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Document 52012PC0219
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT pursuant to Article 294(6) of the Treaty on the Functioning of the European Union concerning the position of the Council at first reading on the adoption of a Decision of the European Parliament and of the Council providing further macro-financial assistance to Georgia
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien
/* COM/2012/0219 final - 2010/0390 (COD) */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien /* COM/2012/0219 final - 2010/0390 (COD) */
2010/0390 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT
gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union
betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im
Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des
Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien 1. Hintergrund Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument KOM(2010) 804 endg. – 2010/0390 COD): || 13. Januar 2011 Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: || Entfällt Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: || 10. Mai 2011 Übermittlung des geänderten Vorschlags: || Entfällt Festlegung des gemeinsamen Standpunkts des Rates: || 10. Mai 2012 2. Ziele
des Vorschlags der Kommission Der Vorschlag gehört zu den bei der
Geberkonferenz 2008 angekündigten möglichen Beiträgen der EU. Ziel der
vorgeschlagenen Makrofinanzhilfe ist es, ·
zur Deckung des externen Finanzierungsbedarfs und
des Haushaltsbedarfs Georgiens beizutragen, ·
die Haushaltskonsolidierung und die externe
Stabilisierung im Rahmen eines Programms des Internationalen Währungsfonds zu
unterstützen, ·
Strukturreformen zu unterstützen, die nachhaltiges
Wachstum fördern und die Transparenz und Effizienz der Verwaltung der
öffentlichen Finanzen erhöhen sollen, und ·
die Bemühungen der georgischen Behörden zur
Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des ENP-Aktionsplans EU-Georgien und der
Östlichen Partnerschaft zu unterstützen und zu fördern, um die wirtschaftlichen
und finanziellen Verbindungen mit der EU zu verstärken und dem Ziel einer
„weitreichenden und umfassenden Freihandelszone“ zwischen den Parteien
näherzukommen. 3. Bemerkungen
zum Standpunkt des Rates 3.1. Allgemeine Bemerkungen zum
Standpunkt des Rates in erster Lesung Vor dem Hintergrund des Konflikts mit Russland
im August 2008 sagte die EU bei einer internationalen Geberkonferenz im Oktober
2008 in Brüssel zu, die wirtschaftliche Erholung Georgiens mit einem
umfassenden Hilfspaket in Höhe von bis zu 500 Mio. EUR zu unterstützen.
Dieses Paket umfasst zwei mögliche Makrofinanzhilfen in Höhe von je
46 Mio. EUR. Die erste Makrofinanzhilfe wurde 2009/2010 erfolgreich
umgesetzt; am 13. Januar 2011 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine
weitere Makrofinanzhilfe für das Land an. Bei seiner Abstimmung über den Vorschlag am
10. Mai 2011 verabschiedete das Plenum des Europäischen Parlaments eine
Legislativentschließung mit Änderungen, die die Kommission in vollem Umfang
akzeptierte und in den Text aufnahm. Diese Änderungen tragen in erster Linie
dem Inkrafttreten der neuen Komitologie-Verordnung im März 2011[1] Rechnung. Die Kommission stimmt
zu, dass der ursprüngliche Vorschlag angesichts der neuen
Komitologie-Verordnung geändert werden musste, und teilt die Ansicht des Europäischen
Parlaments, dass das Memorandum of Understanding (MoU) für das
Makrofinanzhilfeprogramm im Beratungsverfahren und nicht wie vom Rat
vorgeschlagen im Prüfverfahren verabschiedet werden sollte. Am 15. Dezember 2011 einigte sich der
Ausschuss der ständigen Vertreter mit qualifizierter Mehrheit auf einen
gemeinsamen Standpunkt, gemäß dem er bei der Verabschiedung des Memorandum of
Understanding über die Makrofinanzhilfe auf der Anwendung des Prüfverfahrens
besteht. Dies wurde durch die politische Einigung des Rates vom 23. Januar 2012
bestätigt. Bei den vorangegangenen Gesprächen der Gruppe
der Finanzreferenten sprach sich die Kommission für die Anwendung des
Beratungsverfahrens bei der Verabschiedung des MoU aus und unterstützte die vom
Vorsitz vorgeschlagene Kompromisslösung. Diese Lösung sah vor, das
Prüfverfahren als Standardverfahren festzulegen, aber auch das
Beratungsverfahren zuzulassen, in diesem Fall auf der Grundlage von
Artikel 2 Absatz 3 zweiter Satz der Komitologie-Verordnung, wonach
das Beratungsverfahren in hinreichend begründeten Fällen auch beim Erlass von
Durchführungsrechtsakten angewandt werden kann, die grundsätzlich im
Prüfverfahren zu erlassen sind. In dem Kompromissvorschlag wird argumentiert,
dass das Beratungsverfahren angewandt werden sollte, da die vorgeschlagene
Makrofinanzhilfe i) eine Folgemaßnahme einer 2009 genehmigten Finanzhilfe
darstellt und ii) einen relativ geringen Höchstbetrag (von
46 Mio. EUR) betrifft. Da der Vorsitz jedoch keinen Konsens erzielen
konnte, wurde der Kompromissvorschlag nicht angenommen. Die Kommission sieht die mit einer zweiten
Lesung verbundene Verzögerung der vorgeschlagenen Hilfe mit Besorgnis, da die
vorgesehene Makrofinanzhilfe für Georgien so schnell wie möglich genehmigt
werden sollte. So ist seit der Annahme des Vorschlags durch die Kommission im
Januar 2011 bereits etwa ein Jahr vergangen, und nach Ansicht der Kommission
ist es bedauerlich, dass sich der Erlass trotz der inhaltlichen Zustimmung der
beiden Legislativorgane zu diesem Vorschlag, der auf einer Zusage aus dem Jahr
2008 beruht, verzögert. Nach Ansicht der Kommission sollte daher
unbedingt zügig geklärt werden, ob das MoU im Beratungs- oder im Prüfverfahren
erlassen werden sollte. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Annahme weiterer
Vorschläge für Makrofinanzhilfen blockiert werden könnte, wenn diese Frage im
Falle Georgiens nicht geklärt wird. Dies sollte jedoch nicht zuletzt deshalb
unbedingt vermieden werden, weil das sich weltweit verschlechternde finanzielle
Umfeld und die finanziellen Folgen des arabischen Frühlings in der Südlichen
Nachbarschaft der EU weitere Anträge auf zusätzliche Makrofinanzhilfen der EU
nach sich ziehen könnten. 3.2. Einigung über den Standpunkt des
Rates Seit der Festlegung des Standpunkts des Europäischen
Parlaments in erster Lesung sind die interinstitutionellen Gespräche zwischen
Rat und Parlament erfolglos geblieben. Das Parlament spricht sich klar für die
Anwendung des Beratungsverfahrens bei der Verabschiedung des Memorandum of
Understanding aus, während der Rat die Meinung vertritt, dass gemäß der neuen
Komitologie-Verordnung das Prüfverfahren angewandt werden sollte. Auch bei informellen
Treffen konnte in dieser Frage kein Kompromiss erzielt werden. 4. Schlussfolgerung Abweichend vom gemeinsamen Standpunkt des
Rates vom 10. Mai 2012 spricht sich die Kommission für die Anwendung des
Beratungsverfahrens bei der Verabschiedung des MoU aus. Wie vorstehend erwähnt,
ist es jedoch nach Ansicht der Kommission unbedingt erforderlich, rasch eine
Lösung zu finden, weshalb sie bereit ist, zur zügigen Erarbeitung eines
Kompromisses zwischen den beiden Legislativorganen beizutragen. [1] Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. Februar 2011.