplänen für die Zeit
bis 2050. Dieses verbindliche Ziel sollte durch einen kosteneffizienten
Ansatz erreicht werden, der den Herausforderungen Erschwinglichkeit,
Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit Rechnung trägt
und die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Umstände berücksichtigt. ·
Vereinfachung des europäischen Politikrahmens bei
gleichzeitiger Verbesserung der Komplementarität und Kohärenz der Ziele und
Instrumente. ·
Innerhalb dieses EU-Rahmens sollte den
Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Übergangs zu einer CO2-armen
Wirtschaft gewährt werden, der ihren spezifischen Gegebenheiten, ihrem
bevorzugten Energiemix und ihrem Bedarf im Bereich der
Energieversorgungssicherheit Rechnung trägt und es ihnen erlaubt, die Kosten
auf ein Minimum zu beschränken. ·
Stärkung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten, damit sie gemeinsamen energie- und klimapolitischen
Herausforderungen auf kosteneffizientere Weise begegnen können, bei
gleichzeitiger Förderung der Marktintegration und Verhinderung von
Marktverzerrungen. ·
Nutzung der Dynamik, die dem Ausbau erneuerbarer
Energien zugrunde liegt, durch eine auf einem kosteneffizienteren Ansatz
beruhende Politik, die die europäische Dimension stärkt und bei der die weitere
Integration des Energiebinnenmarkts sowie der unverfälschte Wettbewerb im
Mittelpunkt stehen. ·
Klares Verständnis der Faktoren, die die
Energiekosten bestimmen, sodass die Politik fakten- und evidenzbasiert ist und
deutlich wird, was durch nationale Politik und durch Unionspolitik beeinflusst
werden kann und was nicht. Maßnahmen, die sicherstellen, dass die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Erschwinglichkeit von Energie für
die Verbraucher bei der Festlegung der Ziele des Politikrahmens sowie der
Instrumente für seine Umsetzung eine zentrale Rolle spielen. ·
Verbesserung der Energieversorgungssicherheit bei
gleichzeitiger Realisierung eines CO2-armen und
wettbewerbsorientierten Energiesystems durch gemeinsame Maßnahmen, integrierte
Märkte, Diversifizierung der Importe, nachhaltige Entwicklung heimischer
Energiequellen, Investitionen in die notwendige Infrastruktur,
Endenergieeinsparungen sowie die Förderung von Forschung und Innovation. ·
Verbesserung der Rechtssicherheit für Investoren
dadurch, dass jetzt klar signalisiert wird, wie sich der Politikrahmen
nach 2020 ändern wird, und indem sichergestellt wird, dass erhebliche
Änderungen der aktuellen Ziele und Instrumente nicht vor 2020 wirksam
werden. ·
Faire Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten,
die deren spezifischen Gegebenheiten und Kapazitäten Rechnung trägt. In dieser Mitteilung wird ein Rahmen für die
künftige EU-Energie- und Klimapolitik beschrieben. Mit ihr wird auch ein
Prozess angestoßen, um zu einem gemeinsamen Verständnis darüber zu gelangen,
wie diese Politiken künftig gestaltet werden sollen. 2. Eckpunkte des Rahmens Im Grünbuch der Kommission wurde dazu
aufgefordert, zu der zweckmäßigsten Spanne und Struktur der klima- und
energiepolitischen Ziele bis 2030 Stellung zu nehmen. Bei den
Interessenträgern gab es einen breiten Konsens darüber, dass ein neues Ziel für
die Treibhausgasemissionsminderung sinnvoll ist, während keine Einigkeit
darüber herrschte, wie ehrgeizig das Ziel ausfallen sollte[5]. In der Frage, ob neue
Zielvorgaben für erneuerbare Energien und Energieeffizienz notwendig seien, um
weitere Fortschritte mit Blick auf das Jahr 2030 zu erzielen, gingen die
Ansichten ebenfalls auseinander. In der begleitend zu diesem Rahmen
veröffentlichten Folgenabschätzung wurden verschiedene THG-Emissionsziele
(35 %, 40 % und 45 %) untersucht. Dabei wurden die Schlussfolgerungen des Energiefahrplans 2050[6] bestätigt, nämlich dass die Kosten des Übergangs zu einer CO2-armen
Wirtschaft nicht wesentlich höher sind als die, die bedingt durch die
notwendige Erneuerung des alternden Energiesystems, die steigenden Preise für
fossile Brennstoffe und die Erfüllung der aktuellen klima- und energiepolitischen
Vorgaben ohnehin anfallen. Dennoch wird damit gerechnet,
dass die Kosten für das Energiesystem im Zeitraum bis 2030 auf
ca. 14 % des BIP steigen werden ‑ im Jahr 2010 lagen
die Kosten bei rund 12,8 % des BIP. Allerdings wird es bei den Ausgaben eine
erhebliche Verlagerung von den Ausgaben für Brennstoffe hin zu Ausgaben für
innovative Ausrüstungen mit hohem Mehrwert geben, die Investitionen in
innovative Produkte und Dienstleistungen fördern, Arbeitsplätze und Wachstum
schaffen und die Handelsbilanz der Union verbessern werden. Ein günstiger
wirtschaftlicher Rahmen und eine gezielte Industriepolitik, die in der
begleitenden Mitteilung „Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie“[7] erläutert wird, sollten
die Industrie und Unternehmen bei der Nutzung dieser Chancen unterstützen. Aus den Erfahrungen mit dem aktuellen Rahmen
bis 2020 geht hervor, dass europäische und nationale Zielvorgaben zwar ein
entschlossenes Vorgehen der Mitgliedstaaten und Wachstum in neu entstehenden
Branchen bewirken können, dass sie jedoch nicht immer für Marktintegration,
Kosteneffizienz und unverfälschten Wettbewerb gesorgt haben. Die
Folgenabschätzung zeigt, dass die Festlegung eines Hauptziels für die
Treibhausgasemissionsminderung der kostengünstigste Weg zu einer CO2-armen
Wirtschaft ist, was bereits für sich zu einem höheren Anteil erneuerbarer
Energien und zu höheren Energieeinsparungen in der Union führen dürfte. Angesichts der gewonnen Erkenntnisse und der
Erfahrungen mit der aktuellen Politik schlägt die Kommission als Kernstück der
EU-Energie- und Klimapolitik bis 2030 eine neue Zielvorgabe für die
Minderung der EU-internen THG-Emissionen von 40 % gegenüber dem Stand
von 1990 vor, das von den EU-EHS-Sektoren[8]
und den nicht vom EU-EHS erfassten Sektoren gemeinsam erreicht werden muss. Die
Zielvorgabe für die Nicht-EU-EHS-Sektoren würde auf die Mitgliedstaaten
aufgeteilt werden (siehe unten). Flankiert würde sie von einem kohärenten
übergeordneten Ziel für erneuerbare Energien auf europäischer Ebene von
mindestens 27 %, bei dem die Mitgliedstaaten über die Flexibilität
verfügen würden, nationale Ziele festzulegen. Die Frage, welches der beste Weg
ist, um möglichst hohe Energieeinsparungen bis 2030 zu erzielen, wird im
Zuge einer Überprüfung der Energieeffizienzrichtlinie eingehender untersucht
werden, die für einen späteren Termin im Jahr 2014 geplant ist. Die größere Flexibilität der Mitgliedstaaten
wird mit einem starken Rahmen für die europäische Governance kombiniert werden,
um die EU-Ziele in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeinsparungen
auf eine Weise zu erreichen, die mit dem Erreichen der nationalen und
europäischen Ziele für die Minderung der Treibhausgasemissionen in Einklang
steht und mit den allgemeineren Grundsätzen der europäischen Energiepolitik
übereinstimmt, u. a. mit dem Funktionieren und der weiteren Integration
des Energiebinnenmarktes und der Verwirklichung eines wettbewerbsorientierten,
sicheren und nachhaltigen Energiesystems. 2.1 Treibhausgasemissionsziel Die Kommission schlägt vor, für die
EU-internen Treibhausgasemissionen ein Minderungsziel von 40 %
bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 festzulegen. Wichtig ist der
Hinweis darauf, dass die politischen Konzepte und Maßnahmen, die von den
Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit ihren aktuellen Verpflichtungen zur
Minderung der Treibhausgasemissionen geplant und umgesetzt werden,
nach 2020 weiter wirken werden. Sofern sie vollständig umgesetzt werden
und im vollen Umfang wirksam sind, werden diese Maßnahmen voraussichtlich zu einer
Emissionsminderung um 32 % gegenüber den Werten von 1990 führen. Dies
wird anhaltende Anstrengungen erfordern, zeigt jedoch gleichzeitig, dass das
für 2030 vorgeschlagene Ziel erreichbar ist. Eine fortlaufende Evaluierung wird
dennoch notwendig sein, um die internationale Dimension berücksichtigen und
sicherstellen zu können, dass die Union den kostengünstigsten Weg zu einer CO2-armen
Wirtschaft einschlägt. Zu dem Erreichen des Ziels auf EU-Ebene müssen
sowohl die EU-EHS-Sektoren als auch die Mitgliedstaaten kollektiv in den nicht
dem EU-EHS unterliegenden Sektoren beitragen. Die vom EU-EHS erfassten Sektoren
müssten bis 2030 eine THG-Minderung um 43 % und die nicht unter das
EU-EHS fallenden Sektoren müssten eine Verringerung um 30 % (jeweils gegenüber
dem Stand von 2005) erzielen. Um die erforderliche Emissionsminderung in
den vom EU-EHS erfassten Sektoren herbeizuführen, muss der jährliche Faktor, um
den die Obergrenze für die im EU-EHS maximal zulässigen Emissionen gesenkt
wird, von derzeit 1,74 % auf 2,2 % für die Zeit nach 2020
angehoben werden. Die kollektiven Anstrengungen der
Nicht-EU-EHS-Sektoren müssen ebenfalls sachgerecht und rechtzeitig auf die
einzelnen Mitgliedstaaten verteilt werden. Derzeit erfolgt die Verteilung auf
der Grundlage des relativen Wohlstands anhand des Pro-Kopf-BIP, was zu einer
großen Spanne bei den Verpflichtungen führt, die von einer Emissionsminderung
um 20 % bis zu einer zulässigen Erhöhung der Emissionen um 20 %
reicht. Die Analyse, auf die sich die Folgenabschätzung der Kommission stützt,
sieht eine kosteneffiziente Aufteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten
vor. In ihr wird bestätigt, dass die Kosten und Investitionen in
Mitgliedstaaten mit niedrigerem Einkommen relativ betrachtet höher wären,
während die Kosten für die Union insgesamt minimiert würden. Dies spiegelt die
relativ höhere CO2-Intensität, die niedrigere Energieeffizienz und
die geringere Investitionskapazität dieser Länder wider. Die Analyse zeigt
beispielsweise, dass Länder mit einem BIP von weniger als 90 % des
EU-Durchschnitts im Zeitraum 2021–2030 Investitionen tätigen müssten, die rund
3 Milliarden EUR pro Jahr höher sind als der Anstieg des EU-Durchschnitts
im Zeitraum 2021–2030. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass das
THG-Minderungsziel eines jeden Mitgliedstaats bei der Umsetzung eines
Politikrahmens bis 2030 diese Verteilungsfaktoren weiter berücksichtigen
und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts, etwa in Bezug auf die
Energieeffizienz und energiebetriebene Produkte, gewährleisten sollte.
