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Document 52012PC0490

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischen Ausschuss EU-EFTA zur Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren zu vertreten ist (Änderung von HS-Codes und Verpackungscodes)

/* COM/2012/0490 final - 2012/0235 (NLE) */

52012PC0490

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischen Ausschuss EU-EFTA zur Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren zu vertreten ist (Änderung von HS-Codes und Verpackungscodes) /* COM/2012/0490 final - 2012/0235 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

1.           HINTERGRUND DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Die Nomenklatur des Harmonisierten Systems wurde gemäß der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens vom 26. Juni 2009 geändert; daraufhin traten am 1. Januar 2012 die Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission[1] zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif[2] in Kraft.

Anhang A2 zu Anlage III des Abkommens über ein Gemeinsames Versandverfahren enthält ein Verzeichnis von Verpackungscodes, das auf dem Verzeichnis von im internationalen Handel verwendeten codierten Bezeichnungen von Verpackungsarten gemäß Anhang V und Anhang VI der Empfehlung Nr. 21 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa basiert. Wegen der Überarbeitung des Code-Verzeichnisses nach einer technischen Entwicklung empfiehlt es sich, das Verzeichnis in Anhang A2 zu Anlage III durch die neueste Fassung auf der Grundlage der Revision 8.1 der Empfehlung Nr. 21 zu ersetzen.

Allgemeiner Kontext

Alle diese Änderungen wirken sich direkt auf das Versandverfahren aus. Daher müssen die Liste empfindlicher Waren und das Verzeichnis der Verpackungscodes entsprechend angepasst werden. Zweck dieses Beschlusses ist die Einführung dieser Änderungen in das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren.

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts gibt es keine Rechtsvorschriften.

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Entfällt.

2.           ERGEBNISSE DER KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN

Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Anhörung mit Zustimmung der EU-EFTA-Arbeitsgruppe „Gemeinsames Versandverfahren“, die die Vertragsparteien des Übereinkommens repräsentiert.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Befürwortende Stellungnahme.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Externes Expertenwissen war nicht erforderlich.

Folgenabschätzung

Die Änderung der Liste der Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko beruht auf den jüngsten Änderungen der Codes des Harmonisierten Systems und bedeutet keine Änderung der ursprünglichen Produktabdeckung. Die Änderung des Verzeichnisses der Verpackungscodes beruht auf der jüngsten Fassung der Revision 8.1 der UN-Empfehlung Nr. 21. Beide führen zu einer Angleichung dieser Bestimmungen im Versandbereich.

3.           RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

Zusammenfassung des Vorschlags

Die Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hat eine neue Fassung der Empfehlung für Verpackungscodes veröffentlicht.

Daher müssen die Bestimmungen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren entsprechend geändert werden.

Dieser Beschlussentwurf wurde der EU-EFTA-Arbeitsgruppe „Gemeinsames Versandverfahren“ übermittelt.

Der Rat wird ersucht, den Standpunkt der EU zu dem beigefügten Beschluss, der vom Gemischten Ausschusses EG-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zu verabschieden ist, festzulegen.

Rechtsgrundlage

Artikel 15 des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren.

Subsidiaritätsprinzip

Der Vorschlag fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Daher findet das Subsidiaritätsprinzip keine Anwendung.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht aus folgendem Grund dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Entfällt.

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-EFTA.

Andere Instrumente wären aus folgendem Grund nicht angemessen: Es gibt kein anderes angemessenes Mittel.

4.           AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.

5.           FAKULTATIVE ANGABEN

Vereinfachung

Der Vorschlag führt zu einer Angleichung der Bestimmungen im Versandbereich.

2012/0235 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischen Ausschuss EU-EFTA zur Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren zu vertreten ist (Änderung von HS-Codes und Verpackungscodes)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Gemäß Artikel 1 des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren werden in dem Übereinkommen Bestimmungen für die Warenbeförderung zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern sowie zwischen den einzelnen EFTA-Ländern festgelegt, indem ein gemeinsames Versandverfahren eingeführt wird, das unbeschadet der Art und des Ursprungs der Waren gilt.

