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Document 52013PC0435
Proposal for a COUNCIL IMPLEMENTING DECISION approving the update of the macroeconomic adjustment programme of Ireland
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Irlands
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Irlands
/* COM/2013/0435 final - 2013/0206 (NLE) */
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Irlands /* COM/2013/0435 final - 2013/0206 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Der Rat hat Irland am 7. Dezember 2010
auf dessen Antrag hin einen finanziellen Beistand gewährt
(Durchführungsbeschluss 2011/77/EU). Ziel dieses finanziellen Beistands
war es, das rigorose Wirtschafts- und Finanzreformprogramm zu stützen, das das
Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen
Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Irland, dem
Euro-Währungsgebiet und der EU erhalten soll. Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des
Beschlusses 2011/77/EU hat die Kommission zusammen mit dem IWF und im Kontakt
mit der EZB zum zehnten Mal die Fortschritte der irischen Behörden bei der
Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und die Wirksamkeit sowie die
wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen überprüft. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich
erhaltenen Informationen hat die Kommission mit dem Vorschlag [insert
reference] Änderungen an dem Beschluss 2011/77/EU vorgenommen. Nach dem Inkrafttreten des „Zweierpakets“
(insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 472/2013), das unter anderem
Bestimmungen über das Verfahren zur Änderung der mit einem wirtschaftlichen
Anpassungsprogramm verbundenen politischen Auflagen enthält, ist ein
zusätzlicher Beschluss erforderlich. Die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 gilt
für die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestehenden makroökonomischen
Anpassungsprogramme, weshalb Anpassungen nach dem Verfahren des Artikels 7
Absatz 5 der genannten Verordnung vorzunehmen sind. 2013/0206 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten
makroökonomischen Anpassungsprogramms Irlands DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der
wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im
Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre
finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind, insbesondere auf
Artikel 7 Absatz 5, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EU)
Nr. 472/2013 gilt für Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt ihres
Inkrafttretens bereits eine Finanzhilfe erhalten, einschließlich Hilfen im
Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und/oder der
Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). (2) Die Verordnung (EU)
Nr. 472/2013 enthält Vorschriften für die Genehmigung der makroökonomischen
Anpassungsprogramme von Mitgliedstaaten, die eine solche Finanzhilfe erhalten;
diese Vorschriften sind in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU)
Nr. 407/2010 zur Einführung eines europäischen
Finanzstabilisierungsmechanismus zu sehen, wenn der betroffene Mitgliedstaat
eine Finanzhilfe sowohl aus dem EFSM als auch aus anderen Quellen erhält. (3) Irland wurde ein finanzieller
Beistand aus dem EFSM gemäß dem Durchführungsbeschluss 2011/77/EU über
einen finanziellen Beistand der Union für Irland sowie eine Finanzhilfe aus der
EFSF gewährt. (4) Aus Gründen der Kohärenz
sollte bei der Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen
Anpassungsprogramms für Irland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 auf
die einschlägigen Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU
Bezug genommen werden. (5) Gemäß Artikel 3
Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU hat die Kommission
zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Kontakt mit der
Europäischen Zentralbank (EZB) zum zehnten Mal die Fortschritte der irischen
Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und die Wirksamkeit sowie
die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen überprüft.
Infolge dieser Überprüfung muss das bestehende makroökonomische Anpassungsprogramm
in einigen Punkten geändert werden. (6) Diese Änderungen sind in dem
Beschluss [insert reference] zur Änderung des Durchführungsbeschlusses
2011/77/EU aufgeführt – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die von Irland im Jahr 2013 im Rahmen seines
makroökonomischen Anpassungsprogramms zu treffenden, in Artikel 3
Absatz 10 des Durchführungsbeschlusses 2011/77/EU aufgeführten
Maßnahmen werden hiermit genehmigt. Artikel 2 Dieser Beschluss
ist an Irland gerichtet. Artikel 3 Dieser Beschluss
wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident