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Document 52014AP0168
P7_TA(2014)0168 Control of persons at external borders ***I European Parliament legislative resolution of 27 February 2014 on the proposal for a decision of the European Parliament and of the Council introducing a simplified regime for the control of persons at the external borders based on the unilateral recognition by Croatia and Cyprus of certain documents as equivalent to their national visas for transit through or intended stays on their territories not exceeding 90 days in any 180-day period and repealing Decision No 895/2006/EC and Decision No 582/2008/EC of the European Parliament and the Council (COM(2013)0441 — C7-0186/2013 — 2013/0210(COD)) P7_TC1-COD(2013)0210 Position of the European Parliament adopted at first reading on 27 February 2014 with a view to the adoption of Decision No …/2014/EU of the European Parliament and of the Council introducing a simplified regime for the control of persons at the external borders based on the unilateral recognition by Bulgaria, Croatia, Cyprus and Romania of certain documents as equivalent to their national visas for transit through or intended stays on their territories not exceeding 90 days in any 180-day period and repealing Decision No 895/2006/EC and No 582/2008/EC
P7_TA(2014)0168 Personenkontrollen an den Außengrenzen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass Kroatien und Zypern bestimmte Dokumente für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für eine Dauer von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen einseitig als ihren einzelstaatlichen Visa gleichwertig anerkennen und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 895/2006/EG und Nr. 582/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2013)0441 — C7-0186/2013 — 2013/0210(COD)) P7_TC1-COD(2013)0210 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 27. Februar 2014 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen auf der Grundlage der einseitigen Anerkennung bestimmter Dokumente durch Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für eine Dauer von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen als ihren einzelstaatlichen Visa gleichwertig und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 895/2006/EG und Nr. 582/2008/EG
P7_TA(2014)0168 Personenkontrollen an den Außengrenzen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass Kroatien und Zypern bestimmte Dokumente für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für eine Dauer von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen einseitig als ihren einzelstaatlichen Visa gleichwertig anerkennen und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 895/2006/EG und Nr. 582/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2013)0441 — C7-0186/2013 — 2013/0210(COD)) P7_TC1-COD(2013)0210 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 27. Februar 2014 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen auf der Grundlage der einseitigen Anerkennung bestimmter Dokumente durch Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für eine Dauer von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen als ihren einzelstaatlichen Visa gleichwertig und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 895/2006/EG und Nr. 582/2008/EG
ABl. C 285 vom 29.8.2017, p. 730–730
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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29.8.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 285/730 |
P7_TA(2014)0168
Personenkontrollen an den Außengrenzen ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass Kroatien und Zypern bestimmte Dokumente für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für eine Dauer von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen einseitig als ihren einzelstaatlichen Visa gleichwertig anerkennen und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 895/2006/EG und Nr. 582/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2013)0441 — C7-0186/2013 — 2013/0210(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(2017/C 285/69)
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0441), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben a und b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0186/2013), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 5. Februar 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0082/2014), |
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1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; |
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2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
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3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
P7_TC1-COD(2013)0210
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 27. Februar 2014 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen auf der Grundlage der einseitigen Anerkennung bestimmter Dokumente durch Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für eine Dauer von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen als ihren einzelstaatlichen Visa gleichwertig und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 895/2006/EG und Nr. 582/2008/EG
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 565/2014/EU.)