(2)       Gemäß Artikel 15 des Übereinkommens empfiehlt und beschließt der mit dem Übereinkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss Änderungen des Übereinkommens und seiner Anlagen.

(3)       Mit der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens vom 26. Juni 2009 wurde die Nomenklatur des Harmonisierten Systems geändert. Daraufhin trat am 1. Januar 2012 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission[3] zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates[4] über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in Kraft und ersetzte den HS-Code 240310 durch die zwei neues Codes 240311 und 240319 sowie den HS-Code 170111 durch die neuen HS-Codes 170113 und 170114.

(4)       Die entsprechenden HS-Codes, die in der Liste der Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko in Anhang I zu Anlage I des Übereinkommens angegeben sind, müssen entsprechend geändert werden.

(5)       Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hat eine neue Empfehlung für Verpackungscodes herausgegeben. Aus diesem Grund muss die vorige Revision der Empfehlung 21 in Anhang A2 zu Anlage III durch die neueste Revision 8.1 ersetzt werden.

(6)       Daher sollte der Standpunkt der Europäischen Union zu der vorgeschlagenen Änderung festgelegt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der von der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zu vertretende Standpunkt in Bezug auf die Annahme des Beschlusses Nr. XXX des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren stützt sich auf den dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses.

Geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses können die Vertreter der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-EFTA ohne weiteren Beschluss des Rates zustimmen.

Artikel 2

Der Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-EFTA wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

ANHANG

Vorschlag für einen

BESCHLUSS Nr. XXX DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-EFTA „GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN“

zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren […]

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren[5], insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)        Mit der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens vom 26. Juni 2009 wurde die Nomenklatur des Harmonisierten Systems geändert. Daraufhin trat am 1. Januar 2012 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission[6] zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates[7] über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in Kraft und ersetzte den HS-Code 240310 durch die zwei neues Codes 240311 und 240319 sowie den HS-Code 170111 durch die neuen HS-Codes 170113 und 170114.

(2)        Folglich müssen die entsprechenden HS-Codes, die in der Liste der Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko in Anhang I zu Anlage I des Übereinkommens angegeben sind, entsprechend geändert werden.

(3)        Aufgrund der neuen Fassung der Empfehlung für Verpackungscodes, die die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa abgegeben hat, sollte die alte Revision der Empfehlung 21 in Anhang A2 zu Anlage III auf der Grundlage der jüngsten Revision 8.1 geändert werden.

(4)        Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu einer Angleichung der Bestimmungen über das gemeinsame Versandverfahren an die EU-Bestimmungen im Versandbereich.

(5)        Das Übereinkommen ist daher entsprechend zu ändern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Die Änderungen unter Nummer 1 des Anhangs gelten ab dem 1. Januar 2012.

Die Änderungen unter Nummer 2 des Anhangs gelten ab dem 1. Januar 2013.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                      Für den Gemischten Ausschuss

                                                                      Der Vorsitzende

ANHANG

1.           Anhang I zu Anlage I des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren wird wie folgt geändert:

i) Die Zeile für die HS-Codes „1701 11, 1701 12, 1701 91, 1701 99“ erhält folgende Fassung:

„1701 12 1701 13 1701 14 1701 91 1701 99 || Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest“ || 7 000 kg || || - - - -

ii) Die Zeile für den HS-Code „2403 10“ erhält folgende Fassung:

„2403 11 2403 19 || Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen“ || 35 kg || || -

 

2.           Die Liste „Verpackungscodes“ unter Nummer 5 in Anhang A2 zu Anlage III des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren erhält folgende Fassung:

(UN/ECE-Empfehlung Nr. 21/Rev. 8.1 vom 12. Juli 2010)

