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Document 52013DC0659
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION A new EU Forest Strategy: for forests and the forest-based sector
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor
/* COM/2013/0659 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor /* COM/2013/0659 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und
den forstbasierten Sektor 1 Europa braucht seine Wälder Wälder
und andere Holzflächen machen über 40 % der Landfläche der EU aus; dabei
sind zwischen den einzelnen Regionen große Unterschiede und eine bunte Vielfalt
zu beobachten. Durch Aufforstung und die natürliche Vegetationsfolge haben sich
die Waldflächen der EU in den letzten Jahrzehnten um rund 0,4 % jährlich
ausgedehnt. Auf globaler Ebene schwinden die Waldflächen jedoch weiterhin.
Derzeit werden in der EU nur 60-70 % des Jahreszuwachses eingeschlagen,
daher nimmt der Holzbestand zu. Den Prognosen der Mitgliedstaaten im Hinblick
auf Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (Land Use, Land-Use
Change and Forestry, LULUCF) zufolge sollen die Ernteraten bis zum Jahr 2020
im Vergleich zum Jahr 2010 um rund 30 % steigen[1].
Rund 60 % der Wälder befinden sich in Privateigentum (verteilt auf mehrere
Millionen Eigentümer).[2]
Diese Zahl wird voraussichtlich noch ansteigen, da die Rückgabe von bewaldetem
Grundbesitz an die ursprünglichen Eigentümer in einigen Mitgliedstaaten noch
nicht abgeschlossen ist. Der verbleibende Anteil gehört dem Staat und anderen
öffentlichen Eigentümern. Wälder
sind multifunktional – sie dienen wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Zwecken. Sie bieten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und
spielen eine große Rolle bei der Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels
und anderen Umweltdienstleistungen. Knapp ein Viertel der Waldfläche der EU
steht im Rahmen von Natura 2000 unter Schutz, und ein Großteil der übrigen
Fläche beherbergt Arten, die unter die EU-Rechtsvorschriften im Bereich
Naturschutz fallen. Wälder bringen auch zahlreiche gesamtgesellschaftliche
Vorteile mit sich, beispielsweise für die Gesundheit des Menschen, die Erholung
und den Tourismus.[3] Die
sozioökonomische Bedeutung der Wälder ist hoch, wird jedoch häufig unterschätzt.
Wälder tragen zur ländlichen Entwicklung bei und bieten rund drei Millionen Arbeitsplätze.
Die meisten Einnahmen aus Wäldern werden immer noch mit Holz generiert. Die
Strategie beschäftigt sich daher auch mit der Holz- und Forstwirtschaft in der
EU, die unter die EU-Industriepolitik fällt. Holz gilt außerdem als wichtige
Rohstoffquelle für neu entstehende biobasierte Industriezweige. Forstbiomasse
stellt derzeit die wichtigste Quelle erneuerbarer Energie dar; mittlerweile
entfällt darauf rund die Hälfte des EU-Gesamtverbrauchs an erneuerbarer
Energie. Den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energie zufolge soll zur
Erzeugung von Wärme, Kälte und Elektrizität genutzte Biomasse rund 42 %
zum Ziel beisteuern, den Anteil der erneuerbaren Energie bis zum Jahr 2020
auf 20 % zu erhöhen. Wird dieses Ziel erreicht, entspräche die Menge an
zum Zwecke der Energiegewinnung genutztem Holz in der EU der heutigen
Gesamtholzernte. Aus Wäldern wird darüber hinaus eine Vielzahl weiterer
Erzeugnisse gewonnen, darunter Kork, Harze, Pilze, Nüsse, Wild und Beeren. Sollen
diese Vorteile auf ausgewogene Art und Weise genutzt werden, muss eine
nachhaltige Waldbewirtschaftung sichergestellt werden. Der Ausdruck „nachhaltige Waldbewirtschaftung“ bezeichnet die Nutzung von Wäldern und Waldflächen in einer Art und Intensität, die ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität, ihre Regenerationsfähigkeit, ihre Vitalität und ihr Potential, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt.[4] Der Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union nimmt zwar nicht Bezug auf spezielle
Bestimmungen für eine EU-Forstpolitik, doch die EU kann auf eine langjährige
Tradition politischer Strategien zurückblicken, die zur Umsetzung einer
nachhaltigen Waldbewirtschaftung beitragen und die forstbezogenen
Entscheidungen der Mitgliedstaaten beeinflussen. Zu den wichtigen Entwicklungen
zählen dabei die Strategie Europa 2020 zur Förderung von Wachstum und
Beschäftigung, der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, die Politik
zur Entwicklung des ländlichen Raums, die Industriepolitik, das EU-Klima- und
Energiepaket mit seinen Zielen für das Jahr 2020, Verordnungsvorschläge
zum Pflanzengesundheitsrecht und zum Pflanzenvermehrungsmaterial sowie die
Biodiversitätsstrategie und die Strategie für Bioökonomie.[5] Die
Forststrategie für die Europäische Union[6] aus
dem Jahr 1998 stützte sich auf das Subsidiaritätsprinzip und das Konzept
der Mitverantwortung und legte einen Rahmen für Maßnahmen betreffend Wälder und
Forstwirtschaft fest, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unterstützen und
auf nützlichen und kooperativen Verbindungen zwischen politischen Strategien
und Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten aufbauen. Der
EU-Forstaktionsplan[7]
für den Zeitraum 2007-2011 stellte ein wichtiges Instrument zur Umsetzung
dieser Strategie dar und verfolgte im Wesentlichen vier Ziele:
Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt, Lebensqualität sowie Koordination und
Kommunikation. Die Kofinanzierung im Rahmen der Verordnung über die Förderung
der Entwicklung des ländlichen Raums ist und bleibt die wichtigste Quelle der
Finanzierung forstwirtschaftlicher Maßnahmen auf EU-Ebene. Aus
einer Ex-post-Bewertung des Forstaktionsplans ging hervor, dass eine neue
Forststrategie erforderlich ist, die Folgendes erfüllt: Sie entwickelt eine
gemeinsame Vision einer multifunktionalen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung
in Europa und setzt diese um; sie legt Prioritäten und Ziele für Maßnahmen
