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Document 52013XG0305(01)
Council Conclusions on investing in education and training — a response to ‘Rethinking Education: Investing in skills for better socio-economic outcomes’ and the ‘2013 Annual Growth Survey’
Schlussfolgerungen des Rates zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013
Schlussfolgerungen des Rates zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013
ABl. C 64 vom 5.3.2013, p. 5–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.3.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 64/5 |
Schlussfolgerungen des Rates zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013
2013/C 64/06
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
IN ANBETRACHT
1. |
der Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; |
2. |
der Strategie Europa 2020 und insbesondere der Jahreswachstumsberichte 2012 und 2013 und der länderspezifischen Empfehlungen 2012; |
3. |
der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 (1), mit denen ein strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für den Zeitraum bis 2020 („ET 2020“) vorgegeben wurde, wobei das Hauptziel dieser Zusammenarbeit darin besteht, auf die Weiterentwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten hinzuwirken, welche die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung aller Bürger sowie nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlstand und Beschäftigungsfähigkeit unter gleichzeitiger Förderung der demokratischen Werte, des sozialen Zusammenhalts, der Innovation und Kreativität, des aktiven Bürgersinns und des interkulturellen Dialogs zum Ziel haben; |
4. |
des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission vom Februar 2012 über die Umsetzung des strategischen Rahmens „ET 2020“ (2), in dem dargelegt wird, wie der „ET 2020“-Prozess in den Dienst der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für Wachstum und Beschäftigung gestellt werden kann, und in dem eine Reihe von prioritären Bereichen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Zeitraum 2012 bis 2014 genannt werden; |
5. |
des Andauerns der Wirtschaftskrise, das durch die jüngsten Vorausschätzungen der Kommission verdeutlicht wird, in denen eine langsamere Erholung der Wirtschaft als ursprünglich erwartet und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit auf einen Spitzenwert von knapp 11 % im Jahr 2013 (3) sowie eine um 60 % höhere Arbeitslosenrate bei gering qualifizierten Arbeitskräften (4) prognostiziert werden; |
6. |
der Notwendigkeit, den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit in Europa, die jetzt im Durchschnitt bei nahezu 23 % liegt und in mehreren Mitgliedstaaten über 50 % erreicht, zu bremsen (5); |
7. |
zunehmender Anzeichen dafür, dass das Qualifikationsangebot nicht den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entspricht, da europaweit derzeit über zwei Millionen Stellen unbesetzt sind (6); |
8. |
der Notwendigkeit, in einer Zeit knapper öffentlicher Mittel durch effizientere Investitionen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung die Grundlage für künftiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu legen, und des unbestreitbaren sozialen und wirtschaftlichen Nutzens dieser Investitionen; |
9. |
der Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa 2020 — der Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zu wirtschaftlichem Aufschwung, Wachstum und Beschäftigung (7), in denen der Rat übereinstimmend feststellt, dass der Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung — auch auf Ministerebene — sowohl bei der Festlegung gemeinsamer Konzepte und Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung als auch bei der Umsetzung der die allgemeine und berufliche Bildung betreffenden Aspekte des Europäischen Semesters im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ eine gewichtigere Rolle spielen sollte; |
10. |
der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13./14. Dezember 2012 (8), in denen
|
11. |
der Tatsache, dass — vorbehaltlich der laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 — die Wahl der Investitionsprioritäten und Interventionen für die künftige Programmplanung der Strukturfonds im Zeitraum 2014-2020 an die in den länderspezifischen Empfehlungen und den nationalen Reformprogrammen der Mitgliedstaaten genannten politischen Herausforderungen gekoppelt ist — |
BEGRÜSST
1. |
die zentrale Rolle, die der allgemeinen und beruflichen Bildung im Jahreswachstumsbericht 2013 als wichtiger Triebkraft für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beigemessen wird, einschließlich des Hinweises auf die zentrale Rolle von Investitionen in Humankapital, mit denen Arbeitslosigkeit bekämpft und verhindert und einem arbeitsplatzintensiven Aufschwung der Weg bereitet werden kann; |
2. |
den im Jahreswachstumsbericht 2013 vertretenen Ansatz der differenzierten Haushaltskonsolidierung, bei der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das Potenzial für künftiges Wachstum dadurch zu erhalten, dass vorrangig in die allgemeine und berufliche Bildung investiert und diese Investitionen — sofern möglich — erhöht werden; |
3. |
den Appell im Jahreswachstumsbericht 2013, durch Reformen die Leistungsfähigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern und das allgemeine Qualifikationsniveau anzuheben, und dazu die Bereiche Arbeit und Bildung enger miteinander zu verknüpfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es keine allgemeingültige Agenda gibt und einige Reformen möglicherweise erst nach längerer Zeit Wirkung zeigen werden; |
4. |
die Bedeutung, die Qualifikationen, allgemeiner und beruflicher Bildung und lebenslangem Lernen beigemessen wird, wenn es darum geht, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und zu verhindern, indem die eigentlichen Ursachen beseitigt werden, die in der jüngsten Mitteilung der Kommission vom 20. November 2012 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ großenteils behandelt werden; |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS
