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Document 52013PC0857
Proposal for a COUNCIL RECOMMENDATION on a Quality Framework for Traineeships
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zu einem Qualitätsrahmen für Praktika
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zu einem Qualitätsrahmen für Praktika
/* COM/2013/0857 final - 2013/0431 (NLE) */
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zu einem Qualitätsrahmen für Praktika /* COM/2013/0857 final - 2013/0431 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1. KONTEXT DES VORSCHLAGS In den letzten 20 Jahren
wurden Praktika für junge Menschen zu einer wichtigen Einstiegsmöglichkeit in
den Arbeitsmarkt. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und der
Produktivität junger Menschen ist ein wichtiger Faktor dafür, dass sie auf dem
Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Doch obwohl Praktika immer mehr zu einem
Standard in unseren Arbeitsmärkten werden, wächst angesichts dieser weiten
Verbreitung die Sorge hinsichtlich Lerninhalten und Arbeitsbedingungen. Wenn Praktika tatsächlich den Einstieg in das Arbeitsleben erleichtern
sollen, müssen sie qualitativ hochwertige Lerninhalte und angemessene
Arbeitsbedingungen bieten und sollten kein billiger Ersatz für reguläre
Arbeitsplätze sein. Im Dezember 2012
legte die Kommission das Paket zur Jugendbeschäftigung[1] vor, womit
auch eine zweite Runde der Anhörung der Sozialpartner zu einem Qualitätsrahmen
für Praktika (QRP)[2]
eingeleitet wurde; dem gingen wiederholte Aufforderungen seitens des
Europäischen Parlaments[3] und des Europäischen Rates[4] voraus. Die von der Kommission durchgeführten
Konsultationen[5] in dieser Angelegenheit wie auch andere Studien
und Umfragen ergaben, dass in der EU bei Praktika derzeit
diverse Probleme auftreten. Betroffen sind hiervon vor allem zwei Punkte: ·
unzureichender Lerninhalt (d. h. die
Praktikantinnen und Praktikanten müssen untergeordnete Aufgaben verrichten) und
·
unangemessene Arbeitsbedingungen (Überstunden,
nicht zufriedenstellende Abdeckung von Gesundheits-, Sicherheits- oder
Berufsrisiken, geringe oder keine Bezahlung/Aufwandsentschädigung, unklare
rechtliche Situation, zu lange Dauer usw.). Darüber hinaus wiesen die Interessenträger auf
das Problem hin, dass, wenn unbezahlte oder schlecht bezahlte Praktika einen
großen Anteil ausmachen, der gleichwertige Zugang u. U. nicht
gewährleistet werden kann[6]
und tendenziell bezahlte Arbeitskräfte durch Praktikantinnen und Praktikanten
ersetzt werden[7].
Letztere werden nicht immer klar darüber informiert, ob sie eine Bezahlung oder
Aufwandsentschädigung erhalten oder welche die wichtigsten Arbeitsbedingungen –
z. B. Kranken- und Unfallversicherung oder Urlaubsanspruch – sind. Transparentere Lerninhalte und
Arbeitsbedingungen für Praktika werden dazu führen, dass der Arbeitsmarkt
effizienter funktioniert. Das Eurobarometer 2013 zu Praktika legt nahe,
dass die Ausschreibungen und Angebote von Praktika bei den Arbeitsbedingungen
transparenter sein könnten. Die nationalen Regulierungsrahmen im
Allgemeinen und die Strenge dieser Regulierung im Besonderen variieren sehr je
nach Art des Praktikums und nach Mitgliedstaat. In manchen Mitgliedstaaten sind
Praktika nicht rechtlich definiert. Wenn die Regulierung derzeit fragmentiert
ist und Qualitätskriterien in der allgemeinen Anwendung fehlen, so kann ein gemeinsames
Verständnis dafür, was ein Praktikum ist und welche Mindeststandards dafür
gelten sollten, zur Gestaltung der politischen Strategien und regulatorischen
Ansätze der Mitgliedstaaten beitragen. Darüber hinaus ist die Zahl der
transnationalen Praktika trotz der großen Mobilität der Studierenden –
z. B. im Rahmen des Erasmus-Programms – nachweislich sehr gering[8]. Offenbar ist dies eine
verpasste Gelegenheit zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit durch Mobilität:
ein Praktikum in einem anderen Land könnte entscheidend sein, wenn junge
Menschen eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat annehmen möchten. Mit einem
europaweiten QRP könnte besser auf die geringe Anzahl transnationaler Praktika
eingegangen werden. Er würde dazu beitragen, in einem Bereich mit großer
regulatorischer Fragmentierung eines der größten Hindernisse bei der
grenzübergreifenden Mobilität – der Mangel an Informationen – anzugehen. Die
Entwicklung eines QRP spielt ferner eine große Rolle für die Erweiterung von
EURES auf Praktika, wie dies der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen
von Juni 2012 gefordert hat[9]. Angesichts der sehr hohen
Jugendarbeitslosigkeit in mehreren Mitgliedstaaten und früherer Engagements
schlug die Kommission eine Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie vor[10], die der Rat am 22. April 2013
angenommen hat[11].
Darin werden die Mitgliedstaaten aufgerufen sicherzustellen, dass allen
jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie
arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle
oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw.
Praktikumsplatz angeboten wird. Qualitätsanforderungen für Praktika sind
für eine wirksame Durchführung der Empfehlung von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund möchte der gegenwärtige
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates sicherstellen, dass Praktika den
Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt effizient erleichtern und damit
die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen steigern. Der Vorschlag enthält
Leitlinien dazu, wie qualitativ hochwertige Lerninhalte und angemessene
Arbeitsbedingungen gewährleistet werden können. Auch wird dargelegt, wie die
Kommission die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch den EU-Finanzierungsrahmen,
den Austausch bewährter Verfahren und Monitoring unterstützen will. Darüber
hinaus werden sogenannte „Praktika auf dem freien Markt“ abgedeckt, d. h.
