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Document 52012XG0615(02)

    Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2012 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und zu dessen digitaler Bewahrung

    ABl. C 169 vom 15.6.2012, p. 5–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 169/5


    Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2012 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und zu dessen digitaler Bewahrung

    2012/C 169/02

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER ASPEKTE:

    Die Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit des kulturellen Materials der Mitgliedstaaten und seine langfristige digitale Bewahrung sind von ausschlaggebender Bedeutung, wenn es darum geht, den Zugang aller zu Kultur und Wissen im digitalen Zeitalter zu ermöglichen und den Reichtum und die Vielfalt des europäischen Kulturerbes zu fördern.

    Digitalisiertes kulturelles Material ist eine wichtige Ressource für die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft (1). Die Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit des Kulturerbes der Mitgliedstaaten trägt über das steigende Angebot an neuen und innovativen Online-Produkten und -Dienstleistungen sowohl national als auch grenzüberschreitend zu Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes bei.

    Es bedarf eines koordinierten Vorgehens auf Unionsebene, um Synergien zwischen nationalen Bemühungen zu bewirken und zu gewährleisten, dass bezüglich der Online-Zugänglichkeit des Kulturerbes in Europa eine kritische Masse erreicht wird.

    Die Rahmenbedingungen für die Digitalisierungsbemühungen und für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene haben sich seit Annahme der Schlussfolgerungen zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung durch den Rat im Jahr 2006 (2) geändert. 2008 wurde die Europäische digitale Bibliothek (Europeana) als gemeinsames mehrsprachiges Online-Zugangsportal zum digitalisierten Kulturerbe Europas geschaffen, und in den Schlussfolgerungen des Rates zu „Europeana: die nächsten Schritte“ (3) aus dem Jahr 2010 wurde der Rahmen für die Weiterentwicklung dieses Portals abgesteckt —

    1.   BEGRÜSST:

    die Empfehlung der Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (2011/711/EU) (4) als Teil der Digitalen Agenda für Europa (5);

    2.   WÜRDIGT:

    die laufenden Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Digitalisierung und Online-Verfügbarmachung des Materials ihrer Kulturinstitutionen sowie die Bemühungen zur Bereitstellung von Finanzmitteln für die Digitalisierung in Zeiten der Wirtschaftskrise;

    die wertvolle Arbeit der Europeana, der Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der nationalen Sammelstellen, die inhaltliche Beiträge und Koordinierungsbeiträge zu Europeana leisten;

    die bisherigen Fortschritte bei der Digitalisierung des europäischen Kulturerbes, räumt jedoch ein, dass weitere Schritte unternommen werden müssen, um dieses Erbe zu einem dauerhaften Kapital für die Bürger und die Wirtschaft Europas im digitalen Zeitalter zu machen;

    3.   UNTERSTREICHT:

    die Notwendigkeit, den Reichtum des europäischen Kulturerbes im Online-Umfeld zur Geltung zu bringen und die Schaffung von Inhalten und neuen Online-Dienstleistungen als Teil der Informationsgesellschaft und der wissensbasierten Wirtschaft zu fördern;

    die ausschlaggebende Bedeutung einer langfristig gesicherten Bestandsfähigkeit von Europeana — auch in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung — und die Notwendigkeit, diese als gemeinsames mehrsprachiges Online-Zugangsportal zum digitalisierten Kulturerbe Europas und wertvolle Ressource für die Kreativwirtschaft weiterzuentwickeln, insbesondere durch eine Verbesserung der Qualität und Vielfalt des digi-talisierten kulturellen Materials jeglicher Art (Texte, audiovisuelles Material, Museumsobjekte, Archivaufzeichnungen usw.);

    die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Förderung von Qualitätsstandards und technischen Standards für die in Europeana eingestellten Inhalte;

    die Notwendigkeit weiterer Arbeiten zur Festlegung technischer Standards für die Digitalisierung und für Metadaten, unter anderem im Rahmen von Europeana, im Interesse der Zugänglichkeit und langfristigen Bewahrung des digitalen Materials;

    die Grundvorstellung einer Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Partnern, um ein „schwarzes Loch des 20. Jahrhunderts“ in dem über Europeana bereitgestellten Material zu vermeiden, und die Notwendigkeit, über die Website mehr urheberrechtlich geschütztes Material verfügbar zu machen;

    die Notwendigkeit, freiwillige Vereinbarungen (6) über die groß angelegte Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit vergriffener Werke aktiv zu fördern und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die notwendige Rechtssicherheit in einem nationalen und grenzüberschreitenden Kontext sicherzustellen;

    die Notwendigkeit einer Digitalisierung und Online-Verfügbarmachung des europäischen Kulturerbes unter vollständiger Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums;