fest; sie verknüpft Finanzierungsstrategien und ‑pläne der EU und der
Mitgliedstaaten; sie stärkt eine kohärente sektorübergreifende Planung,
Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen; sie legt eindeutige Mechanismen zur
Überwachung, Evaluierung und Berichterstattung fest und sie prüft die
Einbindung von Interessengruppen. Die vorliegende Mitteilung soll diese
Empfehlungen durch strategische Orientierungshilfen unterstützen. 2 Warum ein neuer Rahmen notwendig
ist Im Laufe der letzten 15 Jahre
haben bedeutende Veränderungen in Gesellschaft und Politik die Art und Weise
beeinflusst, wie Wälder und Forstwirtschaft in der EU-Gesellschaft betrachtet
werden. Das allgemeine Bild wird durch wachsende Anforderungen an Wälder und
deren zunehmende Bedrohung bestimmt. Gleichzeitig wird durch die immer höhere
Anzahl an forstbezogenen politischen Strategien ein komplexes und
fragmentiertes politisches Umfeld geschaffen. Auch die zunehmend stärkeren
Verbindungen zwischen den internationalen Märkten für Lebensmittel,
Futtermittel, Fasern und Kraftstoffe führen zu unerwarteten Marktstörungen. Ein
neuer Rahmen wird zu folgenden Zwecken benötigt: ·
um
sicherzustellen, dass das multifunktionale Potenzial der Wälder in der EU auf
eine nachhaltige und ausgewogene Art und Weise genutzt wird, damit die
essenziellen Ökosystemleistungen unserer Wälder korrekt funktionieren; ·
um
den steigenden Bedarf an Rohstoffen für bestehende und neue Produkte
(z. B. umweltverträgliche Chemikalien oder Textilien) und für erneuerbare
Energie zu decken. Dieser Bedarf bietet eine Chance zur Marktdiversifizierung,
stellt jedoch auch eine große Herausforderung für die nachhaltige
Bewirtschaftung und das Nachfragegleichgewicht dar. Der Bedarf für neue
Verwendungszwecke in der Bioökonomie und der Bioenergie sollte mit der
traditionellen Nachfrage koordiniert werden und nachhaltige Grenzen achten; ·
um
auf die Herausforderungen und Chancen zu reagieren, denen die Forstwirtschaft
im Zusammenhang mit Ressourcen und Energieeffizienz, Rohstoffen, Logistik,
struktureller Anpassung, Innovation, allgemeiner und beruflicher Bildung und
Qualifikationen, internationalem Wettbewerb, Klimapolitik nach 2020 sowie
Information und Kommunikation gegenübersteht, damit das Wachstum gefördert
wird; ·
um
Wälder und die Biodiversität vor den erheblichen Auswirkungen von Stürmen und Bränden,
zunehmend knappen Wasserressourcen und Schädlingen zu schützen. Diese
Bedrohungen kennen keine Landesgrenzen und werden durch den Klimawandel
verschärft; ·
um
anzuerkennen, dass die EU sich nicht nur auf ihre eigene Produktion stützen
kann und dass ihr Verbrauch sich auf alle Wälder weltweit auswirkt; ·
um
ein geeignetes Informationssystem zu entwickeln, das die Nachverfolgung aller
vorstehend beschriebenen Punkte sicherstellt. Die EU benötigt einen
Politikrahmen, der die forstbezogenen politischen Strategien koordiniert und
deren Kohärenz gewährleistet und außerdem Synergien mit anderen Sektoren
zulässt, die Einfluss auf die Waldbewirtschaftung haben. Es ist eine neue
Forststrategie erforderlich, die den Kernpunkt in der Entwicklung forstpolitischer
Maßnahmen einnehmen muss. Die Wälder in der EU und der forstbasierte Sektor
müssen so aufgestellt sein, dass ihr Beitrag zu den Zielen und Zielvorgaben der
EU sichergestellt ist. 3 Das weitere Vorgehen: Eine neue
EU-Strategie für Wälder und den forstbasierten Sektor Dieser
Vorschlag unterstützt einen kohärenten und ganzheitlichen Ansatz in Bezug auf
die Waldbewirtschaftung, deckt die vielfältigen Vorteile von Wäldern ab,
integriert interne und externe Aspekte der Forstpolitik und geht auf die
gesamte Wertschöpfungskette des Waldes ein. Der
Vorschlag enthält die wichtigsten Grundsätze, die notwendig sind, um eine
nachhaltige Waldbewirtschaftung zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit und die
Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere in ländlichen Gebieten zu verbessern,
während gleichzeitig der Schutz der Wälder und die Erbringung von
Ökosystemleistungen sichergestellt werden. Es wird auch darauf eingegangen, wie
die EU ihre forstbezogene Politik genau umsetzen möchte. Damit
diese Strategie für die politischen Maßnahmen, die einen Nachweis der
nachhaltigen Waldbewirtschaftung benötigen oder möglicherweise benötigen
werden, von Relevanz ist und damit ihre Ziele erreicht werden, sind objektive,
ehrgeizige und nachweisbare Kriterien für die nachhaltige Waldbewirtschaftung
vonnöten, die auf alle Verwendungszwecke von Forstbiomasse angewendet werden
können. Die Strategie und ihre Umsetzung müssen auf den geltenden
Rechtsvorschriften und internationalen Initiativen aufbauen (einschließlich der
im Rahmen von FOREST EUROPE[8]
durchgeführten Arbeiten), die besondere Lage von Eigentümern kleiner
Forstflächen berücksichtigen und auf marktbasierte Instrumente des Privatsektors
eingehen, z. B. Zertifizierungen. Die
Koordination mit und zwischen den Mitgliedstaaten ist unabdingbar, um die
gemeinsamen Ziele zu erreichen und Kohärenz und Synergien zu optimieren. Die
Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, bei der Erarbeitung und Umsetzung ihrer
Aktionspläne und der nationalen Forstprogramme die Grundsätze und Ziele dieser
Strategie zu berücksichtigen. Es sollten Möglichkeiten zur Vernetzung sowie zum
Austausch von Informationen und bewährten Verfahren geschaffen werden. 3.1 Leitgrundsätze -
Nachhaltige
Waldbewirtschaftung und die multifunktionale Rolle von Wäldern, die ausgewogene
Erbringung zahlreicher Waren und Dienstleistungen sowie die Gewährleistung des
Schutzes der Wälder; -
Ressourceneffizienz,
Optimierung des Beitrags der Wälder und des forstbasierten Sektors zu
ländlicher Entwicklung, Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen; -
globale
Verantwortlichkeit für Wälder, Förderung der nachhaltigen Produktion und des
