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Document 52014AP0198

P7_TA(2014)0198 Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (COM(2013)0449 — C7-0208/2013 — 2013/0213(COD)) P7_TC1-COD(2013)0213 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

ABl. C 378 vom 9.11.2017, p. 395–395 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 378/395


P7_TA(2014)0198

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (COM(2013)0449 — C7-0208/2013 — 2013/0213(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2017/C 378/52)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0449),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0208/2013),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Oktober 2013 (1),

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 28. November 2013 (2),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 24. Januar 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0004/2014),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 79 vom 6.3.2014, S. 67.

(2)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


P7_TC1-COD(2013)0213

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2014/55/EU.)


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