Aerosol (Sprüh- oder Spraydose) || AE

Ampulle, geschützt || AP

Ampulle, ungeschützt || AM

Balken || GI

Balken, im Bündel/Bund || GZ

Ball || AL

Ballen, gepresst || BL

Ballen, nicht gepresst || BN

Ballon, geschützt || BP

Ballon, ungeschützt || BF

Bandspule || SO

Barren || IN

Barren, im Bündel/Bund || IZ

Becher || CU

Behälter || BI

Behältnis, eingeschweißt in Kunststoff || MW

Behältnis, Glas || GR

Behältnis, Holz || AD

Behältnis, Holzfaser || AB

Behältnis, Kunststoff || PR

Behältnis, Metall || MR

Behältnis, Papier || AC

Beutel, flexibel || FX

Beutel, gewebter Kunststoff || 5H

Beutel, gewebter Kunststoff, ohne Innenfutter/Auskleidung || XA

Beutel, gewebter Kunststoff, undurchlässig || XB

Beutel, gewebter Kunststoff, wasserresistent || XC

Beutel, groß || ZB

Beutel, klein || SH

Beutel, Kunststoff || EC

Beutel, Kunststofffilm || XD

Beutel, Massengut || 43

Beutel, mehrlagig, Tüte || MB

Beutel, Papier || 5M

Beutel, Papier, mehrlagig || XJ

Beutel, Papier, mehrwandig, wasserresistent || XK

Beutel, Polybag || 44

Beutel, Tasche || PO

Beutel, Textil || 5L

Beutel, Textil, ohne Innenfutter/Auskleidung || XF

Beutel, Textil, undurchlässig || XG

Beutel, Textil, wasserresistent || XH

Beutel, Tragetasche || TT

Beutel, Tüte || BG

Bierkasten || CB

Bigbag || JB

Blech || SM

Block || OK

Bohle || PN

Bohlen, im Bündel/Bund || PZ

Bottich, mit Deckel || TL

Bottich, Wanne, Kübel, Zuber, Bütte, Fass || TB

Boxpalette || PB

Brett || BD

Bretter, im Bündel/Bund || BY

Bund || BH

Bündel („Bundle“) || BE

Bündel („Truss“) || TS

Bündel, Holz || 8C

Container, Außen- || OU

Container, flexibel || 1F

Container, Gallone || GL

Container, Metall || ME

Container, nicht anders als Beförderungsausrüstung angegeben || CN

Deckelkorb || HR

Dose, rechteckig || CA

Dose, zylindrisch || CX

Eimer || BJ

Einheit || UN

Einmachglas || JR

Einzelabpackung || ZZ

Fahrzeug || VN

Fass („Barrel“) || BA

Fass („Butt“) || BU

Fass („Cask“) || CK

Fass („Firkin“) || FI

Fass („Keg“) || KG

Fass („Vat“) || VA

Fass, Holz || 2C

Fass, Holz, abnehmbares Oberteil || QJ

Fass, Holz, Spundart || QH

Fass, Trommel, Aluminium || 1B

Fass, Trommel, Aluminium, abnehmbares Oberteil || QD

Fass, Trommel, Aluminium, nicht abnehmbares Oberteil || QC

Fass, Trommel, Eisen || DI

Fass, Trommel, Holz || 1W

Fass, Trommel, Holzfaser || 1G

Fass, Trommel, Kunststoff || IH

Fass, Trommel, Kunststoff, abnehmbares Oberteil || QG

Fass, Trommel, Kunststoff, nicht abnehmbares Oberteil || QF

Fass, Trommel, Sperrholz || 1D

Fass, Trommel, Stahl || 1A

Fass, Trommel, Stahl, abnehmbares Oberteil || QB

Fass, Trommel, Stahl, nicht abnehmbares Oberteil || QA

Feldkiste || FO

Filmpack || FP

Flasche, geschützt, bauchig || BV

Flasche, geschützt, zylindrisch || BQ

Flasche, ungeschützt, bauchig || BS

Flasche, ungeschützt, zylindrisch || BO

Flaschenkasten/Flaschengestell || BC

Flexibag || FB

Flexitank || FE

Garnitur || SX

Gasflasche || GB