Praktika, die zwischen einem Praktikanten bzw. einer Praktikantin und einem
Praktikumsanbieter (Unternehmen, gemeinnützige Einrichtung oder staatliche
Stelle) ohne Involvierung einer dritten Partei vereinbart und in der Regel nach
dem Studienabschluss und/oder im Rahmen der Arbeitssuche absolviert werden. In
der vorgeschlagenen Empfehlung werden keine Praktika angesprochen, die in den
Curricula von Hochschulen oder berufsbildenden Einrichtungen vorgesehen oder
verpflichtender Teil einer beruflichen Ausbildung (Medizin, Architektur usw.)
sind. Dem Vorschlag liegt eine Folgenabschätzung
bei, die die Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger enthält, die
Probleme bei Praktika näher beleuchtet, Rechts- und Subsidiaritätsfragen
erörtert und mögliche Optionen zur Lösung des Problems analysiert. 2. ERGEBNISSE DER KONSULTATIONEN INTERESSIERTER KREISE UND
DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Öffentliche
Konsultationen Die Kommission konsultierte eine breite
Palette an Interessenträgern zu den Problemen bei Praktika und zu möglichen
Lösungen. Die öffentliche Konsultation von April bis
Juli 2012 ergab, dass Gewerkschaften, nichtstaatliche Organisationen,
Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen und die meisten befragten Personen
im Allgemeinen eine Kommissionsinitiative unterstützen.
Arbeitgeberorganisationen, Handelskammern und Mitgliedstaaten waren zwar im
Großen und Ganzen für die Initiative, führten aber auch oftmals an, dass der
Rahmen flexibel genug sein müsse, um die Vielfalt der nationalen
Vorgehensweisen zu berücksichtigen. Die meisten Befragten stimmten der Analyse der
Kommission zu (schriftliche Praktikumsvereinbarung, klare Ziele und Lerninhalte[12], begrenzte Dauer,
angemessene Sozialversicherung usw.). Unternehmen und manche
Arbeitgeberorganisationen gaben an, dass Bezahlung und Sozialschutz nicht in
die Zuständigkeit der EU fallen. Anhörung der Sozialpartner Von Oktober 2012 bis Februar 2013
fand eine zweistufige Anhörung der Sozialpartner zur QRP-Initiative statt. Die
Sozialpartner wiederholten ihren Standpunkt aus der öffentlichen Konsultation –
die Seite der Gewerkschaften legte Argumente für eine stärkere Initiative vor,
die Seite der Arbeitgeber äußerte Bedenken hinsichtlich der Flexibilität und
der Belastung für die Unternehmen. Allerdings leiteten sie keine Verhandlungen
zu einer möglichen Vereinbarung nach Artikel 154 AEUV ein. Am 11. Juni 2013 legten EGB,
BUSINESSEUROPE, UEAPME und CEEP einen Aktionsrahmen für Jugendbeschäftigung
vor, der die Sozialdialogverhandlungen zur Grundlage hatte und in dem die
Absicht der Kommission, eine Empfehlung des Rates zu einem europäischen
Qualitätsrahmen für Praktika vorzuschlagen, zur Kenntnis genommen wurde. Die
Sozialpartner möchten basierend auf dem anstehenden Kommissionsvorschlag für
eine Empfehlung des Rates zum europäischen Qualitätsrahmen für Praktika weitere
gemeinsame Aktionen mit Blick auf den Rat und das Europäische Parlament
unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Von März bis Juni 2013 wurde ein KMU-Test
durchgeführt, um aus Arbeitgeberperspektive die Qualität der von KMU
angebotenen Praktika zu ermitteln und abzuschätzen, wie teuer die potenziellen
Maßnahmen im Rahmen eines QRP kämen. Insgesamt nahmen 914 KMU an der
Umfrage teil. Der Test veranschaulichte, wie wichtig Praktika für die Schaffung
von Arbeitsplätzen in KMU sind; die meisten Befragten (71,9 %) sehen
Praktika als eine Möglichkeit, künftige Angestellte auszuwählen und zu schulen.