nachhaltigen Verbrauchs von Forstprodukten. Europa blickt auf eine
langjährige Tradition der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zurück, die sich in
den Grundsätzen von FOREST EUROPE widerspiegelt, welche durch die politischen
Strategien der Mitgliedstaaten umgesetzt und von der EU unterstützt werden,
insbesondere von der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Dabei
handelt es sich um ein dynamisches Konzept mit internationalen, regionalen und
lokalen Aspekten, die von den Forstwirten vor Ort umgesetzt werden müssen. Die Mitgliedstaaten sind
an die von FOREST EUROPE eingegangenen Verpflichtungen gebunden und müssen ihre
Wälder gemäß ihren nationalen forstbezogenen Maßnahmen und Rechtsvorschriften
nachhaltig bewirtschaften. Bei der Umsetzung dieser Strategie müssen sie die
Grundkriterien der nachhaltigen Waldbewirtschaftung beachten, den
Informationsaustausch verbessern und bewährte Verfahren verbreiten. Im forstbasierten Sektor
bedeutet Ressourceneffizienz, dass die Forstressourcen auf eine Art und Weise
verwendet werden, die die Auswirkungen auf Umwelt und Klima auf ein Minimum
reduziert, und dass jenen Forsterzeugnissen eine höhere Priorität beigemessen
wird, die einen höheren Mehrwert aufweisen, mehr Arbeitsplätze mit sich bringen
und zu einer besseren Kohlenstoffbilanz beitragen. Die kaskadierende Verwendung
von Holz[9]
erfüllt diese Kriterien. In einigen Fällen können dennoch andere Ansätze
erforderlich werden, beispielsweise bei sich änderndem Bedarf oder zum Schutz
der Umwelt. 3.2 Forstbezogene
Ziele bis 2020 Die Gewährleistung und der Nachweis,
dass alle Wälder in der EU gemäß den Grundsätzen für nachhaltige
Waldbewirtschaftung bewirtschaftet werden und dass der Beitrag der EU zur
Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Reduzierung der
Abholzung weltweit gestärkt wird, um Folgendes zu erreichen: - den Beitrag zum Ausgleich von verschiedenen
Forstfunktionen, der Deckung des Bedarfs und der Erbringung essenzieller
Ökosystemleistungen; - die Bereitstellung einer Basis, damit die
Forstwirtschaft und die gesamte forstbasierte Wertschöpfungskette wettbewerbsfähig
werden und nachhaltig zur Bioökonomie beitragen kann. Die in Zusammenarbeit
mit den Behörden der Mitgliedstaaten und Interessengruppen erarbeiteten Ziele
befassen sich mit den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung auf
integrierte Art und Weise und bieten einen ganzheitlichen Ansatz für
Waldbewirtschaftung und Politik. 3.3 Acht
miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle Die nachhaltige Waldbewirtschaftung
trägt zu übergeordneten gesamtgesellschaftlichen Zielen bei 3.3.1 Unterstützung
unserer ländlichen und städtischen Gebiete Der
Bedarf der Gesellschaft an Wäldern steigt. Wälder decken auch große Landflächen
ab und sind so von großer Bedeutung für die ländliche Bevölkerung, da sie den
wirtschaftlichen Wohlstand und die Beschäftigung unterstützen. Nachhaltige,
gut ausgebildete und sicherheitsgeschulte Beschäftigte stellen eine der Säulen
eines wettbewerbsfähigeren Forstsektors dar. Gut bewirtschaftete Wälder mit
qualifizierten Forstwirten, Arbeitern und Unternehmern machen den Weg frei für
einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Forstsektor, der bei der Entwicklung
des ländlichen Raums sowie in der Wirtschaft insgesamt eine große Rolle spielt
und Vorteile für die Gesellschaft mit sich bringt. Die
Kommission ist der Ansicht, dass Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums
genutzt werden sollten, um die Umsetzung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten die in der neuen Verordnung zur
Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Möglichkeiten nutzen und
Investitionen in folgende Bereiche Vorrang geben: Modernisierung der
Forsttechnologien; Optimierung des Beitrags des Sektors zur Bioökonomie;
Stärkung der Widerstandsfähigkeit, des ökologischen Werts und des Minderungspotenzials
von Forstökosystemen; Erreichen der Ziele im Hinblick auf Natur und
Biodiversität; Anpassung an den Klimawandel; Erhalt genetischer Ressourcen;
Forstschutz und Information; Schaffung neuer Waldflächen und
agrarforstwirtschaftlicher Systeme. Strategische
Orientierungshilfen: -
Die Mitgliedstaaten sollten die Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums
nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Diversifizierung der
Wirtschaftstätigkeit und die Lebensqualität zu fördern, besondere ökologische öffentliche
Güter bereitzustellen[10] und zur Förderung der sozialen Funktionen einer nachhaltigen
Waldbewirtschaftung beizutragen. -
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Auswirkungen der
forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Politik zur Entwicklung des
ländlichen Raums bewerten und verbessern. -
In Übereinstimmung mit dem Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der
Beihilfenkontrolle schlägt die Kommission vor, die Einbeziehung großer
Unternehmen in das Gruppenfreistellungssystem zu erwägen, und prüft die
Voraussetzungen für eine Gruppenfreistellung im forstbasierten Sektor.[11] -
Die Mitgliedstaaten werden mit Hilfe der Finanzierung zur Entwicklung des
ländlichen Raums darin bestärkt, Folgendes zu unterstützen:
forstwirtschaftliche Beratungssysteme für die Öffentlichkeitsarbeit; allgemeine
und berufliche Bildung; Kommunikation zwischen lokalen Waldbesitzern und
Behörden. -
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre Bewertung der Vorteile von
Wäldern für die Gesellschaft optimieren und durch eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung das richtige Gleichgewicht für die Erbringung der
verschiedenen Waren und Dienstleistungen finden. 3.3.2 Förderung
der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie
und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU Holz ist ein
natürlicher, erneuerbarer, wiederverwendbarer und wiederverwertbarer Rohstoff.