1. |
dafür zu sorgen, dass die sozialen Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Geltung gebracht werden und dass Chancengleichheit beim Zugang zu qualitätsvoller Bildung besteht, damit die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weiterhin zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, der nachhaltigen Entwicklung, des aktiven Bürgersinns und der Entfaltung des Einzelnen in den europäischen Gesellschaften beitragen können; |
2. |
die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ zu stärken und dabei die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung“ und diejenigen Aspekte der Jahreswachstumsberichte und der länderspezifischen Empfehlungen, die die allgemeine und berufliche Bildung betreffen, zu berücksichtigen und im Einklang mit ihren nationalen Prioritäten und den „ET2020“-Prioritäten und je nach verfügbaren Ressourcen den Schwerpunkt auf Folgendes zu legen:
|
IST SICH DARIN EINIG, DASS
die im Rat (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) — und/oder gegebenenfalls in den einschlägigen Vorbereitungsgremien — vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Europäischen Semesters eine gewichtigere Rolle spielen und deshalb prüfen sollten, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der in den länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung genannten Herausforderungen erzielt haben, wobei die betreffenden Mitgliedstaaten allerdings zustimmen müssten (13). Überdies können die einschlägigen Ausschüsse, etwa der Beschäftigungsausschuss, im Einklang mit dem vom Vorsitz erstellten Fahrplan für das Europäische Semester gegebenenfalls vom Ausschuss für Bildungsfragen bei der Prüfung der Entwürfe der länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt werden;
NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS DIE KOMMISSION BEABSICHTIGT,
1. |
unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der nationalen Zuständigkeit für die allgemeine und berufliche Bildung sowie der institutionellen Autonomie der Bildungseinrichtungen die Mitgliedstaaten durch umfassende Nutzung der EU-Programme und -Mittel für die allgemeine und berufliche Bildung und mit einer verbesserten Faktengrundlage, einer ausführlichen Kosten-Nutzen-Analyse und größerer Transparenz in ihren Bemühungen um eine Verbesserung ihrer Bildungssysteme zu unterstützen, indem sie unter anderem
|
2. |
Initiativen — wie die vorgeschlagene Ausbildungsallianz auf EU-Ebene — zu unterstützen, die im Einklang mit dem Kopenhagen-Prozess das Lernen am Arbeitsplatz fördern und auf starken Partnerschaften zwischen Bildung und Beschäftigung, insbesondere zwischen den Sozialpartnern, Unternehmen und Berufsbildungseinrichtungen beruhen; |
3. |
gemeinsam mit den Sozialpartnern auf EU-Ebene zu sondieren, wie sich das Aus- und Weiterbildungsangebot für Erwachsene erweitern und verbessern lässt, so dass Arbeitskräfte umgeschult bzw. ihre Qualifikationen verbessert werden können; |
4. |
in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Akteuren zu bewerten, welche Auswirkungen es hätte, wenn ein Europäischer Raum der Kompetenzen und Qualifikationen eingerichtet würde, um eine stärkere Konvergenz der unterschiedlichen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der EU und der Mitgliedstaaten zu erreichen, damit Kompetenzen und Qualifikationen problemlos grenzüberschreitend anerkannt werden; |
5. |
unter Abstimmung mit etwaigen Initiativen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet eine neue Initiative zur Öffnung der Bildung einzuleiten, mit der die Wirkung einer EU-Förderung für den Zugang zu und die Nutzung von OER und IKT mit Qualitätssicherung analysiert wird; |
6. |
Maßnahmen zur Vermittlung unternehmerischer Kompetenz — insbesondere politische Leitlinien — sowie einen Rahmen zur Förderung der unternehmerischen Bildung auf Ebene der Bildungseinrichtungen einzuführen; |
7. |
die Effizienz öffentlicher Ausgaben für allgemeine und berufliche Bildung zu analysieren und eine EU-weite Debatte mit den einschlägigen Akteuren über die Vorzüge von Investitionen in unterschiedliche Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung anzustoßen; |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,
1. |
eine engere Verknüpfung zwischen den zentralen strategischen politischen Herausforderungen, die während des gesamten Europäischen Semesters ermittelt wurden, und Tätigkeiten im Rahmen der OMK herzustellen und auf Verlangen die länderspezifische Dimension weiter auszuführen, um sowohl einzelnen als auch Gruppen von Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die länderspezifischen Empfehlungen zu befolgen; |
2. |
das im Rahmen der OMK vorhandene Potenzial für Zusammenarbeit und kollegiales Lernen durch verbesserte Arbeitsmethoden umfassend zu nutzen, und zwar gegebenenfalls durch
|
3. |
einen konstruktiven Prozess der Nachbearbeitung der länderspezifischen Empfehlungen anzuregen, bei dem den einschlägigen politischen Ausschüssen (d. h. dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik und dem Beschäftigungsausschuss) die Ergebnisse der vorgenannten Kooperationsmechanismen der OMK regelmäßig mitgeteilt werden. |
(1) ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
(2) ABl. C 70 vom 8.3.2012, S. 9.
(3) Herbstprognose der Europäischen Kommission (November 2012).
(4) Eurostat-Arbeitslosenstatistik (November 2012).
(5) „Junge Menschen in Beschäftigung bringen“ — COM(2012) 727 final, 5. Dezember 2012.
(6) Europäischer Monitor für offene Stellen, 7. Dezember 2012.
(7) ABl. C 393 vom 19.12.2012, S. 5.
(8) Dok. EUCO 205/12.
(9) Dok. 14871/12 + ADD 1-8.
(10) Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1).
(11) Im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1).
(12) Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10).
(13) Vorbehalt von DE zur zweiten Hälfte dieses Satzes (ab „prüfen sollten, …“).
(14) Offene Methode der Koordinierung.
(15) Siehe Dok. 14871/12 ADD 2, S. 3.
(16) Es sollte dafür gesorgt werden, dass alle Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Organisation teilnehmen können.