Angesichts der Bedeutung künftiger Investitionen werden Lösungen, die zur
Verbesserung der Finanzierung beitragen, ebenfalls benötigt werden (siehe
unten). Die Kommission sieht keinen Sinn darin, im
Vorfeld der internationalen Verhandlungen ein höheres, „an Bedingungen
geknüpftes Ziel“ vorzuschlagen. Sollte das Ergebnis der Verhandlungen ein
ehrgeizigeres Ziel für die Union rechtfertigen, könnten diese zusätzlichen
Anstrengungen dadurch ausgeglichen werden, dass der Zugang zu internationalen
Gutschriften ermöglicht wird. 2.2 Ein Ziel für erneuerbare
Energien auf EU-Ebene Die erneuerbaren Energien müssen beim Übergang
zu einem stärker wettbewerbsorientierten, sicheren und nachhaltigen
Energiesystem weiterhin eine grundlegende Rolle spielen. Dieser Übergang wird
ohne einen deutlich höheren Anteil erneuerbarer Energien nicht möglich sein. In
dem Maße, in dem die Energiegewinnung in der EU regenerativ erfolgt, können die
erneuerbaren Energien auch das EU-Handelsdefizit bei Energieprodukten sowie die
Gefährdung der EU aufgrund einer plötzlichen Versorgungsunterbrechung und
volatiler Preise für fossile Brennstoffe verringern. Zudem können sie das
Wachstum bei innovativen Technologien fördern, Arbeitsplätze in neu
entstehenden Branchen schaffen und die Luftverschmutzung vermindern. Die schnelle Verbreitung erneuerbarer Energien
ist bereits mit Herausforderungen verbunden, insbesondere für das Stromsystem,
das sich an eine stärker dezentrale und variable Erzeugung (Sonnen- und
Windenergie) anpassen muss. Darüber hinaus wird der Ausbau der erneuerbaren
Energien in der EU überwiegend von nationalen Fördersystemen getragen, die zum
einen zwar auf spezifische nationale und regionale Gegebenheiten abstellen, zum
anderen aber die Marktintegration behindern und die Kosteneffizienz mindern
können. Die rasche Verbreitung erneuerbarer Energien wirkt sich auch auf die
Wettbewerbsfähigkeit anderer Energieträger aus, die für das Energiesystem in
der EU weiterhin von grundlegender Bedeutung sein werden, und schmälert die Investitionsanreize
für Erzeugungskapazitäten, die für den Übergang zu einem stärker
wettbewerbsorientierten, sicheren und nachhaltigen Energiesystem benötigt
werden (z. B. als Reserve für die fluktuierenden erneuerbaren Energien). Die Vorteile der erneuerbaren Energien müssen
künftig in einer Weise genutzt werden, die im höchstmöglichen Maße vom Markt
bestimmt wird. Das Funktionieren des EU-EHS und der Beitrag der erneuerbaren
Energien zu den THG-Minderungen sind eng miteinander verknüpft und ergänzen
einander. Ein Treibhausgasminderungsziel von 40 % sollte an sich schon
einen höheren Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 27 % in der EU
zur Folge haben. Die Kommission schlägt daher vor, dass dies das EU-Ziel für
den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in der EU sein sollte.
Dieses Ziel wäre für die EU, nicht jedoch für die einzelnen Mitgliedstaaten
verbindlich. Dennoch würde es durch eindeutige, von den Mitgliedstaaten selbst
beschlossene Verpflichtungen erreicht werden, die von der Notwendigkeit, das
Ziel auf EU-Ebene gemeinsam zu erreichen, geleitet werden und sich auf die
Vorgaben stützen sollten, die die Mitgliedstaaten bezogen auf ihre derzeitigen
Ziele bis 2020 erfüllen sollten. Diese neuen Verpflichtungen für die Zeit
bis 2030 werden im Rahmen des in Abschnitt 3 beschriebenen
Governance-Prozesses überprüft werden. Sie sollen, soweit erforderlich, durch
weitere EU-Maßnahmen und -Instrumente ergänzt werden, damit das EU-Ziel
erreicht wird. Das Ziel auf EU-Ebene wird für fortgesetzte Investitionen
in erneuerbare Energien sorgen, was zum Beispiel bedeutet, dass der Anteil
erneuerbarer Energien im Stromsektor von derzeit 21 % auf mindestens
45 % im Jahr 2030 steigen würde. Anders als beim jetzigen
Politikrahmen würde das EU-Ziel nicht durch EU-Rechtsvorschriften in nationale
Ziele übersetzt werden, sodass die Mitgliedstaaten über eine größere
Flexibilität verfügen, ihre Treibhausgasminderungsziele im Einklang mit ihren
jeweiligen spezifischen Gegebenheiten, ihrem Energiemix und ihren Kapazitäten
zur regenerativen Energiegewinnung zu erreichen. Die Kommission hält es nicht für angebracht,
neue Zielvorgaben für erneuerbare Energien oder für die Treibhausgasintensität
von Kraftstoffen im Verkehrssektor oder in einem sonstigen Teilsektor für die
Zeit nach 2020 festzulegen. Die Prüfung der Frage, wie Emissionen infolge
indirekter Landnutzungsänderungen minimiert werden können, hat deutlich
gemacht, dass Biokraftstoffe der ersten Generation bei der Dekarbonisierung des
Verkehrssektors nur in begrenztem Umfang eine Rolle spielen. So hat die
Kommission bereits mitgeteilt, dass aus Nahrungsmittelpflanzen gewonnene
Biokraftstoffe nach 2020 nicht mehr öffentlich gefördert werden sollten[9]. Regenerativ
hergestellte, alternative Kraftstoffe und eine Kombination gezielter
politischer Maßnahmen, die auf dem Verkehrsweißbuch aufbauen, sind für die
Bewältigung der Herausforderungen im Verkehrssektor mit Blick auf das
Jahr 2030 und darüber hinaus notwendig. Bei der Formulierung der
einschlägigen Politik sollte der Schwerpunkt im Rahmen eines stärker
ganzheitlich ausgerichteten, integrierten Konzepts auf der Verbesserung der
Effizienz des Transportsystems, auf der Weiterentwicklung und größeren
Verbreitung von Elektrofahrzeugen, auf Biokraftstoffen der zweiten und dritten
Generation sowie auf weiteren alternativen, nachhaltig erzeugten Kraftstoffen
liegen. Dies steht mit der Strategie für alternative Kraftstoffe[10] in Einklang und sollte
bei einer künftigen Überprüfung und Überarbeitung einschlägiger
Rechtsvorschriften im Zeitraum nach 2020 berücksichtigt werden. Eine größere Flexibilität der Mitgliedstaaten
muss mit einer stärkeren Betonung der Notwendigkeit, den Energiebinnenmarkt zu
vollenden, gekoppelt werden. Unterschiedliche nationale Fördersysteme müssen
rationeller gestaltet werden, damit sie mit dem Binnenmarkt besser vereinbar
sowie kosteneffizienter sind und mehr Rechtssicherheit für die Investoren
bieten. Das Erreichen des europäischen Erneuerbare-Energien-Ziels soll durch
einen neuen Governance-Rahmen sichergestellt werden, der auf nationalen Plänen
für wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energie beruht, die von den
Mitgliedstaaten, wie nachstehend erläutert, erstellt werden. Einige
Mitgliedstaaten haben bereits ehrgeizige Ziele im Bereich der erneuerbaren
Energien für den Zeitraum bis 2030 und danach festgelegt, die erheblich
zum Erreichen des EU-Ziels beitragen werden. Jeder Mitgliedstaat soll seine im
Bereich der erneuerbaren Energien eingegangene Verpflichtung offenlegen und
mitteilen, wie er ihr nachzukommen gedenkt, wobei die Wettbewerbsvorschriften
und die Vorschriften für staatliche Beihilfen eingehalten werden müssen, um
Marktverzerrungen zu verhindern und für Kosteneffizienz zu sorgen, wie im
folgenden Abschnitt 2.5 beschrieben. Gleichzeitig müssen die EU und die
Mitgliedstaaten ihren jeweiligen Politikrahmen weiterentwickeln, um den Umbau
der Energieinfrastruktur zugunsten von mehr grenzüberschreitenden
Verbindungsleitungen, von Speichermöglichkeiten und intelligenten Netzen zu
erleichtern, damit in einem System mit einem hohen Anteil an fluktuierend
eingespeisten erneuerbaren Energien die Nachfrage zur Gewährleistung einer
sicheren Energieversorgung gesteuert werden kann. Dieser Ansatz bedeutet, dass die
Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Hinblick auf den Zeitraum nach 2020
grundlegend überarbeitet werden muss, damit die EU über die Mittel verfügt, um
das Erreichen des für 2030 festgelegten EU-Ziels sicherzustellen. Eine
verbesserte Biomasse-Politik wird im Interesse einer möglichst ressourceneffizienten
Biomasse-Nutzung ebenfalls erforderlich sein, um dauerhafte und überprüfbare
Treibhausgaseinsparungen zu erzielen und einen fairen Wettbewerb zwischen den
verschiedenen Formen der Nutzung von Biomasse-Ressourcen im Bausektor, in der