Er bestätigte ferner, dass die meisten KMU (9 von 10) keine Probleme mit den
vorgeschlagenen Qualitätselementen hätten. Eurobarometerumfrage zu Praktika Im Mai 2013 fand in der EU‑27 und
in Kroatien eine Umfrage statt, um die Bedenken im Hinblick auf die Qualität
von Praktika zu quantifizieren. Die erste EU‑weite repräsentative Umfrage
zu diesem Thema ergab u. a. Folgendes: ·
es wurde bestätigt, wie weit verbreitet Praktika
sind: 46 % der 18- bis 35‑jährigen Befragten hatten mindestens eines
absolviert; ·
jedes dritte Praktikum wurde als nicht
zufriedenstellend eingestuft – entweder wegen der Arbeitsbedingungen (25 %
aller Praktika), wegen des Lerninhalts (18 %) oder wegen beidem; ·
ein wichtiger Grund, warum transnationale Praktika
so selten sind (9 % aller Praktika), ist der Mangel an Informationen: 38 %
derer, die Interesse gehabt hätten, führten unzureichende Informationen zu den
Praktikumsregelungen in anderen Mitgliedstaaten an. Eine ökonometrische Analyse basierend auf den
Eurobarometerergebnissen ergab eine deutliche Korrelation zwischen der Qualität
der Praktika und dem „Beschäftigungsergebnis“. Anders formuliert, wer ein
Praktikum absolvierte, das nicht an den Mindeststandard heranreichte, fand
hinter bedeutend schwerer einen Arbeitsplatz. Folgenabschätzung Die zweite Stufe der Anhörung der
Sozialpartner wurde von einem Analysedokument[13]
zu den Problemen bei der Qualität von Praktika begleitet, in dem mögliche
politische Lösungen angesprochen werden. Dieses Dokument wurde 2013 zu einer
vollwertigen Folgenabschätzung[14]
erweitert, die zuvor nicht zugängliche Daten zu Zahl und Qualität von Praktika
und neue Belege zur Korrelation zwischen Qualität und Beschäftigungsaussichten
enthält. In der Folgenabschätzung werden die
politischen Optionen für eine Steigerung des Anteils qualitativ hochwertiger
Praktika ermittelt und analysiert; hierbei sollen insbesondere Standards in
Form bewährter Verfahren festgelegt und Arbeitgeber dazu bewegt werden, keine
Praktika anzubieten, die nicht dem Mindeststandard entsprechen. Ferner werden
darin neue Vorschläge zur Transparenz analysiert, um es jungen Menschen
leichter zu machen, die Qualität der Praktika zu prüfen. In der Folgenabschätzung
werden neben dem Bezugsszenario vier Optionen untersucht: ·
Einrichtung einer Informationswebsite; ·
Einrichtung von freiwilligen Qualitätslabels; ·
Vorschlag einer Empfehlung des Rates; ·
Vorschlag einer Richtlinie. Es wird der Schluss
gezogen, dass die wirksamste, effizienteste und angemessenste Option ein
Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu einem QRP wäre, die
von den Mitgliedstaaten in die nationale Praxis und/oder das nationale
Rechtssystem umzusetzen wäre. Den Mitgliedstaaten würde empfohlen dafür zu
sorgen, dass der Abschluss einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung obligatorisch
wird. In dieser Vereinbarung würden Informationen zu
den Lernzielen des Praktikums, den Arbeitsbedingungen, zur Frage der
Bezahlung/Aufwandsentschädigung, zu den Rechten und Pflichten nach geltenden
EU- und nationalen Rechtsvorschriften und zur Dauer des Praktikums
festgehalten. Darüber hinaus würden zusätzliche
Transparenzanforderungen Anreize für qualitativ hochwertige Praktika schaffen
und/oder von Praktika abschrecken, die nicht dem Mindeststandard entsprechen. Gemäß der bevorzugten Option müsste in den
Ausschreibungen freier Praktikumsstellen angegeben sein, ob das Praktikum
bezahlt wird oder nicht und, falls es sich um ein bezahltes Praktikum handelt,
wie hoch die Bezahlung/Aufwandsentschädigung ist. Ferner würden die
Praktikumsanbieter gebeten anzugeben, wie hoch der Anteil der Praktikanten ist,
denen nach Beendigung des Praktikums ein Arbeitsvertrag angeboten wurde. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES
VORSCHLAGS Rechtsgrundlage Rechtsgrundalge für diese Initiative sind
Artikel 153, 166 und 292 AEUV. Gemäß Artikel 292 AEUV kann der
Rat in Bereichen, in denen die EU über Zuständigkeiten verfügt, Empfehlungen
auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission abgeben. Nach Artikel 153 AEUV unterstützt
und ergänzt die EU die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter anderem auf den
Gebieten Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und sozialer Schutz der
Arbeitnehmer, berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten
Personen und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung. Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes
fallen bezahlte Praktika unter Artikel 153. Um auch unbezahlte
Praktika abzudecken, wurde Artikel 166 AEUV als weitere
Rechtsgrundlage aufgenommen. Gemäß dieser Bestimmung führt die EU eine Politik
der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter
strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und
Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt. Daher gilt je nachdem, ob
das Praktikum bezahlt ist oder nicht, Artikel 153 oder Artikel 166 AEUV. Die Bestimmungen aus Artikel 153 AEUV
gelten gemäß Artikel 153 Absatz 5 nicht für das Arbeitsentgelt. Diese
letztgenannte Klausel verhindert nicht, dass Probleme im Hinblick auf
Transparenz angegangen werden, da empfohlen wird, dass in den Praktikumsvereinbarungen
klargestellt wird, ob eine Bezahlung erfolgt oder nicht. Eine Analogie zu anderen EU‑Instrumenten
wie der Richtlinie 91/533/EWG des Rates über die Pflicht des Arbeitgebers zur
Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein
Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen ist ebenfalls möglich. In dieser
Richtlinie heißt es in Artikel 2: „(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet den
[...] Arbeitnehmer [...] über die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrags oder
des Arbeitsverhältnisses in Kenntnis zu setzen. (2) Die Unterrichtung [...] betrifft
mindestens folgende Angaben: h) anfänglicher Grundbetrag, die
anderen Bestandteile sowie Periodizität der Auszahlung des Arbeitsentgelts, auf
das der Arbeitnehmer Anspruch hat;“[15] Analog hierzu wird in dem Vorschlag für eine
Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung[16] die Thematik der
Nennung der Höhe des Gehalts im Beschäftigungsangebot und im Vertrag
angesprochen. Berufliche Bildung ist ein
zentrales Ziel der Beschäftigungs- und Bildungsstrategien der EU. Sie ist auch
