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Document 52013AP0043
P7_TA(2013)0043 External Borders Fund ***I European Parliament legislative resolution of 6 February 2013 on the proposal for a decision of the European Parliament and of the Council amending Decision No 574/2007/EC with a view to increasing the co-financing rate of the External Borders Fund for certain Member States experiencing or threatened with serious difficulties with respect to their financial stability (COM(2012)0527 — C7-0301/2012 — 2012/0253(COD)) P7_TC1-COD(2012)0253 Position of the European Parliament adopted at first reading on 6 February 2013 with a view to the adoption of Decision No …/2013/EU of the European Parliament and of the Council amending Decision No 574/2007/EC with a view to increasing the co-financing rate of the External Borders Fund for certain Member States experiencing or threatened with serious difficulties with respect to their financial stability
P7_TA(2013)0043 Außengrenzenfonds ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG im Hinblick auf die Anhebung des Kofinanzierungssatzes des Außengrenzenfonds für bestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene oder bedrohte Mitgliedstaaten (COM(2012)0527 — C7-0301/2012 — 2012/0253(COD)) P7_TC1-COD(2012)0253 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Februar 2013 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG im Hinblick auf die Anhebung des Kofinanzierungssatzes des Außengrenzenfonds für bestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene oder bedrohte Mitgliedstaaten
P7_TA(2013)0043 Außengrenzenfonds ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG im Hinblick auf die Anhebung des Kofinanzierungssatzes des Außengrenzenfonds für bestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene oder bedrohte Mitgliedstaaten (COM(2012)0527 — C7-0301/2012 — 2012/0253(COD)) P7_TC1-COD(2012)0253 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Februar 2013 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG im Hinblick auf die Anhebung des Kofinanzierungssatzes des Außengrenzenfonds für bestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene oder bedrohte Mitgliedstaaten
ABl. C 24 vom 22.1.2016, p. 266–267
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.1.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/266 |
P7_TA(2013)0043
Außengrenzenfonds ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG im Hinblick auf die Anhebung des Kofinanzierungssatzes des Außengrenzenfonds für bestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene oder bedrohte Mitgliedstaaten (COM(2012)0527 — C7-0301/2012 — 2012/0253(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(2016/C 024/25)
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0527), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 77 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0301/2012), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0433/2012), |
1. |
legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt; |
2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
P7_TC1-COD(2012)0253
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Februar 2013 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG im Hinblick auf die Anhebung des Kofinanzierungssatzes des Außengrenzenfonds für bestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene oder bedrohte Mitgliedstaaten
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 259/2013/EU.)