Papier- und Zellstoffindustrie sowie in der biochemischen Produktion und der
Energieerzeugung zu ermöglichen. Diese Politik sollte sich auch auf die
nachhaltige Landnutzung sowie die nachhaltige Waldbewirtschaftung gemäß der
EU-Forststrategie[11]
erstrecken und, wie im Fall der Biokraftstoffe, auf die Folgen indirekter
Landnutzungsänderungen abstellen. 2.3 Energieeffizienz Eine bessere Energieeffizienz leistet einen
wesentlichen Beitrag zu allen Hauptzielen der EU-Klima- und Energiepolitik:
verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und
Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft. Es besteht ein breiter
politischer Konsens hinsichtlich der Bedeutung, die der Energieeffizienz
zukommt. Das EU-Ziel für die Energieeffizienz ist nicht verbindlich; die
Fortschritte in diesem Bereich werden durch spezifische politische Maßnahmen
auf Unionsebene und auf nationaler Ebene erreicht, die u. a.
Haushaltsgeräte und Industrieausrüstungen, Fahrzeuge und den Gebäudebestand
betreffen. Die Energieeffizienzrichtlinie geht von einem stärker ganzheitlich
ausgerichteten Ansatz für Energieeinsparungen in der EU aus. Obwohl die Frist
für die Umsetzung erst im Juni 2014 endet (und die Richtlinie bislang
nicht von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde), forderten der Rat und das
Europäische Parlament, sie bis Mitte 2014 zu bewerten. Gegenstand dieser
Bewertung sind die bei der Erreichung des 2020-Ziels gemachten Fortschritte.
Derzeit wird prognostiziert, dass das 20 %-Ziel unterschritten wird. Nach
Abschluss der Bewertung wird die Kommission prüfen, ob Änderungen der
Energieeffizienzrichtlinie vorgeschlagen werden müssen. Diese Überprüfung wird notwendig sein, um zu
bestimmen, wie ehrgeizig die künftige Energiesparpolitik tatsächlich sein soll
und welche Maßnahmen für ihre Umsetzung erforderlich sind; sie wird dabei auf
der dieser Mitteilung zugrunde liegenden Analyse sowie auf den Vorgaben und
Zielen für die Treibhausgasminderungen und erneuerbaren Energien aufbauen. Der
Ausbau erneuerbarer Energien durch die Mitgliedstaaten als Teil ihrer Pläne für
Treibhausgaseinsparungen, in denen auch nationale Maßnahmen zur Verbesserung
der Energieeffizienz vorgesehen werden sollten, sollte durch
Energieeinsparungen ergänzt werden. Aus der Analyse der Kommission geht hervor,
dass ein Treibhausgasemissionsminderungsziel von 40 % zusätzliche
Energieeinsparungen von ca. 25 % bis 2030 voraussetzen würde. In einigen Sektoren, etwa in der Industrie und
bei Personenkraftwagen, müssen die in den vergangenen Jahren festgestellten
Verbesserungen fortgesetzt werden, während zum Beispiel im Wohnsektor, bei
anderen Verkehrsträgern und bei Elektrogeräten das Tempo der aktuellen
Anstrengungen deutlich beschleunigt werden muss, um das beträchtliche
ungenutzte Potenzial zu erschließen. Dies setzt große Investitionen in den
Gebäudesektor (die zu niedrigeren Betriebskosten führen), Rahmenbedingungen und
Informationen, die die Verbraucher zur Nutzung innovativer Produkte und
Dienstleistungen ermutigen, sowie geeignete finanzielle Instrumente voraus, um
sicherzustellen, dass alle Energieverbraucher von den daraus resultierenden
Änderungen profitieren. Die EU muss die nationalen Anstrengungen
weiterhin durch ehrgeizige, EU-weite Energieeffizienznormen für Geräte,
Ausrüstungen und Gebäude sowie CO2-Normen für Fahrzeuge ergänzen.
Durch Ausnutzung der Größenvorteile des Binnenmarkts können die EU-Hersteller
davon profitieren und so ihre Technologieführerschaft behaupten. Bei der Überprüfung wird auch der Frage
nachgegangen, ob Verbesserungen der Energieintensität der Wirtschaft und von
Wirtschaftssektoren oder absolute Energieeinsparungen oder aber eine Mischung
aus beiden Möglichkeiten eine bessere Benchmark für die Formulierung eines
Ziels für 2030 darstellen. 2.4 Reform des
Emissionshandelssystems Die Kommission hat 2012 einen Bericht über das
Funktionieren des CO2-Marktes mit mehreren Optionen für den Umgang
mit dem kumulierten Zertifikateüberschuss veröffentlicht. Dieser Überschuss ist
auf den Konjunkturrückgang während der Krise, auf den einfachen Zugang zu internationalen
Gutschriften und, in geringerem Maße, auf die Wechselwirkungen mit anderen
klima- und energiepolitischen Maßnahmen zurückzuführen. Die Kommission hat 2012
auch einen Vorschlag vorgelegt, nach dem sie befugt ist, die Versteigerung von
900 Millionen Emissionszertifikaten bis 2019/2020 zu verschieben. Das
Europäische Parlament und der Rat stimmten diesem Vorschlag im
Dezember 2013 zu. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt dar.
Dennoch wird der strukturelle Überschuss bis weit in den Handelszeitraum
nach 2020 (Phase 4) bestehen bleiben, wenn keine weiteren Maßnahmen
zur Reformierung des EU-EHS getroffen werden, was die Funktion des Systems als
technologieneutraler, kosteneffizienter und EU-weit bestimmender Faktor für
Investitionen in CO2-arme Technologien weiter schwächen dürfte. In
den Reaktionen der Interessenträger auf das Grünbuch der Kommission gab es
einen breiten Konsens darüber, dass das EU-EHS das zentrale Instrument für die
Verwirklichung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft bleiben
sollte. Damit das EU-EHS Investitionen in CO2-arme Technologien zu
den geringsten Kosten für die Gesellschaft wirksam fördern kann, ist eine
frühzeitige Entscheidung notwendig, die das EU-EHS wieder zu einem stabileren
Instrument macht. Nach Ansicht der Kommission lässt sich dies am besten dadurch
erreichen, dass zu Beginn des Emissionshandels der Phase 4 im
Jahr 2021 eine Marktstabilitätsreserve geschaffen wird. Parallel zu dieser
Mitteilung wird ein entsprechender Legislativvorschlag[12] vorgelegt. Durch die
Marktstabilitätsreserve würde das Angebot an zu versteigernden Zertifikaten auf
der Grundlage vorab festgelegter Regeln automatisch nach oben oder nach unten
angepasst, und die Widerstandsfähigkeit des Systems gegenüber Marktschocks
sowie die Marktstabilität würden verbessert. Eine Möglichkeit zur
diskretionären Steuerung des Angebots wäre nicht gegeben. Mit der Reserve würde
auch ein flexibles Instrument zur Verfügung stehen, das eine Erhöhung des
Angebots an Zertifikaten im Falle einer plötzlichen, zeitlich begrenzten
stärkeren Nachfrage ermöglicht, wodurch die Folgen für Industrien und Branchen,
in denen das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht,
abgemildert werden würden. Da die Stabilitätsreserve erst ab 2021
anwendbar ist, sind spezifische Bestimmungen notwendig, um auf eine potenzielle
Angebotsspitze, zu der es 2020 kommen könnte, wenn die Zertifikate, deren
Versteigerung auf einen späteren Zeitpunkt verlagert wurde, am Ende der dritten
Handelsperiode wieder auf den Markt gelangen, und auf andere Auswirkungen im
Zusammenhang mit dem Übergang zwischen Handelsperioden abzustellen. 2.5 Gewährleistung des
Wettbewerbs auf integrierten Märkten Die Vollendung des Energiebinnenmarkts sowohl
im Strom- als auch im Gassektor ist nach wie vor eine unmittelbare Priorität
der Kommission. Ein vom Wettbewerb geprägter und integrierter
Energiebinnenmarkt schafft das notwendige Umfeld dafür, dass die
energiepolitischen Ziele auf kosteneffiziente Weise erreicht werden, und sendet
die entsprechenden Kostensignale aus. Die Kommission hat vor kurzem Leitlinien[13] für staatliche
Interventionen auf Strommärkten verabschiedet, die wettbewerbsverzerrende
Auswirkungen minimieren sollen. Auch die Leitlinien für staatliche Beihilfen in
den Bereichen Energie und Umweltschutz müssen weiterentwickelt werden, um
stärker marktorientierte Konzepte zu fördern, die der sich ändernden
Kostenstruktur der Energietechnologien und der zunehmenden
Kostenwettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt Rechnung tragen. Subventionen für ausgereifte
Energietechnologien, auch für erneuerbare Energien, sollten daher im
Zeitraum 2020-2030 nach und nach vollständig abgeschafft werden.