Wird es aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen und so verarbeitet und
verwendet, dass die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt minimiert werden,
während es gleichzeitig als Lebensgrundlage dient, kann es eine nachhaltige
Rolle einnehmen. Insgesamt werden 58 %
der in der EU gewonnenen Holzbiomasse in der EU-Forst- und Holzindustrie
verarbeitet,[12]
auf die rund 7 % des durch die verarbeitende Industrie der EU
erwirtschafteten BIP und knapp 3,5 Mio. Arbeitsplätze entfallen und die
dazu beiträgt, dass die Ziele der EU-Industriepolitik erreicht werden.[13]
Ihre künftige Wettbewerbsfähigkeit hängt jedoch von neuen ressourcen- und
energieeffizienten sowie umweltverträglichen Verfahren und Erzeugnissen ab. Es
ist davon auszugehen, dass moderne Holzwerkstoffe und Chemikalien in der
EU-Bioökonomie eine wichtige Rolle spielen werden. In einer Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen werden die Teilsektoren der EU-Forst- und
Holzindustrie sowie die mit ihnen verbundenen wirtschaftlichen und
technologischen Aussichten beschrieben, und es werden die größten
Herausforderungen und Abhilfemaßnahmen diesbezüglich (für den Zeitraum 2013-2020)
vorgestellt, um die globale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die übrigen 42 %
werden zur Energieerzeugung genutzt und decken rund 5 % des
Gesamtenergieverbrauchs der EU. Den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare
Energie zufolge wird Biomasse auch im Jahr 2020 noch die wichtigste Quelle
erneuerbarer Energie sein. Die Kommission untersucht derzeit, ob zusätzliche
Maßnahmen (darunter harmonisierte Nachhaltigkeitskriterien) vorgeschlagen
werden sollten, um Probleme im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit anzugehen, die
aus der Verwendung fester und gasförmiger Biomasse zur Erzeugung von Wärme,
Kälte und Elektrizität herrühren. Neben
Nichtholzerzeugnissen des Waldes, an denen auf dem Markt zunehmend Interesse
besteht, bietet die Forstbiomasse Möglichkeiten, Arbeitsplätze zu schaffen oder
zu erhalten und das Einkommen in einer kohlenstoffarmen und grünen Wirtschaft
zu diversifizieren. Strategische
Orientierungshilfen: Gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten und den Interessengruppen unternimmt die Kommission Folgendes: - Sie untersucht
und fördert die umfassendere Verwendung von Holz als nachhaltiger, erneuerbarer,
klima- und umweltfreundlicher Rohstoff ohne Schädigung der Wälder und ihrer
Ökosystemleistungen; sie bewertet die klimabezogenen Vorteile, die durch den
Ersatz anderer Rohstoffe und Energiequellen durch Forstbiomasse und gewonnene
Holzerzeugnisse entstehen, sowie die Auswirkungen von Anreizen, die für die
Verwendung von Forstbiomasse geboten werden, in Form von Marktverzerrungen. - Sie entwickelt
bis Ende 2014 objektive, ehrgeizige und nachweisbare Kriterien für die
nachhaltige Waldbewirtschaftung in der EU, die in unterschiedlichen politischen
Kontexten unabhängig von der Endnutzung der Forstbiomasse angewendet werden
können. Die Kommission wird geeignete Maßnahmen vorstellen. - Sie bewertet
die potenzielle Holzversorgung und die Erleichterung einer verstärkt
nachhaltigen Holzmobilisierung; sie erarbeitet Leitfäden mit bewährten
Verfahren zu diesem Thema, zum kaskadierenden Grundsatz sowie zu ressourcen-
und energieeffizienten Herstellungsverfahren, insbesondere für die
Forstwirtschaft, KMU und Kleinstunternehmen. - Sie stimuliert
das Marktwachstum und die Internationalisierung von Erzeugnissen der
EU-Forstwirtschaft und verbessert den Kenntnisstand im Sektor, u. a. zu
nachhaltigem Bau und zu Verbraucherinformationen zu Möbeln. - Sie
erleichtert den Zugang von Erzeugnissen und Rohstoffen der EU-Forst- und
Holzindustrie zu Drittmärkten durch bilaterale Handelsabkommen sowie durch die
Verbesserung von Informationen über Einfuhrbedingungen und die Ausfuhr von
Rohstoffen. - Sie
unterstützt die Technologieplattform für den forstbasierten Sektor
(Forest-based Sector Technology Platform, FTP) und bestärkt neue Initiativen,
wie öffentlich-private Partnerschaften, z. B. in biobasierten
Industriezweigen, die Forschung und Innovation in Bezug auf verschiedene
ressourcen- und energieeffiziente Erzeugnisse und Verfahren unterstützen. - Sie initiiert
im Jahr 2014 eine kumulative Kostenbewertung der EU-Gesetzgebung, die sich
auf die Wertschöpfungsketten der Forstwirtschaft auswirkt. Die Ergebnisse
könnten zu einer umfassenderen Analyse der Auswirkungen (u. a. Kosten,
Vorteile und Kohärenz) von politischen Strategien und Gesetzgebung beitragen. 3.3.3 Wälder
in einem sich ändernden Klima Wälder
sind durch den Klimawandel gefährdet. Daher müssen ihre Widerstandsfähigkeit
und ihre Anpassungsfähigkeit erhalten und gestärkt werden, u. a. durch
Brandverhütung und andere Anpassungslösungen (z. B. geeignete Arten oder
Pflanzensorten). Gleichzeitig
kann die Waldbewirtschaftung die Auswirkungen des Klimawandels mindern, wenn
die Rolle der Wälder als Kohlenstoffsenken im Kohlenstoffzyklus erhalten oder
gestärkt wird, und indem Biomaterialien bereitgestellt werden, die als
temporäre Kohlenstoffspeicher oder als Ersatz für kohlenstoffintensive
Materialien und Brennstoffe dienen können. Die EU hat
kürzlich Regeln für die Anrechnung und Verbuchung, die Überwachung und die
Berichterstattung für den LULUCF-Sektor[14] erlassen, denen zufolge die Mitgliedstaaten beispielsweise
Informationen über ihre Pläne zur Vergrößerung von Senken und zur
Reduzierung forstbasierter Emissionen bereitstellen
müssen. Die EU und die Mitgliedstaaten sind außerdem weitere Verpflichtungen im
Zusammenhang mit dem LULUCF-Sektor eingegangen, die bis zum Jahr 2020, dem
zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls, erfüllt werden
müssen. Wälder
mindern außerdem die Auswirkungen von extremen Wettererscheinungen, indem sie
für moderate Temperaturen sorgen sowie Windgeschwindigkeit und Wasserabfluss
verlangsamen. Strategische
Orientierungshilfen: Die Mitgliedstaaten sollten nachweisen,
- wie sie das Minderungspotenzial ihrer Wälder durch eine
Steigerung des Kohlenstoffabbaus und eine Verringerung der Emissionen erhöhen
können, u. a. durch die kaskadierende Verwendung von Holz. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass das neue LIFE+-Teilprogramm zur
Finanzierung von Klimapolitik und der Entwicklung des ländlichen Raums neue
oder bestehende Waldbewirtschaftungsverfahren fördern und unterstützen kann,
die Emissionen senken oder die biologische Nettoproduktivität (d. h. den
CO2-Abbau) erhöhen. Dies sollte bis Mitte 2014 und im Kontext ihrer Informationen über
LULUCF-Maßnahmen erfolgen; -
wie sie die Anpassungsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit ihrer Wälder
steigern, und sich dabei auf die Maßnahmen stützen, die in der EU-Strategie zur
Anpassung an den Klimawandel[15] und im Grünbuch „Waldschutz und Waldinformation“ vorgeschlagen werden,
