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Document 52013IP0229

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu einer makroregionalen Strategie für die Alpen (2013/2549(RSP))

    ABl. C 55 vom 12.2.2016, p. 117–119 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.2.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 55/117


    P7_TA(2013)0229

    Eine makroregionale Strategie für die Alpen

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu einer makroregionalen Strategie für die Alpen (2013/2549(RSP))

    (2016/C 055/18)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf Artikel 192, Artikel 265 Absatz 5 und Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    unter Hinweis auf die EU-Strategie für den Ostseeraum (COM(2009)0248),

    unter Hinweis auf das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) vom 7. November 1991,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. Dezember 2010 mit dem Titel „Strategie der Europäischen Union für den Donauraum“ (COM(2010)0715) und des der Strategie beigefügten richtungweisenden Aktionsplans (SEC(2009)0712),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zur Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum (1),

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Juni 2011, in denen der Europäische Rat die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, „ihre Beratungen über mögliche zukünftige makroregionale Strategien in Zusammenarbeit mit der Kommission fortzusetzen“,

    in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2011 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (COM(2011)0611),

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass makroregionale Strategien darauf abzielen, die bestehenden Ressourcen zur Bewältigung von Problemen der territorialen Entwicklung besser zu nutzen, indem man gemeinsame Antworten auf gemeinsame Herausforderungen findet, die räumliche Integration verbessert und die Wirksamkeit mehrerer Formen der von der EU unterstützten Politik und Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Kommunalbehörden sowie anderen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen erhöht;

    B.

    in Erwägung des Vorschlags der Kommission, den transnationalen Bereich der territorialen Kooperationspolitik zu verstärken sowie neue makroregionale Strategien auf freiwilliger Basis in die Wege zu leiten, jedoch auf frühere Erfahrungen und bewährte Verfahrensweisen zurückzugreifen;

    C.

    in der Erwägung, dass die Gebiete, die den Alpenraum bilden, über viele Gemeinsamkeiten verfügen, wie zum Beispiel die geografische Einzigartigkeit ihrer Hochgebirgsgegenden und ihr enges Zusammenwirken mit den Großstädten am Alpenrand;

    D.

    in der Erwägung, dass die makroregionale Strategie für die Alpen, die sich an die EU-Strategien für die Ostsee und den Donauraum anlehnen sollte, die Gelegenheit bieten wird, den Alpen eine neue Dimension und eine größere Bedeutung im EU-Rahmen im Sinne eines besseren Zugangs zu Finanzmitteln zu verleihen;

    E.

    in der Erwägung, dass zum Alpenraum mehrere EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten gehören und er eine verzweigte Makroregion mit unterschiedlichen Gegebenheiten in Bezug auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten, den demographischen Wandel, die Verkehrsinfrastruktur und Energiefragen darstellt, und in der Erwägung, dass eine Koordinierung der Innen- und Außenpolitik aller Interessenvertreter bessere Ergebnisse und einen Mehrwert erbringen könnte;

    F.

    in der Erwägung, dass die Alpen ein Gebirge von europäischem und internationalem Interesse sind, in dem es fragile Ökosysteme und zahlreiche Gletscher, die vom Klimaschutz ernsthaft betroffen sind, sowie sehr viele Naturschutzgebiete und eine Reihe geschützter endemischer Tier- und Pflanzenarten gibt;

    G.

    in der Erwägung, dass das Ziel der Kohäsionspolitik ein wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt in der gesamten EU ist;

    1.

    ist der Auffassung, dass die Entwicklung breit angelegter Strategien, wie es makroregionale Strategien sind, dazu beitragen muss, die Rolle der lokalen und regionalen Ebene bei der Umsetzung der europäischen Maßnahmen zu stärken, und dass der Grundsatz der Ordnungspolitik auf mehreren Ebenen in den Mittelpunkt der Planung und Umsetzung der Alpenstrategie gestellt werden sollte;

    2.

    erinnert an die anhand der Ostseestrategie und der Donaustrategie in Bezug auf die Transparenz im Entscheidungsfindungsprozess und die Zuteilung von EU-Mitteln gewonnenen Erfahrungen; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen eigens für diese Region gedachten Aktionsplan vorzulegen, mit dem die strukturellen Nachteile von Bergregionen kompensiert und angemessene Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und einen tatsächlichen sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Region geschaffen werden;

    3.

    hebt die positive Rolle von Rechtsinstrumenten der EU, wie der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit, in Bezug auf Makroregionen hervor, da sie konkreten Aspekten der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahrensweisen sowie der Gestaltung und Umsetzung von Strategien zur räumlichen Entwicklung strukturelle Unterstützung gewähren und den Behörden ermöglichen, auf unterschiedlichen Ebenen zusammenzuarbeiten;

    4.