Subventionen für neue und nicht ausgereifte Technologien, die in erheblichem
Maße zu einem kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen
könnten, wären hingegen weiterhin zulässig. Die Kommission führt derzeit eine
Konsultation[14]
zu einer Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen
Energie und Umwelt für den Zeitraum bis 2020 durch. Der Energiebinnenmarkt hat dazu beigetragen,
dass der Auftrieb bei den Energiegroßhandelspreisen (insbesondere für Strom) in
den letzten fünf Jahren im Vergleich zu den ihnen zugrunde liegenden,
gestiegenen Kosten für fossile Brennstoffe gedämpft wurde. Immer größere Wind-
und Solarstrommengen haben ebenfalls einen Abwärtsdruck auf die
Großhandelspreise ausgeübt, vor allem in Regionen mit einem hohen Anteil an
diesen erneuerbaren Energien, und gleichzeitig auch zu höheren Preisen am
Endkundenmarkt geführt, da die Kosten der Fördersysteme an die Verbraucher
weitergegeben werden. Zudem ist das Endkundensegment in den meisten
Mitgliedstaaten nach wie vor von einer hohen Marktkonzentration und von
regulierten Preisen gekennzeichnet, was den Wettbewerb und die
Wahlmöglichkeiten der Verbraucher konkret einschränkt. Die Gas- und
Stromverteilung bilden ebenfalls ein natürliches Monopol, und die
entsprechenden Konzessionen müssen diskriminierungsfrei und wettbewerblich
vergeben werden. Ein ausgeprägter Wettbewerb im
Energiebinnenmarkt wird entscheidend dafür sein, dass bei allen
energiepolitischen Zielen der Union im Zeitraum bis 2030 Fortschritte
erzielt werden. Er wird die zentralen Instrumente zur Eindämmung der von
Unternehmen und Haushalten zu zahlenden Energiepreise bereitstellen. Ein
vollständig integrierter und wettbewerbsorientierter Energiemarkt könnte
bis 2030 Kosteneinsparungen von 40‑70 Milliarden EUR
gegenüber den derzeitigen Kosten bewirken. Damit die Verbraucher in vollem
Umfang von deregulierten Energiemärkten profitieren können, müssen die
Endkundemärkte für Strom wie auch für Gas dynamischer werden und stärker vom
Wettbewerb geprägt sein. Die Verbraucher müssen die Kontrolle über die
Verbrauchsdaten haben und ihren Energiedienstleister frei wählen oder ihre
eigene Energie nachhaltig erzeugen können. Die Kommission wird die
Konzentration auf den Strom- und Gasendkunden- und ‑großhandelsmärkten
weiter verfolgen und eine wirksame Kontrolle von Kartellen und
Unternehmenszusammenschlüssen gewährleisten. Kasten 2: Änderungen der gewichteten durchschnittlichen Endkundenstrompreise für Privathaushalte und gewerbliche Verbraucher in der EU im Zeitraum 2008–2012. Die Gas- und Strompreise (einschließlich Steuern und Abgaben) für gewerbliche Verbraucher sind im Zeitraum 2008–2012 um 3,3 % bzw. 15 % gestiegen, während der Anstieg dieser Preise für Privathaushalte bei 13,6 % bzw. 18 % lag. Quelle: Eurostat. Bei den Daten zu den Privathaushalten sind Steuern eingeschlossen, die Daten zur Industrie enthalten keine MwSt. oder sonstigen erstattungsfähigen Steuern, auch Befreiungen sind nicht berücksichtigt (mangels Daten). Steuern und Abgaben machen ca. 30 % der Strompreise bei Privathaushalten (Anstieg um 26 % gegenüber 2008) und ca. 18 % bei gewerblichen Verbrauchern aus. Bei der Industrie erhöhte sich die Stromkostenkomponente „Steuern und Abgaben“ im genannten Zeitraum um 127 %, ausgedrückt als EU-gewichteter Durchschnitt. (Kohärente nationale Daten liegen zwar nicht vor, dennoch lässt sich feststellen, dass mehrere Mitgliedstaaten beträchtliche Steuer- und Abgabenbefreiungen gewähren.) Die zugrunde liegenden Energiekosten machten bei den Privathaushalten und gewerblichen Verbrauchern ungefähr die Hälfte der Gesamtstromkosten aus und blieben damit relativ stabil, während der Rest der Stromkosten auf die zugrunde liegenden Netzkosten entfiel. Die verschiedenen Stromkostenkomponenten unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich, was für den Energiebinnenmarkt eine Herausforderung darstellt. So betrug der Anteil der Steuern und Abgaben an den Haushaltsstrompreisen 2012 zwischen 5 % und 56 %. 2.6 Wettbewerbsorientierte und
erschwingliche Energie für alle Verbraucher Energie ist für die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft der Mitgliedstaaten wichtig, da sie sich auf die Produktionskosten
von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen und auf die Kaufkraft der
Privathaushalte auswirkt. In den letzten Jahren hat sich der
Energiepreisunterschied zwischen der EU und vielen wichtigen Wirtschaftspartnern
ausgeweitet. Die Verfügbarkeit von Schiefergas in den USA hat die dortigen
Erdgaspreise ebenso wie die Preise für aus Erdgas erzeugten Strom erheblich
gesenkt. Das Preisgefälle zu Ländern wie China und Korea ist nicht größer
geworden, aber komparative Nachteile bestehen nach wie vor. Derartige
Energiepreisunterschiede können das Produktions- und Investitionsniveau
herabsetzen und weltweite Handelsmuster verändern, wenn sie nicht durch eine
bessere Energieeffizienz ausgeglichen werden. In Industriezweigen, die dem internationalen
Wettbewerb ausgesetzt und in denen die Energiekosten hoch sind, ist dieses
Risiko besonders groß. Gleichzeitig weist der verarbeitende Sektor in der EU
niedrige betriebliche Energiekosten bezogen auf die Produktion wie auch auf den
Mehrwert auf. Dies ist hauptsächlich auf die niedrigere Energieintensität der
gewerblichen Produktion und auf die Fokussierung auf Produkte mit höherem
Mehrwert zurückzuführen. Die verarbeitende Industrie hat auf höhere
Energiepreise mit anhaltenden Verbesserungen bei der Energieintensität reagiert
und dadurch eine relativ günstige Position behauptet. Seit 2005 ist jedoch eine
Umstrukturierung hin zu Sektoren mit niedrigeren Energiekosten im Gang. Was die
jeweilige Position der USA und der EU betrifft, so haben die USA zwar ihre
Energiehandelsbilanz verbessert, bislang gibt es jedoch noch keine größere
Veränderung in der Warenhandelsbilanz zwischen den USA und der EU und keine
erheblichen Veränderungen bei der Gesamtstruktur der verarbeitenden Industrie. Dies
sollte jedoch nicht so interpretiert werden, dass ein stärkeres
Energiepreisgefälle keine Auswirkungen haben wird, insbesondere dann, wenn sich
das Tempo der Verbesserungen bei der Energieeffizienz möglicherweise
verlangsamt. Die Analysen der Energiepreise und -kosten
(die begleitend zu dieser Mitteilung veröffentlicht werden)[15] zeigen, dass die
Auswirkungen auf die relative Wettbewerbsfähigkeit der EU, die höheren
Energiepreisen und dem CO2-Preis im Rahmen des EU-EHS direkt
zugeschrieben werden könnten, dank Energieeffizienzverbesserungen relativ
gering waren. Die Auswirkungen sind jedoch von Sektor zu Sektor verschieden,
und indirekte Folgen wie steigende Stromkosten haben sich auf intensive
Stromverbraucher wie Aluminiumhersteller durchaus ausgewirkt. Die aktuellen
politischen Maßnahmen zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen,
etwa die Zuteilung kostenloser Zertifikate im EU-EHS, hatten ebenfalls Erfolg.