integraler Bestandteil der Freizügigkeit nach Artikel 45 AEUV – eine
Grundfreiheit die im Vertrag geschützt wird. Angesichts der transnationalen
Komponente von Praktika wird mit Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten allein
die Zielsetzung der vorgeschlagenen Initiative – die umfassende Verbesserung
der Qualität von Praktika in der EU – nicht erreicht werden. Und schließlich enthält
auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union einige Rechte und
Freiheiten, die für künftige Maßnahmen bei Praktika relevant sein könnten,
insbesondere Artikel 21 (Nichtdiskriminierung), Artikel 29 (Recht auf
Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst), Artikel 31 (gerechte und
angemessene Arbeitsbedingungen) und Artikel 32 (Verbot der Kinderarbeit
und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz). Subsidiarität Das Subsidiaritätsprinzip gelangt insofern zur Anwendung, als dass der
Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. Bei Praktika bietet eine EU‑weite
Lösung diverse Vorteile: (1)
Die von den verschiedenen Stellen in den
verschiedenen Mitgliedstaaten angenommenen oder vorgeschlagenen
Qualitätsleitlinien deuten auf ähnliche Elemente hin, die als Schlüssel für die
Qualitätssteigerung bei Praktika angesehen werden. Dies lässt den Schluss zu,
dass die Festlegung von Qualitätsstandards für Praktika je nach nationaler
Praxis oder lokalen Unterschieden nicht allzu unterschiedlich ausfallen dürfte. (2)
Eine EU‑weite Lösung wäre für die Mobilität
der Praktikantinnen und Praktikanten günstig. Für junge Menschen würde es
einfacher, ein Praktikum im Ausland anzunehmen, wenn es eine Standardpraxis
oder Standardregelungen gäbe, die klar besagen, was erwartet werden kann. (3)
Die Erfahrung zeigt, dass angesichts von
Koordinierungsschwierigkeiten international anerkannte Qualitätsstandards
schneller definiert werden können, wenn supranationale Einrichtungen eine
koordinierende und unterstützende Rolle übernehmen. Die Mitgliedstaaten hätten durchaus die
Möglichkeit, individuell Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Praktika
anzunehmen; tatsächlich haben sie jedoch wiederholt die Kommission aufgerufen,
einen QRP anzunehmen (siehe u. a. die Schlussfolgerungen von drei vor
nicht allzu langer Zeit abgehaltenen Tagungen des Europäischen Rates:
Dezember 2012, Februar 2013 und Juni 2013). Bei abweichenden Regulierungsrahmen hilft es,
ein gemeinsames Verständnis davon zu haben, was ein Praktikum ist und welche
Mindeststandards gelten sollen. Dies wird zur Gestaltung der Strategien und
Regulierungsansätze der Mitgliedstaaten beitragen, da die vorgeschlagenen
Standards durch spezifische Regulierungsansätze der Mitgliedstaaten umgesetzt
werden müssen. Auf diese Weise könnte die EU die Mitgliedstaaten bei der
Umsetzung der Leitlinie Nr. 8 für beschäftigungspolitische Maßnahmen im
Rahmen von Europa 2020 konkret unterstützen, insbesondere dabei, „Programme
auf[zu]legen, um jungen Menschen, insbesondere denjenigen, die weder eine
Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, dabei
behilflich zu sein, eine erste Anstellung zu finden, Berufserfahrung zu sammeln
oder Möglichkeiten zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung,
einschließlich einer Lehre, zu finden, und rasch [zu] intervenieren, wenn junge
Menschen arbeitslos werden“. Damit würde in
einem Bereich mit beträchtlicher regulatorischer Fragmentierung eines der
größten Hindernisse bei der grenzübergreifenden Mobilität – der Mangel an
Informationen – angegangen, und die Empfehlung würde dazu beitragen, die
Unterstützung aus Erasmus+[17]
und die weitere Entwicklung von EURES[18]
noch zu verstärken. Verhältnismäßigkeit Das Instrument der
Ratsempfehlung lässt die strenge Einhaltung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit zu. In Mitgliedstaaten, die die vorgeschlagenen Schutz- und
Qualitätselemente bereits in ihren Rechtsvorschriften oder in ihrer nationalen
Praxis verankert haben, besteht kein Handlungsbedarf. Den Mitgliedstaaten steht
es ebenso frei zu bewerten, ob es angebracht wäre, noch über den hier
vorgeschlagenen QRP hinauszugehen und vor allem auch das Thema Mindestlohn zu
erfassen, das der QRP nicht berührt. 4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN
HAUSHALT Nicht zutreffend. 5. FAKULTATIVE ANGABEN Nicht zutreffend. 2013/0431 (NLE) Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zu einem Qualitätsrahmen für Praktika DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 153, 166 und 292, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Junge Menschen wurden von der
Krise besonders stark getroffen. Die Jugendarbeitslosenquoten haben in mehreren
Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren Rekordwerte erreicht; kurzfristig ist
kein Rückgang in Sicht. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und
Produktivität junger Menschen ist ein wichtiger Faktor dafür, dass sie auf dem
Arbeitsmarkt Fuß fassen können. (2) Ein reibungsloser Übergang
von der Schule ins Berufsleben ist von entscheidender Bedeutung, wenn die
Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden sollen. Um das
Kernziel der Strategie Europa 2020, bis zum Jahr 2020 75 % der 20-
bis 64-Jährigen in den Arbeitsmarkt zu bringen, zu erreichen, muss die
Ausbildung junger Menschen verbessert und ihr Übergang ins Berufsleben
erleichtert werden. In der Leitlinie 8 für beschäftigungspolitische
Maßnahmen werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, „Programme auf[zu]legen, um
jungen Menschen, insbesondere denjenigen, die weder eine Arbeit haben noch eine
schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, dabei behilflich zu sein,
eine erste Anstellung zu finden, Berufserfahrung zu sammeln oder Möglichkeiten
zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, einschließlich einer Lehre, zu
finden, und rasch [zu] intervenieren, wenn junge Menschen arbeitslos werden“.[19]. (3) In den letzten 20 Jahren
wurden Praktika für junge Menschen zu einer wichtigen Einstiegsmöglichkeit in
den Arbeitsmarkt. (4) Es entstehen sozioökonomische
Kosten, wenn Praktika reguläre Arbeitsplätze ersetzen, vor allem, wenn dies
wiederholt vorkommt oder wenn diese eingesparten Arbeitsplätze in der Regel