    begrüßt die gegenwärtigen Entwicklungen in den Regionen des Alpenraums und den von ihnen gewählten, von unten nach oben gerichteten Ansatz, wobei diese Regionen wiederholt den Wunsch nach einer Alpenstrategie geäußert haben, mit der Herausforderungen, die den gesamten Alpenraum betreffen, wirksam gemeistert werden, sein beträchtliches Potenzial konsequenter genutzt und der Notwendigkeit Rechnung getragen wird, Verbesserungen in den Bereichen Mobilität, Energiesicherheit, Umweltschutz, soziale und wirtschaftliche Entwicklung, Kulturaustausch und Zivilschutz im Alpenraum zu erreichen;

    5.

    betrachtet eine nachhaltige Entwicklung der Alpen als eines der Hauptziele der makroregionalen Strategie, wobei die große Zahl an vom Klimawandel betroffenen Gletschern zu berücksichtigen ist;

    6.

    ist der Auffassung, dass diese Strategie auch die Zusammenarbeit bei der Kennzeichnung europäischer Naturschutzgebiete fördern und erleichtern sollte, wofür die jüngste gemeinsame Initiative des französischen Nationalparks Mercantour (Parc National du Mercantour) und des italienischen Naturparks Seealpen (Parco Naturale delle Alpi Marittime) ein Beispiel ist;

    7.

    weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Inhalte der Strategie an die Alpenkonvention und die nachfolgenden Protokolle anzugleichen sowie bestehende länderübergreifende Kooperationen und Netzwerke in diesem Bereich zu berücksichtigen;

    8.

    betont, dass eine makroregionale Strategie für die Alpen die Bewahrung traditioneller Formen der (vornehmlich landwirtschaftlichen) Landnutzung berücksichtigen sollte, damit die Artenvielfalt sowie die Bewahrung bestehender Schutzgebiete gefördert werden;

    9.

    fordert, dass eine makroregionale Strategie für die Alpen von der Kommission einer umfassenden Bewertung unterzogen wird, die sich auf objektive Kriterien und messbare Indikatoren stützt;

    10.

    fordert die Kommission auf, Artikel 174 AEUV mittels Strategieplan wirklich umzusetzen, um die strukturellen Nachteile der Bergregionen zu überwinden und die angemessenen Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und echten sozialen und territorialen Zusammenhalt zu schaffen;

    11.

    ist der Ansicht, dass die territoriale Dimension der Strategie dazu beitragen wird, das Konzept des territorialen Zusammenhalts zu entwickeln und zu konkretisieren;

    12.

    betont, dass eine makroregionale Strategie für die Alpen ein wirksames Mittel darstellt, um die europäische territoriale Zusammenarbeit innerhalb der betreffenden Region zu verbessern, indem ein von unten nach oben gerichteter Ansatz gewählt und die Kooperation durch eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen ausgeweitet wird, was die sektorübergreifende politische Koordinierung fördert;

    13.

    betont, dass man mit einer makroregionalen Strategie für die Alpen erreichen würde, dass die unterschiedlichen EU-Initiativen in Bezug auf den Alpenraum und Bergregionen einander ergänzen und ein Mehrwert für konkrete Vorhaben geschaffen wird;

    14.

    ist der Ansicht, dass eine makroregionale Strategie für die Alpen die Koordinierung bestehender EU-Mittel, insbesondere im Rahmen der Kohäsionspolitik, beinhalten muss, damit Projekte umgesetzt werden, die sich gemeinsamen Herausforderungen in Bereichen wie Umweltschutz, Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Land- und Forstwirtschaft, Wasser-, Energie-, Umwelt und Klimaschutzfragen und Verkehr stellen;

    15.

    betont, dass eine mögliche makroregionale Strategie für die Alpen im Einklang mit den Europa-2020-Zielen stehen und somit die Einhaltung der Verpflichtung der EU zu einem intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum sicherstellen würde;

    16.

    betont, wie wichtig es ist, durch solch eine Strategie die Innovationsfähigkeit des Alpenraums zu erhöhen, indem man die Fertigkeiten der Arbeitnehmer nutzt, Partnerschaften und Kooperationen zwischen den wesentlichen Interessenvertretern (Arbeitsmarkt, Aus- und Fortbildung, Forschung und Arbeitgeber) eingeht, den Verbleib aktiver junger Menschen sicherstellt, kreative Lösungen unterstützt und die Kapazität der unterschiedlichen Regionen im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung verbessert;

    17.

    betont, dass bei diesem neuen makroregionalen Rahmen für die Zusammenarbeit gewährleistet werden muss, dass die naturbedingten Nachteile von Regionen in Randlage, darunter Bergregionen, in Vorzüge und Chancen umgewandelt werden und die nachhaltige Entwicklung dieser Regionen gefördert wird;

    18.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen und den anderen betroffenen Organen und Institutionen zu übermitteln.


    (1)  ABL. C 188 E vom 28.6.2012, S. 30.


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