Alle Zukunftsszenarios lassen den Schluss zu, dass es bei den Energiekosten in
der EU einen nach oben gerichteten Druck geben wird, nicht zuletzt wegen der
Notwendigkeit, alternde Infrastruktur zu ersetzen, des Aufwärtstrends bei den
Preisen für fossile Brennstoffe, der Umsetzung der aktuellen Klima- und
Energiepolitik und der Auswirkungen eines höheren CO2-Preises. Deshalb ist es ratsam, den vorhandenen
Politikrahmen für die Industriesektoren, in denen das Risiko einer Verlagerung
von CO2-Emissionen am größten ist, bis zum Ende des Emissionshandels
der Phase 3 beizubehalten. Die Kommission beabsichtigt daher, dem
zuständigen Regelungsausschuss den Entwurf eines Beschlusses über die
Überprüfung des Verzeichnisses hinsichtlich der Verlagerung von CO2-Emissionen
(„carbon leakage list“) vorzulegen, in dem an den derzeitigen Kriterien und
Annahmen festgehalten wird. Dies würde für Kontinuität bei der Zusammenstellung
des Verzeichnisses sorgen. Solange in anderen großen Volkswirtschaften keine
vergleichbaren Anstrengungen unternommen werden, werden ähnliche politische
Konzepte (darunter ein stärker fokussiertes, verbessertes System der
kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten) auch nach 2020 benötigt werden, um
die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Sektoren in Europa
sicherzustellen. Die Kommission wird die Anwendung der derzeitigen Vorschriften
zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen und anderer
einschlägiger Maßnahmen zur Durchführung dieses Politikrahmens weiter
überwachen, um der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und den bei den
internationalen Klimaschutzverhandlungen erzielten Fortschritten Rechnung zu
tragen. 2.7 Förderung der
Energieversorgungssicherheit Energieversorgungssicherheit bedeutet, dass
für alle Nutzer eine kontinuierliche und angemessene Versorgung mit Energie aus
allen Quellen sichergestellt wird. Für fossile Brennstoffe prognostiziert die
Internationale Energieagentur eine wachsende Abhängigkeit der EU von Ölimporten
mit einem Anstieg von derzeit ca. 80 % auf mehr als 90 %
bis 2035. Desgleichen wird die Abhängigkeit von Gaseinfuhren voraussichtlich
von 60 % auf mehr als 80 % steigen. Die weltweit steigende
Energienachfrage und unzureichender Wettbewerb auf den Energiemärkten in der EU
haben zu anhaltend hohen Energiepreisen geführt. Im Jahr 2012 wurden Öl
und Gas im Wert von mehr als 400 Milliarden EUR nach Europa
eingeführt (dies entspricht ca. 3,1 % des EU-BIP), während die Kosten
für die Öl- und Gaseinfuhren im Zeitraum 1990–2011 durchschnittlich
180 Milliarden EUR betrugen. Damit steigt die Anfälligkeit der EU für
Versorgungs- und Energiepreisschocks. Strategien zur Verbesserung der
Versorgungssicherheit der Union müssen einen dreiteiligen Ansatz verfolgen.
Zunächst erfordert die rückläufige Öl- und Gasförderung in der EU eine weitere
Erschließung nachhaltiger, einheimischer Energiequellen. Erneuerbare Energien,
heimische Reserven konventioneller und nicht konventioneller fossiler
Brennstoffe (primär Erdgas) sowie die Kernenergie - entsprechend den
Präferenzen der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihren jeweiligen Energiemix -
können im Rahmen eines integrierten Markts ohne Wettbewerbsverzerrungen dazu
beitragen. Im Falle der Nutzung heimischer Quellen sollte der Rahmen
eingehalten werden, der durch die bestehenden Rechtsvorschriften der Union und
durch internationale Verpflichtungen, etwa die G20-Verpflichtung zur allmählichen
Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe, vorgegeben ist. Die
Kommission hat begleitend zu dieser Mitteilung einen Rahmen[16] für die sichere und
umweltverträgliche Gewinnung von Schiefergas festgelegt. Zweitens müssen die Mitgliedstaaten gemeinsam
handeln, um ihre Bezugsländer und Versorgungswege für importierte fossile
Brennstoffe zu diversifizieren. Zudem muss der Wettbewerb auf den
Energiemärkten durch eine größere Liberalisierung und durch die Vollendung des
Energiebinnenmarkts verbessert werden, was die Entwicklung der
Energietransportinfrastruktur mit grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen
einschließt, die für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit effizienter
sein können als die Förderung heimischer Erzeugungskapazität. Die im Rahmen der
Energieinfrastruktur-Verordnung vereinbarten Vorhaben von gemeinsamem Interesse
dürften dazu führen, dass die meisten Mitgliedstaaten das 2002 vereinbarte Ziel
für den Stromverbundgrad erreichen, wonach Verbindungsleitungen für 10 %
der installierten Erzeugungskapazität herzustellen sind. Drittens sind größere Anstrengungen vonnöten,
um die Energieintensität der Wirtschaft auf kosteneffiziente Weise zu
verbessern und Energieeinsparungen durch eine bessere Energieeffizienz von
Gebäuden, Produkten und Prozessen herbeizuführen. Eine für 2014 geplante
Überprüfung der verfolgten Energiesparpolitik wird für mehr Klarheit in Bezug
auf die künftigen Maßnahmen und Ziele in diesem Bereich sorgen. 3. Europäische Governance für
den Politikrahmen bis 2030 3.1 Nationale Pläne für
wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energie Wenngleich die Mitgliedstaaten Flexibilität
benötigen, um sich für die politischen Konzepte zu entscheiden, die am besten
zu ihrem nationalen Energiemix und ihren Präferenzen passen, muss diese
Flexibilität mit einer fortschreitenden Marktintegration, mit mehr Wettbewerb
und mit dem Erreichen der klima- und energiepolitischen Ziele auf Unionsebene
vereinbar sein. Nach Ansicht der Kommission müssen die derzeit
getrennten Verfahren für die Berichterstattung über erneuerbare Energien,
Energieeffizienz und die Treibhausgasminderung im Zeitraum nach 2020
vereinfacht und gestrafft werden, und muss ein konsolidiertes Verfahren für die
Governance mit den Mitgliedstaaten eingeführt werden. Die relevanten Ziele
sollen durch eine Kombination aus Unionsmaßnahmen und nationalen Maßnahmen, die
in den nationalen Plänen der Mitgliedstaaten für wettbewerbsorientierte,
sichere und nachhaltige Energie beschrieben sind, erreicht werden. Dies soll –
sicherstellen, dass die klima- und
energiepolitischen Ziele der EU erreicht werden, –
für eine größere Kohärenz bei den Konzepten der
Mitgliedstaaten sorgen, –
eine weitere Marktintegration und mehr Wettbewerb
fördern, –
den Investoren Rechtssicherheit für den Zeitraum
nach 2020 bieten. Diese Pläne sollten ein klares Konzept dafür
enthalten, wie die nationalen Ziele für die Treibhausgasemissionen in den
Nicht-EU-EHS-Sektoren, für erneuerbare Energien, Energieeinsparungen,
Energieversorgungssicherheit, Forschung und Innovation sowie hinsichtlich
anderer wichtiger Entscheidungen etwa in den Bereichen Kernenergie,
Schiefergas, CO2-Abscheidung und –Speicherung, erreicht werden
sollen. Explizites Ziel sollten eine größere Rechtssicherheit für Investoren
und mehr Transparenz, mehr Kohärenz, bessere EU-Koordinierung und –Überwachung ‑ einschließlich
der Prüfung entsprechender Pläne anhand der klima- und energiepolitischen Ziele
auf Unionsebene ‑ sowie Fortschritte beim Erreichen der Ziele des
Energiebinnenmarkts und der Leitlinien für staatliche Beihilfen sein. Für die
Prüfung der Pläne der Mitgliedstaaten im Hinblick auf diese gemeinsamen Themen
und gegebenenfalls für die Formulierung von Empfehlungen müsste eine klare
Governance-Struktur mit einem iterativen Prozess unter Leitung der Kommission
geschaffen werden. Für die Umsetzung dieses Verfahrens kommen
drei Etappen in Betracht: Etappe 1: Die
Kommission würde detaillierte Leitlinien zu der Funktionsweise des neuen
Governance-Prozesses und insbesondere zum Inhalt der nationalen Pläne
ausarbeiten. Wichtig sind die Festlegung von Umfang und
Zielen der Pläne sowie der Rahmenbedingungen, unter denen die Pläne zum Einsatz
kommen sollten. Inhaltlich sollten Aspekte abgedeckt werden, die für ein
wettbewerbsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Energiesystem wichtig sind,
und es sollte gezeigt werden, wie sie zum Erreichen der klima- und
energiepolitischen Ziele auf EU-Ebene beitragen. In den Plänen soll
insbesondere dargelegt werden, wie die Mitgliedstaaten die notwendigen
Treibhausgasemissionsminderungen erzielen wollen. Außerdem sollen sie Angaben
dazu enthalten, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energien und wie hoch die
Energieeinsparungen bis 2030 unter Berücksichtigung der vorhandenen
Rechtsvorschriften und Konzepte der Union sein sollen. Zudem sollten in den