Gepäck || LE

Gestell || RK

Gestell, Garderobenstange || RJ

Glasballon, geschützt || DP

Glasballon, ungeschützt || DJ

Glaskolben || FL

Glasröhrchen || VI

Gurt || B4

Haken || HN

Halbschale || AI

Handkoffer || SU

Haspel, Spule || RL

Henkelkrug || PH

Hülle, Deckel, Überzug || CV

Hülle, Stahl || SV

Hülse || SY

Jutesack || JT

Käfig || CG

Käfig, Commonwealth Handling Equipment Pool (CHEP) || DG

Käfig, Rolle || CW

Kanister || CI

Kanister, Kunststoff || 3H

Kanister, Kunststoff, abnehmbares Oberteil || QN

Kanister, Kunststoff, nicht abnehmbares Oberteil || QM

Kanister, rechteckig || JC

Kanister, Stahl || 3A

Kanister, Stahl, abnehmbares Oberteil || QL

Kanister, Stahl, nicht abnehmbares Oberteil || QK

Kanister, zylindrisch || JY

Kanne, mit Henkel und Ausguss || CD

Kapsel/Patrone || AV

Karton || CT

Kasten || BX

Kasten, Aluminium || 4B

Kasten, Commonwealth Handling Equipment Pool (CHEP), Eurobox || DH

Kasten, für Flüssigkeiten || BW

Kasten, Holz, Naturholz, gewöhnliches || QP

Kasten, Holz, Naturholz, mit undurchlässigen Wänden || QQ

Kasten, Holzfaserplatten || 4G

Kasten, Kunststoff || 4H

Kasten, Kunststoff, ausdehnungsfähig || QR

Kasten, Kunststoff, fest || QS

Kasten, Naturholz || 4C

Kasten, Sperrholz || 4D

Kasten, Stahl || 4A

Kasten, wiederverwendbares Holz || 4F

Kegel || AJ

Kiste („Case, car“) || 7A

Kiste („Case“) || CS

Kiste („Chest“) || CH

Kiste, Holz || 7B

Kiste, isothermisch || EI

Kiste, Massengut, Holz || DM

Kiste, Massengut, Karton || DK

Kiste, Massengut, Kunststoff || DL

Kiste, mehrlagig, Holz || DB

Kiste, mehrlagig, Karton || DC

Kiste, mehrlagig, Kunststoff || DA

Kiste, Metall || MA

Kiste, mit Palette || ED

Kiste, mit Palette, Holz || EE

Kiste, mit Palette, Karton || EF

Kiste, mit Palette, Kunststoff || EG

Kiste, mit Palette, Metall || EH

Kiste, Stahl || SS

Koffer || TR

Konservendose || TN

Korb || BK

Korb, mit Henkel, Holz || HB

Korb, mit Henkel, Karton || HC

Korb, mit Henkel, Kunststoff || HA

Körbchen || PJ

Korbflasche || WB

Korbflasche, geschützt || CP

Korbflasche, ungeschützt || CO

Krug || JG

Kübel || PL

Kufenbrett || SL

Lattenkiste || CR

Lebensmittelbehälter || FT

Los || LT

Magazinwagen || FW

Massengut, fest, feine Teilchen („Pulver“) || VY

Massengut, fest, große Teilchen („Knollen“) || VO

Massengut, fest, körnige Teilchen („Körner“) || VR

Massengut, flüssig || VL

Massengut, Flüssiggas (bei anormaler Temperatur/anormalem Druck) || VQ

Massengut, Gas (bei 1031 mbar und 15 °C) || VG

Massengut, Metallschrott || VS

Massengutbehälter, mittelgroß || WA

Massengutbehälter, mittelgroß, Aluminium || WD

Massengutbehälter, mittelgroß, Aluminium, beaufschlagt mit mehr als 10 kPa || WH

Massengutbehälter, mittelgroß, Aluminium, Flüssigkeit || WL

Massengutbehälter, mittelgroß, flexibel || ZU

Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, beschichtet || WP

Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, beschichtet, mit Umhüllung || WR

Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, mit Umhüllung || WQ

Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, ohne Umhüllung || WN

Massengutbehälter, mittelgroß, Holzfaser || ZT

Massengutbehälter, mittelgroß, Kunststofffolie || WS

Massengutbehälter, mittelgroß, Metall || WF

Massengutbehälter, mittelgroß, Metall, beaufschlagt mit 10 kPa || WJ

Massengutbehälter, mittelgroß, Metall, Flüssigkeit || WM

Massengutbehälter, mittelgroß, Metall, kein Stahl || ZV

Massengutbehälter, mittelgroß, Naturholz || ZW

Massengutbehälter, mittelgroß, Naturholz, mit Auskleidung || WU

Massengutbehälter, mittelgroß, Papier, mehrlagig || ZA

Massengutbehälter, mittelgroß, Papier, mehrlagig, wasserresistent || ZC

Massengutbehälter, mittelgroß, Sperrholz || ZX

Massengutbehälter, mittelgroß, Sperrholz, mit Auskleidung || WY

Massengutbehälter, mittelgroß, Stahl || WC

Massengutbehälter, mittelgroß, Stahl, beaufschlagt mit mehr als 10 kPa || WG

Massengutbehälter, mittelgroß, Stahl, Flüssigkeit || WK

Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff || AA

Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, frei stehend, Feststoffe || ZF

Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, frei stehend, mit Druck beaufschlagt || ZH

Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, frei stehend, Flüssigkeiten || ZK

Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, statische Struktur, Feststoffe || ZD

Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, statische Struktur, mit Druck beaufschlagt || ZG

Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, statische Struktur, Flüssigkeiten || ZJ

Massengutbehälter, mittelgroß, Textil mit Umhüllung || WW

Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, beschichtet || WV

Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, beschichtet und Umhüllung || WX

Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, mit äußerer Umhüllung || WT

Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial || ZS

Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, flexibler Kunststoff, Feststoffe || ZM

Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, flexibler Kunststoff, mit Druck beaufschlagt || ZP

Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, flexibler Kunststoff, Flüssigkeiten || ZR

Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, starrer Kunststoff, Feststoffe || ZL

Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, starrer Kunststoff, mit Druck beaufschlagt || ZN

Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, starrer Kunststoff, Flüssigkeiten || ZQ

