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Document 52014AP0024

P7_TA(2014)0024 Konzessionsvergabe ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (COM(2011)0897 — C7-0004/2012 — 2011/0437(COD)) P7_TC1-COD(2011)0437 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. Januar 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe

ABl. C 482 vom 23.12.2016, p. 189–189 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 482/189


P7_TA(2014)0024

Konzessionsvergabe ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (COM(2011)0897 — C7-0004/2012 — 2011/0437(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2016/C 482/38)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0897),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 sowie Artikel 53 Absatz 1, Artikel 62 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0004/2012),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der vom Deutschen Bundesrat, vom Spanischen Abgeordnetenhaus und vom Österreichischen Bundesrat im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26. April 2012 (1),

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 19. Juli 2012 (2),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 17. Juli 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Rechtsausschusses (A7-0030/2013),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 84.

(2)  ABl. C 277 vom 13.9.2012, S. 74.


P7_TC1-COD(2011)0437

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. Januar 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2014/23/EU.)


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