Plänen politische Maßnahmen beschrieben werden, die sich auf den nationalen
Energiemix auswirken, etwa die Installation neuer Kernenergiekapazitäten, die
Einführung der CO2-Abscheidung und –Speicherung, der Umstieg auf CO2-ärmere
Brennstoffe, der Ausbau der heimischen Energieversorgung, Infrastrukturpläne
z. B. für neue Verbindungsleitungen, nationale Steuer- und
Förderregelungen, die direkte oder indirekte Auswirkungen haben, die Einführung
intelligenter Netze usw. Etappe 2:
Erstellung der Pläne der Mitgliedstaaten mithilfe eines iterativen Prozesses Bei der Ausarbeitung der Pläne sollten
Konsultationen mit den Nachbarländern eine zentrale Rolle spielen. Regionale
Ansätze (die z. B. auf den Regionalgruppen im Stromsektor basieren)
sollten gefördert werden, da sie durch gemeinsame Entscheidungen über die
Einführung erneuerbarer Energien, über Regelenergiemärkte sowie über die
angemessene Erzeugung und den Bau von Verbindungsleitungen zur weiteren
Marktintegration beitragen. Die Kostenwirksamkeit der Investitionen und die
Netzstabilität werden durch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
ebenfalls verbessert werden. Etappe 3:
Prüfung der Pläne und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten In einer dritten Stufe würde die Kommission
die nationalen Pläne daraufhin prüfen, ob die Maßnahmen und Zusagen der
einzelnen Mitgliedstaaten ausreichen, um die klima- und energiepolitischen
Vorgaben und Ziele der Union zu erreichen. Wird der Plan als unzureichend
erachtet, würde ein tiefergehender iterativer Prozess mit den betreffenden
Mitgliedstaaten stattfinden mit dem Ziel, den Plan inhaltlich zu stärken. Generell ist die Kommission der Ansicht, dass
die nationalen Pläne weit vor 2020 vorliegen sollten, um rechtzeitig als Orientierung
für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2020–2030 zu dienen
und Investitionen zu fördern. Zudem sollte eine mindestens einmalige
Aktualisierung der nationalen Pläne im Zeitraum bis 2030 vorgesehen
werden, um sich ändernden Gegebenheiten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der
legitimen Erwartungen der Investoren Rechnung zu tragen. Zwar wird es zwischen diesem
Governance-Prozess und den nationalen Politiken, über die im Rahmen des
Europäischen Semesters Bericht erstattet wird, eindeutig Querverbindungen und
gegenseitige Ergänzungen geben, dennoch sollten die beiden Prozesse, obwohl sie
komplementär sind, nach Auffassung der Kommission wegen des andersartigen und
spezifischen Charakters der Bereiche Energie und Klima und der unterschiedlichen
Periodizität der beiden Prozesse getrennt voneinander gehandhabt werden. Falls
der geplante kooperative Ansatz nicht wirkt, kann es notwendig sein, die
Governance-Struktur in einem Rechtsakt zu verankern. Die Kommission wird
Vorschläge für eine solche Governance-Struktur unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der
Interessenträger erarbeiten. 3.2 Indikatoren und Ziele für
wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energie Obwohl ein höherer Anteil erneuerbarer
Energien und ein effizienteres Energiesystem (neben den positiven Auswirkungen
auf die THG- und Luftschadstoff-Emissionen) zur Wettbewerbsfähigkeit wie auch
zur Energieversorgungssicherheit beitragen werden, reichen sie für sich genommen
nicht aus, um mit Blick auf 2030 genügend Fortschritte bei allen Aspekten
dieser Ziele sicherzustellen. Ein systematisches Monitoring anhand von
Schlüsselindikatoren ist notwendig, um die Fortschritte im Zeitverlauf
beurteilen zu können und um über eine Informationsgrundlage für etwaige
künftige politische Maßnahmen zu verfügen. Diese Indikatoren würden u. a.
Folgendes umfassen: ·
Die Energiepreisunterschiede zwischen der EU und
wichtigen Handelspartnern, ausgehend vom Bericht über Energiepreise und -kosten.
·
Die Diversifizierung der Energieeinfuhren und der
Anteil heimischer Energiequellen, die zur Deckung des Energieverbrauchs
verwendet werden, sollten im Zeitraum bis 2030 ebenfalls fortlaufend
beobachtet werden. ·
Die Einführung intelligenter Netze und die
Realisierung von Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten, wobei eine
besondere Dringlichkeit bei jenen gegeben ist, die von der Erfüllung des für
die Mitgliedstaaten bereits vereinbarten Ziels - Herstellung von
Verbindungsleitungen für mindestens 10 % ihrer installierten
Erzeugungskapazität – am weitesten entfernt sind. ·
Die Kopplung der Energiemärkte innerhalb der EU
ausgehend von der durch die EU-Rechtsvorschriften bereits herbeigeführten
Liberalisierung der Gas- und Strommärkte. ·
Wettbewerb und Marktkonzentration auf den
nationalen Energiemärkten und in Regionen mit funktionierender Marktkopplung
auf Großhandelsebene. ·
Technologische Innovation (FuE-Ausgaben,
EU-Patente, Wettbewerbssituation bei Technologien im Vergleich zu
Drittländern). Die Kommission wird über diese Indikatoren
regelmäßig Bericht erstatten und gegebenenfalls flankierende Maßnahmen
ergreifen. Wichtige ergänzende Strategien 4.1 Verkehr Im Weißbuch zum Verkehr[17] wurde das Ziel
festgelegt, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2050 um 60 %
gegenüber dem Stand von 1990 und bis 2030 um 20 % im Vergleich zu 2008 zu
senken. Im Zeitraum 1990-2007 waren die Treibhausgasemissionen um 33 %
angestiegen, sind seitdem jedoch infolge der hohen Erdölpreise, der Effizienzsteigerungen
bei Personenkraftwagen und dem langsameren Mobilitätswachstum zurückgegangen.
Dieser Trend dürfte bis 2020 anhalten, danach sind allerdings größere
Anstrengungen notwendig, um die Ziele des Weißbuchs zu erreichen. Eine weitere Senkung der Emissionen aus dem
Verkehrssektor ist nur möglich, wenn das gesamte Verkehrssystem schrittweise
auf eine stärkere Integration der verschiedenen Verkehrsträger umgestellt, die
Verkehrsflüsse durch intelligente Verkehrssysteme besser gesteuert und in
erheblichem Umfang neue, innovative Antriebs- und Navigationstechnologien sowie
alternative Kraftstoffe eingesetzt werden. Hierzu sind moderne und kohärente
Infrastrukturkonzepte sowie eine intelligentere Anlastung der Kosten der
Infrastrukturnutzung notwendig. Die Mitgliedstaaten sollten sich auch Gedanken
darüber machen, wie sie die Kraftstoff- und Fahrzeugbesteuerung im Einklang mit
dem Kommissionsvorschlag für die Besteuerung von Energieerzeugnissen[18] so gestalten können,
dass sie die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor
unterstützt. International sollte sich die EU in der
Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation aktiv dafür einsetzen, bis 2016
einen weltweiten, marktgestützten Mechanismus für den Luftfahrtsektor
einzuführen, der ab 2020 einsatzfähig ist. Hinsichtlich des Seeverkehrs wird
die Kommission ihre Politik zur Einbeziehung dieses Sektors in die
EU-Strategien zur Senkung der Treibhausgasemissionen umsetzen[19] und mit der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation gemeinsam ein Konzept zu den Maßnahmen
ausarbeiten, die sich zur Erzielung der notwendigen Emissionsreduzierungen am
besten eignen. 4.2 Landwirtschaft und
Landnutzung Landwirtschaft, Landnutzung und
Forstwirtschaft dienen so verschiedenen Zielen wie der Lebens- und
Futtermittelerzeugung, der Rohstoff- und Energiegewinnung, der Steigerung der
Umweltqualität und dem Klimaschutz. Diese
Sektoren tragen sowohl zum Ausstoß als auch zur Reduzierung von Treibhausgasen
aus der Atmosphäre bei. So verursachen die
Viehzucht und der Düngemitteleinsatz Emissionen, während die
Grünlandbewirtschaftung oder agroforstwirtschaftliche Maßnahmen CO2
aus der Atmosphäre binden können. Derzeit fallen diese
Quellen und Senken für Treibhausgase unter unterschiedliche Bereiche der
EU-Klimapolitik. Andere als CO2-Emissionen aus
der Landwirtschaft fallen unter die Lastenteilungsentscheidung, während CO2-Quellen
und Senken im Zusammenhang mit der Landnutzung und Forstwirtschaft aus dem
EU-Reduktionsziel ausgenommen sind, bei den internationalen Verpflichtungen
hingegen mitgerechnet werden. Um zu gewährleisten,
dass alle Sektoren kosteneffizient zum Klimaschutz beitragen, sollten
Landwirtschaft, Landnutzung, Änderungen der Landnutzung und die Forstwirtschaft
in das Treibhausgasemissionsziel für 2030 eingebunden werden. Wie hoch das
Potenzial der Klimaschutzmaßnahmen ist und welche Strategien sich hierfür am
besten eignen, lässt sich nur anhand weiterer Untersuchungen feststellen. So
könnten die Treibhausgasemissionen, die nicht unter das EU-ETS fallen, in einer
künftigen Lastenteilungsentscheidung, in einem eigenen Pfeiler oder in einer