jungen Menschen als Einstiegspositionen angeboten würden. Darüber hinaus führen
qualitativ minderwertige Praktika – insbesondere diejenigen mit geringen
Lerninhalten – zu keinem nennenswerten Produktivitätszuwachs und haben auch
keine positive Signalwirkung. Die sozialen Kosten beziehen sich auch auf
unbezahlte Praktika, die die Karrierechancen von Personen aus benachteiligten
Verhältnissen mindern können. (5) Es können Verbindungen
zwischen der Qualität eines Praktikums und dem Beschäftigungsergebnis
nachgewiesen werden. Inwiefern Praktika bei der Erleichterung des Übergangs ins
Berufsleben eine Rolle spielen, hängt von ihrer Qualität in puncto Lerninhalte
und Arbeitsbedingungen ab. Qualitativ hochwertige Praktika wirken sich direkt
positiv auf die Produktivität aus, verbessern die Anpassung an den Arbeitsmarkt
und fördern die Mobilität, vor allem da sie für die Unternehmen und für die
jungen Menschen die Kosten für die Arbeit- bzw. Personalsuche bzw. die
Anpassung der Fertigkeiten senken. (6) In der Empfehlung des Rates
zur Einführung einer Jugendgarantie[20]
werden die Mitgliedstaaten aufgerufen sicherzustellen, dass allen jungen
Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten,
nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige
Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs-
bzw. Praktikumsplatz angeboten wird. (7) Diverse Studien und Umfragen
haben ergeben, dass ein beträchtlicher Teil der Praktika Qualitätsprobleme
aufweist, vor allem wenn keine Bildungs- oder Schulungseinrichtung direkt für
die Lerninhalte und Arbeitsbedingungen des Praktikums zuständig war (so
genannte „Praktika auf dem freien Markt“). (8) Es liegen Nachweise dafür
vor, dass einem erheblichen Teil der Praktikantinnen und Praktikanten
untergeordnete Aufgaben übertragen und keine ausreichenden Lerninhalte vermittelt
werden. Ein qualitativ hochwertiges Praktikum muss über solide und belangreiche
Lerninhalte verfügen; wichtig ist hierbei die Festlegung, welche besonderen
Fähigkeiten erlangt werden sollen, die Beaufsichtigung und das Mentoring des
Praktikanten bzw. der Praktikantin und die Überwachung seiner bzw. ihrer
Fortschritte. (9) Ferner wurden Probleme im
Hinblick auf die Arbeitsbedingungen ermittelt, z. B. Überstunden,
Sozialversicherung, Gesundheits-, Sicherheits- oder Berufsrisiken, geringe oder
gar keine Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung, Unklarheiten bei den
geltenden Rechtsrahmen und lange Dauer des Praktikums. (10) Die Regelungen für Praktika
sind in der gesamten EU derzeit sehr unterschiedlich. Bestehen Regelungen, so
enthalten diese unterschiedliche Qualitätselemente oder Durchführungspraktiken;
in manchen Mitgliedstaaten und Branchen dagegen gibt es weitgehend keine
Vorschriften für Praktika. Ein beträchtlicher Teil der Praktikumsanbieter nutzt
Praktikanten und Praktikantinnen als billige oder gar unbezahlte Arbeitskräfte;
Gründe hierfür sind oftmals das Fehlen eines Regulierungsrahmens oder ‑instruments
oder aber mangelnde Transparenz bei den Arbeitsbedingungen und Lerninhalten bei
Praktika. (11) Ein Qualitätsrahmen für
Praktika wird zu besseren Arbeitsbedingungen und Lerninhalten von Praktika
beitragen. Der Abschluss einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung, in der die
Bildungsziele, angemessene Arbeitsbedingungen, die Rechte und Pflichten sowie
eine angemessene Dauer verankert sind, ist das Kernstück des Qualitätsrahmens
für Praktika. (12) Informationsmangel ist einer
der Gründe dafür, dass Praktika eine schlechte Qualität aufweisen, und bei
Praktika ein viel weiter verbreitetes Problem als bei regulärer Beschäftigung.
Größere Transparenzanforderungen für die Ausschreibungen oder Anzeigen für
Praktikantenstellen würden dazu beitragen, dass die Arbeitsbedingungen
verbessert werden und die Mobilität über Landesgrenzen hinweg gefördert wird. (13) Die Sozialpartner spielen bei
Gestaltung, Durchführung und Monitoring von Berufsbildungsstrategien und ‑programmen
eine wichtige Rolle. Die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den
relevanten Behörden könnte darauf ausgerichtet sein, junge Menschen gezielt
darüber zu informieren, welche Karrieremöglichkeiten sich anbieten, welche
Fähigkeiten auf den Arbeitsmärkten gebraucht werden und welche Rechte und
Verantwortlichkeiten sie als Praktikantinnen und Praktikanten haben. Darüber
hinaus können die Sozialpartner dazu beitragen, dass die Umsetzung des
Qualitätsrahmens für Praktika erleichtert wird, insbesondere durch die
Ausarbeitung und Bereitstellung eines einfachen und prägnanten Musters für
Praktikumsvereinbarungen, das vor allem Kleinstunternehmen nutzen könnten und
das für ihre spezifischen Zwecke maßgeschneidert ist. In ihrem Aktionsrahmen
für Jugendbeschäftigung von Juli 2013 nahmen die europäischen
Sozialpartner die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine Empfehlung des
Rates für einen Europäischen Qualitätsrahmen für Praktika vorzuschlagen, und
gaben bekannt, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Qualitätssteigerung von
Praktika zu unterstützen. (14) Eine Herausforderung besteht
darin, die Mobilität der Praktikantinnen und Praktikanten über die
Landesgrenzen hinweg in der Europäischen Union zu steigern, um einen echten
europäischen Arbeitsmarkt zu fördern. Die bestehende Vielfalt an Regelungen
steht der Entwicklung der Mobilität der Praktikantinnen und Praktikanten über
die Landesgrenzen hinweg entgegen. Ferner wurde festgestellt, dass mehrere der
aufnehmenden Mitgliedstaaten auf administrative und rechtliche Hindernisse im
Hinblick auf die grenzübergreifende Mobilität von Praktikantinnen und
Praktikanten treffen. Indem der Qualitätsrahmen Standards und Leitlinien
bereitstellt, die als Referenz dienen sollten, wird er den Zugang zu
transnationalen Praktika erleichtern. (15) Die Entwicklung eines
Qualitätsrahmens für Praktika wird die Transparenz steigern. Darüber hinaus
wird damit die Erweiterung von EURES auf Praktika unterstützt und somit die Mobilität
erleichtert, und auch die Unterstützung der Mobilität von Praktikantinnen und
Praktikanten im Rahmen von Erasmus+ wird weiter gestärkt. (16) Die Programme der
Mitgliedstaaten, mit denen Praktika für junge Menschen gefördert und angeboten
werden, können aus den europäischen Fonds finanziell unterstützt werden.