Massengutbehälter, mittelgroß, wiederverwertetes Holz || ZY

Massengutbehälter, mittelgroß, wiederverwertetes Holz, mit Auskleidung || WZ

Matte || MT

Milchkanne || CC

Milchkasten || MC

Netz || NT

Netz, schlauchförmig, Kunststoff || NU

Netz, schlauchförmig, Textil || NV

Nicht verfügbar || NA

Nicht verpackt oder nicht abgepackt || NE

Nicht verpackt oder nicht abgepackt, eine Einheit || NF

Nicht verpackt oder nicht abgepackt, mehrere Einheiten || NG

Obst-/Gemüsekiste („Lug“) || LU

Obststeige || FC

Ohne Käfig || UC

Oktabin || OT

Oxhoft || HG

Päckchen || PA

Packung, Display, Holz || IA

Packung, Display, Karton || IB

Packung, Display, Kunststoff || IC

Packung, Display, Metall || ID

Packung, Karton, mit Greiflöchern für Flaschen || IK

Packung, Papierumhüllung || IG

Packung, Präsentation || IE

Packung, Schlauch || IF

Packung/Packstück || PK

Paket || PC

Palette || PX

Palette, 100 cm x 110 cm || AH

Palette, AS 4068-1993 || OD

Palette, CHEP 100 cm x 120 cm || OC

Palette, CHEP 40 cm x 60 cm || OA

Palette, CHEP 80 cm x 120 cm || OB

Palette, Holz || 8A

Palette, Holz || AG

Palette, ISO T11 || OE

Palette, modular, Manschette 80 cm × 100 cm || PD

Palette, modular, Manschette 80 cm × 120 cm || AF

Palette, modular, Manschette 80 cm × 120 cm || PE

Palette, Triwall || TW

Patrone || CQ

Pfanne || P2

Platte („Plate“) || PG

Platte („Slab“) || SB

Platten, im Bündel/Bund || PY

Plattform, Gewicht oder Abmessungen nicht angegeben || OF

Quetschtube || TD

Rahmen || FR

Reifen || TE

Ring || RG

Rohr („Pipe“) || PI

Rohr („Tube“) || TU

Rohre, im Bündel/Bund („Pipes, in bundle/bunch/truss“) || PV

Rohre, im Bündel/Bund („Tubes, in bundle/bunch/truss“) || TZ

Rolle || RO

Rotnetz || RT

Sack || SA

Sack, Jute || GY

Sack, mehrlagig || MS

Sarg || CJ

Satz || KI

Schachtel || NS

Schale || BM

Schrumpfverpackt || SW

Seekiste || SE

Segeltuch || CZ

Spender || DN

Spindel || SD

Spule || BB

Spule („Coil“) || CL

Stab || BR

Stab, Stange || RD

Stäbe, im Bündel/Bund („Bars, in bundle/bunch/truss“) || BZ

Stäbe, Stangen, im Bündel/Bund („Rods, in bundle/bunch/truss“) || RZ

Stamm || LG

Stämme, im Bündel/Bund || LZ

Steige (crate, framed) || FD

Steige (crate, shallow) || SC

Steige, Holz || 8B

Streichholzschachtel || MX

Stück || PP

Stufe, Etage || TI

Tablett || T1

Tafel, Bogen, Platte || ST

Tafel, Bogen, Platte, eingeschweißt in Kunststoff || SP

Tafel, Bögen, Platten, im Bündel/Bund || SZ

Tank, rechteckig || TK

Tank, zylindrisch || TY

Tankbehälter, allgemein || TG

Teekiste || TC

Tiertransportbox || PF

Tonne || TO

Topf || PT

Trägerpappe || CM

Transporthilfe || SI

Tray, mit waagerecht gestapelten flachen Artikeln || GU

Tray, starr, mit Deckel stapelbar (CEN TS 14482:2002) || IL

Tray-Packung (Trog, Tablett, Schale, Mulde) || PU

Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Holz || DT

Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Karton || DV

Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Kunststoff || DS

Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Polystyrol || DU

Tray-Packung, zweilagig, ohne Deckel, Holz || DX

Tray-Packung, zweilagig, ohne Deckel, Karton || DY

Tray-Packung, zweilagig, ohne Deckel, Kunststoff || DW

Trommel, Fass || DR

Truhe || CF

Tube, mit Düse || TV

Umschlag || EN

Umzugskasten || LV

Vakuumverpackt || VP

Vanpack || VK

Verschlag || SK

Weidenkorb || CE

Wickel || BT

Zerstäuber || AT

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter || 6P

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Aluminiumkiste || YR

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Aluminiumtrommel || YQ

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in dehnungsfähigem Kunststoffgebinde || YY

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in festem Kunststoffgebinde || YZ

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Holzfaserkiste || YX

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Holzfasertrommel || YW

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Holzkiste || YS

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Sperrholztrommel || YT

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Stahlkiste || YP

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Stahltrommel || YN

Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Weidenkorb || YV

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter || 6H

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Aluminiumkiste || YD

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Aluminiumtrommel || YC

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in fester Kunststoffkiste || YM

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Holzfaserkiste || YK

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Holzfasertrommel || YJ

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Holzkiste || YF

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Kunststofftrommel || YL

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Sperrholzkiste || YH

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Sperrholztrommel || YG

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Stahlkiste || YB

Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Stahltrommel || YA

Zylinder || CY

[1]               ABl. L 282 vom 28.10.2011, S. 1.

[2]               ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.

[3]               ABl. L 282 vom 28.10.2011, S. 1.

[4]               ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.

[5]               ABl. L 226 vom 13.8.1987, S. 2.

[6]               ABl. L 282 vom 28.10.2011, S. 1.

[7]               ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.

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