Kombination aus beiden geregelt werden. Flankierende politische Maßnahmen
sollten sich auch auf die Erfahrungen aus der Ökologisierung der Gemeinsamen
Agrarpolitik stützen und mit anderen Bereichen der EU-Politik abgestimmt sein. 4.3 CO2-Abscheidung
und -Speicherung Die energie- und CO2-intensiven
Branchen der EU müssen ihre Treibhausgasemissionen deutlich verringern, um dem
langfristigen Reduktionsziel der EU gerecht zu werden. Hier eröffnet die CO2-Abscheidung
und -Speicherung (CCS) vielleicht die einzige Möglichkeit zur Reduzierung der
direkten Emissionen aus Industrieprozessen und zwar in der Größenordnung wie
sie langfristig angesichts der theoretischen Effizienzgrenzen und der in einigen
Branchen nicht zu vermeidenden prozessbedingten Emissionen notwendig wird. In
den nächsten zehn Jahren sind daher verstärkte FuE-Anstrengungen und die
Demonstration der Marktreife der CO2-Abscheidung und -Speicherung
unerlässlich, damit diese Technik bis 2030 eingeführt werden kann. Die EU wird
die notwendige Unterstützung leisten, in dem sie weiterhin und verstärkt auf
die Einnahmen aus den Versteigerungen zurückgreifen wird. Im Stromsektor könnte sich die CO2-Abscheidung
und -Speicherung zu einer Schlüsseltechnologie für die Stromerzeugung aus
fossilen Brennstoffen entwickeln, die die Grundlast und die Regelkapazität in
einem Stromnetz, in das steigende Mengen variabler erneuerbarer Energie
eingespeist werden, bereitstellt. Mitgliedstaaten mit Reserven fossiler
Brennstoffe und/oder hohen Anteilen an fossilen Brennstoffen in ihrem
Energiemix sollten die CCS-Technik in der Phase vor dem Markteintritt
unterstützen, um Kosten zu reduzieren und die Marktreife bis zur Mitte des
nächsten Jahrzehnts zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist die Entwicklung
einer geeigneten Infrastruktur für die Speicherung und den Transport von CO2,
wofür EU-Fördermittel, etwa aus der Fazilität „Connecting Europe“ oder einer
nachfolgenden Fazilität, bereitgestellt werden könnten. 4.4 Innovation und Finanzierung Im Rahmen der Vorgaben für die Klima- und
Energiepolitik bis 2020 erhöhten sich mit dem Strategieplan für
Energietechnologie (SET-Plan) die FuE-Investitionen unionsweit von 3,2 auf
5,4 Mrd. EUR pro Jahr, wobei sich der SET-Plan schrittweise zu einem
einzigen, integrierten Fahrplan als Richtschnur für künftige Investitionen
entwickelt. Im Zeitraum 2014-2020 wird die Union die Investitionen in Forschung
und Entwicklung im Bereich Energie und Klima weiter erhöhen. So stehen im
Rahmen von Horizont 2020, dem neuen EU-Programm für Forschung und
Innovation, fast 6 Mrd. EUR für Energieeffizienz, sichere,
umweltfreundliche und emmissionsarme Technologien sowie für intelligente Städte
und Kommunen bereit. Auch für Finanzinstrumente, öffentlich-private
Partnerschaften und KMU-Projekte wurden die Fördermittel aufgestockt. Mit Blick auf die
Klima- und Energiepolitik nach 2020 muss die EU ihre Anstrengungen in der
Forschungs- und Innovationspolitik allerdings weiter forcieren. Aufbauend auf
den Fortschritten, die mit dem laufenden SET-Plan erzielt wurden, sollten
bereits jetzt Überlegungen angestellt werden, wie dies am besten zu erreichen
ist und welche Schwerpunkte gesetzt werden sollten. Besonderes Augenmerk gilt
der raschen Kostenreduzierung und Vermarktung von klimafreundlichen
Technologien (erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz,
branchenübergreifende emissionsarme Industrieprozesse). Im Mittelpunkt sollten
hierbei umfangreichere Investitionen in großmaßstäbliche Demonstrationsprojekte
stehen sowie die Ankurbelung der Nachfrage nach innovativen Technologien und
die Gewährleistung eines geeigneten Rechtsrahmens für den gesamten Binnenmarkt.
Sobald neue Energietechnologien ausgereift sind, ist nachweislich mit einer
Kostenersparnis von 30 bis 80 % zu rechnen. Zur Finanzierung
solcher Demonstrationsprojekte, bei denen emissionsarme Technologien,
beispielsweise für die Nutzung erneuerbarer Energieträger oder zur Erhöhung der
Energieeffizienz, zum Einsatz kommen, könnten die Einnahmen aus dem
Emissionshandel verwendet werden, um eine Hebelwirkung auf private, über die
Europäische Investitionsbank finanzierte Investitionen zu entfalten. Die von
verschiedenen Industriezweigen ausgearbeiteten Fahrpläne zur
Emissionsreduzierung machen ganz klar die Notwendigkeit deutlich, innovative,
emissionsarme Industrieprozesse sowie neue emissionsarme Produkte mit hohem
Mehrwert zu entwickeln und in großem Maßstab zu demonstrieren. Entsprechend der
Innovations- und Industriepolitik der Union wird daher das Konzept des
erweiterten NER300-Systems als Möglichkeit in Betracht gezogen, die Einnahmen
aus dem EU-ETS in die Demonstration innovativer, emissionsarmer Technologien in
den Sektoren Industrie und Stromerzeugung zu leiten. Ein Teil der Einnahmen aus
den Versteigerungen könnte auch für Anreize zur weiteren Senkung der
Treibhausgasemissionen verwendet werden – etwa zur Unterstützung der
Angleichung und Kohärenz nationaler Systeme zur Förderung erneuerbarer
Energieträger oder für den Ausbau von Verbindungsleitungen und die Einführung
intelligenter Netze, wobei die Mitgliedstaaten mit den geringeren
Investitionskapazitäten im Vordergrund stehen. Mit den neu vereinbarten Unionsprogrammen zur
Förderung erneuerbarer Energieträger und zur Verschärfung der Mindestwerte der
Energieeffizienz eröffnen sich für die Mitgliedstaaten natürlich beträchtliche
Möglichkeiten. Im Zeitraum 2014-2020 stehen im Rahmen der Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds zweckgebundene EU-Mittel in Höhe von mindestens
23 Mrd. EUR für das Thema „Förderung der Bestrebungen zur
Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“
zur Verfügung. Damit wurden die EU-Fördermittel für die umfassende Einführung
von erneuerbaren Energieträgen sowie von Lösungen für die Energieeffizienz, den
emissionsarmen Stadtverkehr und intelligente Netze in der EU deutlich
aufgestockt. Um das Vertrauen von Investoren zu gewinnen, damit öffentliche
Gelder effizienter zur Hebelung von Privatkapital eingesetzt werden können,
sollte der Strukturierung und Einführung neuer (oder der Rekapitalisierung
vorhandener) Finanzinstrumente sehr viel größere Aufmerksamkeit geschenkt
werden. Allerdings muss jetzt damit begonnen werden,
Überlegungen dazu anzustellen, welche Instrumente für die Zeit nach 2020 benötigt
werden, um klima- und energierelevante Fragen, etwa wie die in
Abschnitt 2.1. erläuterte unterschiedliche Kostensituation für die
Mitgliedstaaten, angegangen werden können. Auch gilt es, die Finanzinstrumente
weiterzuentwickeln und für KMU den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.
Solche Instrumente sollten es auch regionalen und kommunalen Behörden
gestatten, zu investieren und emissionsarme Möglichkeiten zu nutzen, wie dies
derzeit bei der EU-Initiative für intelligente Städte der Fall ist, mit der
Städte und Regionen bei ehrgeizigen und innovativen Maßnahmen unterstützt
werden, mit denen sie durch den Einsatz und die Erzeugung nachhaltiger Energie
bis 2020 eine Verringerung der Treibhausgasemissionen von 40 % erreichen wollen[20]. 5. Internationaler Kontext Der neue Rahmen für die Energie- und
Klimapolitik bis 2030 muss die gegenwärtige internationale Situation und die
Entwicklungserwartungen berücksichtigen. Die Energielandschaft durchläuft zur
Zeit weitreichende Veränderungen. Bis 2030 ist mit einem Anstieg der weltweiten
Energienachfrage zu rechnen. Dies gilt insbesondere für Asien, wo in Ländern
wie China und Indien die Importe von Erdöl und Erdgas voraussichtlich stark
ansteigen werden. Die wachsende Energienachfrage dürfte zum Teil durch neue Ressourcen
aufgefangen werden, deren Nutzung durch den technologischen Fortschritt
(Tiefsee, verbesserte Gewinnungstechniken, nichtkonventionelle Ressourcen) und
durch die damit zusammenhängende geografische Diversifizierung der Produktion
und Handelswege (vor allem für Flüssiggas) möglich gemacht wird. Diese
Entwicklungen haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Energiehandelsflüsse,
die Energiepreise und – aufgrund ihrer hohen Importabhängigkeit – auf die EU.
Gleichzeitig entsteht durch die Globalisierung der Energieflüsse und die
größere Vielfalt der internationalen Akteure eine Dynamik, aus der sich ein
neuer weltweiter Ansatz für regelgestütztes staatliches Handeln im
Energiebereich entwickeln könnte. Die internationalen Partner der EU verfolgen
bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen ganz unterschiedliche Ansätze.