Darüber hinaus wird die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche Praktika im
Rahmen der Jugendgarantie unterstützen; angesprochen werden hierbei junge
Menschen aus den EU-Regionen mit den höchsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten,
und eine Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014‑2020
ist ebenfalls vorgesehen. Der ESF wie auch die Beschäftigungsinitiative für
Jugendliche können dazu beitragen, Zahl und Qualität der Praktikaprogramme der
Mitgliedstaaten zu steigern. In diesem Rahmen können die Kosten der Praktika
bezuschusst werden, einschließlich – unter bestimmten Bedingungen – eines Teils
der Bezahlung. Darüber hinaus können damit auch die Kosten für andere
Schulungen bezuschusst werden, die junge Menschen neben ihren Praktika machen,
z. B. Sprachkurse. (17) Die Kommission hat ein
spezielles ESF-Programm für technische Hilfe ins Leben gerufen, um den
Mitgliedstaaten bei der Einrichtung von ESF-gestützten Praktikaprogrammen unter
die Arme zu greifen. Dieses ESF-Programm für technische Hilfe bietet den
nationalen und regionalen Behörden, die die Einrichtung neuer oder die
Modernisierung bestehender Praktikumsprogramme erwägen, Beratung im Hinblick
auf strategische, operative und politische Fragen. (18) Der Rat merkt in seiner
Entschließung über den strukturierten Dialog über die Jugendbeschäftigung an,
dass „ein Qualitätsrahmen für Praktika wünschenswert [ist], um den Bildungswert
einer solchen Erfahrung zu gewährleisten“. (19) In den Schlussfolgerungen der
Tagung des Europäischen Rates von Juni 2011 „Förderung der
Jugendbeschäftigung im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie
Europa 2020“ wird die Kommission um „Leitlinien zu den Bedingungen für
hochwertige Praktika mittels eines Qualitätsrahmens für Praktika“[21] ersucht. (20) Das Europäische Parlament
forderte die Kommission in seiner Entschließung zur „Gestaltung eines
arbeitsplatzintensiven Aufschwungs“[22]
auf, so rasch wie möglich einen „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum
Qualitätsrahmen für Praktika“ vorzulegen und „Mindeststandards festzulegen, mit
denen die Bereitstellung und die Aufnahme qualitativ hochwertiger Praktika
unterstützt werden“. (21) Auf der Tagung des
Europäischen Rates von Juni 2012 wurde die Kommission ersucht, die
Möglichkeit zu prüfen, das EURES-Portal auf Praktika zu erweitern.[23] (22) In den Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates von Dezember 2012 wurde die Kommission ersucht, „den
Qualitätsrahmen für Praktika zügig fertigzustellen“. (23) Im Paket zur
Jugendbeschäftigung von Dezember 2012 begann die die Kommission mit der
Anhörung der Sozialpartner zu einem Qualitätsrahmen für Praktika. Die EU‑Sozialpartner
teilten der Kommission in ihren Antworten mit, dass sie nicht die Absicht
haben, Verhandlungen im Hinblick auf eine eigenständige Vereinbarung nach
Artikel 154 AEUV aufzunehmen[24].