wie das Schließen von Wissenslücken und die Einbindung von Anpassungsmaßnahmen
in die Forstpolitik. 3.3.4 Der
Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen Wälder
bieten Ökosystemleistungen, von denen ländliche und städtische Gebiete
abhängen, und beheimaten eine große biologische Vielfalt. Der immer höhere
Druck auf Wälder – Zersplitterung natürlicher Lebensräume, Einschleppung
invasiver gebietsfremder Arten, Klimawandel, Wasserknappheit, Brände, Stürme
und Schädlinge – macht einen stärkeren Schutz notwendig. In den
Geltungsbereich der EU-Vorschriften fallen die Verbringung
von und der Handel mit bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen
Gegenständen, die die Pflanzengesundheit gefährden können. Die Schutzanstrengungen
sollten auf den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung der
Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme und der Multifunktionalität der Wälder als
Kernbestandteil der grünen Infrastruktur der EU abzielen, die grundlegende
Umweltleistungen sowie Rohstoffe erbringt. Ein weiterer Schwerpunkt
sollte auf der Prävention negativer Auswirkungen auf die Wälder liegen, nicht
auf der Minderung und Sanierung von Schäden. Damit Wälder auf künftige
Bedrohungen und Tendenzen reagieren können, müssen die genetische Vielfalt
verbessert und die bedrohten genetischen Ressourcen geschützt werden. Sowohl der Charakter als
auch die Auswirkungen bestimmter Bedrohungen sind grenzüberschreitend, daher
sind Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich. Waldbewirtschaftungspläne
oder gleichwertige Instrumente, die sich auf die Grundsätze der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung stützen, stellen wichtige Werkzeuge dar, um verschiedene
Waren und Dienstleistungen auf ausgewogene Art und Weise zu erbringen.
Waldbewirtschaftungspläne sind zentraler Bestandteil sowohl der
Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 als auch der Finanzierung
der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die vorliegende Strategie
beinhaltet diese Pläne ebenfalls und fördert und unterstützt ihre Verwendung. Strategische
Orientierungshilfen: Die
Mitgliedstaaten unternehmen Folgendes: -
Sie entwickeln mit Unterstützung der Kommission einen konzeptuellen Rahmen zur
Prüfung des Wertes von Ökosystemleistungen und fördern deren Integration in die
Rechnungslegungssysteme auf nationaler und EU-Ebene bis zum Jahr 2020. Sie
bauen auf der Kartierung und Bewertung des Zustands der Ökosysteme und
Ökosystemdienstleistungen auf. - Sie erhalten und vergrößern die
Forstflächen, damit der Bodenschutz sowie die Regulierung der Güte und Menge
des Wasserflusses gewährleistet sind, indem sie Verfahren zur nachhaltigen
Waldbewirtschaftung in das Maßnahmenprogramm zu Bewirtschaftungsplänen für die
Einzugsgebiete gemäß der Wasserrahmenrichtlinie und in die Programme zur
Entwicklung des ländlichen Raums aufnehmen. -
Sie erzielen eine deutliche und messbare Verbesserung des Erhaltungszustands
von Waldpflanzenarten und Lebensraumtypen, indem sie die EU-Gesetzgebung zur
Natur in vollem Umfang umsetzen und gewährleisten, dass die nationalen
Forstpläne bis zum Jahr 2020 zum angemessenen Management von Natura 2000
beitragen. Sie bauen auf dem in Kürze erscheinenden Leitfaden zu Natura 2000
und Wäldern auf. -
Sie setzen den Strategieplan für die Biodiversität 2011-2020 (Strategic Plan
for Biodiversity 2011-2020) um und verwirklichen ihre in Aichi gesetzten Ziele,
die im Kontext des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gesteckt
wurden, wobei sie auf dem kommenden gemeinsamen Rahmen zur
Sanierungspriorisierung (Restoration Prioritisation Framework) aufbauen. -
Sie stärken den genetischen Erhalt der Wälder (Vielfalt der Baumarten) und der
Vielfalt unter den Arten und Populationen. Die Kommission kann sie dabei
insbesondere über das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums
unterstützen. Die
Kommission unternimmt Folgendes: -
Sie überwacht den Fortschritt der Mitgliedstaaten beim Einsatz von
Forstbewirtschaftungsplänen oder gleichwertigen Instrumenten sowie bei der
Integration von Aspekten der Biodiversität in diese Instrumente, darunter die
Erhaltungsziele von Natura 2000. -
Sie stärkt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Mechanismen zum Schutz der
Wälder vor Schädlingen und setzt dabei auf einen Ausbau der Zusammenarbeit mit
den Nachbarländern, eine intensive Forschung und die andauernde Prüfung der
Pflanzenschutzregelung. -
Sie bewertet die Auswirkungen und erwägt eine mögliche Ausweitung der
Verpflichtung, innerhalb der EU den Internationalen
FAO-Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen Nr. 15 über Verpackungsmaterial
aus Holz anzuwenden. - Sie
stellt den Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung
der Wüstenbildung ihr verfügbare Informationen und Daten bereit, um die
Umsetzung der Aktionsprogramme zum Schutz der Wälder und des Bodens in Gebieten
zu unterstützen, die am stärksten von der Verschlechterung der Bodenqualität
und der Wüstenbildung bedroht sind. Dazu werden insbesondere das Europäische
Zentrum für Forstdaten und das Europäische Bodendatenzentrum genutzt. Ausbau der
Wissensbasis 3.3.5 Welche
Wälder haben wir, und wie verändern sie sich? Ein
Ausbau der Wissensbasis zu Wäldern ist notwendig, um die komplexen
Herausforderungen im Zusammenhang mit Umwelt und Gesellschaft besser zu
verstehen, denen die Forstwirtschaft gegenübersteht. Zur
Kartierung und Bewertung des Zustands von Forstökosystemen und ihren Leistungen
sind bessere Waldinformationen auf EU-Ebene vonnöten. Relevante Variablen und
Parameter werden auf EU-Ebene harmonisiert; dazu werden internationale,
gesamteuropäische und nationale Datenerhebungssysteme sowie eine detaillierte
Analyse der EU-weiten Herausforderungen bemüht. EU-Programme wie LIFE+ könnten
zur Mobilisierung der erforderlichen Ressourcen beitragen. Die
Kommission und die Mitgliedstaaten haben ein modulares System zu
Waldinformationen entwickelt, und die Arbeiten zu Biomasse und Biodiversität
wurden bereits aufgenommen. Strategische
Orientierungshilfen: Die Kommission und die
Mitgliedstaaten unternehmen Folgendes: - Sie richten ein europäisches
Waldinformationssystem ein, indem sie harmonisierte, europaweite Informationen
über die multifunktionale Rolle von Wäldern und Waldressourcen sammeln und
verschiedene Informationssysteme (z. B. EFFIS[16])
und Datenplattformen (z. B. EFDAC[17])
in ein dynamisches modulares System integrieren, das Daten und Modelle in
Anwendungen vereint. - Sie stimmen die
EU-Waldinformationen untereinander ab, so dass sich diese vorrangig auf Daten
stützen, die von den Mitgliedstaaten unter Einhaltung der EU-Anforderungen an
die Datenarchitektur erfasst wurden, wie INSPIRE[18], SEIS[19]
und Copernicus[20],
und orientieren sich dabei an internationalen und regionalen Verfahren. - Sie fördern die
Weiterentwicklung der EU-Datenbank zu forstlichem Vermehrungsgut, u. a.