Der Bottom-up-Charakter des Zusicherunsgprozesses von Kopenhagen bzw. Cancun
stellte zwar einen wichtigen, wenn auch unzureichenden Schritt in Richtung
eines verstärkt gemeinsamen Handelns dar, bei dem über 100 Länder,
darunter China, Indien, Brasilien, die USA und die EU (auf die über 80 %
der weltweiten Emissionen entfallen) sich gemeinsam zu bestimmten Strategien
für den Klimaschutz verpflichtet hatten. Im Allgemeinen sind die Klimaschutzmaßnahmen
jedoch fragmentiert und auf die jeweiligen Wirtschaftsbedingungen
zugeschnitten. 38 Industrieländer, darunter die EU, ihre Mitgliedstaaten und
Island, haben sich für die zweite Phase des Kyoto-Protokolls zu rechtlich
bindenden Emissionsminderungen von insgesamt durchschnittlich mindestens
18 % gegenüber dem Niveau von 1990 verpflichtet. Dies übersteigt die
Zusagen der ersten Phase um einen Prozentpunkt, während Japan, Neuseeland und
die Russische Föderation keine neuen Zusagen gemacht haben. Kasten 3: Internationale Fortschritte bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen 2012 stiegen die weltweiten CO2-Emissionen um 1,1 %, allerdings weniger stark als im Jahresdurchschnitt des letzten Jahrzehnts, der bei 2,9 % lag. Den größten Anteil an den weltweiten CO2-Emissionen haben mittlerweile China (29 %), die Vereinigten Staaten (16 %), die EU (11 %), Indien (6 %), die Russische Föderation (5 %) und Japan (3,8 %). Die CO2-Emissionen in China sind seit 1990 um enorme 290 % und seit 2005 um etwa 70 % angestiegen. Damit liegen die Pro-Kopf-Emissionen jetzt mehr oder weniger auf der gleichen Höhe wie in der EU mit etwa 7 Tonnen. 2012 gingen die CO2-Emissionen in den USA um 4 % zurück und sind damit seit 2005 um über 12 % gesunken. Allerdings fallen die Pro-Kopf-Emissionen 2012 mit 16,4 Tonnen sehr viel höher aus. Der deutliche Rückgang bei den Emissionen ist vor allem auf die Nutzung von inländischem Schiefergas zurückzuführen, das die Kohle bei der Stromerzeugung ersetzt hat. In Indien stiegen die Emissionen 2012 um 6,8 % und erreichten damit für die Zeit von 2005 bis 2012 einen Anstieg von 53 % und seit 1990 von 200 %, wenngleich die Pro-Kopf-Emissionen mit unter 2 Tonnen nach wie vor deutlich niedriger ausfallen als in der EU. Japans Emissionen haben sich im Zeitraum 2005 bis 2012 zwar nicht verändert, sind jedoch im Vergleich zu 1990 gestiegen – mit weiter steigender Tendenz. Erst jüngst hat Japan im Zusammenhang mit der Überprüfung seiner Energiepolitik infolge des Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima seine Pläne zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 deutlich nach unten korrigiert. Dies gilt auch für Australien und Kanada. China ist jetzt zusammen mit der EU der größte
Investor in erneuerbare Energien und hat eine Reihe regionaler Emissionshandelssysteme
eingeführt, die sich auf die größten Wirtschaftsregionen erstrecken und darauf
ausgerichtet sind, ein nationales System aufzubauen, wobei das besondere
Augenmerk der lokalen Luftverschmutzung und der Energieversorgungssicherheit
gilt. In den USA entspricht der Rückgang der Treibhausgasemissionen dem bis
2020 gesteckten Ziel von 17 % gegenüber 2005, was nicht nur auf die
Verlagerung von Kohle zu Gas, sondern auch auf verschärfte CO2-Normen
für Kraftfahrzeuge, den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und auf einen
aktiven Privatsektor zurückzuführen ist, der umfangreich in neue Technologien
und Innovationen investiert. Brasilien hat bei der Eindämmung der gigantischen
Entwaldung Fortschritte erzielt. Auch wenn die EU bei den emissionsarmen
Technologien derzeit noch weltweit führend ist, haben andere wichtige und
schnell wachsende Volkswirtschaften ihr strategisches Interesse auf den
Wettbewerb auf diesen neuen Märkten fokussiert. Europa wird auf diesen rasch
wachsenden Weltmärkten seinen Wettbewerbsvorteil als Vorreiter nur behaupten
können, wenn es seine Ambitionen in der Klima- und Energiepolitik nochmals
forciert. Zwischen den geplanten Klimaschutzmaßnahmen
und dem, was notwendig ist, um den weltweiten Temperaturanstieg auf unter
2° C zu halten, besteht insgesamt nach wie vor eine gewaltige Kluft[21]. Aus diesem Grund
haben die UNFCCC-Vertragsparteien 2011 einen Prozess mit dem Ziel in Gang
gesetzt, im Dezember 2015 in Paris ein neues internationales Abkommen zu
vereinbaren, das für alle Parteien gilt und sich auf den Zeitraum nach 2020
erstreckt. Die Vertragsparteien sind aufgerufen, ihre Beiträge bis zum ersten
Quartal 2015 vorzulegen, damit noch genug Zeit für Diskussionen bleibt und
bewertet werden kann, ob mit ihnen das vereinbarte Ziel der Beschränkung des
weltweiten Temperaturanstiegs auf unter 2° C eingehalten wird. Die Union
sollte bereit sein, ihrer Rolle gerecht zu werden und ambitioniert weitere
Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu ergreifen und erneuerbare
Energieträger sowie Energieeffizienz zu fördern. Dies liegt in unserem eigenen
Interesse, doch sollten wir auch unsere internationalen Partner auffordern,
ähnliche Maßnahmen zu ergreifen und sich der weltweiten Herausforderung der
Bekämpfung des Klimawandels zu stellen. Auch dürften verstärkte internationale
Maßnahmen die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Basis der
Union aufrechterhalten. 6. Nächste Schritte Nach Auffassung der Kommission bilden folgende
Elemente den Kern des neuen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030:
ein Reduktionsziel für Treibhausgase auf EU-Ebene, das in Form verbindlicher
nationaler Ziele gleichmäßig auf alle Mitgliedstaaten aufgeteilt ist; eine
Reform des Emissionshandelssystems; ein EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer
Energien und ein neuer europäischer Governance-Prozess für die Energie- und
Klimapolitik, der sich auf die Pläne der Mitgliedstaaten für eine
wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energie stützt. Die
Energieeffizienz wird auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Erreichung der
klima- und energiepolitischen Ziele der EU spielen und ist Gegenstand einer
Überprüfung, die Ende 2014 abgeschlossen sein wird. Die Kommission ersucht den Rat und das
Europäische Parlament, bis Ende 2014 zu vereinbaren, dass sich die EU bis
Anfang 2015 im Rahmen der Verhandlungen, die im Dezember 2015 in Paris
abgeschlossen werden, zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um
40 % verpflichten sollte. Die Union sollte ferner bereit sein, sich auf
dem im September 2014 vom UN-Generalsekretariat veranstalteten Gipfeltreffen
positiv einzubringen. Außerdem ersucht die Kommission den Rat und
das Europäische Parlament, für die EU insgesamt ein Ziel von mindestens
27 % für den Verbrauch an erneuerbarer Energie bis 2030 zu vereinbaren,
das durch klare Verpflichtungen der Mitgliedstaaten selbst erreicht werden soll
und durch entsprechende verbesserte Mechanismen und Indikatoren auf EU-Ebene
überprüft werden kann. Schließlich ersucht die Kommission den Rat und
das Europäische Parlament, das Konzept der Kommission für die künftige Klima-
und Energiepolitik sowie ihren Vorschlag für ein vereinfachtes, jedoch
effizientes System zur Überwachung der Einhaltung der Klima- und Energieziele
anzunehmen. [1] Eurostat-Daten zum Sektor Umweltgüter und
Umweltdienstleistungen. [2] Climate Change 2013: The Physical Science Basis;
Working Group I of the IPCC; Summary for Policy Makers, Oktober 2013. [3] COM(2013) 169: Grünbuch - Ein Rahmen für die Klima-
und Energiepolitik bis 2030. [4] KOM(2011) 885 – Energiefahrplan 2050;
KOM(2011) 112 – Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen
Wirtschaft bis 2050. [5] http://ec.europa.eu/energy/consultations/20130702_green_paper_2030_en.htm. [6] KOM(2011) 885. [7] COM(2014) 14. [8] Die dem EU-EHS unterliegenden Sektoren umfassen
11 000 ortsfeste Anlagen in der Energiewirtschaft und Industrie, die
Energiegroßverbraucher sind. [9] COM(2012) 595. [10] COM(2013) 17. [11] COM(2013) 659. [12] C(2014) 20. [13] COM(2013) 7243. [14] http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_state_aid_environment/index_en.html [15] COM(2014) 21, SWD(2014) 19, SWD(2014) 20. [16] COM(2014) 23, C(2014) 267. [17] KOM(2011)144. [18] KOM(2011)169. [19] COM(2013) 479. [20] http://setis.ec.europa.eu/set-plan-implementation/technology-roadmaps/european-initiative-smart-cities [21] UNEP: „The Emissions Gap Report 2013“.