    4.   NIMMT FOLGENDES ZUR KENNTNIS:

    den Bericht „Die neue Renaissance“ (7), den der „Ausschuss der Weisen“ über die Online-Verfügbarmachung des europäischen Kulturerbes vorgelegt hat, den unlängst von der Kommission unterbreiteten Gesetzgebungsvorschlag zu digitalen Dienstinfrastrukturen — einschließlich der Finanzierung von Europeana — als Teil der Fazilität „Connecting Europe“ (8) sowie die Vorschläge zu verwaisten Werken (9) und zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (10);

    5.   ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN:

    im Einklang mit den im Anhang dargelegten Prioritäten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um

    ihre Strategien und Ziele für die Digitalisierung des kulturellen Materials zu konsolidieren;

    die organisatorische Ausgestaltung der Digitalisierung und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel festzuschreiben, unter anderem durch die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften;

    die Rahmenbedingungen für die Online-Verfügbarkeit und die Nutzung von kulturellem Material zu verbessern;

    an der Weiterentwicklung von Europeana mitzuwirken, unter anderem durch die Aufforderung an Kultureinrichtungen, das gesamte digitalisierte kulturelle Material in die Website einzustellen;

    die langfristige digitale Bewahrung sicherzustellen;

    hierbei ist den unterschiedlichen Fortschritten und Ansätzen in Bezug auf die Digitalisierung sowie den Gesamtbemühungen der Mitgliedstaaten zur Haushaltskonsolidierung Rechnung zu tragen;

    6.   ERSUCHT DIE KOMMISSION:

    Europeana gemäß den Schlussfolgerungen den Rates zu Europeana aus dem Jahr 2010 als gemeinsames mehrsprachiges Online-Zugangsportal zum europäischen digitalen Kulturerbe weiterhin zu unterstützen;

    die auf nationaler und Unionsebene erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erfahrungen zusammenzutragen, zu analysieren und zu verbreiten und auf dieser Grundlage alle zwei Jahre einen Bericht über die Fortschritte bei der Digitalisierung, Online-Verfügbarkeit und digitalen Bewahrung vorzulegen;

    den Austausch von Informationen und bewährten Verfahrensweisen, auch in Bezug auf öffentlich-private Partnerschaften und Digitalisierungsstandards, zu fördern;

    7.   ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, DIE KOMMISSION UND EUROPEANA, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN:

    im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zu Europeana aus dem Jahr 2010 die Arbeiten an dem inhaltsbezogenen Fahrplan für Europeana fortzusetzen, auch was die in den einzelnen Mitgliedstaaten ausgewählten Meisterwerke des europäischen Kulturerbes betrifft;

    Europeana in der breiten Öffentlichkeit besser bekannt zu machen;

    die Nutzung des über Europeana verfügbaren Materials sowie der zugehörigen Metadaten für innovative Zwecke zu fördern, wobei die Rechte des geistigen Eigentums uneingeschränkt zu wahren sind;

    Europeana als nutzerfreundliches Online-Zugangsportal weiterzuentwickeln;

    bei den Beratungen über die Verwaltungsstruktur von Europeana konkrete Fortschritte zu erzielen.


    (1)  Nach dem Europäischen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2010 entfallen 3,3 % des BIP und 3 % der Beschäftigung in der EU auf die Kreativwirtschaft.

    (2)  ABl. C 297 vom 7.12.2006, S. 1.

    (3)  ABl. C 137 vom 27.5.2010, S. 19.

    (4)  ABl. L 283 vom 29.10.2011, S. 39.

    (5)  KOM(2010) 245 endg./2.

    (6)  Am 20. September 2011 haben Interessenvertreter im Anschluss an einen von der Kommission geförderten Dialog in Brüssel eine Vereinbarung über die Kernprinzipien für die Digitalisierung und Bereitstellung vergriffener Werke unterzeichnet.

    (7)  http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/comite_des_sages/index_en.htm

    (8)  COM(2011) 665 final/3.

    (9)  COM(2011) 289 final.

    (10)  COM(2011) 877 final.


    ANHANG

    Vorrangige Maßnahmen und vorläufiger Zeitplan

    Die nachstehend vorgeschlagene Aufstellung von Maßnahmen und Zielen dient als unverbindlicher Orientierungsrahmen für das Vorgehen der Mitgliedstaaten in den Jahren 2012-2015.

    1.

    Konsolidierung ihrer Strategien und Ziele für die Digitalisierung des kulturellen Materials durch folgende Einzelmaßnahmen:

    2.

    Festschreibung der organisatorischen Ausgestaltung der Digitalisierung und der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel unter anderem durch Förderung öffentlich-privater Partnerschaften durch folgende Einzelmaßnahmen:

     (1)

    3.

    Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Online-Verfügbarkeit und die Nutzung von kulturellem Material durch folgende Einzelmaßnahmen:

    4.

    Mitwirkung an der Weiterentwicklung von Europeana durch folgende Einzelmaßnahmen:

    5.

    Sicherstellung der langfristigen digitalen Bewahrung durch folgende Einzelmaßnahmen:


    (1)  Diese Schlussfolgerungen greifen den Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen nicht vor.


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