durch Hyperlinks zu nationalen Registern und Karten. - Sie verbessern
Waldinformationen und Überwachungsergebnisse, machen diese vergleichbar und
tauschen sie untereinander aus, wobei sie auf erfolgreichen Erfahrungen
z. B. im Zusammenhang mit dem EFFIS, der Waldgesundheit,
EU-Forststatistiken und dem EFDAC aufbauen. Unter intensiver Konsultation
der Interessengruppen unternimmt die Kommission Folgendes: - Sie entwickelt mehrere
Module, z. B. zu Wäldern und natürlichen Störungen wie Bränden und
Schädlingen, Wäldern und der Bioökonomie, Wäldern und dem Klimawandel sowie
Wäldern und Ökosystemleistungen, die zu den EU-Forststatistiken und der Integrierten
Volkswirtschaftlichen und Umweltgesamtrechnung für Wälder beitragen könnten. 3.3.6 Neue
und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung Es
wird ein kohärenter und ehrgeiziger EU-Forstforschungsraum benötigt, um
Innovation in der Forstwirtschaft zu stimulieren. Dieser sollte
forstwirtschaftliche Besonderheiten wie lange Zeiträume berücksichtigen. Die
EU-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung unterstützen den
forstbasierten Sektor. In Übereinstimmung mit der Strategie für eine
Bioökonomie für Europa[21]
spielt die Forstwirtschaft im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und
Entwicklung und bei Horizont 2020 eine tragende Rolle. Ziel ist, die
Nachhaltigkeit des Sektors und seinen Beitrag zur ländlichen Wirtschaft durch
eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu stärken, seine Fähigkeit zur Resistenz
gegenüber biotischen und abiotischen Stressfaktoren zu erhöhen und bessere
forstwirtschaftliche Herstellungssysteme und Erzeugnisse zu entwickeln. Strategische
Orientierungshilfen: - Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten und
Interessengruppen bei der Übertragung von technologie- und
wissenschaftsbezogenem Wissen auf die praktischen forstwirtschaftlichen
Vorgehensweisen und den Markt, insbesondere im Rahmen von Horizont 2020
und der europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche
Produktivität und Nachhaltigkeit“, wobei die Entwicklung neuer Erzeugnisse mit
höherem Mehrwert unterstützt wird. -
Die Kommission und die Mitgliedstaaten kooperieren in Bezug auf moderne Forschungs-
und Modellierungsinstrumente, um Daten- und Wissenslücken zu schließen und die
komplexen forstwirtschaftlichen Probleme im Zusammenhang mit sozialen,
wirtschaftlichen und umweltbezogenen Veränderungen besser zu verstehen
(z. B. durch die Ermittlung von umweltverträglichen Grenzwerten). - Der Ständige
Agrarforschungsausschuss (SCAR) wird eingesetzt, um die Koordinierung von
Forschung und Innovationsarbeiten zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den
Interessengruppen zu stärken. -
Die Kommission stellt sicher, dass die Ergebnisse und bewährten Verfahren in
der gesamten öffentlichen Forstverwaltungsstruktur der EU sowie in anderen
relevanten Foren verbreitet werden. Förderung
von Koordinierung und Kommunikation 3.3.7 Mehr
Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis
unserer Wälder Verschiedene
bereichsübergreifende politische Themen sind auch für den Forst von Relevanz,
und ihre Ziele sind nicht immer identisch. Koordinierung, Kooperation und
Kommunikation sind daher von großer Bedeutung, um politische Kohärenz und
Konsistenz zu erzielen. Mit
den Mitgliedstaaten wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung von
Koordinierung und Umsetzung erörtert, darunter eine Rahmenrichtlinie zur
nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Über einen Ansatz auf freiwilliger Basis
hinaus konnte jedoch kein Konsens erreicht werden. In jedem Fall müssen die
Verbindungen zur forstbezogenen Politik verbessert werden. Die
derzeitige Forstverwaltungsstruktur der EU[22]
stützt sich auf den Ständigen Forstausschuss[23]. Der
Ständige Forstausschuss sollte weiterhin das Forum für die Erörterung aller
forstbezogenen Angelegenheiten bleiben und die Koordinierung und Kohärenz von
politischen Forststrategien sicherstellen. Es besteht jedoch
Verbesserungsbedarf, damit gewährleistet wird, dass der Ständige Forstausschuss
auch Aspekte anderer politischer Strategien berücksichtigt. Der Ständige
Forstausschuss hat gemeinsam mit dem Beratenden Ausschuss für Forst- und
Korkwirtschaft, dem Habitat-Ausschuss und der Sachverständigengruppe für die
Verwaltung von Natura 2000 einen Leitfaden zu Natura 2000 und Wäldern
erarbeitet – diese Zusammenarbeit könnte als bewährtes Verfahren
herangezogen werden. Außerdem sollte die Rolle des Ständigen Forstausschusses
zum Erhalt der Multifunktionalität von Wäldern stärker in den Vordergrund
rücken. Die
Beratungsgruppe „Forstwirtschaft und Kork“[24] bleibt
weiterhin die wichtigste Plattform für verschiedene Interessengruppen zur
Erörterung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Forstwirtschaft und
nachhaltiger Waldbewirtschaftung, und der Beratende Ausschuss für die
Holzwirtschaftspolitik der Gemeinschaft[25]
bleibt weiterhin die wichtigste Plattform für Angelegenheiten im Zusammenhang
mit industriellen Wertschöpfungsketten. Diese
drei Foren sollten als Grundlage für die Entwicklung und Nachbereitung der
neuen Strategie genutzt werden. Die
Kommunikation stellt für den Sektor eine besondere Herausforderung dar –
die Öffentlichkeit ist sich in der Regel weder der großen Bedeutung der
nachhaltigen Waldbewirtschaftung noch des Beitrags der Forstwirtschaft zur
grünen Wirtschaft bewusst. Strategische
Orientierungshilfen: -
Die Kommission gewährleistet, dass die Arbeit des Ständigen Forstausschusses
auf anderen politischen Strategien der EU aufbaut, die für Wälder und die
Forstwirtschaft relevant sind, und stellt so sicher, dass die