(24) Der Europäische Rat bestätigte
auf der Tagung von Juni 2013 Folgendes: „Der Qualitätsrahmen für Praktika
sollte Anfang 2014 eingeführt werden.“ (25) Der Qualitätsrahmen ist ein
wichtiger Eckpfeiler zur Feststellung qualitativ hochwertiger
Praktikumsangebote im Rahmen der Empfehlung des Rates zur Einführung einer
Jugendgarantie. (26) Gemäß dem
Jahreswachstumsbericht 2014[25] ist
unbedingt darauf zu achten, „den Übergang von der Schule in das Erwerbsleben zu
erleichtern, insbesondere indem dafür gesorgt wird, dass gute Praktika und
Ausbildungsplätze angeboten werden“. (27) Für die Zwecke der
vorliegenden Empfehlung sind Praktika als Arbeitserfahrung von begrenzter Dauer
zu verstehen, die zwischen einem Praktikanten bzw. einer Praktikantin und einem
Praktikumsanbieter ohne die Einbindung Dritter vereinbart wird und die eine
Lernkomponente aufweist; Ziel ist es, vor der Aufnahme einer regulären
Beschäftigung praktische Erfahrungen zu sammeln (Praktika auf dem freien
Markt). (28) Die vorliegende Empfehlung
gilt für alle Praktika auf dem freien Markt, ob bezahlt oder unbezahlt. (29) Die vorliegende Empfehlung
gilt nicht für Praktika, die Bestandteil eines akademischen Lehrplans oder
eines formellen Bildungs- oder Berufsbildungskurses sind. Praktika, deren
Inhalt gemäß nationalen Rechtsvorschriften geregelt ist und die Voraussetzung
für die Erlangung eines Hochschulabschlusses oder das Ausüben eines bestimmten
Berufs (z. B. Arzt oder Architekt) sind, sind von der vorliegenden
Empfehlung ausgenommen – EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN: (1)
die Qualität von Praktika auf dem freien Markt zu
steigern, vor allem im Hinblick auf Lerninhalte und Arbeitsbedingungen, um
jungen Menschen den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern;
dazu sollten die folgenden Grundsätze für einen Qualitätsrahmen für Praktika in
die nationalen Rechtsvorschriften oder Praktiken aufgenommen werden: Abschluss einer schriftlichen
Praktikumsvereinbarung (2)
festzulegen, dass Praktika eine schriftliche
Vereinbarung als Grundlage haben, die vor dem Praktikum zwischen dem Praktikant
bzw. der Praktikantin und dem Praktikumsanbieter geschlossen wird; (3)
sicherzustellen dass in den
Praktikumsvereinbarungen die Bildungsziele, die Arbeitsbedingungen, die Frage
der Bezahlung oder Aufwandsentschädigung durch den Praktikumsanbieter, die
Rechte und Pflichten der Parteien nach geltenden EU- und nationalen
Rechtsvorschriften sowie die Dauer des Praktikums festgehalten werden, wie in
den Empfehlungen 4 bis 12 angesprochen;
Lernziele (4)
bewährte Verfahren zu Lernzielen zu fördern, um
jungen Menschen dabei zu helfen, praktische Erfahrungen zu sammeln und
relevante Fertigkeiten zu erlangen; die den Praktikantinnen und Praktikanten
übertragenen Aufgaben sollten so gestaltet sein, dass diese Ziele erreicht
werden können; (5)
die Praktikumsanbieter dazu aufzurufen, einen
Ansprechpartner für die Praktikanten bzw. Praktikantinnen zu benennen, dessen
Aufgabe es ist, den Praktikanten bzw. die Praktikantin bei der Durchführung der
ihm/ihr übertragenen Aufgabe anzuleiten und seine/ihre Fortschritte zu
überwachen;
Arbeitsbedingungen (6)
sicherzustellen, dass die Praktikantenrechte nach
geltenden EU- und nationalen Rechtsvorschriften sowie die Arbeitsbedingungen,
einschließlich der geltenden Obergrenzen für die wöchentliche Arbeitszeit, der
Ruhezeiten pro Tag und Woche und des Mindesturlaubsanspruchs, beachtet werden; (7)
die Praktikumsanbieter aufzufordern klarzustellen,
in welchem Umfang eine Kranken- und Unfallversicherung besteht und wie
krankheitsbedingte Abwesenheiten gehandhabt werden; (8)
zu gewährleisten, dass in der
Praktikumsvereinbarung klar festgehalten wird, ob eine Bezahlung und/oder
Aufwandsentschädigung vorgesehen ist und falls ja in welcher Höhe;
Rechte und Pflichten (9)
zu gewährleisten, dass in der
Praktikumsvereinbarung die Rechte und Pflichten des Praktikanten bzw. der
Praktikantin und des Praktikumsanbieters festgelegt sind, gegebenenfalls
einschließlich der Strategie des Praktikumsanbieters zu Vertraulichkeit und
Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums;
Angemessene Dauer (10)
zu gewährleisten, dass die Praktika eine
angemessene Länge haben; als Regel sollten sie höchstens sechs Monate dauern,
es sei denn, eine längere Dauer ist gerechtfertigt – z. B. bei
unternehmenseigenen Schulungsprogrammen zur späteren Einstellung oder Praktika
in einem anderen Mitgliedstaat; (11)
klarzustellen, unter welchen Umständen und
Bedingungen ein Praktikum nach Ablauf der ursprünglichen Praktikumsvereinbarung
verlängert oder erneut durchlaufen werden darf; (12)
die Praxis zu fördern, dass in der
Praktikumsvereinbarung spezifiziert wird, dass der Praktikant bzw. die
Praktikantin oder aber der Praktikumsanbieter diese Vereinbarung mit einer
Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen können;
Angemessene Anerkennung von Praktika (13)
die Praktikumsanbieter dazu aufzurufen, mit einer
Bescheinigung oder einem Empfehlungsschreiben die während des Praktikums
erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu bestätigen;
Transparenzanforderungen (14)
zu gewährleisten, dass die Praktikumsanbieter in
den Praktikumsausschreibungen und ‑anzeigen auch die Bedingungen des
Praktikums erwähnen, vor allem die Frage der Bezahlung und/oder
Aufwandsentschädigung und des Sozialschutzes, und dass die Arbeitsverwaltungen
den Transparenzanforderungen nachkommen und angemessene Berufsberatung bieten;
Sozialpartner (15)
die aktive Einbindung der Sozialpartner in die
Durchführung des Qualitätsrahmens für Praktika zu fördern; Grenzübergreifende Praktika (16)
die Mobilität der Praktikantinnen und Praktikanten
über Ländergrenzen hinweg in der Europäischen Union zu erleichtern, u. a.
durch Klärung des nationalen Rechtsrahmens für Praktika auf dem freien Markt,
durch Festlegung klarer Regelungen für die Aufnahme von Praktikantinnen und
Praktikanten aus anderen Mitgliedstaaten bzw. die Entsendung von
Praktikantinnen und Praktikanten in andere Mitgliedstaaten und durch Abbau der
Verwaltungsformalitäten; (17)
die Nutzung des erweiterten EURES-Netzes und den
Austausch von Informationen zu Praktika über das EURES-Portal zu fördern und
die Arbeitsverwaltungen dazu aufzurufen, freie Praktikumsstellen im
EURES-Portal zu veröffentlichen;
Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (18)
im nächsten Programmplanungszeitraum 2014‑2020
die Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, also des
Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung,
und gegebenenfalls der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche zu nutzen, um
Zahl und Qualität der Praktika zu steigern, u. a. durch wirksame
Partnerschaften mit allen relevanten Interessenträgern;
Umsetzung des Qualitätsrahmens für Praktika (19)
den Qualitätsrahmen für Praktika schnellstmöglich,
spätestens jedoch Ende 2014, umzusetzen; (20)
die für diese Umsetzung zuständige Behörde zu
bestimmen und der Kommission mitzuteilen, wie der Qualitätsrahmen für Praktika
umgesetzt wird; (21)
die aktive Einbindung von Arbeitsverwaltungen,
Bildungseinrichtungen und Berufsbildungsanbietern bei der Umsetzung des
Qualitätsrahmens für Praktika zu fördern.
NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS DIE KOMMISSION BEABSICHTIGT:
(22)
eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten,
den Sozialpartnern und anderen Interessenträgern im Hinblick auf die schnelle
Umsetzung dieser Empfehlung zu fördern; (23)
die Umsetzung des Qualitätsrahmens für Praktika
nach der vorliegenden Empfehlung zu verfolgen und die Auswirkungen der
umgesetzten politischen Strategien zu analysieren; (24)
über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser
Empfehlung auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten
Informationen Bericht zu erstatten; (25)
mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, den
Arbeitsverwaltungen und Jugend- und Praktikantenorganisationen
zusammenzuarbeiten, um die vorliegende Empfehlung zu fördern; (26)
die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu
unterstützen, u. a. durch die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren
unter den Ländern, damit der Europäische Sozialfonds und der Europäische Fonds
für regionale Entwicklung oder andere europäische Fonds für den Programmplanungszeitraum
2014‑2020 dazu genutzt werden, Zahl und Qualität der Praktika zu
steigern; (27)
sich auch weiterhin darum zu bemühen, dass im
Rahmen des Programms Erasmus+ mehr transnationale Praktika angeboten werden; (28)
zusammen mit den Mitgliedstaaten auf eine Einbindung
der Praktika in EURES hinzuarbeiten und eine spezielle Website zu den
nationalen Rechtsrahmen für Praktika einzurichten. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] COM(2012) 727 final vom 5.12.2012. [2] COM(2012) 728 final vom 5.12.2012. [3] EP 2009/2221(INI) vom 6.7.2010 und Entschließung 2012/2647(RSP). [4] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von
Dezember 2012, Februar 2013 und Juni 2013. [5] SWD(2012) 407 final vom 5.12.2012. [6] Gemäß dem Bericht über den nationalen Mindestlohn (2011)
der britischen Low Pay Commission werden Praktika de facto für immer mehr
Stellen zur Voraussetzung. [7] Die britische Low Pay Commission spricht in ihrem
Bericht 2013 davon, dass oftmals kein Mindestlohn für Positionen gezahlt
wird, die offensichtlich reguläre Stellen sind. [8] Gemäß der Eurobarometerumfrage 2013 wurden nur 9 %
der Praktika im Ausland absolviert. [9] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/131388.pdf [10] COM(2012)729 final vom 5.12.2012. [11] Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie. 2013/C
120/01 vom 22. April 2013. [12] Lerninhalte können u. a. Einführungsschulungen, eine
klare Erläuterung/Beschreibung der Arbeit der Organisation und der
zugrundeliegenden Sachverhalte in der Branche und die Zuteilung eines Mentors
zur Begleitung der Arbeit des Praktikanten und zur Anleitung umfassen. [13] SWD(2012) 407 final vom 5.12.2012. [14] SWD(2013) 495 final vom 4.12.2013. [15] Gemäß Artikel 3 dieser Richtlinie ist der
Arbeitnehmer spätestens zwei Monate nach Aufnahme der Arbeit schriftlich über
diese Angaben zu unterrichten. [16] KOM(2010) 378 endgültig vom 13.7.2010. [17] Ab dem 1. Januar 2014 wird Erasmus+ das neue
EU-Finanzierungsprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und
Sport. Erasmus+ wird über eine neue, straffe Struktur verfügen, die laufende
Finanzierungsprogramme in dem Bereich einschließlich des Programms für
lebenslanges Lernen (Comenius, Leonardo, Erasmus, Grundtvig und
Querschnittsprogramme), Jugend in Aktion, Jean Monnet, Tempus und Erasmus
Mundus in sich vereint. [18] EURES ist ein Kooperationsnetz zwischen der Europäischen
Kommission und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten. Das
EURES-Portal stellt Arbeitskräften, Arbeitgebern und bald auch Praktikantinnen
bzw. Praktikanten und Praktikumsgebern Informationen zu Arbeitsplätzen Praktika
und Lernmöglichkeiten in ganz Europa zur Verfügung. [19] Beschluss 2010/707/EU des Rates vom 21. Oktober 2010
über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. [20] Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie. 2013/C
120/01 vom 22. April 2013. [21] Schlussfolgerungen des Rates, Dok. Nr. 11838/11,
„Förderung der Jugendbeschäftigung im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele
der Strategie Europa 2020“, vom 17.6.2011. [22] Entschließung 2012/2647(RSP). [23] EUCO 76/12 vom 28./29. Juni 2012. [24] COM(2012) 727 final vom 11.12.2012. [25] COM(2013) 800 final vom 13.11.2013.