Multifunktionalität der Bewirtschaftung der Wälder in der EU erhalten bleibt. -
Die Kommission und die Mitgliedstaaten prüfen verschiedene Optionen für die
bessere Koordinierung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, der harmonisierten
Waldinformationen und der Zusammenarbeit zwischen und mit den Mitgliedstaaten. -
Die Kommission richtet ein Netz der europäischen Forstämter (European Forest
Bureau Network) ein, um harmonisierte Kriterien für die Daten der
einzelstaatlichen Waldberichte (National Forest Inventories, NFI) zu
erarbeiten. Ergänzende Arbeiten sind im Rahmen von COST-Aktionen (COST =
Europäische Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen
Forschung) und Forschungsprojekten geplant. -
Die Mitgliedstaaten optimieren öffentlich zugängliche Informationen über Wälder
und Holz und orientieren sich an der EU-Forstkommunikationsstrategie[26], die vom Ständigen Forstausschuss erarbeitet wurde. -
Die Kommission prüft weiter die öffentliche Wahrnehmung der Wälder (über eine
Eurobarometer-Erhebung, die bis zum Jahr 2015 durchgeführt wird). 3.3.8 Wälder
aus einer globalen Perspektive Auf
gesamteuropäischer Ebene liegt der Schwerpunkt auf den andauernden Verhandlungen
über den Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung über Wälder; die EU
fungiert dabei als Hauptakteur. Mit dieser Vereinbarung möchte die EU eine
Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in der gesamten Region
erzielen. Die neue Strategie dient als geeignetes Hilfsmittel für die Umsetzung
der Vereinbarung. Auf
globaler Ebene arbeitet die EU an vorderster Front an der Bekämpfung von
Abholzung und Waldschädigung. Sie fördert die nachhaltige Waldbewirtschaftung
als Möglichkeit, die Biodiversität zu schützen, die Wüstenbildung zu bekämpfen
und auf den Klimawandel zu reagieren, während gleichzeitig sichergestellt wird,
dass aus den Forstökosystemen Waren und Dienstleistungen gewonnen werden
können. Auf diese Weise trägt sie zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur
Beseitigung der Armut bei. Auch das Programm zur Reduktion von Emissionen aus
Entwaldung und Waldschädigung (REDD+), FLEGT[27]
und die EU-Holzverordnung[28]
verfolgen diese Ziele. Bis zum Jahr 2015 prüft die Kommission die
Funktionsweise und die Wirksamkeit der EU-Holzverordnung. Mit
dieser Strategie soll die Kohärenz zwischen politischen Strategien, Zielen und
Verpflichtungen zu forstbezogenen Angelegenheiten auf internationaler Ebene
seitens der EU und der Mitgliedstaaten sichergestellt werden. Sie unterstützt
die EU und die Mitgliedstaaten durch eindeutig formulierte und kohärente Ziele. Strategische
Orientierungshilfen: Die
Kommission und die Mitgliedstaaten unternehmen Folgendes: -
Sie stellen die Kohärenz zwischen politischen Strategien und Verpflichtungen zu
forstbezogenen Angelegenheiten auf internationaler Ebene seitens der EU und der
Mitgliedstaaten sicher. -
Sie fördern eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in ganz Europa und weltweit
und unterstützen die Rolle der Wälder beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft
im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit und der außenpolitischen Maßnahmen
der EU. -
Sie gewährleisten die andauernde Unterstützung der globalen Anstrengungen zur
Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans. -
Sie unterstützen Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung
von Forstpolitik und Forstrechtsvorschriften, zur Stärkung der Forstverwaltung,
zur Bewertung und Überwachung von Forstökosystemen sowie über REDD+ zur Bekämpfung
der ausschlaggebenden Faktoren für die Abholzung und die Waldschädigung. Die
Kommission unternimmt Folgendes: -
Sie bewertet die Umweltauswirkung des EU-Verbrauchs von Erzeugnissen und
Rohstoffen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Abholzung und Waldschädigung
außerhalb der EU beitragen. Sofern angemessen, wird sie politische Optionen zur
Einschränkung dieser Auswirkung erwägen, z. B. die Erarbeitung eines
EU-Aktionsplans zu Abholzung und Waldschädigung. Dabei berücksichtigt sie die
Vorgaben und Ziele des 7. Umweltaktionsprogramms der EU. 4 Grundsätze in die Praxis umsetzen:
Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft Die Kommission und die
Mitgliedstaaten garantieren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche
die Umsetzung und Nachverfolgung der Strategie, wobei ein besonderes Augenmerk
der Beteiligung der Interessengruppen gilt. Die Kommission arbeitet
mit dem Ständigen Forstausschuss zusammen und stärkt die Verknüpfungen mit
verwandten politischen Strategien der EU, um Meilensteine für das Verwirklichen
der forstbezogenen Ziele bis 2020 festzulegen und die strategischen
Prioritäten von Maßnahmen in der Forstpolitik und anderen Politikbereichen mit
Auswirkung auf die Forstwirtschaft zu ermitteln. Bei Bedarf arbeitet sie auch
mit anderen Ausschüssen und Foren zusammen. Angesichts der Bedeutung der
finanziellen Mittel der EU für Wälder und die Forstwirtschaft muss die Qualität
der Gespräche auf EU-Ebene erhöht werden. Es werden auch andere
Bereiche ermittelt, in denen die Mitgliedstaaten Fortschritte erzielen sollten,
z. B. die Prävention von Waldbränden, die Bekämpfung von Schädlingen und
Krankheiten sowie die Förderung von nachhaltigem Holz und der regionalen und
regionsübergreifenden Zusammenarbeit. Die
Wälder und die Forstwirtschaft werden derzeit in erheblicher Höhe von der EU
finanziert. Die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über
die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums stellen den wesentlichen
Ressourcenanteil der Strategie (90 % der EU-Finanzmittel für die
Forstwirtschaft insgesamt). Den aktualisierten Plänen zufolge sind 5,4 Mrd. EUR
aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums zweckgebunden und sollen für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Zeitraum 2007-2013
verwendet werden. Ein ähnlicher Mittelrahmen wie der des aktuellen Zeitraums
kann möglicherweise für den Zeitraum 2014-2020 erwartet werden, dies hängt
jedoch von den Plänen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums
ab. Die Ausgaben sollten darauf verwendet werden, zu den Zielen dieser
Strategie beizutragen, insbesondere zur Gewährleistung, dass die EU-Wälder
nachweislich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung bewirtschaftet werden. LIFE+ unterstützt den Naturschutz,
die Anpassung an den Klimawandel sowie die Deckung des Informations- und
Schutzbedarfs, die Strukturfonds unterstützen Kohäsionsprojekte, und
Horizont 2020 unterstützt Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, darunter
die öffentlich-private Partnerschaft zu biobasierten Industriezweigen. Auch
politische Strategien zur Entwicklung und zum Klimawandel stellen Finanzmittel
für Drittländer, insbesondere über EU-Entwicklungsfonds, REDD+ und FLEGT. Die
Rationalisierung der verfügbaren Ressourcen und die Verbesserung der
Koordinierung zwischen Finanzmitteln der EU und der Mitgliedstaaten kann zu
einer besseren Umsetzung der Strategie beitragen. 5 Schlussfolgerungen Eine Strategie für
Wälder und die Forstwirtschaft wird benötigt, da es weder eine gemeinsame
EU-Forstpolitik noch einen Leitrahmen für forstbezogene Angelegenheiten gibt.
Da die EU-Politik zunehmend wachsende Anforderungen an die Wälder stellt,
müssen die verschiedenen sektorbezogenen Strategien koordiniert werden.
Außerdem muss eine ganzheitliche strategische Vision zu Forstangelegenheiten
vereinbart werden, und es muss gewährleistet sein, dass die untereinander
verknüpften politischen Strategien der EU bei der nationalen Forstpolitik in
vollem Umfang berücksichtigt werden. So wird die Fähigkeit der Wälder und der
Forstwirtschaft gestärkt, auf Entwicklungen in unterschiedlichen
Politikbereichen zu reagieren. Mit
dieser Strategie sollen Wälder und die Forstwirtschaft auf dem Weg hin zu einer
grünen Wirtschaft in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Vorteile, die Wälder
auf nachhaltige Weise bieten, sollen genutzt und geschätzt werden, während
gleichzeitig deren Schutz garantiert wird. Dazu sind ein engagierter Einsatz
und die politische Unterstützung aller Beteiligten unabdingbar. Bis zum Jahr 2018
wird eine Überprüfung durchgeführt, um den Fortschritt bei der Umsetzung der
Strategie zu bewerten. Das Europäische
Parlament und der Rat sind aufgefordert, diese Strategie zu unterstützen und zu
ihrer Umsetzung Stellung zu nehmen. [1] Auf der Grundlage der prognostizierten EU-Referenzwerte
für die Waldbewirtschaftung, die zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen
über Klimaänderungen (UNFCCC) auf der 6. Tagung der Vertragsparteien des
Kyoto-Protokolls (CMP 6) eingereicht wurden. [2] Den Schätzungen der Eigentümer zufolge handelt es sich
hierbei um 16 Millionen. Die Anzahl der privaten Waldeigentümer ist zwar
ziemlich hoch, die einzelnen Anteile bewaldeter Flächen sind jedoch
vergleichsweise klein und häufig auf mehrere Einzelbereiche verteilt. [3] Weitere Einzelheiten enthält das Grünbuch „Waldschutz
und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel“ (KOM(2010)66 endgültig). [4] Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa.
Helsinki, 1993. [5] KOM(2011) 244 endgültig und COM(2012) 60 final. [6] Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1998
über eine Forststrategie für die Europäische Union. [7] KOM(2006) 302 endgültig. [8] Gesamteuropäischer politischer Prozess für die
nachhaltige Bewirtschaftung aller Wälder auf dem Kontinent. [9] Dem kaskadierenden Grundsatz zufolge wird Holz zu
folgenden Zwecken in absteigender Reihenfolge verwendet: Erzeugnisse auf
Holzbasis, Verlängerung von deren Nutzungsdauer, Wiederverwendung, Recycling,
Bioenergie und Entsorgung. [10] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung vom 7./8. Februar 2013)
zu dem Punkt „Mehrjähriger Finanzrahmen“. [11] Da der forstbasierte Sektor nicht in den Geltungsbereich
von Anhang I und Artikel 42 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union fällt, gelten für ihn alle Wettbewerbsvorschriften in vollem
Umfang. [12] Holzwaren, Möbel, Herstellung von Holz- und Zellstoff,
Herstellung von Druckerzeugnissen (NACE Kapitel 16, 31, 17, 18.1). Auch relevante Aspekte des Holzeinschlags (NACE 02.2)
werden abgedeckt. [13] „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und
wirtschaftliche Erholung“, (COM(2012) 582 final) und „Eine integrierte
Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ (KOM(2010) 614 endgültig). [14] Beschluss Nr. 529/2013/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates. [15] COM(2013) 216 final. [16] Europäisches Waldbrand-Informationssystem. [17] Europäisches Zentrum für Forstdaten. [18] Geodateninfrastruktur in der
Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE). [19] Gemeinsames Umweltinformationssystem. [20] Programm der Europäischen Kommission für Erdbeobachtung. [21] COM(2012) 60 final. [22] In der Arbeitsunterlage beschrieben. [23] Entscheidung des Rates 89/367/EWG. [24] Beschluss der Kommission 2004/391/EG. [25] Beschluss der Kommission 97/837/EG. [26] http://ec.europa.eu/agriculture/fore/publi/. [27] Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005
zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die
Europäische Gemeinschaft (FLEGT = Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und
Handel im Forstsektor). [28] Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen
Parlaments und des Rates.